Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#321 Beitrag von Steffen » Donnerstag 23. Mai 2013, 11:38

Vorgehensweise Inkasso!

Musterschreiben (anzupassen, unzutreffendes streichen, keinen Plan Anwalt!)
Musterschreiben Widerspruch Rhein Inkasso:
<Herr/Frau Vor- und Familienname, Straße Nr., PLZ Ort>
Einwurf Einschreiben
Vorab per E-Mail: info@rheininkasso.de
Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH
L14, 11
68161 Mannheim..................................................................................................<Ort, den Datum>

Widerspruch und Zurückweisung Forderungen mangels Vorlage Gläubigervollmachten
Ihre Nachricht vom <Datum>, Ihr Zeichen <Inkassozeichen>
<Vollmachtsgeber> ./. <Vor- und Familienname>


Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom <Datum>. Ich, <Vor- und Familienname>,
widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderung, weise diese vollumfänglich zurück,
bestreite Ihre ordnungsgemäße Gläubigerbevollmächtigung sowie Geldempfangsvollmacht mit Nichtwissen und
fordere Sie auf, bis zum <Datum (14 Tage Frist einräumen)>, was folgt

(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen
gespeichert wurden, auch über die bekannten Score-Werte.
(2.) Zusendung einer Vollmachtserklärung des Gläubigers sowie der Geldempfangsvollmacht (Kopie ausreichend).
(3.) Zurückweisung der Inkassokosten in Höhe von 221,00 EUR und Neuberechnung i.S.d. Entscheidung BGH -
Az. VIII ZR 237/11. Ihre Berechnung liegt eine 1,5 GG nach RVG zugrunde. Normal ist und bleibt 1,3. Und
was für einen Anwalt gilt, wird erst recht für ein Inkasso zutreffen bzw. legen Sie dar, welche überdurch-
schnittlichen Tätigkeiten Sie verrichten in einem automatisierten Textbausteinschreiben, welche eine
1,5 GG i.S.d. RVG rechtfertigt.
(4) Legen Sie mir detailliert dar, wie der Betrag der Hauptforderung - der von Ihnen als “Urheberrechts-
verletzung vom <Datum (siehe Hauptforderung)>“ thematisiert wird - sich in Höhe von <Höhe Hauptforderung> EUR
zusammensetzt (Rechtsverfolgungskosten, wie z.B. Log-Firma, Auskunftsverfahren, Anwaltsgebühren, und Schadens-
ersatzforderungen). Hierbei sind mir vom besonderen Interesse, welche Zahlungen Ihre Vollmachtsgeberin hinsichtlich
der anfänglich abmahnenden Kanzlei “Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte, Alsterchaussee 25, 20149 Hamburg“ in
Rechnung stellt i.V.m. ob und wann welcher Betrag abgegolten wurde, oder eventuell noch keine Zahlungen
an den vorbenannten Anwalt erfolgten.

Mit freundlichen Grüßen

________________________________________
......(rechtsverbindliche Unterschrift)

Blau = Ergänzen mit den eigenen Angaben, streiche Nichtzutreffendes! Keinen Plan = Anwalt.
oder eBook: Wegweiser Inkasso

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#322 Beitrag von mrpinkeyes » Donnerstag 23. Mai 2013, 12:16

Vielleicht rückt sie ja mal der Inkassoverein raus.
Ja,machen sie.

Schicke den angepasste Musterbrief wie oben und zumindest bekommst du den
IP und Logzeit.

kricke
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#323 Beitrag von kricke » Donnerstag 23. Mai 2013, 13:33

Steffen hat geschrieben:Man sollte einmal die Gedanken ordnen.

Eine Log-Firma ermittelt -im Auftrag- eines Rechteinhaber/Rechteverwerters einen UrhR-Verstoß. Dieser Rechteinhaber / Rechteverwerter beauftragt jetzt eine Anwaltskanzlei bzw. Anwalt a) Antrag auf Herausgabe von Verkehrsdaten gem. § 101 IX UrhG + b) diesen UrhR-Verstoß mittels Abmahnung zu ahnden (Inhalt eines Vertrages wird dahingestellt, da keine Kenntnisse).

Dieses ist sein legitimes Recht.

