Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich bedanke mich zuerst für schnelle und 'kompetente' :-) Antwort. Ich überlege weitere Schritte, bleibe in Forum dabei und berichte, gibt es sicherlich viele in änliche Situation. Eine Frage noch, was mit Tauschbörse? Hab nicht ausschließliech für illegale zwecke genutzt, oder was ist mit ältere Filme 'Casablanca', 'Tom und Jerry','Fargo', 'Der Stadtneurotiker' ... zum Beispiel? Finger weg,oder geht es doch?
- RA Dr. Wachs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Moin Moin Steffen,
scheinbar gab es zu dieser WF Klage eine Vorgeschichte, die ich aber nicht vollständig kenne. Bei neutraler Betrachtung ist das Ergebnis aber nicht so schlecht.
600 EUR in Raten bei Kostenaufhebung und PKH bedeutet, dass 600,00 EUR gezahlt werden müssen. Durch die PKH werden die eigenen Anwaltskosten übernommen und die zu leistende Hälfte der 1,0 Gebühr der Gerichtskosten. (Da bleibt also das Gericht nicht drauf sitzen, sondern das Gericht hat entschieden, dass wir Steuerzahler das übernehmen- Ich gehe mal davon aus, dass sich die PKH auch auf den Vergleich erstreckt).
In der Abmahnung wurden wahrscheinlich 856 EUR (2009 war es noch 100 EUR günstiger) gefordert. Es bleibt also eine Ersparnis von 200 EUR. Zwar ist es so, dass eine außergerichtliche Einigung zu einer geringeren Summe im Nachhinhein cleverer gewesen wäre (wirtschaftlicher Härtefall siehe PKH) aber so ist das halt manchmal, wenn man sich wehren möchte. Ob der Beklagte eine zu große Klappe hatte (siehe Vorgeschichte) wahrscheinlich, aber das Ergebnis ist objektiv betrachtet nicht so furchtbar.
Besten Gruß aus Hamburg
A. Wachs
scheinbar gab es zu dieser WF Klage eine Vorgeschichte, die ich aber nicht vollständig kenne. Bei neutraler Betrachtung ist das Ergebnis aber nicht so schlecht.
600 EUR in Raten bei Kostenaufhebung und PKH bedeutet, dass 600,00 EUR gezahlt werden müssen. Durch die PKH werden die eigenen Anwaltskosten übernommen und die zu leistende Hälfte der 1,0 Gebühr der Gerichtskosten. (Da bleibt also das Gericht nicht drauf sitzen, sondern das Gericht hat entschieden, dass wir Steuerzahler das übernehmen- Ich gehe mal davon aus, dass sich die PKH auch auf den Vergleich erstreckt).
In der Abmahnung wurden wahrscheinlich 856 EUR (2009 war es noch 100 EUR günstiger) gefordert. Es bleibt also eine Ersparnis von 200 EUR. Zwar ist es so, dass eine außergerichtliche Einigung zu einer geringeren Summe im Nachhinhein cleverer gewesen wäre (wirtschaftlicher Härtefall siehe PKH) aber so ist das halt manchmal, wenn man sich wehren möchte. Ob der Beklagte eine zu große Klappe hatte (siehe Vorgeschichte) wahrscheinlich, aber das Ergebnis ist objektiv betrachtet nicht so furchtbar.
Besten Gruß aus Hamburg
A. Wachs
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo @IQXRN,
man muss einfach real sagen: Das Herunterladen / Anbieten von urheberrechtlichen Zeugs über ein P2P-Netzwerk stellt der Gesetzgeber unter Strafe und ist -nicht- erlaubt! Dabei ist es doch egal, ob 1Tag oder 10 Jahre, wenn man - keine - Einwilligung des Rechteinhaber besitzt oder die entsprechende Lizenz erworben hat. So isses!
Sicherlich könnte man auch diesen Film oder Serien aus dem TV privat aufnehmen und bis “niemand mehr in die Augen schaut, Kleines“ ansehen. Aber eben nicht in eine Tauschbörse einstellen - öffentlich Zugänglichmachen ohne Erlaubnis bzw. erworbene Lizenz.
Lasst einfach von P2P, die Finger weg!
VG Steffen
man muss einfach real sagen: Das Herunterladen / Anbieten von urheberrechtlichen Zeugs über ein P2P-Netzwerk stellt der Gesetzgeber unter Strafe und ist -nicht- erlaubt! Dabei ist es doch egal, ob 1Tag oder 10 Jahre, wenn man - keine - Einwilligung des Rechteinhaber besitzt oder die entsprechende Lizenz erworben hat. So isses!
