Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemWaldorfSünder]Jetzt, Freitag, bekomme ich einen erneuten Mahnbescheid vom gleichen Amtsgericht - quasi das Gleiche, was ich zuvor bekommen habe. Bei allen Forenstöbereien habe ich so etwas noch nicht gefunden. Hat das jemand auch gehabt? Kommen die durcheinander?[/quoteem]
Hier muss man erst einmal sehen - ob die Geschäftsnummern identisch sind (1. + 2. MB). Nach dem Widerspruch kann durchaus das Mahnverfahren eingestellt worden sein, sodass jetzt ein neues Mahnverfahren eingeleitet wird (warum auch immer, weiß ich nicht).
Sollte es sich wirklich um ein und das Gleiche handeln, diese würde nicht gesetzeskonform sein.
[...] Für einen weiteren Mahnbescheid fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, das Zulässigkeitsvoraussetzung jeder Klage ist (s. auch Zöller/Greger, 25. Aufl., vor § 253 Rdnr. 18a). [...]
Die Beantragung eines weiteren Mahnbescheides aus derselben Forderung stellt eine unzulässige Doppeltitulierung der Forderung dar, welches der Antragsteller vor dem Erlass zu prüfen hat. Entweder muss der Antragsteller den neuen Antrag zurücknehmen oder der Betroffene muss ihn als unzulässig zurückweisen. Auch wenn anzunehmen ist, dass der erste Antrag zurückgenommen wurde. Hierzu sollte jeder Betroffene unter der Verwendung der ersten Geschäftsnummer beim Mahngericht anrufen und sich einfach informieren.
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Bevor man jetzt aber irgendwelche falsche Schlüsse zieht, sollte man es von einem Anwalt prüfen lassen.
VG Steffen
Hier muss man erst einmal sehen - ob die Geschäftsnummern identisch sind (1. + 2. MB). Nach dem Widerspruch kann durchaus das Mahnverfahren eingestellt worden sein, sodass jetzt ein neues Mahnverfahren eingeleitet wird (warum auch immer, weiß ich nicht).
Sollte es sich wirklich um ein und das Gleiche handeln, diese würde nicht gesetzeskonform sein.
[...] Für einen weiteren Mahnbescheid fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, das Zulässigkeitsvoraussetzung jeder Klage ist (s. auch Zöller/Greger, 25. Aufl., vor § 253 Rdnr. 18a). [...]
Die Beantragung eines weiteren Mahnbescheides aus derselben Forderung stellt eine unzulässige Doppeltitulierung der Forderung dar, welches der Antragsteller vor dem Erlass zu prüfen hat. Entweder muss der Antragsteller den neuen Antrag zurücknehmen oder der Betroffene muss ihn als unzulässig zurückweisen. Auch wenn anzunehmen ist, dass der erste Antrag zurückgenommen wurde. Hierzu sollte jeder Betroffene unter der Verwendung der ersten Geschäftsnummer beim Mahngericht anrufen und sich einfach informieren.
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Bevor man jetzt aber irgendwelche falsche Schlüsse zieht, sollte man es von einem Anwalt prüfen lassen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Danke für die Auskunft - Dann bleibt mir wohl erst einmal nur das Abwarten auf die telefonische Auskunft des Mahngerichts. Wenn die Öffnungszeiten unserer Ämter hier mal etwas weiter gestreckt wären
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Na dann bin ich mal gespannt, ob du so ab Juli 2014 immer noch so optimistisch gestimmt bist oder ob bis dahin doch etwas eher unerfreuliches eingetroffen ist. Falls ersteres der Fall sein sollte, dann herzlichen Glückwünsch. Tritt letzteres ein und du vergleichst dich noch in letzter Sekunde, werden wir mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts mehr von dir lesen. Wir werden sehen...