Wenn jetzt der Abgemahnte nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, kann der Rechteinhaber / Rechteverwerter ein Inkasso bevollmächtigen, mit dem Forderungsmanagement. Natürlich kann der Rechteinhaber / Rechteverwerter der ursprünglichen Anwaltskanzlei bzw. Anwalt das Mandat entziehen (z.B. Überlastung; Unzufriedenheit) oder bei Beendigung des ursprünglichen Auftrages eine neue Anwaltskanzlei bzw. Anwalt mit der weiteren Geltendmachung der Ansprüche beauftragen.

Das ist -nichts- Besonderes und liegt in der Sphäre des Rechteinhaber / Rechteverwerter. Punkt. Aus.

VG Steffen

Das ist aber das, was mir Kopfzerbrechen macht.

Vielleicht bin ja etwas einfach gestrickt.

Aber wenn ich meine Gedanken ordne, kommt das bei mir raus.

RI beauftragt Rehtsanwalt , zahlt diesem Gebühren um seine Forderungen (die größtenteils aus Anwaltsgebühren bestehn) bei mir geltend zu machen.
Anschließend geht Rechtsanwalt pleite, Geld ist weg .
RI beauftragt nächsten Anwalt zahlt wieder Gebühren.
Dieses hat auch keinen Erfolg , worauf hin er noch ein Inkasso Büro hin zu holt.
Diesem zahl er auch erst mal Geld, damit die tätig werden.

So jetzt hat er zwei mal einen Rechtanwalt und ein mal ein Inkassounternehmen bezahlt.

Und hat an mich eine Forderung von ca 1200 €.
Wovon ein Großteil, Rechtsanwalt und das Inkassobüro schlucken.
Rechne ich jetzt noch die erste Rechtanwaltkanzlei dazu , macht er ja schon Minus :h

Und die Logerfirma will ja auch noch Geld.

Nicht sehr realistisch dieses Szenario !

Und dazu hab ich eine Frage , müssen Kosten die von mir gefordert werden, nicht auch real entstanden sein ?

grobi1209
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#324 Beitrag von grobi1209 » Donnerstag 23. Mai 2013, 15:59

Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 2010 eine Abmahnung von Schulenberg... erhalten. Darauf habe ich die ModUE abgeschickt und sonst nicht reagiert auf deren Drohbriefe.
Anfang 2012 trudelte ein Mahnbescheid vom AG Berlin Wedding ein dem ich sofort widersprochen habe. Seitdem habe ich nichts mehr gehört von der Sache.
Gestern jedoch traf ein Brief von adebio Forderungsmanagment ein.
Nun bin ich verunsichert was ich genau tun sollte.
Muss ich dem Inkassounternehmen widersprechen? Auf dem Brief kann ich ja angeben ob ich die Zahlung leisten will, mit Raten oder dem ganzen widerspreche.
Bis jetzt habe ich die Taktik gefahren so wenig wie möglich Kontakt mit denen zu pflegen.
Aber ist das mit dem Inkassounternehmen auch richtig so?
Der Leitfaden Inkasso hat mir nicht wirklich weitergeholfen.
Für Eure Hilfe schon Mal vielen Dank im Voraus!
Gruß
Grobi

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#325 Beitrag von mrpinkeyes » Donnerstag 23. Mai 2013, 17:05

Mögliches Musterschreiben (bitte angaben anpassen)
Widerspruch und Zurückweisung Forderungen mangels Vorlage Gläubigervollmachten
Ihre Nachricht vom <Datum>, Ihr Zeichen <Inkassozeichen>
<Vollmachtsgeber> ./. <Vor- und Familienname>


Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom <Datum>. Ich, <Vor- und Familienname>,
widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderung, weise diese vollumfänglich zurück,
bestreite Ihre ordnungsgemäße Gläubigerbevollmächtigung sowie Geldempfangsvollmacht mit Nichtwissen und
fordere Sie auf, bis zum <Datum (14 Tage Frist einräumen)>, was folgt

