Sehe ich auch so.muensteraner hat geschrieben:das sollte man nicht machen, sondern warten bis alle Abmahnungen kommen. Mit vorbeugenden UE macht man die nur darauf aufmerksam, dass es noch mehr zu holen gibt. Du setzt den abmahner mit einer vorbeugenden UE in Kenntnis was du noch alles heruntergeladen hast.Nina hat geschrieben:
Kann mir vielleicht noch jemand was zu meinem vorherigen Post sagen bzgl. weiterer Downloads und meiner vorbeugenden UE?
Danke nochmal!
Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für Eure tolle Informationssammlung und die Mühe die Ihr euch gebt anderen zu helfen.
Kurz gesagt... ich bin schuldig!
Ich dachte ich könnte die Sache aussitzen, aber nach 2 Jahren Ruhe habe ich einen weiteren Brief bekommen, der mich zur Zahlung auffordert oder es wird Klage erhoben. Das wird in der nächsten Zeit dann auch passieren und wie ich jetzt hier nochmals nachgelesen habe, gibt es wohl keine Chance das Gerichtsverfahren unbeschadet zu überstehen bzw. Kostengünstiger wegzukommen.
Jetzt wollte ich mal kleinlaut fragen ob es kurz vor, oder nach Klageerhebung noch eine Möglichkeit auf einen Vergleich gibt?
Grüße Rasen1
erstmal vielen Dank für Eure tolle Informationssammlung und die Mühe die Ihr euch gebt anderen zu helfen.
Kurz gesagt... ich bin schuldig!
Ich dachte ich könnte die Sache aussitzen, aber nach 2 Jahren Ruhe habe ich einen weiteren Brief bekommen, der mich zur Zahlung auffordert oder es wird Klage erhoben. Das wird in der nächsten Zeit dann auch passieren und wie ich jetzt hier nochmals nachgelesen habe, gibt es wohl keine Chance das Gerichtsverfahren unbeschadet zu überstehen bzw. Kostengünstiger wegzukommen.
Jetzt wollte ich mal kleinlaut fragen ob es kurz vor, oder nach Klageerhebung noch eine Möglichkeit auf einen Vergleich gibt?
Grüße Rasen1
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Zeit zwischen Mahnbescheid und Abgabemitteilung?
Wie lange kann es denn dauern vom Schritt 6 bis Schritt 7?
Also vom Mahnbescheid bis zur Abgabemitteilung des Mahngerichts?
Habe den Mahnbescheid dieses Jahr im Mai erhalten (natürlich widersprochen) und seither nichts mehr gehört.
Wenn jetzt nichts mehr kommt, bin ich dann am 31.12. raus aus der Sache, oder kommen diese 6 Monate grundsätzlich oben drauf?
Also vom Mahnbescheid bis zur Abgabemitteilung des Mahngerichts?
Habe den Mahnbescheid dieses Jahr im Mai erhalten (natürlich widersprochen) und seither nichts mehr gehört.
Wenn jetzt nichts mehr kommt, bin ich dann am 31.12. raus aus der Sache, oder kommen diese 6 Monate grundsätzlich oben drauf?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemfrommeropfer]Wie lange kann es denn dauern vom Schritt 6 bis Schritt 7?
Also vom Mahnbescheid bis zur Abgabemitteilung des Mahngerichts?[/quoteem]
Regulär wird das Mahngericht nach Widerspruch das streitige Verfahren an das im MB angegeben Gericht abgeben. Dort wird man dann den Antragsteller auffordern innerhalb 14 tagen den Anspruch zu begründen. natürlich, bei den Klagezahlen auf München, kann es schon etwas dauern, sollte der Anspruch begründet worden sein. Einfach mehr Geduld,
[quoteemfrommeropfer]Wenn jetzt nichts mehr kommt, bin ich dann am 31.12. raus aus der Sache, oder kommen diese 6 Monate grundsätzlich oben drauf?[/quoteem]
Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir das LG Berlin mittels EV - Az. 103 O 60/13 untersagt.
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen,
werden keine konkreten Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt beantwortet!
Steffen Heintsch - Site-Admin[/b]
CHIP.de - Praxistipp: Verjährung einer Filesharing-Abmahnung - so lange dauert’s
Ansonsten gilt,
Wie es bei jedem nun konkret aussieht, das muss ein Anwalt abklären!