Und ja, erst ab dem gerichtlichen Mahnbescheid wird es interessant, aber dann ist das Kind meiner Meinung nach schon in den Brunnen gefallen (ein Vergleich wird mit einer wesentlich höheren Summe enden oder - mit viel Pech - gar nicht erst zustande kommen bzw. du willst dich nicht vergleichen und hast dann vor Gericht ziemlich zu tun deine Unschuld zu beweisen). Die Chancen "vergessen" zu werden, sind nunmal verdammt gering.
Und ja, erst ab dem gerichtlichen Mahnbescheid wird es interessant, aber dann ist das Kind meiner Meinung nach schon in den Brunnen gefallen (ein Vergleich wird mit einer wesentlich höheren Summe enden oder - mit viel Pech - gar nicht erst zustande kommen bzw. du willst dich nicht vergleichen und hast dann vor Gericht ziemlich zu tun deine Unschuld zu beweisen). Die Chancen "vergessen" zu werden, sind nunmal verdammt gering.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@Nessy - wenn du die Zahl der WF-Abmahnungen mit der Zahl der Klagen vergleichst, würde ich nicht unbedingt sagen, dass die Chancen "vergessen" zu werden verdammt gering sind. Im Gegenteil, verklagt wird trotz steigender Zahlen immer noch ein eher geringerer Teil.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich hab nun auch nach 2 Jahren Ruhe (mod. UE abgegeben + nicht gezahlt) relativ zügig hintereinander 3 Briefe bis zu Punkt 5 "Klagevorbereitung abgeschlossen" bekommen.
Bekommt denn diese "Bettelbriefe" eigentlich jeder zugeschickt, der praktisch mal abgemahnt wurde oder gehöre ich damit automatisch zu dem ganz geringen Teil der Abgemahnten, die dann tatsächlich auch verklagt würden?
Rein logisch betrachtet wäre es ja sinnvoll für WF, möglichst viele Abgemahnte nochmal anzuschreiben, ein Prozentsatz von 10% bezahlt dann vielleicht noch und von den Übriggebliebenen pickt man sich später ein paar raus.
Also wie groß ist meine Chance, jetzt noch "vergessen zu werden"?
Bekommt denn diese "Bettelbriefe" eigentlich jeder zugeschickt, der praktisch mal abgemahnt wurde oder gehöre ich damit automatisch zu dem ganz geringen Teil der Abgemahnten, die dann tatsächlich auch verklagt würden?
Rein logisch betrachtet wäre es ja sinnvoll für WF, möglichst viele Abgemahnte nochmal anzuschreiben, ein Prozentsatz von 10% bezahlt dann vielleicht noch und von den Übriggebliebenen pickt man sich später ein paar raus.
Also wie groß ist meine Chance, jetzt noch "vergessen zu werden"?
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Leute
Ich war viel auf dieser Seite hab viel von den Infos profitiert und will jetzt auch was zurück geben.
Ich machs mal kurz
Bekam Brief von Hr. Waldorf Frommer Forderung 656 Euro
Unterlassung abgeschickt natürlich modifizierte
Viele Briefe von der Kanzlei nicht drauf eingegangen
Nach 1,5 Jahren gings sehr schnell bis zur letzten Stufe vor Abschluss Klageerhebung
600 Euro angeboten und letztendlich auf 700 Euro verglichen , also bezahlt. Im Schreiben äüsserten sich die Anwälte von Frommer das es unter 700 Euro nicht gemacht wird.
Jetzt habe ich auf jeden Fall meine Ruhe und hab immerhin 256 Euro weniger bezahlt
Ich wurde beschuldigt ein Musikalbum heruntergeladen zu haben und was noch viel schlimmer ist, es gleichzeitig anderen Leuten zum kopieren zur Verfügung gestellt zu haben.
Vor Gericht hätte ich keine Chance gehabt. War bei Anwalt von Verbraucherzentrale und Angestelltenkammer.
Ich hoffe ein paar brauchbare Infos für euch.....
Ich war viel auf dieser Seite hab viel von den Infos profitiert und will jetzt auch was zurück geben.
