Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Mach Dir lieber Gedanken, das Du einen Anwalt beauftragst, der auch den § 105 UrhG / § 32 ZPO kennt. Selbst für eine Sekretärin einer Kanzlei sollte man beachten, entweder keine Auskunft zu geben, oder die Richtige. Ich darf "schludern", eine Kanzlei nicht.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
-
- Beiträge: 13
- Registriert: Samstag 20. Juli 2013, 19:37
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hi Leuts,
mein letztes Schreiben ist "Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen"
→ Abheften und eine Flasche Bier aufmachen.
Mich würde Interisieren wer den von Walldorf Frommer schon verklagt wurde ?
Gibt es evt.eine Liste die z.b. durch den Admin gepflegt wird wo die Nutzer dieses Forums
eintragen können in welcher Phase man sich befindet ?
Haltet durch !!
mein letztes Schreiben ist "Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen"
→ Abheften und eine Flasche Bier aufmachen.
Mich würde Interisieren wer den von Walldorf Frommer schon verklagt wurde ?
Gibt es evt.eine Liste die z.b. durch den Admin gepflegt wird wo die Nutzer dieses Forums
eintragen können in welcher Phase man sich befindet ?
Haltet durch !!
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Niemand, alles nur Panikmache. Die zahlen, die ich poste - denke ich mir nur aus.Mich würde Interessieren, wer den von Walldorf Frommer schon verklagt wurde?
Abgemahnte WF
- 2009 - 89.850
2010 - 86.670
2011 - 53.690
2012 - 24.975
- 2010 - 1.500 (1 Richter)
2011 - 500 (2 Richter)
2012 - 2.300 (5 Richter)
2013 (I. HJ) - ca. 3.000 (5 - 6 Richter)
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemerror6]3000/6=500 monatlich
durch 6 Richter = 83
83/22 Arbeitstage = knapp 4 täglich pro Richter
Und wenn die nix anderes machen, kann ich mit gut vorstellen, dass das ganze
Prozedere immer gleich abläuft. Eingefahren und nie dem Einzelnen gerecht werdend ...[/quoteem]
Man sollte aber alle beide Seiten der Medaille anschauen. Denn auf der anderen ist, dass auf eine große Anzahl von Klagen von den Gerichten reagiert werden muss. Dem Gerichten bleibt nicht viel übrig.
VG Steffen
durch 6 Richter = 83
83/22 Arbeitstage = knapp 4 täglich pro Richter
Und wenn die nix anderes machen, kann ich mit gut vorstellen, dass das ganze
Prozedere immer gleich abläuft. Eingefahren und nie dem Einzelnen gerecht werdend ...[/quoteem]
Man sollte aber alle beide Seiten der Medaille anschauen. Denn auf der anderen ist, dass auf eine große Anzahl von Klagen von den Gerichten reagiert werden muss. Dem Gerichten bleibt nicht viel übrig.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
-
- Beiträge: 350
- Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 17:59
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
So, bin seit ein paar Tagen bei Schritt 3 - Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung. Ist also nach gut 2 Jahren das 3.Schreiben von WF. Ratenzahlung wird ebenfalls großzügig angeboten. Werde die Sache erstmal ordnungsgemäß z.d.A. legen und weiter abwarten. Kann ja noch interessant werden, zumindest was die Auswahl eines Gerichtsstandortes betrifft nach eventueller Klageerhebung. Wenn's weiter planmäßig läuft, dürften bis dahin wohl noch gut 1 bis 1 1/2 Jahre ins Land gehen.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
hallo zusammen!
bin mit heutigem schreiben von wf nun bei schritt 3 angelangt, bislang auch keinen eigenen anwalt eingeschaltet. gibt es zum jetzigen zeitpunkt noch erfolgsaussichten für einen vergleichs unterhalb der von wf geforderten summe (956€)?
gruß
bin mit heutigem schreiben von wf nun bei schritt 3 angelangt, bislang auch keinen eigenen anwalt eingeschaltet. gibt es zum jetzigen zeitpunkt noch erfolgsaussichten für einen vergleichs unterhalb der von wf geforderten summe (956€)?
gruß
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ja.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
-
- Beiträge: 2
- Registriert: Mittwoch 26. Juni 2013, 13:56
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hey, bin bei Punkt 5 ! Wie muss ich mich verhalten wenn ich umgezogen bin bzgl. Meldepflicht ! Wie hat mein Brief oder meine Nachricht an WF auszusehen ? Oder reicht auch EMail/Fax ?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemabmahnteufel]Wie muss ich mich verhalten, wenn ich umgezogen bin bzgl. Meldepflicht ! Wie hat mein Brief oder meine
Nachricht an WF auszusehen ? Oder reicht auch EMail/Fax ?[/quoteem]
Hier kann ich nur von dem Standpunkt von AW3P aus sprechen. Sehr viele sind der Meinung, dass man eine
Adressänderung -nicht- mitteilen muss, da der Abmahner, wenn er etwas von einem will, diese sich mittels
Mehrarbeit dann besorgen muss. Insgeheim hofft man natürlich, das der Aufwand zu groß sei. Pustekuchen.
