Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7941 Beitrag von Steffen » Freitag 16. November 2012, 04:52

RA Christian Solmecke:
BGH, Urteil vom 15. November 2012 -
I ZR 74/12 - "Morpheus"




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Rechtsanwalt Christian Solmecke

WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Fon: 0221 40067550
Fax: 0221 40067552
E-Mail: info@wbs-law.de
Web: www.wbs-law.de


::::::::::::::::::::::::::::


SH: Nach dem gestrigen Verhandlungstermin hat sich Rechtsanwalt Christian Solmecke Zeit genommen,
noch ein paar Fragen zu beantworten. Herr RA Christian Solmecke. Zuerst einmal Gratulation zu dem
Ausgang des BGH Urteil "Morpheus" Ihnen, Ihrer Kölner Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke sowie an
Ihren Mandanten. Wenn Sie jetzt den Verhandlungstag resümieren. Gerade bei dieser Entwicklung in
der Rechtsprechung der Bundesrichter der I. Zivilkammer hätte man eine ganz anderen Ausgang prog-
nostiziert getreu dem Motto, natürlich stark sarkastisch formuliert: "Jeder ist Störer mit Kindern,
oder der selbst Kind einmal war!" Hätten Sie nach dem grundsätzlich, nach der harten Entscheidung
des BGH “Sommer unseres Lebens“ mit diesen Ausgang am 15.12.2012 gerechnet? Wie war der Verhand-
lungstag nach Ihrer Einschätzung?


Rechtsanwalt Christian Solmecke: Nein, damit hätten wir natürlich in dieser deutlichen Form nicht
gerechnet. Insbesondere hat der BGH neben der täterschaftlichen Haftung der Eltern auch die Störer-
haftung abgelehnt. Das ist tatsächlich wegweisend. Direkt zu Beginn der mündlichen Verhandlung
erwähnte der vorsitzende Richter, dass der vorliegende Fall nicht mit der Sommer unseres Lebens
Entscheidung vergleichbar sei.
 

:::::::::::::::::::::::::::::


SH: Was bedeutet "Morpheus" jetzt für einen Abgemahnten bzw. Beklagten mit minderjährigen Kinder
im Haushaltsverbund? Reicht es jetzt aus nur zu sagen, das es das minderjährige Kind gewesen ist,
weil man es ja nach dem BGH nicht überwachen brauch, sondern nur belehren?


Rechtsanwalt Christian Solmecke: Diese Frage stellen wir uns jetzt natürlich auch. Um die Frage
abschließend beantworten zu können, müssen uns erst die genauen Urteilsgründe vorliegen. Letztlich
ist nicht auszuschließen, dass die Musikindustrie künftig gegen die Kinder direkt vorgehen wird.
Das geht natürlich nur, sofern die Kinder ihr Unrecht überhaupt einsehen konnten. Diese Einsichts-
fähigkeit müsste die Medienindustrie künftig im Einzelfall beweisen. Man sollte also vorerst noch
davon absehen, die eigenen Kinder zu belasten. Möglicherweise wird es ausreichen, wenn nur die
Möglichkeit in Betracht kommt, dass die Kinder die Tat begangen haben, ohne dass konkret jemand
belastet werden muss. Bzgl. dieser Frage stehen wir allerdings erst noch am Anfang.
  

:::::::::::::::::::::::::::::


SH: Sehr viele Betroffene scheuen sich diesen Weg Ihres Mandanten einzuschlagen wegen der entstehenden
Kosten und Zeit. Wie viel Kosten insgesamt kommen auf Ihren Mandanten letztendlich zu und würde Ihr
Mandant diesen Weg wieder gehen? Könne Sie diesen Weg auch anderen empfehlen?


Rechtsanwalt Christian Solmecke: Auf unseren Mandanten kommen jetzt gar keine Kosten zu, schließlich
hat er den Prozess gewonnen. Die bereits gezahlten Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro sind
unserem Mandanten nun von der Musikindustrie zurückzuerstatten. Wer das finanzielle Risiko eine
Zeitlang schultern kann, dem kann ich diesen Weg nur empfehlen. Verliert man so ein Verfahren über
drei Instanzen, sind die Kosten natürlich beträchtlich und liegen im fünfstelligen Bereich.

