Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
[quoteemMisterM]Ich finde nur sehr merkwürdig, dass sie der Meinung sind, man müsse das alles beweisen und man muss einen anderen Täter nennen.[/quoteem]
Sie können jegliche Meinung haben und vertreten. Wichtig ist was der Gesetzgeber und die Rechtsprechung verlangt.
Kurzfassung (BGH: “Sommer unseres Lebens“, “Morpheus“):
P2P-IP und deren Zuordnung zu einem Anschluss begründet eine Vermutung, das der UrhR-Verstoß über den Anschluss ausgegangen ist + der AI verantwortlich. Da der AI der Einzige ist, der zum Vorwurf Einsicht hatte, muss dieser sich erklären (sekundäre Darlegungslast).
Und hier muss niemand jemand anderen als Täter benennen, um seine Störer-/Täterhaftung zu entkräften. Wichtig ist, mögliche weitere Geschehensabläufe aufzuzeigen und dieses schlüssig, nachvollziehbar und lebensnah. Das bedeutet z.B., wenn neben dem AI noch weiter berechtigte Personen zugriff haben. Natürlich sollte neben der Zugangssicherung hier die Belehrung und Verbot von P2P im Vordergrund stehen, sowie keine Kenntnisse von UrhR-Verstöße vorliegen. Sicherlich diese Prüfpflichten altersgemäß und man sollte beweisbar erläutern, wo wer war, neben dem AI. Das hat aber nicht mit Täterbenennung zu tun!
VG Steffen
Sie können jegliche Meinung haben und vertreten. Wichtig ist was der Gesetzgeber und die Rechtsprechung verlangt.
Kurzfassung (BGH: “Sommer unseres Lebens“, “Morpheus“):
P2P-IP und deren Zuordnung zu einem Anschluss begründet eine Vermutung, das der UrhR-Verstoß über den Anschluss ausgegangen ist + der AI verantwortlich. Da der AI der Einzige ist, der zum Vorwurf Einsicht hatte, muss dieser sich erklären (sekundäre Darlegungslast).
Und hier muss niemand jemand anderen als Täter benennen, um seine Störer-/Täterhaftung zu entkräften. Wichtig ist, mögliche weitere Geschehensabläufe aufzuzeigen und dieses schlüssig, nachvollziehbar und lebensnah. Das bedeutet z.B., wenn neben dem AI noch weiter berechtigte Personen zugriff haben. Natürlich sollte neben der Zugangssicherung hier die Belehrung und Verbot von P2P im Vordergrund stehen, sowie keine Kenntnisse von UrhR-Verstöße vorliegen. Sicherlich diese Prüfpflichten altersgemäß und man sollte beweisbar erläutern, wo wer war, neben dem AI. Das hat aber nicht mit Täterbenennung zu tun!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Was mich bei dieser Sache ja am meisten umhaut, ist dass diese Masche nach 4 Jahren immer noch so unverändert funktioniert. Ernsthaft, seit über 4 Jahren mahnt S&P jetzt zuverlässig so viele deutsche IPs für TWD ab wie sie nur können. Nach all der Zeit möchte man ja meinen das sich das nicht nur bis in die letzten Winkel herumgesprochen hat, sondern das auch überall an wirklich jedem Torrent dieser Umstand direkt mit angegeben ist. "*Sofern der Download über eine deutsche IP geschieht, erfolgt eine Abmahnung durch S&P!" Komplett mit Bild vom Helge. :D Von wegen vernetzte Welt. :D
Denn so wie ich das sehe sind hier immerhin "nur" 20% der Abmahnungen falsch (was dank der Rechtslage den Abmahner ja nicht jucken muss).
Denn so wie ich das sehe sind hier immerhin "nur" 20% der Abmahnungen falsch (was dank der Rechtslage den Abmahner ja nicht jucken muss).
