Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
1. MB widersprechen -insgesamt -
2. Nachweis Zahlung
3. Anruf rka.-RAe
VG Steffen
2. Nachweis Zahlung
3. Anruf rka.-RAe
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo, werte Leidensgenossen!
Ich habe ebenfalls von .rka einen Mahnbescheid erhalten.
1. Wenn ich es richtig sehe, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Verfahren kommt im Falle eines Widerspruchs hoch, richtig? Dies ließ mich die Lektüre dieses Threads vermuten.
2. Einige von euch haben in jüngerer Vergangenheit nach Widerspruch ein Vergleichsangebot von .rka über 400€ bekommen, gibts dazu irgendwas mehr zu sagen, als dass random ist, ob sie diesen Weg gehen oder gleich klagen?
3. Gibts Fälle/Möglichkeiten, NACH dem Erhalt der Klageschrift mit .rka einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen oder ist der Standpunkt dann deutlich schlechter? Koste es in diesem Falkl dennoch Gerichtskosten, wenn das Verfahren dort erst einmal eröffnet ist?
Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich für Tipps und Erfahrungen. Ich halte euch auf dem Laufenden.
@Steffen: Danke für deine Antwort per mail!
Ich habe ebenfalls von .rka einen Mahnbescheid erhalten.
1. Wenn ich es richtig sehe, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Verfahren kommt im Falle eines Widerspruchs hoch, richtig? Dies ließ mich die Lektüre dieses Threads vermuten.
2. Einige von euch haben in jüngerer Vergangenheit nach Widerspruch ein Vergleichsangebot von .rka über 400€ bekommen, gibts dazu irgendwas mehr zu sagen, als dass random ist, ob sie diesen Weg gehen oder gleich klagen?
3. Gibts Fälle/Möglichkeiten, NACH dem Erhalt der Klageschrift mit .rka einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen oder ist der Standpunkt dann deutlich schlechter? Koste es in diesem Falkl dennoch Gerichtskosten, wenn das Verfahren dort erst einmal eröffnet ist?
Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich für Tipps und Erfahrungen. Ich halte euch auf dem Laufenden.
@Steffen: Danke für deine Antwort per mail!
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
Ein Familienmitglied wurde 2011 wegen angeblichem bereitstellen von "The Witcher 2" von unseren .rka Freunden abgemahnt. Seitdem haben wir ModU abgeschickt und alle Bettelbriefe ignoriert. Nun flatterte der Mahnbescheid ins Haus, dem widersprochen wurde. Akteneinsicht haben wir nun auch beantragt. Was mich irritiert, ist die Tatsache, dass der Rechteinhaber und Auftraggeber der Abmahnungen CP Project RED Anfang 2012 verkuendet hat, nicht mehr abzumahnen. Duerfen die beauftragten Kanzeleien, "alte" Angelegenheiten noch eintreiben? Macht es Sinn, sich dahingehend an den Rechteinhaber zu wenden?
Vielen Dank!
Ein Familienmitglied wurde 2011 wegen angeblichem bereitstellen von "The Witcher 2" von unseren .rka Freunden abgemahnt. Seitdem haben wir ModU abgeschickt und alle Bettelbriefe ignoriert. Nun flatterte der Mahnbescheid ins Haus, dem widersprochen wurde. Akteneinsicht haben wir nun auch beantragt. Was mich irritiert, ist die Tatsache, dass der Rechteinhaber und Auftraggeber der Abmahnungen CP Project RED Anfang 2012 verkuendet hat, nicht mehr abzumahnen. Duerfen die beauftragten Kanzeleien, "alte" Angelegenheiten noch eintreiben? Macht es Sinn, sich dahingehend an den Rechteinhaber zu wenden?
Vielen Dank!
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Ich würde mal eine mail an CD Project schreiben und fragen, ob es in derem Sinne ist. Wäre ja möglich, dass sie garnicht wissen, was in ihrem namen da geschieht. Und wenn sie merken, dass es mehreren so geht...
wobei ich mich frage: gesetzt den fall, sie würden es nicht wollen, könnte es dann sein, dass es verträge mit den anwälten gibt, die sie binden?
wobei ich mich frage: gesetzt den fall, sie würden es nicht wollen, könnte es dann sein, dass es verträge mit den anwälten gibt, die sie binden?
