Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Gabel
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3761 Beitrag von Gabel » Donnerstag 30. Januar 2014, 13:04

Danke Steffen!

Ne, ne ich wohne gar nicht bei meinen Eltern und lade auch nix runtrer. Ich helfe nur mit modUE und das wars. Klar, dass sie untrerschreiben muss.
Und sie meinte, sie habe schon tausendmal den blaugelben Anbieter gebeten, den Namen zu ändern, aber es passiert einfach nix. Aber darüber habe ich mit schon gesprochen, wird darauf bestehen, dass die es schleunigst ändern.
Vielen Dank nochmals! :)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3762 Beitrag von Steffen » Donnerstag 30. Januar 2014, 13:11

Alles was man macht = schriftlich! Dann kann sich niemand herausreden, obwohl es erst einmal für die Reaktion auf die Abmahnung nicht vom großen Interesse ist. Toi, toi, toi.

VG Steffen

jeff
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3763 Beitrag von jeff » Donnerstag 30. Januar 2014, 16:17

Und wieder ein Urteil gegen Waldorf Frommer:
http://www.buchholz-kollegen.de/pressem ... .895b9.php

Man sollte Ihnen mal vorschlagen diese Urteile ebenfalls auf deren Webseite unterzubringen... :lol:

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3764 Beitrag von Alter Sack » Donnerstag 30. Januar 2014, 16:56

Hört sich gut an! Im Augenblick stellt sich mir auch gleichzeitig die Frage, ob schon Fälle bekannt geworden sind, wo durch WF an anderen Standorten geklagt wurde oder zumindest MB's versandt worden sind mit Angabe anderer Gerichtsstandorte zur Durchführung der streitigen Verfahren.

Zewana
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3765 Beitrag von Zewana » Donnerstag 30. Januar 2014, 17:43

Auf Dummheit kommt Strafe. jkj:s_; 3 Jahre Torrent nicht genutzt, dann ein mal wieder und es macht boom

Ich habe gestern 2 Briefe von Waldorf Frommer bekommen wegen Ebooks.

Nun haddere ich. Viele machen ja die mod. UE und warten auf die Verjährung.

Nur es waren keine 10 Ebooks die und mir per fileshering gezogen bzw. angeboten haben sondern vieeeeellll mehr Ebook .

Nun ist mein Bedenken, dass du da noch mehr kommt. Kann muss aber nicht.

In Grunde habe ich mich für die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke entschieden. Es sind zwar die teuersten mit, würde mich aber per Vertrag vor weiteren Abmahnungen schützen.

Wenn es nur 2 File oder Ebooks gewesen wären...dann würde ich ausharen...aber so.....

Ich weiß, es ist meine Entscheidung...doch ich gebe zu das ich überfordert bin von den ganzen Informationsfluten und Anrufen und Rat einholen

amw
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3766 Beitrag von amw » Donnerstag 30. Januar 2014, 21:16

Hallo,

Frage an Euch!
Nur theoretisch!

Wenn eine ganze Staffel auf einmal runtergezogen wäre (eine .torrent Datei aber mehrere Filmdateien). Wie wäre es mit den Abmahnungen aussehen?
Eine für die komplette Staffel oder pro Folge.

Habt ihr schon Erfahrung hier? Habe nicht wirklich viel über dieses Thema gefunden und auch niemanden, der über mehrere Folgeabmahnungen berichtet hätte.

Wie geschrieben nur Theorie, aber Praxis wäre interessant.

Danke!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3767 Beitrag von Steffen » Donnerstag 30. Januar 2014, 23:21

Es ist doch so. Bislang kann man abgemahnt werden wegen
  • 1 Folge/Staffel-X/Serie-A,
  • 2 Folgen/Staffel-X/Serie-A,
  • 3 Folgen/Staffel-X/Serie-A oder
  • 1 Folge/Staffel-X/Serie-A + 1 Folge Staffel-X/Serie-B
  • 2 Folgen/Staffel-X/Serie-A + 2 Folgen Staffel-X/Serie-B usw. usf.
Das hängt ja auch vom Downloadverhalten ab, und ob alles geloggt und verauskunftet wurde, was letztlich gesaugt wurde. Auch nur theoretisch, denn es war ja niemand.

