Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

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1331
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#341 Beitrag von 1331 » Montag 27. Mai 2013, 18:27

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Ich entnehme dem jetzt mal, dass es in jedem Fall hilfreich ist, doch schriftlich (in Form des Musterschreibens) Stellung zu nehmen!?


Gruß,
1331

abzocke
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#342 Beitrag von abzocke » Montag 27. Mai 2013, 18:41

@1331

Du bist der Inkassobude keinerlei Stellung schuldig.Du wiedersprichst mit dem Mustertext dem Schreiben und beugst vor das kein Schufaeintrag von ihnen vorgenommen wird.Dürfen sie eigentlich nicht,machen sie aber wie die vergangenheit zeigt.mehr ist nicht nötig.

Alias1
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#343 Beitrag von Alias1 » Donnerstag 30. Mai 2013, 00:16

Hallo,

ich habe bereits vor längerer Zeit Post von einer Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH bekommen.
Es geht auch um eine Abmahnung von Schulenberg und Schenk.
Der Rechteinhaber ist eine Berlin Media Art jt e.K..
Habe auf die Schreiben der Anwälte nicht reagiert und seit 2010 war auch Ruhe.
2012 hat dann die Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH geschrieben.
Jetzt habe ich Post vom Gericht bekommen. Das Inkassobüro hat Klage eingereicht!

Wie muss ich mich hier verhalten? Wie läuft sowas ab?
Kann ich einer Klage noch entgehen? Wie teuer kann das für mich werden (Anwalt, Gerichtskosten etc.)


Vielen Dank.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#344 Beitrag von Steffen » Donnerstag 30. Mai 2013, 04:50

Erst einmal durchatmen und einen Anwalt beauftragen. Hierzu kann man sich an unsere Liste orientieren und einen Anwalt beauftragen, der in der Nähe des Amtsgerichtes wohnt.

Wichtig wäre aber, einen gerichtlichen Mahnbescheid (den kann man selbst widersprechen), oder einen Hinweisbeschluss zur Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens (dann sofort Anwalt)!?

Kannst mich hierzu gern per E-Mail kontaktieren.

VG Steffen

Bierchecker
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#345 Beitrag von Bierchecker » Samstag 1. Juni 2013, 14:50

Hallo,

ich habe Anfang 2010 eine Abmahnung von Baumgarten bekommen, Forderung widersprochen und ModUE geschickt.

Jetzt, Mai 2013, habe ich eine Forderung von RHEIN INKASSO bekommen und werde dieser dank der Hilfe des Forums widersprechen...

...zwei Fragen habe ich jedoch und würde mich über Eure Hilfe sehr freuen:

1. Da unser Internetanschluss über meine Frau läuft, geht die ganze Sache auf ihren Namen, obwohl sie damit eigentlich gar nichts zu tun hat - kann ich da jetzt noch was dran ändern?

2. Sehe ich es richtig, dass die Angelegenheit Ende 2013 verjährt?

Danke und Gruß

Bierchecker

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#346 Beitrag von Steffen » Samstag 1. Juni 2013, 23:17

U 25, Typ: S&S: AW3P orten, anvisieren und zerstören!


Letzten Freitag, nach einer anstrengen "10 Stunden-Schicht"-Woche, kam ich nach Hause und
fand in der Druckerablage ein Fax vor. Nachdem ich mich frischmachte, habe ich es gelesen und
mir fehlten die Worte. Dieses Mal musste ich meine Gedanken in Ruhe ordnen.

..................................................


Absender: Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte GbR

Betreff: Ihr unzulässiges Verhalten unter http://abmahnwahn-dreipage.de/forum

(...) unter der o.g. Adresse berichten Sie in polemischer Weise über die Einstweilige
Verfügung, die unsere Kanzlei gegen Sie vor dem Landgericht Berlin erwirkt hat. (...)

(...) Sie sind als Wettbewerber anzusehen. Dies hat auch das Landgericht Berlin in der
o.g. Einstweilige Verfügung bestätigt. (...)

(...) Indem Sie ohne ein berechtigtes Interesse unter voller Namensnennung über die
Einstweilige Verfügung berichten, erfüllen Sie den Tatbestand der Herabsetzung gem. § 4
Nr. 7 UWG. (...)

(...) Uns steht daher ein Unterlassungsanspruch gegen Sie zu. (...)


