Schreiben von Focus Inkasso
Re: Schreiben von Focus Inkasso
Ah ok ich verstehe...
Also wenn ich das jetzt richtig gelesen habe in den FAQ´s, dann mach ich ein Kreuz bei Wiederspruch insgesamt und schicke es zurück.
Sollte ich dann Post vom AG in Erfurt bekommen, beauftrage ich einen RA.
PS: Nein ich zahle nicht.
MfG Micha
Also wenn ich das jetzt richtig gelesen habe in den FAQ´s, dann mach ich ein Kreuz bei Wiederspruch insgesamt und schicke es zurück.
Sollte ich dann Post vom AG in Erfurt bekommen, beauftrage ich einen RA.
PS: Nein ich zahle nicht.
MfG Micha
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten...
Re: Schreiben von Focus Inkasso
Heute Post aus Stuttgart vom Gericht eine MB bekommen von Focus.
Ich wiederspreche voll ist ja klar
Ich wiederspreche voll ist ja klar
Re: Schreiben von Focus Inkasso
Schade, so kurz vor der Verjährung :(
Hat schon jemand Post von Focus bekommen, nachdem ihr dem Mahnbescheid widersprochen habt?
Hat schon jemand Post von Focus bekommen, nachdem ihr dem Mahnbescheid widersprochen habt?
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Re: Schreiben von Focus Inkasso
Hallo, habe auch einen Mahnbescheid vom RA O. Edelmaier bekommen. Bei mir ist die Sache ein wenig verzwickter.
Ich habe einen kleinen Laden der 15qm groß ist und in einer Fussgängerzohne mit riesem Schaufenster seit 10 Jahren angemietet. Dort ist
eine Betriebstätte ohne Briefkasten.
Der Hauptsitz und Wohnsitz meiner Firma incl. Postanschrift und Briefkasten liegen woanders.
Nun bin ich im Laden nicht immer anwesend, sei es wegen den Öffnungszeiten sowie wenn ich Auswärts zu tun habe. Mich erreichen somit nicht alle Briefe. Am 23.12 wurde von der Post eine Nachricht hinterlegt die ich dann am Heiligabend früh gegen 10Uhr bei der Post abgeholt habe.
Es handelte sich um einen Mahnbescheid bei dem ich ersteinmal Widerspruch eingelegt habe und via einwurf Einschreiben zurück ans Amtsgericht Stuttgart geschickt habe.
Im Laden selber ist ein Internetanschluss wo ein Ubuntu PC zur Rechnungslegung und Recherchen eingerichtet ist. Dort soll 2010 Purzelvideos
in Tauschbörsen verbreitet worden sein.
Wie soll ich mich verhalten wenn es zu einer Anklage kommen sollte? Ich fühle mich regelrecht genötigt und erpresst. Des weiteren habe ich als Stadtrat und Geschäftsmann einen Ruf zu verlieren. Da überlegt man schon ob man zahlt.
Ich zahle jedenfalls nicht. Ich kann mir nicht vorstellen das die Klagen.
Da mir keiner Schuld bewusst bin und ich weder Tauschbörsen noch Pornografische Inhalte verwende kann ich dieser Forderung widersprechen. Meine Angestellten können keine Software installieren da ich das root Passwort nur selber kenne. Auch den Schlüssel und der Alarmanlagen Key liegt bei mir.
Gruß
Ich habe einen kleinen Laden der 15qm groß ist und in einer Fussgängerzohne mit riesem Schaufenster seit 10 Jahren angemietet. Dort ist
eine Betriebstätte ohne Briefkasten.
Der Hauptsitz und Wohnsitz meiner Firma incl. Postanschrift und Briefkasten liegen woanders.
Nun bin ich im Laden nicht immer anwesend, sei es wegen den Öffnungszeiten sowie wenn ich Auswärts zu tun habe. Mich erreichen somit nicht alle Briefe. Am 23.12 wurde von der Post eine Nachricht hinterlegt die ich dann am Heiligabend früh gegen 10Uhr bei der Post abgeholt habe.
Es handelte sich um einen Mahnbescheid bei dem ich ersteinmal Widerspruch eingelegt habe und via einwurf Einschreiben zurück ans Amtsgericht Stuttgart geschickt habe.
