Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Auch wenn es unwahrscheinlich ist, kann immer noch ein MB oder Klage kommen. Also freiern und freuen sollte man sich erst Mitte/Ende Februar. Der MB/Klage muss nur bis zum 31.12.2013 beantragt(eingereicht sein. Die Zustellugen kann sich dann bis in den Februar verzögern.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Der MB/Klage muss nur bis zum 31.12.2013!muensteraner hat geschrieben:Auch wenn es unwahrscheinlich ist, kann immer noch ein MB oder Klage kommen. Also freiern und freuen sollte man sich erst Mitte/Ende Februar. Der MB/Klage muss nur bis zum 31.12.2014 beantragt(eingereicht sein. Die Zustellugen kann sich dann bis in den Februar verzögern.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
ja klar, 2013^^ lol. kleiner Vertipper.bikerjoe999 hat geschrieben:Der MB/Klage muss nur bis zum 31.12.2013!muensteraner hat geschrieben:Auch wenn es unwahrscheinlich ist, kann immer noch ein MB oder Klage kommen. Also freiern und freuen sollte man sich erst Mitte/Ende Februar. Der MB/Klage muss nur bis zum 31.12.2014 beantragt(eingereicht sein. Die Zustellugen kann sich dann bis in den Februar verzögern.
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Mal ne Frage bez. Umzug ins Ausland:
Wenn man (freilich nicht wegen dem Abmahn-Gedöns) ins EU-Ausland umzieht, inwiefern könnte man hier die juristische Zugriffsmöglichkeiten ein wenig erschwehren ?
Wäre das überhaupt sinnvoll ?
Annahme: Ich wäre weg, die verklagen mich erfolgreich, ich nicht mehr in der BRD auffindbar. Nach wievielen Jahren wäre das Gedöns verjährt ?
Annahme: Ich im Ausland, die klagen. Wo findet die Gerichtsverhandlung dann statt ? In der BRD oder im EU Ausland ?
Danke & Grüße
ich
Wenn man (freilich nicht wegen dem Abmahn-Gedöns) ins EU-Ausland umzieht, inwiefern könnte man hier die juristische Zugriffsmöglichkeiten ein wenig erschwehren ?
Wäre das überhaupt sinnvoll ?
Annahme: Ich wäre weg, die verklagen mich erfolgreich, ich nicht mehr in der BRD auffindbar. Nach wievielen Jahren wäre das Gedöns verjährt ?
Annahme: Ich im Ausland, die klagen. Wo findet die Gerichtsverhandlung dann statt ? In der BRD oder im EU Ausland ?
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ich
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
nie
brd, wenn du nicht erscheinst halt in Abwesenheit von dir. Wenn du auf die Klage nicht reagierst gibts eben ein Säumnisurteil
ich frage mich was der Quatsch soll ? Übrigens kann in der EU jederzeit vollsreckt werden. So manche halten sich wohl für besonders schlau.
brd, wenn du nicht erscheinst halt in Abwesenheit von dir. Wenn du auf die Klage nicht reagierst gibts eben ein Säumnisurteil
ich frage mich was der Quatsch soll ? Übrigens kann in der EU jederzeit vollsreckt werden. So manche halten sich wohl für besonders schlau.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Soweit ich das verstanden habe, zieht er doch gar nicht wegen der Abmahnungen um....
Trotzdem gilt natürlich, dass es auch mit einem Umzug in andere Länder die Forderung bestehen bleibt und auch vollstreckt werden kann.
Ähnlich ist es doch auch bei Strafzetteln. Diese können hier auch vollstreckt werden!
Trotzdem gilt natürlich, dass es auch mit einem Umzug in andere Länder die Forderung bestehen bleibt und auch vollstreckt werden kann.
Ähnlich ist es doch auch bei Strafzetteln. Diese können hier auch vollstreckt werden!
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
So, nun ist auch die letzte meiner 5 Abmahnungen verjährt
Nachdem ich 2x umgezogen bin, erreichte mich kein Schreiben der Kanzleien (N+L und BeakLaw/Debcon) mehr.
Das letzte Schreiben von Debcon im Sommer 2013 ging an meine erste Adresse, von wo es mit dem Vermerk "Empfänger wohnt nicht mehr an dieser Anschrift" zurückgeschickt wurde.
Da ich die modUE mit der Anschrift versendet habe, wo ich vor meinem jetzigen Wohnsitz gelebt habe, zeugt schon diese Vorgehensweise von schlampiger Arbeit bei dieser Firma!
