Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

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Uno
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#501 Beitrag von Uno » Sonntag 14. April 2013, 19:09

Steffen hat geschrieben: [quoteemUno]Wieso hast du den deinen Rechner bisher noch nicht überprüfen lassen ? deine Registratur löscht von selbst solche Einträge nicht selbst wenn es 10 Jahre her wäre. Wenn du wirklich nichts beweisen kannst dann ja sieht es schon sehr schlecht für dich aus, denn dann bliebe nur noch anhand ihrer beweise zu widerlegen das du es warst dazu bräuchtest du aber Ahnung von den Programmen und die hast du wohl nicht.[/quoteem]
Viele gehen von eine falschen Gedankengang aus. Der Abmahner muss nicht beweisen, welcher PC oder wer namentlich der Täter was. Können sie auch gar nicht. Er muss nur erst einmal beweisen, das der Rechtsverstoß vom Anschluss ausging. Das geschieht in der Regel; jetzt muss der Betroffen die 1. Hürde nehmen und seine mögliche Störer- und neuerdings auch Täterschaftsvermutung zu entkräften, bevor er zu technischen Fragen kommt. Und schon im alten Rom wurde Zeugen immer höher eingestuft, als ein fehlender Registratureintrag in einem PC-Xyz.

VG Steffen
Guten Tag,
wie man lesen kann hast du meinen Beitrag nicht vollkommen verstanden. Ein Beweis das man es gewesen sein soll ist die Anschlussermittlung, wenn man nun keine eigenen beweise hat und sich auf eine Gerichtsverhandlung einlässt weil man eben nichts getan hat muss man in der Lage sein Diese Anschlusserkennung glaubhaft als fehlerhaft zu überführen. Ebenso ist dieser "Zeuge" nur der Mitarbeiter der Ermittlungsfirma, auch hier gilt wenn man anhand der beweise ihrer Seite nachweisen kann das es nicht stimmt ist auch dieser zeuge nichts mehr wert. Das ist für den oben Betroffenen aber unrelevant weil ich nicht glaube das er diese Kenntnisse besitzt. Der von mir angesprochene Registrierungseintrag ist nur ein Teil von Dreien die man haben sollte wenn man sich richtig verteidigen will. Für den User der fragte ist das aber Unrelevant da in seinem fall eigentlich nur ein Vergleich sinnvoll ist meiner Meinung nach.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#502 Beitrag von Steffen » Sonntag 14. April 2013, 19:45

[quoteem]SkinniKann ich das hier im Forum hinterlegte Vergleichsschreiben nehmen[/quoteem]
Hallo @Skinni,
ja, aber das Muster unbedingt auf die eigene Situation anpassen und nicht nur den Text 1zu1 übernehmen.

VG Steffen

nds1979
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#503 Beitrag von nds1979 » Montag 15. April 2013, 00:03

Ich habe den Rechner nicht überprüfen lassen, weil ich zu dem Zeitpunkt (2010) davon ausgegangen bin, dass es ausreicht Zeugen zu benennen .... Und da wir nunmal nachweislich bei einer Feier waren dachte ich da reicht... Natürlich nach Abgabe der mod. UE!

Zwischenzeitlich ist dann nicht nur der W-Lan-Router abgestürzt, sondern ich hatte auch noch einen defekten Rechner, der vor 1 Jahr erneuert wurde ....
Und wie gesagt - meine "Zeugen" von damals sind nix merh wert, weil sie mir nur noch schaden wollen :(

Also bleibt nichts weiter als einen Vergleich eingehen, und richtig Geld zu zahlen, obwohl ich nichtmal weiß wie eine Tauschbörse aussieht geschweige denn funktioniert - ich bin begeister (sorry für denSarkasmus)
Dann werde ich es wohl Skinni gleichtun und versuchen einen gescheiten Vergleich zu kriegen :/

kuchen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#504 Beitrag von kuchen » Montag 15. April 2013, 18:43

Und auf der Feier war sonst keiner, den du kanntest?

