Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Jo schon klar per PN oder Mail hatte ich gedacht.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Dann reiche bitte das Ding, per E-Mail 'rüber.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo zusammen,
habe meinen Vater kontaktieren können.
Er kann die mod UE per Email versenden reicht das aus oder muss die per Post zu Sasse & Partner?
Gruß
habe meinen Vater kontaktieren können.
Er kann die mod UE per Email versenden reicht das aus oder muss die per Post zu Sasse & Partner?
Gruß
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Wenn ich ein schlecht denkender Mensch wäre, würde ich annehmen, DU hast diese per E-Mail versendet, damit Dad es nicht mitbekommtEr kann die mod UE per Email versenden reicht das aus oder muss die per Post zu Sasse & Partner?
Versand mod. UE:
- 1. Fristwahrung ( i.V.m. Ausräumung Wiederholungsgefahr)
- => E-Mail oder/und Fax (Archivieren!)
- => zeitnah per Einschreiber (Einwurf oder mit Rückschein, je nach Gusto)
=> eigenhändige Unterschrift (nicht gescannt, kopiert oder ausgedruckt)
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo Zusammen.
Mein Fall
- Abmahnung
- RA Beauftragt
- mod UE abgeschikt
- nix bezahlen
- S&P will auftragsgemäss Klage einreichen.
Ich möchte gerne euch fragen wie habt Ihr weiter gemacht(nach S&P will auftragsgemäss Klage einreichen). Mein Anwalt sagt geklagt wird in Hamburg. Richter sind dem S&P wohlgesinnt. Realistisch gesehen keine grosse Chance zu gewinnen. Das Gericht kann nach eigenem Gutdünken einen Gutachten beauftragen, Kostenpunkt ca. 5000-6000€(nur Gutachten), um die Zuverlässigkeit der Datenerfassung zu prüfen.
Es ist wie ein Albtraum, dass so was in einem Rechtsstaat und dazu in DE möglich ist, hätte ich nicht geglaubt. Habe nie was mit Tauschbörsen zu tun gehabt. Brauche Internet nur für Emails, Zeitungen etc.
Habe schon daran gedacht ein Spendenkonto einzurichten um diesen Wahnsinn bis ans BGH zu bringen...
Also was könnt Ihr mir raten.
Danke im Vorraus
Mein Fall
- Abmahnung
- RA Beauftragt
- mod UE abgeschikt
- nix bezahlen
- S&P will auftragsgemäss Klage einreichen.
Ich möchte gerne euch fragen wie habt Ihr weiter gemacht(nach S&P will auftragsgemäss Klage einreichen). Mein Anwalt sagt geklagt wird in Hamburg. Richter sind dem S&P wohlgesinnt. Realistisch gesehen keine grosse Chance zu gewinnen. Das Gericht kann nach eigenem Gutdünken einen Gutachten beauftragen, Kostenpunkt ca. 5000-6000€(nur Gutachten), um die Zuverlässigkeit der Datenerfassung zu prüfen.
Es ist wie ein Albtraum, dass so was in einem Rechtsstaat und dazu in DE möglich ist, hätte ich nicht geglaubt. Habe nie was mit Tauschbörsen zu tun gehabt. Brauche Internet nur für Emails, Zeitungen etc.
Habe schon daran gedacht ein Spendenkonto einzurichten um diesen Wahnsinn bis ans BGH zu bringen...
Also was könnt Ihr mir raten.
Danke im Vorraus
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
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Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Ausführlich hier!
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Wasserstandsmeldung:
Brief Nr. 4 - Ich bin böse und soll zahlen...und da ich ja nicht höre, würden die zeitnah Klage einreichen.
Parallel: Beweise gesichert, Akteneinsicht angefragt und auf den Weg gebracht, bei Klageschrift (sofern die kommt) Anwalt bereit.
Somit führt der Brief zu einer Erhöhung des Blutdrucks um 0.0 %.