Ich machs mal kurz
Bekam Brief von Hr. Waldorf Frommer Forderung 656 Euro
Unterlassung abgeschickt natürlich modifizierte
Viele Briefe von der Kanzlei nicht drauf eingegangen
Nach 1,5 Jahren gings sehr schnell bis zur letzten Stufe vor Abschluss Klageerhebung
600 Euro angeboten und letztendlich auf 700 Euro verglichen , also bezahlt. Im Schreiben äüsserten sich die Anwälte von Frommer das es unter 700 Euro nicht gemacht wird.
Jetzt habe ich auf jeden Fall meine Ruhe und hab immerhin 256 Euro weniger bezahlt
Ich wurde beschuldigt ein Musikalbum heruntergeladen zu haben und was noch viel schlimmer ist, es gleichzeitig anderen Leuten zum kopieren zur Verfügung gestellt zu haben.
Vor Gericht hätte ich keine Chance gehabt. War bei Anwalt von Verbraucherzentrale und Angestelltenkammer.
Ich hoffe ein paar brauchbare Infos für euch.....
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo
Noch ne kleine Korrektur es war natürlich 956 Euro die gefordert wurden.....
Noch ne kleine Korrektur es war natürlich 956 Euro die gefordert wurden.....
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich gehe mal schwer davon aus das jeder diese Briefe bekommt und Logisch das WF darauf hofft mit jeder Verschärfung wird ein Teil dabei sein die sich Vergleichen.oskar555 hat geschrieben:Ich hab nun auch nach 2 Jahren Ruhe (mod. UE abgegeben + nicht gezahlt) relativ zügig hintereinander 3 Briefe bis zu Punkt 5 "Klagevorbereitung abgeschlossen" bekommen.
Bekommt denn diese "Bettelbriefe" eigentlich jeder zugeschickt, der praktisch mal abgemahnt wurde oder gehöre ich damit automatisch zu dem ganz geringen Teil der Abgemahnten, die dann tatsächlich auch verklagt würden?
Rein logisch betrachtet wäre es ja sinnvoll für WF, möglichst viele Abgemahnte nochmal anzuschreiben, ein Prozentsatz von 10% bezahlt dann vielleicht noch und von den Übriggebliebenen pickt man sich später ein paar raus.
Also wie groß ist meine Chance, jetzt noch "vergessen zu werden"?
Auch bin ich der Meinung so lange man an denen verdient die Zahlen werden die Nichtzahler mit Bettelbriefen weichgeklopft.
Sollte sich die Anzahl der Nichtzahler gegenüber denen die Zahlen erhöhen wird WF vermutlich auch die Klageerhebung steigern.
, sollte es zum Gerichtsverfahren kommen dann hab ich eben Pech gehabt !
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@clayton2014 - da würde ich doch glatt mal sagen, dass man dich nach meinem Wissensstand glatt belogen hat.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo,
Ich schreibe eich weil es mich auch erwischt hat, besser meine Eltern. Ich war vor drei Wochen bei denen zu Besuch, und habe vergessen meinen bittorrent-client auszuschalten. Jetzt hat Waldorf-Frommer meinem Vater eine Abmahnung über 1028 EUR für einen Film-Upload geschickt. Ich habe schon gelesen dass man als Erstes eine modUE abgeben muß, das werden wir auch machen. Ich habe aber noch einige Fragen, bei denen ich gerne eure Einschätzung hätten:
1) Mein bittorrent-client hat noch drei weitere Filme im Seed gehabt, die derzeit abgemahnt werden (alle Waldorf). Bisher haben wir nur eine Abmahnung erhalten, und die ging ganz schnell (21.7. log, 23.7. Gerichtsbeschluß). Wie hoch schätzt ihr das Risiko ein, daß da noch was nachkommt? Ich kann mich erinnern daß der client damals wohl nur den einen Film wirklich stark geseedet hatte, die anderen wurden nicht wirklich nachgefragt (vielleicht 2-3kb/s). Außerdem werden die Daten doch nur 7 Tage von der Telekom (unser Provider) gespeichert, und jetzt ist schon einige Zeit vergangen. Liege ich da richtig in der Annahme daß die die anderen Filme nicht gelogt haben, oder kann es sein daß die noch andere Abmahnungen 'in der Hinterhand behalten', d.h. erstmal schaun ob jemand bezahlt? Macht es dann Sinn in meinem Fall die UE auf die anderen Filme zu erweitern?
