Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Kumiko
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2881 Beitrag von Kumiko » Dienstag 6. August 2013, 20:03

Das es ein Fehler war ist mir schon klar aber aus Fehlern lernt man ja.
Der selbe Anwalt rät ja jetzt das auf keinen Fall zu machen b,b,,,b,

Das zum Thema Vergleich hab ich gelesen nur sah ich nicht das man auch telefonisch vergleichen kann.
Habs aber jetzt dann gefunden das es auch geht.

Meine letzte frage bezüglich des Mahnbescheids: Muß ich noch wiedersprechen wenn ich zahle?

Vielen Dank für die Hilfe.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2882 Beitrag von Steffen » Mittwoch 7. August 2013, 04:29

[quoteemKumiko]Meine letzte frage bezüglich des Mahnbescheids: Muß ich noch wiedersprechen wenn ich zahle?[/quoteem]
Ich würde die Summe aus dem MB niemals zahlen. Hier wird meistens mehr gefordert, als in einem Privatvergleich gezahlt werden muss. Dann hat man einen rechtskräftigen Titel an der Backe. Widersprechen - insgesamt - (natürlich nur wenn die Forderungen unberechtigt sind) und dann sofort Privatvergleich (Telefonisch).

VG Steffen

Kumiko
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2883 Beitrag von Kumiko » Mittwoch 7. August 2013, 06:48

Steffen hat geschrieben:[quoteemKumiko]Meine letzte frage bezüglich des Mahnbescheids: Muß ich noch wiedersprechen wenn ich zahle?[/quoteem]
Ich würde die Summe aus dem MB niemals zahlen. Hier wird meistens mehr gefordert, als in einem Privatvergleich gezahlt werden muss. Dann hat man einen rechtskräftigen Titel an der Backe. Widersprechen - insgesamt - (natürlich nur wenn die Forderungen unberechtigt sind) und dann sofort Privatvergleich (Telefonisch).

VG Steffen
Welche folgen hat so ein rechtskräftiger Titel denn?
Hab mich jetzt verglichen. Wenn ich den Vergleich Unterschreibe muß ich dem Mahnbescheid noch wiedersprechen?

CHRP
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2884 Beitrag von CHRP » Mittwoch 7. August 2013, 15:13

Steffen hat geschrieben:[quoteemliberteen]Privater Vergleich (mittels des hier zu findenden Musterschreibens) oder doch lieber über Anwalt?
Danke noch mal![/quoteem]
Ohne Klageschrift, geht es auch ohne Anwalt. Mal lesen.

Guten Tag Steffen,

vielen Dank schonmal für diese phänomenale Arbeit.

Habe nun nach 3 Jahren nach Abgabe einer mod. UE auch die erneute Zahlungsaufforderung von 956€ für den DL eines Filmes erhalten.
Meine Frage ist nun ob ich überhaupt noch einen privaten Vergleich erreichen kann da :
"Wir weisen darauf hin, dass Sie ausreichend Gelegenheit hatten, die Ansprüche unserer Mandantschaft zu erfüllen. Fristverlängerungen können daher nicht gewährt werden".

Sollte ich trotzdem ihren Mustervergleich verwenden oder besteht da keine Hoffnung mehr?
Bin einer der wenigen Schuldigen hier ;)

Vielen Dank für die Mühe,

CHRP.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2885 Beitrag von Steffen » Mittwoch 7. August 2013, 16:58

[quoteemCHRP]Vielen Dank schon einmal für diese phänomenale Arbeit.[/quoteem]
Das ist der Zeitpunkt, wo ich mein Kind frage: Was hast Du auf den Herzen?


[quoteemCHRP]Habe nun nach 3 Jahren nach Abgabe einer mod. UE auch die erneute Zahlungsaufforderung von 956€ für den DL eines Filmes erhalten. Meine Frage ist nun ob ich überhaupt noch einen privaten Vergleich erreichen kann da:
"Wir weisen darauf hin, dass Sie ausreichend Gelegenheit hatten, die Ansprüche unserer Mandantschaft zu erfüllen. Fristverlängerungen können daher nicht gewährt werden".
Sollte ich trotzdem ihren Mustervergleich verwenden oder besteht da keine Hoffnung mehr? Bin einer der wenigen Schuldigen hier.[/quoteem]
Das ist für mich eine (Gewissens-)Zwickmühle. Einerseits haben wir uns auf unsere Fahnen gemeißelt: “Information, Hilfe und Aufklärung gegen den Abmahnwahn!“, anderseits kurz und knapp, warst Du es und die Abmahnung ist voll krass berechtigt. Das bedeutet, Verantwortung für sein Tun übernehmen :!:

Deshalb kann ich nur allgemeine Aussagen zum Vergleich treffen. Sicherlich kann man sich jederzeit außergerichtlich vergleichen, auch im laufenden gerichtlichen Verfahren. Aber beachte,
  • 1. die Gegenseite muss auch vergleichbereit sein
    2. je länger man wartet, je höher die Aktivitäten der Gegenseite - desto höher die Vergleichs-summe
    3. Hier ist Verhandlungsgeschick gefragt; Safety-1st im Grundsatz = mit Anwalt
Wer sich allgemein zu einem Vergleich informieren möchte, kann mal hier lesen.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2886 Beitrag von Steffen » Mittwoch 7. August 2013, 18:01

[quoteemsteveo]Der angeblichen Urheberrechtsverletzung wird mein damaliger Mitbewohner beschuldigt (er hat auch, damals mit Anwalt, die mod. UE geschickt).
Ich bin inzwischen längst ausgezogen und lebe nicht mehr in Deutschland. Dementsprechend kann ich z.B. auch schlecht zu einem Gerichtsverfahren erscheinen.[/quoteem]
Dann ist es ja in erster Linie das Problem des Abgemahnten. Auch wenn es dezent schäbig von meinereiner klingt. Und ohne Geständnis von deinereiner, bleibt es auch seines. Und ob Du überhaupt als Zeuge außerhalb DE geladen wirst, ist sowieso fraglich (betreffs der Kosten).

[quoteemsteveo]Kann mein Mitbewohner es auf "unbekannt" schieben (WLAN war gesichert), oder muss er es aktiv auf mich schieben?
Wenn er es auf mich schiebt und ich die angebliche Verletzung nicht zugebe, was passiert?
Wenn er es auf mich schiebt, ich aber gar nicht in Deutschland lebe, was passiert? Was macht das Gericht in dem Fall?[/quoteem]
Das sind doch alles Spekulationen, die niemand weiterbringen.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2887 Beitrag von Steffen » Mittwoch 7. August 2013, 18:29

Möglich, aber ich kenne die Antworten nicht! Eigentlich auch unwichtig, da Du nicht selbst abgemahnt wurdest.

VG Steffen

Nessy
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2888 Beitrag von Nessy » Donnerstag 8. August 2013, 11:38

So nun werde ich mich auch nochmal zu Wort melden - schon allein um die Abmahnstatistik ein wenig zu aktualisieren ;-)
Abgemahnt wurde ich vor ziemlich genau 2 Jahren für einen Film. Gefordert wurden die für Waldorf Frommer üblichen 956,-€. Da ich mir keiner Schuld bewusst war habe ich mich damals hier im Forum gut eingelesen und mich fürs Unterzeichnen einer ModUE + Abwarten und Nichtzahlen entschieden. Dann hatte ich verdammt lange Ruhe und hatte gehofft, das bleibt auch so. Nun, war ja fast klar, dass die mich doch nicht vergessen haben. Im Juli kam dann nach langer Zeit mal wieder ein Brief: "Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung". Darauf habe ich erstmal nicht reagiert. Ein paar Tage später landete dann aber ein Brief mit dem Betreff "Vorbereitung Klageverfahren" in meinem Briefkasten. Da ich aus dem Forum weiß, dass man ab dem Zeitpunkt, ab dem ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, besser einen Anwalt einschalten sollte, habe ich mich nach langem Hin und Her dazu entschieden, um einen Vergleich zu bitten. Ein eigener Anwalt würde mein Budget sprengen und Aussicht auf Erfolg vor Gericht ist in München ja nun auch nicht gegeben. Ich habe kein WLAN zu Hause und wohne alleine - wie sollte man da seine Unschuld beweisen? Wie dem auch sei, 2 Tage nach Absenden des Vergleichsschreibens kam auch prompt die Antwort. Der Vergleich wurde angenommen, als hätten sie nur darauf gewartet. So schnell antwortet sonst keiner. Respekt *lach*

