Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Hallo. Ich bin mir noch unschlüssig, was zu tun ist. S&W haben mich wegen eines Filmes abgemahnt, für den TOBIS die Rechte an der deutschen (Kino) Fassung haben. Die DVD ist in Deutschland noch nicht erschienen, und die Rechte an der DVD Fassung haben Universal Media. Nun handelt es sich bei der Datei aber um einen DVD-Rip der englischen Fassung, wobei der Upload nach dem deutschen Kinostart stattfand. Es scheint mir, als ob S&H hier ein wenig übereifrig, also ohne gültiges Mandat abmahnen. Das müsste aber vermutlich vor Gericht festgestellt werden, und dieser Gang birgt nicht nur finanzielle sondern auch berufliche Risiken für mich als Angestellten. Andererseits sind 750€ Vergleichszahlung auch schmerzhaft, und das wäre meine zweite Abmahnung der ich zahlend nachkomme. Bei Waldorf und Frommer zahl ich schon 100€ im Monat über neun Monate. Und seit der ersten Abmahnung hab ich keine Filme mehr geladen...
Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Hallo, ich habe gestern den ähnlichen Brief bekommen, Tobis hat die Rechte an der deutschen Kino-Fassung, aber es handelt sich um eine DVD-Rip-Datei der russischen Fassung. Jetzt bin ich total unschlüssig, was ich machen soll. Na gut auf jeden Fall mod. UE abgeben und danach tendiere ich momentan zum Sicherheitsweg, also zum Zahlen. Die Frage ist, wie hoch soll die vorgeschlagene Vergleichsumme und soll man im Schreiben erwähnen, dass sie evtl. keine Rechte an der herunterladenen Datei haben? Oder soll ich lieber zum Anwalt gehen, obwohl der auch noch kostet?gomireg hat geschrieben:Hallo. Ich bin mir noch unschlüssig, was zu tun ist. S&W haben mich wegen eines Filmes abgemahnt, für den TOBIS die Rechte an der deutschen (Kino) Fassung haben. Die DVD ist in Deutschland noch nicht erschienen, und die Rechte an der DVD Fassung haben Universal Media. Nun handelt es sich bei der Datei aber um einen DVD-Rip der englischen Fassung, wobei der Upload nach dem deutschen Kinostart stattfand. Es scheint mir, als ob S&H hier ein wenig übereifrig, also ohne gültiges Mandat abmahnen.
Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Naja, hab noch mal nachgesehen, und bei Amazon steht gross TOBIS auf der DVD Huelle (Erscheinungsdatum 11. April 2013). Da ich den Film vor erscheinen der DVD hoch- und runtergeladen habe, koennte man mir hierraus sogar einen dickeren Strick drehen (erhebliches kommerzielles Ausmass, kriminelle Energie pipapo...) .
Also heute einen Anwalt angerufen und gefragt, wie denn die Aussichten stehn inklusive seines Honorars deutlich unter den 750 Euros zu bleiben. Er meinte seine Kanzlei vertrete etwa 3500 Abgemahnte in Filesharing Angelegenheiten und erfahrungsgemaess picken sich die Abmahner die Rosinen zum verklagen raus, also Leute, die sich keinen Anwalt genommen haben. Fuer runde 300 Euro wuerde seine Kanzlei saemtliche Kommunikation mit S&W bis zur Verjaehrung uebernehmen. Mal eben im Kopf 300 x 3500 gerechnet und befunden, dass ich den falschen Beruf habe.
Bis morgen ueberleg ich mir, ob die 350 Euro, die ich eventuell spare, drei Jahre Bauchweh wert sind...
Also heute einen Anwalt angerufen und gefragt, wie denn die Aussichten stehn inklusive seines Honorars deutlich unter den 750 Euros zu bleiben. Er meinte seine Kanzlei vertrete etwa 3500 Abgemahnte in Filesharing Angelegenheiten und erfahrungsgemaess picken sich die Abmahner die Rosinen zum verklagen raus, also Leute, die sich keinen Anwalt genommen haben. Fuer runde 300 Euro wuerde seine Kanzlei saemtliche Kommunikation mit S&W bis zur Verjaehrung uebernehmen. Mal eben im Kopf 300 x 3500 gerechnet und befunden, dass ich den falschen Beruf habe.
