tja, heute ist WF die größte Abmahnkanzlei mit über 50 Anwälten und ist IMMER noch dabei sich zu vergrößern. Danach dürfte Rasch mit 40 Anwälten folgen. Und man sollte einfach bedenken : die Kanzleien haben nicht aus sich heraus Abmahnungen verschickt, sondern wurden von Rechteinhabern beauftragt Urheberrechtsverstöße abzumahnen. Gerade Rasch und WF sind für die "Big Player" wie Universal, EMI, Warner Brothers, Sony Music tätig. Sicherlich kommt solche Mandanten zu haben, einem Lottogewinn gleich.Wuschel hat geschrieben:das Wort "Abzocke" hatte damals der Anwalt so in der Art formuliert... der hat auch WF als eher "windige" Kanzlei deklariert und mir damals klar gesagt, wenn ich unbedingt Geld ausgeben wollte um meine Unschuld zu weisen, könne ich das ja machen aber die würden zu 99% eh nicht klagen... und schon gar nicht, wenn man nur wg. 1 Sache angeschrieben wurde... tja und wie gesagt, gestern sagte der Anwalt dann doch.. ja so manche seiner Kollegen haben es schlicht unterschätzt.. nun, heute sind wir schlauer.
Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
jupp heute schon.. der andere Anwalt sagte damals zu mir: Gute Frau zählen Sie mal 1+1 zusammen, wie soll das AG München diese ganz Klageflut bewältigen..
ich sagte ja schon, ich hatte nicht nur damals mit einem Anwalt gesprochen und wurde überall gedeckelt.. allerdings habe ich WF damals den kaputten PC bzw das Notebook zum Überprüfen überlassen wollen, darauf sind sie auch nciht eingegangen
ich sagte ja schon, ich hatte nicht nur damals mit einem Anwalt gesprochen und wurde überall gedeckelt.. allerdings habe ich WF damals den kaputten PC bzw das Notebook zum Überprüfen überlassen wollen, darauf sind sie auch nciht eingegangen
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Endlich hat mal einer erkannt wie es wirklich ist.Torpedo64 hat geschrieben:Ich dachte damals, dass es nur um Abzocke ging und schickte nur eine modUE zurück. Damals sagte auch jeder, dass da sowieso nichts mehr kommt. Woher kommt das? Ganz einfach, wenn man in einem Forum hockt und sich von "Spezialisten" beraten lässt...
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier hat einmal 2007 im Gulli:Board ein Zitat geprägt, das nicht nur zeitlos ist, sondern den ganzen Abmahnwahn auf nur einen Satz reduziert!
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier:
(...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
[/size](...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemTorpedo64]Ich dachte damals, dass es nur um Abzocke ging und schickte nur eine mod. UE zurück. Damals sagte auch jeder, dass da sowieso nichts mehr kommt. Woher kommt das? Ganz einfach, wenn man in einem Forum hockt und sich von "Spezialisten" beraten lässt...[/quoteem]
Mhm, ich bin heute sogar zu unpässlich auf Deinen/Euren Schmarrn deftig-herzig zurückzuantworten.
Aber ...
... Du kommst am 19.03.2013 hier erstmals ins Forum (habe direkt mal nachgeschaut) und postest:
Warum kommt man denn in die Foren, richtet sich nach deren allgemeine Empfehlungen und verwendet brav deren Musterschreiben? Weil man einfach Geld sparen will für einen Profi (Anwalt), und lieber - gemäß Filesharer-Mentalität - alles für Lau in Anspruch nimmt. Die meisten haben keinen Plan und sind noch zu deppert, ein Musterschreiben mit den beinhalteten Hinweisen fehlerfrei (damit meine ich nicht Rechtschreibung / Grammatik) anzuwenden. Aber geiz ist geil, Anwalt brauche ich nicht - selbst vor Gericht nicht -, das mache ich alles selbst und wenn ich mal Zeit für diesen Mist habe, vielleicht nach dem Abendbrot. Doppelversand? Für wassn, die hätten dann meine E-Mail-Adresse oder Faxnummer usw. usf. Aber im Gegenzug: hu, hu, hu, mein Einschreiber mit Rückschein wurde noch nicht abgeholt, wass soll ich nur machen. Wie kann ich die Frist wahren?
Dieses Forum mit seinen Hockern, weist seit Ende 2010 hin, das die Zeiten vorbei sind der lilabunten Forenwelt, wo man sich hinter irgendwelchen Ausreden versteckt und im Kollektiv sich ans Schwänzchen fasst und gegenseitig Mut zuruft, was das doch für eine Riesen Abzocke sei. Spätestens Ende 2010 war ersichtlich, das die Klagezahlen ansteigen. Nur wer von Euch Hilfesuchenden wollte es denn hören? Ihr wollt doch nur hören - selbst von einem Anwalt - das alles Null Problemo ist, niemand noch nie gezahlt hat, die Dubiosesten der Dubiosen niemals nie klagen, und jeder doch Strafanzeige erstatten sollte wegen Betrug ...
Nur die Zeiten änderten sich, die Klagezahlen stiegen und die Rechtsprechung, die wir selbst mit unserer Überheblichkeit (wir wissen alles, wir können alles - ohne Anwalt + Anwälte, die dachten, mit Verwendung unserer Muster mod. UE ist man eine Urheberfachmann) mit prägten, veränderte sich immer mehr zu unseren Ungunsten. Auch weil niemand in der Lage war, die einfachsten Zivilrecht-Spielregeln zu beachten, sondern der Meinung war: Ein Anwalt und juristisches Wissen im Klageverfahren wird überbewertet. Den Richter erzähle ich schon etwas!
Aber RA Dr. Eikmeier hatte schon 2007 im damaligen Gulli:Board angemerkt:
(...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
Und als man merkte, das die (Klage-)Schlagzahlen sich erhöhten, das AG München von 1 auf (ich glaube mittlerweile) 6 Richter aufstockte, um die Klagezahlen wie am Fließband zu bewältigen, wurden von den großen (Maul-)Helden nur noch zu Hauf die Bettelei zu hören: Hilfe, Hilfe, wo und wie bekommt man den kostengünstigsten Vergleich, ich haben keine Zeit, keine Nerven, keine Geld, keine Chance oder wurde zum berühmten HPB-Anerkenner ...
Sicherlich, exceptio probat regulam in casibus non exceptis - Ausnahmen bestätigen die Regel. Respekt, die Rückgrat bewiesen und beweisen
Und dann solche Posting wie von @Torpedo64, wenn man in einem Forum hockt und sich von "Spezialisten" beraten lässt. Ihr lasst Euch doch - Hauptsache - Lau! - doch gerne beraten in den Foren, aber nur solange Eure Lau-Rechnerei aufgeht. Sobald es aber nicht so läuft, sind alle blöd oder man (passt gerade schön) torpediert sich untereinander.
Entscheiden muss aber jeder für sich allein! Und einen kleinen Tipp am Rande. Dieses ist ein privates Forum, ich lasse hier kein Kasperl-Theater zu, oder das einige sich hier a Gaudi machen wollen.
VG Steffen
Mhm, ich bin heute sogar zu unpässlich auf Deinen/Euren Schmarrn deftig-herzig zurückzuantworten.
Aber ...
... Du kommst am 19.03.2013 hier erstmals ins Forum (habe direkt mal nachgeschaut) und postest:
Es macht deshalb Dein letztes Posting und das Hurra des didingdingeling für mich keinen Sinn. Es zeigt für mich nur eines, das die meisten Hilfesuchenden (falls man wirklich Hilfe sucht, und nicht etwas anderes bezweckt) in den Foren ... lassen wir das lieber, ehe ich ausfällig werde.(...) Ich habe heute meine erste Abmahnung von der Kanzlei bekommen. Nachdem ich deren 'Hitliste' von Serien / Filmen angeschaut, hämmert es mächtig in meinem Kopf ... es könnten demnach noch 6 weitere Abmahnungen kommen. Das kann man ja gar nicht bezahlen! Was kann man in dem Fall überhaupt machen? 10000 Euro habe ich nicht unter meinem Kopf-kissen liegen. (...)
Warum kommt man denn in die Foren, richtet sich nach deren allgemeine Empfehlungen und verwendet brav deren Musterschreiben? Weil man einfach Geld sparen will für einen Profi (Anwalt), und lieber - gemäß Filesharer-Mentalität - alles für Lau in Anspruch nimmt. Die meisten haben keinen Plan und sind noch zu deppert, ein Musterschreiben mit den beinhalteten Hinweisen fehlerfrei (damit meine ich nicht Rechtschreibung / Grammatik) anzuwenden. Aber geiz ist geil, Anwalt brauche ich nicht - selbst vor Gericht nicht -, das mache ich alles selbst und wenn ich mal Zeit für diesen Mist habe, vielleicht nach dem Abendbrot. Doppelversand? Für wassn, die hätten dann meine E-Mail-Adresse oder Faxnummer usw. usf. Aber im Gegenzug: hu, hu, hu, mein Einschreiber mit Rückschein wurde noch nicht abgeholt, wass soll ich nur machen. Wie kann ich die Frist wahren?
Dieses Forum mit seinen Hockern, weist seit Ende 2010 hin, das die Zeiten vorbei sind der lilabunten Forenwelt, wo man sich hinter irgendwelchen Ausreden versteckt und im Kollektiv sich ans Schwänzchen fasst und gegenseitig Mut zuruft, was das doch für eine Riesen Abzocke sei. Spätestens Ende 2010 war ersichtlich, das die Klagezahlen ansteigen. Nur wer von Euch Hilfesuchenden wollte es denn hören? Ihr wollt doch nur hören - selbst von einem Anwalt - das alles Null Problemo ist, niemand noch nie gezahlt hat, die Dubiosesten der Dubiosen niemals nie klagen, und jeder doch Strafanzeige erstatten sollte wegen Betrug ...
Nur die Zeiten änderten sich, die Klagezahlen stiegen und die Rechtsprechung, die wir selbst mit unserer Überheblichkeit (wir wissen alles, wir können alles - ohne Anwalt + Anwälte, die dachten, mit Verwendung unserer Muster mod. UE ist man eine Urheberfachmann) mit prägten, veränderte sich immer mehr zu unseren Ungunsten. Auch weil niemand in der Lage war, die einfachsten Zivilrecht-Spielregeln zu beachten, sondern der Meinung war: Ein Anwalt und juristisches Wissen im Klageverfahren wird überbewertet. Den Richter erzähle ich schon etwas!