Die Wahrscheinlichkeit "dran" zu kommen hat sich aber vermutlich nicht wirklich erhöht, gegenüber "vor dem Brief". Der Brief hat dich nur wieder daran erinnert, dass die Möglichkeit besteht. Ich vermute, den Brief hat jeder bekommen, der deinen Weg gewählt hat.
Die Wahrscheinlichkeit erhöht sich aber vllt. doch, da sicher einigen diese Erinnerung nach sehr langer Pause (so erkenne ich zumindest aus deinem "Protokoll" über die Briefwechsel) auf die Seele drückt.

Skinni
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#505 Beitrag von Skinni » Dienstag 16. April 2013, 13:56

Hat hier jemand bei Rasch schon mal eine modUE abgegeben und in der Folge dann auch den Vergleich angestrebt?
Mit welchem Erfolg?

Skinni
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#506 Beitrag von Skinni » Dienstag 16. April 2013, 14:10

Steffen hat geschrieben:[quoteem]SkinniKann ich das hier im Forum hinterlegte Vergleichsschreiben nehmen[/quoteem]
Hallo @Skinni,
ja, aber das Muster unbedingt auf die eigene Situation anpassen und nicht nur den Text 1zu1 übernehmen.

VG Steffen
Hallo Steffen. In dem Schreiben steht ja was von einer "strafbewehrte Unterlassungserklärung".
Ich habe dirakt am Anfang der Abmahnung eine mod. UE versendet, die auch von Rasch (bzw. der Mandatin) angenommen wurden. Somit kann der ganze Passus mit der sB raus?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#507 Beitrag von Steffen » Dienstag 16. April 2013, 14:51

Es ist doch ein Musterschreiben. Wer will, kann eine Kopie der mod. UE beifügen, wer nicht will, der lässt es.

VG Steffen

Skinni
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#508 Beitrag von Skinni » Dienstag 16. April 2013, 15:08

Steffen hat geschrieben:Es ist doch ein Musterschreiben. Wer will, kann eine Kopie der mod. UE beifügen, wer nicht will, der lässt es.

VG Steffen
KLar. Wollte nur wissen, ob ich in dem Brief überhaupt noch mal erwähnen soll, dass ein modUE vorliegt und diese ja auch von der Klägerin angenommen wurde. Oder ob ich dan ganzen Part einfach weglasse.

123
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#509 Beitrag von 123 » Mittwoch 17. April 2013, 19:04

Ich teile auch das Schicksal von Skinni.Auf der einen Seite hätte ich die ganze Sache auch gerne vom Tisch und würde einen Vergleich anstreben.Auf der anderen Seite habe ich aber nun schon so lange durchgehalten. Wie sieht es denn mit einem Vergleich aus,wenn man einen MB oder sogar die Klageschrift erhält.Gibt es dann noch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung?Klar, ist die Summe dann höher als jetzt, aber gibt es hier Erfahrungswerte?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#510 Beitrag von Steffen » Mittwoch 17. April 2013, 19:40

Man kann sich immer außergerichtlich einigen, auch im Prozess. Wenn aber erst einmal die Klage läuft, wird es teuer!

VG Steffen

123
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#511 Beitrag von 123 » Mittwoch 17. April 2013, 19:57

Somit wäre der "richtige" Zeitpunkt wohl bei einem Mahnbescheid.Hier ist dann ja noch keine Klage eingereicht,richtig?Womit kann man bei eingereichter Klage ca. rechnen. Inkl. aller Kosten? :,:

Und falls man sich vergleicht kommen dann noch andere Anwälte auf mich zu?Es gibt nämlich noch weitere Abmahnungen, allerdings von weniger klagefreudigen Anwälten.

agentcooper
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#512 Beitrag von agentcooper » Donnerstag 18. April 2013, 13:55

könnte jemand von euch näheres zu dem erklären was dr. wachs heute im allg. diskussionsthread schrieb?
[quoteemRA Dr. Wachs]die Tendenz des LG Hamburgs die Wirksamkeit der Abmahnung an dem Maßstab des Verbraucherschutzes zu messen, hat nun dazu geführt, dass erneut (http://www.dr-wachs.de/blog/2010/11/15/ ... mahnungen/) eine Rasch Abmahnung als unwirksam bezeichnet wurde. Ich würde daher daraus deuten, dass das LG Hamburg die "alten Rasch Abmahnungen" nunmehr in gefestigter Rechtsprechung als unwirksam betrachtet.[/quoteem]
er spricht von "alten rasch abmahnungen". ich bin "stolzer" besitzer einer solchen von 2010. das ist ja schon ziemlich alt, aber dort wird schon ein konkretes album abgemahnt.
um was für abmahnungen geht es denn bei dem text von dr. wachs?