Sicherlich könnte man auch diesen Film oder Serien aus dem TV privat aufnehmen und bis “niemand mehr in die Augen schaut, Kleines“ ansehen. Aber eben nicht in eine Tauschbörse einstellen - öffentlich Zugänglichmachen ohne Erlaubnis bzw. erworbene Lizenz.
Lasst einfach von P2P, die Finger weg!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Herr Doktor,
[quoteemRA Dr. Alexander Wachs]Ob der Beklagte eine zu große Klappe hatte (siehe Vorgeschichte) wahrscheinlich, aber das Ergebnis ist objektiv betrachtet nicht so furchtbar.[/quoteem]
Das ist Dein Standpunkt.
Hier gab es -wie immer- 2 Großmäuler. 1-mal das Shual auf Sat-1, der @hoffnung2 großspurig erklärte, das Heintsch zwar darüber berichtete, aber -nichts- mit dem Verlauf zu tun hat. Weil -nur- durch das Shual, Princess und dem ehemalige Verein (jetzt IGgdAW) der Betroffene professionell angeleitet und geführt wurde. Wahrscheinlich mit Maßgabe (m.M.n.), das ein Anwalt völlig unnötig sei - bei der hervorragenden Vorarbeit der Vorabeiter zur Vorabeit der Klageerwiderung. Eigentlich ja nur durch Einen. Das Zweite, der Beklagte selbst, der jedes Detail in dem Forum von IGdAW und NW darlegen musste - mit allen “schmutzigen“ Einzelheiten. Und dieses - Du musst es nicht kommentieren - geht mit gewaltig auf den Heintsch-Zeiger.
Es muss klar sein - diesen Lernprozess musste ich anfänglich auch verinnerlichen - aus einer laufenden Verhandlung berichtet nur ein unabhängiger Berichterstatter (der vor Ort war, da Öffentlich) oder der Beklagte, aber erst in Absprache mit seinem Rechtsbeistand. Ich persönlich tendiere sogar - der Beklagte erst bei Beendigung des Rechtsstreites. Erst himmelhoch jauchzend lobend und dann fallen lassen wie eine Kartoffel, ist mir sowieso suspekt.
Deshalb auch für alle beiden Großmäuler für mich nur den Kommentar nach einer dummen Arroganz. Natürlich kann ich aus einem Prozess, der nach den Foren und dem Beklagten schon 120%ig gewonnen ist, in einen Vergleich endet - immer etwas gutes herauslesen. Für mich bleibt es eine Watschen - für uns alle.
Und als Fazit bleibe ich dabei - ein Forum hat keine Klageschriften entgegenzunehmen oder Beklagte zu beraten - das Ergebnis dieser Fuscherei bekommen wir immer wieder auf die Butterstulle geschmiert. Klageschrift - Anwalt! Punkt. Aus.
VG Steffen
[quoteemRA Dr. Alexander Wachs]Ob der Beklagte eine zu große Klappe hatte (siehe Vorgeschichte) wahrscheinlich, aber das Ergebnis ist objektiv betrachtet nicht so furchtbar.[/quoteem]
Das ist Dein Standpunkt.
Hier gab es -wie immer- 2 Großmäuler. 1-mal das Shual auf Sat-1, der @hoffnung2 großspurig erklärte, das Heintsch zwar darüber berichtete, aber -nichts- mit dem Verlauf zu tun hat. Weil -nur- durch das Shual, Princess und dem ehemalige Verein (jetzt IGgdAW) der Betroffene professionell angeleitet und geführt wurde. Wahrscheinlich mit Maßgabe (m.M.n.), das ein Anwalt völlig unnötig sei - bei der hervorragenden Vorarbeit der Vorabeiter zur Vorabeit der Klageerwiderung. Eigentlich ja nur durch Einen. Das Zweite, der Beklagte selbst, der jedes Detail in dem Forum von IGdAW und NW darlegen musste - mit allen “schmutzigen“ Einzelheiten. Und dieses - Du musst es nicht kommentieren - geht mit gewaltig auf den Heintsch-Zeiger.
Es muss klar sein - diesen Lernprozess musste ich anfänglich auch verinnerlichen - aus einer laufenden Verhandlung berichtet nur ein unabhängiger Berichterstatter (der vor Ort war, da Öffentlich) oder der Beklagte, aber erst in Absprache mit seinem Rechtsbeistand. Ich persönlich tendiere sogar - der Beklagte erst bei Beendigung des Rechtsstreites. Erst himmelhoch jauchzend lobend und dann fallen lassen wie eine Kartoffel, ist mir sowieso suspekt.