VG
Arx
Brief Nr. 4 - Ich bin böse und soll zahlen...und da ich ja nicht höre, würden die zeitnah Klage einreichen.
Parallel: Beweise gesichert, Akteneinsicht angefragt und auf den Weg gebracht, bei Klageschrift (sofern die kommt) Anwalt bereit.
Somit führt der Brief zu einer Erhöhung des Blutdrucks um 0.0 %.
VG
Arx
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Halte uns bitte auf dem Laufenden.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Mach ich gerne.
Nur muss ich auch sagen, dass ich es einfach Leid bin, mir diese Briefe durchzulesen. Ich mache es zwar, aber mit einer gewissen Distanz, da ich einfach weiß, was über meinen Anschluss passiert und was nicht.
Und ich bleibe bei meinem Standpunkt, ich zahle, wenn ein Richter sagt, ich muss. Ob es gerecht ist oder nicht, egal...ich möchte von einer Instanz wissen, ob die Argumente passen, wenn nicht, dann verurteile ich nicht, sondern nehme es zur Kenntnis. (Gebe vielleicht die deutsche Staatsbürgerschaft auf oder so :-D ).
Selbst wenn ich mit Pauken und Trompeten durchfalle, stehe ich dazu...weil Gerechtigkeit gibts nicht...nur eine Entscheidung. Wenn man das weiss, ist die Reaktion nicht eine Panikattacke, sondern eher ein genervtes Stöhnen...
Ist Euch eigentlich aufgefallen, dass die ihr Logo geändert haben?
VG
Arx
Nur muss ich auch sagen, dass ich es einfach Leid bin, mir diese Briefe durchzulesen. Ich mache es zwar, aber mit einer gewissen Distanz, da ich einfach weiß, was über meinen Anschluss passiert und was nicht.
Und ich bleibe bei meinem Standpunkt, ich zahle, wenn ein Richter sagt, ich muss. Ob es gerecht ist oder nicht, egal...ich möchte von einer Instanz wissen, ob die Argumente passen, wenn nicht, dann verurteile ich nicht, sondern nehme es zur Kenntnis. (Gebe vielleicht die deutsche Staatsbürgerschaft auf oder so :-D ).
Selbst wenn ich mit Pauken und Trompeten durchfalle, stehe ich dazu...weil Gerechtigkeit gibts nicht...nur eine Entscheidung. Wenn man das weiss, ist die Reaktion nicht eine Panikattacke, sondern eher ein genervtes Stöhnen...
Ist Euch eigentlich aufgefallen, dass die ihr Logo geändert haben?
VG
Arx
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo Zasammen nochnals. Ist schon jemand von S&P verklagt worden oder sind solche Fälle bekannt? Wenn ja, wie sind die ausgegangen? Wäre dankbar für irgendwelche Infos..
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Nur ein bekannter Fall, und der hat gewonnen, so dass S&P nicht mehr abmahnt. Sry, war ironisch gemeint.
Natürlich klagt S&P und gehört mit zu den klagefreundlicheren Kanzleien. Die Klagen werden auch auf Hamburg in der Regel gewonnen und enden meist in einem Vergleich. Bei der Unstimmigkeit kommt die "Gutachterkeule", dann sind die meisten bedient.
VG Stfefen
Natürlich klagt S&P und gehört mit zu den klagefreundlicheren Kanzleien. Die Klagen werden auch auf Hamburg in der Regel gewonnen und enden meist in einem Vergleich. Bei der Unstimmigkeit kommt die "Gutachterkeule", dann sind die meisten bedient.
VG Stfefen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Mhm, kenne ich noch nicht so. Kannst Du es mir einmal einscannen und schicken?
Ist ja dann auch nur eine Probeklage.
VG Steffen
Ist ja dann auch nur eine Probeklage.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Liebe Leidensgenossen,
auch ich nun mit einem Schreiben von Sasse für das angebliche Herunterladen einer Folge der 3. Staffel „Walking Dead“ beglückt.
