Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

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scuba
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#481 Beitrag von scuba » Mittwoch 30. Januar 2013, 15:00

OK soweit klingt das alles ganz schlüssig, danke Dir dafür

aber könnte der Kläger wegen eurer modUE dann nicht davon ausgehen das mein Wlan erst nach unterzeichnung der modUE gesichert wurde oder ist das unerheblich bei einer evtl späteren Beweisführung??

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#482 Beitrag von Steffen » Mittwoch 30. Januar 2013, 15:31

[quoteemscuba]Aber könnte der Kläger wegen eurer mod. UE dann nicht davon ausgehen das mein
Wlan erst nach Unterzeichnung der mod. UE gesichert wurde oder ist das unerheb-
lich bei einer evtl. späteren Beweisführung??[/quoteem]

Die UVE dient ja eigentlich dazu, für den RI/RV die Wiederholungsgefahr auszuräumen.
Sie muss also
  • 1. Täterhaftung
    2. Störerhaftung
    2.1. Ermöglichungshandlung Dritter
    2.1.1. WLAN
beinhalten i.V.m. der Strafbewehrung (Vertragsstrafeversprechen).

Das ist nicht etwas Erfundenes, sondern Rechtsprechung seit dem BGH: “Sommer unseres
Lebens“.

Was im Klagefall der Kläger denkt oder nicht, sollte Dich in erster Linie erst einmal
nicht interessieren. Wir machen und 1001 Gedanken, was die Gegenseite argumentieren
oder denken könnte, vergessen dabei völlig unsere eigene Verteidigung.

Warum sollte mit einer strafbewehrten UVE nach unserem Muster die Gegenseite annehmen,
das man erst bei Abgabe dieser das WLAN gesichert wurde? Das ist doch abhängig von
Deinem gesamten Vortrag.

Es gibt ja auch nur die Möglichkeiten, wenn man mit ohne Anwalt reagieren will:
  • 1. man verwendet unser Musterschreiben
    2. man verwendet es nicht.
Nur hier auf AW3P wird nur unser Musterschreiben angeboten und kein anderes. Warum?
Weil ich nur meins verantworte, das reicht mir. ;)

VG Steffen

scuba
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#483 Beitrag von scuba » Mittwoch 30. Januar 2013, 17:24

Ich danke Dir vielmals Steffen,

ich habe nun euer Muster verwendet. Bin gespannt was passiert! Soviel Stress wegen nur einem (schlechten) Porno :lol:

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#484 Beitrag von Steffen » Mittwoch 30. Januar 2013, 17:55

Oh Gott, 1 Abgemahnter hat seit 2007 das Musterschreiben verwendet!

VG Steffen

PS: :l,

Habnix
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#485 Beitrag von Habnix » Donnerstag 31. Januar 2013, 00:35

Hallo,
ich wurde auch von F. abgemahnt
Also hab ich eine Mod UE versendet (FAX, Mail, Einschreiben) welche meiner Meinung nach von mir Richtig ausgefüllt wurde.
4 Wochen später ist jetzt ein Brief von F. gekommen mit dem Wortlaut:

"Sehr geehrter Herr XXX
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf ihr Schreiben.
"Durch Ihre Weigerungshaltung, eine Unterlassungserkläreung zugunsten unserer Mandantschaft abzugeben
und den reduzierten Vergleichtbetrag zu leisten, müssen wir annehmen, dass sie nicht zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr
der hier gegenständlichen Urheberrechtsverletzung sowie zu einer gütlichen Einigung gewillt sind.

Dringend und letztmalig fordern wir sie zur Abgabe einer strafbewerten Untelassungserklärung bis spätestes zum XX.XX.2013 (hier eingehend) auf."

Ist sie jetzt angenommen oder nicht?
oder hab ich einen Fehler gemacht

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#486 Beitrag von Steffen » Donnerstag 31. Januar 2013, 07:36

[quoteemHabnix]Ist sie jetzt angenommen oder nicht?
oder hab ich einen Fehler gemacht[/quoteem]
Wir haben immer wieder solche Schreiben der Abmahner.
Manchmal beruhen die auf "Schusselfehler"oder sind nur
Textbausteine um zu verwirren.