Deshalb auch für alle beiden Großmäuler für mich nur den Kommentar nach einer dummen Arroganz. Natürlich kann ich aus einem Prozess, der nach den Foren und dem Beklagten schon 120%ig gewonnen ist, in einen Vergleich endet - immer etwas gutes herauslesen. Für mich bleibt es eine Watschen - für uns alle.
Und als Fazit bleibe ich dabei - ein Forum hat keine Klageschriften entgegenzunehmen oder Beklagte zu beraten - das Ergebnis dieser Fuscherei bekommen wir immer wieder auf die Butterstulle geschmiert. Klageschrift - Anwalt! Punkt. Aus.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemPrincess15114]Damit du, Steffen es auch verstehst, ein ganz plebejisches und praxisnahes Beispiel aus dem Leben.[/quoteem]
Diese Beispiele aus Deinem Leben, kannst Du für dich behalten. Ich sage Dir einmal es mit meinen IQ eines Sack russischer Schrauben. Ihr habt falsch kalkuliert, falsch berechnet und geplant, die ersten Sanierungsmaßnahmen - ohne Bau-Qualifikation - selbst begonnen. Das Resultat, man redet diesen Pfusch am Bau jetzt wieder schön und gewinnt dem noch etwas Positives ab. Lächerlich!
Wenn der Betreffende mit dem Forenmaulkorb es selbst nicht einsieht, wird er durch die Admins/Mods editiert. Ganz einfach, bei LL'er habt Ihr doch auch keine Probleme (ich übrigens auch nicht).
VG Steffen
Diese Beispiele aus Deinem Leben, kannst Du für dich behalten. Ich sage Dir einmal es mit meinen IQ eines Sack russischer Schrauben. Ihr habt falsch kalkuliert, falsch berechnet und geplant, die ersten Sanierungsmaßnahmen - ohne Bau-Qualifikation - selbst begonnen. Das Resultat, man redet diesen Pfusch am Bau jetzt wieder schön und gewinnt dem noch etwas Positives ab. Lächerlich!
Wenn der Betreffende mit dem Forenmaulkorb es selbst nicht einsieht, wird er durch die Admins/Mods editiert. Ganz einfach, bei LL'er habt Ihr doch auch keine Probleme (ich übrigens auch nicht).
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@princess
in der Abmahnung wurden aber noch 856 EUR gefordert. 956 EUR wurden eingeklagt. Das nehm ich jedenfalls an. Egal der Ablauf war sicher nicht optimal, aber halt auch kein Totalausfall (mmM).
An dieser Stelle mal zur Auflockerung eine Juristen "Weisheit". Der Anwalt hat drei Feinde
1. den Chef
2. den Mandanten
3. den Gegner
in der Abmahnung wurden aber noch 856 EUR gefordert. 956 EUR wurden eingeklagt. Das nehm ich jedenfalls an. Egal der Ablauf war sicher nicht optimal, aber halt auch kein Totalausfall (mmM).
An dieser Stelle mal zur Auflockerung eine Juristen "Weisheit". Der Anwalt hat drei Feinde
1. den Chef
2. den Mandanten
3. den Gegner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Tag zusammen,
mittlerweile ist meine Beschlussakte angekommen und ich habe Einsicht. Nach meinem derzeitigem Wissensstand kann ich sagen dass mindestens 2 Datensätze die zu meiner Abmahnung passen enthalten sind. (2 mal die selbe IP-Adresse)
Die gesamte Beschlussakte umfasst ca. 5 Tage und meine IP-Adresse erscheint erst am 2.ten Tag. Jedoch ist für mich, derzeit nicht festzustellen ob noch weitere IP-Adressen auf meinen Anschluss deuten. Da für jede IP Adresse, je eine neue Tatnachweisnummer vergeben wurde. Zwangstrennung sei dank, kenne ich meine IP-Addressen der anderen Tage nicht...
Kann mir vielleicht jemand einen Hinweis oder Hilfestellung dazu geben, wie ich eventuell Die Daten Auswerten kann?
mittlerweile ist meine Beschlussakte angekommen und ich habe Einsicht. Nach meinem derzeitigem Wissensstand kann ich sagen dass mindestens 2 Datensätze die zu meiner Abmahnung passen enthalten sind. (2 mal die selbe IP-Adresse)
Die gesamte Beschlussakte umfasst ca. 5 Tage und meine IP-Adresse erscheint erst am 2.ten Tag. Jedoch ist für mich, derzeit nicht festzustellen ob noch weitere IP-Adressen auf meinen Anschluss deuten. Da für jede IP Adresse, je eine neue Tatnachweisnummer vergeben wurde. Zwangstrennung sei dank, kenne ich meine IP-Addressen der anderen Tage nicht...