Man sollte doch davon ausgehen, die mod. UE stellt ein neues Angebot dar, ein Unterlassungsvertrag, der
unbefristet abgegeben wird und deshalb unbefristet angenommen werden kann. Wenn man jetzt vom Vertragsrecht
ausgeht, sind Änderungen bei den Vertragspartnern meldepflichtig. Für mich auch wichtig in punkto Verjährung.
Muss ich nach Abgabe einer mod. UE einen möglichen
Adresswechsel/Wohnwechsel WF mitteilen?
=> Ja!
Musterschreiben:
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Versand:
- Einschreiben (normal, Einwurf oder natürlich auch m. RS)
- Fax / E-Mail (entweder Fax oder E-Mail, wenn möglich ist es besser alles beide)
VG Steffen
Nachricht an WF auszusehen ? Oder reicht auch EMail/Fax ?[/quoteem]
Hier kann ich nur von dem Standpunkt von AW3P aus sprechen. Sehr viele sind der Meinung, dass man eine
Adressänderung -nicht- mitteilen muss, da der Abmahner, wenn er etwas von einem will, diese sich mittels
Mehrarbeit dann besorgen muss. Insgeheim hofft man natürlich, das der Aufwand zu groß sei. Pustekuchen.
Man sollte doch davon ausgehen, die mod. UE stellt ein neues Angebot dar, ein Unterlassungsvertrag, der
unbefristet abgegeben wird und deshalb unbefristet angenommen werden kann. Wenn man jetzt vom Vertragsrecht
ausgeht, sind Änderungen bei den Vertragspartnern meldepflichtig. Für mich auch wichtig in punkto Verjährung.
Muss ich nach Abgabe einer mod. UE einen möglichen
Adresswechsel/Wohnwechsel WF mitteilen?
=> Ja!
Musterschreiben:
<Absender>
Vorab per E-Mail: info@waldorf-frommer.de
Per Einschreiben
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>
Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>
Neue Anschrift:
<neue Anschrift>
Mit freundlichen Grüßen
______________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Vorab per E-Mail: info@waldorf-frommer.de
Per Einschreiben
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>
Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>
Neue Anschrift:
<neue Anschrift>
Mit freundlichen Grüßen
______________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Versand:
- Einschreiben (normal, Einwurf oder natürlich auch m. RS)
- Fax / E-Mail (entweder Fax oder E-Mail, wenn möglich ist es besser alles beide)
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
-
- Beiträge: 2
- Registriert: Mittwoch 26. Juni 2013, 13:56
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Vielen Dank für die schnelle Antwort, wird sofort umgesetzt und weiter gezittert !
-
- Beiträge: 2
- Registriert: Freitag 5. April 2013, 07:20
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wie sieht es aus, wenn man einen Nachsendeantrag gestellt hat (der auch Dauerhaft ist)? Dann kommen ja trotzdem alle Briefe an der neuen Adresse an...
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Die Deutsche Post erklärt, das Einschreiben und Postzustellungsurkunden bei Nachsendeauftrag an die neue Adresse zugesandt werden. Außer, man hat dieses im Nachsendeauftrag es nicht angekreuzt oder wünscht es nicht. Selbst die Mitteilung der neuen Adresse kann man im Nachsendeauftrag so ankreuzen, dass diese nicht mitzuteilen ist.
Ich würde auf so einen Murks verzichten. Dem Abmahner den Adresswechsel anzeigen und gut.
VG Steffen
Ich würde auf so einen Murks verzichten. Dem Abmahner den Adresswechsel anzeigen und gut.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich stehe grade vor der verjährung von zwei Abmahnungen von WF und schwanke zwischen vergleich und durchziehen ohne viel aussicht bei Klageerhebung.
nun ist mir in der Neuigkeiten Seite aufgefallen das der Gerichtsstand wohl neu Geregelt ist:
Da wir sehr weit von München entfernt wohnen würde ich darauf Spekulieren das WF sich auf Münchner Klagen fokusieren wird um in die Medien zu kommen und die Entfernten und unbekannten gerichtsstände vielleicht ignoriert.
