Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9181 Beitrag von Steffen » Mittwoch 15. Januar 2014, 10:13

RA Dr. Bahr: LG Hamburg: Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes im Urheberrecht gilt nicht für Altfälle

"Eine (...) Einschränkung des § 32 ZPO (...) steht (...) der gesetzgeberischen Intention der größeren Flexibilität, der Waffengleichheit von Verletzer und Verletztem bei bundesweit begangenen Delikten und der Herausbildung von Fachkompetenz bei den Gerichten entgegen.

Die vom Amtsgericht angeführten Bedenken gegen den fliegenden Gerichtsstand stellen sich als rechtspolitische Forderungen dar, die vom Gesetzgeber bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken (...) bewusst hingenommen sind. Sie sind nicht geeignet, die örtlich Zuständigkeit (...) zu verneinen."

jeff
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9182 Beitrag von jeff » Mittwoch 15. Januar 2014, 10:30

Genau darunter steht:
http://www.dr-bahr.com/news/kein-fliege ... ellen.html

Ja also was denn nun? Übertrifft hier das Urteil des LG Hamburg das des AG Kölns oder dürfen die Gerichte sich die Gesetze so interpretieren wie es Ihnen passt? Was soll der Blödsinn?

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9183 Beitrag von Steffen » Mittwoch 15. Januar 2014, 11:29

Ja also was denn nun? Übertrifft hier das Urteil des LG Hamburg das des AG Kölns oder dürfen die Gerichte sich die Gesetze so interpretieren wie es Ihnen passt? Was soll der Blödsinn?
Man muss anders herangehen.

Fall Hamburg
AG = fliegender Gerichtsstaänden bei Altfällen - nein
LG = fliegender Gerichtsstaänden bei Altfällen - ja
OLG = fliegender Gerichtsstaänden bei Altfällen - ja

Am Gerichtsstandort Köln, kann es ganz anders aussehen. Grundsätzlich gilt,
  • Fälle bis Inkrafttreten des GguGepr - fl. Gerichtsstand - ja
    Fälle ab Inkrafttreten des GguGepr - fl. Gerichtsstand - nein
    + Ausnahmen bestätigen die Regel
VG Steffen

sekundel
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Sekundäre Darlegungslast

#9184 Beitrag von sekundel » Mittwoch 15. Januar 2014, 21:13

Vor dem Hintergrund, dass hier und da das BGH-Urteil mit Erleichterung aufgenommen wurde, da man künftig nur auf die Familie verweisen muss, ist dieses Urteil aus Hamburg ganz interessant: (Link zum Text kann ich nicht posten, findet sich aber im Artikel bei Telepolis)

Da wurde vom Beklagten scheinbar erwartet, nicht nur die Möglichkeit anderer Nutzer anzuführen, sondern ganz konkret die Mitnutzer zu dem angeblichen Tatzeitpunkt glaubhaft zu benennen.

Ist das gängig, dass man an der sekundären Darlegungslast noch so hohe Maßstäbe legt? Ich dachte, das hätte sich mittlerweile gebessert..?

jeff
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9185 Beitrag von jeff » Mittwoch 15. Januar 2014, 23:13

Am Gerichtsstandort Köln, kann es ganz anders aussehen. Grundsätzlich gilt,
Fälle bis Inkrafttreten des GguGepr - fl. Gerichtsstand - ja
Fälle ab Inkrafttreten des GguGepr - fl. Gerichtsstand - nein
+ Ausnahmen bestätigen die Regel
Tut mir leid, dass ich nochmal darauf komme, aber es ist doch paradox für den Vorgang des Filesharings (eDonkey, torrent, morpheus, kazam etc.) nach unterschiedlichen Voraussetzungen je nach Gerichtsstand verurteilt bzw. nicht verurteilt zu werden! Das ist der gleiche verdammte Vorgang!