Kann mir vielleicht jemand einen Hinweis oder Hilfestellung dazu geben, wie ich eventuell Die Daten Auswerten kann?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Habe Dir eine PN geschickt.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Guten Abend.
Mich hats heut auch erwischt. Eine Abmahnung im Kasten für das "Anbieten" von "Dark Knight Rises".
Da ich alleiniger Nutzer der Netzanschlusses bin ist eine Verteidigung vor Gericht ausgeschlossen.
Leider kann ich als derzeitiger H4 Empfänger die geforderten 956€ nicht mal eben bezahlen.
Mein Plan, nach vielem Lesen in diesem Forum, war es ersteinmal nur eine modUE zu versenden und dann die Sache auszusitzen, mit der Absicht später (sprich in 1-2 Jahren wenn WF sich wieder rühren würde) einen außergerichlichen Vergleich anzustreben, wenn meine wirtschaftliche Lage entspannter ist als jetzt.
Macht das Sinn? Sollte ich es lieber lassen und gleich einen Vergleich anstreben?
Danke für euren Input.
Gruß
Ifalna
Mich hats heut auch erwischt. Eine Abmahnung im Kasten für das "Anbieten" von "Dark Knight Rises".
Da ich alleiniger Nutzer der Netzanschlusses bin ist eine Verteidigung vor Gericht ausgeschlossen.
Leider kann ich als derzeitiger H4 Empfänger die geforderten 956€ nicht mal eben bezahlen.
Mein Plan, nach vielem Lesen in diesem Forum, war es ersteinmal nur eine modUE zu versenden und dann die Sache auszusitzen, mit der Absicht später (sprich in 1-2 Jahren wenn WF sich wieder rühren würde) einen außergerichlichen Vergleich anzustreben, wenn meine wirtschaftliche Lage entspannter ist als jetzt.
Macht das Sinn? Sollte ich es lieber lassen und gleich einen Vergleich anstreben?
Danke für euren Input.
Gruß
Ifalna
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Ifalna,
[quoteemIfalna]Macht das Sinn? Sollte ich es lieber lassen und gleich einen Vergleich anstreben?[/quoteem]
Nun diese Entscheidung ist nicht ganz so schwer. Jeder, der sich für mod. UE und nicht zahlen entscheidet, wählt: Entweder Verjährung oder Klage! Risiko: 1.000€ - 1.200 €.
Aber bis zum Antiabzockgesetz (wenn es denn kommt), wird die Zeit für eine Klagevorbereitung wohl noch so mind. 1 - 2 Jahre dauern. Das bedeutet, man baut seine Verteidigung auf; man legt monatlich etwas zurück für seinen privaten Klagetopf. Natürlich, wer ersteres nicht besitzt, oder es einfach nur war, damit ist dann auch sein möglicher Vergleich nicht mehr ganz so schmerzhaft. Logo, auf eine aktive Verteidigung im Prozess ankommen zu lassen wäre dann wohl eher sinnfrei. Aber man hätte erst einmal Zeit heraus geschunden zu sparen. Kommt die Klage, vergleicht man sich, kommt sie nicht - gönnt man sich etwas.
Ein sofortiger Vergleich läge, wenn Du Deine jetzige Situation denen schilderst, so bei 650€ herum.
VG Steffen
[quoteemIfalna]Macht das Sinn? Sollte ich es lieber lassen und gleich einen Vergleich anstreben?[/quoteem]
Nun diese Entscheidung ist nicht ganz so schwer. Jeder, der sich für mod. UE und nicht zahlen entscheidet, wählt: Entweder Verjährung oder Klage! Risiko: 1.000€ - 1.200 €.
Aber bis zum Antiabzockgesetz (wenn es denn kommt), wird die Zeit für eine Klagevorbereitung wohl noch so mind. 1 - 2 Jahre dauern. Das bedeutet, man baut seine Verteidigung auf; man legt monatlich etwas zurück für seinen privaten Klagetopf. Natürlich, wer ersteres nicht besitzt, oder es einfach nur war, damit ist dann auch sein möglicher Vergleich nicht mehr ganz so schmerzhaft. Logo, auf eine aktive Verteidigung im Prozess ankommen zu lassen wäre dann wohl eher sinnfrei. Aber man hätte erst einmal Zeit heraus geschunden zu sparen. Kommt die Klage, vergleicht man sich, kommt sie nicht - gönnt man sich etwas.
Ein sofortiger Vergleich läge, wenn Du Deine jetzige Situation denen schilderst, so bei 650€ herum.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Steffen, danke für deine rasche Antwort.