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
[quoteemsloth]Was mich irritiert, ist die Tatsache, dass der Rechteinhaber und Auftraggeber der Abmahnungen CP Project RED Anfang 2012 verkündet hat, nicht mehr abzumahnen. Dürfen die beauftragten Kanzleien, "alte" Angelegenheiten noch eintreiben? Macht es Sinn, sich dahingehend an den Rechteinhaber zu wenden?[/quoteem]
Ist schon möglich, das der RI 2012 verkündet hat nicht mehr abzumahnen, aber in dem MB geht es um offene Forderungen aus dem Jahr 2011. Und diese geltend zu machen ist bis Ende 2014 (Verjährung 3 Jahre) möglich.
VG Steffen
Ist schon möglich, das der RI 2012 verkündet hat nicht mehr abzumahnen, aber in dem MB geht es um offene Forderungen aus dem Jahr 2011. Und diese geltend zu machen ist bis Ende 2014 (Verjährung 3 Jahre) möglich.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Sehe ich das denn richtig, dass .rka aber immer nur im Auftrag vom Rechteinhaber handeln kann, oder können die auch selbstständig noch "Außenstände" eintreiben?
Vielen Dank
Vielen Dank
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Ich kenne den Schriftverkehr nicht, aber rka.-RAe wird wohl i.A. handeln. Außer, man hat Forderungen vom RI gekauft (Abtretung), dann müsste man es aber anzeigen.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Kann man denn noch vergleichen (außergerichtlich), wenn schon eine Klageschrift abgegegen wurde? Kostet das dann dennoch Gerichtskosten?
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
man kann sich auch noch außergerichtlich vergleichen, wenn man vergleichbereit ist. wichtig, hier werden gern viel kosten hinein gepackt (bzgl. klageverfahren). ein letztendlich schutz vor einer neuen klage ist es aber nicht. man sollte sich dann an den vergleichsvertrag halten.
vg steffen
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Diejenigen von euch, die nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid von .rka ein Vergleichsangebot von 400€ bekommen haben, mögen diese dies (anonymisiert) zur Verfügung stellen..? Das kann für Leute eine gute Argumentatiinshilfe sein!
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Ich verfolge diesen Thread seit Ende Oktober passiv. Ich hab damals eine Abmahnung für ein PC-Game von rka erhalten und mich daraufhin entschlossen den ModUE und Funktstille-Weg zu beschreiten.
Jetzt habe ich vergangene Woche bereits meinen Mahnbescheid erhalten. Ein Großteil der Mahnbescheide gehen ja anscheinend zum Ende der "Verjährung" raus, ich hab jetzt das große Glück meinen schon nach wenigen Monaten zu erhalten. Hab ich einfach mit meinem "Glück" ins Klo gegriffen oder lässt sich aus diesem Verhalten etwas deuten? Wenn ich mir die Postings der letzten 2-3 Wochen durchlese scheinen ja relativ viele Mahnbescheide rausgegangen zu sein.
Ich habe keine standhafte Verteidigung... die AW3P-Seite weist natürlich darauf hin, dass es kaum Sinn macht nur wegen eines Mahnbescheides direkt in die Knie zu gehen.
Meine persönliche Frage, man kann dabei natürlich NUR spekulieren aber manch einer kann vielleicht aus Erfahrung sprechen, ist das mehr ein "Moskau-Inkasso" Mahnbescheid oder habe ich bei Widerspruch mit einer Klage zu rechnen? (Was der Mahnbescheid genau ist und bedeutet weiß ich mich interessiert nur ob dies i.d.R. immer eine Klage zur Folge hat)
Jetzt habe ich vergangene Woche bereits meinen Mahnbescheid erhalten. Ein Großteil der Mahnbescheide gehen ja anscheinend zum Ende der "Verjährung" raus, ich hab jetzt das große Glück meinen schon nach wenigen Monaten zu erhalten. Hab ich einfach mit meinem "Glück" ins Klo gegriffen oder lässt sich aus diesem Verhalten etwas deuten? Wenn ich mir die Postings der letzten 2-3 Wochen durchlese scheinen ja relativ viele Mahnbescheide rausgegangen zu sein.
Ich habe keine standhafte Verteidigung... die AW3P-Seite weist natürlich darauf hin, dass es kaum Sinn macht nur wegen eines Mahnbescheides direkt in die Knie zu gehen.