(...) Ferner sind Sie verpflichtet, die Kosten für unsere anwaltliche Inanspruchnahme zu
tragen (...)
(...) Gegenstandswert: 10.000,00 EUR
1,3 GG §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV - 631,80 EUR
Post und Telekommunikation Nr. 7001 VV RVG - 20,00 EUR
______________________________________________________

Gesamtbetrag - 651,80 EUR (...)

(...) Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (...)
(...) 1. es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden
Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR zu unterlassen, selbst oder durch andere,
a) die Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 25.04.2013, Az. 103 O 60/13 zu
veröffentlichen;
b) über die Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 25.04.2013, Az. 103 O 60/13 in
identifizierbarer Art und Weise zu berichten; (...)

..................................................


Geht es denn hier wirklich noch um das Recht bzw. Recht haben bei den Vorgehensweisen der
Abmahnkanzlei Schulenberg & Schenk GbR gegenüber der ehrenamtlichen Initiative AW3P?

Oder will man hier mit der "Abmahn-Keule" und des "Rechts des wirtschaftlich Stärkeren"
auf die öffentliche Meinungsfreiheit sowie öffentlichen Interesse Einfluss nehmen, eine
Berichtserstattung über das Geschäftsmodell Abmahnung mit allen Mitteln sowie ohne
Rücksicht unterbinden?

Oder ist es eine Art Vergeltungsaktion, weil es am Amts- und Landgericht Hamburg nicht so
läuft, wie vielleicht vorgestellt? Getreu dem Motto: "Trifft man den "Dicken" von AW3P,
trifft man gleichfalls jemand anderen mit".

Oder ist man nur genervt, das AW3P relativ gut im Google-Ranking steht?


..................................................

Abmahnwahn Statistik - Anzahl versendeter Abmahnungen der Abmahnkanzlei Schulenberg &
Schenk Rechtsanwälte (je Abmahnung Forderungshöhe ca. 1.200,00 EUR, davon ca. 650,00 EUR
anwaltliche Gebühren):


2009: 12.395 = 8.056.750 EUR anwaltliche Gebühren
2010: 22.400 = 14.560.000 EUR anwaltliche Gebühren
2011: 3.360 = 2.184.000 EUR anwaltliche Gebühren
2012: 3.500 = 2.275.000 EUR anwaltliche Gebühren
______________________________________________

Gesamt = 27.075.750 EUR anwaltliche Gebühren
=============================================

..................................................


Fragen über Fragen. Dieses wilde und teils kindische umsichschlagen der Abmahnkanzlei
Schulenberg & Schenk GbR zeigt aber eines deutlich auf: AW3P hat nicht verkehrt gemacht,
denn ansonsten würde man sich nicht auf eine kleine private ehrenamtliche Initiative
stürtzen mit dem wahrscheinlichen Ziel:

AW3P orten, anvisieren und zerstören!


Bild
Karikatur SH-2013



..................................................



Zusammenfassung:

(1) 02.04.2013 - Aufforderung per E-Mail
  • Grund: Wettbewerbsverstoß, unerlaubte Rechtsdienstleistungen; Rufschädigung; Nennung des
    Kanzleinamens
    Forderungen: Beseitigung der Verstöße innerhalb 7 Tage
    Reaktion: Zurückweisung der Forderungen per E-Mail
(2) 03.04.2013 - Abmahnung AW3P
  • Grund: Wettbewerbsverstoß, unerlaubte Rechtsdienstleistungen; Rufschädigung; Nennung des
    Kanzleinamens
    Forderungen: strafbewehrte UVE; AG (Gegenstandswert 25.000,00 EUR) 1,5 GG RVG: 1.049,00
    EUR
    Reaktion: Ignored
(3) 08.04.2013 - Aufforderung per E-Mail
  • Grund: Korrektur bzw. Ergänzung eines Artikels auf AW3P innerhalb 24h
    Reaktion: Ablehnung, da Rechtliche Belehrung der Abmahnkanzlei Schulenberg & Schenk GbR
    vorliegt, das der Inhalt des E-Mail-Verkehr nicht veröffentlicht werden darf.
(4) 25.04.2013 - EV LG Berlin vom 25.04.2013, Az. 103 O 60/13
  • Grund: Unerlaubte außergerichtliche Rechtsdienstleistung
    Forderung: Untersagung mittels Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.00,00 EUR -
    ersatzweise Ordnungshaft
    Reaktion: Beauftragung RA Dr. Alexander Wachs hinsichtlich Widerspruch
(5) 24.05.2013 - Abmahnung AW3P
  • Grund: Herabsetzung gem. § 4 Nr. 7 UWG durch Nennung des Kanzleinamens ohne ein
    berechtigtes Interesse
    Forderungen: strafbewehrte UVE; AG (Gegenstandswert 10.000,00 EUR) 1,3 GG RVG:
    651,80 EUR
    Reaktion: Sofortige Zurückweisung der Abmahnung
(6) 27.05.2013 Widerspruch gegen die EV LG Berlin vom 25.04.2013, Az. 103 O 60/13 (7) Coming soon ...


