Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
So naja, das Jahr ist rum, es müsste bei meinem Fall die Verjährung eingetreten sein. Habe mittlerweile seit Anfang 2012 nichts mehr von Debcon gehört. Habe mich versucht schlau zu machen, ob meine Verjährung irgendwie gefährdet werden könnte. Jetzt lese ich in den FAQs, dass das durch einen Vergleich passieren kann. Also wenn ich beispielsweise letztes Jahr einem Vergleich zugestimmt hätte, dann wäre die Verjährung zum 31.12.2013 neu angelaufen.
Jetzt habe ich eine Frage. Ich bin umgezogen und habe einen Nachsendeauftrag. Weil das nur vorübergehend war, habe ich niemandem, auch nicht der Debcon, meine neue Anschrift gegeben. In dieser Zeit habe ich durch Zufall ( meine Bank hat mir per Email geschrieben) mitbekommen, dass die Post Briefe nicht weitergeleitet hat, sondern zurück an den Absender geschickt hat. Bei der Post konnte man mir weder sagen, warum noch, wieviel oder welche Briefe zurückgesendet wurden. Ich habe lediglich eine Entschuldigung von der Telefonistin bekommen.
Es besteht also die Möglichkeit, dass ich ein Vergleichsangebot bekommen habe, das ich nie in der Hand hatte. Wäre es möglich, dass ich so unwissentlich einem Vergleich zugestimmt habe, indem ich nicht widersprochen habe oder muss man einem Vergleich immer ausdrücklich zustimmen, damit er gültig ist und damit die Verjährung verschoben wird?
Jetzt habe ich eine Frage. Ich bin umgezogen und habe einen Nachsendeauftrag. Weil das nur vorübergehend war, habe ich niemandem, auch nicht der Debcon, meine neue Anschrift gegeben. In dieser Zeit habe ich durch Zufall ( meine Bank hat mir per Email geschrieben) mitbekommen, dass die Post Briefe nicht weitergeleitet hat, sondern zurück an den Absender geschickt hat. Bei der Post konnte man mir weder sagen, warum noch, wieviel oder welche Briefe zurückgesendet wurden. Ich habe lediglich eine Entschuldigung von der Telefonistin bekommen.
Es besteht also die Möglichkeit, dass ich ein Vergleichsangebot bekommen habe, das ich nie in der Hand hatte. Wäre es möglich, dass ich so unwissentlich einem Vergleich zugestimmt habe, indem ich nicht widersprochen habe oder muss man einem Vergleich immer ausdrücklich zustimmen, damit er gültig ist und damit die Verjährung verschoben wird?
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Nein, du hast nicht unabsichtlich ein Vergleichsangebot angenommen, wenn du auf irgendwelche Schreiben von Debcon nicht reagiert hats. Allerdings bist du eigentlich verpflichtet deine neue Adresse dem RI/Abmahner mitzuteilen. Sollten die einen MB beantragt haben, der nicht zustellbar war, kann das zu einer Hemmung der Verjährung führen. Denke aber, wenn du so lange nichts mehr gehört hast, hat sich die Sache wohl erledigt.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemAbmahnopfer2010]Es besteht also die Möglichkeit, dass ich ein Vergleichsangebot bekommen habe, das ich nie in der Hand hatte. Wäre es möglich, dass ich so unwissentlich einem Vergleich zugestimmt habe, indem ich nicht widersprochen habe oder muss man einem Vergleich immer ausdrücklich zustimmen, damit er gültig ist und damit die Verjährung verschoben wird?[/quoteem]
Selbst wenn, ein Vergleich ist letztlich ein Vertrag (§ 779 BGB). Und hier gilt
Stillschweigen = keine Annahme!
VG Steffen
Selbst wenn, ein Vergleich ist letztlich ein Vertrag (§ 779 BGB). Und hier gilt
Stillschweigen = keine Annahme!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
ALso hab auch vom Wulf nen MB bekommen...da steht drinnen schreiben vom XX.XX.11
so lang nerven die schon... ich weis mittlerweile ehrlich gesagt nichtmehr um welchen Film es sich handeln soll da briefchen unterschiedlichster Anwälte usw eintrudelten,
soweit ich das aber gesehen habe sind debcon die letzten die noch aufn zeiger gehen.
d.h ich widersprech dem auch wieder ... wie lang geht der mist noch so weiter? habe ich bei dem wulf was zu befürchten? werde aus der statistik nicht wirklich schlau, nur das er halt 131 MB verschickt hat
also MB einfach wieder widersprechen ja?
so lang nerven die schon... ich weis mittlerweile ehrlich gesagt nichtmehr um welchen Film es sich handeln soll da briefchen unterschiedlichster Anwälte usw eintrudelten,
soweit ich das aber gesehen habe sind debcon die letzten die noch aufn zeiger gehen.
