Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hier mein Schriftsatz-Zähler Chronologisch
1. Aufforderung Abgabe UE11.2011
2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE 01.2012
3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung 06.2013
4. Vorbereitung Klageerhebung 07.2013
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen 07.2013
Auffällig sind die kurzen Abstände zwischen 3. und 5. geloggt wurde ich 03.2010, wenn WF 2010 die Log
vom Provider angefordert hat dann wundert mich das nicht, das so schnell wie möglich noch die MB rausgeht
weil in diesem Fall die Verjährung am 31.12.2013 um 24:00 Uhr wäre.
Das ist aber nur eine Vermutung wenn WF die Daten in 2011 angefordert hat dann bin ich bis 12.2014 dabei.
Wie sieht das bei Euch aus, ähnlich ?
1. Aufforderung Abgabe UE11.2011
2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE 01.2012
3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung 06.2013
4. Vorbereitung Klageerhebung 07.2013
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen 07.2013
Auffällig sind die kurzen Abstände zwischen 3. und 5. geloggt wurde ich 03.2010, wenn WF 2010 die Log
vom Provider angefordert hat dann wundert mich das nicht, das so schnell wie möglich noch die MB rausgeht
weil in diesem Fall die Verjährung am 31.12.2013 um 24:00 Uhr wäre.
Das ist aber nur eine Vermutung wenn WF die Daten in 2011 angefordert hat dann bin ich bis 12.2014 dabei.
Wie sieht das bei Euch aus, ähnlich ?
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wenn's zur Klage kommt, ist ein Anwalt geraten. Vorher ist's in der Tat im Normalfall nicht unbedingt angebracht, wird auch von den meisten so gehandhabt und geraten, selbst von Juristen. Die Masse ist damit wohl auch gut gefahren. Und diese Aussage "werden ja sehen ob du noch lachst wenn du erst die Klage(n) im Briefkasten hast und glaube mir, die wird kommen" halte ich persönlich für übertrieben bis blödsinnig. Man muss sicher damit rechnen, hundertprozentig ist es definitiv nicht. Die Zahl der Klagen ist zwar im Laufe der Jahre deutlich gestiegen, trotzdem konnte wohl noch immer nicht festgestellt werden, dass wirklich JEDER renitente Nichtzahler verklagt wurde. Erspare uns doch bitte deine dogmenhaften Aussagen, muensteraner. Sonst kann man echt nur noch lachen über dich. Lies doch vielleicht mal im "Schwesterforum", da haben sich gerade in den letzten Wochen wiederholt WF-Abgemahnte gemeldet, die 2012 MB's von WF bekommen haben, diesen wiedersprochen haben und jetzt verjährt sind. Eins hab' ich in all den Abmahnjahren nämlich auch gelernt - absolut sicher ist zu diesem Thema überhaupt nichts - weder in poitiver noch in negativer Richtung. Deswegen halte ich auch solche "hundert Prozent sicher"- Aussagen für absoluten Unsinn!
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
wenn 11.2011 haben die mit seeehr großer Wahrscheinlichkeit erst 2011 deine Daten erhalten. In der abmahnung sollte auch stehen wann du geloggt wurdest.sir.vival67 hat geschrieben:Hier mein Schriftsatz-Zähler Chronologisch
1. Aufforderung Abgabe UE11.2011
2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE 01.2012
3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung 06.2013
4. Vorbereitung Klageerhebung 07.2013
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen 07.2013
Auffällig sind die kurzen Abstände zwischen 3. und 5. geloggt wurde ich 03.2010, wenn WF 2010 die Log
vom Provider angefordert hat dann wundert mich das nicht, das so schnell wie möglich noch die MB rausgeht
weil in diesem Fall die Verjährung am 31.12.2013 um 24:00 Uhr wäre.
Das ist aber nur eine Vermutung wenn WF die Daten in 2011 angefordert hat dann bin ich bis 12.2014 dabei.
Wie sieht das bei Euch aus, ähnlich ?
