Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ich hätte da mal eine Frage:
Wie schaut es aus, wenn man auf dieses neue Schreiben nicht reagiert und dann eine Klageschrift bekommt. Kann man dann immer noch sagen, dass man zahlt um dem Gerichtsverfahren aus dem Weg zu gehen?
Von uns wird eine Zahlung in Höhe von 260 Euro gefordert. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man wegen so einer geringen Summe vor Gericht zieht oder wie sind da eure Meinungen?
Wie schaut es aus, wenn man auf dieses neue Schreiben nicht reagiert und dann eine Klageschrift bekommt. Kann man dann immer noch sagen, dass man zahlt um dem Gerichtsverfahren aus dem Weg zu gehen?
Von uns wird eine Zahlung in Höhe von 260 Euro gefordert. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man wegen so einer geringen Summe vor Gericht zieht oder wie sind da eure Meinungen?
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
ich weiß. Ich habe das auch gelesen. Da gibt es noch mehr Kanzleien die das betreiben. Nachdem der fliegende Gerichtsstand wegfällt wird das wahrscheinlich noch zunehmen und nur noch Abgemahnte verklagt werden, die im Wunschgerichtsbezirk des Abmahnern wohnen.meindackelwaldi hat geschrieben:Ich hab mir gerade mal die hier in Steffen's Beiträgen abrufbaren Schreiben von Debcon angesehen. Die schreiben explizit, dass sie Forderungen gekauft haben.muensteraner hat geschrieben: ... wenn Forderungen verkauft wurden würde ich das genauso beurteilen. ...
Zitat: s. 1. Absatz des gescannten Schreibens
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemmeindackelwaldi]Auch zum Verhältnis Rechteinhaber <-> Abmahn-Kanzleien habe ich meine eigene Annahme. Ich
persönlich gehe davon aus, dass - entgegen der Forderungen der Kanzleien gegenüber dem
Abgemahnten im Außenverhältnis auf Basis des RVG - im Innenverhältnis auf Provisionsbasis
gearbeitet wird. D.h., nur für den Fall, dass der Abgemahnte tatsächlich zahlt, erhält der
Rechteinhaber einen prozentualen Anteil. Der Rest bleibt als Marge bei der Kanzlei hängen.
Mir ist bei meinem langen Lesen in diversen Abmahnforen seit 2010 kein Beitrag bekannt
geworden, in dem berichtet wurde, dass von einem zum Prozess beigeladener Rechteinhaber an
Eides statt versichern wurde, dass der RI die RVG-Vergügtung an die Abmahn-Kanzlei
tatsächlich, in voller Höhe und im Voraus auch bezahlt hat. Nach meiner persönlichen
Auffassung liegt das ganze unternehmerische Risiko bei der Abmahn-Kanzlei und nach
Weiterverkauf der Forderungen beim Inkasso-Unternehmen.[/quoteem]
Man muss, wenn man sich an dieses Thema heranwagen möchte, einiges näher erläutern, weil
einige es ansonsten nicht verstehen.
Wovon sprechen wir?
und dem abmahnenden Anwalt wie Fort Knox gehütet werden. Werden hier Zeugenaussagen
richterlich eingefordert, beruft man sich auf seine Schweigepflicht (seitens des Anwaltes)
oder schweigt (RI). Das heißt, man sollte seine Annahme beweisen können!
Berechnungen des Honorars eines Anwaltes:
Innenverhältnis: RI <-> Anwalt
Hier gibt es einen Verletzten = RI/RV, der über eine beauftragte Log-Firma, einen
UrhR-Verstoß (P2P-Netzwerk) gegenüber sein Werk geltend macht (ahndet). Das ist sein
legitimes Recht. Hierzu beauftragt er einen Anwalt (Gestattungsanordnung § 101 Abs. 9,
Abmahnung, gerichtliche Durchsetzung (MB, Klage)).
Grundlage der Berechnung der allgemeinen AG (Anwaltsgebühren) bildet der Gegenstandswert.