Meine persönliche Frage, man kann dabei natürlich NUR spekulieren aber manch einer kann vielleicht aus Erfahrung sprechen, ist das mehr ein "Moskau-Inkasso" Mahnbescheid oder habe ich bei Widerspruch mit einer Klage zu rechnen? (Was der Mahnbescheid genau ist und bedeutet weiß ich mich interessiert nur ob dies i.d.R. immer eine Klage zur Folge hat)
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Wer sich für mod. UE + nicht zahlen entscheidet, hat gewählt: Entweder Verjährung oder Klage!
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo,
ich hab im Sept. 2011 die erste Abmahnung erhalten, dann die mod. UE abgegeben, dann kam nochmal im Oktober 2012 ein Schreiben, auf das ich nicht reagiert habe.
Dann im März 2013 der Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg, ich habe widersprochen.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich abwarte oder schon einen Anwalt einschalten soll, der einen Vergleich startet.
Ich selber hab nichts getan, mein Sohn (15j.) aber unbeabsichtigt...wie wohl in vielen Fällen.
Ich finde das echt ne Abzocke, er hatte keine Ahnung, was er da macht....hat sich das Spiel sogar noch gekauft !
Ich melde mich wieder, falls ich die Klageschrift im Briefkasten habe. Hoffe natürlich, dass eher ein Schreiben kommt mit einem Vergleich, wer will schon gerne klagen :-(
LG
ich hab im Sept. 2011 die erste Abmahnung erhalten, dann die mod. UE abgegeben, dann kam nochmal im Oktober 2012 ein Schreiben, auf das ich nicht reagiert habe.
Dann im März 2013 der Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg, ich habe widersprochen.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich abwarte oder schon einen Anwalt einschalten soll, der einen Vergleich startet.
Ich selber hab nichts getan, mein Sohn (15j.) aber unbeabsichtigt...wie wohl in vielen Fällen.
Ich finde das echt ne Abzocke, er hatte keine Ahnung, was er da macht....hat sich das Spiel sogar noch gekauft !
Ich melde mich wieder, falls ich die Klageschrift im Briefkasten habe. Hoffe natürlich, dass eher ein Schreiben kommt mit einem Vergleich, wer will schon gerne klagen :-(
LG
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Das Schwierige, nicht nur das Unkenntnis nicht vor Strafe schützt, das man sagt:Ich selber hab nichts getan, mein Sohn (15j.) aber unbeabsichtigt...wie wohl in vielen Fällen.
Ich finde das echt ne Abzocke, er hatte keine Ahnung, was er da macht....hat sich das Spiel sogar noch gekauft !
1. BGH “Sommer unseres Lebens“:
[...] Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk oder eine urheberrechtlich geschützte Leis-tung der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht allerdings eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. [...]
2. BGH “Morpheus“:
[...] Da die Beklagten Inhaber des Internetanschlusses sind, über den die Musikstücke nach Darstellung der Klägerinnen in Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurden, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie für die von den Klägerinnen behauptete Verletzung ihrer Rechte verantwortlich sind. [...]
Das bedeutet nichts anderes, man muss jetzt - von Seiten des verantwortlichen AI aus - Störer- und Täterhaftung mittels Beweisen widerlegen (sekundäre Darlegungslast), so dass dieses für den Richter schlüssig und nachvollziehbar ist. Dieser Trend war in DE schon vorher erkennbar.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo Steffen,Auch, das rka.-RAe verstärkt auf Hamburg klagen ist kein Geheimnis. Deshalb ist ja auch wichtig, sich mit Erhalt des Abmahnschreiben beweissicher vorzubereiten. Und hier liegt der Hase im Kümmel! Meist war man es oder kann die mögliche Störerhaftung nicht beweisbar (substantiiert) entkräften. Ein einfaches Bestreiten reicht eben nicht!