Hier muss man aber erst einmal prüfen: was wurde
abgemahnt, wie wurde die mod. UE (inhaltlich) formuliert.
Dann wird entschieden. Also, wenn Du möchtest, bitte
einmal mir die Original UVE + Deine versendete mod. UE
zusenden (E-Mail: steffen.heintsch@t-online.de).

Eher kann man nichts sagen.

VG Steffen

der Wanderer
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#487 Beitrag von der Wanderer » Mittwoch 20. Februar 2013, 15:32

Heute ersten Mahnbescheid vom Amtsgericht Euskirchen erhalten. Werde gleich vollumfänglich widersprechen und hoffen, dass nicht noch eine Klageschrift folgt. Hat noch jemand einen Mahnbescheid erhalten?

ubuntu
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#488 Beitrag von ubuntu » Mittwoch 20. Februar 2013, 17:34

ich habe auch einen erhalten
für eine Sache aus Anfang 2011

ubuntu
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#489 Beitrag von ubuntu » Donnerstag 21. Februar 2013, 10:20

sorry hab mich vertippt

Johannes
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#490 Beitrag von Johannes » Donnerstag 21. Februar 2013, 15:50

Hallo ich brauche eueren Rat:
Ich bin 68 Jahre und meine Frau 65 Jahre alt. Im Juni 2010 bekam ich eine Abmahnung
vom RA FAREDS. Habe natürlich sofort einen Rechtsanwalt konsulitiert und eine
eine eingeschrenkte UE-Erklärung anwaltlich hinschicken lassen, die auch angenommen
wurde. Nun bekam ich vorgestern einen Mahnbescheid, wobei ich anwaltlich
Widerspruch einlegen möchte. Aufgrund meines Alters, bin ich gar nicht in der Lage
Musik herunterzuladen und habe absolut keine Ahnungen von diesen Dingen.
Hat jemand Erfahrungen wie es weitergehen könnte. Muss ich vor Gericht erscheinen
und wie kann ich mich wehren. Ich kann mir auch nicht erklären, wie das passieren
konnte. Ein guter Freund hat uns nun geholfen Wlan passwortgeschütz zu installieren,
damit dieses nicht nomal passiert. Welche Argumente kann ich evtl. vor Gericht
anbringen.
Im voraus recht herzlichen Dank.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#491 Beitrag von Steffen » Donnerstag 21. Februar 2013, 16:52

Hallo @Johannes,

vieles , was Du jetzt nachfolgend liest, wirst Du wahrscheinlich als kalt und hart
meinerseits auffassen, aber es nützt Dir nichts wenn ich Dir etwas Beschönige.

Trenne Dich zuallererst vom Alter und Unwissenheit.

Der Mahnbescheid an sich ist nicht das Problem. Diesen könntest Du noch - ohne
Anwalt - und insgesamt innerhalb 14 Tagen widersprechen.

Weit wichtiger, begründet der Abmahner nach eingelegten Widerspruch den Anspruch
(sprich, verklagt er Dich) oder nicht. Wenn er nicht klagt, dann hast Du Glück und
alles richtig gemacht. Wenn, sehe ich schwarz.

Warum?

[...] Ein guter Freund hat uns nun geholfen Wlan - Passwortgeschützt - zu
installieren, damit dieses nicht noch einmal passiert
.[...]