Im Gerichtsbeschluss (Köln) steht auch drin daß 'die in der Anlage ASt1 aufgeführten IP-Adressen...' angefragt wurden, d.h. es wurde im Plural von IP-Adressen gesprochen. Kann das ein Hinweis auf weitere noch ausstehende Mahnungen sein, oder ist das einfach die Standard-Formulierungen?
2) Ich wohne nicht bei meinen Eltern, sondern war nur zu Besuch. Deren Internet ist WLAN mit WPA und dem auf dem Modem aufgedruckten recht langen Schlüssel gesichert, und deren Computer a) hat keine bittorrent software installiert und b) war an dem Tag sowieso in der Reparatur wegen einem Softwareproblem (können wir beweisen). Reicht das eurer Meinung nach aus die Schuldfrage anzuzweifeln? Es weiss ja niemand außer die Nachbarn daß ich zu Besuch war.
3) Da meine Eltern wahrscheinlich nicht den Nerv haben 3 Jahre Streit durchzuhalten, und ich die 1028 EUR für zu hoch empfinde, aber 50-60% davon schon ok wären, würde ich einen Vergleich anstreben. Könntet ihr mir eure Erfahrungen mit Vergleichen mit Waldorf-Frommer in letzter Zeit geben? Wie hoch war die typische Vergleichssumme? Was haltet ihr von dem Standardvergleichsangebot von iggdaw (iggdaw punkt de -> Regeln für Abgemahnte -> ganz unten Vergleich, ich kann leider keine URLs posten hier)? Ist das ein ähnlich vernünftiger Standardvordruck wie die modUE? D.h. wenn wir das ausfüllen, dann brauchen wir uns wenigstens keine Sorgen über Formfehler mehr zu machen?
Beste Grüße,
ein auch-abgemahnter.
Ich schreibe eich weil es mich auch erwischt hat, besser meine Eltern. Ich war vor drei Wochen bei denen zu Besuch, und habe vergessen meinen bittorrent-client auszuschalten. Jetzt hat Waldorf-Frommer meinem Vater eine Abmahnung über 1028 EUR für einen Film-Upload geschickt. Ich habe schon gelesen dass man als Erstes eine modUE abgeben muß, das werden wir auch machen. Ich habe aber noch einige Fragen, bei denen ich gerne eure Einschätzung hätten:
1) Mein bittorrent-client hat noch drei weitere Filme im Seed gehabt, die derzeit abgemahnt werden (alle Waldorf). Bisher haben wir nur eine Abmahnung erhalten, und die ging ganz schnell (21.7. log, 23.7. Gerichtsbeschluß). Wie hoch schätzt ihr das Risiko ein, daß da noch was nachkommt? Ich kann mich erinnern daß der client damals wohl nur den einen Film wirklich stark geseedet hatte, die anderen wurden nicht wirklich nachgefragt (vielleicht 2-3kb/s). Außerdem werden die Daten doch nur 7 Tage von der Telekom (unser Provider) gespeichert, und jetzt ist schon einige Zeit vergangen. Liege ich da richtig in der Annahme daß die die anderen Filme nicht gelogt haben, oder kann es sein daß die noch andere Abmahnungen 'in der Hinterhand behalten', d.h. erstmal schaun ob jemand bezahlt? Macht es dann Sinn in meinem Fall die UE auf die anderen Filme zu erweitern?
