Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

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ubuntu
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#161 Beitrag von ubuntu » Donnerstag 7. Februar 2013, 18:43

Naja das mit der Klage ist klar.
Bei mir finde geht es jedoch recht schnell.
Verjährung wäre bei mir erst in 2 Jahren.
Die scheinen jetzt ziemlich agressiv vorzugehen.
Vielleicht haben die Angst vor dem neuen Gesetz und wollen vorher noch vielen wie möglich was abknöpfen?

abaulet
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#162 Beitrag von abaulet » Montag 11. Februar 2013, 19:20

Bei mir gibt es noch nichts neues. Wie ist denn bei den AG's so der zeitliche Rahmen? Wenn doch meine Sache schon Anfang Januar nach HH abgegeben wurde, müßte seit ca. Mitte Januar die Klage begründet worden sein etc, wielange braucht HH denn dann wohl, um mich darüber in Kenntis zu setzen?

maddin
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#163 Beitrag von maddin » Mittwoch 13. Februar 2013, 21:56

2-3 Monate kann das dauern, bei mir waren es zwei.

lepow
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#164 Beitrag von lepow » Montag 18. Februar 2013, 13:39

Hallo zusammen,

Update von mir. Vielleicht kann man nochmals drüber schauen ;)

Letzter stand war bei mir die Übermittlung des gerichtlichen Mahnbescheids. Diesen haben wir widersprochen.
Nach nunmehr ca. 3 Wochen kam ein neuer Brief ins Haus, wo die Kanzlei erneut einen Vorschlag zur Beilegung unterbreitet und hierbei die Kosten von vormals knapp 800 Euro im Mahnbescheid auf knapp 400 Euro reduziert hat.
Dies ist ein letztmaliges Angebot mit Fristsetzung. Akzeptieren wir nicht, so wird sofort Klage eingereicht. Man käme uns also sozusagen erneut entgegen mit diesem Angebot.

Ich frage mich nun wieso erneut abseits des bereits angestossenen gerichtlichen Mahnverfahrens erneut auf uns zugegangen wird, nachdem man 2 Jahre lang gar nichts gemacht hat und ohne jeglichen Briefwechsel vorher aus dem Nichts heraus das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet hat. Bei uns war es ja nunmal so, dass wir 2009 mit MOD UE widersprochen, Datenauskunft verlangt haben und seitdem nichts mehr von rka gehört haben. Ende 2012 erfolgte dann direkt der Schritt über das gerichtliche Mahnverfahren.

Ich frage mich natürlich auch, wieso man erst mit der Keule schwingt und viel Geld haben will, wenn man nach dem erfolgten Widerspruch plötzlich auf die Hälfte der Forderungen verzichtet und wieder "kuscheln" kommt.
Wie ist der Brief anzusehen. Will rka dem Gericht aus den Weg gehen und ist dies "normal", dass dies letztmalig versucht wird oder sind die Beweise doch nicht so dicht wie angegeben wird? Wie schätzt ihr die Situation ein?

iphonius
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#165 Beitrag von iphonius » Dienstag 19. Februar 2013, 22:00

Hallo lepow,

ich stehe unter sehr ähnlichen Umständen wie du und finde dieses halbierte Angebot auch nicht ganz uninteressant.
Meine Vermutung liegt aber weniger darin, dass die nicht genug potentielle Beweislast hätten, sondern eher im Gegenteil, dass die zuviel haben und gar nicht die Kapazität aufbringen können, alle nun von der Verjährung bedrohten Fälle gerichtlich umzusetzen. Dann lieber nochmal eine Runde "kuscheln" mit gleich zwei Effekten:

1. lassen sich bestimmt einige darauf ein, wird ja immerhin sogar weniger verlangt, als in der allerersten Abmahnung und wollen die Klagegefahr "günstig" vom Tisch haben = sehr schnell und einfach viel Geld kassiert
2. hängt direkt mit 1. zusammen: Je weniger sich dem konsequenten Nicht-Zahlen verschrieben haben und es bis hierhin auch DURCHGEHALTEN haben, umso weniger Leute müssen "beklagt" werden, womit wieder das Klagerisiko steigt.