VG Steffen
Also vom Mahnbescheid bis zur Abgabemitteilung des Mahngerichts?[/quoteem]
Regulär wird das Mahngericht nach Widerspruch das streitige Verfahren an das im MB angegeben Gericht abgeben. Dort wird man dann den Antragsteller auffordern innerhalb 14 tagen den Anspruch zu begründen. natürlich, bei den Klagezahlen auf München, kann es schon etwas dauern, sollte der Anspruch begründet worden sein. Einfach mehr Geduld,
[quoteemfrommeropfer]Wenn jetzt nichts mehr kommt, bin ich dann am 31.12. raus aus der Sache, oder kommen diese 6 Monate grundsätzlich oben drauf?[/quoteem]
Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir das LG Berlin mittels EV - Az. 103 O 60/13 untersagt.
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen,
werden keine konkreten Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt beantwortet!
Steffen Heintsch - Site-Admin[/b]
Ansonsten gilt,
Wie es bei jedem nun konkret aussieht, das muss ein Anwalt abklären!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@Rasen: Zur Fan Post abheften und hoffen das es nach den MB nix mehr kommt.
Mit Anwalt wäre es nicht passiert, nun muesstet ihr schon mächtig was rausholen, um die Gegenseite unter Druck zu setzen um ein guten Vergleich zu erzielen.
Wenn man es war oder wenig Möglichkeiten sieht, für ein Prozessgewinn, spricht nix gegen ein frühen preisgünstigen Vergleich.
Mit Anwalt wäre es nicht passiert, nun muesstet ihr schon mächtig was rausholen, um die Gegenseite unter Druck zu setzen um ein guten Vergleich zu erzielen.
Wenn man es war oder wenig Möglichkeiten sieht, für ein Prozessgewinn, spricht nix gegen ein frühen preisgünstigen Vergleich.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
-hat sich erledigt-
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich brauche bitte doch nochmal euren Rat... ich hab irgendwie das Gefühl, dass ich mir den falschen Anwalt gesucht habe und bin nervlich gerade etwas fertig.
Ich hab die Abmahnungen letzten Mittwoch bekommen (per Einschreiben, konnte nicht früher zur Post). Ich hab Panik bekommen und mir gleich einen Anwalt gesucht. Bei Anwalt.de hab ich die Bewertungen angeschaut und der Anwalt, den ich jetzt schließlich gewählt habe, wird mit 4,9 von 5 Sternen bewertet, also doch sehr gut. Außerdem war das der einzige Anwalt, der mir gleich zurück geschrieben hat und ich hatte am Anfang auch ein sehr gutes Bauchgefühl. Die anderen Anwälte, die ich bezüglich eines Angebots angefragt habe, haben sich bei mir gar nicht gemeldet oder waren erheblich teurer.
Nun hat mir mein Anwalt dazu geraten an WF 150 Euro Teilzahlung zu bezahlen. Dass das wahrscheinlich Mist war, hab ich hier schon oft gelesen. Aber bis dato hatte ich noch zu wenig gegoogled bzw. bin über diesen Punkt nicht gestolpert, so dass ich darauf vertraut habe.
So, nun habe ich noch eine vorbeugende UE für Film&Musik beantragt und der Anwalt hat Ende letzter Woche an die ganzen Kanzleien die vob. UE verschickt. An WF wurde jedoch in der v. UE nur geschrieben, dass ich es unterlasse Tondateien zu teilen (mal einfach formuliert), von Film stand da nichts, obwohl ich ja weiß, dass WF auch Film-Filmesharing abmahnt. Ich habe der Sachbearbeiterin geschrieben und sie darauf aufmerksam gemacht, habe aber auch so formuliert, ob ich es evtl. nur missverstanden habe und ob sie mir das bitte kurz erklären kann. Daraufhin kam nichts zurück bisher. Das war meiner Meinung nach Fehler 1.
Heute wurde die mod. UE rausgeschickt an WF, dort wurde geschrieben, dass ich es unterlasse Filmaufnahmen zu teilen (ich wurde aber ja wegen eines Albums abgemahnt). Habe sie darauf hingewiesen, daraufhin kam gleich eine Korrektur. Fehler 2.