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
es ist eher verwunderlich, dass es üvberhaupt noch Leute gibt die so unvorsichtig sind Filesharing zu machen. Eigemntlich sollte es sich bis zum letzten herumgesprochen haben, dass man mit Abmahnung zu rechnen hat. Aber es gibt wohl immer noch genug Dumme die den ken sie werden nicht erwischt. Die Abmahner freut es. Liegt aber wohl auch daran, dass in Foren immer noch die Runde macht, dass das nur Abzocke ist und die Abmahner sowieso nicht klagen. Das sieht man daran, dass hier immer wieder Leute aufschlagen, die gerne lesen möchten, dass die Klagewahrscheinlichkeit nahezu null ist und enttäuscht sind, wenn man ihnen widersprcht.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Die ersten bekannten Abmahnungen P2P erfolgten ca. 04/2005, ergo 9 Jahre! Und wenn 20% der Abmahnungen wirklich falsch wären, dann müssten 20% ihre Abmahnungen als unberechtigt zurückweisen, keine mod. UE abgeben und in einer EV/Unterlassungsklage es beweisen. Und hier liegt der Hase im Pfeffer bzw. trennt sich Behauptungen ins Blaue und Tatsachenvortrag.
Denn, eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.
VG Steffen
Denn, eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Ich bezog mich nicht auf Filesharing-Abmahnungen im Allgemeinen, sondern konkret auf The Walking Dead und S&P. Im Allgemeinen verhält es sich ja so, dass man nie sagen kann ob etwas abgemahnt wird oder nicht. Es handelt sich meist um ein eher diffuses Risiko. Bei The Walking Dead ist es jetzt aber gerade nicht so, hier weiß man ausnahmsweise mal mit Sicherheit das Helges Truppe daran hängt. Seit über 4 Jahren. Das dieser Umstand absolut keinen Effekt zu haben scheint, ist es was mich so verwundert.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo @ Isley,
jeder Abgemahnte sollte doch einmal in sich gehen und für sich beantworten:
Wem hat denn -ohne- Erhalt einer Abmahnung es bis dahin so richtig interessiert, das man bei entsprechenden Log / Gestattung / Providerauskunft - kostenpflichtig abgemahnt werden kann? Trotz Infos aus dem Bekannten-/Freundeskreis oder den Medien.
Wer hat vielleicht gedacht, die andere haben sich ungeschickt angestellt, haben das File dummerweise im Shareordner gelassen, statt gleich herauszunehmen bei Fertigstellung; mich erwischen die schon nicht, ich sauge schon solange abmahnfrei, die anderen hatten Pech usw. usf.
Ich persönlich denke, dass man sich erst richtig mit diesem Thema auseinandersetzt, wenn man ein Abmahnschreiben in den Händen hält. Ging mir 2006 doch auch so.
VG Steffen
jeder Abgemahnte sollte doch einmal in sich gehen und für sich beantworten:
Wem hat denn -ohne- Erhalt einer Abmahnung es bis dahin so richtig interessiert, das man bei entsprechenden Log / Gestattung / Providerauskunft - kostenpflichtig abgemahnt werden kann? Trotz Infos aus dem Bekannten-/Freundeskreis oder den Medien.
Wer hat vielleicht gedacht, die andere haben sich ungeschickt angestellt, haben das File dummerweise im Shareordner gelassen, statt gleich herauszunehmen bei Fertigstellung; mich erwischen die schon nicht, ich sauge schon solange abmahnfrei, die anderen hatten Pech usw. usf.
Ich persönlich denke, dass man sich erst richtig mit diesem Thema auseinandersetzt, wenn man ein Abmahnschreiben in den Händen hält. Ging mir 2006 doch auch so.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Ja du liegst vermutlich richtig, das Verhalten, dass Menschen meinen das etwas schon okay ist/sich nicht dafür interessieren solange sie selbst nicht davon betroffen sind, lässt sich ja auch in vielen anderen Bereichen beobachten.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
@Steffen erstmal vielen, vielen Dank für deine Tolle Arbeit hier!
@MisterM hab auch das gleiche Schreiben bekommen. Zitat ".... in oben bezeichneter Angelegenheit haben Sie sich nicht mehr gemeldet, so dass wir nunmehr auftragsgemäß das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten werden."
Dann wird der MB wohl auch bald bei mir landen. Die UE hab ich natürlich schon im Auftrag meiner Mutter abgegeben. Bei mir ist ist die Sachlage so, dass die Abmahnung bzw. der Internetanschluss über meine Mutter läuft, die aber selber nur das Telefon nutzt. Ich habe noch 3 Geschwister (alle volljährig) und wir nutzen den Internetanschluss gemeinschaftlich. Mal sehen was am Ende dabei rauskommt. Meine Mutter will auf jeden Fall nichts bezahlen und notfalls auch vor Gericht ziehen. Ich halte euch auf dem laufenden.