Die größte Hürde bei rka.RAe i.V.m. der Logistep AG, das entgegen den Foren-Meinungen eben Logistep AG in DE loggen darf und nicht auf Grund von Behauptungen ins Blaue hinein richterlich angezweifelt wird. Man tritt immer mit mehreren Logs auf (Bsp.21.Log, 14 Tage, unterschiedliche Zeiten, unterschiedliche IPs). Hier ist es schwer in Richtung von Ermittlungsfehlern zu argumentieren, das es richterlich lebensfremd wäre, wenn jede Ermittlung (die fehlerfrei zum AI führt) fehlerbehaftet ist. Mit Lawotschka kommt man hier nicht weit. Natürlich, egal wer mich verflucht, wer keine beweisbare Verteidigung hat oder es einfach nur war, sollte sich lieber mit Eintreffen von Gerichtspost vergleichen.
Aber bei der Anpreisung von kostengünstigen Winterschlussverkaufsvergleichen (WSV), sollte man aber fairerweise erwähnen, dass zu dem Vergleichsbetrag natürlich die eigenen Anwaltskosten aufaddiert werden müssen.
Abschließend bleibt zu erwähnen, das bei dem Weg durch die Instanzen, man persönlich erst einmal irgend einen Schaden vortragen muss. Du wurdest auf Grund eines Logs, der Beauskunftung + Vermutungsklausel des BGH - abgemahnt (was legitimes Recht darstellt) und bist im Gegenzug und freiwillig in Vergleichshandlung getreten und hast sie abgeschlossen. Nicht nur, das der Abmahner Dir keinen Schaden zugefügt hat (Vergleich = freiwillig von deiner Seite, Du wurdest nicht gezwungen), - keine - Rechtsschutzversicherung (wenn sie denn Urheberrecht beinhalten würde, was die meisten sowieso nicht tun) wird - rückwirkend vom Vertragsdatum an - einspringen! Diesen Gedanken kann man getrost knicken!
VG Steffen
summiert sind bei mir genau 700€ weggegangen. Frühzeitig habe ich mich vom empfohlenen Anwalt beraten lassen, der eine Klage als sehr wahrscheinlich einschätzte. Ich wurde nur einmal geloggt. Das Risiko auf ca. 1300€ Schaden war mir dann aber doch zu hoch.
Ich habe mich zunächst auch von den Posts im Forum verleiten lassen, daß man nur in 5% der Fälle eine Klage anstrebt. Das hat sich in Absprache mit meinem Anwalt leider als Irrtum herausgestellt.
Daß eine Rechsschutz im Nachhinein einspringt, hat niemand behauptet. Sie steht für weitere Vorkommnisse nach dem Studium aber auf höchster Priorität.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Man sollte sehen, das in der Abmahnung nur ein Log steht, in der Regel rka.-RAe mit weiteren dann aufwartet.
Du gibst mir doch nur indirekt recht, das diese ganze Rechnerei nach einer Wahrscheinlichkeit: Klage oder nicht Klage - Murks ist. Wer sich für mod. UE + nicht zahlen entscheidet, wählt: Entweder Verjährung oder Klage!
Rechtsschutz
Die Meisten Versicherungen bieten kein Paket für Urheberecht bzw. Filesharing an. Auch diejenigen, die mittlerweile Internet beinhaltet haben, hier sollte man das Kleingedruckte lesen. In der Regel wird Filesharing und Schadensersatzansprüche nicht übernommen. Wichtig, da es an allen Gerichtsständen jetzt geht um eine Verschärfung der Täterschaftsvernutung:
VG Steffen
Du gibst mir doch nur indirekt recht, das diese ganze Rechnerei nach einer Wahrscheinlichkeit: Klage oder nicht Klage - Murks ist. Wer sich für mod. UE + nicht zahlen entscheidet, wählt: Entweder Verjährung oder Klage!
Rechtsschutz
Die Meisten Versicherungen bieten kein Paket für Urheberecht bzw. Filesharing an. Auch diejenigen, die mittlerweile Internet beinhaltet haben, hier sollte man das Kleingedruckte lesen. In der Regel wird Filesharing und Schadensersatzansprüche nicht übernommen. Wichtig, da es an allen Gerichtsständen jetzt geht um eine Verschärfung der Täterschaftsvernutung:
1. BGH: “Sommer unseres Lebens“
Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk oder eine urheberrechtlich geschützte Leistung der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht allerdings eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.
2. BGH: “Morpheus“
Da die Beklagten Inhaber des Internetanschlusses sind, über den die Musikstücke nach Darstellung der Klägerinnen in Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurden, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie für die von den Klägerinnen behauptete Verletzung ihrer Rechte verantwortlich sind.