Dann hat mir meine Anwältin noch angeboten, dass ich in Raten zahlen kann (mit den vorb. UE) kam da einiges zusammen... ich wollte Ratenzahlung annehmen, nun schickt mir die Sachbearbeiterin die Gesamtrechnung, zahlbar innerhalb einer Woche. Hab ihr schon geschrieben, mal sehen, was da noch kommt.
Ich bin gerade echt verwundert, über die schlampige Arbeitsweise.
Wer haftet denn nun, wenn WF mich wegen eines Films abmahnen sollte? Ich habe ja die vorb. UE beantragt und habe meinen Anwalt auch auf seinen Fehler hingewiesen, dass in der vorb. UE Film nicht inkludiert wurde....
Und falls WF die abgeänderte mod. UE heute zu spät zu ging - wer haftet dann? Das war ja eindeutig das Verschulden der Kanzlei.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Bin gerade echt ziemlich fertig wegen der ganzen Sache.
Ich hab die Abmahnungen letzten Mittwoch bekommen (per Einschreiben, konnte nicht früher zur Post). Ich hab Panik bekommen und mir gleich einen Anwalt gesucht. Bei Anwalt.de hab ich die Bewertungen angeschaut und der Anwalt, den ich jetzt schließlich gewählt habe, wird mit 4,9 von 5 Sternen bewertet, also doch sehr gut. Außerdem war das der einzige Anwalt, der mir gleich zurück geschrieben hat und ich hatte am Anfang auch ein sehr gutes Bauchgefühl. Die anderen Anwälte, die ich bezüglich eines Angebots angefragt habe, haben sich bei mir gar nicht gemeldet oder waren erheblich teurer.
Nun hat mir mein Anwalt dazu geraten an WF 150 Euro Teilzahlung zu bezahlen. Dass das wahrscheinlich Mist war, hab ich hier schon oft gelesen. Aber bis dato hatte ich noch zu wenig gegoogled bzw. bin über diesen Punkt nicht gestolpert, so dass ich darauf vertraut habe.
So, nun habe ich noch eine vorbeugende UE für Film&Musik beantragt und der Anwalt hat Ende letzter Woche an die ganzen Kanzleien die vob. UE verschickt. An WF wurde jedoch in der v. UE nur geschrieben, dass ich es unterlasse Tondateien zu teilen (mal einfach formuliert), von Film stand da nichts, obwohl ich ja weiß, dass WF auch Film-Filmesharing abmahnt. Ich habe der Sachbearbeiterin geschrieben und sie darauf aufmerksam gemacht, habe aber auch so formuliert, ob ich es evtl. nur missverstanden habe und ob sie mir das bitte kurz erklären kann. Daraufhin kam nichts zurück bisher. Das war meiner Meinung nach Fehler 1.
Heute wurde die mod. UE rausgeschickt an WF, dort wurde geschrieben, dass ich es unterlasse Filmaufnahmen zu teilen (ich wurde aber ja wegen eines Albums abgemahnt). Habe sie darauf hingewiesen, daraufhin kam gleich eine Korrektur. Fehler 2.
Dann hat mir meine Anwältin noch angeboten, dass ich in Raten zahlen kann (mit den vorb. UE) kam da einiges zusammen... ich wollte Ratenzahlung annehmen, nun schickt mir die Sachbearbeiterin die Gesamtrechnung, zahlbar innerhalb einer Woche. Hab ihr schon geschrieben, mal sehen, was da noch kommt.
Ich bin gerade echt verwundert, über die schlampige Arbeitsweise.
Wer haftet denn nun, wenn WF mich wegen eines Films abmahnen sollte? Ich habe ja die vorb. UE beantragt und habe meinen Anwalt auch auf seinen Fehler hingewiesen, dass in der vorb. UE Film nicht inkludiert wurde....
Und falls WF die abgeänderte mod. UE heute zu spät zu ging - wer haftet dann? Das war ja eindeutig das Verschulden der Kanzlei.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Bin gerade echt ziemlich fertig wegen der ganzen Sache.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Also Dein Anwahlt hat vorbeugende Mod UE's an WF gesendet und dort nur Musikdateien und keine Filmdateien erwähnt. Was jetzt passiert kann Dir niemand vorhersagen. Es gibt doch folgende Möglichkeiten:
1. keine weiteren Abmahnungen
2. weitere Abmahnungen von WF zu Filmen.