  

:::::::::::::::::::::::::::::
 


SH: Herr RA Solmecke. Ist der BGH "Sommer" am Ende und der "Herbst", als Wende in Filesharing-Klage-
verfahren eingeleitet, oder muss man trotzdem substantiiert vortragen und einen qualitativen Job
hinlegen, sprich mit den Füßen auf den Boden der Gerichtssäle bleiben. Ist es der erwartete Trend?


Rechtsanwalt Christian Solmecke: Für Eltern wird es jetzt leichter werden, den "Kopf aus der Schlinge
zu ziehen". Trotzdem muss der genaue Vortrag genau mit dem verteidigenden Anwalt abgestimmt werden.
Es nutzt nichts, wenn man die Eltern aus der Schusslinie bekommt und dann das Kind in die Haftung
stürzt.
 

:::::::::::::::::::::::::::::

SH: Danke für die Beantwortung der Fragen und weiterhin viel Erfolg privat wie beruflich.


::::::::::::::::::::::::::::



Schlagwörter:
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Rechtsanwalt Christian Solmecke,
BGH - Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 74/12 - "Morpheus"

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7942 Beitrag von Steffen » Freitag 16. November 2012, 15:56

Abmahnung wegen Rechtsberatung
sowie "unziemlichen" Behauptungen


Kaputt und niedergeschlagen von einer schweren Arbeitswoche fand ich Heute
nach der Schicht im Briefkasten ein Einwurf Einschreiben einer mir unbekannten
Rechtsanwaltskanzlei aus Süddeutschland.

Nun wer mahnt Dich dieses mal denn wieder ab?

Seite 1

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Seite 4

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Einmal in aller Ruhe - obwohl es mir sehr schwer fällt - habe ich zu meinen
Rechtsbeistand wörtlich gesagt: “Und wenn ich täglich Wasser trinken (‘soll
gesund sein) und trocken Brot essen muss ('bin dick genug) - Ich unterzeichne
nichts und zahle nichts, jedenfalls nicht ohne einer höchstrichterlichen Ent-
scheidung!“

Trotzdem mit freundlichen Grüßen - Ihr Steffen Heintsch




PS:
Bitte [blink2]keine[/blink2] Kommentare diesbezüglich - Danke!

Groenjer
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7943 Beitrag von Groenjer » Freitag 16. November 2012, 17:21

Hallo liebe Gemeinde,

vorab erst einmal ein großes Lob an die Betreiber dieser Seite, das hat mir dann in den letzten Tagen doch zumindest ein paar Stunden schlaf gelassen. :te

Über meinen Anschluss sollen bisher 2 Chart Container Woche X und Y und einmal Bravo Hits 74 über Torrent verbreitet worden sein, und ich habe in den letzten zwei Wochen diverse Schreiben von unterschiedlichen Anwälten bekommen.

Nun habe ich eine Frage:

Kann ich für ein Lied in zwei mal abgemahnt werden wenn es in beiden Chart Containern oder Bravo Hits enthalten ist?

Was mich am meisten Nervt ist, das das anscheinen ein Fass ohne Boden ist, und ich an sich gern zum Anwalt gehen würde, aber Angst habe schon allein da bei einer vierstelligen Summe zu landen... Rechtschutz hab ich leider nicht.

Hab echt Angst das mich das finanziell ruinieren wird... Wenn es nur eine Sache wäre, aber gleich 3 Chart Container, bzw. Alben?

Auch wenn ich mir nicht erklären kann wie das passier ist (mietshaus, Hacker?) Kann man sich evtl. selbst anzeigen, reuhe Zeigen, eine Summem von sagen wir mal 1000,-€ zahlen und zu versichern das man sowas in Zukunft nicht mehr tuen wird, und sich zukünftig bei allem was in den betreffenden Zeitraum fällt darauf beziehen?

Würde da gern irgendwie rauskommen, und wieder ruhig schlafen können.

