Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
Mir wäre es viel wohler wenn ich trollen würde. Hab auf netzwelt die erste Seite meiner Klage an princess geschickt, aber keine Antwort darauf im thread bekommen. Ablauf mit MB war bei mir auch so wie bei tomstattoo und nach dem Widerspruch hat die Klage nicht lange auf sich warten lassen. Kann aber gerne die klage an Steffen senden zur Bestätigung. Man muss mir nur sagen ob erste Seite reicht oder komplette Klage.
Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
Warum? Irgendwann werden die schon mal Klagen müssen. Wenn,Mir wäre es viel wohler wenn ich trollen würde ...
aber dann bitte alles schicken. Keine Angst, es wird nichts veröffentlicht.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
Hallo,
ich habe auch eine Abmahnung von CSR über 650€ im Juni 2010 bekommen. Habe mit einen Anwalt eine modUE abgegeben und denen 150€ angeboten und bezahlt.
Heute nun am 07.02.13 habe ich einen Mahnbescheid vom AG Aschersleben erhalten mit einer Forderung von über 1600€.
Wie soll ich mich verhalten? Laut RA dem ganzen Widedrsprechen.
Hat jemand Erfahrungen gemacht ob es nach einen Widerspruch zu einer Klage kommt?
Danke und schönen Abend.
ich habe auch eine Abmahnung von CSR über 650€ im Juni 2010 bekommen. Habe mit einen Anwalt eine modUE abgegeben und denen 150€ angeboten und bezahlt.
Heute nun am 07.02.13 habe ich einen Mahnbescheid vom AG Aschersleben erhalten mit einer Forderung von über 1600€.
Wie soll ich mich verhalten? Laut RA dem ganzen Widedrsprechen.
Hat jemand Erfahrungen gemacht ob es nach einen Widerspruch zu einer Klage kommt?
Danke und schönen Abend.
Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
Natürlich könnte man dem MB widersprechen. Wenn alle Einzelheiten bekannt, wird es dann aber sicherlich auch zur Klage kommen, da man mit der freiwilligen Zahlung eines Teilbetrages (150,- €) dieses durchaus als “Zeugnis gegen sich selbst“ (Teilschuldeingeständnis) werten kann und wird. Ich glaube auch kaum, das vom Abmahner diesbezüglich eine schriftliche Annahmeerklärung gibt. Hier sollte man sich nochmals mit dem RA zusammensetzen.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
Hi Jungs
So es ist soweit ich muss nach München zur Güteverhandlung mit der CSR Kanzlei und bitte um brauchbare tipps bzw. Unterlagen und Listen.
Bzw. ich hoffe ihr könnt mir helfen mich auf das Verfahren Vorzubreiten.
MfG
So es ist soweit ich muss nach München zur Güteverhandlung mit der CSR Kanzlei und bitte um brauchbare tipps bzw. Unterlagen und Listen.
Bzw. ich hoffe ihr könnt mir helfen mich auf das Verfahren Vorzubreiten.
MfG
Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
[quoteem]So es ist soweit ich muss nach München zur Güteverhandlung mit der CSR Kanzlei und bitte um brauchbare tipps bzw. Unterlagen und Listen. Bzw. ich hoffe ihr könnt mir helfen mich auf das Verfahren Vorzubreiten.[/quoteem]
Man wird in einem Forum wohl keine Tipps erhalten, wie man sich in seinem konkreten Fall (Güteverhandlung) in einem laufenden Verfahren auf München verhalten soll/muss. Das wäre ein Eingehen auf eine konkreten Rechtsfall und stellt ein unerlaubte Rechtsberatung dar. Ganz zu Schweigen, das Du ja bestimmt anwaltlich vertreten bist (hoffe ich wenigstens) und man nicht als Laie einem Juristen ins Handwerk pfuscht. Denke daran, wir sind keine Anwälte und würden Dir vlt. etwas nahelegen, was nicht der Realität entspricht, noch Sinn macht. Auch die Richterschaft wäre nicht gerade erfreut, wenn CSR hier Screens macht, die auf München brühwarm serviert und AW3P Prozessmanipulation vorwirft. Die wäre nicht nur für Dich fatal!