Theoretisch kann man jede Folge einzeln abmahnen. Ich glaube aber, dies ist nicht die Strategie von WF. Wenn ich aber eine Abmahnung erhalte für z.B.: Folge1/Staffel-X/Serie-A und weiß, das sich auf der Platte ganz zufällig noch die Folgen 2 - 16/Staffel-X/Serie-A befinden, kann ich mich entschließen, diese in die aktuelle mod. UE -mit- aufzunehmen bzw. zu erweitern. Nur dass muss jeder selbst entscheiden. Macht man es nicht, kommt keine weitere Abmahnung = gut, kommt eine weitere = schlecht.

VG Steffen




.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).

!
Hier werden die Zahlen berichtigt, mit den ersten Urteilen nach dem in Kraft treten des GguGepr.
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.

Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber
    verschickt und nicht die originale UE, die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben -
    abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in
    Hinblick der Verjährung, Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt
    abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren

    !
    Schriftsatzinhalte, Reihenfolge usw. - können variieren!

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Muss ich nach Abgabe einer mod. UE einen möglichen
Adresswechsel/Wohnwechsel WF mitteilen?


=> Ja!

<Absender>
Vorab per E-Mail: info@waldorf-frommer.de
Per Einschreiben[/color]
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>

Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>

Neue Anschrift:
<neue Anschrift>

Mit freundlichen Grüßen

______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Mal einige weiterführende Links:

amw
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3768 Beitrag von amw » Freitag 31. Januar 2014, 00:03

@Steffen: Danke

Was mich interessiert wäre eure Statistik.

Wenn man alle Episode aufnimmt, ist es dann quasi nicht damit identisch dass man es eingesteht? Abgemahnt werden sie nicht aber Schadenersatzanspruch schon. Habt ihr hier Erfahrung?

Noch was: wenn man schon soweit ist Akteneinsicht machen zu können. Stellt es sich dort heraus wegen welchen Werke/Episode/etc die ip abgefragt wurde?

michiman
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3769 Beitrag von michiman » Freitag 31. Januar 2014, 08:29

jeff hat geschrieben:Und wieder ein Urteil gegen Waldorf Frommer:
http://www.buchholz-kollegen.de/pressem ... .895b9.php

Man sollte Ihnen mal vorschlagen diese Urteile ebenfalls auf deren Webseite unterzubringen... :lol:
Vorsicht expsm

Diese Site ist blockiert.
http://www.buchholz-kollegen.de/" onclick="window.open(this.href); return false;
Diese Site stellt ein inakzeptables Sicherheitsrisiko dar.
McAfee-Sicherheitsbewertung: Rot

http://www.siteadvisor.com/sites/http%3 ... llegen.de/

schade das gleich mit Quark kommentiert wird :rp .. wir sollten alle bei Rot über die Ampel laufen weil ist ja Quark--
Ich denke eher das auch die RA Mittel und Wege suchen um an Nutzer / Bewegungs Daten zu kommen

The Grinch
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3770 Beitrag von The Grinch » Freitag 31. Januar 2014, 08:33

michiman hat geschrieben:McAfee-Sicherheitsbewertung: Rot
So ein Quark!
Das einzige Sicherheitsrisiko ist Dein McAffe!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3771 Beitrag von Steffen » Freitag 31. Januar 2014, 10:43

[quoteemamw]Was mich interessiert wäre eure Statistik.[/quoteem]
Sorry, AW3P hat keine eigene Statistik und keine eigene Datenbank!

[quoteemamw]Wenn man alle Episode aufnimmt, ist es dann quasi nicht damit identisch dass man
es eingesteht? Abgemahnt werden sie nicht aber Schadenersatzanspruch schon. Habt
ihr hier Erfahrung?[/quoteem]
BGH, Urteil vom 28. Februar 2013,Az. I ZR 237/1: “Vorbeugende Unterlassungserklärung“

Was für eine vorbeugende UE gilt, wird wohl auch auf eine erweiterte mod. UE anwendbar
sein.
= kein Schuldeingeständnis.