Stand heute belaufen sich die Angebotenen Vergleiche auf 1200, 1800, 850, und 450 Euro, also 4300,- und ich glaube das ist noch nicht das Ende...

Werd erst mal jeweils die Mod UE rausschicken, und gucken was passiert, und wer noch übrig bleibt, und dann ggf. einen Vergleich anbieten...

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7944 Beitrag von Steffen » Freitag 16. November 2012, 17:47

Kann ich für ein Lied in zwei mal abgemahnt werden wenn es in beiden Chart Containern oder Bravo Hits enthalten ist?
Man muss hier konkreter werden. Man kann, wenn zum Beispiel unterschiedliche Rechte-inhaber bzw. Rechteverwerter unterschiedliche Rechte abmahnen. So kann z.B. der RI 1, Kanzlei 1 die Rechte am Musikwerk (Komponist) innehaben; der RI 2, Kanzlei 2 die Rechte an der Tonaufnahme (Publisher). Im Gegensatz darf RI 1, Kanzlei 1 (Rechte am Musikwerk), nach Abgabe einer UVE dich nicht mehr nochmals dafür abmahnen, nur weil es nicht im Chartcontainer sondern auf dem Sampler war. Auch ohne UVE, darf man dich nicht zweimal abmahnen für den gleichen Sachverhalt.


Auch wenn ich mir nicht erklären kann wie das passier ist (Mietshaus, Hacker?) Kann man sich evtl. selbst anzeigen, Reue zeigen, eine Summe von sagen wir mal 1000,-€ zahlen und zu versichern das man sowas in Zukunft nicht mehr tuen wird, und sich zukünftig bei allem was in den betreffenden Zeitraum fällt darauf beziehen?
Würde da gern irgendwie rauskommen, und wieder ruhig schlafen können.
1. Wenn man sich selbst anzeigt, wird der STA höchstwahrscheinlich die Ermittlungen wegen Bagatellkriminalität einstellen und die Abmahner jetzt alles in voller Höhe einfordern, da Du durch die Selbstanzeige ein Schuldeigeständnis abgegeben hast.
2. Lese Dir einmal meine Links in der Signatur durch.

VG Steffen

Groenjer
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7945 Beitrag von Groenjer » Freitag 16. November 2012, 18:04

Jep,

hab ich mir schon alles fleißig durchgelesen, macht aber halt auch mit jeden Stück was es an Sicherheit gibt eine neue Tür für Fragen auf.
.)(

Aber Torrent soll ja die Numer eins beim Traffic im iNet sein, da muss schon gut Kohle für die Abmahner drin stecken...

Bin jedenfalls für alle Zeit geheilt auch nur an sowas zu denken!!!

Da wünsch ich mir meinen 386er DSLer zurück, damit hat man sich auf Facebook und E-Mails lesen beschränkt, weil selbst YouTube nicht richtig funktioniert hat...

giand
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7946 Beitrag von giand » Freitag 16. November 2012, 20:47

"Abmahnung wegen Rechtsberatung
sowie "unziemlichen" Behauptungen"



Hmmmmm sauber aufs kreuz gelegt. Da hatte jemand Fantasie. a-m-o;_
Wieso 5001€ und die Aw kosten keine dabei?
Böserböser junge.

Isley
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7947 Beitrag von Isley » Freitag 16. November 2012, 21:55

Genau deswegen ist (Schein-) Anonymität so sehr von Bedeutung. Realistisch betrachtet gibt es nämlich nichts anderes mehr, das Menschen vor solchen Methoden wirklich schützen könnte. Meiner Meinung nach ist sowas eigentlich Missbrauch, denn für solche Zwecke wurden diese Rechtsmittel nie geschaffen. Genau genommen geht es in solchen Fällen ja auch um nichts anderes, als das Personen mundtot gemacht werden sollen. Abstoßend.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7948 Beitrag von Steffen » Freitag 16. November 2012, 23:32

[quoteemgeldabschneider]@Steffen:
Du polarisierst zwar des öfteren mit Deinen Beiträgen, das weißt du selbst aber am besten.[/quoteem]