Aber RA Dr. Eikmeier hatte schon 2007 im damaligen Gulli:Board angemerkt:
(...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
Und als man merkte, das die (Klage-)Schlagzahlen sich erhöhten, das AG München von 1 auf (ich glaube mittlerweile) 6 Richter aufstockte, um die Klagezahlen wie am Fließband zu bewältigen, wurden von den großen (Maul-)Helden nur noch zu Hauf die Bettelei zu hören: Hilfe, Hilfe, wo und wie bekommt man den kostengünstigsten Vergleich, ich haben keine Zeit, keine Nerven, keine Geld, keine Chance oder wurde zum berühmten HPB-Anerkenner ...
Sicherlich, exceptio probat regulam in casibus non exceptis - Ausnahmen bestätigen die Regel. Respekt, die Rückgrat bewiesen und beweisen
Und dann solche Posting wie von @Torpedo64, wenn man in einem Forum hockt und sich von "Spezialisten" beraten lässt. Ihr lasst Euch doch - Hauptsache - Lau! - doch gerne beraten in den Foren, aber nur solange Eure Lau-Rechnerei aufgeht. Sobald es aber nicht so läuft, sind alle blöd oder man (passt gerade schön) torpediert sich untereinander.
Jeder, der eine Abmahnung erhält, diese als unberechtigt erachtet, kann doch
1. diese sofort zurückweisen oder sich aktiv wehren (bitte mit Anwalt)
oder
2. mod. UE + Nichtzahlen = entweder Verjährung oder Klage (Risiko)!
Und wer berechtigt abgemahnt wurde,
1. mod. UE + Nichtzahlen = entweder Verjährung oder Klage (Risiko)!
oder
2. Zahlen, mittels Pivatvergleich
1. diese sofort zurückweisen oder sich aktiv wehren (bitte mit Anwalt)
oder
2. mod. UE + Nichtzahlen = entweder Verjährung oder Klage (Risiko)!
Und wer berechtigt abgemahnt wurde,
1. mod. UE + Nichtzahlen = entweder Verjährung oder Klage (Risiko)!
oder
2. Zahlen, mittels Pivatvergleich
Entscheiden muss aber jeder für sich allein! Und einen kleinen Tipp am Rande. Dieses ist ein privates Forum, ich lasse hier kein Kasperl-Theater zu, oder das einige sich hier a Gaudi machen wollen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Forum,
hier meldet sich ein Erstabgemahnter durch Waldorf Frommer (WF), welcher nach Auffassung der Kanzlei ca 1000 Euro zahlen sollte fuer das geloggte verbreiten eines Films. Der Film bzw Abmahnung wurde schon im Forum anonym gemeldet.
Nach lesen dieser Seiten (Danke fuer das Forum + Info!!!!! - super!) in den letzten Tagen habe ich ein paar Fragen, auf welche ich mir vielleicht die eine oder andere vage Antwort, Kommentar, gerne per PN erhoffe.
Der AI ist mein Vater. Ein Erstgespraech mit einem durch diese Seite vermitteltem RA hatte ich schon. Dieser riet mir, diesen Fall mit eine mod. UE zu beantworten und abzuwarten.
Bisher habe ich jedoch nur eine Abmahnung erhalten. Leider ist Grund anzunehmen, dass im letzten halben Jahr etwa dreissig Filme durch Torrent Software heruntergeladen wurden. Viele dieser Filme befinden sich in der von dieser Seite gefuehrten Liste, leider auch von Waldrof Frommer gefuehrt. Leider ist auch nicht klar welche Filme verbreitet wurden (torrent), und welche ueber HTTP (website) angeschaut/geladen wurden. Hinzu kommen Musik Alben, welche allerdings nicht im Mainstream geschmack zu finden sind und daher wahrscheinlich nicht in Betracht kommen werden.
Ich moechte meinem Vater das Ausharren ersparen und denke daher aus diesem Grund ueber einen mod.UA+Vergleich ueber den RA nach.
1. Abgabe praeventiver UE
Wie ist die derzeitige Position zu dem Thema? Gibt es da quantitative Erfahrungswerte von Abmahnungen/Klagen, die nach praeventiv abgegebenen mod. UE eingetroffen sind? Ich habe mehrfach "vom Wecken schlafender Hunde" gelesen. Was passiert, wenn man einen schlafenden Hund weckt? Gibt es da Daten?
Ich erwaege die praeventive UE durch einen RA abschicken zu lassen. Was wuerde das Absenden von praeventiven mod UEs auf einen Vergleich mit WF Einfluss nehmen? Kann Akteneinsicht da Klarheit verschaffen, wird dies der RA auf jeden Fall tun, oder bezieht sich jede Akte auf einen konkreten Rechtsverstoss (Film, Song, Album, etc)? Ich nehme an, dass die Kanzlei trotz Vergleich weiter Abmahnen koennte, oder ist dies nicht gaengige Praxis?
Wie lange dauert eine Akteneinsicht?
2. Abmahnverhalten
Gibt es Informationen dazu wie effektiv das Logging Verhalten eines in der Gesamtliste Abgemahnter Werke aufgefuhrten ist Filmes/Musikalbums ist? Es sind viele verschiedene Versionen/Derivate vorzufinden z.B.
--- bei Filmen low quality Screener, DVD Rips, etc
--- bei Musik low quality MP3, high quality MP3, Alben, einzelne Stuecke,
--- torrents mit geringem Volumen an Verbreitern (z.B. da es Schallplattenkopien sind)
Ich kann mir denken, dass ein populaerer torrent gerne angezapft wird. Wie verhaelt es sich da mit wenige populaeren Material?
3. Vergleich+mod.UE vs Abwarten+mod.UE
Betrachtet man den Aufbau der Klagekapazitaet der Einzelnen Kanzleien, hat der Abmahnjahrgang 2010 die besten Karten - oder irre ich mich? Im Jahr 2013 sind die Gerichte mit Richten aufgestockt, die Kanzleien haben frisch rekruitiert, so dass derjenige, der heute eine Klage riskiert (abwarten+mod UE) im Jahr 2016 rein nach Kapazitaet gerechnet um eine Groessenordung wahrscheinlicher verklagt werden duerfte.
Oder liege ich falsch und es sind noch wesentlich staerkere Faktoren im Spiel?
4. Salamitaktik: Ansammlung von Abmahnungen bei einer Kanzlei
Wie sind die Erfahrungen im Abmahnverhalten von Kanzleien: Erstabmahnungen, anschliessend taktisch gut positionierte Folgeabmahnungen? Sammeln die Kanzleien Datensaetze? Oder schiessen diese mit Abmahnungen herum wie bei Angry Birds?
5. Einfluss der Urheberrechtsanderung / “Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“
Mein RA meinte im Erstgespraech, dass sich die Position der Abgemahnter verbessert hat bzw durch Unterschrift der Praesidenten weiter verbessern wird.
Was die die konkreten verbesserung der Position eines Abgemahnten, welcher sich des Filesharings schuldig gemacht hat. Wie koennte sich das im Klageverhalten, in der Vergleichs- bzw Klagesumme niederschlagen?
6. Zeitinterfall zu Abmahnung
Gibt es ein erfahrungsgemaesses Zeitraum, in welchem in mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gesagt werden kann, dass keine Abmahnung mehr kommt? Der RA meinte 3-6 Monate.
7. Vorschlaege, Tips, gerne per PN
Da ich wie oben erwaehnt meinen Vater so gut es geht entlasten moechte, ueberlege ich auch im Hinblick auf die Zukunft einen ueber RA geschalteten Vergleich+mod UE+praev.mod UE fuer alle in den letzten drei bis sechs Monaten angefallen Werke durchzufuehren. Die Alternative dazu waere mod.UE+praev.mod UE und abwarten.
And now?
Das war ein langer Text, vielen Dank, falls Sie sich bis hier die Muehe gemacht haben!
Kommentare, Vorschlaege? (-:
ps Es trifft ja nur die anderen.. :-/ ... :-(
hier meldet sich ein Erstabgemahnter durch Waldorf Frommer (WF), welcher nach Auffassung der Kanzlei ca 1000 Euro zahlen sollte fuer das geloggte verbreiten eines Films. Der Film bzw Abmahnung wurde schon im Forum anonym gemeldet.
Nach lesen dieser Seiten (Danke fuer das Forum + Info!!!!! - super!) in den letzten Tagen habe ich ein paar Fragen, auf welche ich mir vielleicht die eine oder andere vage Antwort, Kommentar, gerne per PN erhoffe.
Der AI ist mein Vater. Ein Erstgespraech mit einem durch diese Seite vermitteltem RA hatte ich schon. Dieser riet mir, diesen Fall mit eine mod. UE zu beantworten und abzuwarten.
Bisher habe ich jedoch nur eine Abmahnung erhalten. Leider ist Grund anzunehmen, dass im letzten halben Jahr etwa dreissig Filme durch Torrent Software heruntergeladen wurden. Viele dieser Filme befinden sich in der von dieser Seite gefuehrten Liste, leider auch von Waldrof Frommer gefuehrt. Leider ist auch nicht klar welche Filme verbreitet wurden (torrent), und welche ueber HTTP (website) angeschaut/geladen wurden. Hinzu kommen Musik Alben, welche allerdings nicht im Mainstream geschmack zu finden sind und daher wahrscheinlich nicht in Betracht kommen werden.
Ich moechte meinem Vater das Ausharren ersparen und denke daher aus diesem Grund ueber einen mod.UA+Vergleich ueber den RA nach.
1. Abgabe praeventiver UE
Wie ist die derzeitige Position zu dem Thema? Gibt es da quantitative Erfahrungswerte von Abmahnungen/Klagen, die nach praeventiv abgegebenen mod. UE eingetroffen sind? Ich habe mehrfach "vom Wecken schlafender Hunde" gelesen. Was passiert, wenn man einen schlafenden Hund weckt? Gibt es da Daten?