Wie realistisch das ist, ist natürlich Geschmackssache - aber stimmt es das wir von München loskommen?
nun ist mir in der Neuigkeiten Seite aufgefallen das der Gerichtsstand wohl neu Geregelt ist:
Ich habe die Erklärung noch nicht restlos Verstanden, .. Für mich liest sich daraus das WF meinen Vater (Anschlussinhaber) nicht in München verklagen kann, sondern definitiv an einem Nahegelegenen Standort der auf Urheberrechtssache spezialisierter ist - wenn sie nicht Darlegen können das er die Filme vmtl. Beruflich/Gewerblich genutzt hat - was sich bei seinem Job nicht machbar ist.§ 104a Gerichtsstand
(1) Für Klagen wegen Urheberrechtsstreitsachen gegen eine natürliche Person, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk diese Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn die beklagte Person im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.
Da wir sehr weit von München entfernt wohnen würde ich darauf Spekulieren das WF sich auf Münchner Klagen fokusieren wird um in die Medien zu kommen und die Entfernten und unbekannten gerichtsstände vielleicht ignoriert.
Wie realistisch das ist, ist natürlich Geschmackssache - aber stimmt es das wir von München loskommen?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Richtig, aber diese Gesetzesänderung ist noch nicht in Kraft! Deshalb ist immer noch § 105 UrhG i.V.m. §§ 32 (fliegende Gerichtsstand), 35 ZPO einschlägig.nun ist mir in der Neuigkeiten Seite aufgefallen das der Gerichtsstand wohl neu Geregelt ist
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Der Artikel ließt sich aber sehr sicher.. Welche instanzen muss das gesetz noch gehen bis es Rechtskräftig wird? Oder viel wichtiger - wie lange dauert das noch?Steffen hat geschrieben:Richtig, aber diese Gesetzesänderung ist noch nicht in Kraft! Deshalb ist immer noch § 105 UrhG i.V.m. §§ 32 (fliegende Gerichtsstand), 35 ZPO einschlägig.nun ist mir in der Neuigkeiten Seite aufgefallen das der Gerichtsstand wohl neu Geregelt ist
VG Steffen
und um meine Frage mal richtig zu stellen:
Wenn die Änderung in Kraft treten bekommen die mich nicht mehr einfach nach München?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Guten Tag,
ich wollte hier nur mal unabhängig von anderen Fragen meine momentane Erfahrungen mit WF wiedergeben.
Ohne genaue Daten, Zaheln und Titel zu nennen, kann ich nur sagen das mich eine Abmahnung erreicht hat für einen Film.
Wie im Forum habe ich die ModUE abgeschickt welche angenommen wurde innerhalb von kürzester Zeit, die Forderung von dem gewöhnlichen Betrag den WF fordert wurde natürlich nicht zurückgenommen.
Da ich bereits bei einer anderen Kanzlei eind Abmahnung laufen habe (31.12. ist Verjährung *klopf klopf*) und ich einfach keinerlei Nerv und Lust hatte das Spiel nochmal 3 Jahre zu spielen, habe ich ein Vergleichsangebot geschickt, welches auch hier zu finden ist. Ich habe mich an die 1/3 Regel gehalten. Der Vergleich wurde angenommen, man muss ein Schriftstück unterschreiben, dass man das Angebot an nimmt und innerhalb 14 Tagen das Geld überweisen.
Nur mal für alle die Überlegen einen Vergleich ohne Anwalt anzustreben. Gründe warum ich weniger zahlen will habe ich nicht angegeben, also wirtschaftliche Gründe oder so.
Alles Gute und einen starken Willen!
Sushi
ich wollte hier nur mal unabhängig von anderen Fragen meine momentane Erfahrungen mit WF wiedergeben.
Ohne genaue Daten, Zaheln und Titel zu nennen, kann ich nur sagen das mich eine Abmahnung erreicht hat für einen Film.
Wie im Forum habe ich die ModUE abgeschickt welche angenommen wurde innerhalb von kürzester Zeit, die Forderung von dem gewöhnlichen Betrag den WF fordert wurde natürlich nicht zurückgenommen.
Da ich bereits bei einer anderen Kanzlei eind Abmahnung laufen habe (31.12. ist Verjährung *klopf klopf*) und ich einfach keinerlei Nerv und Lust hatte das Spiel nochmal 3 Jahre zu spielen, habe ich ein Vergleichsangebot geschickt, welches auch hier zu finden ist. Ich habe mich an die 1/3 Regel gehalten. Der Vergleich wurde angenommen, man muss ein Schriftstück unterschreiben, dass man das Angebot an nimmt und innerhalb 14 Tagen das Geld überweisen.