Mit Abmahnung hast Du einmal einen Anwalt eingeschalten und andermal erst nach der
Abmahnung (so verstehe ich jedenfalls Deinen Beitrag) Dein WLAN gesichert. Da Anwälte
zur mod. UE meist ein Begleitschreiben beifügen, Juni 2010 noch die allgemeine
Auffassung vorherrschte, das der BGH keine Störungshaftung vorsehen wird (das
Erwachen kam dann mit dem Volltext: BGH “Sommer unseres Lebens“), müsste man erst
einmal genau lesen, was Dein Anwalt alles der Gegenseite zugesendet hat und wichtiger
mit welcher Argumentation. Wenn da irgendwo das offene WLAN erscheint (was ich
höchstwahrscheinlich annehme), Alter, Unwissenheit usw., dann nützt Dir - kein -
Hinweis oder Rat (den wir Dir sowieso nicht im Einzelfall erteilen dürfen wegen
unerlaubte Rechtsberatung).

Ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes, kann und dürfen wir Dir nichts öffentlich
anraten. Du kannst Dich aber gern einmal per E-Mail an mich wenden, wenn Du möchtest
(steffen.heintsch@t-online.de). Bitte keine Einzelheiten mehr ins Forum, da jeder mitliest.

Ansonsten empfehle ich Dir Deinen Anwalt und er wird sicherlich Dir auch einen guten
Preis machen.

VG Steffen



Nichts zum Thema, Heute ist Internationaler Tag der Muttersprache!
Ey Alder, echt bam, da geh ich gleich zur Gammelfleischparty!

Gecash
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#492 Beitrag von Gecash » Donnerstag 21. Februar 2013, 18:07

Hab jetzt auch nen MB erhalten und werde widersprechen.
Hab mal im forum nen bisschen rumgesucht, da hab ich erstmals im Sommer 2012 von gerichtlichen Mahnbescheiden und anschließenden Bettelbriefen gelesen. Von Klagen habe ich noch nichts gelesen...

Ich halte mich für unschuldig, wüsste aber nicht wie ich beweisen kann, dass ich vor 2 Jahren mal den Strom vom Router abgezogen habe.

Steffen vertritt ja das Credo, dass es seine eigene Entscheidung ist und die Wahrscheinlichkeit auf die Klage keinen Einfluss auf die Reaktion haben sollte.
Für mich ist die Entscheidung rein von der Klagewahrscheinlichkeit abhängig. Es ist doch immer im Leben eine Risikoabwägung und ganz nomral nach der Wahrscheinlichkeit zu entscheiden.

(Vielleicht gibts da hier ja irgendwo schon, aber) es müsste eine ganz einfache Informationsmaske geben wo jeder seinen Stand der Dinge (Abmahnung, Bettelbrief, MB, Klage..) eingeben kann und sofort nen Wahrscheinlichkeit errechnet wird. Keine genaue Schilderung des Falls sonder ne allgemeine Statistik
Die Abmahner werden 100% solche Statistiken erstellen. Bsp.: 100 Abgemahnt, 20 Sofort bezahlt, weitere 20 nach drittem Bettelbrief, noch mal 10 nach MB, bleiben noch 50 für die Klage, 10 verklagt, 5 Gewonnen (Zahlen sind willkürlich)
Danach rechnen die sich dann aus wie viel Aufwand pro Abgemahntem lohnt.

Judge_Dredd
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#493 Beitrag von Judge_Dredd » Montag 25. Februar 2013, 18:36

Hallo zusammen,

mich hat's heute auch erwischt... konkret geht es um ein Schmuddel-Streifchen von Malibu Media für das ich jetzt 600 Euro abdrücken soll. Nachdem ich mir die vorherigen 29 Seiten in diesem Thread durchgelesen habe, zeichnet sich bei mir folgendes "Muster" ab:

1. Die ModUE wird von FAREDS akzeptiert, auf der Abmahnsumme wird jedoch bestanden.
2. Der gerichtliche MB kommt mit Sicherheit.
3. Wird dem MB widersprochen, ist FAREDS auf einmal bereit Zugeständnisse zu machen.
4. Von einer Klage hat bis jetzt noch kein Forenuser berichtet.