..................................................



AW3P wird nichts unterzeichnen, außer die Vollmacht für seinen Rechtsbeistand, und auch
nur diesen Bezahlen. Sollte ein Richter etwas einfordern, werde ich ersatzweise
Ordnungshaft wählen. Dieses bin ich allen Forenbetreiber in Deutschland schuldig!


..................................................

Autor: Steffen Heintsch
..................................................

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#347 Beitrag von Alter Sack » Sonntag 2. Juni 2013, 09:43

Wird ja langsam peinlich mit diesen Leuten! Wie lange muss man eigentlich studieren, um sich im Anschluss so zu benehmen?

Estas
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#348 Beitrag von Estas » Sonntag 2. Juni 2013, 11:47

Oh mann....

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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#349 Beitrag von Steffen » Sonntag 2. Juni 2013, 12:19

Es sollte einmal als Signal gesehen werden und als Poppes-Tritt für Abgemahnte, das man nicht nur in den Foren und anonym über etwas jahrelang palavert, theoretisiert, sich bekämpft, sich darstellt, etwas an Abgemahnte mit Interesse und Gemeinschaft verdient, und sich dann vergleicht oder anerkennt, sondern einmal für sein Recht eintritt - egal mit welchen Konsequenzen - und wenn diese -ersatzweise Ordnungshaft- heißen!

Es ist nun einmal keine Singlesuch-Börse.tv oder Diddelmaus.de, sondern eine Abmahnindustrie, gegen die ich mich seit 2006 / und Ihr Euch engagiere / engagiert.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#350 Beitrag von Steffen » Sonntag 2. Juni 2013, 14:29

Kanzlei Schulenberg & Schenk mahnt
Abmahnwahn Dreipage erneut ab



Bild

InQnet GmbH
Big Biz B
Dresdnerstraße 89/8
A - 1200 Wien
Fon: +43 1 23467638-506
Fax: +43 1 23467638-610
E-Mail: kontakt@gulli.com
Web: Gulli.com

..........................................


Nachdem die Hamburger Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte GbR bereits eine Einstweilige
Verfügung vor dem Landgericht Berlin gegen den Betreiber eines Anti-Abmahnforums erwirken
konnte, wurde dieser am 24.05.2013 erneut abgemahnt. Der “Abmahn-Watchdog“ soll 651,80
Euro bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Steffen
Heintsch kündigte bereits an, nichts dergleichen zu tun.



Bild


Die Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte GbR arbeitet unter anderem im
Auftrag diverser Unternehmen aus der Erotikbranche. Die Magmafilm GmbH und PV-Video
sind nur zwei von vielen Beispielen. Die Kölner Anwälte von WBS Law zählen auf ihrer
Webseite derzeit mindestens dreiundzwanzig verschiedene Auftraggeber aus der Erotikbranche
auf. Die kostenpflichtigen Schreiben der Kanzlei Schulenberg & Schenk werden derzeit
wieder sehr häufig im Abmahnradar diverser Anwälte erwähnt.

Anfang April verschickte man eine E-Mail und verlangte wegen unerlaubter
Rechtsdienstleistungen und der Rufschädigung der Hamburger Kanzlei binnen einer Woche die
Löschung diverser Threads im Forum der Abmahnwahn Dreipage (AW3P). Weil die Forderungen
nicht erfüllt wurden, erfolgte am 3. April eine Abmahnung. 1.049,00 Euro sollten zum
damaligen Zeitpunkt beglichen werden. Zudem wirft man dem Betreiber des Anti-Abmahnforums
unter abmahnwahn-dreipage.de vor, er verhalte sich wettbewerbswidrig, weil er Betroffenen
Tipps im Umgang mit den Abmahnungen dieser und anderer Kanzleien geben würde. Eine
juristische Beratung darf aber nur ein Jurist mit abgeschlossenem Studium durchführen.