Ich weiß, dass das nicht das Ziel der Arbeit von Steffen und Co. ist, dass man eben nicht einknicken sollte sondern sich eine gute Verteidigungsstrategie zurechtlegen und kämpfen sollte. Ich ärgere mich auch ein wenig darüber, dass mir dazu die Kraft fehlt. Tut mir Leid, dass ich im Kampf gegen den Abmahnwahn keine große Hilfe sein konnte. Ich danke Steffen für seine großartige Seite, die Geduld die er mit den teilweise wirklich verzweifelten, teilweise auch dezent unverschämten Usern hier hat und die vielen Rechtshinweise, Musterschreiben etc. :an Dieses Forum hat mir geholfen die Zeit zu überstehen ohne völlig durchzudrehen. Jetzt ist die ganze Sache vom Tisch und hoffentlich für immer vorbei.

@Steffen: Gibt es auch einen Datenbank in die man die ausgehandelte Vergleichssumme eintragen kann?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2889 Beitrag von Steffen » Donnerstag 8. August 2013, 18:08

[quoteemNessy]@Steffen: Gibt es auch einen Datenbank in die man die ausgehandelte Vergleichssumme eintragen kann?[/quoteem]
Nein, aber du kannst bitte einmal Deinen Fall mir per E-Mail mitteilen.
Danke im Voraus - Steffen

Abgemacht
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2890 Beitrag von Abgemacht » Freitag 9. August 2013, 09:21

Hallo an das Forum,

wie viele hier habe ich jetzt auch nach mod. UE eine - Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung - bekommen. Bei mir sinds auch die 956€. Ich möchte dazu von Euch 2 Ratschläge haben:

1. Sofern das Abmahngesetz verabschiedet wird, gilt dies dann auch noch für die Altfälle bzw. rückwirkend?

2. Zum Vergleich, ist es vielleicht nicht etwas unglaubwürdig wenn jeder das hier eingestellte Musterschreiben benutzt, bzw. wie sind die Erfahrungen da ich Vergleichen möchte?

Gruß
ein Abgemahnter

mietzekatze
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2891 Beitrag von mietzekatze » Freitag 9. August 2013, 11:14

j

Nessy
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2892 Beitrag von Nessy » Freitag 9. August 2013, 12:30

meindackelwaldi hat geschrieben:[quoteem]Ein paar Tage später landete dann aber ein Brief mit dem Betreff "Vorbereitung Klageverfahren" in meinem Briefkasten[/quoteem]

d.h. du hattest noch nicht einmal einen gerichtlichen Mahnbescheid vorliegen und bist dann schon eingeknickt ?

Ja richtig, du kannst also lesen? Wow. Aber was heißt hier "dann schon eingeknickt"? Ich habe mich hier intensiv belesen und es hieß immer wieder, dass man ab dem Punkt, an dem man Post direkt vom Gericht bekommt, einen Anwalt einschalten sollte. Abgesehen davon ist dann zwar auch noch ein außergerichtlicher Vergleich möglich, jedoch wird die geforderte Summe dann deutlich höher liegen als es bei mir jetzt VOR dem gerichtlichen Mahnbescheid der Fall war. Worauf hätte ich deiner Meinung nach warten sollen? Die Post vom Gericht wäre, nach all den aktuellen Postings zu urteilen, mit verdammt hoher Wahrscheinlichkeit auch noch gekommen und Beweise für meine Unschuld kann ich einfach nicht wirklich erbringen (wie schon geschrieben: Kein WLAN - so dass sich niemand von außerhalb einfach so bei mir hätte bedienen können; allein wohnend - wenngleich durchaus noch 2 Personen theoretisch ungehindert Zugang zu meiner Wohnung haben, die jedoch ihre Unschuld beteuern). Also, was hättest du gemacht? Abgewartet und letztlich dann mehr bezahlt als in der Abmahnung ursprünglich veranschlagt war, weil eben noch Anwaltskosten hinzukommen? Das kannst du ja gern so handhaben, ich hab mich fürs elendige, verabscheuungswürdige Duckmäusertum entschieden und hab jetzt meine Ruhe. Ohne gut aufgebaute Verteidigung die Hand und Fuß hat, hat man einfach keine Chance in München - so schätze ich das nach 2 Jahren mitlesen im Forum ein.
Aber es ist wirklich "nett" wenn man hier dafür, dass man einer von wenigen ist, die öffentlich zugeben sich für einen Vergleich entschieden zu haben, auch noch doof von der Seite angemacht wird. Kann schon verstehen, warum es so selten Feedback gibt, was aus den Abmahnungen geworden ist. Wer sich zurückmeldet sind ja fast immer nur die, die entweder wirklich "vergessen" wurden und sich natürlich sehr darüber freuen oder diejenigen, die tatsächlich bis vors Gericht gehen. Meiner Meinung nach viel zu wenig Feedback um eine gute Statistik aufbauen zu können.