Was mich insbesondere in Bezug auf Punkt 4 stutzig/verunsichert macht, ist folgende "News" auf der Homepage der Kanzlei (nachzulesen hier: http://www.fareds.de/2013/01/klagen-von ... -20122013/):

Klagen von FAREDS im Filesharing 2012/2013
23.01.2013

FAREDS hat 2012 die gerichtlichen Aktivitäten gegen Raubkopierer weiter verstärkt. Verklagt wurden Filesharer und verantwortliche Internet-Anschlussinhaber, mit denen keine außergerichtliche Einigung erzielt werden konnte oder die Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingereicht haben. An verschiedenen Amts- und Landgerichten in Deutschland waren 2012 insgesamt 450 Klagen anhängig. Bisher führten alle streitig vor Gericht verhandelten Klagen von FAREDS im Bereich “Filesharing” zu Zahlungen an unsere Mandanten. Nach dem erfolgreichen Eindämmen der illegalen Filesharing-Aktivitäten und dem damit verbundenen Rückgang der Abmahnungen wird es auch 2013 mehr Klagen gegen Raubkopierer geben, die in den Jahren 2010 bis 2012 abgemahnt wurden und zu keiner außergerichtlichen Einigung bereit waren.


Meine Fragen:

1. Was haltet Ihr davon? Ist das eine gezielt gestreute Fehlinformation oder kann es wirklich sein, dass unter den 450 armen Schweinen, die angeblich eine Klage am Hals haben _kein einziger_ dies im Forum gepostet hat?

2. Welchen Einfluss hat die Tatsache, dass es sich beim RI um eine außereuropäische Firma handelt, auf die Wahrscheinlichkeit / den Erfolg eines Klageverfahrens?

3. An diejenigen, die wegen eines ähnlichen Sachverhaltes einen MB erhalten haben: wie hoch war hier der angegebene Streitwert?

Danke und Gruß
Judge Dredd

NoName27
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#494 Beitrag von NoName27 » Montag 25. Februar 2013, 20:44

Hallo,

Mich hat es heute auch getroffen. Grund war ein recht aktuelles lied in den Charts. Wie meine wir gegen die Abmahnung vorgehen haben wir shcon mehr oder weniger Beschlossen. Das was mir jetzt aber sorgen bereitet.

Ich habe an dem tag nicht nur den song sondern auch das album in dem es drin war runter geladen. Muss ich jetzt mit weiteren Abmahnungen rechnen oder eher nicht?

Desweiteren würde ich gerne wissen ob es was besonderes zu beachten gibt, dadurch das ich den mist verzapft habe und meine mama ( Inhaber des internet anschlusses) eignetlich nichts damit zu tun hat. Dabei bemerkt bin ich schon 18.

MfG NoName :)

Pechi
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#495 Beitrag von Pechi » Dienstag 26. Februar 2013, 23:08

Hallo,

ich bekam auch am 25.2. Post von FAREDS mit der Forderung nach 600 Euro. Wohl kein Zufall.
Erstmal ein ganz herzliches Danke Schön für dieses hilfreiche Forum und die Beispieldokumente.
Ich gehe jetzt den Weg, dass ich die modUE verschicke sowie einen Gegenvorschlag nach Vorlage für einen privaten Vergleich mit reduzierter Forderung zusätzlich absende.
Heute früh habe ich erstmal beide Dokumente gescannt und per Mail an FAREDS geschickt. Fax und Einschreiben mit Rückschein folgt morgen.

Eine Frage hätte ich jetzt jedoch noch. Es wird ja die modUE empfohlen, da die beigefügte UE meist zu weitgefasst sei. D.h. in der modUE wird eigentlich nur auf die tatsächlich genannten Werke eingegangen und eine Unterlassung zugesagt.
In der beigefügten UE ist es jedoch in diesem Falle genauso. Es wird ausschliesslich das eine Werk genannt.
Unterschiede sehe ich jetzt nur darin, dass bei FAREDS von "das urheberrechtlich geschützte Werk" die Rede ist wogegen in der Vorlage "das geschützte Werk" steht. FAREDS ist da doch genauer?
Dafür ist jedoch der Passus mit der Zugänglichmachung ziemlich anders und vermutlich schwammiger als in der Vorlage.
FAREDS schreibt hier "... widerrechtlich im Internet oder auf sonstige Art und Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder über den Internetanschluss zugänglich machen zu lassen..."
Ist der Unterschied so groß und bedeutend?
Falls Interesse besteht und das zulässig ist, kann ich gern die UE von FAREDS hier posten (unter Auslassung personenbezogener und aehnlicher Daten).