Die Frage, die Du jetzt stellst ist, ob beim 2. Punkt Dein Anwalt in irgendeiner Weise haftbar gemacht werden kann da er vergessen hat Filmdateien in den Mod UE's zu erwähnen.
Diese Frage, denke ich, kann Dir hier niemand beantworten... Ich würde vorschlagen abzuwarten; klingt hart aber nach der Anfangspanik wird es wirklich einfacher...
1. keine weiteren Abmahnungen
2. weitere Abmahnungen von WF zu Filmen.
Die Frage, die Du jetzt stellst ist, ob beim 2. Punkt Dein Anwalt in irgendeiner Weise haftbar gemacht werden kann da er vergessen hat Filmdateien in den Mod UE's zu erwähnen.
Diese Frage, denke ich, kann Dir hier niemand beantworten... Ich würde vorschlagen abzuwarten; klingt hart aber nach der Anfangspanik wird es wirklich einfacher...
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Kosten für die Abmahnung fallen unter Umständen ( ist auch umstritten) nicht mehr an, jedoch Schadensersatz und evntl. Ermittlungskosten ( wenn die Abmahner schon den entsprechenden Verstoß schon ermittelt hatten ) kann immer noch gefordert werden. Diese vorbeugenden UE setzen die Abmahner unter Umständen über Verstöße in Kenntnis, von denen sie gar keine Kenntnis hatten.
Ein Fall wo es Sinn machen könnte :
Film wurde abgemahnt und im Film ist eine Filmmusik enthalten, deren Rechteinhaber die Abmahnkanzlei auch vertritt und der Rechteinhaber ist ein anderer als der Rechteinhaber des Films. Ansonsten macht man nur unnötig Pferde scheu.
Ein Fall wo es Sinn machen könnte :
Film wurde abgemahnt und im Film ist eine Filmmusik enthalten, deren Rechteinhaber die Abmahnkanzlei auch vertritt und der Rechteinhaber ist ein anderer als der Rechteinhaber des Films. Ansonsten macht man nur unnötig Pferde scheu.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Mein Verstand sagt mir, dass so kurze Fristen nicht normal sind.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abgemahnt
Mod ue
Funkstille deinerseits
Aussitzen
Bis mahnbescheid
Wiedersprechen
Dann entweder nerven bewahren
Oder vergleichen
Ist am günstigsten
Auch wenn es dann etwas teurer ist, durch das sparen
Der Anwaltskosten immer noch günstiger.
Wenn man es war und man verklagt wird, keine Vorbereitung getroffen hat,sieht's schlecht aus. Prozesskosten usw kommen auch dazu
Mod ue
Funkstille deinerseits
Aussitzen
Bis mahnbescheid
Wiedersprechen
Dann entweder nerven bewahren
Oder vergleichen
Ist am günstigsten
Auch wenn es dann etwas teurer ist, durch das sparen
Der Anwaltskosten immer noch günstiger.
Wenn man es war und man verklagt wird, keine Vorbereitung getroffen hat,sieht's schlecht aus. Prozesskosten usw kommen auch dazu
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abgemahnt
Mod ue
Funkstille deinerseits
Aussitzen
Bis mahnbescheid
Wiedersprechen
Dann entweder nerven bewahren
Oder vergleichen
Ist am günstigsten
Auch wenn es dann etwas teurer ist, durch das sparen
Der Anwaltskosten immer noch günstiger.
Wenn man es war und man verklagt wird, keine Vorbereitung getroffen hat,sieht's schlecht aus. Prozesskosten usw kommen auch dazu
Mod ue
Funkstille deinerseits
Aussitzen
Bis mahnbescheid
Wiedersprechen
Dann entweder nerven bewahren
Oder vergleichen
Ist am günstigsten
Auch wenn es dann etwas teurer ist, durch das sparen
Der Anwaltskosten immer noch günstiger.
Wenn man es war und man verklagt wird, keine Vorbereitung getroffen hat,sieht's schlecht aus. Prozesskosten usw kommen auch dazu
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Vor fast 3 Jahren, Januar 2011, bin ich durch WF abgemahnt worden. Fast 3 Jahre lang war Ruhe und nun bekomme ich weitere Mahnungen und einen Termin zur Klageerhebung zum 20.12.2013.