Niemand hat sich anscheinend bzw. glücklicherweise die Mühe gemacht, meine aktuelle Anschrift bei den Meldebehörden zu erfragen
Gehe davon aus, dass auch die nächsten 8 Wochen ruhig bleiben und kein Schreiben im gelben Umschlag bei mir eintrifft
Vorgehensweise von mir war immer die Gleiche: modUE+nix zahlen+KEIN Kontakt zum Abmahner
Nachdem ich 2x umgezogen bin, erreichte mich kein Schreiben der Kanzleien (N+L und BeakLaw/Debcon) mehr.
Das letzte Schreiben von Debcon im Sommer 2013 ging an meine erste Adresse, von wo es mit dem Vermerk "Empfänger wohnt nicht mehr an dieser Anschrift" zurückgeschickt wurde.
Da ich die modUE mit der Anschrift versendet habe, wo ich vor meinem jetzigen Wohnsitz gelebt habe, zeugt schon diese Vorgehensweise von schlampiger Arbeit bei dieser Firma!
Niemand hat sich anscheinend bzw. glücklicherweise die Mühe gemacht, meine aktuelle Anschrift bei den Meldebehörden zu erfragen
Gehe davon aus, dass auch die nächsten 8 Wochen ruhig bleiben und kein Schreiben im gelben Umschlag bei mir eintrifft
Vorgehensweise von mir war immer die Gleiche: modUE+nix zahlen+KEIN Kontakt zum Abmahner
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
bei N&L würde ich zustimmen, bei Debcon würde ich erst mal abwarten. Wenn du umziehst bist du verpflichtet den neuen Wohnsitz zu melden, wenn du das nicht tust, können die dich am Wickel kriegen wegen Vetragsbruchs. Aber das musst du wissen.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Habe in einem anderen Forum gelesen, dass Debcon die aktuelle Adresse eines Abgemahnten über die Meldebehörden herausgefunden hatte.
Da sie sich die Mühe bei mir nicht machten, habe ich da ein relativ ruhiges Gewissen!
Auf welcher Grundlage ist denn ein Vertrag zwischen mir und denen zustande gekommen?
Wenn dem so ist, bin ich gerne vertragsbrüchig
Da sie sich die Mühe bei mir nicht machten, habe ich da ein relativ ruhiges Gewissen!
Auf welcher Grundlage ist denn ein Vertrag zwischen mir und denen zustande gekommen?
Wenn dem so ist, bin ich gerne vertragsbrüchig
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag mit LEBENSLANGER Gültigkeit. Man sollte schon wissen was man unterschreibt. Eine modUE ist nicht nur ein Zettel den man unterschreibt um dann Ruhe vor denen zu haben, sondern ein Vertrag.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
aber dann hat er doch im Vertrag (modUE) seine korrekte neue Anschrift genannt. Ist doch für Ihn ok, oder?
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Nein, in der modUE habe ich meine damals aktuelle Anschrift (vor meiner jetzigen) angegeben.
Hat N&L sowie BeakLaw aber nicht interessiert, da deren Post immer an meine wiederrum davorige gesendet wurde.
Zum angeblichen Tatzeitpunkt war der Anschluss aber bereits auf die damals aktuelle Adresse umgemeldet.
Wie bei denen das Adressenwirrwar entstanden ist, kann ich nicht wissen!
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Sorry Leute, wollte hier keine Grundsatzdiskussion über Verträge oder ähnliches entfachen!
Jeder muss das tun, was er für richtig hält und mit den daraus resultierenden Konsequenzen leben.
Ich habe mich für diesen Weg entschieden, und werde davon auch nicht abweichen.
Bisher habe ich meine Ruhe, und das ist auch gut so
Hat N&L sowie BeakLaw aber nicht interessiert, da deren Post immer an meine wiederrum davorige gesendet wurde.
Zum angeblichen Tatzeitpunkt war der Anschluss aber bereits auf die damals aktuelle Adresse umgemeldet.
Wie bei denen das Adressenwirrwar entstanden ist, kann ich nicht wissen!
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Sorry Leute, wollte hier keine Grundsatzdiskussion über Verträge oder ähnliches entfachen!
Jeder muss das tun, was er für richtig hält und mit den daraus resultierenden Konsequenzen leben.
Ich habe mich für diesen Weg entschieden, und werde davon auch nicht abweichen.