Es kann sein das ich beim Lesen dieses Threads ein falsches Bild bekommen habe, aber es wirkt so als könnte man der Zahlung nicht entkommen. Gab es denn überhaupt schon Fälle die wirklich verjährt sind und die Ruhe haben ohne je zu zahlen? Soweit ich das seh kriegt jeder kurz vor der First den Mahnbescheid (+6Monate) und dann die restlichen Schreiben bis hin zum Einladungstermin nach München.Aber man hätte erst einmal Zeit heraus geschunden zu sparen. Kommt die Klage, vergleicht man sich, kommt sie nicht - gönnt man sich etwas.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemIfalna]Es kann sein das ich beim Lesen dieses Threads ein falsches Bild bekommen habe, aber es wirkt so als könnte man der Zahlung nicht entkommen. Gab es denn überhaupt schon Fälle die wirklich verjährt sind und die Ruhe haben ohne je zu zahlen? Soweit ich das sehe kriegt jeder kurz vor der First den Mahnbescheid (+6Monate) und dann die restlichen Schreiben bis hin zum Einladungstermin nach München.[/quoteem]
Das ist so nicht ganz richtig. WF könnten zwar, aber werden nicht jeden verklagen. Könnten? Die Klageerhebungen sind doch auch meistens Textbausteine und wirtschaftlich wäre es auch kein Problem. Und keine Sorge, die Bayowaren setzen auch noch 5 zusätzliche Richter ein. Es bleibt dem Gesetzgeber doch nichts übrig. Aber jeder Vergleich oder vergangene Nur-Störerfall - kostet auch WF und dem RI. Ausbleibender Schadensersatz (BGH "Sommer unseres Lebens"), geminderter Klagewert durch den Vergleich (außergerichtlich, richterlich), geminderte Gerichtskosten (die man voll vorschießen musste) und jeder WF-Anwalt, der sich mit der Klage beschäftigt und auf Gericht geht kostet ja auch Geld und auf dieses bleibt man meist als Inhaber der Kanzlei sitzen. Aber wenn - wie aktuell - die Trendwende eingeschlagen wird, das nun auch die Täterhaftung mit in den Vordergrund rückt für die Beweislastumkehr, wird es für einen Beklagten auf München noch schwieriger. Deshalb muss man sehen, wie es sich weiter entwickelt. Trotzdem werden nicht alle verklagt, die nicht zahlen oder einen MB widersprechen und ziehen in die Verjährung - oder behaupten es zumindest anonym in den Foren.
Wenn man sich für mod. UE + nicht zahlen entscheidet, muss man:
- sich mit Erhalt Abmahnschreiben aktiv auf eine evtl. Klage vorbereiten (Akteneinsicht, Zeugen, Beweise, Screens, Belege etc.)
- monatlich etwas in einen privaten Klagetopf zurücklegen
- sich allseitig informieren und
sich immer neu entscheiden. Sie Nachfolgendes:
Jeder, der nach Wahrscheinlichkeitszahlen und Klageprozenten nachfragt, das sind doch die potenziellen Vergleicher und Nichtvorbereiter. Diejenigen, die einfach das Problem Abmahnung als Abzocke und Abofalle abtaten und jetzt eines besseren belehrt werden.
Wer keine Verteidigung hat, sich nicht vorbereitet hat, sollte solange warten, wie er es für sich verantworten kann und sich dann vergleichen. Das ist leider die bittere Wahrheit. Die Zeiten, wo Foren ein “Halleluja“ auf unserer “Position der Stärke“ anstimmten, sind seit dem BGH “Sommer unseres Lebens“ und jetzt erneut verschärft durch den BGH “Morpheus“ - vorbei.
BGH 2010 -2013:
(...) Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk oder eine urheberrechtlich geschützte Leistung der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht allerdings eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.
(...)
Da die Beklagten Inhaber des Internetanschlusses sind, über den die Musikstücke nach Darstellung der Klägerinnen in Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurden, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie für die von den Klägerinnen behauptete Verletzung ihrer Rechte verantwortlich sind. (...)
Heute zählt einzig und allein, ein substantiierter Vortrag und ein einfaches Bestreiten à la Forenromantik, war noch nie ausreichend.
BGH, Urteil v. 11.06.1990 - II ZR 159/89 (Hamburg):
(...) Dass im Zivilprozess die Wahrheitspflicht wesentliche Bedeutung hat, erlaubt nicht den Schluss, die Parteien seien generell zu dem Verhalten verpflichtet, das am besten der Wahrheitsfindung dient. (...)
BGH Urteil vom 13.03.1996 - Az. VIII ZR 36/95:
(...) Für die Frage der Darlegungslast ist auch ohne Bedeutung, wie wahrscheinlich die Darstellung ist. (...)