@MisterM hab auch das gleiche Schreiben bekommen. Zitat ".... in oben bezeichneter Angelegenheit haben Sie sich nicht mehr gemeldet, so dass wir nunmehr auftragsgemäß das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten werden."
Dann wird der MB wohl auch bald bei mir landen. Die UE hab ich natürlich schon im Auftrag meiner Mutter abgegeben. Bei mir ist ist die Sachlage so, dass die Abmahnung bzw. der Internetanschluss über meine Mutter läuft, die aber selber nur das Telefon nutzt. Ich habe noch 3 Geschwister (alle volljährig) und wir nutzen den Internetanschluss gemeinschaftlich. Mal sehen was am Ende dabei rauskommt. Meine Mutter will auf jeden Fall nichts bezahlen und notfalls auch vor Gericht ziehen. Ich halte euch auf dem laufenden.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
in dem Rechtsstreit
Splendid Film GmbH / XXXXXXX
wird zunächst ein schriftliches Vorverfahren nach § 276 ZPO durchgeführt.
Eine beglaubigte Abschrift der Klageschrift(Anspruchsbegründung) sowie fristgebundener richterlicher
Auflagen werden Ihnen anliegend zugestellt
vorläufiger Streitwert: 1.255,80€
...
Wenn Sie schriftlich anzeigen, die Klageforderung anzuerkennen, hat das Gericht ohne mündliche Verhandlung Anerkennungsurteil gegen Sie zu erlassen. In diesem Fall würden nicht drei, sondern nur eine Gerichtsgebühr anfallen.
-----------------------------------------------------------------
Was nun? Soll ich das Gericht einfach anschreiben und mitteilen, dass ich die Klageforderung anerkenne?
Ich wüsste nicht, wie ich aus dem Mist sonst wieder rauskomme
Ich hatte damals die modifizierte UE abgeschickt. Der Erhalt wurde bestätigt und nochmals zur Zahlung aufgefordert.
Das hatte ich dann ruhen lassen in der Hoffnung bei den "Glücklichen" 50% zu sein. Pech gehabt. Bin bei den Losern
in dem Rechtsstreit
Splendid Film GmbH / XXXXXXX
wird zunächst ein schriftliches Vorverfahren nach § 276 ZPO durchgeführt.
Eine beglaubigte Abschrift der Klageschrift(Anspruchsbegründung) sowie fristgebundener richterlicher
Auflagen werden Ihnen anliegend zugestellt
vorläufiger Streitwert: 1.255,80€
...
Wenn Sie schriftlich anzeigen, die Klageforderung anzuerkennen, hat das Gericht ohne mündliche Verhandlung Anerkennungsurteil gegen Sie zu erlassen. In diesem Fall würden nicht drei, sondern nur eine Gerichtsgebühr anfallen.
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Was nun? Soll ich das Gericht einfach anschreiben und mitteilen, dass ich die Klageforderung anerkenne?
Ich wüsste nicht, wie ich aus dem Mist sonst wieder rauskomme
Ich hatte damals die modifizierte UE abgeschickt. Der Erhalt wurde bestätigt und nochmals zur Zahlung aufgefordert.
Das hatte ich dann ruhen lassen in der Hoffnung bei den "Glücklichen" 50% zu sein. Pech gehabt. Bin bei den Losern
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
eigentlich zum Anwalt gehen und dich beraten lassen. Möglicherweise S&P edinen Vergleich anbieten. Sollte die günstigste Methode sein.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
@Le Fuet wäre schön du hier ein paar Einzelheiten zu deinem Fall posten könntest. Also wie lange es gedauert hat bis S&P Klage eingereicht hat, vor welchem Gericht die Klagen etc...