Zur Verdeutlichung (willkürliches Zahlenbeispiel):
- rka könnte mit ihrer Kapazität bis Mitte 2013 (Verjährung der 2009er) sagen wir mal max. 100 Klagen durchziehen.
- Bisher sind es noch ~ 4000 Anschlussinhaber, die die Zahlung vollständig verweigert/widersprochen haben, ohne zwischenzeitlich, bzw. nach Mahnbescheid eingeknickt zu sein.
- rka müsste sich jetzt von den 4000 Personen 100 zum klagen aussuchen (Risiko 2,5%) - bei sagen wir mal 1000 Euro Streitwert wären maximal 100'000 Euro vor Gericht zu holen.
- Jetzt (bleiben wir mal bei dem Wort :-) ) "kuscheln" die sich vorab nochmal verlockend an und 3000 Leute kneifen jetzt und zahlen die 400... dann kommen zu den "schnuckeligen" 100'000 Euro vom Gericht, nochmal galante, schnellverdiente 1,2 Mio Euro dazu. Und für die restlichen 1000 solidarischen Verweigerern ist zudem das Klagerisiko auch noch auf 10% gestiegen.

--- Wo ich mir das jetzt nochmal alles vor Augen führe... sollten wir eigentlich alle geschlossen dagegen halten!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#166 Beitrag von Steffen » Mittwoch 20. Februar 2013, 04:51

Also reduziert sich alles nur auf:
Wer nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt - trägt das Risiko,
dass er auf die Kosten der Abmahnung verklagt werden kann!
  • - Risiko 1.000,- - 1.200,- €
    - Wartezeit: 3 Jahre
    - monatlich bis 50,- € in einem privaten Klagetopf (mögliche Klage bzw. Urlaub bzw. Spende)
Wer sich dafür entschieden hat, sollte es durchziehen oder sich vergleichen.

Mehr ist es nicht. Oder lang:

.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.
VG Steffen

lepow
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#167 Beitrag von lepow » Mittwoch 20. Februar 2013, 11:58

Hallo,

das Angebot ist tatsächlich verlockend, schließt aber mit Sichetrheit das Schuldeingeständig mit ein - welches nicht gegeben werden will, weil es nicht beim Anschlussinhaber von uns liegt. Wir sind uns auch nicht im klaren ob alle Forderungen mit dem Pauschalbetrag abgegolten sind oder ob dann doch noch Anwaltskosten in Rechnung gestellt werden.

Ich will nun nicht noch mal ausführen, was uns dazu bringt gegen rka "Stand" zu halten. Uns geht es nicht nur ums einfache "Recht", sondern auch um den Umstand, dass rka keinerlei Interesse an einer gemeinsamen Aufarbeitung zeigt und eben "nur" Geld einfordert und dieser Betrag für uns absolut strittig in Höhe und im gesamten Zusammenhang ist. Wenn rka tatsächlich Interessensvertreter wäre, wie sie sich darstellen, dann würden Sie kooperieren auf Anfragen unsererseits und diese nicht unbeantwortet belassen. Wir sind zudem in einer recht gut situierten Lage ums Recht kämpfen zu können und zu wollen, weil wir demnach bisher keinen Unterschied zwischen vielleicht 1300 Euro bei verlorenen Kampf und 900 Euro bei eingezogenen Schwanz erkennen können.

Fakt für uns ist.
Wenn bewiesen werden kann, dass der Störer im Haushalt zu finden ist, sollte man uns diese Bewese vorlegen. Das tat man bisher nicht. Man gab an einen 1sek Log zu besitzen, woraus keiner schlau wurde. Auf Nachfrage ob mehr geloggt wurde, lehnte man die Auskunft ab. Die Aufarbeitung im Haus konnte somit nicht vorgenommen werden unsererseits. Darüber hinaus ist die Rechtslage so verstrickt, dass wir uns nicht auf die generelle Aussage festsetzen lassen wollen, dass der Anschlussinhaber automatisch als Störer in Haftung genommen werden kann. Wir wissen auch von anderslautenden Urteilen aus dem Gericht Köln, die dies in einem Familienverhältnis zu Gunsten des Anschlussinhabers entschieden haben.

Generell zahlen wir nicht, wenn wir ein Schuldeingeständnis abgeben sollen und auch nicht dann, wenn man willkürliche nicht nachvollziehbare Beträge einfordert mit einer Beweisdichte, die uns nicht vorgelegt wird. Egal wie die Zahlenspielchen später aussehen, wir werden auch eine Hamburg Reise gerne mit Hotel und Wochenend trip in Verbindung rumkriegen und uns eher ärgern, wenn wir jetzt einknicken würden, wo wir uns zu unrecht an den Pranger gestellt sehen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#168 Beitrag von Steffen » Mittwoch 20. Februar 2013, 16:39

Hallo @lepow,

rka.-RAe ist schon Interessenvertreter, aber eben nicht Deiner sondern desjenigen
der sie beauftragt hat. Warum soll man Deine Interessen wahren oder im Auge haben und
brühwarm alle Beweise vorlegen? Dieses + Originaldokumente werden dann im
Klageverfahren schon vorgelegt.