Und wer seine Wahrheit nicht finden will oder kann - hat Pech! Natürlich klingt es hart, aber wie gesagt, willst Du hören? Wie es ist, oder was Du gern hören willst.
Jeder hat mit Erhalt einer Abmahnung, die Thematik zu beurteilen - sich klar zu werden, wie er reagieren kann und muss - muss sich entscheiden! Das sind die allgemeinen Leitsätze einer Beschlussfassung (die Militaristen werden es noch kennen). Man wird sich immer neu entscheiden müssen sowie nebenbei seine Verteidigung aktiv aufbauen, als wenn er die Klageschrift schon in den Händen hält. 2 Jahre nach Abmahnung und ohne Vorbereitung wird kein Betroffener oder gar Anwalt (darf er auch nicht, Prozessbetrug) sich eine gewinnbare Verteidigung aus dem Zylinder zaubern können.
VG Steffen
Wissenswertes rund um WF
Das ist so nicht ganz richtig. WF könnten zwar, aber werden nicht jeden verklagen. Könnten? Die Klageerhebungen sind doch auch meistens Textbausteine und wirtschaftlich wäre es auch kein Problem. Und keine Sorge, die Bayowaren setzen auch noch 5 zusätzliche Richter ein. Es bleibt dem Gesetzgeber doch nichts übrig. Aber jeder Vergleich oder vergangene Nur-Störerfall - kostet auch WF und dem RI. Ausbleibender Schadensersatz (BGH "Sommer unseres Lebens"), geminderter Klagewert durch den Vergleich (außergerichtlich, richterlich), geminderte Gerichtskosten (die man voll vorschießen musste) und jeder WF-Anwalt, der sich mit der Klage beschäftigt und auf Gericht geht kostet ja auch Geld und auf dieses bleibt man meist als Inhaber der Kanzlei sitzen. Aber wenn - wie aktuell - die Trendwende eingeschlagen wird, das nun auch die Täterhaftung mit in den Vordergrund rückt für die Beweislastumkehr, wird es für einen Beklagten auf München noch schwieriger. Deshalb muss man sehen, wie es sich weiter entwickelt. Trotzdem werden nicht alle verklagt, die nicht zahlen oder einen MB widersprechen und ziehen in die Verjährung - oder behaupten es zumindest anonym in den Foren.
Nur was soll ich Dir sagen? Das sind alles Bettelbriefe, die haben keine Beweise, es ist alles Betrug, die Dubiosesten der Dubiosen klagen nicht ... Nein! ich sage es Dir so wie es ist.
Entweder Verjährung oder Klage! Risiko: 1.000 - 1.200€ ca.!
Entweder Verjährung oder Klage! Risiko: 1.000 - 1.200€ ca.!
Wenn man sich für mod. UE + nicht zahlen entscheidet, muss man:
- sich mit Erhalt Abmahnschreiben aktiv auf eine evtl. Klage vorbereiten (Akteneinsicht, Zeugen, Beweise, Screens, Belege etc.)
- monatlich etwas in einen privaten Klagetopf zurücklegen
- sich allseitig informieren und
sich immer neu entscheiden. Sie Nachfolgendes:
Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer
- 1. Aufforderung Abgabe strafbewehrte UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und -niemals- die originale UE, die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
=> Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
=> Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
=> Angebot der Ratenzahlung
4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Erhöhung der geforderten Summe
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
=> Mitteilung des Prozesskostenrisikos
=> WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der Verjährung, Stichpunkt Meldepflicht eines Schuldners)
6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
8. WF muss Klage begründen und erheben
9. Gerichtsverfahren
Wer keine Verteidigung hat, sich nicht vorbereitet hat, sollte solange warten, wie er es für sich verantworten kann und sich dann vergleichen. Das ist leider die bittere Wahrheit. Die Zeiten, wo Foren ein “Halleluja“ auf unserer “Position der Stärke“ anstimmten, sind seit dem BGH “Sommer unseres Lebens“ und jetzt erneut verschärft durch den BGH “Morpheus“ - vorbei.
BGH 2010 -2013:
(...) Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk oder eine urheberrechtlich geschützte Leistung der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht allerdings eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.
(...)
Da die Beklagten Inhaber des Internetanschlusses sind, über den die Musikstücke nach Darstellung der Klägerinnen in Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurden, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie für die von den Klägerinnen behauptete Verletzung ihrer Rechte verantwortlich sind. (...)
Heute zählt einzig und allein, ein substantiierter Vortrag und ein einfaches Bestreiten à la Forenromantik, war noch nie ausreichend.
BGH, Urteil v. 11.06.1990 - II ZR 159/89 (Hamburg):
(...) Dass im Zivilprozess die Wahrheitspflicht wesentliche Bedeutung hat, erlaubt nicht den Schluss, die Parteien seien generell zu dem Verhalten verpflichtet, das am besten der Wahrheitsfindung dient. (...)