Da ich seit 4 Jahren ALG II beziehe und mich seit Anfang 2012 in privater Insolvenz befinde, frage ich mich ob es sinnvoll ist, diese Informationen WF zukommen zu lassen, oder weiterhin nicht zu reagieren.
Danke.
Da ich seit 4 Jahren ALG II beziehe und mich seit Anfang 2012 in privater Insolvenz befinde, frage ich mich ob es sinnvoll ist, diese Informationen WF zukommen zu lassen, oder weiterhin nicht zu reagieren.
Danke.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Würde ich nicht tun. Warte einfach ab. Die werden/haben schon eine Schufa Auskunft einholen. Dort sieht man dann, das du in einer Insolvenz bist. Wenns vor Gericht gehen sollte, kannst du ja etliche Förderungen nutzen, sei es Prozesskostenhilfe, Beratungsschein etc.pp.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Danke für die Antwort. Das stellt sich die Frage, wie sinvoll überhaupt eine Klageerhebung für WF in solchen Fällen ist. Da ich mitte 50 bin, sind meine Berufsaussichten nicht mehr sonderlich hoch. Dazu noch 4 Jahre insolvent. Geld kann man da nicht erwarten.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
in der Regel wird um Leute wo nichts zu holen ist, ein großer Bogen von den Abmahnkanzleien gemacht, wenn es darum geht zu klagen. Die verklagen lieber solvente Leute. Ich würde einfach weiterhin nicht reagieren. Denke dass WF sowieso schon für alle Fälle, die sie wirklich verklagen wollen, Klage eingereicht haben. Das ist jetzt zum Jahresende nur noch schnell der Versuch so viel wie möglich mitzunehmen bevor es verjährt ist. Wenn dann erheben die sowieso nicht direkt Klage , sondern beantragen erstmal einen MB
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Moment !!!
könnte es sein ? das Du einem Irrtum unterliegst???
ich glaube schon:
was steht denn genau in dem Brief drin?
Einleitung Klageverfahren? wenn das ist es erst Stufe 4 von 9 !!!
dann wirst du bald nen Schrieb erhalten "Klageverfahren abgeschlossen" Stufe 5
ceep cool-
diese Briefe haben im Grunde nichts zu sagen.
Erst wenn Du Post bekommst vom zuständigen Amtsgericht, DAS KLAGE erhoben wurde ! wird es allerhöchste Eisenbahn, das du dich an einen Fachanwalt wendest.
vorher wirst du höchstwahrscheinlich noch erst einen Mahnbescheid bekommen. wie du das händeln kannst wirst du hier bestimmt schon gelesen haben.
könnte es sein ? das Du einem Irrtum unterliegst???
ich glaube schon:
was steht denn genau in dem Brief drin?
Einleitung Klageverfahren? wenn das ist es erst Stufe 4 von 9 !!!
dann wirst du bald nen Schrieb erhalten "Klageverfahren abgeschlossen" Stufe 5
ceep cool-
diese Briefe haben im Grunde nichts zu sagen.
Erst wenn Du Post bekommst vom zuständigen Amtsgericht, DAS KLAGE erhoben wurde ! wird es allerhöchste Eisenbahn, das du dich an einen Fachanwalt wendest.
vorher wirst du höchstwahrscheinlich noch erst einen Mahnbescheid bekommen. wie du das händeln kannst wirst du hier bestimmt schon gelesen haben.
2012 hat geschrieben:Vor fast 3 Jahren, Januar 2011, bin ich durch WF abgemahnt worden. Fast 3 Jahre lang war Ruhe und nun bekomme ich weitere Mahnungen und einen Termin zur Klageerhebung zum 20.12.2013.
Da ich seit 4 Jahren ALG II beziehe und mich seit Anfang 2012 in privater Insolvenz befinde, frage ich mich ob es sinnvoll ist, diese Informationen WF zukommen zu lassen, oder weiterhin nicht zu reagieren.