(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen
gespeichert wurden, auch über die bekannten Score-Werte.
(2.) Zusendung einer Vollmachtserklärung des Gläubigers sowie der Geldempfangsvollmacht (Kopie ausreichend).
(3.) Zurückweisung der Inkassokosten in Höhe von 221,00 EUR und Neuberechnung i.S.d. Entscheidung BGH -
Az. VIII ZR 237/11. Ihre Berechnung liegt eine 1,5 GG nach RVG zugrunde. Normal ist und bleibt 1,3. Und
was für einen Anwalt gilt, wird erst recht für ein Inkasso zutreffen bzw. legen Sie dar, welche überdurch-
schnittlichen Tätigkeiten Sie verrichten in einem automatisierten Textbausteinschreiben, welche eine
1,5 GG i.S.d. RVG rechtfertigt.
(4) Legen Sie mir detailliert dar, wie der Betrag der Hauptforderung - der von Ihnen als “Urheberrechts-
verletzung vom <Datum (siehe Hauptforderung)>“ thematisiert wird - sich in Höhe von <Höhe Hauptforderung> EUR
zusammensetzt (Rechtsverfolgungskosten, wie z.B. Log-Firma, Auskunftsverfahren, Anwaltsgebühren, und Schadens-
ersatzforderungen). Hierbei sind mir vom besonderen Interesse, welche Zahlungen Ihre Vollmachtsgeberin hinsichtlich
der anfänglich abmahnenden Kanzlei “Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte, Alsterchaussee 25, 20149 Hamburg“ in
Rechnung stellt i.V.m. ob und wann welcher Betrag abgegolten wurde, oder eventuell noch keine Zahlungen
an den vorbenannten Anwalt erfolgten.

Mit freundlichen Grüßen

________________________________________
......(rechtsverbindliche Unterschrift)
Erste Brief von Inkasso Widersprechen (mit Musterschreiben oben)
- alle weiteren abheften
-auf möglichen MB warten erst dann wieder aktiv sein

ragtm
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#326 Beitrag von ragtm » Freitag 24. Mai 2013, 17:38

Hi, letztens bettel Brief bekommen von rheininkasso in Auftrag von s s. NUR diesen Brief haben wir schon mal bekommen 2010 und zwar von Baumgarten&Brand. Nach lange recherchen stellte ich fest dass B&B 2011 gegen die eigene Logfirma, Guardaley Ltd. vors Gericht gegangen ist wegen fehlerhafte IP Ermittlungen. Laut Haftungsrecht online sind diese Abmahnungen nun Rechtsgrundlos und unwirksam. Natürlich haben wir diese Forderung widersprochen, danke Steffen, und denen ihre Lage erklärt.
Nun versuchen diese Leute uns weis zumachen dass ihre Mandantin M... einen externen Firma beauftragt hatte und bla, bla.
Kann mir jemand sagen wie genau das abläuft: Filmfirma beauftragt einen externen Dienstleister und nach Beweises Vorlage mahnt die kanzlei ab?
Oder: die kanzlei beauftragt von der Filmfirma, beauftragt selbst nun eine Logfirma( Guradaley hehehehe)??
Ich verstehe es ehrlich nicht Leute, wir sind uns 100% sicher dass es B&B war und diese haben sich ja öffentlich kastrie.....
Wo ist die Rechtsgrundlage für das vorgehen dieser Inkasso??
Den Film haben wir natürlich auch nicht runtergeladen.

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#327 Beitrag von mrpinkeyes » Freitag 24. Mai 2013, 20:11

Hi, du muss wie in der Post vor dir vorgehen.

Erste Brief von Inkasso Widersprechen (mit Musterschreiben oben)
- alle weiteren abheften
-auf möglichen MB warten erst dann wieder aktiv sein.

Falls du die Inkasso nicht widersprichst, bekommst du erstmal ein Versäumnisurteil und
das Geld kann von der Gerichrsvollzieher eingezogen sein.

Einmal widersprechen dann wird alles erst mit ne´Klage geklärt sein ,oder eben nicht bei der verjährung.

ragtm
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#328 Beitrag von ragtm » Freitag 24. Mai 2013, 20:37

vielen dank für deine zügige Antwort. Ich habe per Email widersprochen; muss es aber auch schriftlich tun denke ich..

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#329 Beitrag von mrpinkeyes » Freitag 24. Mai 2013, 22:16

muss es aber auch schriftlich tun denke ich..
JA

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#330 Beitrag von Steffen » Samstag 25. Mai 2013, 10:04

:al

Es läuft doch so ab. BaumgartenBrandt haben abgemahnt. Ich nehme mal an, man hat eine mod. UE abgegeben, oder auch nicht. Jetzt hat der Rechteinhaber Sch./Sch. neu mandiert. Das ist ein ganz normaler Prozess. Jeder kann den Anwalt wählen + wechseln, wem und wie oft er möchte (, und wenn es Sch./Sch ist). Der Rechteinhaber wiederum - aus welchen Gründen auch immer - beauftragt jetzt “Rhein Inkasso“ mit dem Forderungsmanagement der ursprünglichen Forderungen. Das ist auch legitim. Wenn diese unberechtigt sind - kann man doch einfach widersprechen.