Ich erwaege die praeventive UE durch einen RA abschicken zu lassen. Was wuerde das Absenden von praeventiven mod UEs auf einen Vergleich mit WF Einfluss nehmen? Kann Akteneinsicht da Klarheit verschaffen, wird dies der RA auf jeden Fall tun, oder bezieht sich jede Akte auf einen konkreten Rechtsverstoss (Film, Song, Album, etc)? Ich nehme an, dass die Kanzlei trotz Vergleich weiter Abmahnen koennte, oder ist dies nicht gaengige Praxis?
Wie lange dauert eine Akteneinsicht?
2. Abmahnverhalten
Gibt es Informationen dazu wie effektiv das Logging Verhalten eines in der Gesamtliste Abgemahnter Werke aufgefuhrten ist Filmes/Musikalbums ist? Es sind viele verschiedene Versionen/Derivate vorzufinden z.B.
--- bei Filmen low quality Screener, DVD Rips, etc
--- bei Musik low quality MP3, high quality MP3, Alben, einzelne Stuecke,
--- torrents mit geringem Volumen an Verbreitern (z.B. da es Schallplattenkopien sind)
Ich kann mir denken, dass ein populaerer torrent gerne angezapft wird. Wie verhaelt es sich da mit wenige populaeren Material?
3. Vergleich+mod.UE vs Abwarten+mod.UE
Betrachtet man den Aufbau der Klagekapazitaet der Einzelnen Kanzleien, hat der Abmahnjahrgang 2010 die besten Karten - oder irre ich mich? Im Jahr 2013 sind die Gerichte mit Richten aufgestockt, die Kanzleien haben frisch rekruitiert, so dass derjenige, der heute eine Klage riskiert (abwarten+mod UE) im Jahr 2016 rein nach Kapazitaet gerechnet um eine Groessenordung wahrscheinlicher verklagt werden duerfte.
Oder liege ich falsch und es sind noch wesentlich staerkere Faktoren im Spiel?
4. Salamitaktik: Ansammlung von Abmahnungen bei einer Kanzlei
Wie sind die Erfahrungen im Abmahnverhalten von Kanzleien: Erstabmahnungen, anschliessend taktisch gut positionierte Folgeabmahnungen? Sammeln die Kanzleien Datensaetze? Oder schiessen diese mit Abmahnungen herum wie bei Angry Birds?
5. Einfluss der Urheberrechtsanderung / “Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“
Mein RA meinte im Erstgespraech, dass sich die Position der Abgemahnter verbessert hat bzw durch Unterschrift der Praesidenten weiter verbessern wird.
Was die die konkreten verbesserung der Position eines Abgemahnten, welcher sich des Filesharings schuldig gemacht hat. Wie koennte sich das im Klageverhalten, in der Vergleichs- bzw Klagesumme niederschlagen?
6. Zeitinterfall zu Abmahnung
Gibt es ein erfahrungsgemaesses Zeitraum, in welchem in mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gesagt werden kann, dass keine Abmahnung mehr kommt? Der RA meinte 3-6 Monate.
7. Vorschlaege, Tips, gerne per PN
Da ich wie oben erwaehnt meinen Vater so gut es geht entlasten moechte, ueberlege ich auch im Hinblick auf die Zukunft einen ueber RA geschalteten Vergleich+mod UE+praev.mod UE fuer alle in den letzten drei bis sechs Monaten angefallen Werke durchzufuehren. Die Alternative dazu waere mod.UE+praev.mod UE und abwarten.
And now?
Das war ein langer Text, vielen Dank, falls Sie sich bis hier die Muehe gemacht haben!
Kommentare, Vorschlaege? (-:
ps Es trifft ja nur die anderen.. :-/ ... :-(
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo @carbox,
kurz und knapp.
Nicht Du wurdest abgemahnt; nicht Du musst dich darum kümmern; nicht Du sollst zahlen; nicht Du sollst reagieren, sondern der abgemahnte Anschlussinhaber = Dein Dad! Es ist kein Kinderspiel und es geht im Grundsatz erst einmal um das Geld Deines Dad's + möglicher rechtlicher Konsequenzen. Ich glaube darüber seid Ihr (Dad, Du) euch noch nicht so richtig im Klaren, denn ansonsten würdest DU nicht posten:
(...) Ich möchte meinem Vater das Ausharren ersparen und denke daher aus diesem Grund über einen mod. UE +Vergleich über den RA nach. (...)
Anderseits versteh ich die ganze Fragerei nicht, da Du weiter postest:
(...) Mein RA meinte im Erstgespräch, dass sich die Position der Abgemahnter verbessert hat bzw. durch Unterschrift der Präsidenten weiter verbessern wird. (...)
sowie
(...) Ich erwäge die präventive UE durch einen RA abschicken zu lassen. (...)
(= suboptimal als Nichtabgemahnter, sowie Nicht-AI)
...........................
Ihr müsst doch einmal beachten, einmal ist eine Abmahnung kein Kinderspiel, es geht um Euer Geld und mögliche rechtliche Konsequenzen, sowie andermal muss sich doch der Abgemahnte darum kümmern - es ist nun einmal sein Bier! Diese ganze jahrelange Wurschtelei hat doch die ganze Rechtsprechung mitgeprägt, weil hier jeder macht was er will, alle mitmachen, und keiner was er soll. Und wenn ich einen Rechtsanwalt beauftragt habe, dann bezahle ich diesen und Herrgotts Zeiten mal, hat dieser Deine Fragen zu beantworten. Dafür wird er bezahlt! Und wenn Dein Dad überhaupt über die Abmahnung Bescheid weiß bzw. vielleicht Dir es in die Hände gedrückt hat = es bleibt ureigenes Problem des abgemahnten AI = Deinen Dad seines.
................................
Und wenn im letzten ½-Jahr ca. 30 + urhebergeschützte Filme und vielleicht noch (wie dezent in den Fragen angedeutet) Musik in einer Tauschbörse bewusst geladen wurden, bitte schön, kannst Du jetzt nicht erwarten, das wir eine Anleitung geben, wie sich ein möglicher Täter aus der Verantwortung zieht und den AI womöglich auflaufen lässt.
Werdet einmal erwachsen und übernehmt für Euer Verhalten Verantwortung. Natürlich weiß ich auch, das jeden diese Thematik erst interessiert, wenn ein Abmahnschreiben im Briefkasten liegt. Aber wenn man fleißig war bei P2P-Nutzung, den Anschluss eines anderen benutzt hat dafür, sollte man reinen Tisch machen, einen Anwalt beauftragen (was Du hast), wo man mit dem AI eine Lösung versucht zu finden. Unsere allgemeine Empfehlungen sind ja auch nur so angelegt, für Abgemahnte, die erst einmal -ohne- Anwalt reagieren möchten. Ein Anwalt kann, beruhend auf seiner Erfahrung und handwerkliches Geschick - ganz andere Wege aufzeigen.
Also, sofort mit Dad darüber reden und gemeinsam mit Deinen Anwalt Lösungen erarbeiten.
VG Steffen
kurz und knapp.
Nicht Du wurdest abgemahnt; nicht Du musst dich darum kümmern; nicht Du sollst zahlen; nicht Du sollst reagieren, sondern der abgemahnte Anschlussinhaber = Dein Dad! Es ist kein Kinderspiel und es geht im Grundsatz erst einmal um das Geld Deines Dad's + möglicher rechtlicher Konsequenzen. Ich glaube darüber seid Ihr (Dad, Du) euch noch nicht so richtig im Klaren, denn ansonsten würdest DU nicht posten:
(...) Ich möchte meinem Vater das Ausharren ersparen und denke daher aus diesem Grund über einen mod. UE +Vergleich über den RA nach. (...)
Anderseits versteh ich die ganze Fragerei nicht, da Du weiter postest:
(...) Mein RA meinte im Erstgespräch, dass sich die Position der Abgemahnter verbessert hat bzw. durch Unterschrift der Präsidenten weiter verbessern wird. (...)
sowie
(...) Ich erwäge die präventive UE durch einen RA abschicken zu lassen. (...)
(= suboptimal als Nichtabgemahnter, sowie Nicht-AI)
...........................
Ihr müsst doch einmal beachten, einmal ist eine Abmahnung kein Kinderspiel, es geht um Euer Geld und mögliche rechtliche Konsequenzen, sowie andermal muss sich doch der Abgemahnte darum kümmern - es ist nun einmal sein Bier! Diese ganze jahrelange Wurschtelei hat doch die ganze Rechtsprechung mitgeprägt, weil hier jeder macht was er will, alle mitmachen, und keiner was er soll. Und wenn ich einen Rechtsanwalt beauftragt habe, dann bezahle ich diesen und Herrgotts Zeiten mal, hat dieser Deine Fragen zu beantworten. Dafür wird er bezahlt! Und wenn Dein Dad überhaupt über die Abmahnung Bescheid weiß bzw. vielleicht Dir es in die Hände gedrückt hat = es bleibt ureigenes Problem des abgemahnten AI = Deinen Dad seines.
................................
Und wenn im letzten ½-Jahr ca. 30 + urhebergeschützte Filme und vielleicht noch (wie dezent in den Fragen angedeutet) Musik in einer Tauschbörse bewusst geladen wurden, bitte schön, kannst Du jetzt nicht erwarten, das wir eine Anleitung geben, wie sich ein möglicher Täter aus der Verantwortung zieht und den AI womöglich auflaufen lässt.
Werdet einmal erwachsen und übernehmt für Euer Verhalten Verantwortung. Natürlich weiß ich auch, das jeden diese Thematik erst interessiert, wenn ein Abmahnschreiben im Briefkasten liegt. Aber wenn man fleißig war bei P2P-Nutzung, den Anschluss eines anderen benutzt hat dafür, sollte man reinen Tisch machen, einen Anwalt beauftragen (was Du hast), wo man mit dem AI eine Lösung versucht zu finden. Unsere allgemeine Empfehlungen sind ja auch nur so angelegt, für Abgemahnte, die erst einmal -ohne- Anwalt reagieren möchten. Ein Anwalt kann, beruhend auf seiner Erfahrung und handwerkliches Geschick - ganz andere Wege aufzeigen.