Irgendwie hast du immer noch die falschen Gedankengänge! In einem Klageverfahren wird
Seitens rka.-RAe bewiesen, das der UrhR-Verstoß von Deinem Anschluss ausging. Dazu
wird u.a. vorgelegt die Gesamtheit der Ermittlungsdatensätze (nicht nur der Eine aus
der Abmahnung); die eidesstattliche Erklärung der Loggers und des GF zur Software;
Vorhandene Gutachten zur Software; Gestattungsanordnung § 101 IX UrhG sowie die
Klarnamen-Providerzuordnung.

Hierbei sind 20 Log-Datensätze in einem Zeitraum über 14 Tage keine Seltenheit.
Deshalb empfehlen wir in unseren Vorgehensweisen auch die Akteneinsicht.

Jetzt steht erst einmal eine Vermutung, das der offensichtliche Rechtsverstoß jeweils
zu jedem Ermittlungsdatensatz von deinem Anschluss ausging. Resultierend hast Du Dich
jetzt diesbezüglich zu erklären.

Bis zur, für einen Richter schlüssigen und nachvollziehbaren Entkräftung der
Störerhaftung (Störer; Täter; Störer + Täter), bist Du haftbar. Und hier kommt man
nur mit einem substantiierten Vortrag heraus und nicht durch einfaches Bestreiten.
Nur so als Hinweis.

VG Steffen

Sandra85
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#169 Beitrag von Sandra85 » Freitag 1. März 2013, 16:25

Hallo,

habe heute eine Verfügung vom Amtsgericht Hamburg und eine Anspruchsbegründung erhalten?

Was bedeutet das genau?

Gruss

maddin
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#170 Beitrag von maddin » Samstag 2. März 2013, 18:14

Wenn man sich verteidigen kann und will !
Strebt man, aus welchen Gründen auch immer, keine Verteidigung an, dann kann man entweder gleich "annehmen" oder auf das Versäumnisurteil warten.
Hierzu braucht es KEINEN Anwalt !

Sandra85
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#171 Beitrag von Sandra85 » Sonntag 3. März 2013, 18:52

Sagen wir mal ich strebe einen Vergleich an? Dann am besten einen Anwalt einschalten ode wenigstens um Rat fragen oder?

lepow
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#172 Beitrag von lepow » Montag 4. März 2013, 18:24

Hallo @lepow,

rka.-RAe ist schon Interessenvertreter, aber eben nicht Deiner sondern desjenigen
der sie beauftragt hat. Warum soll man Deine Interessen wahren oder im Auge haben und
brühwarm alle Beweise vorlegen? Dieses + Originaldokumente werden dann im
Klageverfahren schon vorgelegt.

Irgendwie hast du immer noch die falschen Gedankengänge! In einem Klageverfahren wird
Seitens rka.-RAe bewiesen, das der UrhR-Verstoß von Deinem Anschluss ausging. Dazu
wird u.a. vorgelegt die Gesamtheit der Ermittlungsdatensätze (nicht nur der Eine aus
der Abmahnung); die eidesstattliche Erklärung der Loggers und des GF zur Software;
Vorhandene Gutachten zur Software; Gestattungsanordnung § 101 IX UrhG sowie die
Klarnamen-Providerzuordnung.

Hierbei sind 20 Log-Datensätze in einem Zeitraum über 14 Tage keine Seltenheit.
Deshalb empfehlen wir in unseren Vorgehensweisen auch die Akteneinsicht.

Jetzt steht erst einmal eine Vermutung, das der offensichtliche Rechtsverstoß jeweils
zu jedem Ermittlungsdatensatz von deinem Anschluss ausging. Resultierend hast Du Dich
jetzt diesbezüglich zu erklären.

Bis zur, für einen Richter schlüssigen und nachvollziehbaren Entkräftung der
Störerhaftung (Störer; Täter; Störer + Täter), bist Du haftbar. Und hier kommt man
nur mit einem substantiierten Vortrag heraus und nicht durch einfaches Bestreiten.
Nur so als Hinweis.

VG Steffen
Hallo Steffen,

die rechtliche Komponente ist mir ja zuletzt u.a. von dir selbst sehr deutlich gemacht worden und auch von anderen Quellen ist mir durchaus bewusst geworden, wie das rechtliche Konstrukt dahinter aufgebaut ist. Nicht zuletzt merkt man auch an Anwälten außerhalb dieses Themengebiets, dass wir hier von einer Thematik sprechen, die sehr differenziert zu betrachten ist und daher akzeptiere ich das abgegebene Urteil von dir, dass sehr ins Blaue gedacht wird. Was also meinen Anwälten im Gebiet schon nicht gelingt, wie soll sich dann jemand fachlich korrekt mit dieser Thematik auseinander setzen, der ganz Artfremd ausgebildet ist.