Off-Topic:
Befinden wir uns hier in einer Republik oder nur in einer losen Verbindung von Ländern? Denn bei letzterem möchte ich gerne Hamburg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern dem Niedrigsbietenden überlassen...
.-:;

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9186 Beitrag von Steffen » Donnerstag 16. Januar 2014, 10:51

Richter

1. Werte/Verdienste
  • Unabhängigkeit (Artikel 97 Grundgesetz)
  • Integrität
  • Unparteilichkeit
  • Pflicht zu Zurückhaltung und Diskretion (privat, wie im öffentlichen Leben)
  • Sorgfalt
  • Respekt und die Fähigkeit zuzuhören
  • Gleichbehandlung
  • Kompetenz
  • Transparenz
2. Qualitäten oder Tugenden eines Richters
  • Weisheit
  • Loyalität
  • Menschlichkeit
  • Mut
  • Ernsthaftigkeit und Umsicht
  • Arbeitseinstellung
  • Zuhören und Kommunikation

Dabei ist das wichtigste Prinzip bzw. Wert: Unabhängigkeit
Unabhängigkeit ist das Recht jedes Bürgers in einer demokratischen Gesellschaft
auf eine Judikative, die von der Legislative und Exekutive unabhängig nicht nur
ist, sondern auch so wahrgenommen wird, und die dazu da ist, die Freiheit und
Rechte jedes Bürgers in einem Rechtsstaat zu gewährleisten.

Die Rolle des Richters ist daher neben der des Gesetzgebers für das Recht von
zentraler Bedeutung. Ausgangspunkt für das Verständnis von Texten ist das eigene
(Vor-)Wissen und Vorverständnis. Wie auch bei der Auslegung von Nicht-Normtexten.
Das Recht selbst enthält Regeln, um die Entscheidung des Richters zu objektivieren
und von subjektiven Wertungen (Dezision) zu befreien: So ist die Rechtsprechung
„an Gesetz und Recht gebunden“ (Art. 20 Abs. 3 GG). Bei der Auslegung von Gesetzen
darf die Rechtsprechung daher ihre Kompetenzen nicht zulasten des Gesetzgebers
überschreiten (Gewaltenteilung, vgl. auch die Grenzen der Auslegung). Dennoch ist
ihre Kompetenz zur Rechtsfortbildung allgemein anerkannt. Vor allem ein unbestimmter
Rechtsbegriff ist der Auslegung zugänglich.


Beipiel Wahrheit:

Leseempfehlung!

Zitat: Prof. Dr. Hanns Prütting: Beweismaß im Zivilprozess
[...]Die Antwort auf die Frage, ob Wahrheit ein objektiver Begriff ist, hängt
entscheidend davon ab, wie man Wirklichkeit oder Realität definiert. Hier wird sich
zeigen, dass ein rein naturwissenschaftlicher Wirklichkeitsbegriff für die Zwecke
der gerichtlichen Tatsachenfeststellung untauglich wäre. Schon von daher kann der
prozessuale Wahrheitsbegriff keine naturwissenschaftlich-objektive Kategorie sein.
In derartigen Fällen ist es die persönliche Anschauung des Richters, die darüber
entscheidet, was wirklich ist und was nicht.[...]

VG Steffen

Hoffnung
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9187 Beitrag von Hoffnung » Donnerstag 16. Januar 2014, 11:18

Hallo Steffen ausnahmsweise möchte ich hier widersprechen, für mich ist der Gesetzetext eindeutig.
ich sage kein fliegender Gerichtstand mehr auch für Altfälle. Meiner Ansicht nach verstoßen die Gerichte in Hamburg und Köln gegen das gesetz wenn sie Klagen außerhalb des Wohnsitz des Beklagten zulassen. Im Falle einer Klage RA beauftragen und das Gericht Rügen.


(1) Für Klagen wegen Urheberrechtsstreitsachen
gegen eine natürliche Person, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem
Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre
gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit
verwendet, ist das Gericht ausschließlich zuständig,
in dessen Bezirk diese Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines
solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.Wenn
die beklagte Person im Inland weder einen Wohnsitz
noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist das
Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9188 Beitrag von Steffen » Donnerstag 16. Januar 2014, 11:26

Da gebe ich dir fast recht, aber in dem von mir geposteten Link (LG Hamburg) ging es um einen Fall, wo die Klageerhebung bzw. Anspruchsbegründung - vor in Kraft treten - des GguGepr lag!

(...) AG Hamburg hatte in der 1. Instanz (Urt. v. 27.09.2013 - Az.: 22a C 94/13 (...)

... sprich Klageerhebung / Anspruchsbegründung (MB)
  • - vor in Kraft treten - des GguGepr (09.10.2013) - fliegender Gerichtsstand - ja
    - nach in Kraft treten - des GguGepr (09.10.2013) - fliegender Gerichtsstand - nein
Da keine Rückwirkung vorgesehen ist!