Mögliches Musterschreiben
Steffen hat geschrieben:(Mögliches) Musterschreiben
Widerspruch Rhein Inkasso:



<Herr/Frau Vor- und Familienname, Straße Nr., PLZ Ort>
Einwurf Einschreiben
Vorab per E-Mail: info@rheininkasso.de
Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH
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Widerspruch und Zurückweisung Forderungen mangels Vorlage Gläubigervollmachten
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Sehr geehrte Damen und Herren,

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widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderung, weise diese vollumfänglich zurück,
bestreite Ihre ordnungsgemäße Gläubigerbevollmächtigung sowie Geldempfangsvollmacht mit Nichtwissen und
fordere Sie auf, bis zum <Datum (14 Tage Frist einräumen)>, was folgt

(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen
gespeichert wurden, auch über die bekannten Score-Werte.
(2.) Zusendung einer Vollmachtserklärung des Gläubigers sowie der Geldempfangsvollmacht (Kopie ausreichend).
(3.) Zurückweisung der Inkassokosten in Höhe von 221,00 EUR und Neuberechnung i.S.d. Entscheidung BGH -
Az. VIII ZR 237/11. Ihre Berechnung liegt eine 1,5 GG nach RVG zugrunde. Normal ist und bleibt 1,3. Und
was für einen Anwalt gilt, wird erst recht für ein Inkasso zutreffen bzw. legen Sie dar, welche überdurch-
schnittlichen Tätigkeiten Sie verrichten in einem automatisierten Textbausteinschreiben, welche eine
1,5 GG i.S.d. RVG rechtfertigt.
(4) Legen Sie mir detailliert dar, wie der Betrag der Hauptforderung - der von Ihnen als “Urheberrechts-
verletzung vom <Datum (siehe Hauptforderung)>“ thematisiert wird - sich in Höhe von <Höhe Hauptforderung> EUR
zusammensetzt (Rechtsverfolgungskosten, wie z.B. Log-Firma, Auskunftsverfahren, Anwaltsgebühren, und Schadens-
ersatzforderungen). Hierbei sind mir vom besonderen Interesse, welche Zahlungen Ihre Vollmachtsgeberin hinsichtlich
der anfänglich abmahnenden Kanzlei “Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte, Alsterchaussee 25, 20149 Hamburg“ in
Rechnung stellt i.V.m. ob und wann welcher Betrag abgegolten wurde, oder eventuell noch keine Zahlungen
an den vorbenannten Anwalt erfolgten.

Mit freundlichen Grüßen

________________________________________
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Blau = Ergänzen mit den eigenen Angaben!


Wer das Musterschieiben aus dem Wegweiser Inkasso verwendet hat, es reicht
auch aus und es muss dieses nicht nachgereicht werden.

VG Steffen
Was kann Rhein Inkasso?

- Mahnbriefe, Telefonate, Mahnantrag - Ende Allende!
- Klage nach Widerspruch - höchstwahrscheinlich Sch./Sch.

Klage:
- Auf HH gibt es den berühmten richterlichen 800 Euro Vergleich. Damit wären die Kosten übersichtlich. Aber dann gibt es ja noch das LG Berlin mit seiner EV (Az. Az. 16 O 55/11).

Hinweis:
eBook: Wegweiser Inkasso

VG Steffen

kricke
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#331 Beitrag von kricke » Samstag 25. Mai 2013, 11:09

Das heisst der Richter ordnet einen Vergleich an, den beide zustimmen müssen/sollten ?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#332 Beitrag von Steffen » Samstag 25. Mai 2013, 11:18

Wenn es soweit kommt, und beide zustimmen - ja.

VG Steffen

ragtm
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#333 Beitrag von ragtm » Samstag 25. Mai 2013, 11:37

Steffen, danke dir nochmals für deine Mühen auch dafür daß du dir, für uns Geschädigte, die Zeit nimmst.

Dennoch, ich bin mir sicher dass ein trotz besseren Wissens, also wissentlich, zu unrecht erworbene Mahnbescheid einen Rechtsbruch darstellt. wir lassen das von unseren Anwalt prüfen und werde euch berichten.