Danke.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Schönen guten Abend,
ich bin vor kurzem ebenfalls Opfer einer WF Abmahnung geworden und habe ein paar Formatierungsfragen bezüglich der hier zu findenden mod.UE. Ich wäre für eine Klarstellung folgender Dinge äußerst dankbar:
1. Die Abmahnung bezieht sich auf mehrere streitgegenständliche Werke, Episoden derselben TV-Serie und Staffel. Im mod.UE-Entwurf befindet sich in der selben Zeile der Streitgegenstandsauflistung ein Komma, was im Schreiben von WF nicht der Fall ist. Deren Satzkonstruktion sieht wie folgt aus:
Würde ich der Formatierung in der mod.UE folgen käme nach dem letzten Gegenstand ein Komma, was für den weiteren verlauf des Satzes grammatikalisch auch Sinn macht. Da ich jedoch befürchte, dass WF aufgrund deren Konventionen dieses Komma als Teil des letzten Streitgegenstandstitels anerkennen könnte zweifle ich daran wie ich vorgehen soll. Mein Verstand sagt 'kein Komma', aber sicher bin ich mir nicht.
2. Das Schreiben nennt keine Email-Adresse des Ansprechpartners, nur eine URL zur WF Webseite. Auf dieser wiederum findet sich nur eine generische "web@"-Adresse. An wen kann ich die mod.UE-Email schicken?
3. Anschreiben "per Email" und "Einwurf Einschreiben". Sind die Texte im Briefkopf beizubehalten oder müssen diese unter Gewissen Umständen - abgesehen von nicht verwendeten Sendungsarten - modifiziert/entfernt werden?
Ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie dieses Forum und Ihr Wissen kostenlos zur Verfügung stellen.
ich bin vor kurzem ebenfalls Opfer einer WF Abmahnung geworden und habe ein paar Formatierungsfragen bezüglich der hier zu findenden mod.UE. Ich wäre für eine Klarstellung folgender Dinge äußerst dankbar:
1. Die Abmahnung bezieht sich auf mehrere streitgegenständliche Werke, Episoden derselben TV-Serie und Staffel. Im mod.UE-Entwurf befindet sich in der selben Zeile der Streitgegenstandsauflistung ein Komma, was im Schreiben von WF nicht der Fall ist. Deren Satzkonstruktion sieht wie folgt aus:
2. Das Schreiben nennt keine Email-Adresse des Ansprechpartners, nur eine URL zur WF Webseite. Auf dieser wiederum findet sich nur eine generische "web@"-Adresse. An wen kann ich die mod.UE-Email schicken?
3. Anschreiben "per Email" und "Einwurf Einschreiben". Sind die Texte im Briefkopf beizubehalten oder müssen diese unter Gewissen Umständen - abgesehen von nicht verwendeten Sendungsarten - modifiziert/entfernt werden?
Ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie dieses Forum und Ihr Wissen kostenlos zur Verfügung stellen.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
2012 hat geschrieben:....nun bekomme ich weitere "Mahnungen" und einen Termin zur Klageerhebung zum 20.12.2
Danke.
Weitere Mahnungen zum Fall oder weitere abmahnungen? Nach fast 3 Jahren alte gelogte ips rauskramen? Tun die das?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Guten Morgen zusammen,
ich hätte gerne Euren Rat in der folgenden Situation:
ich hab vor ca. 1 Monat die Originalversion eines amerik. Films runtergeladen, nur eine einzige Tonspur - die englische.
Gestern Abmahnung von WF - dort wird aber der deutsche Titel des Films genannt (der unterscheidet sich ganz eindeutig vom Originaltitel), Hash-Info etc. werden zwar richtig genannt - Hash führt aber zur englischen Originalversion - mit dem englischen Originaltitel.
Ist die Abmahnung überhaupt berechtigt oder nicht? Die Bezeichnung des Filmtitels in der Abmahnung ist ja nicht korrekt...
Soll ich auf jeden Fall eine modUE absenden?
Danke im Voraus für Eure Antworten & viele Grüße
XXeAA
ich hätte gerne Euren Rat in der folgenden Situation:
ich hab vor ca. 1 Monat die Originalversion eines amerik. Films runtergeladen, nur eine einzige Tonspur - die englische.
Gestern Abmahnung von WF - dort wird aber der deutsche Titel des Films genannt (der unterscheidet sich ganz eindeutig vom Originaltitel), Hash-Info etc. werden zwar richtig genannt - Hash führt aber zur englischen Originalversion - mit dem englischen Originaltitel.
Ist die Abmahnung überhaupt berechtigt oder nicht? Die Bezeichnung des Filmtitels in der Abmahnung ist ja nicht korrekt...
Soll ich auf jeden Fall eine modUE absenden?
Danke im Voraus für Eure Antworten & viele Grüße
XXeAA