tyirias
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#513 Beitrag von tyirias » Donnerstag 18. April 2013, 17:36

Ich hatte eigentlich gehofft, dass die Zeiten mit den Abmahnungen zu Ende sind und/oder das sich bis heute endlich rechtlich etwas geändert hat, damit dieser Abmahnwahn langsam abgeschwächt wird.

Kurz zu mir:
Ich wurde 2010 von der Firma Rasch Rechtsanwälte wegen Liedern abgemahnt. Damals wurde von mir fristgerecht eine mod. UE per Fax und ES/RS verschickt. Ich habe auch nicht gezahlt.
Nun bekam vor kurzen ich einen neuen Brief von Rasch:
"..................,
in obiger Angelegenheit bedanken wir uns für die ihrerseits abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung, die wir namens unseren Mandantin angenommen haben .
Bei Durchsicht der hiesigen Akte mussten wir feststellen, dass bislang keine vergleichsweise Einigung bezüglich der Abgeltung der unserer Mandantin zustehenden Ersatzansprüche erfolgt ist.
............
Wir regen dringend an, sich dies nochmals eingehend zu vergegenwärtigen und das zuletzt diesseits unterbreitete Angebot zur vollständigen Abgeltung der besetehenden Ersatzansprüche, das unsere Mandantschaft hiermit nochmals bis
XX.XX.2013
aufheben lässt, vor diesen Hintergrund verantwortungsbewusst und ernsthaft zu erwägen.
..............
In Erwartung ihrer fristgerechten - gerne auch telefonisch - Rückantwort verbleiben wir

.............."


Ich hab mich ehrlich gesagt seit Anfang 2011 nicht mehr mit dem Abmahnwahn beschäftigt.
Sehe ich das richtig, dass der oben genannte Brief nur ein Bettler ist? Ich stolperte im Internet über eine Seite auf der stand, dass man sich nach dem 2. Brief von Rasch einen Anwalt suchen sollte.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#514 Beitrag von Steffen » Donnerstag 18. April 2013, 18:06

[quoteemtyirias]Ich hab mich ehrlich gesagt seit Anfang 2011 nicht mehr mit dem Abmahnwahn beschäftigt.
Sehe ich das richtig, dass der oben genannte Brief nur ein Bettler ist? Ich stolperte im Internet über eine Seite auf der stand, dass man sich nach dem 2. Brief von Rasch einen Anwalt suchen sollte.[/quoteem]

Hallo @tyirias,

Ich kenne kein Bettler, höchstens Folgeschreiben. In der Regel und im Gerichtssaal wird dann schnell deutlich, wer um den Vergleich bettelt. Nur das man bei Rasch ein paar Tacken mehr hinlegt.

O.K. Was hat sich geändert?
Mit dem BGH: “Sommer unseres Lebens“ 2010 ist eine Trendwende eingetreten. Die Zahlen der versendeten Abmahnungen gingen statistisch zurück, dafür stiegen die Zahlen der Klageverfahren an. Am Klage-freundlichsten hierbei: Rasch, WF, S&P sowie rka.-RAe. Rasch zieht regelmäßig in den Süden der Republik, da die Gerichte hier in puncto Störerhaftung, und Dank fliegender Gerichtsstand, strenger ermessen und die astronomischen Streitwerte meist tolerieren.

Natürlich gibt es keine aussagekräftigen Zahlen, wie viel Klagen Rasch jeweils erhebt, wie viele MB beantragt, und wie viel Nichtzahler letztendlich verklagt werden. Nach meiner Ansicht ist es auch Murks. Denn jeder, der nur eine mod. UE versandt hatte und nicht zahlte, hat sich entschieden für: Entweder Verjährung oder Klage! Also 50 / 50. Auch wenn man bei vielen Altfällen (vor dem 01.09.2008 - Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (GEigDuVeG) ) schon einmal eins auf die Nase bekam, sollte man sich nicht täuschen lassen, wird man verklagt und hat keine 100%ig beweisbare Verteidigung mit Zeugen und allen Tamtam, wird es eng - aber immer für uns + teuer (3.000 +).