Ja, aber will denn jemand auf AW3P lesen: “Hu, hu, hu, wir sind alle unschuldig Abgemahnte,
Vergewaltigte der Medienkonzerne, Ausgeraubte gieriger Politiker und Richter, die sind echt Pöse!“

oder

Wir Abgemahnte und Engagierte sind alles Pfeifen - anonyme Wohnzimmer-Revoluzzer und dummschwätzende
Mimi‘s! Gestern informierte mich ein Herr Janusz M. über eine gut gemeinte Petition gegen Massenabmahnung
- ohne Einfluss eines Abmahnwahnerhaltenes Forum -, was tun wir - nichts -! 60 Menschen - danke - wollen
aktief (denn die richtige Schreibweise, ist schon für uns wichtiger, als der Inhalt) etwas gegen die
Massenabmahnung unternehmen. Freizeit-Forentodquatscher à la Sekten-Constanze oder Bestseller-Herausgeber
Ha. Ha. Barkam: Mein Krampf!


AVAAZ.ORG - Bürgerpetitionen


Wie ich gerade per E-Mail die Information erhielt, wurde durch Herrn Janusz M.
eine Petition gestartet hinsichtlich des Themas Massenabmahnung. Es sollte
jeder diese einmal durchlesen und dann sich entscheiden mit zu unterzeichnen!



Bild


Petition - Stoppt das Massenabmahnwesen im Urheberrecht





Bild
Ich habe unterzeichnet!



VG Steffen



[quoteemgeldabschneider]Es ist einfach absurd und nicht mehr nachvollziehbar, warum wegen jedem Sch... in dieser Republik abgemahnt wird![/quoteem]
Abmahnung wegen Rechtsberatung
sowie "unziemlichen" Behauptungen


Kaputt und niedergeschlagen von einer schweren Arbeitswoche fand ich Heute
nach der Schicht im Briefkasten ein Einwurf Einschreiben einer mir unbekannten
Rechtsanwaltskanzlei aus Süddeutschland.

Nun wer mahnt Dich dieses mal denn wieder ab?

Seite 1

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Seite 2

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Seite 3

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Seite 4

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Einmal in aller Ruhe - obwohl es mir sehr schwer fällt - habe ich zu meinen
Rechtsbeistand wörtlich gesagt: “Und wenn ich täglich Wasser trinken (‘soll
gesund sein) und trocken Brot essen muss ('bin dick genug) - Ich unterzeichne
nichts und zahle nichts, jedenfalls nicht ohne einer höchstrichterlichen Ent-
scheidung!“

Trotzdem mit freundlichen Grüßen - Ihr Steffen Heintsch




PS:
Bitte [blink2]keine[/blink2] Kommentare diesbezüglich - Danke!


So ist es aber, wenn nur 60 Menschen etwas dagegen aktiv unternehmen wollen, statt 500.000 jährlicher
Abmahnwahn-Betroffener. Aber, solange wir Deutschen unsere Leberwurstsemmel haben, unser traditionelles
Kreuz bei Wahlen setzen, aber laut hinter verschlossenen Wänden meckern, ist alles in Ordnung. Irgend
ein peinlicher Anwalts-Post wird bei Netzwelt.de/Forum ausgegraben, geht die Runde und ach, ich armer
Steffen, bekomme die Rache der verletzten Anwaltsseele ab.


Aber, es gibt noch Menschen, Abgemahnte und Ihre Anwälte, die aktiv wehren!
RA Christian Solmecke:
BGH, Urteil vom 15. November 2012 -
I ZR 74/12 - "Morpheus"




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Rechtsanwalt Christian Solmecke

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Fax: 0221 40067552
E-Mail: info@wbs-law.de
Web: www.wbs-law.de


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SH: Nach dem gestrigen Verhandlungstermin hat sich Rechtsanwalt Christian Solmecke Zeit genommen,
noch ein paar Fragen zu beantworten. Herr RA Christian Solmecke. Zuerst einmal Gratulation zu dem
Ausgang des BGH Urteil "Morpheus" Ihnen, Ihrer Kölner Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke sowie an
Ihren Mandanten. Wenn Sie jetzt den Verhandlungstag resümieren. Gerade bei dieser Entwicklung in
der Rechtsprechung der Bundesrichter der I. Zivilkammer hätte man eine ganz anderen Ausgang prog-
nostiziert getreu dem Motto, natürlich stark sarkastisch formuliert: "Jeder ist Störer mit Kindern,
oder der selbst Kind einmal war!" Hätten Sie nach dem grundsätzlich, nach der harten Entscheidung
des BGH “Sommer unseres Lebens“ mit diesen Ausgang am 15.12.2012 gerechnet? Wie war der Verhand-
lungstag nach Ihrer Einschätzung?


