Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich bin auch 2010-WF-Abgemahnter, aus NRW. Bis jetzt kein MB eingetrudelt. Ich mache zwar noch kein Freudentänzchen, aber den passenden Sampler dafür habe ich schon runtergeladen (Achtung: schlechter Scherz).
Nee nee, ich lasse lieber schön die Finger davon...
Auf jeden Fall besten Dank an das Forum und Respekt vor denen, die gebetsmühlenartig immer das Gleiche wiederholen, weil einige zu faul zum Lesen sind. Ichwürdausflippen...
Nee nee, ich lasse lieber schön die Finger davon...
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
[quoteemBoba78]Kann denn jemand aus Erfahrung sprechen wie WF so in letzter Zeit auf Vergleichsangebote reagiert?
Bei uns sind es auch die 469€ und der Brief, dass die modUE angenommen wurde in der letzten Woche. Hatten auch geplant evtl. 300-350€ anzubieten.[/quoteem]
Hierzu kann ich direkt was beitragen: Bei mir gehts um den gleichen Betrag (469€) wegen einer Folge einer US-Serie. Ich habe im Vergleichsangebot 323€ angeboten, zurück kam ein neues Vergleichsangebot von WF über 375€. Darauf werde ich wahrscheinlich eingehen.
Allerdings habe ich noch eine Frage zu der Erklärung, die ich noch unterschreiben soll. Für mich als Laie liest die sich unkritisch, aber vielleicht kann mir hier noch jemand was dazu sagen:
Ein Arbeitskollege von mir hat sich in einem Fall mit WF anwaltlich vertreten lassen und die Erklärung nicht unterschrieben, sondern einen eigenen Brief (über den Anwalt) geschickt in dem er "das Vergleichsangebot zu den genannten Bedingungen annimmt".
tl;dr: Kann ich die Erklärung zu Annahme des Vergleichsangebots unterschreiben?
[quoteemBoba78]Kann denn jemand aus Erfahrung sprechen wie WF so in letzter Zeit auf Vergleichsangebote reagiert?
Bei uns sind es auch die 469€ und der Brief, dass die modUE angenommen wurde in der letzten Woche. Hatten auch geplant evtl. 300-350€ anzubieten.[/quoteem]
Hierzu kann ich direkt was beitragen: Bei mir gehts um den gleichen Betrag (469€) wegen einer Folge einer US-Serie. Ich habe im Vergleichsangebot 323€ angeboten, zurück kam ein neues Vergleichsangebot von WF über 375€. Darauf werde ich wahrscheinlich eingehen.
Allerdings habe ich noch eine Frage zu der Erklärung, die ich noch unterschreiben soll. Für mich als Laie liest die sich unkritisch, aber vielleicht kann mir hier noch jemand was dazu sagen:
Adresse
Datum
Aktennummer
Mandantin
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke
- Zahlungsverpflichtung -
Unter bezugnahme auf das Anschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vom XX.XX.XXXX wird wie folgt bestätigt.
Der zu erstattende Gesamtbetrag von EUR 375,00 wird bis spätestens XX.XX.XXXX auf dem angegebenen Kanzleikonto eingehen (Bankverbindung nebst Verwendungszweck sind dem Anschreiben zu entnehmen).
Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 5 Werktagen ist die gesamte noch ausstehende Forderung aus der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung gemäß Schreiben von XX.XX.XXXX geschuldet und sofort zur Zahlung fällig.
Unterschrift
Im Anschreiben steht abgesehen von Bankverbindung und dem Betrag etc. noch:
Datum
Aktennummer
Mandantin
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke
- Zahlungsverpflichtung -
Unter bezugnahme auf das Anschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vom XX.XX.XXXX wird wie folgt bestätigt.
Der zu erstattende Gesamtbetrag von EUR 375,00 wird bis spätestens XX.XX.XXXX auf dem angegebenen Kanzleikonto eingehen (Bankverbindung nebst Verwendungszweck sind dem Anschreiben zu entnehmen).
Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 5 Werktagen ist die gesamte noch ausstehende Forderung aus der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung gemäß Schreiben von XX.XX.XXXX geschuldet und sofort zur Zahlung fällig.
Unterschrift
4. Mit vollständiger und fristgemäßer Zahlung sind sämtliche Ansprüche unserer Mandantschaft aus der vorstehenden Angelegenheit erledigt.