Auch eine letzte Warnung per E-Mail und die Aufforderung, die Korrekturen im Forum
innerhalb von 24 Stunden durchzuführen, blieben fruchtlos. Steffen Heintsch lehnte die
geforderten Eingriffe an den Postings ab, weil die rechtliche Belehrung der Gegenpartei
beinhaltete, dass Heintsch den Inhalt der bisherigen Kommunikation per E-Mail nicht
veröffentlichen sollte. Das wollte er sich aber nicht verbieten lassen.

Das Landgericht Berlin musste am 25.04.2013 (Az. 103 O 60/13) zumindest den Vorwurf der
Rufschädigung nicht behandeln. Dafür konnte dort eine Einstweilige Verfügung wegen des
wettbewerbswidrigen Verhaltens des Forenbetreibers erwirkt werden. Da Heintsch als
vermeintlicher Wettbewerber "ohne berechtigtes Interesse" und unter voller Namensnennung
über die Einstweilige Verfügung berichtet hat, soll er laut S&S erneut gegen das
Wettbewerbsrecht verstoßen haben. Die Namensnennung sieht die Kanzlei laut Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb (UWG) als Herabsetzung oder Verunglimpfung ihres Namens und
ihrer Tätigkeiten an. Nach Ansicht der Hamburger Anwälte stehen ihnen ein
Unterlassungsanspruch und die Zahlung der anwaltlichen Kosten zu. Bei einem
Gegenstandswert von 10.000,00 Euro müsste Heintsch über 650,81 Euro für das neuerliche
Schreiben bezahlen.

Dieser kündige bereits an, nichts zu unterschreiben und weiterhin nicht zu bezahlen. Am
25.05.2013 legte er mit Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Wachs beim LG Berlin Widerspruch gegen
die Einstweilige Verfügung ein. Steffen Heintsch kündigte bereits an, im Fall einer
Geldstrafe ersatzweise die Ordnungshaft zu wählen. Heintsch will weder sein Forum ins
Ausland verlagern, noch sich dem Willen einzelner Juristen unterwerfen, die sich an seiner
Berichterstattung und dem guten Google-Ranking seiner Webseiten stören. Das Ausfechten bis
zur letzten Instanz sei er allen deutschen Forenbetreiber schuldig, wie er schreibt. Da er
auch über diese Abmahnung in einer vermeintlichen Wettbewerbssituation berichtet hat,
dürfe es nicht lange bis zum Empfang der nächsten Abmahnung dauern. Wie schrieb Herr
Heintsch kürzlich so treffend:

"AW3P orten, anvisieren und zerstören!"


Bild
Karikatur: SH-2013


..........................................

Bild

Autor: Lars Sobiraj
(freier Journalist und Querdenker)
Martinstr. 101
40223 Düsseldorf
Fon: +49 (0)211 - 23095390
Fax: +49 (0)211 - 23095391
Web: lars-sobiraj.de


Bild

Quelle: Gulli.com/News

..........................................





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Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte GbR,
Kanzlei Schulenberg & Schenk mahnt Abmahnwahn Dreipage erneut ab,
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Howsi
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#351 Beitrag von Howsi » Sonntag 2. Juni 2013, 17:19

Habe auch Post vom Rhein Inkasso bekommen und wiederspruch eingelegt. Jetzt kam noch ein weiteres Schreiben mit einer Erinnerung. Die Abmahnung ist aber von 2009 und ist somit verjährt ist das bei noch jemanden der Fall???

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#352 Beitrag von Steffen » Sonntag 2. Juni 2013, 17:27

[quoteemHowsi]Die Abmahnung ist aber von 2009 und ist somit verjährt ist das bei noch jemanden der Fall???[/quoteem]
Scanne mir einmal bitte Deine Abmahnung ein, und schreibe (ganz) kurz auf, wie Du reagiert hast und welche Antwort bzw. was noch (wann) kam. Keine Angst, es wird nichts veröffentlicht.

Bitte per E-Mail: steffen.heintsch@t-online.de

VG Steffen

Howsi
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#353 Beitrag von Howsi » Sonntag 2. Juni 2013, 17:34

Steffen hat geschrieben:[quoteemHowsi]Die Abmahnung ist aber von 2009 und ist somit verjährt ist das bei noch jemanden der Fall???[/quoteem]
Scanne mir einmal bitte Deine Abmahnung ein, und schreibe (ganz) kurz auf, wie Du reagiert hast und welche Antwort bzw. was noch (wann) kam. Keine Angst, es wird nichts veröffentlicht.

Bitte per E-Mail: steffen.heintsch@t-online.de

VG Steffen
Kann ich leider erst am WE machen, da ich z.Z. nicht daheim bin, reiche ich aber nach!