Gruß

Judge_Dredd
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#496 Beitrag von Judge_Dredd » Dienstag 26. Februar 2013, 23:47

@Pechi: Nur so aus Interesse - welchen Vergleichsbetrag hast Du vorgeschlagen?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#497 Beitrag von Steffen » Mittwoch 27. Februar 2013, 00:13

:al

Anfänglich, wir haben doch eine mittlerweile ausgereifte Vorgehensweise (dazu den
Spoiler öffnen) für alle die ohne Anwalt reagieren wollen.

Wichtig:
  • 1. Die Abmahnung ist kein Kinderspiel - es geht letztendlich um Dein Geld!
    2. Wer sich entscheidet für Abgabe einer mod. UE + nicht zahlen - kann innerhalb der
    3-jährigen Verjährungsfrist verklagt werden.
    3. Klagt man nicht - hast Du alles richtig gemacht; klagt man und Du hast keine
    beweisbare Verteidigungsstrategie - die berühmte A-Karte.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Jetzt schauen wir uns einmal die statistischen Zahlen an. Für mich persönlich egal,
da jeder sich so vorbereiten sollte, als wenn er der Einzige wäre, der verklagt wird.
O.K.

FAREDS muss man als bislang als eine klageunfreundliche Kanzlei einordnen. Sehr viele
Klagen sind nicht bekannt. Nach eigenen Aussagen sind es 2012 - 450 Klagen gewesen.
Warum nicht? Waldorf Frommer sollen in München 2012 ca. 2.300 geführt haben und
allein Januar - Februar 2013 = 1.500 Neue!

Abgemahnte durch FAREDS:
  • ab 2010 - ca. 20.250
  • 2011 - ca. 20.655
  • 2012 - ca. 6.500
Man wird sehen, ob man die Schlagzahl drastisch erhöht oder nicht. Für mich, wie
schon gesagt sowieso Wurst. Denn wenn sich jeder ordentlich und beweisbar auf ein
Klageverfahren vorbereitet, monatlich ca. 50,- € zurückgelegt hat - kann man es etwas
gelassener angehen lassen.

Abmahnung von Schreiben bis möglicher Verjährung oder Klage ist eben ein Nervenspiel.
Kennt man das Risiko (1.000,- - 1.200,- €) sollte man es tragen oder sich
vergleichen. Mehr ist es doch nicht!

Sicherlich spielt auch das nun doch kommende Gesetz eine Rolle mit, das man so viel
als möglich mitnehmen will. Ich weiß es nicht.


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Zum beigefügten Entwurf eines Unterlassungsvertrages

Kurz und knapp, ohne ins Detail zu gehen, da es die meisten Abgemahnten sowieso nur
verwirrt. Die als Entwurf eines Unterlassungsvertrag beigefügte, ist eine
verbindliche sowie uneingeschränkte UVE, die ein Schuldeingeständnis und
Zahlungsverpflichtung darstellt! Unterzeichnet man diese, hat man vor Gericht keine
Chance.



Zitat: AG München, Urteil vom 26.08.2008, Az. 161 C 8047/08:

Hier wurde auch die beigefügte UVE unterzeichnet und die Tat bestritten!

[...] Das Bestreiten der Begehung der Rechtsverletzung durch den Beklagten ist zum
einen unsubstantiiert und zum anderen aufgrund der uneingeschränkt abgegebenen
Unterlassungserklärung unbeachtlich.
[...]