Gegenstandswert:
Gegenstandswert ist der Wert, der zur Berechnung und Ermittlung der anwaltlichen Gebühren
dient unter Berücksichtigung, welcher Schaden
- ist durch das Handeln des offensichtlichen Rechtsverletzers entstanden
- bei einer andauernden Wiederholung der Rechtsverletzung in Zukunft entstehen könnte.
Im Gegensatz dazu der Streitwert:
Im Rechtsstreit macht eine Partei gegen die andere Ansprüche geltend. Der Geldwert dieser
Ansprüche bildet den Streitwert. Bei Geldforderungen ist i.d.R. der geltend gemachte
Betrag der Streitwert. Der Streitwert ist die Grundlage für die Berechnung der Gebühren
des Gerichts und der Rechtsanwälte. Dann legt der § 3 f. ZPO (noch) fest, dass der
Streitwert des Rechtsstreites vom Gericht im Einzelfall - nach freiem Ermessen -
festgelegt wird.
Was für ein Schaden?
Und der große Knackpunkt, niemand kennt das genaue vertragliche Innenverhältnis! Deshalb
sind alles nur Annahmen und Spekulationen, die zwar gut in den Foren ankommen, aber keine
Wert besitzen. Solange ich die genaue Absprache zw. RI/RV und Anwalt nicht kenne, kann man
nichts für die eigene Verteidigung gerichtlich verwerten und die meisten Richter
interessiert es auch nicht, weil nicht der RI/RV verklagt wird, sondern der AI.
Nur als Beispiel!
Gängige Anwaltspraxis-Praxis und zum x-ten Mal (und eben nicht nur bei UrhR-Verstößen):
Zur schnellen und kostengünstigen Abwicklung im außergerichtlichen Rechtsstreit wird ein
geminderter pauschaler Abgeltungsbetrag als Vergleich angeboten (hierzu muss noch nicht
einmal unbedingt ein schriftlicher Vertrag vorliegen oder die Zahlung der vollen
Rechtsanwaltskosten schon vorgenommen worden sein).
Dieses Vergleichsangebot kann der Abgemahnte - freiwillig - zustimmen oder ablehnen.
Bei Ablehnung können jetzt die vollen Kosten - in gesetzlich vorgeschriebener Höhe -,
genau - nach AG und SE - thematisieren.
:::::::::::::::::::::::::::::
Diese muss man erst verinnerlichen, ehe man “Spekulatios“ verteilt. Und ein Erfolgshonorar
im Innenverhältnis zu vereinbaren (und zu zahlen) aber im Außenverhältnis nach RVG
abrechnen - das geht so nicht!
Aber, wer hier detaillierte Information und Verträge (RI/RV <-> Anwalt) vorliegen hat,
kann diese gern veröffentlichen.
VG Steffen
persönlich gehe davon aus, dass - entgegen der Forderungen der Kanzleien gegenüber dem
Abgemahnten im Außenverhältnis auf Basis des RVG - im Innenverhältnis auf Provisionsbasis
gearbeitet wird. D.h., nur für den Fall, dass der Abgemahnte tatsächlich zahlt, erhält der
Rechteinhaber einen prozentualen Anteil. Der Rest bleibt als Marge bei der Kanzlei hängen.
Mir ist bei meinem langen Lesen in diversen Abmahnforen seit 2010 kein Beitrag bekannt
geworden, in dem berichtet wurde, dass von einem zum Prozess beigeladener Rechteinhaber an
Eides statt versichern wurde, dass der RI die RVG-Vergügtung an die Abmahn-Kanzlei
tatsächlich, in voller Höhe und im Voraus auch bezahlt hat. Nach meiner persönlichen
Auffassung liegt das ganze unternehmerische Risiko bei der Abmahn-Kanzlei und nach
Weiterverkauf der Forderungen beim Inkasso-Unternehmen.[/quoteem]
Man muss, wenn man sich an dieses Thema heranwagen möchte, einiges näher erläutern, weil
einige es ansonsten nicht verstehen.
Wovon sprechen wir?