Bisher habe ich meine Ruhe, und das ist auch gut so
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Ein Unterlassunsgerklärung ist ein Vertrag und jede Änderung des Vertragsverhältnisses muss dem Vertragspartner mitgeilt werden. Dazu muss das nicht explizit in der UE stehen!. Wenn ihr einen Umzug nicht meldet kann das unter Umständen sogar zur Hemmung der Verjährung führen. Ihr könnt es glauben oder auch bleiben lassen. Wie gesagt, wenn man einen LEBENSLANGEN Vertrag eingeht sollte man schon wissen was man tut. Die Forderungen aus der Abmahnung sind zwar eventl. verjährt, aber bei jeglichem Verstoß gegen den Vertrag entsteht ein neuer Anspruch.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Ist aber so. Bei einem Umzug sollte man dem Rechteinhaber (dessen Werk man verletzt hat) die neue Adresse mitteilen.kersare hat geschrieben: Ich kann weder in einer vorgefertigten/ mitgeschickten UVE noch in der aktuellen modUVE etwas von einer "Bestimmung" oder §§ lesen das bei Umzug die neue Postadresse mitzuteilen ist
Dem Abmahner geht es einen Arsch an.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Auf jeden Fall MUSS man Vertragsänderungen mitteilen.
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
[quoteemkersare]Ich kann weder in einer vorgefertigten / mitgeschickten UVE noch in
der aktuellen mod. UVE etwas von einer "Bestimmung" oder §§ lesen
das bei Umzug die neue Postadresse mitzuteilen ist.[/quoteem]
Wir sind uns doch einig, das eine Unterlassungserklärung einen Unter-
lassungsvertrag darstellt. Dies ist nichts Neues, denn die Wiederho-
lungsgefahr kann nur durch eine strafbewehrte (Vertragsstrafeversprechen)
UVE ausgeräumt werden. Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft in dem mindestens
zwei Vertragspartner eine Einigung über eine Rechtsfolge treffen. Die
mod. UE stellt dabei ein einseitiges Rechtsgeschäft dar.
Hier werden Vertragsdaten erhoben, wie
Vertragserfüllung.
Es gilt das Vertragsrecht:
von Störung der Geschäftsgrundlage (i.S.d. § 313 BGB) ausgehen (hierzu
möchte ich näher eingehen) und es könnte sogar Einfluss auf Verjährungsfrist
haben (schon mehrmals vorgekommen, bei z.B. nichtzustellbarer MB).
Fazit: Die Nachteile liegen einzig beim Abgemahnten! Punkt.
Musterschreiben:
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Beachte: Anpassen + Doppelversand!
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
VG Steffen
Antistatistik 2013
der aktuellen mod. UVE etwas von einer "Bestimmung" oder §§ lesen
das bei Umzug die neue Postadresse mitzuteilen ist.[/quoteem]
Wir sind uns doch einig, das eine Unterlassungserklärung einen Unter-
lassungsvertrag darstellt. Dies ist nichts Neues, denn die Wiederho-
lungsgefahr kann nur durch eine strafbewehrte (Vertragsstrafeversprechen)
UVE ausgeräumt werden. Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft in dem mindestens
zwei Vertragspartner eine Einigung über eine Rechtsfolge treffen. Die
mod. UE stellt dabei ein einseitiges Rechtsgeschäft dar.
Hier werden Vertragsdaten erhoben, wie
- Anrede
- Titel
- Vor- und Familienname
- Adresse,
- Aktenzeichen usw.
Vertragserfüllung.
Es gilt das Vertragsrecht:
- 1. Änderungen zu den Daten der Vertragspartner sind meldepflichtig.
2. Stichpunkt: Individualisierung der (ladungsfähige) Adresse (wichtig, bei
Vertragsänderungen, Verstößen oder Anfechtung)
von Störung der Geschäftsgrundlage (i.S.d. § 313 BGB) ausgehen (hierzu
möchte ich näher eingehen) und es könnte sogar Einfluss auf Verjährungsfrist
haben (schon mehrmals vorgekommen, bei z.B. nichtzustellbarer MB).
Fazit: Die Nachteile liegen einzig beim Abgemahnten! Punkt.
Musterschreiben:
<Absender>
Vorab per E-Mail: info@abmahner.de
Per Einschreiben[/color]
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>
Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>
Neue Anschrift:
<neue Anschrift>
Mit freundlichen Grüßen
______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Vorab per E-Mail: info@abmahner.de
Per Einschreiben[/color]
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>
Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>
Neue Anschrift:
<neue Anschrift>
Mit freundlichen Grüßen
______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Beachte: Anpassen + Doppelversand!
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VG Steffen
Antistatistik 2013
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Da meine Frage wohl untergegangen ~wurde~ - nochmal. Für fachlich kompetente und unideologische Antworten bin ich dankbar, wer nichts zu sagen hat, muß nichts (und sollte vielleicht auch besser nichts) sagen. Man müllt ja nur das Forum mit den 0815 Phrasen voll.
a) Wenn man (freilich nicht wegen dem Abmahn-Gedöns) ins EU-Ausland umzieht, inwiefern könnte man hier die juristische Zugriffsmöglichkeiten ein wenig erschwehren ?
b) Wäre das überhaupt sinnvoll ?
c) Annahme: Ich wäre weg, die verklagen mich erfolgreich, ich nicht mehr in der BRD auffindbar. Nach wievielen Jahren wäre das Gedöns verjährt ?
d) Annahme: Ich im Ausland, die klagen. Wo findet die Gerichtsverhandlung dann statt ? In der BRD oder im EU Ausland ?