Im Gerichtsbeschluss (Köln) steht auch drin daß 'die in der Anlage ASt1 aufgeführten IP-Adressen...' angefragt wurden, d.h. es wurde im Plural von IP-Adressen gesprochen. Kann das ein Hinweis auf weitere noch ausstehende Mahnungen sein, oder ist das einfach die Standard-Formulierungen?
2) Ich wohne nicht bei meinen Eltern, sondern war nur zu Besuch. Deren Internet ist WLAN mit WPA und dem auf dem Modem aufgedruckten recht langen Schlüssel gesichert, und deren Computer a) hat keine bittorrent software installiert und b) war an dem Tag sowieso in der Reparatur wegen einem Softwareproblem (können wir beweisen). Reicht das eurer Meinung nach aus die Schuldfrage anzuzweifeln? Es weiss ja niemand außer die Nachbarn daß ich zu Besuch war.
3) Da meine Eltern wahrscheinlich nicht den Nerv haben 3 Jahre Streit durchzuhalten, und ich die 1028 EUR für zu hoch empfinde, aber 50-60% davon schon ok wären, würde ich einen Vergleich anstreben. Könntet ihr mir eure Erfahrungen mit Vergleichen mit Waldorf-Frommer in letzter Zeit geben? Wie hoch war die typische Vergleichssumme? Was haltet ihr von dem Standardvergleichsangebot von iggdaw (iggdaw punkt de -> Regeln für Abgemahnte -> ganz unten Vergleich, ich kann leider keine URLs posten hier)? Ist das ein ähnlich vernünftiger Standardvordruck wie die modUE? D.h. wenn wir das ausfüllen, dann brauchen wir uns wenigstens keine Sorgen über Formfehler mehr zu machen?
Beste Grüße,
ein auch-abgemahnter.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo @All,
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier hat einmal 2007 im Gulli:Board ein Zitat geprägt, das nicht nur zeitlos ist, sondern den ganzen Abmahnwahn auf nur einen Satz reduziert!
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
VG Steffen
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier hat einmal 2007 im Gulli:Board ein Zitat geprägt, das nicht nur zeitlos ist, sondern den ganzen Abmahnwahn auf nur einen Satz reduziert!
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier:
(...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
[/size](...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
also ich habe bisher 2011 die erste Abmahnung bekommen und letzte Woche - Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung - wieviel Bettelbriefe habe ich den noch bis zur Mahnung vom AG zu erwarten? Mir wurde bis 12.08.13 eine Frist gesetzt.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer
- 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE,
die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
=> Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
=> Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
=> Angebot der Ratenzahlung
4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Erhöhung der geforderten Summe
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
=> Mitteilung des Prozesskostenrisikos
=> WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
Verjährung,
Stichunkt Meldepflicht)
6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
8. WF muss Klage begründen und erheben
9. Gerichtsverfahren
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ohje,
na dann warte ich doch mal vor einem Vergleich Punkt 4 noch ab :-)
na dann warte ich doch mal vor einem Vergleich Punkt 4 noch ab :-)
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Kannst sicher auch noch länger damit warten! Gab' letzte Zeit doch etliche Meldungen von nach MB Verjährten.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
nun, evt. fehlt mir ja gerade die Fähigkeit zwischen den den Zeilen zu lesen...aber war das jetzt ironisch gemeint?
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- Registriert: Samstag 10. August 2013, 23:46
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo,
Hat denn niemand eine Meinung zu meinen Fragen?
Ich wäre wirklich sehr dankbar. Die Informationen von Steffen hab ich gelesen - der Tenor ist wohl - nicht zahlen, auf das Verfahren sparen und sonst auch nicht vergleichen ist wohl immernoch das Beste. Nur: Zum Vergleich selber (wohl nicht so sehr gewollt) steht da nicht viel.
Hat denn niemand eine Meinung zu meinen Fragen?