3. Daraus ergibt sich die sekundäre Darlegungslast (wie weit liegt in Richters Hand)
Damit muss man jetzt Leben.Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk oder eine urheberrechtlich geschützte Leistung der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht allerdings eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.
2. BGH: “Morpheus“
Da die Beklagten Inhaber des Internetanschlusses sind, über den die Musikstücke nach Darstellung der Klägerinnen in Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurden, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie für die von den Klägerinnen behauptete Verletzung ihrer Rechte verantwortlich sind.
3. Daraus ergibt sich die sekundäre Darlegungslast (wie weit liegt in Richters Hand)
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hi, ich habe eine Abmahnung von .rka bekommen.
Meine Frage betrifft das Thema: Beratungsschein.
Wenn ich einen Beratungsschein vom Amtsgericht bekomme, sind dann alle Kosten des Anwalts abgedeckt,
Erstellung einer mod.UE, Schriftverkehr mit der Gegenseite, mögliche Vergleichsverhandlungen?
Das der Beratungschein bei einer Klage nicht greift ist mir bereits klar.
Danke für Antworten.
Ach, und weil ihr hier so viele Smilies zur Verfügung stellt, such ich mir mal ein passendes aus:
Meine Frage betrifft das Thema: Beratungsschein.
Wenn ich einen Beratungsschein vom Amtsgericht bekomme, sind dann alle Kosten des Anwalts abgedeckt,
Erstellung einer mod.UE, Schriftverkehr mit der Gegenseite, mögliche Vergleichsverhandlungen?
Das der Beratungschein bei einer Klage nicht greift ist mir bereits klar.
Danke für Antworten.
Ach, und weil ihr hier so viele Smilies zur Verfügung stellt, such ich mir mal ein passendes aus:
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Ja.Wenn ich einen Beratungsschein vom Amtsgericht bekomme, sind dann alle Kosten des Anwalts abgedeckt,
Erstellung einer mod.UE, Schriftverkehr mit der Gegenseite, mögliche Vergleichsverhandlungen?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Danke für die schnelle Antwort! Ich habe noch eine Frage:
Im Moment berät die Bundesregierung über die Deckelung der Abmahnkosten auf 150 Euro indem der Streitwert
in bestimmten Fällen auf 1000 Euro beschränkt wird, wenn ich es richtig verstanden habe.
Sollte dieses Gesetz in Kraft treten wirkt sich dies dann in irgend einer Weise auf bestehende Abmahnungen aus,
oder kommt es auf die Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Abmahnung an?
Im Moment berät die Bundesregierung über die Deckelung der Abmahnkosten auf 150 Euro indem der Streitwert
in bestimmten Fällen auf 1000 Euro beschränkt wird, wenn ich es richtig verstanden habe.
Sollte dieses Gesetz in Kraft treten wirkt sich dies dann in irgend einer Weise auf bestehende Abmahnungen aus,
oder kommt es auf die Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Abmahnung an?
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Sagtmal, kann es sein, dass .rks gerade eine ganze Welle Abmahnungen herausgeschickt hat? In den letzten 2 Monaten habe ich in diesem Thread 12 gezählt, was im Vergleich zu der Zeitdauer seit Beginn (2011) eine ziemliche steigerung ist (da warens einer pro 1-2 Monate, wenn ich das richtig gezählt habe). Es kann natürlich an anderen Faktoren liegen, aber gut möglich, dass bei .rks gerade der AbmahnUNGSwahn ausgebrochen ist..
@Rolo: deine eigentliche Frage kann ich dir nicht beantworten, allerdings ist fraglich, ob, sofern das Gesetz tatsächlich erlassen wird, es überhaupt etwas ändert. das letzte Gesetz mit 100€ hat ja auch schon keinen Richter interessiert, wegen Hintertüren und die wirds im neuen ebenso geben, siehe http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 80503.html" onclick="window.open(this.href); return false;
@Rolo: deine eigentliche Frage kann ich dir nicht beantworten, allerdings ist fraglich, ob, sofern das Gesetz tatsächlich erlassen wird, es überhaupt etwas ändert. das letzte Gesetz mit 100€ hat ja auch schon keinen Richter interessiert, wegen Hintertüren und die wirds im neuen ebenso geben, siehe http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 80503.html" onclick="window.open(this.href); return false;