d.h ich widersprech dem auch wieder ... wie lang geht der mist noch so weiter? habe ich bei dem wulf was zu befürchten? werde aus der statistik nicht wirklich schlau, nur das er halt 131 MB verschickt hat
also MB einfach wieder widersprechen ja?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Man muss begreifen, egal was, wer, irgendwo in einem Forum meint, mit Erhalt eines Abmahnschreiben befindet man sich in einen außergerichtlichen Zivilrechtsstreit! Es ist halt spätestens seit dem BGH “Sommer unseres Lebens“ 2010 kein Kinderspiel mehr. Jeder sollte und muss wissen, zahlt man nicht, entscheidet man sich für: entweder Verjährung oder Klage -und hier stehen die Chancen 50/50-. Spätestens bei Erhalt einer möglichen Klageschrift wird man auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt.
Und solange die Ansprüche nicht der gesetzlichen Verjährung unterliegen, können sie gerichtlich geltend gemacht werden! Punkt.
Ob man von dem oder dem etwas zu befürchtet hat, entweder Klage, oder im Klageverfahren, hängt doch maßgeblich von der beweisbaren Verteidigungsstrategie des Abgemahnten ab und nicht vom Zustand des Genervt sein.
Auch hier gilt, das man einem MB erst einmal (bei Nichtberechtigung der Forderungen) -insgesamt widerspricht-. Jetzt sollte man warten, ob der Antragsteller des MB nach Aufforderung des Streitgerichtes auch Klage erhebt. Auch hier sind die Chancen wieder 50/50.
Und solange die Ansprüche nicht der gesetzlichen Verjährung unterliegen, können sie gerichtlich geltend gemacht werden! Punkt.
Ob man von dem oder dem etwas zu befürchtet hat, entweder Klage, oder im Klageverfahren, hängt doch maßgeblich von der beweisbaren Verteidigungsstrategie des Abgemahnten ab und nicht vom Zustand des Genervt sein.
Auch hier gilt, das man einem MB erst einmal (bei Nichtberechtigung der Forderungen) -insgesamt widerspricht-. Jetzt sollte man warten, ob der Antragsteller des MB nach Aufforderung des Streitgerichtes auch Klage erhebt. Auch hier sind die Chancen wieder 50/50.
- Klagt er nicht - hat man alles richtig gemacht.
- Klagt er - auch dann ist nichts verloren, einfach einen Anwalt beauftragen (ehe man sich vorschnell vergleicht).
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Also ich habe da noch eine Frage zur Verjährung:
Mein IP wurde festgestellt für ein Vergehen am 24.05.2010
Das erste Schreiben erhielt ich am 09.03.2011 von Negele Zimmer Greuter Beller
Die UE habe umgehend hingeschickt.
Der Wulf hat mir nun einen Mahnbescheid zukommen lassen
"Mahnbescheid vom 30.12.13 von Antrag eingegangen am 27.12.13"
Erhalten habe ich ihn am 04.01.2014
Hätte die Verjährung Ende 2014 geendet oder Ende 2013 wegen der Beweisaufnahme in 2010?
Gilt für die Verjährung die Zustellung oder die Austellung des Mahnbescheids?
Mein IP wurde festgestellt für ein Vergehen am 24.05.2010
Das erste Schreiben erhielt ich am 09.03.2011 von Negele Zimmer Greuter Beller
Die UE habe umgehend hingeschickt.
Der Wulf hat mir nun einen Mahnbescheid zukommen lassen
"Mahnbescheid vom 30.12.13 von Antrag eingegangen am 27.12.13"
Erhalten habe ich ihn am 04.01.2014
Hätte die Verjährung Ende 2014 geendet oder Ende 2013 wegen der Beweisaufnahme in 2010?
Gilt für die Verjährung die Zustellung oder die Austellung des Mahnbescheids?
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Wie hier schon mindestens einhundert Mal ausgeführt wurde : Beantragung. Einfach mal lesenLifescan hat geschrieben: Gilt für die Verjährung die Zustellung oder die Austellung des Mahnbescheids?
Mahnbescheid + Jahreswechsel
Ihr wollt alles immer wieder vorgekaut bekommen weil ihr einfach zu faul? seid mal 2 oder 3 Posts vor euren zu lesen oder mal den allgemienen Thread etwas zu lesen..
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Zustellung Mahnbescheid nach dem 31.012. -
die Ansprüche sind doch verjährt?
Nicht unbedingt!
Man muss hier den speziellen Fall: -Jahresende bzw. Jahreswechsel- sehen !
Zwar ist für die Praxis (Verjährungshemmung) relevant, die Zustellung einer Zahlungsklage
des Gläubigers durch das Gericht an den Schuldner (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
Achtung! Sonderfall Jahresende bzw. Jahreswechsel!