Obwohl Zahler hier nicht gerne gesehen werden, gebe ich gleich zu Beginn zu, dass ich für mich selbst in Kenntnis aller Chancen und Risiken entschieden habe zu zahlen, da ich - unabhängig von der Schuldfrage (ich war es nicht, allerdings kann ich das Nichthandeln auch nicht beweisen) – persönliche Gründe habe, aus denen ich eine Klage bzw. gar eine evtl. Verurteilung in der benannten Sache nicht riskieren möchte.
Meinem vorsichtigen Naturell entsprechend habe ich in den vergangenen Tagen seit Erhalt des Schreibens einen Großteil der Internetforen/-portale und natürlich auch die vergangenen 43 Seiten dieses Threads in mich aufgesogen. Dennoch bleiben einige Fragen offen, die teilweise zwar schon angesprochen, jedoch meiner Recherche nach nicht beantwortet (bzw. vielleicht wieder gelöscht?) wurden. Vielleicht können die alten Hasen bzw. selbst Betroffene mir dabei ja weiterhelfen.
Geplantes Vorgehen: Fristgerechte (mehrwegige) Absendung der mod. UE und gleichzeitige (gleicher Brief) Unterbreitung eines Alternativvergleichsangebotes nach dem priv. Mustervergleichsschreiben. Da ich selbst Student bin und 800 Euro Vergleichszahlung nicht mal eben aus der Portokasse zahlen kann, erhoffe ich mir, damit zumindest günstiger, aber eben endgültig, aus der Sache herauszukommen.
Nun zu meinen Fragen. Mir ist bewusst, dass niemand von Euch diese abschließend beantworten kann und ich somit das Restrisiko trage. Meine Entscheidung hinsichtlich der Zahlung wurde auch schon getroffen. Deshalb geht es mir lediglich um die bisher in den folgenden Sachverhalten gemachten Erfahrungen anderer Nutzer bzw. Eure begründeten Einzeleinschätzungen:
1. Die der Abmahnung beigefügte UE bezieht sich nur auf die abgemahnte eine Folge der 3. Staffel. Um dem Fall vorzubeugen, dass über den Anschluss trotz meiner Sicherheitsvorkehrungen ggf. noch weitere Folgen heruntergeladen wurden, würde ich die mod. UE gerne nach dem schon mehrfach von Steffen geposteten Muster auf alle bisherigen Staffeln inkl. Nennung aller Folgen erweitern, zumindest jedoch auf die Folgen der dritten Staffel. Welche Erfahrungen wurden mit dieser „safety 1st“ mod. UE bislang gemacht? Wurde diese bei den bisherigen Einsendungen akzeptiert? Dazu folgender Hinweis: ich frage nur nach den bisherigen Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise, nicht danach, ob es Sinn macht, die UE so zu erweitern obwohl ich weiß, dass ich es nicht war. Mir ist außerdem bewusst, dass es sich jeweils um Einzelfälle handelt und bei mir ja plötzlich alles anders sein kann, deshalb bitte nur die bisherige Erfahrung bzw. begründete Einschätzung.
2. Wenn ich die UE in genannter Form auf alle Folgen/Serien oder zumindest alle Folgen der 3. Staffel erweitere, dann können doch (bei Akzeptanz durch Sasse) keine weiteren Abmahnungen hinsichtlich dieser Folgen mehr kommen, da ich ja dann die Unterlassung der Verbreitung bereits zugesagt habe, oder? Ist eine reine Frage zur tatsächlichen Rechtslage, wäre toll, wenn jemand mit entsprechender juristischer Bildung oder Erfahrung diese beantworten könnte.