Bild

Gerade 2010, war das Jahr, wo die meisten Abmahnungen versendet wurden in DE. Das bedeutet, wenn die Abmahner die renitenten Nichtzahler nicht in die Verjährung sich retten / ziehen lassen wollen, wird es bis Ende des Jahres einen Anstieg bei den Klagen geben. Dazu brauch man kein Orakel.

Bild
"Orakel zu Mopshi"



Nur, letztendlich hat sich für den Betroffenen nur eines geändert (egal was man Dir per PN versucht zu erklären), man klagt bzw. die Klagen werden bekannter, ansonsten hat man die Ausgangsposition, wie mit Erhalt des Abmahnschreiben:

Wer nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, hat sich entschieden und trägt das ureigene Risiko: Entweder Verjährung oder Klage!

VG Steffen

Andreas0815
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Re: Wie komm ich da raus?

#515 Beitrag von Andreas0815 » Donnerstag 18. April 2013, 18:42

Hallo, genau das habe ich jetzt auch bekommen
Skinni hat geschrieben:
nds1979 hat geschrieben:Hallo,

ich habe jetzt mittlerweile auch den gleichen Brief wie Gogan2 und Skinni bekommen :/

10/2010 angebliche Urheberrechtsverletzung
11/2010 Schreiben Rasch mit Forderung 1200€
01/2011 mod. UE und Brief, dass ich an dem Tag eine Feier hatte, alle Computer aus waren und ich das nicht gemacht habe (auch mein Ex nicht - habs damals sofort überprüft - der hat zwar vorher heimlich was gemacht, aber nicht zu dem Zeitpunkt)
02/2010 mod. UE wurde angenommen, aber weiter gefordert - und im Schreiben auf Anschlussinhaberhaftung geändert (dabei war es WPA2 verschlüsselt)
03/2013 erneutes Schreiben
04/2013 letztes Schreiben

Das Schlimme ist, dass ich das nicht damals nicht gemacht hab und auch vorher und nachher nie irgendwas illegal runter,- oder hochgeladen hab :(
Und nachdem ich gelesen habe, dass Rasch mittlerweile fleißig klagt sieht es wohl ziemlich schlecht aus, dass das gerade bei mir nicht der Fall ist (nachdem ich scheinbar auf deren aktueller Liste stehe)....
Ich könnte echt heulen, weil ich auch als "Zeugen" nur meinen Ex und seine Familie habe, die an dem Tag dabei waren....
Es ist mir so zuwider, denen auch nur einen Cent zu zahlen - weil ich einfach nix gemacht habe :(
Aber so wie es aussieht werde ich nicht drumrumkommen, oder? Ansonsten ist die Gefahr einer Klage - und damit noch höherer Kosten -zu hoch?!
Wie kann man denn mit denen einen Kompromiss aushandeln und brauche ich dafür einen Anwalt?
Und wie niedrig sollte sowas sein, damit sie es annehmen?
Ich hab echt keine Lust, wenn die mich verklagen, noch mehr zahlen zu müssen :(
Hallo nds1979,
da teilen wir ja das gleiche Schicksal. Aber wir beide scheinen keine Antworten auf unsere Fragen zu bekommen ..nnn.
WOher weißt du, dass Rasch derzeit so viel zur Klage einreicht?
nur die Rechtsverletzung war im Mai/2010 und Rasch kam dann im August.

Bei uns war auch eine Feier die Ursache. Ein Haufen Leute da, Rechner ist immer an. Es war spät (laut Abmahnung 22.10Uhr) und da war man nicht mehr Herr der Sinne.
Wer das war, kann ich nicht sagen und wird mir auch keiner verraten, schon gar nicht nach fast 3 Jahren.
Ich habe damals eine Anwaltskanzlei in Berlin beauftragt. Die waren der Meinung, da es ja über meinen Anschluss gelaufen ist aber ich nicht der Täter bin, könnte man das über einen Vergleich regeln. Na ok. Eine modifiziert UE abgeben und 300 Euro gezahlt. Damit sollte die Sache vom Tisch sein. War sie auch...bis jetzt.
Die möchten jetzt gerne noch 1000 Euro haben. Eventuell schon gezahlte Beträge können abgezogen werden. Also soll ich 700 Euro Restforderung zahlen.