VG Steffen

Hoffnung
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9189 Beitrag von Hoffnung » Donnerstag 16. Januar 2014, 11:30

dann ist alles OK, es klang jetzt so , das bei allen Altfällen der fliegende Gerichtstand noch anzuwenden ist.

so liest sich das schon anders :Y

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9190 Beitrag von Steffen » Donnerstag 16. Januar 2014, 11:42

AG Hamburg, Urteil vom 20.12.2013, 36a C 134/13

RA Tim O. Becker - Hamburg

Bei Browserproblemen: Rechtsklick, Ziel speichern unter...


VG Steffen

AbgemahnterNr35871
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9191 Beitrag von AbgemahnterNr35871 » Donnerstag 16. Januar 2014, 15:34

In Prinzip hat der Kläger aber in Sachen "Rechtsverletzung" Recht bekommen und der Beklagte musste zahlen. Lediglich die Klage wegen den Abmahnkosten wurde abgewiesen weil der Abgemahnte keine UE abgegeben hatte, und das auch nur, weil hier ein Fehler der Abmahner vorlag und sie Aufgrund der fehlenden UE keine Unterlassungsklage erhoben haben. Wirklich Recht bekommen hat der Kläger hier nicht - ganz im Gegenteil, es wurde nur ein Fehler bei den Abmahnern gemacht. Interessant und beunruhigend fand ich noch das:
Nach § 32 ZPO ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die beanstandete Handlung begangen worden ist. Das ist jeder Ort. an dem auch nur eines der wesentlichen Tatbestandsmerkmale des Delikts verwirklicht worden ist, also nicht nur der Begehungsort, sondern auch der Erfolgsort. Da das ins Internet gestellte Werk auch in Hamburg hat aufgerufen werden können, ist das Amtsgericht Hamburg gemäß § 32 ZPO örtlich zuständig. Das gilt gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO auch nach Inkrafttreten von § 104a Abs. 1 UrhG n.F.
Damit ist das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Bezug auf den fliegenden Gerichtsstand auch gleich völlig nutzlos geworden für "Internetaktivitäten" wenn ich das richtig verstehe.

Einer von Vielen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9192 Beitrag von Einer von Vielen » Donnerstag 16. Januar 2014, 16:31

Hallo,

NEIN - die Klage wurde VOR Inkrafttreten des Gesetzes eingereicht.
Insofern galt hier noch korrekter Weise die Regelung des fliegenden Gerichtsstandes.

;tö

Kohlenpitt

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9193 Beitrag von Kohlenpitt » Freitag 17. Januar 2014, 07:37

Prinzip hat der Kläger aber in Sachen "Rechtsverletzung" Recht bekommen und der Beklagte musste zahlen. Lediglich die Klage wegen den Abmahnkosten wurde abgewiesen weil der Abgemahnte keine UE abgegeben hatte
Ich würde sagen, da hat ein Fachanwalt gute Arbeit geleistet.
Der Kläger trägt die meisten Kosten und hat einen Fehler begangen´.

Es kommt auf die Strategie des RA vor Gericht an, und der Kläger hat sich verschätzt.
Es wird sicher in der Zukunft wohl mehr abgeschätzt werden , ob man überhaupt eine Klage einreicht.
Denn jetzt Redet sogar die Regierung und ganz Deutschland ,über das Abmahngeschäfft (Datenschutz , NSA Affäre usw )dank Redtube und deren Vorgehen umso mehr!

Nö ich nicht

kricke
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9194 Beitrag von kricke » Freitag 17. Januar 2014, 08:36

da hast du recht !

das mit redtube, war das beste was hätte passieren können.
diese ganzen machenschaften , die fassaden die aufgebaut wurden, nur um den leuten die kohle aus den taschen zu ziehen.
und mal ehrlich , bei den anderen abmahngeschichten, sieht es meiner meinung nach nicht viel besser aus.

nach dem wahljahr wäre das doch alles wieder versackt.
es ist doch kein zufall das dass antiabzockgesetz kurz vor den wahlen verabschiedet wurde.
erstens um die leute ruhig zustellen und zweitens , damit keiner sieht , das es kaum richtige konsequenzen hat.

