Guten Tag,Steffen hat geschrieben: [quoteemUno]Wieso hast du den deinen Rechner bisher noch nicht überprüfen lassen ? deine Registratur löscht von selbst solche Einträge nicht selbst wenn es 10 Jahre her wäre. Wenn du wirklich nichts beweisen kannst dann ja sieht es schon sehr schlecht für dich aus, denn dann bliebe nur noch anhand ihrer beweise zu widerlegen das du es warst dazu bräuchtest du aber Ahnung von den Programmen und die hast du wohl nicht.[/quoteem]
Viele gehen von eine falschen Gedankengang aus. Der Abmahner muss nicht beweisen, welcher PC oder wer namentlich der Täter was. Können sie auch gar nicht. Er muss nur erst einmal beweisen, das der Rechtsverstoß vom Anschluss ausging. Das geschieht in der Regel; jetzt muss der Betroffen die 1. Hürde nehmen und seine mögliche Störer- und neuerdings auch Täterschaftsvermutung zu entkräften, bevor er zu technischen Fragen kommt. Und schon im alten Rom wurde Zeugen immer höher eingestuft, als ein fehlender Registratureintrag in einem PC-Xyz.
VG Steffen
wie man lesen kann hast du meinen Beitrag nicht vollkommen verstanden. Ein Beweis das man es gewesen sein soll ist die Anschlussermittlung, wenn man nun keine eigenen beweise hat und sich auf eine Gerichtsverhandlung einlässt weil man eben nichts getan hat muss man in der Lage sein Diese Anschlusserkennung glaubhaft als fehlerhaft zu überführen. Ebenso ist dieser "Zeuge" nur der Mitarbeiter der Ermittlungsfirma, auch hier gilt wenn man anhand der beweise ihrer Seite nachweisen kann das es nicht stimmt ist auch dieser zeuge nichts mehr wert. Das ist für den oben Betroffenen aber unrelevant weil ich nicht glaube das er diese Kenntnisse besitzt. Der von mir angesprochene Registrierungseintrag ist nur ein Teil von Dreien die man haben sollte wenn man sich richtig verteidigen will. Für den User der fragte ist das aber Unrelevant da in seinem fall eigentlich nur ein Vergleich sinnvoll ist meiner Meinung nach.