Wenn es schon in die Güteverhandlung geht, ist es jetzt sowieso zu spät, denn der Grundstein wird schon mit der Klageerwiderung gelegt. Hier muss alles rein sowie alles Nichtzutreffende bestritten werden. Dies alles garniert mit einer beweiskräftigen Entkräftung der Störer- und Täterhaftung. Aber wie gesagt, darauf können wir in einem laufenden Verfahren, und dürfen, nicht eingehen. Punkt. Aus.
VG Steffen
Man wird in einem Forum wohl keine Tipps erhalten, wie man sich in seinem konkreten Fall (Güteverhandlung) in einem laufenden Verfahren auf München verhalten soll/muss. Das wäre ein Eingehen auf eine konkreten Rechtsfall und stellt ein unerlaubte Rechtsberatung dar. Ganz zu Schweigen, das Du ja bestimmt anwaltlich vertreten bist (hoffe ich wenigstens) und man nicht als Laie einem Juristen ins Handwerk pfuscht. Denke daran, wir sind keine Anwälte und würden Dir vlt. etwas nahelegen, was nicht der Realität entspricht, noch Sinn macht. Auch die Richterschaft wäre nicht gerade erfreut, wenn CSR hier Screens macht, die auf München brühwarm serviert und AW3P Prozessmanipulation vorwirft. Die wäre nicht nur für Dich fatal!
Wenn es schon in die Güteverhandlung geht, ist es jetzt sowieso zu spät, denn der Grundstein wird schon mit der Klageerwiderung gelegt. Hier muss alles rein sowie alles Nichtzutreffende bestritten werden. Dies alles garniert mit einer beweiskräftigen Entkräftung der Störer- und Täterhaftung. Aber wie gesagt, darauf können wir in einem laufenden Verfahren, und dürfen, nicht eingehen. Punkt. Aus.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
Hi
Ok danke Steffen klar bin ich Anwaltlich vertreten, ich lass das alles mal auf mich zukommen und berichte euch wieder bis die Tage.
Gruß
Ok danke Steffen klar bin ich Anwaltlich vertreten, ich lass das alles mal auf mich zukommen und berichte euch wieder bis die Tage.
Gruß
Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
[quoteemthunder]Ok danke Steffen klar bin ich Anwaltlich vertreten, ich lass das alles mal auf mich zukommen und berichte euch wieder bis die Tage.[/quoteem]
Es ist ja auch nicht böse gemeint. Gehen wir einmal davon aus, ich dürfte es. Man müsste erst einmal den ganzen Verlauf: Abmahnung bis Klage; Hinweisbeschluss bis Güteverhandlungstermin kennen! Jeden Schriftsatz (Replik, Dublik usw.) a) der Klägerin b) des Gerichtes und c) Deiner / Deines Anwaltes - müsste man lesen. Ohne dieses, kann man nicht einfach sagen: hier ist eine bunte Tüte; ein Steffen-Style, ein paar Tricks - Du wirst gewinnen. Der Grundstein ist ja auch schon mit Klageerwiderung gelegt und Deiner beweisbaren Strategie.
Nur man sollte immer beachten:
VG Steffen
Es ist ja auch nicht böse gemeint. Gehen wir einmal davon aus, ich dürfte es. Man müsste erst einmal den ganzen Verlauf: Abmahnung bis Klage; Hinweisbeschluss bis Güteverhandlungstermin kennen! Jeden Schriftsatz (Replik, Dublik usw.) a) der Klägerin b) des Gerichtes und c) Deiner / Deines Anwaltes - müsste man lesen. Ohne dieses, kann man nicht einfach sagen: hier ist eine bunte Tüte; ein Steffen-Style, ein paar Tricks - Du wirst gewinnen. Der Grundstein ist ja auch schon mit Klageerwiderung gelegt und Deiner beweisbaren Strategie.
Nur man sollte immer beachten:
- 1. laufendes Verfahren!