MisterM
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9195 Beitrag von MisterM » Freitag 17. Januar 2014, 11:05

Naja was heißt Machenschaften.. wollen wir es mal nicht übertreiben. Letztlich haben hier wahrscheinlich 90% tatsächlich ein vergehen begangen, dieses aber mit fast 1000€ abzustrafen ist einfach völlig überzogen. Wäre es wie mit falschem parken oder sonst was, wäre das eigentlich auch alles kein Problem. Also sowas wie 100€. Ich mein die Firmen haben einfach die Rechte daran, schluss aus ende.

Das man aber mit hohen Summen bombardiert wird und die Kanzleien versuchen einem zu drohen.. das ist wirklich schlimm. Ich denke aber, auch diese Phase wird einmal vergehen.

Übrigens können sich hier alle glücklich schätzen.. In meiner Straße wurde ein Nachbarsjunge, der damals so 18 war, von der Polizei überrascht. Der PC wurde beschlagnahmt. Er musste Geld bezahlen, damit seine Daten und somit auch seine Facharbeit nicht gelöscht werden. Er musste mehrere Tausend Euro Strafe zahlen und und und...

Von daher ist das hier alles nur halb so wild und wir können glücklich sein, dass Kanzleien heillos überfordert sind.

Mit dieser unpopulären Meinung, stoße ich hier sicherlich nicht auf viel Anklang.... aber man muss auch mal Butter bei die Fische machen.

muensteraner
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9196 Beitrag von muensteraner » Freitag 17. Januar 2014, 11:42

Filesharing von urheberrechtlich geschütztem Material ist nun mal verboten. Jeder der Filesharing betreibt weiß das. Man kann sich sicherlich über die hohen Summen aufregen, die gefordert werden, ABER auch das hat man vorher gewusst.
Es gibt einige Abmahnanwälte, die das Abmahnen zu ihrer Haupteinnahmequelle gemacht haben. Manche gehen auch mit betrügerischen, nötigenden Methoden vor.

Man kann sich lange darüber aufregen, dass man ABGEZOCKT wird. Andererseits kann man das ganz leicht vermeiden. Einfach kein Filesharing mehr betreiben. Nun kommt sicherlich wieder das Argument, es wären auch Leute betroffen, die kein Filesharing betrieben haben. Das gibt es sicherlich. Aber das ist ein ganz kleine Minderheit. Bei den meisten waren es, sofern sie es nicht selbst waren, Familienmitglieder, Freunde, Bekannte.

Ihr könnt den Sumpf der Abmahner ganz schnell lahmlegen, ihnen die Geschäftsgrundlage entziehen, indem ihr einfach die Finger vom Filesharing lasst. Es gibt keine Rechtfertigung Filesharing zu betreiben. Wenn kein Geld mehr mit den Abmahnungen zu verdienen ist, ziehen sich die Abmahner zurück und es werden auch keine Unschuldigen mehr fälschlich beschuldigt werden.

Mittlerweile gibt es zunehmend legale Wege wie Maxdome, Spotify usw usw. Filme zu schauen und Musik zu hören. Und 8 Euro oder 5 Euro im Monat sollte jeder haben. Spotify kann mittlerweile sogar völlig kostenlos genutzt werden.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9197 Beitrag von Steffen » Freitag 17. Januar 2014, 13:21

Ohne Filesharer = keine Filesharing-Abmahnung, das unterschreibe ich ja sofort mit. Aber wird denn auch bewiesen, das der Filesharer Max Mustermann es war, oder nur der einzig ermittelbare und jetzt Verantwortlich zu machende, nämlich der AI?

Da kann ich zig-Vorträge halten über die Rechtsvorschriften und Rechtsprechung. Fakt ist aber, das diese ganze Filesharing-Abmahnungen sehr viele Kritiken enthalten.

Jeder, der Rechte innehat, eine P2P-IP, dessen Ermittlung mit einem Gutachten und eidesstattlichen Erklärungen belegt, die Zuordnung der P2P-IP durch den Provider, dem wird per Anschein und Glaubhaftmachung dieses anstandslos abgenommen. Der AI sollte sein “Internet- und Anschlussinhabertagebuch“ öffnen und den Sachverhalt, am besten noch mit Videobeweis der atomuhrabgleichenden Überwachung seines Zugangs - beweisen und mit Namen und Hausnummern operieren!