Rechtsanwalt Christian Solmecke: Nein, damit hätten wir natürlich in dieser deutlichen Form nicht
gerechnet. Insbesondere hat der BGH neben der täterschaftlichen Haftung der Eltern auch die Störer-
haftung abgelehnt. Das ist tatsächlich wegweisend. Direkt zu Beginn der mündlichen Verhandlung
erwähnte der vorsitzende Richter, dass der vorliegende Fall nicht mit der Sommer unseres Lebens
Entscheidung vergleichbar sei.


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SH: Was bedeutet "Morpheus" jetzt für einen Abgemahnten bzw. Beklagten mit minderjährigen Kinder
im Haushaltsverbund? Reicht es jetzt aus nur zu sagen, das es das minderjährige Kind gewesen ist,
weil man es ja nach dem BGH nicht überwachen brauch, sondern nur belehren?


Rechtsanwalt Christian Solmecke: Diese Frage stellen wir uns jetzt natürlich auch. Um die Frage
abschließend beantworten zu können, müssen uns erst die genauen Urteilsgründe vorliegen. Letztlich
ist nicht auszuschließen, dass die Musikindustrie künftig gegen die Kinder direkt vorgehen wird.
Das geht natürlich nur, sofern die Kinder ihr Unrecht überhaupt einsehen konnten. Diese Einsichts-
fähigkeit müsste die Medienindustrie künftig im Einzelfall beweisen. Man sollte also vorerst noch
davon absehen, die eigenen Kinder zu belasten. Möglicherweise wird es ausreichen, wenn nur die
Möglichkeit in Betracht kommt, dass die Kinder die Tat begangen haben, ohne dass konkret jemand
belastet werden muss. Bzgl. dieser Frage stehen wir allerdings erst noch am Anfang.


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SH: Sehr viele Betroffene scheuen sich diesen Weg Ihres Mandanten einzuschlagen wegen der entstehenden
Kosten und Zeit. Wie viel Kosten insgesamt kommen auf Ihren Mandanten letztendlich zu und würde Ihr
Mandant diesen Weg wieder gehen? Könne Sie diesen Weg auch anderen empfehlen?


Rechtsanwalt Christian Solmecke: Auf unseren Mandanten kommen jetzt gar keine Kosten zu, schließlich
hat er den Prozess gewonnen. Die bereits gezahlten Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro sind
unserem Mandanten nun von der Musikindustrie zurückzuerstatten. Wer das finanzielle Risiko eine
Zeitlang schultern kann, dem kann ich diesen Weg nur empfehlen. Verliert man so ein Verfahren über
drei Instanzen, sind die Kosten natürlich beträchtlich und liegen im fünfstelligen Bereich.



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SH: Herr RA Solmecke. Ist der BGH "Sommer" am Ende und der "Herbst", als Wende in Filesharing-Klage-
verfahren eingeleitet, oder muss man trotzdem substantiiert vortragen und einen qualitativen Job
hinlegen, sprich mit den Füßen auf den Boden der Gerichtssäle bleiben. Ist es der erwartete Trend?


Rechtsanwalt Christian Solmecke: Für Eltern wird es jetzt leichter werden, den "Kopf aus der Schlinge
zu ziehen". Trotzdem muss der genaue Vortrag genau mit dem verteidigenden Anwalt abgestimmt werden.
Es nutzt nichts, wenn man die Eltern aus der Schusslinie bekommt und dann das Kind in die Haftung
stürzt.


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SH: Danke für die Beantwortung der Fragen und weiterhin viel Erfolg privat wie beruflich.