2. Forum = keine unerlaubte Rechtsberatung!
3. CSR könnte einen Screen anfertigen und dem AG brühwarm servieren - wie AW3P in einem laufenden Verfahren und als juristische Laien eingreift und vlt. Prozessbetrug vornimmt. Ergebnis: Du und ich bekommen dezenten Ärger.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
Hallo,
ich gehöre auch zu der Grupper der Abgemahnten.
Ich bekam 2012 Post.
Logdatum war 2009.
Ich habe die mod.UE abgegeben und die Zahlung wegen Anzweifelung der Log-Daten verweigert. Per FAX und Einschreiben.
Es kam dann ein Brief, der den Erhalt der UE bestätigt.
Ein paar Wochen später kam dann ein FAX mit einem reduzierten Geldbetrag ==> ignoriert. Seitdem herrscht Ruhe.
Ich wollte jetzt Akteneinsicht beantragen, um zu sehen, wann die Verjährungsfrist anfing und bin dann in der ursprünglichen Abmahnung bei dem Aktenzeichen ..../09 gelandet, wo das Gericht die einstweilige Verfügung gegen den Provider ausgestellt hat.
Bedeutet das, dass die Verjährung im Januar 2010 anfing oder gilt das Datum an dem der Provider die Realdaten herausgegeben hat? Das könnte ja auch erst viel später der Fall gewesen sein.
Gruß Karlchen
ich gehöre auch zu der Grupper der Abgemahnten.
Ich bekam 2012 Post.
Logdatum war 2009.
Ich habe die mod.UE abgegeben und die Zahlung wegen Anzweifelung der Log-Daten verweigert. Per FAX und Einschreiben.
Es kam dann ein Brief, der den Erhalt der UE bestätigt.
Ein paar Wochen später kam dann ein FAX mit einem reduzierten Geldbetrag ==> ignoriert. Seitdem herrscht Ruhe.
Ich wollte jetzt Akteneinsicht beantragen, um zu sehen, wann die Verjährungsfrist anfing und bin dann in der ursprünglichen Abmahnung bei dem Aktenzeichen ..../09 gelandet, wo das Gericht die einstweilige Verfügung gegen den Provider ausgestellt hat.
Bedeutet das, dass die Verjährung im Januar 2010 anfing oder gilt das Datum an dem der Provider die Realdaten herausgegeben hat? Das könnte ja auch erst viel später der Fall gewesen sein.
Gruß Karlchen
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- Registriert: Montag 23. August 2010, 21:51
Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
Es war sehr oft schon gesagt:
[quoteem]das ist gar nicht so einfach zu erklären. Deshalb haben wir in der Regel nur Regelzeiten bzw. -fristen. Es gibt viel Faktoren die einen Einfluss haben könnten.
Regel (ganz grob): Abmahnung , MB, keine Klage
1. Abmahnung 2010; Verjährungsfrist: “31.12.2010; 24:00 Uhr - 31.12.2013; 24:00 Uhr“
2. Mahnbescheid
Regel: Verjährungsunterbrechung mit Datum Antragstellung ca. 6 Monate (immer die letzte Handlung einer Partei); nach diesen 6 Monaten muss der Zeitraum: “Datum Antragstellung bis 31.12.2013; 24:00 Uhr“ noch aufgerechnet werden.
Für mich aber ein Schmarrn und sehr verwirrend, wenn man etwas allgemein darstellen möchte.
Deshalb, Verjährung Abmahnung 20120 + MB 12/2013:
1. Abmahnung 2010; Verjährungsfrist: “31.12.2010; 24:00 Uhr - 31.12.2013; 24:00 Uhr“
2. MB 12/2013; Unterbrechung 6 Monate
3. Verjährung gesamt: 1. + 2. = bis 30.06.2014, 24:00 Uhr
Wer es genau wissen möchte, sollte dann einen Anwalt beauftragen.[/quoteem]
[quoteem]das ist gar nicht so einfach zu erklären. Deshalb haben wir in der Regel nur Regelzeiten bzw. -fristen. Es gibt viel Faktoren die einen Einfluss haben könnten.