- => Innenverhältnis: RI <-> Anwalt (Auftrag zum Abmahnen)
=> Außenverhältnis: RI <-> Abgemahnter (Forderungen: AG/SE)
und dem abmahnenden Anwalt wie Fort Knox gehütet werden. Werden hier Zeugenaussagen
richterlich eingefordert, beruft man sich auf seine Schweigepflicht (seitens des Anwaltes)
oder schweigt (RI). Das heißt, man sollte seine Annahme beweisen können!
Berechnungen des Honorars eines Anwaltes:
Innenverhältnis: RI <-> Anwalt
Hier gibt es einen Verletzten = RI/RV, der über eine beauftragte Log-Firma, einen
UrhR-Verstoß (P2P-Netzwerk) gegenüber sein Werk geltend macht (ahndet). Das ist sein
legitimes Recht. Hierzu beauftragt er einen Anwalt (Gestattungsanordnung § 101 Abs. 9,
Abmahnung, gerichtliche Durchsetzung (MB, Klage)).
Grundlage der Berechnung der allgemeinen AG (Anwaltsgebühren) bildet der Gegenstandswert.
Gegenstandswert:
Gegenstandswert ist der Wert, der zur Berechnung und Ermittlung der anwaltlichen Gebühren
dient unter Berücksichtigung, welcher Schaden
- ist durch das Handeln des offensichtlichen Rechtsverletzers entstanden
- bei einer andauernden Wiederholung der Rechtsverletzung in Zukunft entstehen könnte.
Im Gegensatz dazu der Streitwert:
Im Rechtsstreit macht eine Partei gegen die andere Ansprüche geltend. Der Geldwert dieser
Ansprüche bildet den Streitwert. Bei Geldforderungen ist i.d.R. der geltend gemachte
Betrag der Streitwert. Der Streitwert ist die Grundlage für die Berechnung der Gebühren
des Gerichts und der Rechtsanwälte. Dann legt der § 3 f. ZPO (noch) fest, dass der
Streitwert des Rechtsstreites vom Gericht im Einzelfall - nach freiem Ermessen -
festgelegt wird.
Was für ein Schaden?
(...) Warum? Der Ersatz eines Schadens setzt doch voraus, dass ein solcher entstanden ist?
Im Urheberrecht gilt ein anderer Schadensbegriff als im Bürgerlichen Gesetzbuch. Im
Urheberrecht muss dieser Zusammenhang nicht dargelegt werden. Es gibt eine alte
Rechtsprechung, die schon das Reichsgericht gebraucht hat, und diese Rechtsprechung sagt,
der Schaden bemisst sich an der Gebühr, die der Rechteinhaber hätte verlangen können, wenn
er gefragt worden wäre. Rein technisch gesehen ist das eine Lizenzanalogie. Der Jurist
stellt einen fiktiven Schaden fest und gründet auf diesem den Anspruch auf Schadenersatz.
Diese ganzen Streitereien interessieren den Juristen also gar nicht. (...)
Quelle: brandeins.de: "Das digitale Urheberrecht steht am Abgrund"; sollte sich einmal jeder
durchlesen.
Und der große Knackpunkt, niemand kennt das genaue vertragliche Innenverhältnis! Deshalb
sind alles nur Annahmen und Spekulationen, die zwar gut in den Foren ankommen, aber keine
Wert besitzen. Solange ich die genaue Absprache zw. RI/RV und Anwalt nicht kenne, kann man
nichts für die eigene Verteidigung gerichtlich verwerten und die meisten Richter
interessiert es auch nicht, weil nicht der RI/RV verklagt wird, sondern der AI.
Nur als Beispiel!
Gängige Anwaltspraxis-Praxis und zum x-ten Mal (und eben nicht nur bei UrhR-Verstößen):
Zur schnellen und kostengünstigen Abwicklung im außergerichtlichen Rechtsstreit wird ein
geminderter pauschaler Abgeltungsbetrag als Vergleich angeboten (hierzu muss noch nicht
einmal unbedingt ein schriftlicher Vertrag vorliegen oder die Zahlung der vollen
Rechtsanwaltskosten schon vorgenommen worden sein).