Wie gesagt, genau wie bei S&P bei “Walking Dead“, sind mir persönlich (ohne intensiv
und langjährig recherchiert zu haben) keine Folgeabmahnungen bei WF bekannt. Theoretisch
möglich, wenn man geloggt und beauskunftet wurde.

[quoteemamw]Noch was: wenn man schon soweit ist Akteneinsicht machen zu können. Stellt es sich dort
heraus wegen welchen Werke/Episode/etc die ip abgefragt wurde?[/quoteem]
Inhalt des Gestattungsanordnung ist natürlich das Werk. Eine Akteneinsicht ist Bestandteil
der eigenen Verteidigung.



[quoteemmichiman]schade das gleich mit Quark kommentiert wird ... wir sollten alle bei Rot über die Ampel
laufen weil ist ja Quark-- Ich denke eher das auch die RA Mittel und Wege suchen um an
Nutzer / Bewegungs Daten zu kommen

Quelle: http://www.buchholz-kollegen.de/pressem ... .895b9.php[/quoteem]
Das ist doch das, was wir gebetsmühlenartig predigen. Kein einfaches Bestreiten, sondern
ein substantiierter Vortrag indem ein möglicher anderer Geschehensablauf möglich und
schlüssig ist.

Beklagter:
=> Abgabe keiner originalen UE; AI = Fahrschule; AI = Urlaub; Sohn = Zutritt bei
Ortsabwesenheit; Anschluss wurde noch nicht in Betrieb genommen, in der Fahrschule befinden
sich keine Internetzugangsgeräte

Kläger:
=> Logfirma = unfehlbar

Richter:
=> Bei Bestreiten der IP = Gutachten
=> keine ausreichende sekundäre Darlegungslast
=> Vorschlag zum Vergleich

Beklagter:
=> Vergleich nur bei Klagerücknahme

Kläger:
=> Niemals!

Richter:
=> entgegen der ersten Auffassung = Beklagter seiner sekundären Darlegungslast nachgekommen
=> Kläger müsse Täterschaft nachweisen = kann aber weder Kläger noch die unfehlbare Logfirma

Kläger:
=> Klagerücknahme

Fazit = gute Arbeit und etwas Glück. Feine Sache, aber eine Einzelfallentscheidung.

VG Steffen

Schatten
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3772 Beitrag von Schatten » Freitag 31. Januar 2014, 21:24

Hallo liebes Abmahnwahn-Dreipage-Forum,



Bild

Thematik wurde verstanden.
Steffen (Side-Admin)



Ich bin euch unendlich dankbar für jeden Tipp.

Viele Grüße,
Schatten

Schatten
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3773 Beitrag von Schatten » Freitag 31. Januar 2014, 21:47

Werde ich mir morgen vornehmen. Ich hoffe, es verwirrt mich weniger, als der Rest des Internets zu diesem Thema.

Danke trotzdem schonmal :)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3774 Beitrag von Steffen » Samstag 1. Februar 2014, 03:24

[quoteemSchatten]Man liest einfach unendlich viel überall: Unbedingt Anwalt und "personalisierte" UE,
mod. UE aus dem Internet und Nichtzahlen, Gegenvorschlag senden... ich bin völlig
überfordert.
Ich weiß, dass hier alles schon hundertfach durchgekaut wurde und bitte um Nachsicht...[/quoteem]

Hallo @Schatten,

ich nehme einmal an, das es sich -nicht- um einen gerichtlichen Mahnbescheid handelt,
sondern um ein Abmahnschreiben.

Abmahnung: 10 Folgen einer Serie - Forderungen: UE + 1.092,- €

Hier komme ich mit der Summe nicht klar. Es wäre schön, wenn Du mir einmal das Abmahn-
schreiben einscannen könntest und entpersonalisiert mir per E-Mail zusenden.