Regel (ganz grob): Abmahnung , MB, keine Klage
1. Abmahnung 2010; Verjährungsfrist: “31.12.2010; 24:00 Uhr - 31.12.2013; 24:00 Uhr“
2. Mahnbescheid
Regel: Verjährungsunterbrechung mit Datum Antragstellung ca. 6 Monate (immer die letzte Handlung einer Partei); nach diesen 6 Monaten muss der Zeitraum: “Datum Antragstellung bis 31.12.2013; 24:00 Uhr“ noch aufgerechnet werden.
Für mich aber ein Schmarrn und sehr verwirrend, wenn man etwas allgemein darstellen möchte.
Deshalb, Verjährung Abmahnung 20120 + MB 12/2013:
1. Abmahnung 2010; Verjährungsfrist: “31.12.2010; 24:00 Uhr - 31.12.2013; 24:00 Uhr“
2. MB 12/2013; Unterbrechung 6 Monate
3. Verjährung gesamt: 1. + 2. = bis 30.06.2014, 24:00 Uhr
Wer es genau wissen möchte, sollte dann einen Anwalt beauftragen.[/quoteem]
Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
Hallo,
das hilft mir jetzt nur nicht weiter, weil es nicht klar beantwortet, wann die Verjährungsfrist beginnt.
Im Allgemeinen heißt es:
Die Verjährung beginnt zum Ablauf des Jahres in dem
1. der Verstoß begangen wurde UND
2. der Rechteinhaber davon Kenntnis bekommen hat
Punkt 1. war bei mir 2009, also beginnt die Verjährung zu diesem Punkt am 1.1.2010, aber wann ist der 2. Punkt erfüllt? Kann dazu jemand etwas sagen?
Kenntnis hat der Rechteinhaber in 2009 erlangt, weil da bereits bei Gericht der Auskunftsantrag gestellt wurde. Prinzipiell müßte dann auch zu 2. die Verjährung am 1.1.2010 begonnen haben.
ABER habe ich irgendwo gelesen, dass um 2. zu erfüllen die Realdaten des Anschlussinhabers vorliegen müssen. Das wiederum kann ja auch erst später der Fall gewesen sein, weil die Anfrage beim Provider z.B. erst 2010 erfolgt ist, was einen Verjährungsfristbeginn auf den 1.1.2011 verschieben würde.
Für mich würde es bedeuten, wenn die reine Kenntis vom angeblichen Verstoß zählt, dass ich aus der Nummer raus bin.
Gilt die Realdatenregelung, könnte ich raus sein oder eben noch drin stecken.
Gruß Karlchen
das hilft mir jetzt nur nicht weiter, weil es nicht klar beantwortet, wann die Verjährungsfrist beginnt.
Im Allgemeinen heißt es:
Die Verjährung beginnt zum Ablauf des Jahres in dem
1. der Verstoß begangen wurde UND
2. der Rechteinhaber davon Kenntnis bekommen hat
Punkt 1. war bei mir 2009, also beginnt die Verjährung zu diesem Punkt am 1.1.2010, aber wann ist der 2. Punkt erfüllt? Kann dazu jemand etwas sagen?
Kenntnis hat der Rechteinhaber in 2009 erlangt, weil da bereits bei Gericht der Auskunftsantrag gestellt wurde. Prinzipiell müßte dann auch zu 2. die Verjährung am 1.1.2010 begonnen haben.
ABER habe ich irgendwo gelesen, dass um 2. zu erfüllen die Realdaten des Anschlussinhabers vorliegen müssen. Das wiederum kann ja auch erst später der Fall gewesen sein, weil die Anfrage beim Provider z.B. erst 2010 erfolgt ist, was einen Verjährungsfristbeginn auf den 1.1.2011 verschieben würde.
Für mich würde es bedeuten, wenn die reine Kenntis vom angeblichen Verstoß zählt, dass ich aus der Nummer raus bin.
Gilt die Realdatenregelung, könnte ich raus sein oder eben noch drin stecken.
Gruß Karlchen
Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
So die Frage hat sich beantwortet: Maßgeblich sind wann Klarname und Adresse bekannt sind.
Das kann man nun wieder nicht nachvollziehen, weil man nicht weiß, wann der Provider die Daten rausgegeben hat.