Dieses Vergleichsangebot kann der Abgemahnte - freiwillig - zustimmen oder ablehnen.
Bei Ablehnung können jetzt die vollen Kosten - in gesetzlich vorgeschriebener Höhe -,
- a) Rechtsanwaltskosten (bzw. Rechtsverfolgungskosten) nach RVG und
b) Schadensersatz nach Lizenzanalogie,
genau - nach AG und SE - thematisieren.
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Diese muss man erst verinnerlichen, ehe man “Spekulatios“ verteilt. Und ein Erfolgshonorar
im Innenverhältnis zu vereinbaren (und zu zahlen) aber im Außenverhältnis nach RVG
abrechnen - das geht so nicht!
Aber, wer hier detaillierte Information und Verträge (RI/RV <-> Anwalt) vorliegen hat,
kann diese gern veröffentlichen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
da kann dir keine eine zuverlässige Aussage machen. Du kannst nur über Google recherchieren und nach Klagen von DebCon suchen. Wenn du, wie schon ein Vorredner gesagt hat dahingehend nichts zu finden ist, kannst du dann deine Entscheidung treffen. Man muss immer davon ausgehen, dass solche Unternehmen mit möglichst geringem Aufwand und Risiko möglichst großen Profit machen wollen. Und jede Klage birgt das Risiko zu unterliegen und damit einen Präzedenzfall zu schaffenEni hat geschrieben:Ich hätte da mal eine Frage:
Von uns wird eine Zahlung in Höhe von 260 Euro gefordert. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man wegen so einer geringen Summe vor Gericht zieht oder wie sind da eure Meinungen?
Sollte wirklich eine Klageschrift kommen kannst du dich noch immer vergleichen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon klagt, das ist doch keine Neuigkeit, genau wie Condor und die anderen Inkasso. Nur man sollte mit Erhalt einer Klageschrift nicht den Kopf verlieren und sich voreilig vergleichen, sondern einen Anwalt beauftragen.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Also Abgabenachricht oder ähnliches haben wir noch nicht bekommen. Nur den Mahnbescheid im August, dem wir widersprochen haben. Habe ich das nun richtig verstanden, dass wenn es vor Gericht geht nicht mehr um die 260 Euro sondern um den vollen Betrag geht?
Das Problem ist auch, das nach unserer Ansicht Baek+Law nur ihre Forderungen, d.h. ihre Anwaltskosten, an Debcon verkauft haben, aber nicht die ursprüngliche Forderung. Wir haben nun Angst, dass wenn wir an Debcon zahlen und denken die Sache ist nun erledigt, dass die dann wieder mit der ursprünglichen Forderung kommen, da wir uns Zahlungswillig gezeigt haben.
Aber wir können dieses Schreiben nun ruhen lassen und warten bis dieses Schreiben vom Amtsgericht kommt und uns dann doch noch außergerichtlich einigen?
Das Problem ist auch, das nach unserer Ansicht Baek+Law nur ihre Forderungen, d.h. ihre Anwaltskosten, an Debcon verkauft haben, aber nicht die ursprüngliche Forderung. Wir haben nun Angst, dass wenn wir an Debcon zahlen und denken die Sache ist nun erledigt, dass die dann wieder mit der ursprünglichen Forderung kommen, da wir uns Zahlungswillig gezeigt haben.
Aber wir können dieses Schreiben nun ruhen lassen und warten bis dieses Schreiben vom Amtsgericht kommt und uns dann doch noch außergerichtlich einigen?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
[quoteemEni]Das Problem ist auch, das nach unserer Ansicht Baek+Law nur ihre Forderungen, d.h. ihre Anwaltskosten, an Debcon verkauft haben, aber nicht die ursprüngliche Forderung. Wir haben nun Angst, dass wenn wir an Debcon zahlen und denken die Sache ist nun erledigt, dass die dann wieder mit der ursprünglichen Forderung kommen, da wir uns Zahlungswillig gezeigt haben.[/quoteem]
Das ist so nicht richtig, da es niemand genau weiß. Schau mal. Irgendwie hat der ursprüngliche RI, irgendwelche Forderungen/Rechte an Baek-Law verkauft; Beak-Law wiederum irgendwelche an Debcon. Hier sollten doch von Deinem Interesse sein, wann und wie viel wurde gezahlt/oder nicht und welche Rechte/Forderungen explizit wurden abgetreten und vom wem? Interessant auch, ob und welche Rechte/Forderungen des ursprünglichen RI - vor oder nach der Abmahnung - verkauft wurden usw.