Wie dem auch sei, da wir nichts verbrochen haben, haben wir widersprochen und da die Daten fehlerhaft ermittelt wurden, diese im nachhinein weder nach zu rekonstruieren noch nach zu vollziehen wäre, Zitat Haftungsrecht Online "Bei unberechtigten Abmahnungen können Regressforderungen gegen den Rechteinhaber bestehen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand kann die Kanzlei BaumgartenBrandt heute nicht mehr feststellen, welche Abmahnungen ohne Rechtsgrund ausgesprochen sind, wobei eine nachträgliche Rekonstruktion nicht auszuschließen ist. Nach unserer Auffassung führt dies zu einer Umkehr der Beweislast. Der Nachweis einer Rechtsverletzung kann aber nach den vorliegenden Ausführungen nicht mehr angetreten werden.

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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#334 Beitrag von Steffen » Samstag 25. Mai 2013, 13:27

[quoteemragtm]Steffen, danke dir nochmals für deine Mühen auch dafür daß du dir, für uns Geschädigte, die Zeit nimmst.[/quoteem]
Der Dank gilt allen unermüdlichen Helfern und Engagierten. Betonung auf - allen.

[quoteemragtm]Dennoch, ich bin mir sicher dass ein trotz besseren Wissens, also wissentlich, zu unrecht erworbene Mahnbescheid einen Rechtsbruch darstellt. wir lassen das von unseren Anwalt prüfen und werde euch berichten.[/quoteem]
Das ist Dein gutes Recht. Aber, einmal bekommt das Inkasso auch nur den Auftrag betreffs des Forderungsmanagement erteilt, andermal, sind diese Forderungen unberechtigt, widerspricht man den MB - insgesamt. In einem möglichen Klageverfahren wird dann die Berechtigung/en geprüft.

VG Steffen

Arkard
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#335 Beitrag von Arkard » Sonntag 26. Mai 2013, 16:59

Hallo miteinander,
lange her das ich hier war, aber es kam neue Post und es geht um MIG Film GmbH.

Aber chronologisch:
- am 28.04.10 erreichte mich das erste Schreiben von Negele, Zimmel usw.
Gegenstand Movie Power - Dragon im Ordner Dragon die Drachentöter.
Forderung: 965,00 €
- ein paar Wochen später am 26.05.10 kam dann ein neues Schreiben von Baumgarten und Brandt:
Gegenstand Dragon die Drachentöter (kommt ja von oben bekannt vor)
Forderung: 850,00 €
Daher die beiden Fälle inklusive Scans Steffen zur Verfügung gestellt:
http://www.initiative-abmahnwahn.de/201" onclick="window.open(this.href); return false; ... -drachens/
-> in beiden Fällen UE und abwarten
- von Negele, Zimmel hab ich bis heute nichts mehr gehört.
- von Baumgarten und Brandt kam am 29.06.10 ein erster Bettelbrief wo die Forderung auf 1.050,00 € erhört wurde
Reaktion: abheften
- am 26.07.12 hat sich dann S&S gemeldet und mitgeteilt, dass sie den Fall von Baumgarten und Brandt übernommen haben und eine neue Forderung in Höhe von 1.298,00 € gestellt
Reaktion: abheften
- am 30.08.12 der nächste Bettelbrief von S&S, dass ich doch bitte bezahlen sollte, da die Forderung ja auch nicht weiter erhöht wurde.
Reaktion: abheften
- Neu: Am 21.05. erreichte mich ein Schreiben der Rhein Inkasso GmbH.
MIG Film vs me, ohne Angabe einer Anwaltskanzlei, ist die Forderung nun also von S&S oder von MIG direkt?
Die Forderungen waren ja 850,00 (ursprünglich) -> 1050,00 -> 1298,00 -> 1298,00
Rhein Inkasso fordert nun 850,00 Hauptforderung + Verzugszinsen (132,60), Kontoführung (5,90), Inkassokosten (138,80) was in Summe 1127,30 bedeutet.
Ob eine Kontoführung zulässig ist weiss ich nicht genau. Die Inkassokosten sind jedenfalls mit 1,5 zu hoch berechnet und dürften bei 1,3 bei 120,xx Euro liegen.