Also, sofort mit Dad darüber reden und gemeinsam mit Deinen Anwalt Lösungen erarbeiten.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Steffen,
vielen Dank fuer die schnelle Antwort.
Liebe Gruesse,
carbox
vielen Dank fuer die schnelle Antwort.
Zur Abklaerung meines Postings: Es ging tatsaechlich um ein Erstgespraech mit einem RA, also noch keine Engagierung. Wenn es um die Uebernahme von Verantwortung geht, wuerde ich gerne diese von den Schultern meines Vaters nehmen. Ich habe ihn durchaus ueber die Lage - so gut ich konnte - informiert und bin gerade aus den Erwaegung zur der Verantwortung fuer eigenes Handeln nicht eine Ausharr-, sondern eine Taktik ueber einen RA. Wie hier im Forum beschrieben ist eine Schuldbekenntnis ja eindeutig nicht der richtige Weg, und nur so kann ich hier halbwegs reinen Tisch machen.Steffen hat geschrieben: Nicht Du wurdest abgemahnt; nicht Du musst dich darum kümmern; nicht Du sollst zahlen; nicht Du sollst reagieren, sondern der abgemahnte Anschlussinhaber = Dein Dad! Es ist kein Kinderspiel und es geht im Grundsatz erst einmal um das Geld Deines Dad's + möglicher rechtlicher Konsequenzen.
Nur kurz um meine Position darzulegen: Es geht nicht um den Entzug aus der Verantwortung, sondern um die bestmoegliche Loesung mit Entlastung meines Vaters. Daher waren die Fragen im Hinblick auf die anderen Filme gestellt - wie sehen da die Erfahrungen aus, was koennte ich erwarten? Nicht alle Verstoesse werden schliesslich geandet, etc.Steffen hat geschrieben: Und wenn im letzten ½-Jahr ca. 30 + urhebergeschützte Filme und vielleicht noch (wie dezent in den Fragen angedeutet) Musik in einer Tauschbörse bewusst geladen wurden, bitte schön, kannst Du jetzt nicht erwarten, das wir eine Anleitung geben, wie sich ein möglicher Täter aus der Verantwortung zieht und den AI womöglich auflaufen lässt.
Gut, hier erhoffe ich mir auch letztendlich die Loesung fuer mein Problem. Mir ging es primaer auch um die Abschaetzung meiner Situation und die hier vorzufindenden Erfahrungswerte.Steffen hat geschrieben: Werdet einmal erwachsen und übernehmt für Euer Verhalten Verantwortung. Natürlich weiß ich auch, das jeden diese Thematik erst interessiert, wenn ein Abmahnschreiben im Briefkasten liegt. [...] Ein Anwalt kann, beruhend auf seiner Erfahrung und handwerkliches Geschick - ganz andere Wege aufzeigen.
Ich denke, es wird in der Tat auf eine Loesung mit RA hinauslaufen. Ich nehme an, die hier aufgelistetet RAs sind zu empfehlen? Ich wuerde nach Eintrag meiner Abmahnung auf diese Webseite nach Wunsch hin von einem RA kontaktiert.Steffen hat geschrieben: Also, sofort mit Dad darüber reden und gemeinsam mit Deinen Anwalt Lösungen erarbeiten.
Liebe Gruesse,
carbox
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo @carbox,
ich muss einmal länger Ausholen. Vorsicht, jetzt wird es ermüdend!
Vor Kurzen habe ich gelesen, das jemand Anonymes der Meinung war, das im Forum AW3P seit
meinen 2 einstweiligen Verfügungen durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk, nur noch die
Anwaltsempfehlung kämen und AW3P seiner Schadensminderungspflicht gegenüber Betroffenen
nicht mehr nachkäme.
beschäftigt und andermal mit P2P-Abmahnungen für eine Pflicht und Verantwortung an den Tag
legen? Anonyme Engagierte empfehlen etwas und sind dann weg, wenn es nicht eintrifft!
Ich sehe in jedem Posting - egal in welchen Forum - einmal die persönlich Verantwortung
des empfehlenden Posters gegenüber einen (Erste Hilfe-)Suchenden, sowie die Ausrichtung
der Empfehlung auf eine reine Kosten- und Risikominderung. Dabei darf und kann diese nur
Allgemein daherkommen und nicht Fallbezogen, da es eine unerlaubte Rechtsberatung
ansonsten darstellt.
Ich höre und lese immer: “hu, hu, hu, der Dicke (damit meint man übrigens michens) ist
selbst Schuld, es darf niemand an Menschen herumdoktern -ohne- eben selbst Arzt zu sein!“
Das ist ja richtig so. Nur kann ich als Opa, wenn mein Enkel bei mir über das WE zu Besuch
ist und hustet bzw. wie eine Kalkleiste auf 2 Beinen aussieht - nein ist es sogar meine
Pflicht - erst einmal Fieber zu messen, notfalls selbst fiebersenkende Präparate und
Hausmittel (Wadenwickel) zu verabreichen, sowie Hustentropfen und Hustensaft gem.
Packungsanordnung zu verabreichen. Und selbstverständlich muss ich, wenn keine Besserung
in Sicht ist, im Gegenteil eine Verschlechterung sich einstellt, unverzüglich einen Arzt
aufsuchen nachdem ich seine Mutter informiert habe. Kein Arzt würde deswegen gegen mich
eine EV beantragen, solange er feststellt, das meine Maßnahmen, die ich eingeleitet habe,
aus einer gewissen geistigen Reife und aus Lebenserfahrungen heraus richtig waren, und ich
durch meine Erste Hilfe niemand schädigte.
Und leider sieht es z.B. das LG Berlin nicht so, sondern sagt: Der Dicke begeht unerlaubte
Rechtsberatung im Forum, wenn er auf eine konkrete Rechtsfrage - konkret antwortet, sowie
ist der Ottonormalverbraucher einfach nicht in der Lage Antworten auf Fragen im Internet
selbständig zu finden.
:::::::::::::::::::::::::::::::
Bei dem, was Du in deinen Postings thematisiert hast, gibt es nur eine verantwortungsvolle
Lösung: gegenüber der Person Deines Dad’s und Deiner, Du und Dein Dad gemeinsam müsst
einen Anwalt beauftragen und alles weitere abklären.
Dabei nicht einmal aus dem Aspekt der EV durch Schulenberg & Schenk, sondern weil es
einfach hier zu viele konkrete Rechtsfragen zu klären gäbe (die Dich nur eventuell
indirekt betreffen) und ich aus jahrelanger Erfahrung weiß, das man selbst gern nur das
alles erzählt, was man als, sagen wir vorsichtig ausgedrückt, selbst als Wichtig erachtet
und anderes mal nicht erzählt. Im Weiteren kann man sich durch ausführliche und
öffentliche Postings selbst identifizierbar machen, denn ich hoffe zumindest, das hier alle
mitlesen (oder liest doch nur Schulenberg & Schenk seit 2007 mit?), woraus man unbewusst
und unbedarft ein freiwilliges Schuldeingeständnisse ablegt, das gern einmal schon als
Scann dem Richter vorgelegt wird.
Also summa summarum: Dad und Du, Ihr beauftragt am Montag einen RA Eures Vertrauens und
klärt alles ab!
Das ist eben meine Verantwortung als Forenbetreiber!
VG Steffen
ich muss einmal länger Ausholen. Vorsicht, jetzt wird es ermüdend!
Vor Kurzen habe ich gelesen, das jemand Anonymes der Meinung war, das im Forum AW3P seit
meinen 2 einstweiligen Verfügungen durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk, nur noch die
Anwaltsempfehlung kämen und AW3P seiner Schadensminderungspflicht gegenüber Betroffenen
nicht mehr nachkäme.
Muttis Lebensweisheiten:
(...) Das Forum verkommt in den letzten Wochen ohnehin nur noch zur pauschalen
Anwaltsempfehlung (bereits mit Erhalt einer Abmahnung) - Schadensminderung für Abgemahnte
gleich Null; Besonders seit dem 03. Sep. 2013. (...)
Nur auf was soll es in einem Forum, was sich einmal mit einem rechtlichen Thema(...) Das Forum verkommt in den letzten Wochen ohnehin nur noch zur pauschalen
Anwaltsempfehlung (bereits mit Erhalt einer Abmahnung) - Schadensminderung für Abgemahnte
gleich Null; Besonders seit dem 03. Sep. 2013. (...)
beschäftigt und andermal mit P2P-Abmahnungen für eine Pflicht und Verantwortung an den Tag
legen? Anonyme Engagierte empfehlen etwas und sind dann weg, wenn es nicht eintrifft!
Ich sehe in jedem Posting - egal in welchen Forum - einmal die persönlich Verantwortung
des empfehlenden Posters gegenüber einen (Erste Hilfe-)Suchenden, sowie die Ausrichtung
der Empfehlung auf eine reine Kosten- und Risikominderung. Dabei darf und kann diese nur
Allgemein daherkommen und nicht Fallbezogen, da es eine unerlaubte Rechtsberatung
ansonsten darstellt.
Ich höre und lese immer: “hu, hu, hu, der Dicke (damit meint man übrigens michens) ist
selbst Schuld, es darf niemand an Menschen herumdoktern -ohne- eben selbst Arzt zu sein!“
- => Natürlich schützt das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
(insbesondere § 2 RDG) eine Person-xyz vor einer fehlerhaften bzw. falschen
Rechtsberatung, die negative Auswirkungen hinsichtlich finanziellen und rechtlichen Folgen
hat.
=> Natürlich schützt die Approbationsordnung für Ärzte auf der Basis der
Bundesärzteordnung (BÄO) eine Peron-xyz vor einer fehlerhaften bzw. falschen Diagnose und
Behandlung, die fatale Folgen hinsichtlich Gesundheit, Körper, Seele oder gar Leben hat.
Das ist ja richtig so. Nur kann ich als Opa, wenn mein Enkel bei mir über das WE zu Besuch
ist und hustet bzw. wie eine Kalkleiste auf 2 Beinen aussieht - nein ist es sogar meine
Pflicht - erst einmal Fieber zu messen, notfalls selbst fiebersenkende Präparate und
Hausmittel (Wadenwickel) zu verabreichen, sowie Hustentropfen und Hustensaft gem.