Bis morgen ueberleg ich mir, ob die 350 Euro, die ich eventuell spare, drei Jahre Bauchweh wert sind...
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
@ gomireg
Als ich vor 2 Jahren abgemahnt wurde (anderer Abmahner, gleicher Betrag) wollte ich auch alles richtig machen und habe mich nach einigen Recherchen dafür entschieden mir einen Anwalt zu nehmen und so mit einem blauen Auge davonzukommen. Ich habe damals, glaube ich 220€ gezahlt für den Schriftkram bis zur Vejährung. Dachte damit hätte ich Ruhe.
Leider umgehen die Abmahner das anwaltliche Umgehungsverbot durch das einschalten von Inkassobüros. So bekommen die Briefe halt nen anderen Absender und man muss sich trotz Anwalt wieder damit auseinandersetzen.
Soll der eigene Anwalt dann wieder aktiv werden, möchte er erneut bezahlt werden da es sich um einen "neuen Fall" handelt. Wenn du dann nochmal 300€ zahlen sollst bist du schon fast bei der Abmahnsumme....
Ich würde an deiner Stelle entweder die Strategie nur mod.UE und schweigen wählen, oder wenn du eh bereit bist 300€ zu zahlen einen Vergleich in etwa dieser Höhe anstreben. Das Geld für den Anwalt kannst du (vorerst) sparen.
Gruß Homer
Als ich vor 2 Jahren abgemahnt wurde (anderer Abmahner, gleicher Betrag) wollte ich auch alles richtig machen und habe mich nach einigen Recherchen dafür entschieden mir einen Anwalt zu nehmen und so mit einem blauen Auge davonzukommen. Ich habe damals, glaube ich 220€ gezahlt für den Schriftkram bis zur Vejährung. Dachte damit hätte ich Ruhe.
Leider umgehen die Abmahner das anwaltliche Umgehungsverbot durch das einschalten von Inkassobüros. So bekommen die Briefe halt nen anderen Absender und man muss sich trotz Anwalt wieder damit auseinandersetzen.
Soll der eigene Anwalt dann wieder aktiv werden, möchte er erneut bezahlt werden da es sich um einen "neuen Fall" handelt. Wenn du dann nochmal 300€ zahlen sollst bist du schon fast bei der Abmahnsumme....
Ich würde an deiner Stelle entweder die Strategie nur mod.UE und schweigen wählen, oder wenn du eh bereit bist 300€ zu zahlen einen Vergleich in etwa dieser Höhe anstreben. Das Geld für den Anwalt kannst du (vorerst) sparen.
Gruß Homer
Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Die 750 Euro sind ja bereits ein Vergleichsangebot (einmalig und befristet 111!1!!!!). S&W halten es daher auch gar nicht fuer noetig diesen Betrag nach Schadensersatz, Anwaltskosten und Ermittlungsgebueren aufzuschluesseln. Auf 300 Euro werden die sich bestimmt nicht runterhandeln lassen, und ohne Anwalt schon gar nicht. Ich werd mal heute per email anfragen, ob 500 Euro in Raten moeglich sind. Das schien ja der bis letztes Jahr uebliche Betrag zu sein. Die Mustertexte in diesem Forum werden mir hoffentlich helfen, das ganze ohne "Anerkennung einer Rechtspflicht" zu formulieren.... .
@pupsjara : Die Betreiber dieser Seite raten hier im Forum generell ab, sich schriftlich gegenueber den Abmahnern zu rechtfertigen, da sich so mancher ohne Kenntniss der juristischen Feinheiten um Kopf und Kragen schreibt. Zur Rechtslage deutsche vs. auslaendische Fassung von Filmen hab ich bisher noch keine konkreten Aussagen gehoert.
@pupsjara : Die Betreiber dieser Seite raten hier im Forum generell ab, sich schriftlich gegenueber den Abmahnern zu rechtfertigen, da sich so mancher ohne Kenntniss der juristischen Feinheiten um Kopf und Kragen schreibt. Zur Rechtslage deutsche vs. auslaendische Fassung von Filmen hab ich bisher noch keine konkreten Aussagen gehoert.
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Das war auch meine Meinung.geldabschneider hat geschrieben: Warum "neuer Fall"? In der Regel (so sollte es - wenn schon Anwalt im Spiel - vereinbart werden) deckt doch die anwaltliche Vertretung die komplette außergerichtliche Korrespondenz ab
Bei einem telefonat mit meiner Kanzlei wurde mir dann aber mitgeteilt, dass, da es sich mit dem Inkasso Büro um einen neuen "Gegner" handelt, wieder neue Kosten von 150€ entstehen.