Wenn man sich die bisherigen Abmahnung von TV-Serien anschaut

Allein der Schadensersatz:
  • 1 Abmahnung betreff 1 Folge = 350,- €
    1 Abmahnung betreff 2 Folgen = 600,- €
    1 Abmahnung betreff 3 Folgen = 750,- €,
Dann sollte der Schadensersatz
1 Abmahnung betreff 10 Folgen = um die 2.500,- € liegen.

Das hieße, das man sicherlich auch hier auf Unbilligkeit gehen wird. Aber ohne genaue
Kenntnisse, wäre es Rätselraten.

....................

10 Folgen, sagen wir nur je Folge 2 Log-Daten. Ergäbe 20 Log-Daten, sicherlich nicht
nur 1 Gestattungsantrag sondern mehrere, über einen längeren Zeitraum, wahrscheinlich
mit sehr vielen unterschiedlichen IP-Adressen, die alle zu 1 Anschluss führen.

Hier auf fehlerhafte Ermittlung oder Zahlendreher zu gehen, wäre so etwas von lebensfremd.

........................

Du bist ja nicht einmal der Abgemahnte, sondern dein Dad, der sicherlich vollauf begeistert
war. Und wie ich die Sache einschätze, keiner hat eine Peilung (ist nicht böse gemeint!).

..........................

Das große Problem ist die Anzahl der Folgen in einer Abmahnung. Wenn man von der üblichen
Rechtsprechung ausgeht: Schadensersatz je 1 Lied zw. 150,- - 300,- €, da wird sich wohl
eine TV-Serie dicke sich da ansiedeln.

Hier gibt es auch kein Durchlesen des Threads bzw. des Forums oder der empfohlenen Vorgehens-
weisen, weil einfach eine große Menge Kohle im Raum stehen kann, wenn man falsch reagiert.

Hier kann es nur eines geben.
  • 1. das über nehme ich - dein 1. Beitrag wird editiert (zum Schutz!)
    2. Dad und DU! wendet Euch - spätestens Montag - an einen Anwalt Eures Vertrauens. Hier kann
    als Groborientierung die Anwaltsliste dienen (Link).
    3. Alles weitere nur per E-Mail oder PN.
[/b]

Etwas anderes wäre einfach nicht empfehlenswert!

VG Steffen

Eislinger
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3775 Beitrag von Eislinger » Samstag 1. Februar 2014, 12:24

Schönes Wochenende allerseits.

Nach eineinhalb Tagen Non-Stop-Forenlektüre, unter anderem in diesem Forum, weiß ich nicht mehr, wo hinten und vorne ist. Es ist das erste Mal, dass ich mich mich der Thematik beschäftigen muss. Mir schwirrt der Kopf. Bitte sagt mir, ob meine folgenden Überlegungen Eurer Meinung nach Sinn ergeben.

W+F mahnt wegen 1 Folge einer TV-Serie ab und möchte 469,50 €. Weil mir aufgrund meiner Lebenssituation die Nervenstärke fehlt, die Angelegenheit mit ungewissem Ausgang in die Länge zu ziehen und ich vermeiden möchte, dass dabei Kosten- und Klagerisiko steigen, tendiere ich zum Bezahlen. Ich möchte dabei versuchen, einen Vergleich zu erzielen. Aber: ich befürchte Folgeabmahnungen wegen weiterer Folgen derselben Serie sowie wegen mehrerer Folgen zweier anderer Serien desselben Rechteinhabers, zumal zeitgleich mit der bereits abgemahnten Folge auch eine Folge einer anderen Serie heruntergeladen worden sein könnte.

Ich habe mir nun überlegt, zeitgleich ein Vergleichsangebot und eine modUE abzuschicken.

Sollte ich nun die modUE vorbeugend pauschal auf alle Filmwerke des Rechteinhabers erweitern? Das schiene mir die einfachste Lösung und würde es unnötig machen, jede in Frage kommende Serie oder gar jede in Frage kommende Folge jeder Serie einzeln aufzuzählen, was mir zudem wie ein implizites Schuldeingeständnis erschiene. Spricht etwas gegen die pauschale Erweiterung? Wenn ich richtig verstanden habe, ist die Rechtsauffassung, dass auch eine pauschale vorbeugende UE als ernsthaft anzusehen ist.