Die Vereinbarung kommt erst durch Unterzeichnung und fristgerechte Rücksendung der beigefügten Erklärung bis spätestens
XX.XX.XXXX
zustande.
Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, ist ausschließlich die beigefügte Erklärung zu verwenden.
Kann ich die Erklärung so unterschreiben, oder können die dann plötzlich in diesem Fall doch noch irgend welche Forderungen geltend machen?Die Vereinbarung kommt erst durch Unterzeichnung und fristgerechte Rücksendung der beigefügten Erklärung bis spätestens
XX.XX.XXXX
zustande.
Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, ist ausschließlich die beigefügte Erklärung zu verwenden.
Ein Arbeitskollege von mir hat sich in einem Fall mit WF anwaltlich vertreten lassen und die Erklärung nicht unterschrieben, sondern einen eigenen Brief (über den Anwalt) geschickt in dem er "das Vergleichsangebot zu den genannten Bedingungen annimmt".
tl;dr: Kann ich die Erklärung zu Annahme des Vergleichsangebots unterschreiben?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hey, das hört sich gut an, dann mache ich das genauso.Dr. Schäfer hat geschrieben:Hallo zusammen,
[quoteemBoba78]Kann denn jemand aus Erfahrung sprechen wie WF so in letzter Zeit auf Vergleichsangebote reagiert?
Bei uns sind es auch die 469€ und der Brief, dass die modUE angenommen wurde in der letzten Woche. Hatten auch geplant evtl. 300-350€ anzubieten.[/quoteem]
Hierzu kann ich direkt was beitragen: Bei mir gehts um den gleichen Betrag (469€) wegen einer Folge einer US-Serie. Ich habe im Vergleichsangebot 323€ angeboten, zurück kam ein neues Vergleichsangebot von WF über 375€. Darauf werde ich wahrscheinlich eingehen.
Kannst du mir evtl. das schreiben, das du losgeschickt hast schicken? (per pn oder so)
immerhin ~100€ "gespart"
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Sorry für die große Schrift. War mir nicht bewusst, dass man das nicht macht. Ja der Gerichtsstand ist Rostock. Haben die auch Kanzleien ausserhalb von München?
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
wie schon mal gesagt. Die ganze Spekulationen sind sinnlos. Wenn die dich verklagen wollen machen die das auch in Rostock. Die Kanzlei besteht aus mehr als 50 Anwälten. Die Reisekosten gehen in dem Fall, dass sie gewinnen zu deinen Lasten. Ansonsten haben die auch die Möglichkeit einen Vertreter hinzuschicken, den sie beauftragen.
Gehe einfach davon aus, dass die dich verklagen, treffe entsprechend Vorbereitungen, z.B. regelmäßig Geld für eine evntl. Klage zurücklegen. Wenn die dann nicht klagen hast du etwas Geld gespart und kannst dir dann die Filme, die du heruntergeladen hast, kaufen
Gehe einfach davon aus, dass die dich verklagen, treffe entsprechend Vorbereitungen, z.B. regelmäßig Geld für eine evntl. Klage zurücklegen. Wenn die dann nicht klagen hast du etwas Geld gespart und kannst dir dann die Filme, die du heruntergeladen hast, kaufen
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Zum Glück ticken die Gerichte hier oben etwas anders. Ich wollte ja auch bloß ein paar Meinungen sammeln. Bevor sie gewinnen, gibt es ja noch die Güteverhandlung und die umfasse in der Regel auch die Reisekosten. Ich werde einfach mal 2014.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo und guten Morgen.
Kann mir jemand sagen, ob die auf der Abmahn-Dreipage verlinkte mod. UE (***.abmahnwahn-dreipage.de/Musterbrief_mod.UE.doc) aktuell und somit bedenkenlos verwendbar ist?
LG
LWB
Kann mir jemand sagen, ob die auf der Abmahn-Dreipage verlinkte mod. UE (***.abmahnwahn-dreipage.de/Musterbrief_mod.UE.doc) aktuell und somit bedenkenlos verwendbar ist?
LG
LWB
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Kann ich.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich auch 2010 abgemahnt, alle Bettelbriefe durch schon in 2012, und in 2013 nichts mehr gehört......sollte in 5,5 Wochen endgültig vorbei sei der Sch.....