Inwieweit sowas gängige Praxis oder einfach Abzocke "Schutzbefohlener" seitens meines Anwalts ist kann ich beurteilen. Ich muss es jetzt eh so hinnehmen.
Gruß Homer
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
gomireg hat geschrieben:Die 750 Euro sind ja bereits ein Vergleichsangebot (einmalig und befristet 111!1!!!!). S&W halten es daher auch gar nicht fuer noetig diesen Betrag nach Schadensersatz, Anwaltskosten und Ermittlungsgebueren aufzuschluesseln.
Das war bei meiner Abmahnung damals genauso. Abgeltungsbetrag 750€, keine Aufschlüsselung der Kosten. Im Nachhinein habe ich hier im Forum gelesen das wenn nur die nur mod.UE abgegeben wurde und sonst geschwiegen wurde, nach kurzer Zeit dann ein Vergleichsangebot von 450€ kam. Ob dass bei dir genauso sein wird, kann ich nicht beurteilen. Aber generell kann man hier im Forum nachlesen dass nach Abgabe der mod.UE und keiner Reaktion oft günstigere Vergleichsangebote von den Abmahnern kommen bevor geklagt wird....
Deshalb würde ich an deiner Stelle eine mod.UE abgeben und dann in Ruhe über dein weiteres Vorgehen nachdenken.
Gruß Homer
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
In Ordnung finde ich das auch nicht. Zumal die Kanzlei ja auch so gut wie keine Arbeit damit hat. Gerade die Antiabmahnkazleien haben wahrscheinlich für jedes Schreiben den passenden "Vordruck" auf Lager in dem sie nur noch Namen und Aktenzeichen ändern.geldabschneider hat geschrieben: Danke für die Erklärung! Finde ich allerdings nicht "in Ordnung" von deiner vertretenen Kanzlei.
Würde mich mal interessieren, ob das andere "Antiabmahnkanzleien" genauso handeln, wenn der Gegner ein Inkasso einschaltet!?
Es ist schlimm wie aus der ANgst der Menschen so skrupellos Kapital geschlagen wird.
Wenn ich in meinem Job so wenig Service für soviel Geld bieten würde könnte ich bald zu machen....
Gruß Homer
Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Mod. UE abgegeben, meinen Vergleichsangebot gemacht. Gestern eine Antwort von ihnen bekommen, sie benötigen Nachweise zu meiner finanziellen Situation, obwohl ich im Brief nur erwähnt habe, dass ich ein Alleinverdiener in der Familie mit 2 Kindern bin. Meine Gehaltsabrechnung, Lohnsteuerbescheid oder noch sonst was möchte ich ihnen auf keinen Fall überreichen. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie man jetzt geschickt antwortet. Danke!
Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Wen man sich vergleichen möchte, etwa seine wirtschaftlich schwere Lage ins Spiel bringt, kann sich der Gegenüber doch erst vergewissern, ob es auch den Tatsachen entspricht! Entweder man schickt diese geforderten Belege oder der Vergleich platzt. Ganz einfach.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Es kamen zwei Briefe zurueck. Einer als Antwort auf meine email und einer auf einen gleichlautenden Brief plus UE. Ohne UE lassen die gar nicht mit sich reden und ihre Mandantin lehne geringere Vergleichszahlungen sowieso ab. Im zweiten Brief nach "Ruecksprache mit ihrer Mandantin" dann die Annahme des Vergleichs in der angestrebten Hoehe (s.o.). In beiden Briefen wurde ich nocheinmal gruendlich ueber die Stoererhaftung aufgeklaert (ja bei mir gabs einen unbefugten Zugriff auf den Rechner). Die Erleichterung hielt ungefaehr ne Woche bis ich heute von Waldorff und Frommer mal wieder abgemahnt wurde. Diesmal gehts um US Serien. Von Filmen hab ich seit meiner ersten Abmahnung tatsaechlich die Finger gelassen.