BGH Urteil vom 13.03.1996 - Az. VIII ZR 36/95:
(...) Für die Frage der Darlegungslast ist auch ohne Bedeutung, wie wahrscheinlich die Darstellung ist. (...)
Und wer seine Wahrheit nicht finden will oder kann - hat Pech! Natürlich klingt es hart, aber wie gesagt, willst Du hören? Wie es ist, oder was Du gern hören willst.
Jeder hat mit Erhalt einer Abmahnung, die Thematik zu beurteilen - sich klar zu werden, wie er reagieren kann und muss - muss sich entscheiden! Das sind die allgemeinen Leitsätze einer Beschlussfassung (die Militaristen werden es noch kennen). Man wird sich immer neu entscheiden müssen sowie nebenbei seine Verteidigung aktiv aufbauen, als wenn er die Klageschrift schon in den Händen hält. 2 Jahre nach Abmahnung und ohne Vorbereitung wird kein Betroffener oder gar Anwalt (darf er auch nicht, Prozessbetrug) sich eine gewinnbare Verteidigung aus dem Zylinder zaubern können.
VG Steffen
Wissenswertes rund um WF
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemFellbearchen]Jemand hat ein körperliches Gebrechen - ohne ärztliches Attest. So etwas ähnliches wie Gicht, so dass eine längere Anreise zum Gericht mit Schmerzen verbunden wäre. Muss jetzt der Beklagte trotzdem selbst erscheinen, reicht der Anwalt als Vertreter oder kann man sogar einen Ortstermin erhalten am eigenen Wohnort?[/quoteem]
Hier gilt § 381 (Genügende Entschuldigung des Ausbleibens) ZPO analog. Hinreichende Entschuldigung reicht (Attest nicht notwendig); ansonsten wird nach § 286 ZPO nach freier richterlicher Beweiswürdigung entschieden; Ordnungshaft gibt es nicht. Der eigene Rechtsbeistand sollte aber mit allen Befugnissen und Entscheidungsgewalt ausgestattet sein. Auch eine Terminvertretung auf München wird nicht gern gesehen, weil bei jeder wichtigen Entscheidung (Hauptsache, Vergleich, Gutachten) die dem Beklagten betrifft meist eine Unterbrechung zwecks Rückruf des Mandanten notwendig macht.
VG Steffen
Hier gilt § 381 (Genügende Entschuldigung des Ausbleibens) ZPO analog. Hinreichende Entschuldigung reicht (Attest nicht notwendig); ansonsten wird nach § 286 ZPO nach freier richterlicher Beweiswürdigung entschieden; Ordnungshaft gibt es nicht. Der eigene Rechtsbeistand sollte aber mit allen Befugnissen und Entscheidungsgewalt ausgestattet sein. Auch eine Terminvertretung auf München wird nicht gern gesehen, weil bei jeder wichtigen Entscheidung (Hauptsache, Vergleich, Gutachten) die dem Beklagten betrifft meist eine Unterbrechung zwecks Rückruf des Mandanten notwendig macht.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hab jetzt die mod.UE und ein Vergleichsangebot für 650€ in 50€ Raten incl. Kopie des H4-Bewilligungsbescheid hingesendet.
Mal schaun wie sie darauf reagieren.
Danke für Eure Unterstützung und die Formular-Vorlagen. Wenns interessiert halt ich Euch auf dem Laufenden.
Mal schaun wie sie darauf reagieren.
Danke für Eure Unterstützung und die Formular-Vorlagen. Wenns interessiert halt ich Euch auf dem Laufenden.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemMistreaded]Was denn nun, Schadenspauschale oder Vertragsstrafe?[/quoteem]
Dein Posting beschreibt doch eindeutig den SE, was willst Du denn da mit der Vertragsstrafe? Diese ist doch nur für die Strafbewehrung der UVE von Wichtigkeit.
VG Steffen
Dein Posting beschreibt doch eindeutig den SE, was willst Du denn da mit der Vertragsstrafe? Diese ist doch nur für die Strafbewehrung der UVE von Wichtigkeit.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Guten Morgen....
Ich bin 2009 abgemahnte und hab nun auch die Klage bekommen.... Da ich es nervlich und finanziell nicht schaffe mich vor Gericht rum zu streiten ist meine Frage,ob ich jetzt noch mit Waldorf telephonisch einen Vergleich anstreben kann oder soll ich dies schriftlich machen mit einer monatlichen Ratenzahlung,da ich ja laut Amtsgericht nur 2 Wochen zeit habe zu widersprechen... Ich bin total überfordert mit den zig Seiten vom Amtsgericht und verstehe nur Bahnhof...Muss Waldorf jetzt erst Beweise darlegen oder ist das schon passiert,da kein Termin in dem schreiben steht,wann die Verhandlung statt finden soll???? Ich hoffe mir kann jemand helfen....