Im Laden selber ist ein Internetanschluss wo ein Ubuntu PC zur Rechnungslegung und Recherchen eingerichtet ist. Dort soll 2010 Purzelvideos
in Tauschbörsen verbreitet worden sein.
Wie soll ich mich verhalten wenn es zu einer Anklage kommen sollte? Ich fühle mich regelrecht genötigt und erpresst. Des weiteren habe ich als Stadtrat und Geschäftsmann einen Ruf zu verlieren. Da überlegt man schon ob man zahlt.
Ich zahle jedenfalls nicht. Ich kann mir nicht vorstellen das die Klagen.
Da mir keiner Schuld bewusst bin und ich weder Tauschbörsen noch Pornografische Inhalte verwende kann ich dieser Forderung widersprechen. Meine Angestellten können keine Software installieren da ich das root Passwort nur selber kenne. Auch den Schlüssel und der Alarmanlagen Key liegt bei mir.
Gruß
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Re: Schreiben von Focus Inkasso
Wlan ist nur mit WEP , dafür mit MAC Zugriffsschutz. Zu dem Zeitpunkt hatte ich keine festen Mitarbeiter. Nur Praktikanten und ab und zu eine Aushilfe für 15h die Woche. Das wäre die Nadelmeindackelwaldi hat geschrieben:War der Internet-Router denn frei zugänglich für die Mitarbeiter ? Wenn ja, wäre es ein leichtes gewesen, ein weiteres Gerät wie ein Netbook oder ein Notebook an eine freien LAN-Buchse am Router anzustecken. Es sei denn im Router war nur der eine PC mit seiner MAC-Adresse freigegeben gewesen ?!Zettmaster hat geschrieben:Meine Angestellten können keine Software installieren da ich das root Passwort nur selber kenne. Auch den Schlüssel und der Alarmanlagen Key liegt bei mir.
VG
im Heuhaufen suchen.
Ich vermute eher das ich durch Kunden PCs die ich des öfteren zum installieren von Hard bzw. Software anschließe den Dreck aufgehalst habe. Das würde passen mit den jetzigen Vorwürfen gegen die U+C Anwälte die in den Streaming Abmahnungen auch fragliche IP Adressen verwenden.
Wir betreiben einen kleinen Handel wo auch Dienstleistungen rund
um den Computer angeboten werden. Ab und zu installieren wir Linux Distributionen
oder entfernen Trojaner und andere schädliche Software.
Da könnte ja auch meine IP übertragen worden sein. Die Telekom schrieb letzten Monat auch das ich den Z-lob Wurm verbreiten würde. Diesen habe ich zwei Wochen vorher bei einem Kunden entfernt.
Sollte ich nun mein Geschäftsmodell in Frage stellen?
Gruß
-
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Re: Schreiben von Focus Inkasso
Das ist halt ahrlässig fremde Computer einfach ans Internet anzuschließen ohne vorher sicherzugehen, dass nicht irgendein Müll installiert/gestartet ist. Da musst du dir schon einen Großteil der Schuld selbst geben. Vielleicht seid ihr da zuküntig vorsichtiger. Erstmal alle "Autostart" Programme beenden und einen Virencheck durchführen bevor man mit Kundenrechnern ins Netz geht. Um einen Virencheck durchzuführen braucht man keinen Internetzugang. Es gibt aktuelle Distributionen die man auf CD brennen kann und dann von der CD booten um einen Virencheck durchzuführen.Zettmaster hat geschrieben:
Ich vermute eher das ich durch Kunden PCs die ich des öfteren zum installieren von Hard bzw. Software anschließe den Dreck aufgehalst habe. Das würde passen mit den jetzigen Vorwürfen gegen die U+C Anwälte die in den Streaming Abmahnungen auch fragliche IP Adressen verwenden.
Wir betreiben einen kleinen Handel wo auch Dienstleistungen rund
um den Computer angeboten werden. Ab und zu installieren wir Linux Distributionen
oder entfernen Trojaner und andere schädliche Software.
Da könnte ja auch meine IP übertragen worden sein. Die Telekom schrieb letzten Monat auch das ich den Z-lob Wurm verbreiten würde. Diesen habe ich zwei Wochen vorher bei einem Kunden entfernt.
Sollte ich nun mein Geschäftsmodell in Frage stellen?