Packungsanordnung zu verabreichen. Und selbstverständlich muss ich, wenn keine Besserung
in Sicht ist, im Gegenteil eine Verschlechterung sich einstellt, unverzüglich einen Arzt
aufsuchen nachdem ich seine Mutter informiert habe. Kein Arzt würde deswegen gegen mich
eine EV beantragen, solange er feststellt, das meine Maßnahmen, die ich eingeleitet habe,
aus einer gewissen geistigen Reife und aus Lebenserfahrungen heraus richtig waren, und ich
durch meine Erste Hilfe niemand schädigte.
Und leider sieht es z.B. das LG Berlin nicht so, sondern sagt: Der Dicke begeht unerlaubte
Rechtsberatung im Forum, wenn er auf eine konkrete Rechtsfrage - konkret antwortet, sowie
ist der Ottonormalverbraucher einfach nicht in der Lage Antworten auf Fragen im Internet
selbständig zu finden.
:::::::::::::::::::::::::::::::
Bei dem, was Du in deinen Postings thematisiert hast, gibt es nur eine verantwortungsvolle
Lösung: gegenüber der Person Deines Dad’s und Deiner, Du und Dein Dad gemeinsam müsst
einen Anwalt beauftragen und alles weitere abklären.
Dabei nicht einmal aus dem Aspekt der EV durch Schulenberg & Schenk, sondern weil es
einfach hier zu viele konkrete Rechtsfragen zu klären gäbe (die Dich nur eventuell
indirekt betreffen) und ich aus jahrelanger Erfahrung weiß, das man selbst gern nur das
alles erzählt, was man als, sagen wir vorsichtig ausgedrückt, selbst als Wichtig erachtet
und anderes mal nicht erzählt. Im Weiteren kann man sich durch ausführliche und
öffentliche Postings selbst identifizierbar machen, denn ich hoffe zumindest, das hier alle
mitlesen (oder liest doch nur Schulenberg & Schenk seit 2007 mit?), woraus man unbewusst
und unbedarft ein freiwilliges Schuldeingeständnisse ablegt, das gern einmal schon als
Scann dem Richter vorgelegt wird.
Also summa summarum: Dad und Du, Ihr beauftragt am Montag einen RA Eures Vertrauens und
klärt alles ab!
Das ist eben meine Verantwortung als Forenbetreiber!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo @Steffen,
vielen Dank noch einmal fuer Dein Posting. Oeffentliche, unverbindliche Rechtsberatung kann in der Tat Probleme mit sich bringen. Mein Vater moechte auf jeden Fall bei einem Anwalt vorsprechen, und dann wird sich entscheiden, welchen Weg wir gehen werden: mod. UE, eventueller Privatvergleich, oder eben alles mit Anwalt.
Praeventieven mod. UEs, wie bei Abmahnhelfer.de angepriesen und mir auch telefonisch als Allheilmittel verkauft, sehe ich momentan etwas kritischer gegenueber.
Lieben Gruss,
Carbox
ps: Wieso geben die Kanzleiein denn in der Abmahnung an fuer mehrere Filme Rechtsinhaber zu sein, wenn Sie eigentlich doch nur einen Film Abmahnen? Ist das normal, oder will die Kanzlei die Abgemahten eventuell weiter erschrecken a la "Huch, den koennte ich ja auch geladen haben.."?
vielen Dank noch einmal fuer Dein Posting. Oeffentliche, unverbindliche Rechtsberatung kann in der Tat Probleme mit sich bringen. Mein Vater moechte auf jeden Fall bei einem Anwalt vorsprechen, und dann wird sich entscheiden, welchen Weg wir gehen werden: mod. UE, eventueller Privatvergleich, oder eben alles mit Anwalt.
Praeventieven mod. UEs, wie bei Abmahnhelfer.de angepriesen und mir auch telefonisch als Allheilmittel verkauft, sehe ich momentan etwas kritischer gegenueber.
Lieben Gruss,
Carbox
ps: Wieso geben die Kanzleiein denn in der Abmahnung an fuer mehrere Filme Rechtsinhaber zu sein, wenn Sie eigentlich doch nur einen Film Abmahnen? Ist das normal, oder will die Kanzlei die Abgemahten eventuell weiter erschrecken a la "Huch, den koennte ich ja auch geladen haben.."?
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
zu den Kosten kommen durchaus noch die Kosten für deinen eigenen Anwalt hinzu. Du kannst dich jederzeit mt denen vergleichen. Wobei WF wohl als wenig entgegenkommend gilt. Ratenzahlung ist immer möglich. Derzeit kannst du immer noch unter 1000 Euro gehen bei Vergleichsverhandlungen ( normalerweise 2/3 des Betrages, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse schlecht sind auch darunter) . Je weiter du wartest, desto teurer wird es für dich, wenn WF wirklich Klage erhebt.styLesdavis hat geschrieben:Ich bin zur Zeit bei Schritt 5 - Klageerhebung abgeschlossen - angekommen (seit Samstag).
Zu meiner Person ist zu sagen, das ich eher schwer mit den Anschreiben "klarkomme" und sie nicht einfach mental wegstecke.
Ich hatte mich in der Vergangenheit dazu entschlossen "nicht zu zahlen". Leider fällt es mir von
Schreiben zu Schreiben schwerer.
Meine Frage - im Schreiben Nr. 5 erwähnt WF das Prozesskostenrisiko. Somit würden aus 1.000 EUR
schnell knapp über 2.000 EUR Gesamtsumme werden (Streitwert + Prozesskosten).
Wann müsste ich rein theoretisch diese Prozesskosten bezahlen? Nachdem WF Klage erhoben hat, also nach Punkt 8?
Mir geht es darum, das ich 2.000 EUR nicht einfach so habe. Kann ich jetzt noch auf WF zutreten und ihnen eine Ratenzahlung anbieten? Oder sollte ich noch darauf spekulieren, bei Punkt 2 des Mahnbescheids mein Kreuz zu setzen und die weiteren Schritte abzuwarten?
Ich weiss, das hört sich meinerseits recht feige an. Nur ist es nun einmal Tatsache, das ich mit dem Download einen Fehler gemacht habe und dafür gerade stehen muss.
Und mit Feigheit hat das nichts zu tun. Das wird hier von einigen zwar gerne vermittelt, aber das sind Leute denen selbst die Flatter geht und sich damit Mut zusprechen, dass sie ja eigentlich im Recht wären und die Abmahner die Abzocker sind. Und du hast wohl nur eine Abmahnung erhalten, mit einem Vergleich hast du die Sache von der Backe und kannst wieder ruhig schlafen. Ich habe mich irgendwann auch verglichen.
VG
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
ja dieses Schreiben kann man nehmen. Habe ich auch genommen. Als Rate setzt du einfach eine ein, die du finanziell tragen kannst.styLesdavis hat geschrieben:Danke schon einmal für deine hilfe. Wäre es meinerseits dann denkbar mich sofort mit WF zu vergleichen in Form eines Vergleichsschreibens (Vordruck von dieser Seite) von privater Seite? Welchen Betrag sollte ich dann wählen? Streitwert sind laut Schreiben Nr.5 derzeitig . Wäre es denkbar ++++ anzubieten mit der Bitte um Ratenzahlung?
VG
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Lösche die Beträge in deinen Postings wieder. Die lesen hier gelegentlich mit.styLesdavis hat geschrieben:Danke schon einmal für deine hilfe. Wäre es meinerseits dann denkbar mich sofort mit WF zu vergleichen in Form eines Vergleichsschreibens (Vordruck von dieser Seite) von privater Seite? Welchen Betrag sollte ich dann wählen? Streitwert sind laut Schreiben Nr.5 derzeitig . Wäre es denkbar anzubieten mit der Bitte um Ratenzahlung?
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
NO PAY !
NO ADVOKAT !
IM FIGHT
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Finde ich echt krass: da akzeptiert ein Gericht zunächst die Beweismittel des Klägers. Irgendwelche getrackte Internetprotokolle, die zeigen sollen, dass irgendwelche Dateien irgendwann von irgendjemanden an einem bestimmten Anschluss heruntergeladen worden sein sollen. Die gesamte Beweiskette ist hier virtuell, digital und technisch höchst umstritten.
Und dann reicht dem Gericht der (analoge) Besuch eines Konzertes des AI aus, um die Täterschaft zu entkräften und die Beweislast wieder umzudrehen? Und das nennt man dann auch noch einen "sauberen Vortrag"? Wow... Sowas spielt sich an deutschen Gerichten ab. Krass
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo,
ich moechte noch einmal bei dem Betreiber dieses Forums und http://www.abmahnwahn-dreipage.de" onclick="window.open(this.href); return false; bedanken, dass er eine solche Platform dauerhaft betreibt und so gut wie es geht auf die Problemstellung eingeht! Auch den Mitgliedern des Forums, welche mir in meiner Entscheidung bezueglich der WF Abmahnung meiner Eltern behilflich waren, bin ich dankbar.
Zum Abschluss: Ich habe mich letztendlich entschlossen, einen Rechtsanwalt mit dieser Sache zu beauftragen.
Alles Gute!
ich moechte noch einmal bei dem Betreiber dieses Forums und http://www.abmahnwahn-dreipage.de" onclick="window.open(this.href); return false; bedanken, dass er eine solche Platform dauerhaft betreibt und so gut wie es geht auf die Problemstellung eingeht! Auch den Mitgliedern des Forums, welche mir in meiner Entscheidung bezueglich der WF Abmahnung meiner Eltern behilflich waren, bin ich dankbar.
Zum Abschluss: Ich habe mich letztendlich entschlossen, einen Rechtsanwalt mit dieser Sache zu beauftragen.
Alles Gute!
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Mal mehr als ein Wort zum Sonntag
oder nehmt mal ein paar Tage Abstand von diesem Schmarrn!
RA Dr. Wachs, Im Forum der IGGdAW
[Link: http[Doppelpunkt]//www.iggdaw.de/iggdawforum/index.php?pag ... #post14573
Bitte ersetzen Sie die Zeichenkombination [Doppelpunkt*] durch das Zeichen :
2009er, stellvertretend für UNS/WIR:
selbst gestellten Abgemahnten-Fragen - blieb natürlich aus.