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Für ich wäre nur eines wichtig, das man mit Erhalt einer Verfügung zur Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens nicht in ein Forum kommt, sondern einen Anwalt beauftragt.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
@ Steffen
Dachte ich mir schon. Anwalt wurde Dank eurer Hilfe auf der Startseite gefunden und beauftragt
Dachte ich mir schon. Anwalt wurde Dank eurer Hilfe auf der Startseite gefunden und beauftragt
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
[quoteemLe Fuet]Dachte ich mir schon. Anwalt wurde Dank eurer Hilfe auf der Startseite gefunden und beauftragt[/quoteem]
Es ist ja auch nicht böse gemeint. Ein Forum kann nicht auf alle Fragen eine Antwort haben. Es gibt zwar vereinzelt Foren-User, die denken ohne Studium und Staatsexamen - mal so Anwalt zu spielen, meist machen sie es nur fehlerbehaftet wie die hoch verdienenden Iggedags und wirtschaften letztlich und nieder nur in die eigene Tasche. Natürlich ist es auch eine Frage der Haftung. Wer einem anonymen Spinner - seine Unterlagen freiwillig zur Verfügung stellt, insbesondere die eines Klageverfahrens, dem ist einfach nicht zu helfen. Aber auch hier bleibt die Entscheidung bei jedem Selbst.
Wer billig sich beraten lässt, zahlt doppelt und dreifach drauf, wenn der Richter spricht!
VG Steffen
Es ist ja auch nicht böse gemeint. Ein Forum kann nicht auf alle Fragen eine Antwort haben. Es gibt zwar vereinzelt Foren-User, die denken ohne Studium und Staatsexamen - mal so Anwalt zu spielen, meist machen sie es nur fehlerbehaftet wie die hoch verdienenden Iggedags und wirtschaften letztlich und nieder nur in die eigene Tasche. Natürlich ist es auch eine Frage der Haftung. Wer einem anonymen Spinner - seine Unterlagen freiwillig zur Verfügung stellt, insbesondere die eines Klageverfahrens, dem ist einfach nicht zu helfen. Aber auch hier bleibt die Entscheidung bei jedem Selbst.
Wer billig sich beraten lässt, zahlt doppelt und dreifach drauf, wenn der Richter spricht!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Also zu meinem weiteren Vorgehen:
Ich habe nun einen korrigierten Vergleich aufgesetzt und die Summe von 450€ auf 650€ hochgesetzt. Mal schauen!
Viele Grüße und ich halte euch auf dem laufenden,
MisterM
Ich habe nun einen korrigierten Vergleich aufgesetzt und die Summe von 450€ auf 650€ hochgesetzt. Mal schauen!
Viele Grüße und ich halte euch auf dem laufenden,
MisterM
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo miteinander.
Wegen meiner eigenen Blödheit bin ich (wieder mal) bei den glücklichen Gewinnern eines Abmahnschreibens von Sasse & Partner für eine Episode
The Walking Dead - Serie 4 Folge 8. Phenomenal, ich wohne zurzeit noch nicht einmal in Deutschland.
Naja, ich war's, da gibt's nicht viel zu leugnen.
Ich werde es nicht aussitzen, sondern möchte einen Vergleich aushandeln, damit es schnellstmöglich vom Tisch ist.
Aber ich habe da einige Fragen, bei denen mir der ein oder andere evtl. weiterhelfen könnte (auch wenn es nur eine
Meinung und keine Fakten sind (die es womöglich nicht gibt); ich wäre sehr dankbar).
Dass ich etwas zahlen muss, ist nun unausweichlich. Was will ich also erreichen?
Frage 1:
Ich habe mich vor gut 3 Jahren schon einmal mit zwei verschiedenen Kanzleien auf einen Vergleich (unabhängig voneinander) für
zwei unterschiedliche Musikalben geeinigt. Keine dieser Kanzleien war Sasse & Partner. Frage ist, ob S&P irgendwie Einsicht erhalten
können oder bereits haben und ob mich das in meiner Position schwächen könnte?
Da es eine aussergerichtlich Einigung war, gehe ich nicht davon aus. Aber ich Frage mal sicherheitshalber nach.
Frage 2:
Letztes mal war es so, dass der Anwalt zwar eine geringe Milderung der geforderten Summe erreichen konnte,
das hatte mir jedoch nicht viel gebracht, da dieser Nachlass durch die Anwaltskosten kompensiert wurde. Letztlich hab ich
so gut wie das gleiche bezahlt, natürlich hatte er mir aber die Arbeit der mod UE abgenommen.
Ich will also einen Vergleich aushandeln, dabei will ich vor allem erreichen:
- Natürlich den geforderten Betrag soweit möglich zu verringern
- Den Betrag in Raten zu zahlen
Ich bin armer Student, dazu noch im Ausland, wo ich momentan am Existenzminimum lebe.
Das Problem:
Der Anschluss läuft natürlich nicht über mich, sondern über meine Mutter, die natürlich für meine Kosten nicht aufkommt,
aber selbst einen relativ gut bezahlten Job hat (allerdings alleinstehend ist).