Schreib doch einmal denjenigen an, der die Drecksarbeit machen lässt und schön im Hintergrund bleibt - dem RI/RV. Wir schießen uns nur auf die Abmahnanwälte ein! Selbst diese RI/RV im “RedTube-Fall“ hatten für -einige- Kölner Landesrichter/Zivilkammern dem Anschein und der Glaubhaftmachung nach mit einem “geheimen Geheimgutachten“, die Auffassung, das die Ermittlung fehlerfrei war und die RI/RV die Rechte und die “Lizenz zur Abmahnung“, das man über Streaming genau wie bei einer Tauschbörse vorgeht.
Weißt du was von denen RI/RV kommt? Krokodilstränen und herumgeheule. Natürlich gefährdet illegales Filesharing wohl den Umsatz/Gewinn -mit-, aber zu konkreten Anfragen kommt dann, das es juristische Fragen wären, man sich an die Kanzlei wenden soll. Die wiederum sagt nichts, weil sie ja das Mandantengeheimnis wahren muss. Wenn die RI/RV mit ins "Boot der Öffentlichkeit" geholt würden, wäre vieles auch anders. Aber gut das Foren gibt, die nur auf Abmahnanwälte und Logfirmen schimpfen.

Genau wie die Provider, die 7 Tage speichern, dann aber nach Verauskunftung (auch länger nach vorangegangenem Sicherungsbeschluss), ganz schnell diese Beweise gesetzeskonform löschen. Normalerweise müsste man in einem Klageverfahren die Zuordnung der P2P-IP vom Provider mit Nichtwissen bestreiten, der Provider müsste vor Gericht erscheinen, kann er dieses Zuordnung nicht aktuell beweisen (eeil er alles hübsch löschte) - Aus die Maus (normalerweise).

Genau wie die Ansprüche zur sekundären Darlegungslast. Natürlich reicht ein einfaches Bestreiten (hat noch nie) nicht aus, aber es sollte doch die Kirche im Dorf gelassen werden.

Usw. usf.

Also den Abmahnwahn nur auf den Filesharer zu reduzieren, ist kontraproduktiv.

VG Steffen

The Grinch
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9198 Beitrag von The Grinch » Freitag 17. Januar 2014, 13:35

Bitte, wir bestehen doch IMMER darauf möglichst alles RICHTIG zu benennen,
so dann bitte auch hier!
"Illegales" Filesharing

Denn Filesharing an sich ist IMMER noch LEGAL - es kommt halt daraus an um welchen Inhalt es sich handelt.

muensteraner
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9199 Beitrag von muensteraner » Freitag 17. Januar 2014, 13:41

The Grinch hat geschrieben:Bitte, wir bestehen doch IMMER darauf möglichst alles RICHTIG zu benennen,
so dann bitte auch hier!
"Illegales" Filesharing

Denn Filesharing an sich ist IMMER noch LEGAL - es kommt halt daraus an um welchen Inhalt es sich handelt.
da wollte mal wieder jemand besonders schlau sein . Ich habe geschrieben : "Filesharing von urheberrechtlich geschützem Material" :-;
Ansonsten sollten wir uns doch darüber einig sein, dass die Gefahr einer Verwechslung in diesem Forum sehr gering ist. Dass hier jeder weiß, wenn man Filesharing schreibt, illegales gemeint ist
Aber Hauptsache mal wieder einen sinnlosen Kommenatr abgegeben. ;tö

muensteraner
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9200 Beitrag von muensteraner » Freitag 17. Januar 2014, 14:10

@Steffen
Die Archive AG ist ganz klar ein Musterbeispiel für reine Abzocke. Die Verantwortlichen scheinen sich nun wohl auch aus dem Staub zu machen. Die Webseite von ITguards ist offline, der eine Vorstand ist ausgeschieden, die Achive AG ist "umgezogen", d.h. der Briefkasten wurde an eine andere Adresse verlegt.
Mir ist immer noch unverständlich, wie die glauben konnten, sei es Achive AG, Daniel Sebastian oder auch U&C, dass sie damit durchkommen. Jeder vernünftige Mensch hätte sich darüber im Klaren sein müssen, dass solch eine Welle Aufsehen erregen wird.

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