- JohnnyWalker
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wieso in 5,5 Wochen?Payback hat geschrieben:Ich auch 2010 abgemahnt, alle Bettelbriefe durch schon in 2012, und in 2013 nichts mehr gehört......sollte in 5,5 Wochen endgültig vorbei sei der Sch.....
Hab bisher auch nichts erhalten.
Falls die eine Klage in 2013 eingereicht hätten, wäre die dann nicht auch schon zugestellt oder dauert sowas auch länger?
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ja nach Auslastung der Gericht, ist alles Möglich!
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hab' gerade mal nachgestöbert. Muss nicht unbedingt etwas zu sagen haben, aber beim letzten Jahreswechsel meldeten sich die ersten WF-Abgemahnten Anfang Dezember mit MB's und der letzte Mitte Januar mit einem MB erhalten ebenfalls Mitte Januar. Die Chancen, keinen mehr abzufassen, vergrössern sich also von Tag zu Tag! Drücke den 2010nern ganz feste die Daumen!
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Heute bekam unsere Vormieterin eine Abmahnung von WF. Zu dem im Schreiben genannten Zeitpunkt wohnten wir bereits in der Wohnung. Wir haben ihren Anschluss übernommen allerdings hatte sich das ein wenig verschoben, so dass wir erst 2 Wochen nach dem genannten Zeitpunkt selber Inhaber des Anschlusses wurden.
Wie sollte man in einem solchen Fall vorgehen? So wie sonst auch: modUE und aussitzen? Oder gibt es eine Möglichkeit, dass sie die Abmahnung an uns "weiterleitet"?
Wie sollte man in einem solchen Fall vorgehen? So wie sonst auch: modUE und aussitzen? Oder gibt es eine Möglichkeit, dass sie die Abmahnung an uns "weiterleitet"?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Vernünftig wäre es eine mod. UE durch dem neuen AI/die neuen AI abzugeben (evtl. weiter nicht zahlen) und in einem Begleitschreiben diesem Sachverhalt dem Abmahner mitteilen. Hier wird eine eidesstattliche Versicherung der Vormieterin beigelegt, die dieses bestätigt. Natürlich solltest Du/Ihr auch das Abmahnschreiben von der Vormieterin ausgehändigt bekommen. Ist ja schließlich auch in Ihr Interesse!
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- JohnnyWalker
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Danke für die Info. Dann wart ich jetzt die eine Woche bis Februar ab und dann kann ich nach über 3 Jahren zittern eine Flasche Sekt aufmachen.Alter Sack hat geschrieben:Hab' gerade mal nachgestöbert. Muss nicht unbedingt etwas zu sagen haben, aber beim letzten Jahreswechsel meldeten sich die ersten WF-Abgemahnten Anfang Dezember mit MB's und der letzte Mitte Januar mit einem MB erhalten ebenfalls Mitte Januar. Die Chancen, keinen mehr abzufassen, vergrössern sich also von Tag zu Tag! Drücke den 2010nern ganz feste die Daumen!
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich mach sogar 2 auf
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Du kannst Köpfen wir sind durch. Der letzte mit MB vom letzten Jahreswechsel hatte durch Umzug und adressermittlung den MB verspätet erhalten Mitte Januar 2013.
Nirgentwo meldet sich mehr jemand mit MB aus 2013 egal welcher Abmahner.
Verjährung Prost!!!
Nirgentwo meldet sich mehr jemand mit MB aus 2013 egal welcher Abmahner.
Verjährung Prost!!!
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- Registriert: Donnerstag 19. September 2013, 16:44
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Und was bedeutet es nochmal genau, wenn ich in 2013 bereits einen MB erhalten habe? Wurde 2010 abgemahnt. Ist die Wahrscheinlichkeit, dass geklagt wird höher? Verjährung erst im Juni 2014?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Damit ist deine Verjährung gehemmt bis mitte des Jahres, ich vermute das du oder das für dich verantwortliche amtsgericht für urheberrecht in reichweite von W&F ist. wenn dem so ist stehst du vmtl auf der klageliste :-( was ist dein Amtsgericht?MonacoSchneider hat geschrieben:Und was bedeutet es nochmal genau, wenn ich in 2013 bereits einen MB erhalten habe? Wurde 2010 abgemahnt. Ist die Wahrscheinlichkeit, dass geklagt wird höher? Verjährung erst im Juni 2014?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Langsam wendet sich das Blatt:
http://www.pfitzer-law.de/pfitzer/de/ne ... e-zurueck/
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