Die verjährungshemmende Wirkung tritt auch dann ein, wenn der Mahnbescheid zwar erst
nach Ablauf der Verjährungsfrist beim Schuldner zugestellt wird (also nach dem 31.12.), der
Antrag auf Erlass des Mahnbescheides vom Gläubiger aber noch vor Ablauf der Frist beim
zuständigen Mahngericht eingereicht wurde (also vor dem 31.12.; siehe hierzu § 167 ZPO).
Dabei wird "demnächst" in der regelmäßigen Rechtsprechung mit ca. 14 Tagen angesehen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
und dann heisst es noch 6 Monate abwarten?
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Anders ausgedrückt: Wer sich jetzt sicher fühlt, könnte in den nächsten Wochen noch ein "Hallo Wach" Erlebnis haben, wenn Debcon einen Mahnbescheid am 31.12.2013 beantragt hat. Wäre ja ein willkommemes Mittel um die Strategie solcher Machenschaften weiter aufrecht zu halten. Dann verzögert sich die Verjährung um ein halbes Jahr bzw. kann es immer noch zu einer Klageerhebung kommen, was bei Debcon jedoch eher selten der Fall ist!? Und man reißt die Opfer aus einer vermeintlich sicheren Situation, um vielleicht doch noch ihren Willen zu brechen.Steffen hat geschrieben:
Zustellung Mahnbescheid nach dem 31.012. -
die Ansprüche sind doch verjährt?
Nicht unbedingt!
Man muss hier den speziellen Fall: -Jahresende bzw. Jahreswechsel- sehen !
Zwar ist für die Praxis (Verjährungshemmung) relevant, die Zustellung einer Zahlungsklage
des Gläubigers durch das Gericht an den Schuldner (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
Achtung! Sonderfall Jahresende bzw. Jahreswechsel!
Die verjährungshemmende Wirkung tritt auch dann ein, wenn der Mahnbescheid zwar erst
nach Ablauf der Verjährungsfrist beim Schuldner zugestellt wird (also nach dem 31.12.), der
Antrag auf Erlass des Mahnbescheides vom Gläubiger aber noch vor Ablauf der Frist beim
zuständigen Mahngericht eingereicht wurde (also vor dem 31.12.; siehe hierzu § 167 ZPO).
Dabei wird "demnächst" in der regelmäßigen Rechtsprechung mit ca. 14 Tagen angesehen.
VG Steffen
Also wie lange dauert der Weg eines Mahnbescheids maximal vom Antrag bis zum Empfänger? Maximal 6 Wochen, meine ich mal hier gelesen zu haben, kann die Stelle aber leider nicht mehr finden.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,
angenommen die Sache ist verjährt. Sollte man dann nochmal an Debcon Schreiben mit der Bitte die Daten zu löschen und die Löschung zu bestätigen?
Ich bin ein mehrfach Abgemahnter 2010er und habe bis heute keine MB bekommen. Denke mal das ich noch bis Mitte Februar warte, wenn bis dahin nichts kommt müsste die Sache durch sein.
Was macht ihr? Nochmal schreiben wegen der Löschung?
Gruß Jonnyman
angenommen die Sache ist verjährt. Sollte man dann nochmal an Debcon Schreiben mit der Bitte die Daten zu löschen und die Löschung zu bestätigen?
Ich bin ein mehrfach Abgemahnter 2010er und habe bis heute keine MB bekommen. Denke mal das ich noch bis Mitte Februar warte, wenn bis dahin nichts kommt müsste die Sache durch sein.
Was macht ihr? Nochmal schreiben wegen der Löschung?
Gruß Jonnyman
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Abwarten ein MB kann auch noch im Feb. kommen. Nur weil es nach Rechnung Verjährt sein könnte sagt das noch lange nicht das Sie nicht doch einen beantragenJonnyman hat geschrieben:Hallo zusammen,
angenommen die Sache ist verjährt. Sollte man dann nochmal an Debcon Schreiben mit der Bitte die Daten zu löschen und die Löschung zu bestätigen?
Ich bin ein mehrfach Abgemahnter 2010er und habe bis heute keine MB bekommen. Denke mal das ich noch bis Mitte Februar warte, wenn bis dahin nichts kommt müsste die Sache durch sein.
Was macht ihr? Nochmal schreiben wegen der Löschung?
Gruß Jonnyman
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Nach erfolgtem Widerspruch : Alles ignorieren, abheften und auf evtl.Klageverfahren warten. Debcon wird niemals deine Daten löschen. Müssen sie auch nicht.Jonnyman hat geschrieben: Sollte man dann nochmal an Debcon Schreiben mit der Bitte die Daten zu löschen und die Löschung zu bestätigen?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo, lese schon seit Jahren mit, eigentlich wird alles beantwortet... Aber nun habe ich doch ein zwei Fragen. Also ich bin 2010 abgemahnt worden und habe im Januar einen MB bekommen der am 30.12 ausgestellt worden ist.