Antwort Steffen: Nein i.V.m.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Ist das bzw. sind wir nicht geil!?
Anfänglich nochmals, weil es so schön ist, die Verlinkung auf das Vollzitat einer
Einzelfallentscheidung des Gerichtsstandes München:
AG München, Urteil vom 15.03.2013,
Az.111 C 13236/12 (auf JurPC.de)
Quelle: JurPC.de; http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20130163
Volltext als PDF:
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Mhm, in einem Forum wo die Hauptakteure selbst wirtschaftlich vom Abmahnwahn profitieren,
ist es schon seltsam, das man anderen, die davon beruflich profitieren, es jetzt als
verwerflich vorwirft. O.K., sei es so dahingestellt.
Und dann sollte man einmal die Terminologie beachten. Es gibt kein Anti-Abzock-Gesetz!
Abzocken:
Quelle: http://de.wiktionary.org/wiki/abzocken
=> salopp: jemandem etwas mit List und Hinterhältigkeit beziehungsweise in betrügerischer
Weise
=> salopp: überhöhte Preise verlangen
"Anti-Abzock-Gesetz" dient eigentlich einerseits bei den lilabunten Verfechter des
Abmahnwahns - es hochzustilisieren, anderseits bei den Gegnern - es zu verniedlichen. Es
ist und bleibt das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken".
Das bedeutet, im neuen "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" werden geregelt, wie es
der korrekte Name hergibt, unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen,
Telefonwerbung und Abmahnwesen, wobei Filesharing nur ein kleiner Bestandteil ist. Und
wenn man im Duden hinsichtlich der Bedeutung nachschaut, findet man weder Abzocke noch
Betrug. Aber sich in eine Opferrolle hinein zureden, ist halt wieder angesagt.
Mal paar Antworten auf Fragen
Bayrisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
(...) Der Bundesrat hat am 20.09.2013 beschlossen, zu dem genannten Gesetz einen Antrag
auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen. (...) Die Auslegung und
Anwendung dieser Regelungen obliegt letztendlich den zuständigen Gerichten in
richterlicher Unabhängigkeit. Diese werden z.B. zu entscheiden haben, wann im Einzelfall
die in § 97 Abs. 3 UrhG n.F. vorgeschriebene Beschränkung des Aufwandsersatzanspruches des
Abmahnenden unter dem Gesichtspunkt der Unbilligkeit (§ 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG n.F.) nicht
zur Anwendung kommt. Gleiches gilt für die jeweilige Festsetzung des gerichtlichen
Streitwertes sowie für die Frage, welche Aufwendungen der zu Unrecht Abgemahnte im
Einzelfall nach § 97a Abs. 4 UrhG ersetzt verlangen kann. (...) Vielmehr bleibt
abzuwarten, wie sich der neue § 97a UrhG in der Praxis bewähren wird. (...)
Lutz Metzger i.A. des Vorsitzenden des Bundesrates
(...) Wie der Berichterstattung anlässlich der 913. Sitzung des Rechtsausschusses des
Bundesrates am 04.09.2013 entnommen werden kann, korrespondiert die Änderung des § 97a Abs.
3 UrhG Entwurf. mit der zugleich erfolgten Streichung von § 49 GKG Entwurf. Die dort
ursprünglich vorgesehene Wertreglung, die sowohl anwaltlichen als auch die gerichtlichen
Gebühren erfasste, wurden so nicht beibehalten. Vielmehr wird nunmehr zwischen die
gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich differenziert. (...)
Gerichtlich:
(...) Für urheberrechtliche gerichtliche Streitigkeiten bleibt es bei dem Grundsatz des §
3 ZPO, wonach der Wert vom Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt wird. (...)
Außergerichtlich:
(...) Für den außergerichtlichen Bereich schafft die Neuregelung in § 97a UrhG eine
Begrenzung des anwaltlichen Erstattungsanspruchs bei urheberrechtlichen Abmahnungen. (...)
§ 49 GKG Entwurf enthaltenen Regelungen übernommen. Zudem hat der Bundestag die
Bundesregierung aufgefordert, die Wirksamkeit der nunmehr in § 97a Absatz 3 UrhG n.F.
vorgesehene Regelungen nach 3 Jahren zu überprüfen. (...)
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Thesen
I. Anti-Abmahner-Anwälte melden sich hier im Selbsthilfeforum nur zu Wort, da ja ihre
Interessen unseren Interessen teilweise diametral entgegengesetzt sind.
Man/Frau sagt ja mir gern nach, das ich einen IQ eines Sack russischer Schrauben besäße.
Nun ich glaube, niemand weiß wohl recht, wie viel IQ so ein Sack russischer Schrauben hat,
aber in Mathe war ich immer gut, nur die Rechtschreibreform mit ihrem mod. Regelwerk 2006,
kam für mich 27 Jahre zu spät.
Wenn man wie ich nun, einmal ein paar Tage Abstand von diesen ganzen Schmarrn hat, fällt
eines so etwas (wie Nachfolgendes und Vorhergehendes) sofort auf.
2009er:
1. (...) Es ist überhaupt einigermaßen bezeichnend, dass sich die Anti-Abmahner-Anwälte
hier im Selbsthilfeforum zu Wort melden, (...)
Wenn man in diesen Forum dort nachschaut, ist es eigentlich nur 1 Anwalt, der sich zu
Wort schreibt, und kein "Anti-Abmahner-Anwalt" sondern ein "Abgemahnten vertretender
Anwalt". Nun sollte man sich auch die Frage stellen, warum niemand anderes? Man schreibt
von Anwälten. Selbst der "Hausanwalt" des Forums postet andächtiger.
Warum postet im Forum dort nur 1 Anwalt mit, weist auf falsche Schlussfolgerungen hin,
widerspricht falschen Thesen und stellt sie aus der Sicht eines Anwalte dar ... aus
Werbung? Sicherlich mit, aber warum können alle anderen Anwälte darauf verzichten, wenn
in den Foren so viel zu holen sei. Diese Fragen sollte man sich doch einmal dort, hier,
überall stellen und vielleicht findet man selbst eine eigene Antwort und nicht die des
Rudels.
2. (...) da ja ihre Interessen unseren Interessen teilweise diametral entgegengesetzt
sind.
diametral: ugs. "entgegengesetzt", "völlig anders"
zu gut Deutsch:
=> da ja Ihre finanziellen Interessen [Erhaltung des Abmahnwahn sowie Ausnutzung des
Opfers Abgemahnter] unseren Interessen -teilweise- [jetzt die Dopplung] -entgegengesetzt,
entgegengesetzt- sind.
Man teilt die Bedeutung des Wortes "entgegengesetzt" mit dem Wort "teilweise" und gibt dann
wieder mit dem Fremdwort "diametral" eine doppelte Bedeutung. Wo wieder verdeutlicht
wurde, egal was WIR schreiben, Hauptsache unser IQ wird mit einem Fremdwort trügerisch
aufgewertet.
Zu Fragen wäre auch wer UNS ist, und welche Interessen UNS hat.
Steffen-Style: Diejenigen, die hirnlos P2P verwenden und Saugen bis der Arzt kommt um dann
zu behaupten, das man unschuldig sei; diejenigen die denjenigen kennen und denken, sie
seien unschuldig; diejenigen die niemand und nichts kennen, aber ihre Unschuld nicht
beweisen können oder wollen; ...
II. Wir sind alles zu Unrecht Abgemahnte
Absatzlos käme man zu dem Kernthema. Liebe Leute, wenn ich zu unrecht abgemahnt werde,
dann gebe ich nicht hirnlos eine mod. UE ab [verstecke mich hinter dieser und den Foren
Empfehlungen, um bei Verjährung diese mopsmäßig zu verdammen], zahle nicht [um darauf
weinerlich zu hoffen, das der Kelch der Verjährung vorüberzieht] und vergleiche mich sofort
oder erkenne hpb-mäßig an, wenn es Ernst wird und Gerichtspost im Briefkasten liegt!
2009er:
III: Klagewahrscheinlichkeit bewegt sich tief im einstelligen Prozentbereich
Na Prima! Wem nützt es, wenn gerade er in diesem Bereich sich befindet? Derjenige kommt
dann in das Forum und sagt: "@2009er, Du Saubazi, schleich di, durch deinen Schmarrn, habe
ich nicht bezahlt und bin verklagt worden!" @2009er: "Schau in meine Signatur und
schweige, da steht eindeutig, das ich keine Rechtsberatung gebe oder Anwalt bin, meine
Empfehlungen nur Ratschläge dar stellen" und schwuppdiwupp isser weg, samt
Wegwerf-E-Mail-Adresse und IP-Anonymisierungstool.
Selbst wenn nur 1 Abgemahnter je Monat verklagt würde, kann niemand das Dutzend festlegen,
diesen oder den anderen eine Garantie ausstellen, das man oder das man nicht.
Und das ist die ganze Verlogenheit und Dummheit der Foren! WC Parolen! Und für was die
sind, weiß wohl jeder. Voll für‘n Poppes!
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Lost but not least - mal anschauen!
VG Steffen
oder nehmt mal ein paar Tage Abstand von diesem Schmarrn!
RA Dr. Wachs, Im Forum der IGGdAW
[Link: http[Doppelpunkt]//www.iggdaw.de/iggdawforum/index.php?pag ... #post14573
Bitte ersetzen Sie die Zeichenkombination [Doppelpunkt*] durch das Zeichen :
(...) Moin Moin,
es ist also wieder einmal so weit Waldorf Frommer sind "Abzocker und Betrüger" und
außerdem sind sie fies und gemein und überhaupt. Die Abgemahnten sind Abzock Opfer -
völlig egal ob die Rechtsverletzung begangen wurde oder nicht. Das klingt alles immer gut
an der Bier Bude, hält aber einer halbwegs neutralen Betrachtung nicht stand.
1. Eine Vielzahl von Abgemahnten hat die Rechtsverletzung begangen und wer auch nur
halbwegs vernünftig kommunizieren kann, ist in der Lage einen Vergleich zu deutlich
geringeren Summen hinzubekommen.