Oder würdet ihr vom Bezahlen absehen? Nach allem, was ich gelesen habe, scheint es unwahrscheinlich zu sein, dass das erfolgreich ausgeht, von der nervlichen Belastung abgesehen. Oder ist es so, dass man unbesorgt sämtliche Mahnungen und sogar einen Mahnbescheid abwarten kann, weil man dann immer noch einfach die ursprünglich geforderte Summe begleichen kann? Oder steigt die Forderung stetig?

Ich lehne nicht kategorisch ab, einen Anwalt zu Hilfe zu nehmen, aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass nicht nur die Abmahn-Industrie, sondern auch eine die Angst schürende Abmahnhilfe-Industrie prima von der Abmahnerei lebt. Angesichts der geforderten Summe scheint mir die Beauftragung eines Anwalts finanziell nicht sinnvoll. Ist eine Einschätzung möglich, ob die Hinzuziehung eines Anwalts das Risiko von Folgeabmahnungen verringern könnte im Vergleich zu einer selbstverfassten erweiterten modUE?

Der Vollständigkeit halber: der Abgemahnte ist der Anschlussinhaber, aber nicht der mögliche Filesharer. Das ändert an der gegenwärtigen Situation nichts, oder?

Im voraus danke an jeden, der mir hilft, Ordnung in meine Gedanken zu bringen. Die geforderte Summe ist ärgerlich, aber die Vorstellung, dass sie sich im ungünstigsten Fall multiplizieren könnte, hochgradig besorgniserregend.

Eislinger

Zusatzfrage 1: Die originale UE ist äußerst knapp gehalten. Den einzigen Unterschied zur Muster-modUE, den ich finden kann, ist, dass in der modUE die rechtliche Verpflichtung zur Abgabe verneint wird. Ein explizites Schuldeingeständnis ist in der Original-UE nicht enthalten und doch lese ich immer wieder davon. Wird bereits die Abgabe der originalen UE als implizites Schuldeingeständnis angesehen? Soll ich die UE mal abtippen oder ist die in der aktuellen Form bekannt?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3776 Beitrag von Steffen » Samstag 1. Februar 2014, 13:18

Hallo @Eislinger,

dein Post umfasst doch eigentlich das ganze Gebiet der Abmahnung.
  • 1. was ist eine Abmahnung, wie kann ich angemessen reagieren?
    2. muss ich Erweitern/Vorbeugen oder nicht?
    3. mus ich zahlen oder nicht, und wenn ja, wie vergleiche ich mich am Besten?
    4. Ist es sinnvoll einen Anwalt zu beauftragen, oder kann ich es alleine?
    5. die WF-UE klingt doch auch gut. Oder?
    6. was ist mit meiner möglichen Störerhaftung, oder was ist mit dieser nicht?
    usw. usf.
Wenn ich jetzt den Versuch mache eine allgemeine Antwort zu geben, sitze ich erst
einmal das ganze Wochenende um alles zu erläutern und aufzuzeigen. Das geht nicht.


Die originale WF-UE

Egal was man denkt herauszulesen, ist der dem Abmahnschreiben beigelegte Entwurf
eines möglichen Unterlassungsvertrages = Schuldeingeständnis!
Es handelt sich um eine uneingeschränkte UE, weil WF von einer generellen Täterschaft
ausgeht, die der Betroffene selbst entkräften muss. Deshalb, wenn eine UE, nur eine
mod. UE (wie z.B. unser Musterschreiben). Glaube es oder nicht!



Dann unterzieht sich jeder der gleichen Prozedur.
Entschlussfassung des Abgemahnten
  • 1. Klarmachen der Aufgabe
    • => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information,
      was ist eine Abmahnung/Folgeschreiben/Inkassoschreiben/Mahnbescheid/Klage i.V.m. welche
      Gesetzeslage und Rechtsprechung bzw. wie war die Anschluss-Situation zum jeweiligen Log
      (Ursachenforschung; Schlussfolgerungen)
    2. Beurteilung der Lage
    • => Beurteilung des Inhaltes Abmahnung/Folgeschreiben/Inkassoschreiben/Mahnbescheid/Klage
      i.V.m. dem
      Abmahner/Inkasso/Antragsteller/Kläger
      => Beurteilung der eigenen Position, sowie der möglichen (Internet-)Mitbenutzer
      => Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten für mich als AI und der (Internet-)Mit-
      benutzer
    3. Entschlussfassung
    • => wie reagiere ich!