Gruß Kalchen
Das kann man nun wieder nicht nachvollziehen, weil man nicht weiß, wann der Provider die Daten rausgegeben hat.
Gruß Kalchen
Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
O.K., dann hat es sich erledigt, mit den Unklarheiten.
VG Stfeffen
VG Stfeffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
Moin,Hi
Ok danke Steffen klar bin ich Anwaltlich vertreten, ich lass das alles mal auf mich zukommen und berichte euch wieder bis die Tage.
Gruß
was ist denn herausgekommen?
Bisher hat noch keiner, der angeblich mit CSR vor Gericht war etwas geschrieben, weder hier noch an anderer Stelle?
Viele Grüße
Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
Hi!
Ich habe auch von CSR aus Ettlingen im Juli 2010 eine Abmahnung bekommen wegen eines XXX-Filmes. Diesen Film habe ich nicht runtergeladen, auch hat hier sonst niemand Zugriff aufs Internet. Damals habe ich eine ModUE geschrieben und hingeschickt. Daraufhin bekam ich recht prompt die Empfangbestätigung. Nach ein paar Wochen erneut Post, dass die weiterhin kein Zahlungseingang feststellen konnten. Dieses Schreiben habe ich bis heute abgeheftet und ignoriert.
Heute hatte ich Post im Briefkasten von der Firma focus Forderungsmanagement aus Mannheim. Ich soll nun ca. 1500€ bezahlen sonst geht es an deren Rechtsanwälte.
Liege ich richtig mit meiner Vorgehensweise?:
1.) Widerrufen mit Formular aus "Wegweiser Inkasso.pdf" Seite 6-7 Punkt 1.1 .
2.) Nichts zahlen.
3.) Abwarten bis Post von einem Gericht kommt.
Theoretisch sollte die ganze Sache ja am 01.01.2014 verjährt sein, korrekt? Darauffolgende Post von irgendwem, kann ich getrost abheften und irgnorieren?!
Achja, ich habe bisher keinen Anwalt eingeschaltet, da ich diesen Film nicht heruntergeladen habe und ich es nicht einsehe, Geld für was zu bezahlen, was ich nicht gemacht habe.
Danke für die Antworten.
Ich habe auch von CSR aus Ettlingen im Juli 2010 eine Abmahnung bekommen wegen eines XXX-Filmes. Diesen Film habe ich nicht runtergeladen, auch hat hier sonst niemand Zugriff aufs Internet. Damals habe ich eine ModUE geschrieben und hingeschickt. Daraufhin bekam ich recht prompt die Empfangbestätigung. Nach ein paar Wochen erneut Post, dass die weiterhin kein Zahlungseingang feststellen konnten. Dieses Schreiben habe ich bis heute abgeheftet und ignoriert.
Heute hatte ich Post im Briefkasten von der Firma focus Forderungsmanagement aus Mannheim. Ich soll nun ca. 1500€ bezahlen sonst geht es an deren Rechtsanwälte.
Liege ich richtig mit meiner Vorgehensweise?:
1.) Widerrufen mit Formular aus "Wegweiser Inkasso.pdf" Seite 6-7 Punkt 1.1 .
2.) Nichts zahlen.
3.) Abwarten bis Post von einem Gericht kommt.
Theoretisch sollte die ganze Sache ja am 01.01.2014 verjährt sein, korrekt? Darauffolgende Post von irgendwem, kann ich getrost abheften und irgnorieren?!
Achja, ich habe bisher keinen Anwalt eingeschaltet, da ich diesen Film nicht heruntergeladen habe und ich es nicht einsehe, Geld für was zu bezahlen, was ich nicht gemacht habe.
Danke für die Antworten.
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- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
sofern kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, kannst du ignorieren. Den MB auf KEINEN Fall ignorieren, sondern widersprechen. Dass du keinen Anwalt eingeschaltet hast und vermutlich auch keine Beweise gesichert hast, die beweisen , dass du es nicht warst, wirst du es schwer vor Gericht haben. Schließlich ist das die ausrede die jeder Abgemahnte anführt. Ohne klare Beweise hast du schlechte Karten vor Gericht zu gewinnen.Benxter hat geschrieben:Hi!