Ich wäre wirklich sehr dankbar. Die Informationen von Steffen hab ich gelesen - der Tenor ist wohl - nicht zahlen, auf das Verfahren sparen und sonst auch nicht vergleichen ist wohl immernoch das Beste. Nur: Zum Vergleich selber (wohl nicht so sehr gewollt) steht da nicht viel.
auchabgemahnt1329 hat geschrieben:Hallo,
Ich schreibe eich weil es mich auch erwischt hat, besser meine Eltern. Ich war vor drei Wochen bei denen zu Besuch, und habe vergessen meinen bittorrent-client auszuschalten. Jetzt hat Waldorf-Frommer meinem Vater eine Abmahnung über 1028 EUR für einen Film-Upload geschickt. Ich habe schon gelesen dass man als Erstes eine modUE abgeben muß, das werden wir auch machen. Ich habe aber noch einige Fragen, bei denen ich gerne eure Einschätzung hätten:
1) Mein bittorrent-client hat noch drei weitere Filme im Seed gehabt, die derzeit abgemahnt werden (alle Waldorf). Bisher haben wir nur eine Abmahnung erhalten, und die ging ganz schnell (21.7. log, 23.7. Gerichtsbeschluß). Wie hoch schätzt ihr das Risiko ein, daß da noch was nachkommt? Ich kann mich erinnern daß der client damals wohl nur den einen Film wirklich stark geseedet hatte, die anderen wurden nicht wirklich nachgefragt (vielleicht 2-3kb/s). Außerdem werden die Daten doch nur 7 Tage von der Telekom (unser Provider) gespeichert, und jetzt ist schon einige Zeit vergangen. Liege ich da richtig in der Annahme daß die die anderen Filme nicht gelogt haben, oder kann es sein daß die noch andere Abmahnungen 'in der Hinterhand behalten', d.h. erstmal schaun ob jemand bezahlt? Macht es dann Sinn in meinem Fall die UE auf die anderen Filme zu erweitern?
Im Gerichtsbeschluss (Köln) steht auch drin daß 'die in der Anlage ASt1 aufgeführten IP-Adressen...' angefragt wurden, d.h. es wurde im Plural von IP-Adressen gesprochen. Kann das ein Hinweis auf weitere noch ausstehende Mahnungen sein, oder ist das einfach die Standard-Formulierungen?
2) Ich wohne nicht bei meinen Eltern, sondern war nur zu Besuch. Deren Internet ist WLAN mit WPA und dem auf dem Modem aufgedruckten recht langen Schlüssel gesichert, und deren Computer a) hat keine bittorrent software installiert und b) war an dem Tag sowieso in der Reparatur wegen einem Softwareproblem (können wir beweisen). Reicht das eurer Meinung nach aus die Schuldfrage anzuzweifeln? Es weiss ja niemand außer die Nachbarn daß ich zu Besuch war.
3) Da meine Eltern wahrscheinlich nicht den Nerv haben 3 Jahre Streit durchzuhalten, und ich die 1028 EUR für zu hoch empfinde, aber 50-60% davon schon ok wären, würde ich einen Vergleich anstreben. Könntet ihr mir eure Erfahrungen mit Vergleichen mit Waldorf-Frommer in letzter Zeit geben? Wie hoch war die typische Vergleichssumme? Was haltet ihr von dem Standardvergleichsangebot von iggdaw (iggdaw punkt de -> Regeln für Abgemahnte -> ganz unten Vergleich, ich kann leider keine URLs posten hier)? Ist das ein ähnlich vernünftiger Standardvordruck wie die modUE? D.h. wenn wir das ausfüllen, dann brauchen wir uns wenigstens keine Sorgen über Formfehler mehr zu machen?
Beste Grüße,
ein auch-abgemahnter.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemauchabgemahnt1329]Hat denn niemand eine Meinung zu meinen Fragen?[/quoteem]
Was erwartest Du denn? Für mich ist es nur, egal ich poste es einmal:
Man sollte sich hier offen mit den Eltern zusammensetzen, die Möglichkeiten besprechen und danach eine Entscheidung treffen.
