Abmahnung von We Save your Copyrights

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Aingeal
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#161 Beitrag von Aingeal » Sonntag 16. Juni 2013, 00:45

Hallo,

ist man verpflichtet, den Kanzleien die neue Adresse mitzuteilen? Was passiert denn für den Fall, dass man das vergisst? Meistens ist es ja schon eine Zeit lang her, dass man was von denen gehört hat, da sind die natürlich nicht so präsent wie z.B. das Zeitungsabo, was man regelmäßig erhält.

Viele Grüße

abzocke
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#162 Beitrag von abzocke » Sonntag 16. Juni 2013, 11:34

Aingeal hat geschrieben:Hallo,

ist man verpflichtet, den Kanzleien die neue Adresse mitzuteilen? Was passiert denn für den Fall, dass man das vergisst? Meistens ist es ja schon eine Zeit lang her, dass man was von denen gehört hat, da sind die natürlich nicht so präsent wie z.B. das Zeitungsabo, was man regelmäßig erhält.

Viele Grüße
Bist nicht verpflichtet ihnen die neue Adresse mitzuteilen.Wozu gibt es Einwohnermeldeämter.Kommen die Herrn Abmahner zumindest mal ans arbeiten... -ö.,,ö.,,

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Steffen
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#163 Beitrag von Steffen » Sonntag 16. Juni 2013, 12:26

[quoteemabzocke]Bist nicht verpflichtet, ihnen die neue Adresse mitzuteilen.Wozu gibt es Einwohnermeldeämter. Kommen
die Herrn Abmahner zumindest mal ans arbeiten...[/quoteem]

Dieses ist lilabunte Forenromatik und Murks!

Ich persönlich sehr es anders. Zuallererst ist eine mod. UE = Vertrag (Annahme, bis dahin neues Angebot,
was jederzeit angenommen werden kann). Das bedeutet, Änderungen zwischen den Vertragspartnern sind
meldepflichtig. In einem Fall auf München, hat sogar die Antwort mittels neuer Anschrift, den Fall gekippt,
da schon verjährt, auch bei Nichtzustellung des MB durch falsche Adresse.

Auch verstehe ich nicht, was man erreichen will mit dieser Mehrarbeit? Diese geht unkompliziert (Name,
Anschrift) per Fax oder E-Mail, selbst für Privatpersonen. Für die Auskünfte aus dem Melderegister hingegen
berechnen die Behörden unterschiedliche Gebühren von 3,50 bis zu 16,00 Euro, Tendenz steigend. Dieses
so genannte Zeitschinden und die so große Mehrarbeit = Murks.

Meines Erachtens nur ein Zeichen = vielleicht machen die es nicht, dann bin ich raus! Hoffentlich! Schwachfug!



Deshalb, wird -jedenfalls hier- immer geraten:

Adressänderungen sind meldepflichtig!


Einfach dieses Schreiben (natürlich anpassen, Doppelversand) versenden!



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

<Absender>
Per Einwurf Einschreiben
Vorab per E-Mail: info@abmahner.de
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>

Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>

Neue Anschrift:
<neue Anschrift>

Mit freundlichen Grüßen

_______________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



VG Steffen

abzocke
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#164 Beitrag von abzocke » Sonntag 16. Juni 2013, 13:07

Also vertrittst du eine absolute gegensätzliche Meinung im Gegensatz zudem was andere Foren raten.....

Wie Berichte aus anderen Foren beschreiben ehemals nw zum Beispiel machen sich viele Abmahner die Mühe des Verfolgens nicht.Warum auch bei tausenden von Abgemahnten.Bedeutet ja Arbeit in einem konkreten Fall.....Könnte Probleme/Arbeit geben da es bisher ja nur standardmäßige Textbausteinbriefe gab.

Bevor ich hier aber abgekanzelt werde und wie dein Beispiel wahrscheinlich WF in München zeigt, sollte man seine neue Adresse mitteilen um gerade an diesem sehr abmahnerfreundlichen Standort nicht noch mehr Probleme zu bekommen.

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Steffen
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#165 Beitrag von Steffen » Sonntag 16. Juni 2013, 13:45

[quoteemabzocke]Also vertrittst du eine absolute gegensätzliche Meinung im Gegensatz zudem
was andere Foren raten ...[/quoteem]

:al

Bitte einmal im Grundsatz beachten,
  • 1. hier ist aber das Forum von AW3P! Was andere Foren meinen, empfehlen oder
    raten, ist deren Problem, denn sie habe dieses dann allein zu verantworten.
    2. die Ausrichtung eines Forums legt die jeweilige Administration fest, und
    kein anderes Forum oder User.
    3. Mich hat noch nie interessiert, was andere Foren für Interessen und
    Gemeinschaften haben. Denn gefallen mir diese nicht, kündige ich die
    Zusammenarbeit auf.
AW3P wird deshalb bei einem Wohnwechsel bzw. Adressänderung - immer - empfehlen:
diese sind der Gegenseite formlos und im Doppelversand mitzuteilen, da meldepflichtig!