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BGH - Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 74/12 - "Morpheus"

Ups, gleich 'ne Wochenzusammenfassung.

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VG Steffen

O.J.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7949 Beitrag von O.J. » Samstag 17. November 2012, 08:24

Habe auch unterzeichnet,

hoffe machen mehr Menschen.


Viele Grüße

O.J.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7950 Beitrag von Steffen » Samstag 17. November 2012, 10:33

Nach dem BGH Filesharing Urteil (Morpheus) -
wie geht es nun weiter?



Samstag, den 17.11.2012



Der BGH (Urt. v. 15.11.2012 - I ZR 74/12) hat in einem von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE
geführten Verfahren entschieden, dass Eltern für  Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder im Internet nicht haften,
wenn sie ihnen die Nutzung von Tauschbörsen verboten haben. Eine darüber hinausgehende Kontrolle der Internetnutzung
sei grundsätzlich nicht erforderlich.

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Rechtsanwalt Christian Solmecke

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Web: www.wbs-law.de

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Zu den Auswirkungen des Urteils nimmt RA Christian Solmecke, der die
beklagten Eltern vertreten hat Stellung:


"Was bedeutet dieses Urteil nun konkret für die Eltern? Wie könnte eine solche Belehrung aussehen? Und müssen die
Eltern jetzt bei einer Abmahnung ihr Kind belasten? Welche Folgen könnte das für das Kind haben? Alle diese Fragen
werden uns zur Zeit gestellt. Eine endgültige Einschätzung können wir natürlich erst abgeben, wenn uns die schriftlichen
Urteilsgründe vorliegen. Dies wird jedoch voraussichtlich erst im Februar 2013 der Fall sein. Aufgrund des riesigen
Interesses an der Entscheidung haben wir daher eine Vorabeinschätzung der Auswirkungen des BGH Urteils verfasst.



Was müssen Eltern konkret tun, um nicht haften zu müssen?

Laut Urteil des BGH müssen Eltern ihre Kinder darüber belehren, dass sie keine Tauschbörsen nutzen dürfen. Dies gilt
jedenfalls dann, wenn es sich um ein normal entwickeltes Kind handelt, welches die grundlegenden Ge- und Verbote der
Eltern befolgt. Eine darüber hinausgehende Kontrolle, z.B. der installierten Programme auf dem PC des Kindes, ist
dann nicht erforderlich.



Wie muss diese Belehrung erfolgen?

Viele Eltern stellen sich nun natürlich die Frage, wie sie denn beweisen sollen, dass sie ihr Kind entsprechend belehrt
haben. In unserem Verfahren hat es genügt, dass die Eltern glaubhaft dargelegt haben, dass eine ausreichende Belehrung
erfolgt ist. Aus Gründen der Beweissicherheit ist es jedoch ratsam, eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kind zu
treffen, in der Art und Umfang der Internetnutzung geregelt werden. Wir arbeiten gerade an einer kindgerechten Muster-
vereinbarung, die wir Eltern und Kindern auf http://www.wbs-law.de" onclick="window.open(this.href); return false; kostenlos zur Verfügung stellen werden. Schon jetzt ist über
die Webseite der Kanzlei das "Handbuch Filesharing - ein praktischer Leitfaden für Eltern" zum kostenlosen Download abrufbar.



Haftet jetzt das Kind?

Theoretisch ist es denkbar, dass Kinder, die die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzen, selbst in die Haftung genommen
werden könnten. Die Musikindustrie müsste dann jedoch beweisen, dass das Kind zum Tatzeitpunkt die erforderliche Einsichts-
fähigkeit hatte. Realistisch wird man dies wahrscheinlich erst ab einem Alter von 13-14 Jahren annehmen können, wobei es
natürlich stark auf den jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes ankommt. Derzeit ist noch völlig offen, ob es die Musikindustrie
wagen wird, die Kinder selbst in die Haftung zu nehmen.


Bild
Karikatur SH©-2012




Sollen die Eltern bei einer Abmahnung jetzt auf ihr eigenes Kind verweisen?