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2893 Beitrag von Alter Sack » Freitag 9. August 2013, 12:43

@Nessy - wer sagt dir denn, dass du bei einer eventuellen Klage in München landest?

Nessy
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2894 Beitrag von Nessy » Freitag 9. August 2013, 13:17

Alter Sack hat geschrieben:@Nessy - wer sagt dir denn, dass du bei einer eventuellen Klage in München landest?
Der gesunde Menschenverstand und die Tatsache, dass die Sachlage mit der Abschaffung des "fliegenden Gerichtsstandes" wohl noch nicht 100%ig durch ist, wohl erst recht nicht für Altfälle. Meine Klage wäre ja sicher in den nächsten Wochen eingetrudelt, bin ja schon im Jahr 2 nach der Abmahnung. Waldi lässt seine Schäfchen doch nicht so schnell woanders verhandeln oder hast du andere, neuere Infos zu der Thematik?

WalddorfSünder
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2895 Beitrag von WalddorfSünder » Freitag 9. August 2013, 13:48

Hallo zusammen,

seit 2010 habe ich auch mit WF zu tun, bin ein schuldiger Filmrunterlader, der sich für modUE + alles ablehnen und abwarten entschieden hat.

Hatte im Mai oder Juni 2013 (Briefe liegen leider atm in anderer Wohnung) einen Mahnbescheid bekommen, dem ich widersprochen habe (2 angekreuzt, per Einschreiben zurück ans Amtsgericht).

Danach kamen mit Abständen zwei Bettelbriefe/Adressennachfragen und Klagevorbereitungsmeldungen.
Danach mehrere Wochen nichts mehr.

Jetzt, Freitag, bekomme ich einen erneuten Mahnbescheid vom gleichen Amtsgericht - quasi das Gleiche, was ich zuvor bekommen habe. Bei allen Forenstöbereien habe ich so etwas noch nicht gefunden. Hat das jemand auch gehabt? Kommen die durcheinander?
Nochmal widersprechen und abwarten?

MFG :)

Edit: Damit das hier nicht falsch stehenbleibt: Ich hatte tatsächlich vergessen, dass es sich um zwei verschiedene Filme handelt. Erst als ich in meinen Ordner guckte, wo die Sachen fein abgeheftet schlummern, ist mir das leider bewusst geworden.

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2896 Beitrag von Alter Sack » Freitag 9. August 2013, 13:49

@Nessy - lies' dich mal schlau und schau dir den Ablauf von WF an. Von deinem Status bis zur eventuellen Klage sind's noch ein paar Schritte und demzufolge auch noch ein bißchen Zeit. Bin selbst mittlerweile nach Abmahnung in 2011 bei Punkt 4 "Vorbereitung Klageverfahren" angekommen und rechne in den nächsten Tagen mit Punkt 5. Ich gehe aber davon aus, dass, wenn es bei WF so weiterläuft wie bisher, es erst im nächsten Jahr so richtig weitergeht. Und "die Sachlage mit der Abschaffung des "fliegenden Gerichtsstandes"" ist 100%ig durch, sie muss nur noch inkrafttreten. Und dies geschieht am Tag nach der Verkündung. Nichtsdestotrotz gab es aber jetzt schon gerichtliche Entscheidungen, die sich am neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken orientierten, gerad in Bezug auf den fliegenden Gerichtsstand. Man sollte also nicht voreilig handeln. Im Endeffekt ist aber jeder seines eigenen Glückes Schmied. Was den fliegenden Gerichtsstand übrigens für Altfälle betrifft, da kommt es auf den Klagezeitpunkt an und nicht auf den der Abmahnung.

zeroblicker
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2897 Beitrag von zeroblicker » Freitag 9. August 2013, 15:02

At Walddorfsündiger

Hmm wenn du schuldig bist, dann stehe doch dazu, immer dieses Hoffen auf Vergessen/Verjährung...
Ansonsten musst du dich darauf einrichten, wie Steffen schon immer predigt, Klage kommt bestimmt.
Da kannst dann wählen Verteidigen oder um des Wissens das man nicht viel zu sagen hat vor Gericht einen Vergleich versuchen...