Mustertext:

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

<Absender>
Per Einwurf Einschreiben
Vorab per E-Mail: info@abmahner.de
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>

Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>

Neue Anschrift:
<neue Anschrift>

Mit freundlichen Grüßen

_______________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Wir sind doch einmal im Klaren, das eine mod. UE zu einem Unterlassungsvertrag wird.
Dieses begründet ein Dauerschuldverhältnis. Bei Wohnwechsel bzw. Adressänderung
ergeben sich daraus bestimmte Pflichten des betreffenden Vertragspartners. Dazu gehört,
diese Änderung dem anderen Vertragspartner mitzuteilen. Im Gegenteil, es könnte sich
ein Schadensersatz entstehen, da man offensichtlich vorsätzlich seine Adressänderung
nicht angezeigt hat, um sich mögliche Konsequenzen zu entziehen. Juristen können über
alles streiten.

Du lässt Dir ja bei Eröffnung eines neuen Kontos, deinen Lohn auch nicht auf ein Altes,
nicht mehr Bestehendes, überweisen. Oder? Kein weiterer Diskussionsbedarf. Punkt. Aus.

VG Steffen

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JohnnyWalker
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#166 Beitrag von JohnnyWalker » Donnerstag 20. Juni 2013, 11:02

Hi.
Also zur Sache mit der Adressänderung kann ich nur so viel sagen, dass es bei denen nichtmal was bringt....

Letztes Jahr auch ne Abmahnung von 2009 erhalten, welche dieses Jahr verjährt ist...
War in der Zeit umgezogen und hatte dies in der ModUE mit neuer Adresse angegeben sowie extra Schreiben. Abmahnung kam über Nachsendeauftrag.

Da nach kam die Anerkennung der ModUE immer noch an die alte Adresse. Nochmals die Adressänderung mittgeteilt, keine Reaktion.
Dann kam oh wie verwunderlich dieses Jahr noch Forderungen mit Preis nachlässen, immer noch an die alte Adresse....
Demnächst endet mein Nachsendeauftrag, dann kommt wohl gar nix mehr.... Wobei ich eh mit nichts mehr rechne, wegen der Verjährung.

Will damit nur sagen, dass es nicht unbedingt egal ist seine Adresse mitzuteilen, aber es die nichtmal für nötig halten neue Daten einzupflegen.
Die hauen ihre Sinnlosschreiben einfach roboterartig raus und hoffen das irgend nen Depp das bezahlt.

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Steffen
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#167 Beitrag von Steffen » Donnerstag 20. Juni 2013, 11:12

[quoteemJohnnyWalker]Also zur Sache mit der Adressänderung kann ich nur so viel sagen, dass es bei denen nicht mal was bringt ...[/quoteem]

Es soll ja auch in Grundsatz etwas für dich bringen. Hat man die Adressänderung denen schriftlich mitgeteilt + dazugehörigen Versandnachweis, lehnt man sich zurück und gut. Kostet vlt. 5 Minuten Arbeit, eine Briefmarke, eine E-Mail und tut nicht weh.

Wenn die Gegenseite versäumt die Adressänderung einzupflegen, dann ist es letztendlich dann denen ihr Problem.

VG Steffen

Leidender
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#168 Beitrag von Leidender » Donnerstag 20. Juni 2013, 12:21

Habe heute eine Abmahnung wegen einer angeblichen Uhrheberverletzung vom 02.04.2010 bekommen.Mein Klarname ist denen seit 16.06.2010 bekannt. Soll ich denen trotzdem eine mod. UE zu senden?, oder nicht reagieren da evtl. bereits verjährt? ;.ä

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Steffen
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#169 Beitrag von Steffen » Donnerstag 20. Juni 2013, 12:42

Ende der Verjährungsfrist = 31.12.2013; 24.00 Uhr!


.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.

kidicarus
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#170 Beitrag von kidicarus » Donnerstag 20. Juni 2013, 12:49

Leidender hat geschrieben:Habe heute eine Abmahnung wegen einer angeblichen Uhrheberverletzung vom 02.04.2010 bekommen.Mein Klarname ist denen seit 16.06.2010 bekannt. Soll ich denen trotzdem eine mod. UE zu senden?, oder nicht reagieren da evtl. bereits verjährt? ;.ä
Darf ich fragen, woher Du weisst, seit wann genau der Klarname bekannt war?

Buggy
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#171 Beitrag von Buggy » Donnerstag 20. Juni 2013, 14:51

Rasch und Kollegen
Am 15.10.2010 erstes Schreiben von Rasch wegen Urheberverletzung aus der Top 100 Single Chart
Titel:
Stromae-Alors on Danse
Juli-Elektrisches Gefühl
Velile-Helele
Ace of base-All for You
Gentleman-To the Top
Stanfour-Life without You
Aura Dione-Song for Sophie
Charlee-Boy Like You

Forderung 1200€.Daraufhin hat eine Bekannte (Anwältin) mir eine Unterlassungsverpflichtungserklärung geschrieben und die habe ich fristgerecht abgeschickt.