Bei mir geht es um einen Streitwert von 1000 Euro und falls es wichtig ist: angeblich ein Horror-Film.
Mein Amtsgericht ist Wedding und das lokale möchte ich hier nicht nennen da ich aus einer kleinen bayrischen Stadt komme..
Ich habe nun beim Amtsgericht Wedding Akteneinsicht beantragt, mit dem Musterantrag der hier auf der Seite verfügbar ist und habe nun einen Brief bekommen in dem steht das der Schriftsatz unklar ist.
Nun habe ich infos bekommen was wann eingereicht wurde aber sonst nichts.
Muss ich den Antrag auch an mein lokales Amtsgericht stellen?
Was bedeutet denn der Satz: "Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei." ??
Vielen Dank schon mal
Bei mir geht es um einen Streitwert von 1000 Euro und falls es wichtig ist: angeblich ein Horror-Film.
Mein Amtsgericht ist Wedding und das lokale möchte ich hier nicht nennen da ich aus einer kleinen bayrischen Stadt komme..
Ich habe nun beim Amtsgericht Wedding Akteneinsicht beantragt, mit dem Musterantrag der hier auf der Seite verfügbar ist und habe nun einen Brief bekommen in dem steht das der Schriftsatz unklar ist.
Nun habe ich infos bekommen was wann eingereicht wurde aber sonst nichts.
Muss ich den Antrag auch an mein lokales Amtsgericht stellen?
Was bedeutet denn der Satz: "Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei." ??
Vielen Dank schon mal
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemcypunk]Ich habe nun beim Amtsgericht Wedding Akteneinsicht beantragt, mit dem Musterantrag der hier auf der Seite verfügbar ist und habe nun einen Brief bekommen in dem steht das der Schriftsatz unklar ist.
Nun habe ich infos bekommen was wann eingereicht wurde aber sonst nichts.
Muss ich den Antrag auch an mein lokales Amtsgericht stellen?[/quoteem]
Wenn Du diese Akteneinsicht - hier - meinst, dann glaube ich dir gern, dass das Mahngericht etwas verwirrt war. Diese Akteneinsicht ist an dass für deinen Provider zuständige Landgericht zu stellen, was die Herausgabe von Verkehrsdaten gestattet hat.
[quoteemcypunk]Was bedeutet denn der Satz: "Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei." ?[/quoteem]
Bitte einmal - hier - lesen.
VG Steffen
Nun habe ich infos bekommen was wann eingereicht wurde aber sonst nichts.
Muss ich den Antrag auch an mein lokales Amtsgericht stellen?[/quoteem]
Wenn Du diese Akteneinsicht - hier - meinst, dann glaube ich dir gern, dass das Mahngericht etwas verwirrt war. Diese Akteneinsicht ist an dass für deinen Provider zuständige Landgericht zu stellen, was die Herausgabe von Verkehrsdaten gestattet hat.
[quoteemcypunk]Was bedeutet denn der Satz: "Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei." ?[/quoteem]
Bitte einmal - hier - lesen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Achso, danke... Habe ich dann falsch verstanden, wie sehe ich denn welches Landgericht zuständig ist?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
SM78 hat geschrieben:Topkom hat geschrieben:Dem ersten MB habe ich insgesamt widersprochen und ja, es dreht sich exakt um die selbe ursprüngliche Abmahnung (gleiches Az. des Abmahn-Anwaltes)- nur wie geschrieben um ein anderes Konto und XX Euro mehr (Zinsen).
Bei mir auch so, allerdings waren bei mir wohl die Gerichtskosten im ersten MB falsch, da stand erst 23€, jetzt sind es 32€.
Ich korrigiere mich mal selber, die Gerichtskosten waren gar nicht falsch, die hatten sich inzwischen nur geändert. Ich muss gerade selber einen Mahnbescheid beantragen und da steht: "Für das Mahnverfahren wird eine halbe Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz erhoben, die Mindestgebühr beträgt 32,- EUR (bis 31.7.2013: 23,- EUR)."
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Wird Also von Debcon mittlerweile kein MB mehr kommen wenn die sache seit 1.1 verjährt is?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
MB`s können noch jederzeit reinflattern, nur muß man dann bei evtl. Klageerhebung ( Eintritt der Verjährung zwar unwahrscheinlich ) seitens Debcon die Verjährungsfrage vor Gericht ( bitte mit Anwalt ) abklären lassen...Wird Also von Debcon mittlerweile kein MB mehr kommen wenn die sache seit 1.1 verjährt is?
gruß
fiesthies
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
komme gerade nach Hause und hab im Briefkasten einen gelben Zettel gefunden. Hauptgerichtsvollzieher auf dem Zettel hat er geschrieben Debcon 1380 Euro.