Tja, was machen...keine Ahnung. In den sauren Apfel beissen und zahlen? In dem Schreiben wird ja mit Klagen und Summen bedroht, das einem Hören und Sehen vergeht. Vor allem werden da Dinge behauptet, die einfach nicht stimmen. Ich war nicht der Täter und habe auch nicht mehrere hundert Titel zum Download angeboten. Ich habe am Tag nach der Feier die Filesharing-Software auf dem Rechner gefunden und einfach gelöscht. Mir aber nichts dabei gedacht. Leider. Es wurde wohl auch nur (oder Gott sei Dank?) ein Album runtergeladen. Mehr ging wohl nicht. Hat dem waren Täter wohl zu lange gedauert. Wir hatten damals nur DSL384. Vor allem was für ein Album. Den Spinner konnte ich noch nie leiden. Wenn es wenigsten was vernünftiges gewesen wäre. Ist aber jetzt nicht so wichtig.

Aber was tun...man weiß es nicht. Es gibt auch noch nichts im Internet darüber. Die Anwaltskanzlei aus Berlin ist auch eher ratlos, weil mit dem Verhalten von Rasch wohl niemand gerechnet hatte.

Gruß

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Homo homini lupus
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#516 Beitrag von Homo homini lupus » Donnerstag 18. April 2013, 19:21

Wenn die €300 eine vereinbarte Vergeleichssumme war brauchst du nicht mehr zu zahlen. Wenn es jedoch eine eigene Initiative war ohne das der andere damit eingestimmt hat.....dann bist Du eben nicht raus aus der Sache.
"Guilty until proven innocent."

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RA Dr. Wachs
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#517 Beitrag von RA Dr. Wachs » Donnerstag 18. April 2013, 19:46

Moin Moin,

mal zu dem alten Punkt "Feiern und Filesharing".
1.
Wenn der wirkliche Täter ermittelt werden kann, ist es freilich am einfachsten. Dann kann man sich den Schaden von diesem ersetzen lassen.
2.
Wenn der wirkliche Täter nicht ermittelt werden kann, stellen sich hier zwei zentrale Fragen
a. Kann die Täterschaft ausgeschlossen werden ( sog.alternativer Geschehensablauf nmM bei einer Party denkbar)
b. Kann der Anschlussinhaber vielleicht wegen der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht in Anspruch genommen werden. Hierzu müsste man sich meines Erachtens erst einmal ein genaueres Bild von den konkreten Abläufen am Abend machen.
3.
Streitwerte und SE Summen, in den "Drohschreiben" von Rasch. Die Summen und Streitwerte, die Rasch einklagt werden zumindest vom Amtsgericht Hamburg so nicht mehr akzeptiert. Auch das Amtsgericht München hat schon Bedenken geäußert hinsichtlich Streitwert und SE-Höhe.
4.
Mal ein paar Hinweise in "eigener" Sache: Jahrelang hatte ich Abgemahnte am Telefon, denen ich die Probleme und Kosten vernünftig dargestellt habe, mandatiert wurden dann aber die Anwälte, die gesagt haben mit 300,00 EUR Anwaltskosten und 200-300 EUR an Rasch ist alles erledigt. Dass Rasch sich regelmäßig nicht mit 200-300 EUR abspeisen lassen würde, hat jeder gewusst. Es ist einfach albern überrascht zu sein, dass Rasch nicht einfach locker lässt. Dabei sind die Fragen von Teilanerkenntnissen noch nicht einmal berücksichtigt. Bei der Anwaltswahl sollte man also nicht immer den nehmen, der am Meisten verspricht auch wenn menschlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-

Andreas0815
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#518 Beitrag von Andreas0815 » Donnerstag 18. April 2013, 20:08