3. Gesetzt den Fall, Sasse hätte noch weitere Logs zu angeblich verbreiteten Folgen in Petto, dann beinhaltet die o.g. Vorgehensweise ja aus deren Sicht das „Problem“, dass aus diesen weiteren Logs kein Kapital mehr zu schlagen wäre. Ist bekannt, ob es in diesem Gesamtkontext zu Ablehnungen der (auf alle/mehrere Folgen) erweiterten mod. UE gekommen ist oder führt dies (nach bisherigen Erfahrungen) ggf. sogar dazu, dass für die „Annahme“ der mod. UE und das Zustandekommen des Unterlassungsvertrages eine höhere Vergleichssumme (als 800 €) gefordert wurde?
4. Ich würde ein Alternativangebot über die Zahlung von 500-600 Euro machen. Ist dies (in einem privat von mir ausgehandelten Vergleich und unter Berücksichtigung der auf alle/mehrere Folgen erweiterten mod. UE) realistisch? Oder soll ich lieber gleich bei 600 anfangen, da dort die Direktannahmewahrscheinlichkeit höher ist?
5. Mich macht stutzig, dass zwischen dem Log und dem Versenden der Abmahnung fast ein halbes Jahr liegt. Hat dieser lange Zeitraum nach bisherigem Erfahrungsstand in irgendeiner Weise Relevanz? Da in den anderen hier beschriebenen Fällen die Abmahnung meiner Übersicht nach nach spätestens drei Monaten erfolgte, sagt mein Kopfkino mir, dass hier evtl. „gewartet“ wurde, ob über den Anschluss vllt. noch weitere Folgen heruntergeladen werden.
Für Eure Hilfe möchte ich mich schon jetzt im Voraus herzlich bedanken. Ein besonderer Dank ebenfalls an Steffen, dessen Initiative und Beiträge hier im Forum mir den ersten Schock doch sehr schnell nehmen konnten.
Mit besten Grüßen
Heino
auch ich nun mit einem Schreiben von Sasse für das angebliche Herunterladen einer Folge der 3. Staffel „Walking Dead“ beglückt.
Obwohl Zahler hier nicht gerne gesehen werden, gebe ich gleich zu Beginn zu, dass ich für mich selbst in Kenntnis aller Chancen und Risiken entschieden habe zu zahlen, da ich - unabhängig von der Schuldfrage (ich war es nicht, allerdings kann ich das Nichthandeln auch nicht beweisen) – persönliche Gründe habe, aus denen ich eine Klage bzw. gar eine evtl. Verurteilung in der benannten Sache nicht riskieren möchte.
Meinem vorsichtigen Naturell entsprechend habe ich in den vergangenen Tagen seit Erhalt des Schreibens einen Großteil der Internetforen/-portale und natürlich auch die vergangenen 43 Seiten dieses Threads in mich aufgesogen. Dennoch bleiben einige Fragen offen, die teilweise zwar schon angesprochen, jedoch meiner Recherche nach nicht beantwortet (bzw. vielleicht wieder gelöscht?) wurden. Vielleicht können die alten Hasen bzw. selbst Betroffene mir dabei ja weiterhelfen.
Geplantes Vorgehen: Fristgerechte (mehrwegige) Absendung der mod. UE und gleichzeitige (gleicher Brief) Unterbreitung eines Alternativvergleichsangebotes nach dem priv. Mustervergleichsschreiben. Da ich selbst Student bin und 800 Euro Vergleichszahlung nicht mal eben aus der Portokasse zahlen kann, erhoffe ich mir, damit zumindest günstiger, aber eben endgültig, aus der Sache herauszukommen.