Und dieses kann nur in einem Klageverfahren geklärt werden.
Lasst Euch doch nicht so einfach in einen Vergleich treiben.
VG Steffen
Das ist so nicht richtig, da es niemand genau weiß. Schau mal. Irgendwie hat der ursprüngliche RI, irgendwelche Forderungen/Rechte an Baek-Law verkauft; Beak-Law wiederum irgendwelche an Debcon. Hier sollten doch von Deinem Interesse sein, wann und wie viel wurde gezahlt/oder nicht und welche Rechte/Forderungen explizit wurden abgetreten und vom wem? Interessant auch, ob und welche Rechte/Forderungen des ursprünglichen RI - vor oder nach der Abmahnung - verkauft wurden usw.
Und dieses kann nur in einem Klageverfahren geklärt werden.
Lasst Euch doch nicht so einfach in einen Vergleich treiben.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon klagt. warum auch nicht?
Bsp.:
Debcon nimmt Klage zurück
Natürlich kann ich jetzt nicht sagen ob viel, sehr viel, gigantisch viel, oder nur in geringer Anzahl. Berichte und Infos zu Klagen kommen gerade ab September immer wieder per E-Mail rein. Sry, diese sind aber inhaltlich vertraulich.
VG Steffen
Bsp.:
Debcon nimmt Klage zurück
Natürlich kann ich jetzt nicht sagen ob viel, sehr viel, gigantisch viel, oder nur in geringer Anzahl. Berichte und Infos zu Klagen kommen gerade ab September immer wieder per E-Mail rein. Sry, diese sind aber inhaltlich vertraulich.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ich habe gerade eben auch das neue Schreiben der Debcon vom 17.09.2013 erhalten.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Wenn man einen "Wiederspruch" schicken möchte, gibt es da eine Vorlage?
Oder erstellt man zwei Zeilen selber und schickt es dann per Post?
Oder erstellt man zwei Zeilen selber und schickt es dann per Post?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ah sehr cool! Vielen Dank für den ebook.
Dann nehme ich das Muster von 1.1 Muster Widerspruch Bevollmächtigung?
Sehe ich das richtig?
Niicht dass ich ein falsches Schreiben schicke^^
Dann nehme ich das Muster von 1.1 Muster Widerspruch Bevollmächtigung?
Sehe ich das richtig?
Niicht dass ich ein falsches Schreiben schicke^^
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Habe heute auch nach erfolgtem MB und Widerspruch den "Bettelbrief" über € 643,40 bekommen
@Steffen: Hab in Dir mal geschickt, da es ein anderer Betrag ist
Mein RA und ich haben das Schreiben abgeheftet => Abwarten und Tee trinken....
@Steffen: Hab in Dir mal geschickt, da es ein anderer Betrag ist
Mein RA und ich haben das Schreiben abgeheftet => Abwarten und Tee trinken....
Grüße
streber24
streber24
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Das "Neustes Schreiben von Debcon 17.09.2013" kam bei mir schon im Juli, seitdem noch nichts wieder gehört.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ich habe einen Mahnbescheid von der Fa. MIG Film erhalten...
was kann / muss ich tun?
was kann / muss ich tun?