Unklar ist derzeit auch, inwieweit Eltern auf ihre Kinder verweisen können, ohne diese konkret belasten zu müssen. Denkbar
ist nach unserer Auffassung, dass bereits die Möglichkeit ausreicht, dass ein im Haushalt des Abgemahnten lebendes Kind die
Urheberrechtsverletzung begangen hat. So hat das OLG Köln eine Ehefrau von der Haftung für eine Urheberrechtsverletzung
befreit, weil sie hinreichend plausibel dargelegt hatte, dass ihr Ehemann als Täter in Frage kommen würde. Diese Rechtsauffassung
ließe sich auch auf das Eltern-Kind Verhältnis übertragen. Danach würde es genügen, wenn bei einer Urheberrechtsverletzung
auch ein Kind als Täter in Frage kommen würde. Konkret belasten müssten die Eltern ihr Kind aber nicht.



Lässt sich dieses Urteil auch auf die Störerhaftung übertragen?

Ja. Der BGH hat hier sowohl eine täterschaftliche Haftung der Eltern, als auch eine Störerhaftung verneint. Der Umfang der
Aufsichtspflichten der Eltern, über den der BGH hier entschieden hat, entspricht dem Umfang der Pflichten, denen Eltern im
Rahmen der Störerhaftung nachkommen müssen. Alles andere würde zu widersprüchlichen Ergebnissen führen. Denn auch bei der
Störerhaftung spielt die Frage nach der Zumutbarkeit von Handlungspflichten der Eltern eine entscheidende Rolle. Ob das Urteil
auch auf andere Familienkonstellationen, etwa zwischen Großeltern und Enkelkindern, oder Stiefeltern und Stiefkind übertragbar
ist, ist derzeit noch unklar. Es dürfte jedoch auf alle Konstellationen anwendbar sein, in denen eine Aufsichtspflicht nach
§ 832 BGB besteht. Dies ist unter anderem auch bei Adoptiveltern und bei Vormundschaft der Fall.



Welche Auswirkungen hat das Urteil, wenn ich schon auf eine Abmahnung
gezahlt habe oder einen Vergleich geschlossen habe?


In diesem Fall kommen die Eltern aus der Nummer leider nicht mehr raus. Eine Rückforderung des gezahlten Geldes oder eine
Anfechtung des Vergleiches ist danach nicht möglich.



Wie sieht es mit der Höhe der Abmahnkosten aus?

Derzeit ist zu vermuten, dass das Gericht hierzu leider keine Ausführungen machen wird. Da bereits eine Aufsichtspflichtverletzung
der Eltern abgelehnt wurde, kam es in diesem Verfahren auf die Höhe der Abmahnkosten gar nicht mehr an. Was nicht entscheidungs-
erheblich ist, wird von dem Gericht auch nicht entschieden.



Fazit:

Die Entscheidung des BGH hat einiges in Bewegung gesetzt. Abgemahnten Eltern, bei denen minderjährige Kinder im Haushalt leben,
können wir derzeit nicht raten, sich auf Vergleiche mit der Gegenseite einzulassen. Wir werden natürlich weiter darüber berichten,
wie sich die Rechteinhaber, bzw. die abmahnenden Kanzleien nun verhalten."
 

Weitere Hintergrundinformationen und Statements sind hier zu finden:

www.wbs.law.de


____________________________________

Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Quelle: www.wbs-law.de
_________________________________




Schlagwörter:
BGH - Urt. v. 25.11.2012 - I ZR 74/12, Rechtsanwalt Christian Solmecke, Morpheus, http://www.wbs-law.de" onclick="window.open(this.href); return false;,

Alter Sack
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7951 Beitrag von Alter Sack » Samstag 17. November 2012, 11:23

Dürfte interessant sein, inwieweit sich das Urteil auf volljährige Kinder bzw. Familienmitglieder anwenden lässt. Wobei es sich so liest, als wenn allein die Möglichkeit der Täterschaft eines Dritten den Erfolg einer Klage fragwürdig erscheinen lässt. Wahrscheinlich werden zukünftige Abmahnungen einen Fragbogen enthalten, der Auskunft über die Familienverhältnisse bzw. die zum Tatzeitpunkt im Haushalt anwesenden Personen verlangt.