Nun zu meinen Fragen. Mir ist bewusst, dass niemand von Euch diese abschließend beantworten kann und ich somit das Restrisiko trage. Meine Entscheidung hinsichtlich der Zahlung wurde auch schon getroffen. Deshalb geht es mir lediglich um die bisher in den folgenden Sachverhalten gemachten Erfahrungen anderer Nutzer bzw. Eure begründeten Einzeleinschätzungen:
1. Die der Abmahnung beigefügte UE bezieht sich nur auf die abgemahnte eine Folge der 3. Staffel. Um dem Fall vorzubeugen, dass über den Anschluss trotz meiner Sicherheitsvorkehrungen ggf. noch weitere Folgen heruntergeladen wurden, würde ich die mod. UE gerne nach dem schon mehrfach von Steffen geposteten Muster auf alle bisherigen Staffeln inkl. Nennung aller Folgen erweitern, zumindest jedoch auf die Folgen der dritten Staffel. Welche Erfahrungen wurden mit dieser „safety 1st“ mod. UE bislang gemacht? Wurde diese bei den bisherigen Einsendungen akzeptiert? Dazu folgender Hinweis: ich frage nur nach den bisherigen Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise, nicht danach, ob es Sinn macht, die UE so zu erweitern obwohl ich weiß, dass ich es nicht war. Mir ist außerdem bewusst, dass es sich jeweils um Einzelfälle handelt und bei mir ja plötzlich alles anders sein kann, deshalb bitte nur die bisherige Erfahrung bzw. begründete Einschätzung.
2. Wenn ich die UE in genannter Form auf alle Folgen/Serien oder zumindest alle Folgen der 3. Staffel erweitere, dann können doch (bei Akzeptanz durch Sasse) keine weiteren Abmahnungen hinsichtlich dieser Folgen mehr kommen, da ich ja dann die Unterlassung der Verbreitung bereits zugesagt habe, oder? Ist eine reine Frage zur tatsächlichen Rechtslage, wäre toll, wenn jemand mit entsprechender juristischer Bildung oder Erfahrung diese beantworten könnte.
3. Gesetzt den Fall, Sasse hätte noch weitere Logs zu angeblich verbreiteten Folgen in Petto, dann beinhaltet die o.g. Vorgehensweise ja aus deren Sicht das „Problem“, dass aus diesen weiteren Logs kein Kapital mehr zu schlagen wäre. Ist bekannt, ob es in diesem Gesamtkontext zu Ablehnungen der (auf alle/mehrere Folgen) erweiterten mod. UE gekommen ist oder führt dies (nach bisherigen Erfahrungen) ggf. sogar dazu, dass für die „Annahme“ der mod. UE und das Zustandekommen des Unterlassungsvertrages eine höhere Vergleichssumme (als 800 €) gefordert wurde?
4. Ich würde ein Alternativangebot über die Zahlung von 500-600 Euro machen. Ist dies (in einem privat von mir ausgehandelten Vergleich und unter Berücksichtigung der auf alle/mehrere Folgen erweiterten mod. UE) realistisch? Oder soll ich lieber gleich bei 600 anfangen, da dort die Direktannahmewahrscheinlichkeit höher ist?
5. Mich macht stutzig, dass zwischen dem Log und dem Versenden der Abmahnung fast ein halbes Jahr liegt. Hat dieser lange Zeitraum nach bisherigem Erfahrungsstand in irgendeiner Weise Relevanz? Da in den anderen hier beschriebenen Fällen die Abmahnung meiner Übersicht nach nach spätestens drei Monaten erfolgte, sagt mein Kopfkino mir, dass hier evtl. „gewartet“ wurde, ob über den Anschluss vllt. noch weitere Folgen heruntergeladen werden.
Für Eure Hilfe möchte ich mich schon jetzt im Voraus herzlich bedanken. Ein besonderer Dank ebenfalls an Steffen, dessen Initiative und Beiträge hier im Forum mir den ersten Schock doch sehr schnell nehmen konnten.
Mit besten Grüßen
Heino
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo Heino,
ich leide mehr, als Genosse zu sein.
Abmahnung; keiner Schuld bewusst; mod. UE + Vergleich. Mod. UE auf alle Folgen der 3. Staffel erweitern?
Zuallererst, es sind keine Folgeabmahnungen beim Abmahner bekannt. Sicherlich, unter gewissen Umständen ist ein Erweitern oder gar Vorbeugen sinnvoll. Aber, man sollte immer daran denken. Man erweitert oder beugt vor, nur auf die Werke, von denen man 100%ige Kenntnis hat, dass diese auch den unergründlichen Weg von der Tauschbörse auf die Platte fanden.