Jetzt am 18.06.2013 zweites Mal Post.
Darin bedankt sich jetzt der Anwalt M.Bolin (Kanzlei Rasch) für dieses Schreiben und schreibt,das keine vergleichsweise Einigung bezüglich der Ersatzansprüche ihrer Mandantin erfolgt sind.
Drohungen mit das Ihre Mandatschaft den Klageweg nicht scheut.....

Forderung immer noch 1200€

Was soll ich machen?

abzocke
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#172 Beitrag von abzocke » Donnerstag 20. Juni 2013, 18:59

Buggy

Ist ein normaler Bettler....Das wichtigste fehlt halt noch, das Geld.Wenn du dich für die Variante mod UE +aussitzen entschieden hast lochst du diesen Brief und heftest ihn ab.

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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#173 Beitrag von Leidender » Donnerstag 20. Juni 2013, 21:00

Darf ich fragen, woher Du weisst, seit wann genau der Klarname bekannt war?


Laut Anschreiben wurde Auftrag vom Rechteinhaber am 16.06 .2010 an Anwalt übergeben. gk..)(


Leidender :,:

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Steffen
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#174 Beitrag von Steffen » Freitag 21. Juni 2013, 10:38

Was soll ich machen?

Bitte beachten, in diesem Thread geht es nicht um Rasch,
dafür gibt es einen separaten! Danke!




.
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

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Sonic83
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Registriert: Mittwoch 26. Juni 2013, 12:59

Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#175 Beitrag von Sonic83 » Mittwoch 26. Juni 2013, 13:05

Ich bin ebenfalls von einer Abmahnung von WSYC betroffen.

Mögliche Tat: August 2010
Abmahnung: Mai 2013

Ich habe eine mod. UE mit eurer Hilfe abgegeben. Vielen Dank.

Vorgestern per Mail ein Schreiben bekommen, dass die UE akzeptiert wird, die Forderung von 450 Euro aber noch besteht.

Muss ich auf dieses Schreiben jetzt mit einem Wiederspruch reagieren, oder soll ich dies einfach mal komplett ignorieren?

Gruß Sonic83

mrpinkeyes
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#176 Beitrag von mrpinkeyes » Mittwoch 26. Juni 2013, 13:40

Abheften.

Nächste Widerspruch bei Mahnbescheid oder Inkassofirma.

ETS_Trucki
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#177 Beitrag von ETS_Trucki » Mittwoch 26. Juni 2013, 14:48

Sonic83 hat geschrieben: Vorgestern per Mail ein Schreiben bekommen, dass die UE akzeptiert wird, die Förderung von 450 Euro aber noch besteht.
Ein Schreiben per Mail? Hatte ich auch noch nicht. Is ja mal was neues.
Ich warte noch auf die Annahme meiner mod. UE

kidicarus
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#178 Beitrag von kidicarus » Mittwoch 26. Juni 2013, 15:13

Die Annahme der UE kam bei uns auch nur per Mail. Ist doch praktisch, kann man sich das Porto sparen .-:;

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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#179 Beitrag von tompson077 » Donnerstag 27. Juni 2013, 07:47

Hallo zusammen,

ich habe nun auch noch eine Frage!

Wie alle anderen hier habe auch ich ein Abmahnschreiben wegen Culch Candela bekommen. Ich habe jedoch nie selber über irgendwelche Seiten Lieder gezogen. Mein Schreiben bezieht sich auf den 04.04.2010. Nun ist bei mir aber folgendes der Fall. Im März 2010 wurden bei mir in der Wohnung einige Sachen von einem Mieter in unserem Hauses gestohlen und wurde auch vor Gericht dafür verurteilt, da er gestanden hat. Es waren unter anderem mein iPhone, ein USB-Webstick etc.. Dieser Mieter war ein Freund meiner Tochter und bekam von ihr Zutritt zu unserer Wohnung. Ich gehe nun davon aus, dass er damals sich unsere Zugangsdaten ebenfalls irgendwie zugänglich gemacht hat indem er meinen Webschlüssel abgeschrieben hat oder so. Kann ich dies irgendwie hier geltend machen? Wie gesagt, von unserer Seite hat NIEMAND irgendetwas über diese Tauschbörse heruntergeladen.

Danke für Eure Hilfe

Thomas

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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#180 Beitrag von Steffen » Donnerstag 27. Juni 2013, 16:46

Das Problem, ich bin kein Richter und weiß nicht wie er dieses aufnimmt. Aber ich könnte mir vorstellen, das es wohl so, als einfaches Bestreiten gilt. Es ist nicht ersichtlich, wo Du, der Freund Deiner Tochter und die Tochter zu jeweiligen Log waren und taten. Auch wäre es schön, wenn Deine Tochter Deinen Verdacht mittels eidesstattlicher Versicherung bestätigt. Noch besser, wenn der Freund es schriftlich gesteht usw.

VG Steffen

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