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- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Du hast in den letzten Wochen 3 Postings gemacht und folgendes gefragt :
9. September 2013 im S&S Thread : Ich habe nun einen Mahnbescheid erhalten... Was kann ich nun tun?
Kann mir jemand helfen?
nochmal 9.September 2013 , wieder S&S Thread : ich habe ein MB erhalten was soll ich nun tun?
und heute
9. September 2013 im S&S Thread : Ich habe nun einen Mahnbescheid erhalten... Was kann ich nun tun?
Kann mir jemand helfen?
nochmal 9.September 2013 , wieder S&S Thread : ich habe ein MB erhalten was soll ich nun tun?
und heute
entweder bist du blond oder du willst uns hier verschaukeln. Deine Frage wurde dir ja schon mehrfach beantwortetmrbass86 hat geschrieben:Ich habe einen Mahnbescheid von der Fa. MIG Film erhalten...
was kann / muss ich tun?
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- Beiträge: 2
- Registriert: Freitag 20. September 2013, 17:08
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
hallo zusammen,
ich habe ebenfalls ein schreiben erhalten.
demnach hat die debcon die fälle der ra negele zimmel greuter beller gekauft übernommen
oder wie auch immer.
ich habe nach der modifizierten unterlassungserklärung mitte 2010 an zimmel usw. keinen mb erhalten, auch gab es keinen
weiteren kontakt.
nun fordert debcon den betrag x zu begleichen. im anhang des schreibens ist eine zahlungsvereinbarung.
sorry, falls ich etwas überlesen habe auf den 50 seiten.
aber etwas fergleichbares habe ich nicht gefunden, bei den anderen sind immer mb vorher fällig gewesen.
muss ich erneut eine verschicken?
ich bin leicht irritiert bei der flut an infos.
mit der bitte um nachsicht und hilfe.
viele grüße
ich habe ebenfalls ein schreiben erhalten.
demnach hat die debcon die fälle der ra negele zimmel greuter beller gekauft übernommen
oder wie auch immer.
ich habe nach der modifizierten unterlassungserklärung mitte 2010 an zimmel usw. keinen mb erhalten, auch gab es keinen
weiteren kontakt.
nun fordert debcon den betrag x zu begleichen. im anhang des schreibens ist eine zahlungsvereinbarung.
sorry, falls ich etwas überlesen habe auf den 50 seiten.
aber etwas fergleichbares habe ich nicht gefunden, bei den anderen sind immer mb vorher fällig gewesen.
muss ich erneut eine verschicken?
ich bin leicht irritiert bei der flut an infos.
mit der bitte um nachsicht und hilfe.
viele grüße
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Wegweiser Inkasso !mit der bitte um hilfe
Einmal der Forderung, wenn unberechtigt !, widersprechen !!!
gruß
fiesthies
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
EDIT: Alles klar, habs schon gefunden.
Hallo.
Nur eine kleine Frage zu der Verjährung. Habe die ganze Geschichte, wie in diesem Thread ausführlich beschrieben gehabt. Habe "endlich" ein gerichtliches MB erhalten, Antragsteller ist Debcon. Die Schadenersatzansprüche beziehen sich allerdings auf eine angebliche Urheberrechtsverletzung vom Februar 2010. Habe die letzten 7 Monate mir gedacht, es ist endlich vorbei, aber naja.
Also läuft die Verjährung nun nicht nach genau 36 Monaten ab, sondern immer zum Ende des 3. Jahres, habe ich das richtig verstanden?
Danke.
Hallo.
Nur eine kleine Frage zu der Verjährung. Habe die ganze Geschichte, wie in diesem Thread ausführlich beschrieben gehabt. Habe "endlich" ein gerichtliches MB erhalten, Antragsteller ist Debcon. Die Schadenersatzansprüche beziehen sich allerdings auf eine angebliche Urheberrechtsverletzung vom Februar 2010. Habe die letzten 7 Monate mir gedacht, es ist endlich vorbei, aber naja.
Also läuft die Verjährung nun nicht nach genau 36 Monaten ab, sondern immer zum Ende des 3. Jahres, habe ich das richtig verstanden?
Danke.
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- Beiträge: 14
- Registriert: Donnerstag 14. März 2013, 18:37
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Dazu gibt es hier keine Antworten mehr!!!