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Hallo,
ich hatte November 2012 ein Schreiben von Schutt&Waetke erhalten --> mod. UE
2. Mahnung --> ignoriert
3. Mahnung mit letzter Frist März 2013 --> ignoriert
Schreiben von Inkasso Inforscore --> Widerspruch (ähnlich Muster vom "Wegweiser Inkasso")
jetzt heute 2. Mahnung Infoscore mit folgendem Wortlaut am Ende "Sollte die Frist nicht eingehalten werden, sind wir verpflichtet, die Angelegenheit ohne nochmalige Abmahnung zur gerichtlichen Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche weiterzureichen.".
Leider hatte ich bei meinem Widerspruch an Infoscore nicht daran gedacht, eine Vollmachtserklärung des Gläubigers zu verlangen, die werde ich noch anfordern.
Meine Frage: Was habe wegen dem letzten Satz im Schreiben von Infoscore zu erwarten??? Meldet sich dann RA Haas bei mir oder gleich ein Gericht???
ich hatte November 2012 ein Schreiben von Schutt&Waetke erhalten --> mod. UE
2. Mahnung --> ignoriert
3. Mahnung mit letzter Frist März 2013 --> ignoriert
Schreiben von Inkasso Inforscore --> Widerspruch (ähnlich Muster vom "Wegweiser Inkasso")
jetzt heute 2. Mahnung Infoscore mit folgendem Wortlaut am Ende "Sollte die Frist nicht eingehalten werden, sind wir verpflichtet, die Angelegenheit ohne nochmalige Abmahnung zur gerichtlichen Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche weiterzureichen.".
Leider hatte ich bei meinem Widerspruch an Infoscore nicht daran gedacht, eine Vollmachtserklärung des Gläubigers zu verlangen, die werde ich noch anfordern.
Meine Frage: Was habe wegen dem letzten Satz im Schreiben von Infoscore zu erwarten??? Meldet sich dann RA Haas bei mir oder gleich ein Gericht???
Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Man sollte da nicht zu viel hinein interpretieren.
- 1. MB - Widerspruch - Klage durch RA Haas
2. Klage durch RA Haas
3. gor nix
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Ich habe auch schon 3 Abmahnungen von diesem Herrn bekommen.
Ich habe nie irgendeinen Finger gerührt und es ist nie weiter etwas passiert.
Also demnach.... locker bleiben :-)
Ich habe nie irgendeinen Finger gerührt und es ist nie weiter etwas passiert.
Also demnach.... locker bleiben :-)
Mein Tipp: No Werbung! Danke - Der Admin!
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Nicht mal eine mod. UE?
Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Guten Abend zusammen,
mir ist dasselbe passiert, wie hier bereits öfter geschrieben:
Mahnung S+W -> mod. UE abgegeben
Mahnung Infoscore ->widersprochen und auf de mod. UE hingewiesen
Mahnung Haas&Kollegen -> nix unternommen
Mahnbescheid-> RA beauftragt.....
Nachdem mein RA den Mahnbescheid widersprochen und ein paar Seiten an Haas&Kollegen geschickt hat, kam nun ein Vergleichsangebot von 600,00Euro. Man beruft sich auf alte Urteile....
Was würdet ihr nun machen? Wenn mein RA nun dies ablehnt und darauf reagiert werden nochmal mind. 200Euro Anwaltskosten fällig.
Das Streitgericht ist in meinem Wohnort. Dort gab es einen solchen Fall noch nie (Aussage meines RA). Zu erwähnen ist, dass mein RA auf diese Sachen spezialisiert ist. Bezahlen möchte ich definitiv nicht. Aber die Meisten schreiben hier, dass sie selbst den Widerspruch des Mahnbescheides zurück schickten und nun abwarten. Mein RA hingegen muss handeln oder Haas & Kollegen schreiben, dass sie nciht mehr der Ansprechpartner sind. Oder?
Was denkt ihr?
mir ist dasselbe passiert, wie hier bereits öfter geschrieben:
Mahnung S+W -> mod. UE abgegeben
Mahnung Infoscore ->widersprochen und auf de mod. UE hingewiesen
Mahnung Haas&Kollegen -> nix unternommen
Mahnbescheid-> RA beauftragt.....
Nachdem mein RA den Mahnbescheid widersprochen und ein paar Seiten an Haas&Kollegen geschickt hat, kam nun ein Vergleichsangebot von 600,00Euro. Man beruft sich auf alte Urteile....
Was würdet ihr nun machen? Wenn mein RA nun dies ablehnt und darauf reagiert werden nochmal mind. 200Euro Anwaltskosten fällig.