LG Hexchen
Ich bin 2009 abgemahnte und hab nun auch die Klage bekommen.... Da ich es nervlich und finanziell nicht schaffe mich vor Gericht rum zu streiten ist meine Frage,ob ich jetzt noch mit Waldorf telephonisch einen Vergleich anstreben kann oder soll ich dies schriftlich machen mit einer monatlichen Ratenzahlung,da ich ja laut Amtsgericht nur 2 Wochen zeit habe zu widersprechen... Ich bin total überfordert mit den zig Seiten vom Amtsgericht und verstehe nur Bahnhof...Muss Waldorf jetzt erst Beweise darlegen oder ist das schon passiert,da kein Termin in dem schreiben steht,wann die Verhandlung statt finden soll???? Ich hoffe mir kann jemand helfen....
LG Hexchen
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo @Hexchen,
bitte nicht böse sein wenn einiges immer bei mir hart klingt, der dicke Ü50 ist gar nicht so schlecht.
Die Grenzen eines öffentlichen Verbraucherforums sind immer erreicht, sobald ein Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes (mit beinhalteter Klageschrift) im Briefkasten liegt (oder man entgegennimmt), indem man betreffs eines schriftlichen Vorverfahrens informiert wird.
VG Steffen
bitte nicht böse sein wenn einiges immer bei mir hart klingt, der dicke Ü50 ist gar nicht so schlecht.
Die Grenzen eines öffentlichen Verbraucherforums sind immer erreicht, sobald ein Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes (mit beinhalteter Klageschrift) im Briefkasten liegt (oder man entgegennimmt), indem man betreffs eines schriftlichen Vorverfahrens informiert wird.
Oberste Grundsätze:
Punkt. Aus. - => Warnung! Klageschriften gehören in kleine Forenhände nicht!
=> Sofort einen Anwalt beauftragen - egal ob bei angestrebten Vergleich oder aktiver Verteidigung!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Registriert: Mittwoch 25. Januar 2012, 18:35
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
ich möchte mal ganz kurz reinhorchen. seitdem ich hier berichtet habe, dass ich im januar 2012 meine abmahnung erhalten hatte, sind 2628 weitere beiträge gepostet worden, die ich unmöglich alle durchlesen kann. deshalb diese kurze frage:
ich habe seit 01/2012 nichts mehr von waldorf gehört. wann in etwa darf ich denn mit folgeschreiben rechnen? wie lange hat es bei euch gedauert? ich habe nur die abmahnung bekommen, mit modUE beantwortet (einschreiben-rückschein, fax) und nie mehr von denen gehört.
liebe grüße
jp
ich habe seit 01/2012 nichts mehr von waldorf gehört. wann in etwa darf ich denn mit folgeschreiben rechnen? wie lange hat es bei euch gedauert? ich habe nur die abmahnung bekommen, mit modUE beantwortet (einschreiben-rückschein, fax) und nie mehr von denen gehört.
liebe grüße
jp
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Von einer Abmahnung bis zur Klage vergehen bislang 1- 2 Jahre. WF macht es noch spannender und wird in der Regel erst kurz vor Ende der Verjährung gerichtlich tätig.
Das bedeutet bei Dir: Abmahnung 01/2012
=> Verjährungsfrist:
- Beginn: 31.12.2012; 24:00 Uhr
- Ende: 31.12.2015; 24:00 Uhr
Es bleibt Dir also noch etwas Zeit. Dieses Jahr hat man auch noch eine Menge zu tun, die 2010‘er nicht in die Verjährung ziehen zu lassen.
VG Steffen
Das bedeutet bei Dir: Abmahnung 01/2012
=> Verjährungsfrist:
- Beginn: 31.12.2012; 24:00 Uhr
- Ende: 31.12.2015; 24:00 Uhr
Es bleibt Dir also noch etwas Zeit. Dieses Jahr hat man auch noch eine Menge zu tun, die 2010‘er nicht in die Verjährung ziehen zu lassen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
RA Stadler: Amtsgericht München bleibt bei
seiner Filesharing Rechtsprechung
Blog RA Stadler: Link
Urteil im Volltext: AG München, Urteil vom 17.04.2013, Az. 161 C 17341/11
Danke an @kersare
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Urteil im Volltext: AG München, Urteil vom 17.04.2013, Az. 161 C 17341/11
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