Mit dem Zweiten Mahnbescheid ist natürlich sehr kurios, vlt ist es ein anderer Abmahnfall (Steht da nicht irgendwo ne Vorgangsnummer drauf) oder die haben wirklich einfach nochmal ne Gebühr bezahlt, weil sie "vergessen" haben den Ersten weiterzuverfolgen.

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2898 Beitrag von Alter Sack » Freitag 9. August 2013, 15:08

Zweite Mahnbescheide für dieselbe Sache gab's bei Schulenberg & Schenk, glaub' ich, schon mal.

Nessy
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2899 Beitrag von Nessy » Freitag 9. August 2013, 15:09

@Alter Sack: Du magst Recht damit haben, dass nach Schritt 4 noch einige Schritte folgen, bis es vors Gericht geht. ABER da ich die Kohle nicht auf einen Schlag bezahlen kann, bin ich auf Ratenzahlung angewiesen und die scheint nach Waldi leider ab einem gewissen Punkt nicht mehr möglich zu sein und die Vergleichssumme zu drücken noch viel weniger. Aber eigentlich ist ja auch egal, an welchem Punkt ich den Schwanz eingezogen habe. Fakt ist nunmal, dass ich langsam Muffensausen bekam und innerhalb kürzester Zeit eben mehrere Briefe von Waldi eintrafen, wo doch bisher so lange Ruhe war. Ich gehe davon aus, dass wenn ich darauf nicht geantwortet hätte, die folgenden Schritte recht schnell nacheinander eingeleitet worden wären (so hab ich das zumindest beim Lesen der Beiträge hier im Forum verstanden). Ohne hieb- und stichfeste Beweise für meine Unschuld würde ich selbst bei Verhandlung am Wohnort nicht durchkommen und somit würde ich die Sache nur sinnlos in die Länge ziehen. Dass sie mich nach Schritt 4 hinterher einfach vergessen werden, glaube ich nämlich nicht wirklich.
Ich werde aber natürlich weiterhin hier im Forum verfolgen, was in nächster Zeit so passiert in Sachen Abmahnwahn. Vielleicht ärgere ich mich in ein paar Monaten über meinen vorschnellen Entschluss, weil es der Abgemahnte dank neuer Gesetzeslage vielleicht dann doch leichter hat, vielleicht bin ich aber auch einfach nur froh, den ganzen Scheiß hinter mir zu haben. Ich werde zu gegebener Zeit mein Feedback dazu geben ;-)

WalddorfSünder
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2900 Beitrag von WalddorfSünder » Freitag 9. August 2013, 15:15

@zeroblicker: Ja, aber vielleicht kommt auch keine Klage, insofern warte ich einfach mal ab. Einen Anwalt kann ich dann immer noch einschalten + Vergleich aushandeln (das wäre dann mein weiteres Vorgehen - kann beizeiten ja schonmal anfangen, alle Unterlagen einzuscannen, wie öfters empfohlen).

Es bezieht sich jeweils auf den gleichen Film und die auch vorher genannten Kosten, kann sein dass sie ihn ergänzt haben mit den Zinsen und den "Verfahrenskosten", evtl. der Gerichtsgebühr, die sie schon bezahlt haben. Hätte aber dann doch sämtliche Leute erreichen müssen, die einem ersten Mahnbescheid widersprochen haben. Stattdessen kommt ja bei den anderen hier anscheinend gar nichts oder ein Gerichtsverfahren.

Leider liegt der erste Mahnbescheid grad in ner anderen Wohnung, sonst könnte ich die Nummern vergleichen. Wollte auch beim Amtsgericht mal nachfragen, aber natürlich haben die Anrufzeiten von 8-12h Mo-Fr.
Wäre ja interessant, wenn das mit dem zweiten Mahnbescheid für die gleiche Sache negative Folgen hätte für WF :)

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