[...] Da es sich bei der vom Beklagten am <Datum> abgegebenen Erklärung um eine
Unterlassungserklärung handelt, die verbindlich und ohne Einschränkung hinsichtlich
des Unterlassungswillens abgegeben wurde, kann ein Bestreiten der rechtswidrigen
Handlung und deshalb des bestehenden Unterlassungsanspruches nicht mehr
erfolgen
. [...]


Deshalb, wenn eine UVE - wie gefordert - nur eine mod. UE! Und hierzu bieten wir ein
aktuelles Musterschreiben an, mit vielen Nutzungshinweisen, die auch vom Abmahner
angenommen wird.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


"Vergleichst Du noch, oder kämpfst Du schon?"



VG Steffen

Pechi
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#498 Beitrag von Pechi » Mittwoch 27. Februar 2013, 00:14

@anarchie: Kannst Du mir das bitte erklären? Liegt das daran, dass der Passus mit "ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung und ohne Präjudiz fehlt? (sehe ich erst jetzt. sorry)

@Judge_Dredd: Ich war mir unsicher wegen des Pauschalbetrages. Das ist vermutlich die 600 Euro?! Ich habe 450 benannt. Keine Ahnung ob das schlau war. Bei mir geht es auch um einen Schmuddelstreifen von Malibu. Streitwert ist 10.000 Euro.

Bekomme ich Probleme bzw. ist es relevant, ob man von "geschütztem Filmwerk" oder "urheberrechtlich geschütztes Werk" spricht?

Pechi
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#499 Beitrag von Pechi » Mittwoch 27. Februar 2013, 00:21

@Steffen: Ich habe mich doch an die Vorgehensweise gehalten (mit der Option Sicherheit - zahlen). Es mag stimmen, dass FAREDS klagefaul ist, aber eben nicht völlig frei von Klagen. Ich will dieses Risiko nicht eingehen zumal ich eben nicht das Gegenteil beweisen kann. Welche Chance haette ich da vor Gericht und wie hier schon mehrfach in Beiträgen gesagt "Agiere so als wärst Du der eine". Daher möchte ich kein Risiko eingehen.

Die Vorlagen haben mächtig geholfen nicht zu viel falsch zu machen (hoffe ich).

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#500 Beitrag von Steffen » Mittwoch 27. Februar 2013, 00:36

Hallo @Pechi, @all,

ich sage es einmal dezenter. Lest Ihr überhaupt, was wir Posten oder Euch an Informationen
anbieten? Statt wie angestochen herumzuwurschteln, sollte man in Ruhe alle Informationen
durchlesen. Mal mit den Links in meiner Signatur anfangen!


Z.B. gibt es im Musterschreiben der mod. UE ausführliche Erläuterungen:
"mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach-
und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,"


Übersetzung Anwalt - Deutsch:
Die Unterlassungserklärung stellt kein Schuldanerkenntnis dar und es kann aus der Abgabe
der Unterlassungserklärung auch nichts Dahingehendes geschlussfolgert werden. Ich erkenne
die Unterlassungserklärung trotzdem als verbindliche Regelung an.

[quoteemPechi][... Bekomme ich Probleme bzw. ist es relevant, ob man von "geschütztem Filmwerk" oder
"urheberrechtlich geschütztes Werk" spricht? [...][/quoteem]
Das kommt davon, wenn man nur Hektik macht und sich nicht in Ruhe informiert. Hier zum
Beispiel hat es keine Auswirkungen, bei Musik sind die Spezifizierungen schon wichtig.

Ich merke gerade, das mein Halsschlagader anschwillt. Lest Euch doch einmal die Nutzungshin-
weise zur mod. UE und die empfohlene Vorgehensweise durch. Wir sind hier nicht auf dem
Pausenhof, wo man sich mal kurz ein paar Brocken an den Kopf wirft.

Hier können Fehler ins Geld gehen! Aber in Eures, nicht in meines!

Herrschaftszeiten noch 'mal!

VG Steffen

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