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@muensteraner - ich agiere hier übrigens nicht als Ratgeber, sondern gebe lediglich meine Erfahrungen und Meinungen wieder. DU hingegen versuchst seit Tagen das verehrte Publikum von der Notwendigkeit anwaltlichen Beistands im frühest möglichen Stadium zu überzeugen. Meine Erfahrungen zu dieser Frage und die der meisten Abgemahnten wohl auch sehen aber ganz anders aus. Vielleicht versuchst du es einfach mit etwas weniger Penetranz?! Ist nur ein Ratschlag, obwohl du gegen diese ziemlich resistent zu sein scheinst.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
wie gesagt, es darf jeder gerne auf dich hören. Ich werde nicht verklagt, sondern diejenigen die auf dich hören müssen die Konsequenzen tragen, nicht ich. Wie gesagt, ihr könnt gerne lachen. Ist immer die Frage wer zuletzt lacht.Alter Sack hat geschrieben:Wenn's zur Klage kommt, ist ein Anwalt geraten. Vorher ist's in der Tat im Normalfall nicht unbedingt angebracht, wird auch von den meisten so gehandhabt und geraten, selbst von Juristen. Die Masse ist damit wohl auch gut gefahren. Und diese Aussage "werden ja sehen ob du noch lachst wenn du erst die Klage(n) im Briefkasten hast und glaube mir, die wird kommen" halte ich persönlich für übertrieben bis blödsinnig. Man muss sicher damit rechnen, hundertprozentig ist es definitiv nicht. Die Zahl der Klagen ist zwar im Laufe der Jahre deutlich gestiegen, trotzdem konnte wohl noch immer nicht festgestellt werden, dass wirklich JEDER renitente Nichtzahler verklagt wurde. Erspare uns doch bitte deine dogmenhaften Aussagen, muensteraner. Sonst kann man echt nur noch lachen über dich. Lies doch vielleicht mal im "Schwesterforum", da haben sich gerade in den letzten Wochen wiederholt WF-Abgemahnte gemeldet, die 2012 MB's von WF bekommen haben, diesen wiedersprochen haben und jetzt verjährt sind. Eins hab' ich in all den Abmahnjahren nämlich auch gelernt - absolut sicher ist zu diesem Thema überhaupt nichts - weder in poitiver noch in negativer Richtung. Deswegen halte ich auch solche "hundert Prozent sicher"- Aussagen für absoluten Unsinn!
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
wenn du richtig gelesen hast, sage ich das hauptsächlich bei Leuten die sagen, dass sie es nicht waren. Aber selbst das scheinst du nicht zu kapieren. Ich habe schon öfter geschrieben, dass man so vorgehen kann, wenn man selbst Schuld ist, weil man da nicht zu verlieren hat, aber wenn man selbst nicht Schuld ist, sollte man schnellstmöglich zum Anwalt gehen. Jemandem der unschuldig ist zu raten er soll nichts unternehmen und auf eine Verjährung hoffen ist einfach haarsträubend.Alter Sack hat geschrieben:@muensteraner - ich agiere hier übrigens nicht als Ratgeber, sondern gebe lediglich meine Erfahrungen und Meinungen wieder. DU hingegen versuchst seit Tagen das verehrte Publikum von der Notwendigkeit anwaltlichen Beistands im frühest möglichen Stadium zu überzeugen. Meine Erfahrungen zu dieser Frage und die der meisten Abgemahnten wohl auch sehen aber ganz anders aus. Vielleicht versuchst du es einfach mit etwas weniger Penetranz?! Ist nur ein Ratschlag, obwohl du gegen diese ziemlich resistent zu sein scheinst.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
geloggt wurde ich 03.2010 somit 20 Monate bis zur Abmahnung !muensteraner hat geschrieben:sir.vival67 hat geschrieben:Hier mein Schriftsatz-Zähler Chronologisch
wenn 11.2011 haben die mit seeehr großer Wahrscheinlichkeit erst 2011 deine Daten erhalten. In der abmahnung sollte auch stehen wann du geloggt wurdest.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
dann kommt es darauf an, bei welchem Provider zu bist. Wenn du beispielsweise bei Zahl & Zahl bist, kann es durchaus sein, dass die deinen Klarnamen erst 2011 angefordert haben. Wenn du bei der Telekom bist sollten die deinen Klarnamen 2010 erhalten haben, weil die Vorratsdatenspeicherung am 2.März 2010 gekippt wurde und die Telekom seitdem nur noch 7 Tage die IPs speichert. Sicherheit erhälst du nur im Falle der Akteneinsicht.sir.vival67 hat geschrieben: geloggt wurde ich 03.2010
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@sir.vival67 - bin im Moment genausoweit wie du, bei mir war der vermeintliche Tatzeitpunkt und die Abmahnung in 2011 mit ca. 3 Monaten Abstand, so dass der Klarmame auch in 2011 bekannt war und meine Verjährung BIS JETZT Ende 2014 ist. War bei Punkt 5 in 08/2013, wobvei die Zeitspanne zwischen 3 und 5 in der Tat recht kurz war. Sicher um Druck aufzubauen.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@ muensteraner
ist Zahl & Zahl danke für die Info !