Lektüre zum Lesen:
Hallo @All,
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier hat einmal 2007 im Gulli:Board ein Zitat geprägt, das nicht nur zeitlos ist, sondern den ganzen Abmahnwahn auf nur einen Satz reduziert!
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
VG Steffen
Was erwartest Du denn? Für mich ist es nur, egal ich poste es einmal:
- 1. Du warst Du es doch!
2. Es wurden die Eltern abgemahnt - für Deinen Murks!
3. Statt für Dein Handeln die Verantwortung zu übernehmen, versuchst Du hier herumzuzaubern und herumzueiern.
Man sollte sich hier offen mit den Eltern zusammensetzen, die Möglichkeiten besprechen und danach eine Entscheidung treffen.
Lektüre zum Lesen:
Hallo @All,
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier hat einmal 2007 im Gulli:Board ein Zitat geprägt, das nicht nur zeitlos ist, sondern den ganzen Abmahnwahn auf nur einen Satz reduziert!
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier:
(...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
[/size](...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo @Centrefold,
sorry, heute Abend bin ich wohl etwas unpässlich. Aber, wenn ich diesen ganzen Murks lese, wird es mir übel. Geht aber nicht alles in Deine Richtung alleine. Zumindest nur zu 50 %.
Zusammenfassung:
Hier wurde von Anfang an - und es wird immer noch - Gemurkst! Eine öffentliche Einschätzung werde ich nicht geben, egal ob zur heroischen Anwaltsleistung noch zu Euren Vorgehensweisen, weil ich die - ganze - Geschichte nicht kenne, bzw. inhaltlich den Schriftverkehr zw. dem Anwalt und Deinen Eltern + 2 EV’s mir erst einmal reichen.
Nur soviel. Mit der freiwilligen Teilzahlung der 200,- € habt Ihr Euch einen Bärendienst erwiesen. Diese freiwillige Teilzahlung i.V.m. der mod. UE kann (und wird wohl) als Teilschuldeingeständnis (Zeugnis gegen sich selbst) gewertet werden. Und als Sahnehäubchen obendrauf, den wahren Täter namentlich zu benennen ist der Burner.
Gut, das ich keine Ahnung habe. Hier sollte man auf den Rat der Profis (Juristen) hören.
VG Steffen
sorry, heute Abend bin ich wohl etwas unpässlich. Aber, wenn ich diesen ganzen Murks lese, wird es mir übel. Geht aber nicht alles in Deine Richtung alleine. Zumindest nur zu 50 %.
Zusammenfassung:
- => Abmahnung, AI = Eltern - null Ahnung, Täter = Tochter
=> AI beauftragen Anwalt, mod. UE + freiwillige Teilzahlung 200,- € (freiwillige Teilzahlung = Schuldeingeständnis), Ziel: Vergleich, der aber nie angestrebt wurde
=> MB, AI = angeblich raus aus der Störerhaftung, Du sollst dich als Täter outen. Ziel: Kosten unter 1.000,- € zu halten + eine mod. UE vorbeugend abgeben.
Hier wurde von Anfang an - und es wird immer noch - Gemurkst! Eine öffentliche Einschätzung werde ich nicht geben, egal ob zur heroischen Anwaltsleistung noch zu Euren Vorgehensweisen, weil ich die - ganze - Geschichte nicht kenne, bzw. inhaltlich den Schriftverkehr zw. dem Anwalt und Deinen Eltern + 2 EV’s mir erst einmal reichen.
Nur soviel. Mit der freiwilligen Teilzahlung der 200,- € habt Ihr Euch einen Bärendienst erwiesen. Diese freiwillige Teilzahlung i.V.m. der mod. UE kann (und wird wohl) als Teilschuldeingeständnis (Zeugnis gegen sich selbst) gewertet werden. Und als Sahnehäubchen obendrauf, den wahren Täter namentlich zu benennen ist der Burner.
Gut, das ich keine Ahnung habe. Hier sollte man auf den Rat der Profis (Juristen) hören.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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