Und diesbezüglich haben wir eine allgemeine empfohlene Vorgehensweise.



.
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Ver-
jährungsfrist auf die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE))
verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).

!
Hier werden die Zahlen berichtigt, mit den ersten Urteilen nach dem in Kraft treten des GguGepr.
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

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VG Steffen

Blafasl
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Registriert: Montag 3. Februar 2014, 18:14

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3777 Beitrag von Blafasl » Montag 3. Februar 2014, 18:32

Guten Tag liebe Leut,

habe am Freitag den Brief von W&F bekommen, wo meinem Vater (der Anschlussinhaber) vorgeworfen wird, das er die "Family Guy" Folge aus der 13.Staffel die 6te Episode über Torrent zur Verfügung gestellt hat. Nach kurzer Recherche auf Wikipedia fiel mir auf, dass selbst in den USA derzeit noch die 12te Staffel läuft und damit die Folge gar nicht existiert. Selbst wenn wäre sie höchstwahrscheinlich englisch und mein Vater kann nicht ein einziges Wort aus dieser Sprache sprechen oder verstehen.

Das ganze soll sich am 25.11.2013 zugetragen haben. Ich (der Sohn) persönlich glaube das sich jemand in unser WLAN eingeklinkt und diese Folge runter geladen hatte, weil ich im November und Dezember das WLAN auf WEP Verschlüsselung umgestellt hab, um ein sehr altes Gerät, was kein WPA unterstützte im Netzwerk betreiben zu können.

Zu der Zahlung:

Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch: 1000,00 €
Gegenstandswert für den Schadensersatzanspruch: 300,00 €
1.3 Gebühr: 149,50 €
Auslagenpauschale: 20,00 €

Die konkrete Zahlungshöhe beträgt 469,50 €

Eine modUE habe ich noch nicht abgeschickt, werde ich aber in den nächsten Tagen machen. Die Frage ist jetzt ob der Fehler von W&F mir zu Gute kommen kann, weil die abgemahnte Folge ja nicht existent ist und mein Vater wohl nicht mal weiß was Bittorrent überhaupt ist, geschweige denn es benutzt.

Würde mich über eure Meinung freuen, denn je mehr ich vom Thema lese, desto weniger blicke ich nun durch und bin mir gar nicht mehr sicher was ich da tun soll ;s. .

Mit besten Grüßen
Blafasl

fiesthies
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3778 Beitrag von fiesthies » Montag 3. Februar 2014, 18:45

Blafasl hat geschrieben: die Folge gar nicht existiert.
Lt. Serienjunkies.de steht folgendes zu der 13. Staffel : "Staffel ist bereits vollständig erfasst."

gruß
fiesthies

Blafasl
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3779 Beitrag von Blafasl » Montag 3. Februar 2014, 19:05

fiesthies hat geschrieben:
Blafasl hat geschrieben: die Folge gar nicht existiert.
Lt. Serienjunkies.de steht folgendes zu der 13. Staffel : "Staffel ist bereits vollständig erfasst."

gruß
fiesthies
Nun ja, es wurde bestätigt das es eine 13te Staffel irgendwann geben wird, ausgestrahlt ist aber bisher, im englischen wie im Deutschen nur ein Teil der 12ten Staffel. Das kannst du auch auf der Seite überprüfen, da ich hier leider keine Links posten darf.
Da ist bisher nur der Name der ersten Folge der 13ten Staffel bekannt, ansonsten nichts.

fiesthies
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3780 Beitrag von fiesthies » Montag 3. Februar 2014, 20:17

...,ansonsten nichts.
hab das gefunden :
https://itunes.apple.com/de/tv-season/f ... howLC=true

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