Gibt es da eine Möglichkeit dies S&P auch so zu vermitteln?
Frage 3:
Glücklicherweise bin ich mir sehr sicher, dass das die einzige Folge war, die runtergeladen wurde,
sodass eine vorbeugende UE nicht nötig sein sollte.
Wie ich das gesehen habe, könnte ich die mod UE selbst aufsetzen und anscheinend schlagen hier im Forum manche auch den Vergleich in Eigeninitiative vor.
Sollte ich das auch so versuchen? Oder wirkt das unseriös und ich sollte doch direkt einen Anwalt einschalten, der einen Vergleich
vorschlägt, damit dieser mehr Glaubhaftigkeit (mir fällt leider keine bessere Beschreibung ein, schon spät) hat?
Wäre über euren Input dankbar.
Vielleicht kennt jemand auch einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt und könnte mir sagen,
wie hoch die Anwaltskosten für so einen fall ca. ausfallen werden. Ich glaube das letzte Mal hatte ich
pro Fall 150 Euro gezahlt. Das war jedoch ein nicht darauf spezialisierter Anwalt und der hat keine
sonderlich gute Arbeit geleistet.
Vielen Dank im Voraus.
Wegen meiner eigenen Blödheit bin ich (wieder mal) bei den glücklichen Gewinnern eines Abmahnschreibens von Sasse & Partner für eine Episode
The Walking Dead - Serie 4 Folge 8. Phenomenal, ich wohne zurzeit noch nicht einmal in Deutschland.
Naja, ich war's, da gibt's nicht viel zu leugnen.
Ich werde es nicht aussitzen, sondern möchte einen Vergleich aushandeln, damit es schnellstmöglich vom Tisch ist.
Aber ich habe da einige Fragen, bei denen mir der ein oder andere evtl. weiterhelfen könnte (auch wenn es nur eine
Meinung und keine Fakten sind (die es womöglich nicht gibt); ich wäre sehr dankbar).
Dass ich etwas zahlen muss, ist nun unausweichlich. Was will ich also erreichen?
Frage 1:
Ich habe mich vor gut 3 Jahren schon einmal mit zwei verschiedenen Kanzleien auf einen Vergleich (unabhängig voneinander) für
zwei unterschiedliche Musikalben geeinigt. Keine dieser Kanzleien war Sasse & Partner. Frage ist, ob S&P irgendwie Einsicht erhalten
können oder bereits haben und ob mich das in meiner Position schwächen könnte?
Da es eine aussergerichtlich Einigung war, gehe ich nicht davon aus. Aber ich Frage mal sicherheitshalber nach.
Frage 2:
Letztes mal war es so, dass der Anwalt zwar eine geringe Milderung der geforderten Summe erreichen konnte,
das hatte mir jedoch nicht viel gebracht, da dieser Nachlass durch die Anwaltskosten kompensiert wurde. Letztlich hab ich
so gut wie das gleiche bezahlt, natürlich hatte er mir aber die Arbeit der mod UE abgenommen.
Ich will also einen Vergleich aushandeln, dabei will ich vor allem erreichen:
- Natürlich den geforderten Betrag soweit möglich zu verringern
- Den Betrag in Raten zu zahlen
Ich bin armer Student, dazu noch im Ausland, wo ich momentan am Existenzminimum lebe.
Das Problem:
Der Anschluss läuft natürlich nicht über mich, sondern über meine Mutter, die natürlich für meine Kosten nicht aufkommt,
aber selbst einen relativ gut bezahlten Job hat (allerdings alleinstehend ist).
Gibt es da eine Möglichkeit dies S&P auch so zu vermitteln?
Frage 3:
Glücklicherweise bin ich mir sehr sicher, dass das die einzige Folge war, die runtergeladen wurde,
sodass eine vorbeugende UE nicht nötig sein sollte.
Wie ich das gesehen habe, könnte ich die mod UE selbst aufsetzen und anscheinend schlagen hier im Forum manche auch den Vergleich in Eigeninitiative vor.
Sollte ich das auch so versuchen? Oder wirkt das unseriös und ich sollte doch direkt einen Anwalt einschalten, der einen Vergleich
vorschlägt, damit dieser mehr Glaubhaftigkeit (mir fällt leider keine bessere Beschreibung ein, schon spät) hat?