Nicht zuletzt (und das ist mein aber) darf das Forum aber sicher zum Meinungsaustausch genutzt werden. Ich sehe es so, dass wir generell zum Thema "Störer und Täter" eine voneinander abweichende Auffassung haben. Und nicht das du mich hier falsch verstehst. Ich glaube nicht daran erfolgreich mit meiner Auffassung durch zu kommen, ich bin aber überzeugt davon, dass diese "mehr Recht" ist, als diese Auffassung mit der derzeit "Recht gesprochen" wird. Früher sagte man mir als Kind: "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge".


Noch mal um es zu betonen.
Gesprochenes Recht vor Gericht, ohne notwendige Decklung für privat Leute, ohne klare Abgrenzung zwischen Störer und Täter, mit Abmahnindustrie im Hintergrund, mit anderslautenden Urteilen in vielen Gerichten außerhalb der 3 Abmahngerichten - das ist nichts worin ich für mich selbst "Recht" definiere. Und für meine Definition von Recht, auch wenn ich damit falle, gehe ich nach Hamburg. Lieber bezahle ich 1200 Euro und erkläre mich, bevor ich 800 Euro dafür zahle, dass ich dies niemals durfte, da nur Scheine das Interesse sind.

DAS sind "just my 2 cents" in der Angelegenheit.

:)

abaulet
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#173 Beitrag von abaulet » Mittwoch 13. März 2013, 18:37

Hab heute auch die Klageschrift erhalten!

ubuntu
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#174 Beitrag von ubuntu » Freitag 15. März 2013, 14:52

Hallo,
nach widersprochenem Mahnbescheid habe ich nun Vom Mahngericht die Nachricht erhalten, dass es nach Stuttgart geht.
Wie genau ist das einzuschätzen?
Bedeutet das,dass der Antragsteller jetzt die Klage durchführt, weil bereits die restlichen Prozesskosten einbezahlt hat?
Oder ist das ein automatischer Brief, der nach Widerspruch kommt.
Soll ich mir nun sicher auf die Klage einstellen und einen Anwalt suchen?
Gern würde ich auch erfahren, wie die anderen vorgehen über PN.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#175 Beitrag von Steffen » Samstag 16. März 2013, 10:15

Das streitige Verfahren wird nach Stuttgart abgegeben. Hier wird der Antragsteller aufgefordert innerhalb 14 Tage seinen Anspruch zu begründen. Das bedeutet nichts anderes als, er muss eine Klageschrift abgeben. In der Regel passiert es wohl auch und Du erhältst, wenn er den Anspruch begründet, spätestens in 6 Wochen Post vom AG Stuttgart. Jetzt sollte man neben einer ausgefeilten Verteidigungsstrategie sofort einen Anwalt beauftragen.

Du kannst mir ja einmal gern und per E-Mail (steffen.heintsch@t-online.de) Deine mitteilen.

VG Steffen

maddin
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#176 Beitrag von maddin » Samstag 16. März 2013, 16:38

Oder anerkennen...
Hab heut den Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten, 285€ Gerichtskosten.
Hätte ich ein Anerkenntnisschreiben aufgesetzt, wären die Gerichtskosten wohl geringer ausgefallen.
Die Forderungen beliefen sich auf 650€, also erwarte ich noch ein letztes Schreiben, dann bin ich durch.
Alles ohne Anwalt, da ich es zum einen war und zum zweiten die Beweislage gegen mich doch erdrückend.
Allen andern alles gute, wie auch immer die Sache ausgeht ;)

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#177 Beitrag von Steffen » Samstag 16. März 2013, 17:18

sry, aber wenn man keine beweisbare verteidigungsstrategie hat, ist es wohl so am besten.

vg steffen

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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#178 Beitrag von maddin » Sonntag 17. März 2013, 01:45

Eben, dazu hatten wir uns auch so per Mail ausgetauscht :)

arna
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#179 Beitrag von arna » Montag 18. März 2013, 15:40

Hallo allerseits,

heute einen zweiten Brief der besagten Kanzlei bekommen. Bei der ursprünglichen Abmahnung wurde mir von Freunden/Bekannten geraten einfach nicht zu reagieren - mittlerweile befürchte ich, dass das ein miserabler Rat war =/

Verlangt wird jetzt ein Betrag von 750,- und die Frist für die Einzahlung ist bis heute in einer Woche angesetzt. Im Schreiben wird auch darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um das letzte Angebot zu einer außergerichtlichen Einigung handelt.

Wie reagieren?

Vielen Dank schonmal

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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#180 Beitrag von Steffen » Montag 18. März 2013, 16:37

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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

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