2. In Gerichtsverfahren halten sich Waldorf Frommer durchaus in vernünftigem Rahmen was
Vergleiche angeht. Insbesondere wenn man berücksichtigt, dass die Kanzlei Rasch z.B. für
die vergleichbare Rechtsverletzungen das Vierfache fordern.
3. Die Ermittlungen von Ipoque wurden mehrfach geprüft und gehören wohl zum Besseren, was
das auf dem Markt ist.
4. Waldorf Frommer versendet nach meiner Kenntnis keine Folgeabmahnungen für den gleichen
Rechteinhaber (anders als Rasch uva.)
5. WF verzichten auf Vergleichsangebote und differenzieren klar zwischen Anwaltskosten und
Schadensersatz.
All das was WF macht ist systematisch extrem clever aufgebaut, ähnlich wie ein Spinnennetz
nicht angenehm sein muss, aber die Leistung dahinter beachtlich ist. WF machen auch die
von mir positiv benannten Punkte nicht aus Nächstenliebe sondern primär, um möglichst
viele Fälle abzuarbeiten und das bei überschaubarem Aufwand.
Den einzigen Angriffspunkt den sich WF leisten sind die sehr hohen Anwaltskosten die im
Einzelfall zu hohen Schadensersatzsummen und das wird sicher weiter eine Vielzahl von
Gerichtsverfahren zur Folge haben. Und das ist auch gut so.
Wer allerdings verstehen möchte, warum WF am Amtsgericht München "gut dasteht" der sollte
sich objektiv meine fünf Punkte anschauen. Diese Punkte sehen nämlich auch die Richter.
Wer dann sogar
noch Richter überzeugen möchte, sollte nicht damit argumentieren, dass das Gesetz als
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken "die ja auch betrifft", sondern das wirkliche
Haar in der Suppe suchen. Die Richter am Amtsgericht München können nämlich durchaus
überzeugt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt- (...)
2009er, stellvertretend für UNS/WIR:
(...) Jetzt sollen wir also alle Krokodilstränen um die so anständige Firma WF weinen...
RA Dr. Wachs schreibt hier als Profiteur der Abmahnindustrie. (Überflüssig zu erwähnen,
dass die Anti-Abmahner-Anwälte genauso zur Abmahnindustrie gehören wie die Abmahner
selbst.) Ich erinnere mich, dass er schon im alten Forum immer mal wieder Angstmache
betrieben hat und versucht hat, uns vom Nichtzahlen abzuhalten, indem er das große
Klagerisiko bei WF beschworen hat. Nichts von diesen Prophezeiungen ist eingetreten.
Obwohl WF zu den klagefreudigeren Abmahnern gehört, bewegt sich nach wie vor die
Klagewahrscheinlichkeit tief im einstelligen Prozentbereich. Natürlich hat die
Abmahnindustrie ein Interesse daran, dass diese "geschäftsschädigende" Erkenntnis nicht
allgemein bekannt wird.
Es ist überhaupt einigermaßen bezeichnend, dass sich die Anti-Abmahner-Anwälte hier im
Selbsthilfeforum zu Wort melden, da ja ihre Interessen unseren Interessen teilweise
diametral entgegengesetzt sind. Wir sorgen schließlich durch gegenseitige Information
dafür, dass wir gerade OHNE die Hilfe von Anwälten auskommen können. Wer als Abgemahnter
gut informiert ist, weiß, dass er einen Anwalt - wenn überhaupt - nur im Fall einer Klage
braucht.
Besonders ärgerlich ist, dass Wachs einen Keil zwischen die "zurecht" und die "zu unrecht"
Abgemahnten zu treiben versucht. Den "zurecht" Abgemahnten ein schlechtes Gewissen zu
machen, hilft aber nur wieder der Abmahnindustrie. Wir sollten uns auf eine solche
Argumentation nicht einlassen, sondern sollten ALLE Abgemahnten gleichermaßen als Opfer
sehen - einerlei, ob sie "Täter" (bzw. "Störer") sind oder nicht! (...)
Muttis Lebensweisheiten:
(...) Der gefrustete Bahnreisende, der auf den verspäteten Zug wartet, hat eben eine
andere Vorstellung von Geschwindigkeit, als die Wandergruppe am Bahndamm, an der der ICE
relativ schnell vorüberzieht. (...)
Das Orakel von Rebelllutiohausen:
(...) Mit Sicherheit sind diese "Figuren" oder "Koniferen" des Abmahnwahnes sehr gut
organisiert und verfügen über ein riesiges Nickportfolio. Der Sinn und Zweck ihres Lebens
ist es die Abgemahnten bange zu machen und der gerechten Anwaltsverwertung zuzuführen.
Dabei wird wohl eine "wachsartige" Spendenkasse bestehen, die die vielen Helferlein bei
der Stange hält. Die anderen, wie S und P gehören da einer anderen Spendenkassen
Vereinigung an. Zur Zeit sehen wir perfektes Illusionstheater mit dem uns diese Akteure
seit Jahren die Augen zuschmieren. Ich verwette meinen Hintern, das sie sich beim Abzocken
von Abgemahnten einig sind. (...)
niemehrsharen von LLi-Lesbos [Hinweis Steffen: keine sexuelle Ausrichtung]:
In cervisia veritas - Im Bier liegt die Wahrheit!
Übersetzt von Rebelllutionär @niemehrsharen:
(...) PS: Bei der Bierbude stellte sich mir die Frage ob Ulrich, Steffen und Doc Wachs
nicht ein und dieselbe Person sind ... (...)
Und vorwegzunehmen, die Antwort auf diese rebelllutionäre Frage - wie bei fast aller der(...) Der gefrustete Bahnreisende, der auf den verspäteten Zug wartet, hat eben eine
andere Vorstellung von Geschwindigkeit, als die Wandergruppe am Bahndamm, an der der ICE
relativ schnell vorüberzieht. (...)
Das Orakel von Rebelllutiohausen:
(...) Mit Sicherheit sind diese "Figuren" oder "Koniferen" des Abmahnwahnes sehr gut
organisiert und verfügen über ein riesiges Nickportfolio. Der Sinn und Zweck ihres Lebens
ist es die Abgemahnten bange zu machen und der gerechten Anwaltsverwertung zuzuführen.
Dabei wird wohl eine "wachsartige" Spendenkasse bestehen, die die vielen Helferlein bei
der Stange hält. Die anderen, wie S und P gehören da einer anderen Spendenkassen
Vereinigung an. Zur Zeit sehen wir perfektes Illusionstheater mit dem uns diese Akteure
seit Jahren die Augen zuschmieren. Ich verwette meinen Hintern, das sie sich beim Abzocken
von Abgemahnten einig sind. (...)
niemehrsharen von LLi-Lesbos [Hinweis Steffen: keine sexuelle Ausrichtung]:
In cervisia veritas - Im Bier liegt die Wahrheit!
Übersetzt von Rebelllutionär @niemehrsharen:
(...) PS: Bei der Bierbude stellte sich mir die Frage ob Ulrich, Steffen und Doc Wachs
nicht ein und dieselbe Person sind ... (...)
selbst gestellten Abgemahnten-Fragen - blieb natürlich aus.
Antwort Steffen: Nein i.V.m.
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Ist das bzw. sind wir nicht geil!?
Anfänglich nochmals, weil es so schön ist, die Verlinkung auf das Vollzitat einer
Einzelfallentscheidung des Gerichtsstandes München:
AG München, Urteil vom 15.03.2013,
Az.111 C 13236/12 (auf JurPC.de)
Quelle: JurPC.de; http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20130163
Volltext als PDF:
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Mhm, in einem Forum wo die Hauptakteure selbst wirtschaftlich vom Abmahnwahn profitieren,
ist es schon seltsam, das man anderen, die davon beruflich profitieren, es jetzt als
verwerflich vorwirft. O.K., sei es so dahingestellt.
Und dann sollte man einmal die Terminologie beachten. Es gibt kein Anti-Abzock-Gesetz!
Abzocken:
Quelle: http://de.wiktionary.org/wiki/abzocken
=> salopp: jemandem etwas mit List und Hinterhältigkeit beziehungsweise in betrügerischer
Weise
=> salopp: überhöhte Preise verlangen
"Anti-Abzock-Gesetz" dient eigentlich einerseits bei den lilabunten Verfechter des
Abmahnwahns - es hochzustilisieren, anderseits bei den Gegnern - es zu verniedlichen. Es
ist und bleibt das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken".
Das bedeutet, im neuen "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" werden geregelt, wie es
der korrekte Name hergibt, unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen,
Telefonwerbung und Abmahnwesen, wobei Filesharing nur ein kleiner Bestandteil ist. Und
wenn man im Duden hinsichtlich der Bedeutung nachschaut, findet man weder Abzocke noch
Betrug. Aber sich in eine Opferrolle hinein zureden, ist halt wieder angesagt.
Mal paar Antworten auf Fragen
Bayrisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
(...) Der Bundesrat hat am 20.09.2013 beschlossen, zu dem genannten Gesetz einen Antrag
auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen. (...) Die Auslegung und
Anwendung dieser Regelungen obliegt letztendlich den zuständigen Gerichten in
richterlicher Unabhängigkeit. Diese werden z.B. zu entscheiden haben, wann im Einzelfall
die in § 97 Abs. 3 UrhG n.F. vorgeschriebene Beschränkung des Aufwandsersatzanspruches des
Abmahnenden unter dem Gesichtspunkt der Unbilligkeit (§ 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG n.F.) nicht
zur Anwendung kommt. Gleiches gilt für die jeweilige Festsetzung des gerichtlichen
Streitwertes sowie für die Frage, welche Aufwendungen der zu Unrecht Abgemahnte im
Einzelfall nach § 97a Abs. 4 UrhG ersetzt verlangen kann. (...) Vielmehr bleibt
abzuwarten, wie sich der neue § 97a UrhG in der Praxis bewähren wird. (...)
Lutz Metzger i.A. des Vorsitzenden des Bundesrates
(...) Wie der Berichterstattung anlässlich der 913. Sitzung des Rechtsausschusses des
Bundesrates am 04.09.2013 entnommen werden kann, korrespondiert die Änderung des § 97a Abs.