@ Alter Sack
dann sind wir schon zu zweit, vielleicht trifft man sich vor dem Gerichtsgebäude (Sarkasmus muss sein !)
ist Zahl & Zahl danke für die Info !
@ Alter Sack
dann sind wir schon zu zweit, vielleicht trifft man sich vor dem Gerichtsgebäude (Sarkasmus muss sein !)
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
eben. Habe gerade geschaut, WF hat mehr als 50 Anwälte und stellt noch weitere ein, scheint also eher auszubauen als sich aus dem Geschäft zurückzuziehen :-)Torpedo64 hat geschrieben:Nur zur Info:
Bei mir sind inzwischen drei Abmahnungen verjährt. Es hat sich nach dem Abmahnschreiben niemand mehr gemeldet. Das waren allerdings "kleine" Kanzleien, also nicht so eine große wie WF.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
1. Aufforderung Abgabe UE (12.2010)
2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (11.2011)
3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (02.2013)
4. Vorbereitung Klageerhebung (03.2013)
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (03.2013)
so siehts bei mir bisher aus.
2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (11.2011)
3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (02.2013)
4. Vorbereitung Klageerhebung (03.2013)
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (03.2013)
so siehts bei mir bisher aus.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@sir.vival67 - kommt drauf an, vor welchem Gericht du landest. München dürfte es bei mir definitiv nicht sein. Wobei mir bei dir der Zeitraum zwischen Loggen und Abmahnen recht groß vorkommt mit 03/2010 und 11/2011. Spricht eigentlich dafür, dass der Klarname schon in 2010 bekannt war und demzufolge Verjährung noch Ende diesen Jahres wäre. Wobei ich davon ausgehe, dass das zeitnahe Bearbeiten von Fällen aus 2010 und 2011 mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken zu tun haben könnte. Immerhin bringt dieses auch für die Abmahner Änderungen, auf die man sich einstellen muss. Warum also nicht kurz vorher noch Druck aufbauen und einige zum Zahlen bewegen, bevor man mit 'ner Klage doch außerhalb von München antreten muss?! Ist aber nur 'ne Vermutung von mir.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
da du ja so kundig bist, hast du bestimmt den Thread We save our Copyrights gelesen. Da geht es genau um dieses Thema. Da sind viele aufgeschlagen, die 2009 geloggt wurden und erst vor ein paar Monaten die Abmahnung erhalten haben. In dem Thread wird auch von Steffen erklärt warum das möglich ist. Mal angesehen, dass es laut EV verboten ist in diesem Forum öffentlich Aussagen über Verjährung zu machen, ist deine Aussage höchstwahrscheinlich auch noch schlicht falsch.Alter Sack hat geschrieben:@sir.vival67 - kommt drauf an, vor welchem Gericht du landest. München dürfte es bei mir definitiv nicht sein. Wobei mir bei dir der Zeitraum zwischen Loggen und Abmahnen recht groß vorkommt mit 03/2010 und 11/2011. Spricht eigentlich dafür, dass der Klarname schon in 2010 bekannt war und demzufolge Verjährung noch xxxxxx wäre.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@muensteraner - mal abgesehen von deiner Penetranz, scheinst du nicht zwischen Festlegung und Vermutung unterscheiden zu können. "Spricht eigentlich dafür" - ist eine Vermutung und KEINE Festlegung, dass es so sein muss. sir.vival67 wird's verstanden haben, du offenbar nicht. Dich habe ich auch nicht angesprochen, wie auch klar und deutlich zu erkennen ist. Ich möchte dich also bitten, dich nur dann bei mir zu melden, wenn du gemeint bist. Die Aussagen zu den Verjährungen sind ebenfalls Vermutungen bzw. Meinungen, keine Festlegungen, keine unberechtigten Beratungen. Wenn Steffen dennoch der Meinung ist, dass dem so ist, wird er entsprechend handeln und es mich wissen lassen. Er benötigt auf alle Fälle keinen persönlichen Bückling, der sich hier als Forenwächter aufspielt. Übrigens - 2009 geloggt und 2013 abgemahnt heisst nicht, dass Verjährung nicht 2013. Denk' mal drüber nach. Ich lese auch nicht jeden Thread hier. Es gibt außerhalb noch eine reale Welt. Für dich offenbar nicht.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