Nur mal für alle die Überlegen einen Vergleich ohne Anwalt anzustreben. Gründe warum ich weniger zahlen will habe ich nicht angegeben, also wirtschaftliche Gründe oder so.
Alles Gute und einen starken Willen!
Sushi
-
- Beiträge: 13
- Registriert: Samstag 20. Juli 2013, 19:37
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Abgemahnte,
hier mal mein Zeitlicher Ablauf von Schritt 3 zu Schritt 5 :
Schritt 3
Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung Datum 24.06.2013
Schritt 4
Vorbereitung Klageverfahren Datum 04.07.2013
Schritt 5
Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen Datum 19.07.2013
Freut euch auf weitere Post die sind Fix (in Standardbriefe versenden)
Wer von Euch ist auch bei Schritt 5 (mit Datum) ??
Grüße Tom
hier mal mein Zeitlicher Ablauf von Schritt 3 zu Schritt 5 :
Schritt 3
Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung Datum 24.06.2013
Schritt 4
Vorbereitung Klageverfahren Datum 04.07.2013
Schritt 5
Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen Datum 19.07.2013
Freut euch auf weitere Post die sind Fix (in Standardbriefe versenden)
Wer von Euch ist auch bei Schritt 5 (mit Datum) ??
Grüße Tom
-
- Beiträge: 41
- Registriert: Montag 1. Juli 2013, 09:46
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@ sushi
hattest du einen 800+€ oder den günstigen Flatratetarif von 400+€ in der Forderung stehen?
1/3 ist vlt deine Regel, hier ist normalerweise 50-70% die Regel, wo die Anwälte dann erstmal keinen Bock haben weiter Briefe zu schreiben und lieber damit ihren Tank füllen.
Vlt haben Sie bei dir auch nur einen Logzeitpunkt. Denke mal das Sie dann lieber Fälle weiterverfolgen wo man mehrere Logzeitpunkte hat oder hoffen dich nochmal irgendwann zu erwischen, mod. UE sei dank.
Spekulatius ist so lecker
So Long
hattest du einen 800+€ oder den günstigen Flatratetarif von 400+€ in der Forderung stehen?
1/3 ist vlt deine Regel, hier ist normalerweise 50-70% die Regel, wo die Anwälte dann erstmal keinen Bock haben weiter Briefe zu schreiben und lieber damit ihren Tank füllen.
Vlt haben Sie bei dir auch nur einen Logzeitpunkt. Denke mal das Sie dann lieber Fälle weiterverfolgen wo man mehrere Logzeitpunkte hat oder hoffen dich nochmal irgendwann zu erwischen, mod. UE sei dank.
Spekulatius ist so lecker
So Long
-
- Beiträge: 350
- Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 17:59
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Vielleicht meint er mit 1/3 Regel, dass er ein Drittel weniger gelöhnt hat? Also im Endeffekt so bei 60-70 % der Ausgangsforderung liegt und womit er bei ca. 600-700 Euro geblieben ist.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo liebe Mitstreiter,
ich wurde wg einer Folge HIMYM abgemahnt, gefordert wurden die beruehmten 471,- EUR, mein Angebot i. H. v. 55% wurde abgelehnt, und knapp 370 EUR angeboten. Mein zweites Angebot mit 65% wurde ebenfalls abgelehnt, und nochmal die 370 angeboten. ModUE wurd natuerlich versendet (1.000 Dank dafuer!)
Es gibt nur einen Logzeitpunkt fuer eine Dauer von 62 Sek, ich bin mir noch nicht sicher was ich machen werden.
Eine Frage noch zum Gerichtsstand, mal davon ausgehend das das durchgeht, ist der Tatzeitpunkt doch egal, wichtig ist wann die Klage erhoben wird, oder? Oder ist das ein Punkt der erst mal verhandelt werden muesste?
ich wurde wg einer Folge HIMYM abgemahnt, gefordert wurden die beruehmten 471,- EUR, mein Angebot i. H. v. 55% wurde abgelehnt, und knapp 370 EUR angeboten. Mein zweites Angebot mit 65% wurde ebenfalls abgelehnt, und nochmal die 370 angeboten. ModUE wurd natuerlich versendet (1.000 Dank dafuer!)
Es gibt nur einen Logzeitpunkt fuer eine Dauer von 62 Sek, ich bin mir noch nicht sicher was ich machen werden.
Eine Frage noch zum Gerichtsstand, mal davon ausgehend das das durchgeht, ist der Tatzeitpunkt doch egal, wichtig ist wann die Klage erhoben wird, oder? Oder ist das ein Punkt der erst mal verhandelt werden muesste?