Danke & Grüße
ich
a) Wenn man (freilich nicht wegen dem Abmahn-Gedöns) ins EU-Ausland umzieht, inwiefern könnte man hier die juristische Zugriffsmöglichkeiten ein wenig erschwehren ?
b) Wäre das überhaupt sinnvoll ?
c) Annahme: Ich wäre weg, die verklagen mich erfolgreich, ich nicht mehr in der BRD auffindbar. Nach wievielen Jahren wäre das Gedöns verjährt ?
d) Annahme: Ich im Ausland, die klagen. Wo findet die Gerichtsverhandlung dann statt ? In der BRD oder im EU Ausland ?
Danke & Grüße
ich
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Also nehmen wir an, ich ziehe in ein EU-Land, um dem Stress einer Abmahnung zu entgehen. Dabei lasse ich weg, ob man noch in DE gemeldet ist.
Dann kann ich notfalls -in Abwesenheit und in DE- verklagt werden. Der Kläger wird dann ggf. ein Versäumnisurteil erhalten, wenn sich der Beklagte nicht verteidigt. Das Problem ist nur, dass es ein extrem großer Aufwand ist, einen deutschen Titel (Urteil) im Ausland vollstrecken zu lassen, insbesondere wenn es sich um ein Land handelt, das nicht Mitglied in der EU ist. Üblicherweise muss man das Urteil bei einer Behörde des Ziellandes überprüfen und autorisieren lassen (sog. Exequaturverfahren). Das dauert seine Zeit und verursacht zunächst einmal Kosten auf Seiten des Klägers. Bei EU-Ländern gilt die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EUGVVO). Hier ist das Verfahren also vereinfacht.
Selbst wenn aber das Urteil von dem Zielland, in dem sich der Beklagte aufhält, anerkannt wird, muss man das Urteil noch erfolgreich vollstrecken (Pfändung, etc.).
Nur kommt man nach Old Germany zurück, ist der Titel vollstreckbar (30 Jahre).
Also, es scheint nicht die effektivste Variante zu sein.
VG Steffen
Dann kann ich notfalls -in Abwesenheit und in DE- verklagt werden. Der Kläger wird dann ggf. ein Versäumnisurteil erhalten, wenn sich der Beklagte nicht verteidigt. Das Problem ist nur, dass es ein extrem großer Aufwand ist, einen deutschen Titel (Urteil) im Ausland vollstrecken zu lassen, insbesondere wenn es sich um ein Land handelt, das nicht Mitglied in der EU ist. Üblicherweise muss man das Urteil bei einer Behörde des Ziellandes überprüfen und autorisieren lassen (sog. Exequaturverfahren). Das dauert seine Zeit und verursacht zunächst einmal Kosten auf Seiten des Klägers. Bei EU-Ländern gilt die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EUGVVO). Hier ist das Verfahren also vereinfacht.
Selbst wenn aber das Urteil von dem Zielland, in dem sich der Beklagte aufhält, anerkannt wird, muss man das Urteil noch erfolgreich vollstrecken (Pfändung, etc.).
Nur kommt man nach Old Germany zurück, ist der Titel vollstreckbar (30 Jahre).
Also, es scheint nicht die effektivste Variante zu sein.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Folgendes Problem: kurz vor Weihnachten kam doch noch ein Mahnbeschied für eine Porno-Abmahnung. Natürlich widersprochen. Leider bislang keine Akteneinsicht beim Landgericht gemacht, was den Auskunftsbeschluss an den Provider gefasst hat. Wollte das jetzt nachholen. Blick in die Abmahnung: kein Hinweis auf Datum und Aktenzeichen vom Landgerichtsbeschluss. Abmahn-Kanzlei angeschrieben und aufgefordert beides zu nennen.
Was kann ich noch machen, wenn die Abmahnkanzlei mir die geforderten Daten nicht liefert ?
Was kann ich noch machen, wenn die Abmahnkanzlei mir die geforderten Daten nicht liefert ?
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Akteneinsicht ist jetzt nicht mehr sinnvoll, da die meisten Gestattungs-LG die IP-Adressen nach ca. 4 Wochen zurückgeben. Man sollte jetzt nach dem widersprochenen MB abwarten. Klagt man = Anwalt, klagt man nicht = Glück gehabt.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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