Theoretisch sollte die ganze Sache ja am 01.01.2014 verjährt sein, korrekt? Darauffolgende Post von irgendwem, kann ich getrost abheften und irgnorieren?!
Achja, ich habe bisher keinen Anwalt eingeschaltet, da ich diesen Film nicht heruntergeladen habe und ich es nicht einsehe, Geld für was zu bezahlen, was ich nicht gemacht habe.
Danke für die Antworten.
Übrigens . Gerade wenn man sich sicher ist, dass man es nicht war sollte man einen Anwalt beautragen, um eine gerichtfeste Verteidigung aufzubauen.
Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
es kam ja bisher kein gerichtlicher Bescheid.
Wie sollte ich Beweise sichern im Juli, für eine vermeintliche "Tat", die 3 monate zurückliegt? Mein Routerlog mit den IPs setzt sich bei jedem Neustart zurück. Und sonst fällt mir kein anderer Beweis zur Unschuld ein. Ich war in dem Zeitraum nicht im Urlaub.
In dem Schreiben von CSR steht ja ein Datum mit Uhrzeit, IP und Provider. "p2p client:" ist zwar aufgelistet aber steht nichts dabei. Wer garantiert mir denn, dass diese Daten nicht ausgedacht sind? Für mich ist da nichts ersichtlich, dass es sich hierbei um ein Schreiben des Providers handelt etc. Da kann ja jeder so Briefe verschicken und eine IP und Datum hinschreiben.
Wie sollte ich Beweise sichern im Juli, für eine vermeintliche "Tat", die 3 monate zurückliegt? Mein Routerlog mit den IPs setzt sich bei jedem Neustart zurück. Und sonst fällt mir kein anderer Beweis zur Unschuld ein. Ich war in dem Zeitraum nicht im Urlaub.
In dem Schreiben von CSR steht ja ein Datum mit Uhrzeit, IP und Provider. "p2p client:" ist zwar aufgelistet aber steht nichts dabei. Wer garantiert mir denn, dass diese Daten nicht ausgedacht sind? Für mich ist da nichts ersichtlich, dass es sich hierbei um ein Schreiben des Providers handelt etc. Da kann ja jeder so Briefe verschicken und eine IP und Datum hinschreiben.
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- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
es kann auch jeder sagen, ich war es nicht. Um die Fragen die du aufgeführt hast zu klären, braucht man nun mal einen Anwalt. Die IP kann nicht erfunden sein. Sie musste ja vergeben sein und deinem Anschluss zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet gewesen sein, sonst hätte der Provider nicht deinen Namen als Anschlussinhaber herausgegeben. Aber nochmal : Wenn man es nicht war geht man zum Anwalt und wehrt sich offensiv, nicht abwarten und hoffen, die werden sich schon nicht wieder melden.Benxter hat geschrieben:es kam ja bisher kein gerichtlicher Bescheid.
Wie sollte ich Beweise sichern im Juli, für eine vermeintliche "Tat", die 3 monate zurückliegt? Mein Routerlog mit den IPs setzt sich bei jedem Neustart zurück. Und sonst fällt mir kein anderer Beweis zur Unschuld ein. Ich war in dem Zeitraum nicht im Urlaub.
In dem Schreiben von CSR steht ja ein Datum mit Uhrzeit, IP und Provider. "p2p client:" ist zwar aufgelistet aber steht nichts dabei. Wer garantiert mir denn, dass diese Daten nicht ausgedacht sind? Für mich ist da nichts ersichtlich, dass es sich hierbei um ein Schreiben des Providers handelt etc. Da kann ja jeder so Briefe verschicken und eine IP und Datum hinschreiben.
Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte
Ich besorg mir einen Anwalt, wenn ich von einem Gericht ein Bescheid bekomme.
Als ich damals die Abmahnung bekam, habe ich auch in diversen Foren geforscht und da hieß es damals, ModUE und abwarten.
Als ich damals die Abmahnung bekam, habe ich auch in diversen Foren geforscht und da hieß es damals, ModUE und abwarten.