Gruß
Und wenn man Computer bekommt von denen bekannt ist, dass sie virenverseucht ist es schon völlig fahrlässig diese ins eigene Netz zu nehmen, gar Internetzugang zu geben, bevor man sie gereinigt hat von dem Mist. Schließlich können sich die Viren sonst auch im EIGENEN Netz dann ungestört verbreiten.
Re: Schreiben von Focus Inkasso
Bin ein Altfall aus 2010 (Porno-Sache, modUE sonst nichts). Ich hatte gehofft, am 31.12.2013 in die Verjährung zu kommen. Dann hat Focus Inkasso über einen Anwalt Edelmeier (gleiche Adresse wie Focus Inkasso ?!) kurz vor Weihnachten einen Mahnbescheid beantragt.
Ich war heute bei meinem Anwalt, der mir auch seinerzeit bei der modUE geholfen hat. Wir haben dem Mahnbeschied ganz widersprochen
Mein Anwalt sagt, wegen der Streaming-Sache von Urmann und The Archiv drehen wir jetzt den Spieß bei den Porno-Abmahnern um. Er hat gesagt, dass jede Partei nach § 696 I 1 Zivilprozessordnung nach einem widersprochenen MB die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen kann. Im MB stand sogar das für mich zuständige Gericht wg. Urheberrechtssachen schon drin. Mein Anwalt hat den Auftrag, das streitige Verfahren sofort zu beantragen.
Mal sehen, wie Edelmeier und Focus darauf reagieren.
Nach der Antistatistik von Steffen waren beide noch nicht oft vor Gericht.
Ich war heute bei meinem Anwalt, der mir auch seinerzeit bei der modUE geholfen hat. Wir haben dem Mahnbeschied ganz widersprochen
Mein Anwalt sagt, wegen der Streaming-Sache von Urmann und The Archiv drehen wir jetzt den Spieß bei den Porno-Abmahnern um. Er hat gesagt, dass jede Partei nach § 696 I 1 Zivilprozessordnung nach einem widersprochenen MB die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen kann. Im MB stand sogar das für mich zuständige Gericht wg. Urheberrechtssachen schon drin. Mein Anwalt hat den Auftrag, das streitige Verfahren sofort zu beantragen.
Mal sehen, wie Edelmeier und Focus darauf reagieren.
Nach der Antistatistik von Steffen waren beide noch nicht oft vor Gericht.
Re: Schreiben von Focus Inkasso
Hey
So mal wieder was Neues von Focus
habe gestern schreiben von einem Rechtsanwalt Edelmaier bekommen.
Ich soll den volle betrag zahlen,und auch mein Mahnbescheid beim Gericht zurücknehmen.
Werde beides nicht machen und nehme nichts zurück.
Frage muss ich den Rechtsanwalt noch irgend wie antworten,ich habe ja schon bei Focus
und dem Gericht wiedersprochen.
Grüße
So mal wieder was Neues von Focus
habe gestern schreiben von einem Rechtsanwalt Edelmaier bekommen.
Ich soll den volle betrag zahlen,und auch mein Mahnbescheid beim Gericht zurücknehmen.
Werde beides nicht machen und nehme nichts zurück.
Frage muss ich den Rechtsanwalt noch irgend wie antworten,ich habe ja schon bei Focus
und dem Gericht wiedersprochen.
Grüße
Re: Schreiben von Focus Inkasso
Einmal Widerspruch Inkasso und MB genügt.Frage...
Dieser obligatorische Bettelbrief wird abgeheftet !
gruß
fiesthies
Re: Schreiben von Focus Inkasso
Na dann werde ich das doch mal machen ;-)
Re: Schreiben von Focus Inkasso
Hi, also verstehe ich das richtig, das ich auf das Schreiben des RA Edelmaier antworten muss?
MfG
MfG
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten...
Re: Schreiben von Focus Inkasso
Wenn der Verlauf wie bei vipermann identisch ist dann : NEIN !micha1407 hat geschrieben:Hi, also verstehe ich das richtig, das ich auf das Schreiben des RA Edelmaier antworten muss?
MfG
Inkasso und MB wird jeweils einmal widersprochen ( wenn man nicht zahlen will ), bei weiteren Schreiben man möge doch den Widerspruch zurücknehmen und die Kosten zahlen, stellt sich doch die Frage warum sollte man dies tun ? Wenn man es denn tut ( Widerspruch MB zurücknehmen ) droht ein Vollstreckungsbescheid !