Das Streitgericht ist in meinem Wohnort. Dort gab es einen solchen Fall noch nie (Aussage meines RA). Zu erwähnen ist, dass mein RA auf diese Sachen spezialisiert ist. Bezahlen möchte ich definitiv nicht. Aber die Meisten schreiben hier, dass sie selbst den Widerspruch des Mahnbescheides zurück schickten und nun abwarten. Mein RA hingegen muss handeln oder Haas & Kollegen schreiben, dass sie nciht mehr der Ansprechpartner sind. Oder?
Was denkt ihr?
Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
[quoteemimbe3m112]Nachdem mein RA den Mahnbescheid widersprochen und ein paar Seiten an Haas&Kollegen geschickt hat, kam nun ein Vergleichsangebot von 600,00Euro. Man beruft sich auf alte Urteile....
Was würdet ihr nun machen? Wenn mein RA nun dies ablehnt und darauf reagiert werden nochmal mind. 200Euro Anwaltskosten fällig.
Das Streitgericht ist in meinem Wohnort. Dort gab es einen solchen Fall noch nie (Aussage meines RA). Zu erwähnen ist, dass mein RA auf diese Sachen spezialisiert ist. Bezahlen möchte ich definitiv nicht. Aber die Meisten schreiben hier, dass sie selbst den Widerspruch des Mahnbescheides zurück schickten und nun abwarten. Mein RA hingegen muss handeln oder Haas & Kollegen schreiben, dass sie nicht mehr der Ansprechpartner sind. Oder?[/quoteem]
Ich verstehe eigentlich sowieso den ganzen Post nicht. Du hast einen Anwalt, der auch noch auf diese Sachen spezialisiert ist, hast über diesen den MB widersprochen, willst definitiv nicht zahlen ...
... kommst aber in ein Forum und weißt nicht, was Dein spezialisierter Anwalt auf das Vergleichsangebot antworten soll.
Wenn man definitiv nicht zahlen will, ist die Antwort doch nicht schwer: Mein Mandant will nicht zahlen, verklagt ihn, wenn Ihr seine Kohle wollt.
VG Steffen
Was würdet ihr nun machen? Wenn mein RA nun dies ablehnt und darauf reagiert werden nochmal mind. 200Euro Anwaltskosten fällig.
Das Streitgericht ist in meinem Wohnort. Dort gab es einen solchen Fall noch nie (Aussage meines RA). Zu erwähnen ist, dass mein RA auf diese Sachen spezialisiert ist. Bezahlen möchte ich definitiv nicht. Aber die Meisten schreiben hier, dass sie selbst den Widerspruch des Mahnbescheides zurück schickten und nun abwarten. Mein RA hingegen muss handeln oder Haas & Kollegen schreiben, dass sie nicht mehr der Ansprechpartner sind. Oder?[/quoteem]
Ich verstehe eigentlich sowieso den ganzen Post nicht. Du hast einen Anwalt, der auch noch auf diese Sachen spezialisiert ist, hast über diesen den MB widersprochen, willst definitiv nicht zahlen ...
... kommst aber in ein Forum und weißt nicht, was Dein spezialisierter Anwalt auf das Vergleichsangebot antworten soll.
Wenn man definitiv nicht zahlen will, ist die Antwort doch nicht schwer: Mein Mandant will nicht zahlen, verklagt ihn, wenn Ihr seine Kohle wollt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
Guten Tag,
dein Statement verstehe ich voll und ganz. Ich werde das Vergleichsangebot ablehnen. Das bedeutet, dass es ein dauerhafter Briefwechsel zwischen meinem Anwalt und Haas geben wird. Ich glaube nicht, dass eine Klage tatsächlich eingereicht wird. Wie hoch wäre denn schätzungsweise eine tatsächliche Klage in %?
dein Statement verstehe ich voll und ganz. Ich werde das Vergleichsangebot ablehnen. Das bedeutet, dass es ein dauerhafter Briefwechsel zwischen meinem Anwalt und Haas geben wird. Ich glaube nicht, dass eine Klage tatsächlich eingereicht wird. Wie hoch wäre denn schätzungsweise eine tatsächliche Klage in %?
Re: Abmahnungen von Schutt & Waetke Rechtsanwälte
O.K. Halte uns einmal bitte auf dem Laufwenden !
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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