Erweitern und Vorbeugen nur mit Kenntnis!
Ein ausuferndes Erweitern oder Vorbeugen auf blauen Dunst hin macht keinen Sinn. Je mehr Werke ich freiwillig aufnehme, desto höher ist das Risiko, gegen das eigen abgegebene Vertragsstrafeversprechen einmal in seinem AI-Leben zu verstoßen.
Dieses solltest Du dir noch einmal genau überlegen. Aber natürlich kannst Du auf alle Folgen der Staffel 3 erweitern. Wie gesagt, Folgeabmahnungen beim Abmahner sind noch nicht bekannt, deshalb brauche ich diese Möglichkeit - Folgeabmahnung und Wirkung auf die Erweiterung - nicht weiter erörtern.
Als Vergleichsbetrag sind 450 € realistisch. Natürlich solltest Du die Hinweise im Mustertext (Link) genau durchlesen.
[quoteemHeino123]Mich macht stutzig, dass zwischen dem Log und dem Versenden der Abmahnung fast ein halbes Jahr liegt. Hat dieser lange Zeitraum nach bisherigem Erfahrungsstand in irgendeiner Weise Relevanz?[/quoteem]
Nein.
VG Steffen
ich leide mehr, als Genosse zu sein.
Abmahnung; keiner Schuld bewusst; mod. UE + Vergleich. Mod. UE auf alle Folgen der 3. Staffel erweitern?
Zuallererst, es sind keine Folgeabmahnungen beim Abmahner bekannt. Sicherlich, unter gewissen Umständen ist ein Erweitern oder gar Vorbeugen sinnvoll. Aber, man sollte immer daran denken. Man erweitert oder beugt vor, nur auf die Werke, von denen man 100%ige Kenntnis hat, dass diese auch den unergründlichen Weg von der Tauschbörse auf die Platte fanden.
Erweitern und Vorbeugen nur mit Kenntnis!
Ein ausuferndes Erweitern oder Vorbeugen auf blauen Dunst hin macht keinen Sinn. Je mehr Werke ich freiwillig aufnehme, desto höher ist das Risiko, gegen das eigen abgegebene Vertragsstrafeversprechen einmal in seinem AI-Leben zu verstoßen.
Dieses solltest Du dir noch einmal genau überlegen. Aber natürlich kannst Du auf alle Folgen der Staffel 3 erweitern. Wie gesagt, Folgeabmahnungen beim Abmahner sind noch nicht bekannt, deshalb brauche ich diese Möglichkeit - Folgeabmahnung und Wirkung auf die Erweiterung - nicht weiter erörtern.
Als Vergleichsbetrag sind 450 € realistisch. Natürlich solltest Du die Hinweise im Mustertext (Link) genau durchlesen.
[quoteemHeino123]Mich macht stutzig, dass zwischen dem Log und dem Versenden der Abmahnung fast ein halbes Jahr liegt. Hat dieser lange Zeitraum nach bisherigem Erfahrungsstand in irgendeiner Weise Relevanz?[/quoteem]
Nein.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
heino,
darf ich fragen wann du ca. die serien ungefähr heruntergeladen hast??
darf ich fragen wann du ca. die serien ungefähr heruntergeladen hast??