Vorgehen:
Mahnbescheid vollumfänglich wiedersprechen, Anforderung der Vollmachten, Zurückweisung der Inkassokosten und Aufschlüsselung der Hauptforderung.
Etwas vergessen?

*Edit*:
Wieso fordert man nun die ursprünglichen Kosten von Baumgarten und Brandt ein, die ja inzwischen nicht mehr zuständig sind und nicht die neuen Kosten von S&S? alles sehr dubios....

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#336 Beitrag von Steffen » Sonntag 26. Mai 2013, 17:01

MB widersprechen, warten auf die Klage, Ansprüche dann prüfen.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#337 Beitrag von bastler » Sonntag 26. Mai 2013, 21:02

Das dürfte der gleiche Wisch sein, der hier eingegangen ist, aber das ist nur ein Inkassomahnschreiben.
Ein MB kommt immer vom Gericht.
Nur mal zur Klarstellung .
MfG

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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#338 Beitrag von 1331 » Montag 27. Mai 2013, 09:06

Hallo,

nochmal konkret zurück zu RheinInkasso: Mein Anwalt, der die modUE+Schreiben für mich and S/S verschickt hat, meint, dass erfahrungsgemäß keine Reaktion auf (Rhein)Inkasso-Schreiben notwendig ist, da Rhein-Inkasso die gesamte Aktenlage - inkl. Schreiben/modUE des Anwalts - durch Schulenberg/Schenk vorläge.

Was haltet ihr davon? Die Inkasso-Frist besteht nur noch wenige Tage. Über eine schnelle Antwort von euch würde ich mich freuen.


Gruß,
1331

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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#339 Beitrag von kricke » Montag 27. Mai 2013, 09:17

Ja aber für viele von uns, sieht der Sachverhalt ja eher so aus !

Mod UE abgegeben und nichts weiter dazu geasgt.

Weder Forderung zurück gewiesen oder sonst etwas.
Außerdem liegt wenn man dem gazen wiederspricht auf der sicheren Seite, meiner Meinung nach.

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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#340 Beitrag von Steffen » Montag 27. Mai 2013, 14:32

Mögliches Musterschreiben
(Mögliches) Musterschreiben
Widerspruch Rhein Inkasso:



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widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderung, weise diese vollumfänglich zurück,
bestreite Ihre ordnungsgemäße Gläubigerbevollmächtigung sowie Geldempfangsvollmacht mit Nichtwissen und
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(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen
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(2.) Zusendung einer Vollmachtserklärung des Gläubigers sowie der Geldempfangsvollmacht (Kopie ausreichend).
(3.) Zurückweisung der Inkassokosten in Höhe von 221,00 EUR und Neuberechnung i.S.d. Entscheidung BGH -
Az. VIII ZR 237/11. Ihre Berechnung liegt eine 1,5 GG nach RVG zugrunde. Normal ist und bleibt 1,3. Und
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1,5 GG i.S.d. RVG rechtfertigt.
(4) Legen Sie mir detailliert dar, wie der Betrag der Hauptforderung - der von Ihnen als “Urheberrechts-
verletzung vom <Datum (siehe Hauptforderung)>“ thematisiert wird - sich in Höhe von <Höhe Hauptforderung> EUR
zusammensetzt (Rechtsverfolgungskosten, wie z.B. Log-Firma, Auskunftsverfahren, Anwaltsgebühren, und Schadens-
ersatzforderungen). Hierbei sind mir vom besonderen Interesse, welche Zahlungen Ihre Vollmachtsgeberin hinsichtlich
der anfänglich abmahnenden Kanzlei “Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte, Alsterchaussee 25, 20149 Hamburg“ in
Rechnung stellt i.V.m. ob und wann welcher Betrag abgegolten wurde, oder eventuell noch keine Zahlungen
an den vorbenannten Anwalt erfolgten.

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Blau = Ergänzen mit den eigenen Angaben!


Wer das Musterschreiben aus dem Wegweiser Inkasso verwendet hat, es reicht
auch aus und es muss dieses nicht nachgereicht werden.
Was kann Rhein Inkasso?

- Mahnbriefe, Telefonate, Mahnantrag - Ende Allende!
- Klage nach Widerspruch - höchstwahrscheinlich Sch./Sch.

Klage:
- Auf HH gibt es den berühmten richterlichen 800 Euro Vergleich. Damit wären die Kosten übersichtlich.


Hinweis: Inkasso Allgemein
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