Also bei den zugesandten informationen steht das Log-Datum von 2009 und der Titel des Films.

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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#354 Beitrag von Steffen » Montag 3. Juni 2013, 10:04

Vertrauliche Abmahnung der abmahnenden Anwaltskanzlei
(die neulich keine Abmahnkanzlei sein wollte)



Bild

Herausgeber: Christian Heise
Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co KG
Redaktion Telepolis

Hans-Pinsel-Str. 10a
85540 Haar
Fon: 089 / 42 71 86-0,
Fax: 089 / 42 71 86-10
E-Mail Redaktion: tpred@tp.heise.de
Wen: http://www.heise.de/tp/


..................................


Kanzlei “Streisand & Streisand“ schlägt wieder zu

(...) Vor knapp zwei Monaten erheiterte eine ehrbare Hamburger Anwaltskanzlei, die neben anderen Glanztaten
auch massenhaft Abmahnungen für etliche Fickfilmfirmen versendet, mit ihrer skurrilen Abmahnung gegen die
Bezeichnung "Abmahnkanzlei". Tagelang glühte das Internet vor Häme über dieses mäßig elegante Vorgehen.
Der Abgemahnte, der ein Forum für Filesharing-Abmahnopfer betreibt, blieb auch hinsichtlich anderer Unter-
lassungswünsche stur. (...)


... weiterlesen auf Telepolis

_________________________________________

Autor: Markus Kompa
Quelle: Heise.de / Telepolis
________________________________





Schlagwörter:
  • Vertrauliche Abmahnung der abmahnenden Anwaltskanzlei (die neulich keine Abmahnkanzlei sein wollte),
    Markus Kompa,
    Heise Zeitschriftenverlag,
    Telepolis,
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    http://www.sus-law.de/" onclick="window.open(this.href); return false;,
    Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte GbR

The Grinch
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#355 Beitrag von The Grinch » Montag 3. Juni 2013, 13:35

Ob dies nun den allseits bekannten Streisand-Effekt eher verstärkt,
als dem entgegen zu wirken?
Telepolis jedenfalls könnte ja nun auch mit einem entsprechendem FAX beglückt werden.

RGuard

Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#356 Beitrag von RGuard » Montag 3. Juni 2013, 16:38

Guten Tag!
Vorweg möchte ich mich schonmal ganz herzlich für diese Seite bedanken. Es beruhigt einen dann doch sehr das man als Opfer nicht alleine da steht.

Jetzt zu meinem Anliegen. Anfang des Jahres habe ich Post von der Kanzlei erhalten und habe darauf mit der modUE geantwortet die auch angenommen wurde.

Da ich mir keiner Schuld bewusst bin (ich nutze Torrents seit längerem nicht mehr, da ich einmal zurecht abgemahnt wurde) habe ich auf weiteres erstmal, wie viele, nicht weiter auf die Schreiben reagiert.
Nach und nach trudelten allerdings die sogenannten Bettel-, Serienbriefe ein. In dem bis dato letzten hieß es, dass die "außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen" als gescheitert gelten und das Klage eingereicht wird. Das diese Vergleichsverhandlung nicht stattgefunden hat muss ich wohl nicht weiter erklären.

Meine Frage ist jetzt, soll ich weiter warten oder eventuell doch einen Anwalt einschalten?
Die ÖRA Hamburg rät von Dr.Wachs ab.
Gibt es andere Möglichkeiten?

fiesthies
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#357 Beitrag von fiesthies » Montag 3. Juni 2013, 19:12

Hallo RGuard,

aus welchem Grund rät die ÖRA Hamburg von Dr. Wachs ab ???

Gruß
fiesthies

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#358 Beitrag von Steffen » Montag 3. Juni 2013, 23:35

[quoteemRGuard]Meine Frage ist jetzt, soll ich weiter warten oder eventuell doch einen Anwalt einschalten?
Die ÖRA Hamburg rät von Dr. Wachs ab.
Gibt es andere Möglichkeiten?[/quoteem]
Ich finde es immer wieder supi. Da registriert sich jemand anonym und sooooooo mutig mit einer Wegwerf-E-Mail-Adresse, kommt auch noch aus HH und rät -ja nicht einmal selbst, sondern ja die ÖRA Hamburg!- von RA Dr. Alexander Wachs ab.

Noch plumper geht’s nicht! Für mich ist RA Dr. Alexander Wachs immer die erste Wahl, ansonsten würde ich ihn wohl nicht selbst beauftragen, und wäre sicherlich auch nicht der Rechtsbeistand von AW3P!