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo,
wurde heute auch von RAe Sasse beglückt. Habe unwissentlich bei ebay ein Bootleg zum Verkauf angeboten. Habe die mal vor Jahrzehnten bei Media Markt gekauft und mir nichts Böses dabei gedacht sie jetzt auszumisten und weiter zu verkaufen. Prompt wurde es von ebay entfernt und jetzt kommt das Schreiben von Sasse das ich 651,80 Euro bezahlen soll. Habe mir schon einmal die ModUE heruntergeladen und das Mustervergleichsschreiben bearbeitet. Kann ich das mal über PN schicken zum durchlesen ob das so okay ist?? Eilt ja bekanntlich bei denen. Habe nur 5 Tage Zeit zum hinschicken. Gruß Mella
wurde heute auch von RAe Sasse beglückt. Habe unwissentlich bei ebay ein Bootleg zum Verkauf angeboten. Habe die mal vor Jahrzehnten bei Media Markt gekauft und mir nichts Böses dabei gedacht sie jetzt auszumisten und weiter zu verkaufen. Prompt wurde es von ebay entfernt und jetzt kommt das Schreiben von Sasse das ich 651,80 Euro bezahlen soll. Habe mir schon einmal die ModUE heruntergeladen und das Mustervergleichsschreiben bearbeitet. Kann ich das mal über PN schicken zum durchlesen ob das so okay ist?? Eilt ja bekanntlich bei denen. Habe nur 5 Tage Zeit zum hinschicken. Gruß Mella
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
kannst du machen, aber die beweislage ist hier eindeutig, so dass man nach der mod. ue um eine zahlung nicht her umkommt.
bitte alles weitere per e-mail: steffen.heintsch@t-online.de oder pn.
vg steffen
bitte alles weitere per e-mail: steffen.heintsch@t-online.de oder pn.
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Schicke gleich alles per email. Bitte kurzfristige Einschätzung wegen der Fristen. Vielen Dank Anja
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
habe dir per pn geantwortet. bitte genau durchlesen und diese art der abmahnung ja nicht unterschätzen. das kann und wird teuer, wenn man hier falsch reagiert.
vg steffen
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Meiner Meinung nach ist die Erklärung dafür höchstwahrscheinlich bloß, dass sie so extreme Fluten zu bewältigen haben. Man darf einfach nicht unterschätzen wie überlastet diese Firmen der Abmahn-Industrie wirklich sind, sie verschicken schließlich abertausende dieser Briefe. Und das sind nur die ersten Schreiben, danach folgen fast immer weitere Briefwechsel in jedem einzelnen der hunderttausenden aktiven Fälle. Die Abmahn-Industrie dürfte einen guten Anteil daran haben, dass die Deutsche Post überhaupt noch Geld im Briefgeschäft verdient... :DHeino123 hat geschrieben:5. Mich macht stutzig, dass zwischen dem Log und dem Versenden der Abmahnung fast ein halbes Jahr liegt. Hat dieser lange Zeitraum nach bisherigem Erfahrungsstand in irgendeiner Weise Relevanz? Da in den anderen hier beschriebenen Fällen die Abmahnung meiner Übersicht nach nach spätestens drei Monaten erfolgte, sagt mein Kopfkino mir, dass hier evtl. „gewartet“ wurde, ob über den Anschluss vllt. noch weitere Folgen heruntergeladen werden.
Das mit den Fristen ist sowieso (fast) alles totaler Bullshit. Sie dienen primär dem Zweck psychologischen Druck auf das Opfer auszuüben. Bei jemandem der Angst hat steigt eben die Wahrscheinlichkeit das er (zusätzliche) Fehler macht. Nur die modifizierte Unterlassungserklärung sollte relativ schnell verschickt werden. Die restlichen Fristen, die sie üblicherweise in jedem Schreiben setzen, sind ein Witz. Selbst wenn man diese um mehrere Monate überschreitet gehen sie in einer Antwort darauf mit keinem Wort ein, sollte sich jemand x-Monate später doch noch mal mit einem Vergleichsangebot melden. Alles Show... Nur soviel zu Fristen/verstrichenen Zeiträumen beim Abmahnwahn.
Außerdem, aufgrund der langen Verjährungsfristen gibt es für die doch keinerlei Grund sich zu beeilen. Wenn sie jemanden erst 2 Jahre nach einem vermeintlichen Upload abmahnen reicht das doch immer noch locker... Die haben hier einfach alle Trümpfe in der Hand.