alle Aussagen über Verjährung sind in diesem Forum durch EV öffentlich verboten , auch Vermutungen, denn ein Rechtslaie kann nur Vermutungen anstellen. Das solltest du verstehen und auch respektieren. Denn Steffen muss hierfür den Kopf hinhalten, nicht du.Alter Sack hat geschrieben:@muensteraner - mal abgesehen von deiner Penetranz, scheinst du nicht zwischen Festlegung und Vermutung unterscheiden zu können. "Spricht eigentlich dafür" - ist eine Vermutung und KEINE Festlegung, dass es so sein muss. sir.vival67 wird's verstanden haben, du offenbar nicht. Dich habe ich auch nicht angesprochen, wie auch klar und deutlich zu erkennen ist. Ich möchte dich also bitten, dich nur dann bei mir zu melden, wenn du gemeint bist. Die Aussagen zu den Verjährungen sind ebenfalls Vermutungen bzw. Meinungen, keine Festlegungen, keine unberechtigten Beratungen. Wenn Steffen dennoch der Meinung ist, dass dem so ist, wird er entsprechend handeln und es mich wissen lassen. Er benötigt auf alle Fälle keinen persönlichen Bückling, der sich hier als Forenwächter aufspielt. Übrigens - 2009 geloggt und 2013 abgemahnt heisst nicht, dass Verjährung nicht 2013. Denk' mal drüber nach. Ich lese auch nicht jeden Thread hier. Es gibt außerhalb noch eine reale Welt. Für dich offenbar nicht.
Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir/Forum das LG Berlin mittels EV - Az. 103 O 60/13 untersagt.
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt oder indirekt beantwortet!
Steffen Heintsch - Site-Admin
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Laut Pressemitteilung vom Amtsgericht München (16. November 2011) sind bereits 1400 Klagen anhängig.
Hat jemand Zahlen aus 2012 und 2013 ?
2012 wurde nach Pressestelle des AG München zusätzlich eine neue Richterstelle eingerichtet,
da man mit einer Mehrzahl von Klagen rechne.
Hat jemand Zahlen aus 2012 und 2013 ?
2012 wurde nach Pressestelle des AG München zusätzlich eine neue Richterstelle eingerichtet,
da man mit einer Mehrzahl von Klagen rechne.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@muensteraner - dann würde ich mich an deiner Stelle mal dran halten. Schau dir mal deine Kommentare an.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
na dann poste mal wo ich Aussagen über Verjährung gemacht habe. Ich habe keine Daten genannt. Ich habe nur geschrieben, dass es sein kann, dass der Klarname erst 2011 ermittelt sein könnte. Aber du darfst gerne Aussagen meinerseits posten in denen ich Termine für eine Verjährung genannt habe. Bin gespannt. Wenn du das behauptest hast du sicher auch Belege dafür. Ansonsten sehe ich deine Aussage als erfunden an.Alter Sack hat geschrieben:@muensteraner - dann würde ich mich an deiner Stelle mal dran halten. Schau dir mal deine Kommentare an.
Aber nachdem der Admin peinlichst genau darauf achtet dass nicht gegen den EV verstoßen wird und er noch keine Postings von mir korrigiert hat, gehe ich davon aus, dass deine Aussage frei erfunden ist.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@muensteraner - ungemein logisch! Nur, wo sind dann meine, vom peinlichst genau drauf achtenden Admin korrigierten Kommentare, wenn denn etwas "Unerlaubtes" drinne stand? Du solltest vielleicht mal versuchen, den Überblick über dein Geschreibsel zu behalten. Übrigens stehen noch Beispiel für deine Behauptung von den "unzähligen Urteilen" aus. Keine Gefunden?