RA Dr. Wachs hat geschrieben:Moin Moin,

mal zu dem alten Punkt "Feiern und Filesharing".
1.
Wenn der wirkliche Täter ermittelt werden kann, ist es freilich am einfachsten. Dann kann man sich den Schaden von diesem ersetzen lassen.
2.
Wenn der wirkliche Täter nicht ermittelt werden kann, stellen sich hier zwei zentrale Fragen
a. Kann die Täterschaft ausgeschlossen werden ( sog.alternativer Geschehensablauf nmM bei einer Party denkbar)
b. Kann der Anschlussinhaber vielleicht wegen der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht in Anspruch genommen werden. Hierzu müsste man sich meines Erachtens erst einmal ein genaueres Bild von den konkreten Abläufen am Abend machen.
3.
Streitwerte und SE Summen, in den "Drohschreiben" von Rasch. Die Summen und Streitwerte, die Rasch einklagt werden zumindest vom Amtsgericht Hamburg so nicht mehr akzeptiert. Auch das Amtsgericht München hat schon Bedenken geäußert hinsichtlich Streitwert und SE-Höhe.
4.
Mal ein paar Hinweise in "eigener" Sache: Jahrelang hatte ich Abgemahnte am Telefon, denen ich die Probleme und Kosten vernünftig dargestellt habe, mandatiert wurden dann aber die Anwälte, die gesagt haben mit 300,00 EUR Anwaltskosten und 200-300 EUR an Rasch ist alles erledigt. Dass Rasch sich regelmäßig nicht mit 200-300 EUR abspeisen lassen würde, hat jeder gewusst. Es ist einfach albern überrascht zu sein, dass Rasch nicht einfach locker lässt. Dabei sind die Fragen von Teilanerkenntnissen noch nicht einmal berücksichtigt. Bei der Anwaltswahl sollte man also nicht immer den nehmen, der am Meisten verspricht auch wenn menschlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-

Hallo,

zu 1. fällt schon mal aus. Das gibt keiner zu. Schon gar nicht nach 3 Jahren.
zu 2.
a - wie soll ich das beweisen?
b - Der Ablauf von dem Abend ist nur noch ein unklarer Film mit diversen Lücken vor Augen. Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht hab ich das ja schon zugegeben mit der Zahlung von
den 300 Euro...denke ich.
zu 3. nützt jetzt im Moment nicht viel. Hoffentlich schiebt da mal einer einen Riegel vor.
zu 4. Ja das stimmt wohl...wie sich jetzt herausstellt.

Lange Rede, kurzer Sinn. Man wird wohl nach heutiger Rechtslage zahlen müssen, da wohl die Wahrscheinligkeit verklagt zu werden doch immer mehr steigt. Auf zittern bis zum Jahresende um dann doch noch im Dezember die Klage mit der 3-fachen Summe am Hals zu haben, habe ich eigentlich keinen Bock. Allerdings will man denen nicht das Geld einfach so in den Rachen werfen. Ist schon nicht einfach.

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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#519 Beitrag von 123 » Donnerstag 18. April 2013, 21:06

Heißt es denn, dass wenn Rasch eine UE für das gesamte Musikrepertoire des Rechteinhabers gefordert hat und nicht nur für das Album bzw. die Musikwerke, dass die Chancen einen Prozess zu gewinnen für unsereins nun besser stehen?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#520 Beitrag von Steffen » Donnerstag 18. April 2013, 22:11

Heißt es denn, dass wenn Rasch eine UE für das gesamte Musikrepertoire des Rechteinhabers gefordert hat und nicht nur für das Album bzw. die Musikwerke, dass die Chancen einen Prozess zu gewinnen für unsereins nun besser stehen?
Ja, aber nur, wenn Du -keine- originale Rasch-UVE oder eine mod. UE abgegeben, eine EV deswegen kassiert hast und am OLG prozessierst in der Instanz (wenn es geht am OLG Düsseldorf). Bei Abgabe einer mod. UE hast Du ja schon selbst die zu weit abgefasste eingeschränkt; wenn Du die originale Rasch-UVE unterzeichnet hast -was sicherlich die Wenigsten taten- Dich hat ja keiner dazu gezwungen und es stellt jetzt einen Vertrag dar.

VG Steffen

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