Wäre über euren Input dankbar.
Vielleicht kennt jemand auch einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt und könnte mir sagen,
wie hoch die Anwaltskosten für so einen fall ca. ausfallen werden. Ich glaube das letzte Mal hatte ich
pro Fall 150 Euro gezahlt. Das war jedoch ein nicht darauf spezialisierter Anwalt und der hat keine
sonderlich gute Arbeit geleistet.
Vielen Dank im Voraus.
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- Beiträge: 135
- Registriert: Montag 23. August 2010, 21:51
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/Steff ... gleich.doc
Zwei Vergleiche hast du schon dann weiss du ungefähr was gemacht werden kann.
Schreib doch einfach was und wie du bezahlen möchtest.
Falls die mehr haben will dann bezahlst du eben ein oder zwei Monate länger.
Zwei Vergleiche hast du schon dann weiss du ungefähr was gemacht werden kann.
Schreib doch einfach was und wie du bezahlen möchtest.
Falls die mehr haben will dann bezahlst du eben ein oder zwei Monate länger.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Langsam, Brauner. Man sollte aber schon erwähnen, dass nur der 1. Satz niemand interessiert.Amad3us hat geschrieben: Ich bin armer Student, dazu noch im Ausland, wo ich momentan am Existenzminimum lebe.
Das Problem:
Der Anschluss läuft natürlich nicht über mich, sondern über meine Mutter, die natürlich für meine Kosten nicht aufkommt, aber selbst einen relativ gut bezahlten Job hat (allerdings alleinstehend ist).
Gibt es da eine Möglichkeit dies S&P auch so zu vermitteln?
kersare hat geschrieben:Interessiert nicht.
Denn im Grundsatz hat der abgemahnte Anschlussinhaber (AI) -hier Mum- zu reagieren. Dabei ist es egal, ob Mum nicht für die Kosten aufkommen möchte. Wir sind nicht bei “Wünsch dir was!“
Bitte beachten, denn bei falscher Vorgehensweise sitzt Ihr Beide im (Klage-)Boot, Du als armer (Auslands-)Student UND deine Mum (als Verantwortliche des Anschluss).
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Danke soweit schon mal.
Dann werden wir das natürlich aus Sicht meiner Mutter regeln,
um eventuelle Komplikationen zu vermeiden.
Mit welcher Summe würdet ihr bei einer Forderung von 800 Euro beginnen?
Sollte ich möglichst niedrig anfangen, um Verhandlungsspielraum zu haben, oder
sollte ich direkt mit dem Einsteigen, was ich bezahlen möchte,
und hoffen, dass es angenommen wird? Danke für euren Input.
Dann werden wir das natürlich aus Sicht meiner Mutter regeln,
um eventuelle Komplikationen zu vermeiden.
Mit welcher Summe würdet ihr bei einer Forderung von 800 Euro beginnen?
Sollte ich möglichst niedrig anfangen, um Verhandlungsspielraum zu haben, oder
sollte ich direkt mit dem Einsteigen, was ich bezahlen möchte,
und hoffen, dass es angenommen wird? Danke für euren Input.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
[quoteemAmad3us]Sollte ich möglichst niedrig anfangen, um Verhandlungsspielraum zu haben, oder
sollte ich direkt mit dem Einsteigen, was ich bezahlen möchte,
und hoffen, dass es angenommen wird? Danke für euren Input.[/quoteem]
Bei einem Privatvergleich sollte man -Beide- anfänglich einiges beachten:
Link
Unter 400 ist Fantsie. Also sollte man eine Summe zwischen 400 - 450 wählen.
Natürlich mit der entsprechenden Argumentation. Man wird sich wohl nicht mit
einem Schreiben entschuldigen und mit einem Knicks alles annehmen.
VG Steffen
sollte ich direkt mit dem Einsteigen, was ich bezahlen möchte,
und hoffen, dass es angenommen wird? Danke für euren Input.[/quoteem]
Bei einem Privatvergleich sollte man -Beide- anfänglich einiges beachten:
Link
Unter 400 ist Fantsie. Also sollte man eine Summe zwischen 400 - 450 wählen.
Natürlich mit der entsprechenden Argumentation. Man wird sich wohl nicht mit
einem Schreiben entschuldigen und mit einem Knicks alles annehmen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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