Inkasso sollte man ebenso widersprechen, da u.U. ein Schufa-Eintrag droht.
gruß
fiesthies
Re: Schreiben von Focus Inkasso
Ja der Verlauf war der gleiche.
Ok, danke.
MfG Micha
Ok, danke.
MfG Micha
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten...
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Re: Schreiben von Focus Inkasso
Hat jemand von euch schon mal bei Focus oder RA Edelmeier die Vorlage der Abtretungsurkunde nach § 410 BGB gefordert und auch tatsächlich vorgelegt bekommen ? Die behaupten zwar im Mahnbescheid, die Forderungen wäre abgetreten, aber ob das wirklich stimmt ?
Re: Schreiben von Focus Inkasso
Schreiben 02/2014
Kanzlei RA Edelmaier i.A. FOCUS
Betreff: Widerspruch-/Einspruch -
Az. des Gerichts XXXXXXXXXXXX
Musterschreiben:
... ...
Aktuell versendet RA Edelmaier i.A. von FOCUS ein
3-seitiges Schreiben, worin man auf
Seite 1 vorträgt:
Seite 3. Entwurf Rücknahme Widerspruch
Hierzu gibt es einiges zu beachten!
1. Mögliche Rücknahme des eingelegten Widerspruchs
zum Mahnbescheid
Gemäß § 697 Abs. 4 ZPO kann der Antragsgegner (Betroffene) den Widerspruch
bis zu Beginn seiner mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zurücknehmen.
2. Anerkenntnis und Ratenzahlungsvergleich
Unterzeichnet man den Entwurf, wird dieser zu einem Vertrag und ist bindend.
Nicht nur, dass man eine Ratenzahlung vereinbart, man gibt selbst und frei-
willig noch zusätzlich ein Schuldeingeständnis ab.
______________________________________________
SH für AW3P
___________________________
Kanzlei RA Edelmaier i.A. FOCUS
Betreff: Widerspruch-/Einspruch -
Az. des Gerichts XXXXXXXXXXXX
Musterschreiben:
... ...
Aktuell versendet RA Edelmaier i.A. von FOCUS ein
3-seitiges Schreiben, worin man auf
Seite 1 vorträgt:
- - dass man Widerspruch gegen den MB eingelegt hat;
- noch einmal darauf hinweist, das die Forderungen doch zu Recht bestehen
und jederzeit bewiesen werden können;
- den Betroffenen ein letztes mal auffordert zur Zahlung einer Summe (jenseits
von Gut und Böse) ;
- Aufforderung diesen Betrag innerhalb 14 Tagen zu überweisen, oder in
Kleinstraten von mind. 20,- EUR abzugelten. Hierzu sollte den beigefügten
Ratenzahlungsantrag unterzeichnet werden.
Seite 3. Entwurf Rücknahme Widerspruch
Hierzu gibt es einiges zu beachten!
1. Mögliche Rücknahme des eingelegten Widerspruchs
zum Mahnbescheid
Gemäß § 697 Abs. 4 ZPO kann der Antragsgegner (Betroffene) den Widerspruch
bis zu Beginn seiner mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zurücknehmen.
Achtung!
Die Folge der Rücknahme des Widerspruchs ist, dass RA Edelmaier jetzt sofort
den Vollstreckungsbescheid beantragen kann.
Die Folge der Rücknahme des Widerspruchs ist, dass RA Edelmaier jetzt sofort
den Vollstreckungsbescheid beantragen kann.
2. Anerkenntnis und Ratenzahlungsvergleich
Unterzeichnet man den Entwurf, wird dieser zu einem Vertrag und ist bindend.
Nicht nur, dass man eine Ratenzahlung vereinbart, man gibt selbst und frei-
willig noch zusätzlich ein Schuldeingeständnis ab.
Hinweis:
Unterzeichnen Sie nicht voreilig diese Entwürfe, ohne vorheriger anwaltlicher
Prüfung! Lasst Euch nicht in Bockshorn jagen. Wenn die Forderungen zu Recht
bestehen und vor Gericht bewiesen werden können, dann muss man klagen
und nicht betteln!