..,mk..,

VG Steffen

kabuki123
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#359 Beitrag von kabuki123 » Mittwoch 5. Juni 2013, 18:28

Hallo
Ich habe ein nettes Schreibender Rhein Inkasso bekommen.
daraufhin mein Widerspruch nach der Vorlage hier.
Eigenauskunft & Score-Werte- hier kam nur ein knapper Zettel, Score Werte wären nicht möglich, da hier auch dritte ersichtlich sind.

Grundforderung plus Aufschlüsselung der weiteren Kosten nicht erlogt

Kopie des Abmahnschreibens gab es nicht (ich habe nicht den Original Brief, den Filmtitel kannte ich noch nicht, kein Witz), nur eine kurze Zusammenfasssung in ein zwei Sätzen.

Dürfen die sich in allen Punkten so kurz fassen???

aber das Beste der MIG Film die sie anziehen, hat nie die Rechte an den angemahnten Film "House Die Schuldigen werden bestraft" gehabt. (den ich wirklich nicht kenne) ..,mk..,
somit ist das Schreiben ja schon ein Widerspruch in Sich.

wie jetzt am besten reagieren. :h

gruß
Kabuki

Bushfeind
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Registriert: Mittwoch 5. Juni 2013, 20:31

Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#360 Beitrag von Bushfeind » Mittwoch 5. Juni 2013, 21:01

Guten Tag,

ich habe heute einen Brief der adebio Forderungsmanagement mit Aufforderung zur Zahlung von knapp 1700€ erhalten (Forderung der PV-Video GmbH). Es wird behauptet, dass es ein erstes Schreiben gab, welches ich ignoriert hätte. Tatsächlich hatte ich von Schulenberg & Schenk im Jahr 2010 eine Abmahnung (auch bzgl. PV, damals wollten die 1200€) erhalten, auf die ich mit modifizierter UE reagiert hatte. Seit Ende 2010 war aber Ruhe im Karton. Dem aktuellen Schreiben der adebio ist nicht zu entnehmen, worum es eigentlich geht (außer, dass es eine Forderung von PV ist). Das dort angegebene Aktenzeichen ist mir nicht bekannt. Ich habe ein erstes Schreiben der adebio aber auch nicht erhalten und weiß daher nicht, ob es was mit der damaligen Schulenberg-Sache zu tun hat. Andererseit bin ich vor zwei Jahren umgezogen. Ich habe zwar keinen Nachsendeauftrag bei der Post beantragt, hatte mit meiner damaligen WG aber noch mehrere Monate Kontakt, da kam also keine Post mehr von Schulenberg&Schenk (Postbote legt Briefe, die an Leute, die nicht mehr an den Breifkästen stehen, trotzdem auf die Briefkästen). Adebio kannte ich bis grade noch gar nicht. Für mich gibt es somit 3 Möglichkeiten:

1. Adebio-Forderung bezieht sich auf die damalige Schulenberg-Sache auf die ich damals mit mod. UE reagiert hatte.
2. Es gab eine weitere Abmahnung von wem auch immer. Diese wurde mir wegen Umzugs nicht zugestellt und auf diese bezieht sich jetzt das Adebio-Schreiben, welche erst jetzt meine neue Adresse ermittelt haben.
3. Die haben geschlampt und die Behauptung eines bereits erfolgten Schriftverkehrs mit der adebio ist gelogen.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich vorgehen soll. Wenn es Fall 1 wäre, hätte sich die Sache wegen der bereits erfolgten Abgabe der mod. UE für mich (bis zu einem evtl. Prozess etc.) erledigt und ich würde den Adebio-Brief ignorieren. In Fall 3 wäre ich ja wohl erst recht fein raus, ist ja nur ein Forderungsschreiben, sonst nix. Oder?
Aber was wäre in Fall 2, wenn es eine neue Abmahnung gab, die mich nie erreicht hat? War ich verpflichtet, mich um einen Nachsendeauftrag zu kümmern oder ist es deren Aufgabe, meine neue Adresse korrekt zu ermitteln um die Zustellung ihrer Abmahnung zu gewährleisten (womit es dann ja wie bei Fall 3 wäre)? Falls ich wegen Umzug schuld an der Nichtzustellung evtl. Schreiben bin, sollte ich dann einen Brief an adebio schicken mit Bitte um Klärung des Sachverhalts oder was würdet ihr machen?

Schon mal danke im vorraus für Ratschläge!

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