3 UrhG Entwurf. mit der zugleich erfolgten Streichung von § 49 GKG Entwurf. Die dort
ursprünglich vorgesehene Wertreglung, die sowohl anwaltlichen als auch die gerichtlichen
Gebühren erfasste, wurden so nicht beibehalten. Vielmehr wird nunmehr zwischen die
gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich differenziert. (...)
Gerichtlich:
(...) Für urheberrechtliche gerichtliche Streitigkeiten bleibt es bei dem Grundsatz des §
3 ZPO, wonach der Wert vom Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt wird. (...)
Außergerichtlich:
(...) Für den außergerichtlichen Bereich schafft die Neuregelung in § 97a UrhG eine
Begrenzung des anwaltlichen Erstattungsanspruchs bei urheberrechtlichen Abmahnungen. (...)
(...) Hinsichtlich der Voraussetzungen und des Umfangs der Begrenzung wurde die bisher inSteffen hat geschrieben:[Autor Steffen: obwohl ja im § 97a Abs 3 n.F. steht:
(3) (...) beschränkt sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen hinsichtlich der
gesetzlichen Gebühren auf Gebühren nach einem Gegenstandswert für den Unterlassungs- und
Beseitigungsanspruch von 1.000 Eure, wenn der Abgemahnte (...)
und im UrhG (nicht meine Erfundene) stehende Ansprüche:
wo der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch, ein Teil aller Anspräche darstellt.
- Unterlassung (§§ 97, 97a UrhG)
- Beseitigung (§ 98 UrhG)
- Auskunft (§§ 101, 101a UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG i.V.m. § 242 BGB)
- Schadensersatz (§§ 98, 100, 101b UrhG):
- a) Ersatz der erlittenen Vermögenseinbuße einschließlich des entgangenen Gewinns (§§
249 ff. BGB)
b) Zahlung einer angemessenen Lizenz oder
c) die Herausgabe des vom Schädiger erlangten Gewinns.
Und Schutt, Waetke machen es doch schon jetzt vor (ohne in Kraft treten des "Gesetz gegen
unseröse Geschäftspraktiken"), wie man es in der Praxis anwendet bzw. umschifft:
- Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch § 97a UrhG n.F.: 1.000 €
- Schadensersatz: 500 €
- Ermittlungskosten: 17, 50 €
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- Gegenstandswert: 1.517,50 € (statt 1.000 €) = resultierende RA-Gebühren = 215,- €
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§ 49 GKG Entwurf enthaltenen Regelungen übernommen. Zudem hat der Bundestag die
Bundesregierung aufgefordert, die Wirksamkeit der nunmehr in § 97a Absatz 3 UrhG n.F.
vorgesehene Regelungen nach 3 Jahren zu überprüfen. (...)
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Thesen
I. Anti-Abmahner-Anwälte melden sich hier im Selbsthilfeforum nur zu Wort, da ja ihre
Interessen unseren Interessen teilweise diametral entgegengesetzt sind.
Man/Frau sagt ja mir gern nach, das ich einen IQ eines Sack russischer Schrauben besäße.
Nun ich glaube, niemand weiß wohl recht, wie viel IQ so ein Sack russischer Schrauben hat,
aber in Mathe war ich immer gut, nur die Rechtschreibreform mit ihrem mod. Regelwerk 2006,
kam für mich 27 Jahre zu spät.
Wenn man wie ich nun, einmal ein paar Tage Abstand von diesen ganzen Schmarrn hat, fällt
eines so etwas (wie Nachfolgendes und Vorhergehendes) sofort auf.
2009er:
(...) Es ist überhaupt einigermaßen bezeichnend, dass sich die Anti-Abmahner-Anwälte hier
im Selbsthilfeforum zu Wort melden, da ja ihre Interessen unseren Interessen teilweise
diametral entgegengesetzt sind. Wir sorgen schließlich durch gegenseitige Information
dafür, dass wir gerade OHNE die Hilfe von Anwälten auskommen können. Wer als Abgemahnter
gut informiert ist, weiß, dass er einen Anwalt - wenn überhaupt - nur im Fall einer Klage
braucht. (...)
1. (...) Es ist überhaupt einigermaßen bezeichnend, dass sich die Anti-Abmahner-Anwälte
hier im Selbsthilfeforum zu Wort melden, (...)
Wenn man in diesen Forum dort nachschaut, ist es eigentlich nur 1 Anwalt, der sich zu
Wort schreibt, und kein "Anti-Abmahner-Anwalt" sondern ein "Abgemahnten vertretender
Anwalt". Nun sollte man sich auch die Frage stellen, warum niemand anderes? Man schreibt
von Anwälten. Selbst der "Hausanwalt" des Forums postet andächtiger.
Warum postet im Forum dort nur 1 Anwalt mit, weist auf falsche Schlussfolgerungen hin,
widerspricht falschen Thesen und stellt sie aus der Sicht eines Anwalte dar ... aus
Werbung? Sicherlich mit, aber warum können alle anderen Anwälte darauf verzichten, wenn
in den Foren so viel zu holen sei. Diese Fragen sollte man sich doch einmal dort, hier,
überall stellen und vielleicht findet man selbst eine eigene Antwort und nicht die des
Rudels.
2. (...) da ja ihre Interessen unseren Interessen teilweise diametral entgegengesetzt
sind.
diametral: ugs. "entgegengesetzt", "völlig anders"
zu gut Deutsch:
=> da ja Ihre finanziellen Interessen [Erhaltung des Abmahnwahn sowie Ausnutzung des
Opfers Abgemahnter] unseren Interessen -teilweise- [jetzt die Dopplung] -entgegengesetzt,
entgegengesetzt- sind.
Man teilt die Bedeutung des Wortes "entgegengesetzt" mit dem Wort "teilweise" und gibt dann
wieder mit dem Fremdwort "diametral" eine doppelte Bedeutung. Wo wieder verdeutlicht
wurde, egal was WIR schreiben, Hauptsache unser IQ wird mit einem Fremdwort trügerisch
aufgewertet.
Zu Fragen wäre auch wer UNS ist, und welche Interessen UNS hat.
Steffen-Style: Diejenigen, die hirnlos P2P verwenden und Saugen bis der Arzt kommt um dann
zu behaupten, das man unschuldig sei; diejenigen die denjenigen kennen und denken, sie
seien unschuldig; diejenigen die niemand und nichts kennen, aber ihre Unschuld nicht
beweisen können oder wollen; ...
II. Wir sind alles zu Unrecht Abgemahnte
Absatzlos käme man zu dem Kernthema. Liebe Leute, wenn ich zu unrecht abgemahnt werde,
dann gebe ich nicht hirnlos eine mod. UE ab [verstecke mich hinter dieser und den Foren
Empfehlungen, um bei Verjährung diese mopsmäßig zu verdammen], zahle nicht [um darauf
weinerlich zu hoffen, das der Kelch der Verjährung vorüberzieht] und vergleiche mich sofort
oder erkenne hpb-mäßig an, wenn es Ernst wird und Gerichtspost im Briefkasten liegt!
2009er:
Opfer, ALLE? Das ist Gulli Niveau 2005 (wo alles noch in den Kinderschuhen steckte)!(...) Wir sollten uns auf eine solche Argumentation nicht einlassen, sondern sollten ALLE
Abgemahnten gleichermaßen als Opfer sehen - einerlei, ob sie "Täter" (bzw. "Störer") sind
oder nicht! (...)
"Wir Foren-Opfer fragen euch: Wollt ihr den totalen Abmahnwahnkrieg?"
(Abgemahnte: "Jaaa!")
"Wollt ihr ihn? Wenn nötig, totaler und radikaler, als wir ihn uns seit 2005 überhaupt
erst vorstellen können?"
(Abgemahnte: "Jaaa!")
"Und darum lautet von jetzt ab die Parole: Nun, Abgemahntes Volk, steh' auf, und der
Gegen-Maßnahmen-Sturm, brich los!" ...
... und 1 Rentnerin stand auf, sagte Ja und wehrte sich, da sie der Auffassung war, Ihre
Abmahnung ist Unrecht. Alle anderen blieben sitzen und hofften, das der Kelch der
Verjährung zum Abschied der Versammlung gereicht wurde.
Mädchens, das ist traurige Realität!
Wenn ich Unrecht erkenne, dann (be)kämpfe ich (es) -
nicht nur heroisch pseudoanonym Forenverbal!
(Abgemahnte: "Jaaa!")
"Wollt ihr ihn? Wenn nötig, totaler und radikaler, als wir ihn uns seit 2005 überhaupt
erst vorstellen können?"
(Abgemahnte: "Jaaa!")
"Und darum lautet von jetzt ab die Parole: Nun, Abgemahntes Volk, steh' auf, und der
Gegen-Maßnahmen-Sturm, brich los!" ...
... und 1 Rentnerin stand auf, sagte Ja und wehrte sich, da sie der Auffassung war, Ihre
Abmahnung ist Unrecht. Alle anderen blieben sitzen und hofften, das der Kelch der
Verjährung zum Abschied der Versammlung gereicht wurde.
Mädchens, das ist traurige Realität!
Wenn ich Unrecht erkenne, dann (be)kämpfe ich (es) -
nicht nur heroisch pseudoanonym Forenverbal!
III: Klagewahrscheinlichkeit bewegt sich tief im einstelligen Prozentbereich
Na Prima! Wem nützt es, wenn gerade er in diesem Bereich sich befindet? Derjenige kommt
dann in das Forum und sagt: "@2009er, Du Saubazi, schleich di, durch deinen Schmarrn, habe
ich nicht bezahlt und bin verklagt worden!" @2009er: "Schau in meine Signatur und
schweige, da steht eindeutig, das ich keine Rechtsberatung gebe oder Anwalt bin, meine
Empfehlungen nur Ratschläge dar stellen" und schwuppdiwupp isser weg, samt
Wegwerf-E-Mail-Adresse und IP-Anonymisierungstool.
Selbst wenn nur 1 Abgemahnter je Monat verklagt würde, kann niemand das Dutzend festlegen,
diesen oder den anderen eine Garantie ausstellen, das man oder das man nicht.
Und das ist die ganze Verlogenheit und Dummheit der Foren! WC Parolen! Und für was die
sind, weiß wohl jeder. Voll für‘n Poppes!
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Lost but not least - mal anschauen!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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