Unterzeichnen Sie nicht voreilig diese Entwürfe, ohne vorheriger anwaltlicher
Prüfung! Lasst Euch nicht in Bockshorn jagen. Wenn die Forderungen zu Recht
bestehen und vor Gericht bewiesen werden können, dann muss man klagen
und nicht betteln!
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SH für AW3P
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Schreiben von Focus Inkasso
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.Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw., es reduziert sich alles auf:
Stand: 10.02.2014!
Wenn ich nicht zahle - können - die Abmahner mich innerhalb der Verjährungsfrist auf die Kosten
der Abmahnung:
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Hinweis:
Die aktuellen Entwicklungen in den Klageverfahren nach in Kraft treten des GguGepr (09.10.2013)
werden mit Kenntnis aktualisiert!
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
.
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.
.Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw., es reduziert sich alles auf:
Stand: 10.02.2014!
Wenn ich nicht zahle - können - die Abmahner mich innerhalb der Verjährungsfrist auf die Kosten
der Abmahnung:
- anwaltliche Gebühren (AG) = 3 Jahre,
- Schadensersatz (SE) = 10 Jahre,
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Hinweis:
Die aktuellen Entwicklungen in den Klageverfahren nach in Kraft treten des GguGepr (09.10.2013)
werden mit Kenntnis aktualisiert!
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen:
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit dafür ist genügend vorhanden (für die anwaltlichen Gebühren = 3 Jahre, für
den Schadensersatz = 10 Jahre)!
Ausführlich hier!
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Schreiben von Focus Inkasso
das kann durchaus sein. Es werden nicht immer nach einer Trennung andere IP-Adressen vergeben.meindackelwaldi hat geschrieben:
Bei der Akteneinsicht kam heraus (wie nicht anders zu erwarten war), dass die Loggerbude iObserve tätig war. Ich hab die bei der LG-Beschlussakte beigefügte IP-Adressliste mal nach IP-Adressen sortiert (und nicht wie die Liste in der Akte (bewußt ?) unsortiert) . Und siehe da, wie bereits vermutet sind die gleichen IP-Adressen über mehrere Tage doppelt und mehrfach gelistet, trotz damaliger automatischer Zwangstrennung und Neuvergabe einer dynamischen IP-Adresse bei der Telekom über Nacht.
VG
Re: Schreiben von Focus Inkasso
@abmahnwarrior: Die gleichen IP-Adressen über Tage doppelt und mehrfach "geloggt" kommt einem 6er + Zusatzzahl gleich ...und das über mehrere Wochen hintereinander .abmahnwarrior hat geschrieben:das kann durchaus sein. Es werden nicht immer nach einer Trennung andere IP-Adressen vergeben.meindackelwaldi hat geschrieben:
Und siehe da, wie bereits vermutet sind die gleichen IP-Adressen über mehrere Tage doppelt und mehrfach gelistet, trotz damaliger automatischer Zwangstrennung und Neuvergabe einer dynamischen IP-Adresse bei der Telekom über Nacht.
VG
Das ist eine Aussage eines fundierten It-lers !
Auf die Begründung der Loggerbude wäre ich auch - im höchsten Maße - gespannt !
gruß
fiesthies
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Re: Schreiben von Focus Inkasso
das mag sein, wenn man nur gelegentlich mit dem Internet verbunden ist, da einem da eine freie IP zugeweisen wird, die frei ist. Das mag bei einer Zwangstrennung in der Nacht anders sein. Da ist es durchaus möglich , dass direktv wieder die gleiche vergeben wird. Wie die Twelekom das regelt kann man hier nur spekulieren. Es ist mit Sicherheit kein technisches Wunderwerk nach einer T rennung wieder die gleiche IP-Adresse bei Anschluss zuzuweisen. Ich denke nicht, dass die so einen blöden Fehlöer machen würden. Das hätte sich schon längst in den Foren herumgesprochen. Er kann versuchen damit durchzukommen, denke aber dass dieses Argument eher nicht zielführend ist.
Re: Schreiben von Focus Inkasso
abmahnwarrior hat geschrieben:, denke aber dass dieses Argument eher nicht zielführend ist.
Irreführend wohl aber auch nicht !meindackelwaldi hat geschrieben:OLG Köln: Erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der IP-Adressenermittlung
Schauen wir mal !
gruß
fiesthies