Gabriel
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7952 Beitrag von Gabriel » Samstag 17. November 2012, 12:26

Laut Urteil des BGH müssen Eltern ihre Kinder darüber belehren, dass sie keine Tauschbörsen nutzen dürfen.
Also dieser Satz bereitet mir doch ein paar Kopfschmerzen.
Da viele Freeware Angebote auch zum Download über P2P programm angboten werden und das benutzen von P2P Programme nichts illegales darstellt ist das für mich fast so als würde man das Kind verbieten die Tastatur des PC´s zu benutzen.

Das man illegale Aktivitäten über P2P ausüben kann ist ja eindeutig aber das man das benutzen verbieten soll ?
Ich meine damit natürlich nicht das Eltern es erlauben sollten. Wenn man sich sicher gehen will ist das wohl besser.

Aber es wäre besser die Kinder darauf zu sensibilisieren wenn man P2P benutzt keine MP3´s oder Filme darüber zu ziehen oder die Verpflichtung sich den Rat der Eltern zu holen ob man das was das Kind gerade vor hat darf.

Nicht das es irgendwann heisst "Laut Urteil des BGH müssen Eltern ihre Kinder darüber belehren, dass sie keine Internet Seiten die Downloads anbieten nutzen dürfen."

Ist schon ein bisschen zwiespältig.

Gruss Gabriel

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7953 Beitrag von Steffen » Samstag 17. November 2012, 14:13

Man sollte aber hier trotzdem sehen, das es um minderjährige Kinder geht, die besonderen Schutz und elterliche Aufsicht bedürfen. Sensibilisieren, das ist alles schön dahin gesagt. Natürlich wird es bei erwachsenen Kindern anderes sein oder bei einer WG usw. Aber hierzu bedarf es noch einer konkreten Festlegung des BGH. Wie hat Herr RA Solmecke gesagt: [...] stehen wir allerdings erst noch am Anfang. [...]

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7954 Beitrag von Groenjer » Sonntag 18. November 2012, 05:36

An der Uhrzeit kann man evtl erkennen das der Verfasser an schlaflosigkeit leidet, weil Ihn das thema hier doch ziemlich mitnimmt.

Ich habe mitlerweile 5 Briefe von Anwälten bekommen. bei einem hätt ich das noch ausgesessen, aber bei insgesamt 2 Chartcontainern, einer Chart CD und einem Film wirds langsam häßlich. Grad weil ich ständig dran denke was da evtl. noch kommt...

Ich hab mich ca 2-3 Wochen an Torrent versucht, und anscheinen genau die richtigen Sachen angeklickt...
Gibt es mehrere die so heftig erwischt wurden oder hab ich hier einfach richtig Pech gehabt?

Mein Plan sieht derzeit wie folgt aus: Ich werde erst mal ModUE rausschicken, und gucken was passiert, und wer am Ball bleibt, und vor allem um Zeit zu gewinnem um zu schauen wie viele sich in den nächsten 1-2 Monaten melden.

Da ich jetzt schon merke wie mich das Thema fertig macht bin ich durhaus bereit auch zu zahlen, aber natürlih nicht die überzogenen Summen.
Gibt es Erfahrungen bei welchen Vergleichsangeboten die Abmahner in der Regel zustimmen? angeblich ja 100€ für Anwaltskosten, aber wird das auch angenommen? Und wie ist das bei Schreiben über 5-6 Titel? Werden Filme anders bewertet als Lieder?

Wie gesagt, mich nimmt das nun seit 3 Wochen ganz schön mit, und ohne Rechtsschutz such ich nun einen Weg um das irgendwie in den Griff zu bekommen...

PS: Sorry für die Schreibweise, sitz hier mit dem Handy...

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7955 Beitrag von Steffen » Sonntag 18. November 2012, 11:05

[quoteemGroenjer]An der Uhrzeit kann man evtl. erkennen das der Verfasser an Schlaflosigkeit leidet,
weil Ihn das Thema hier doch ziemlich mitnimmt.[/quoteem]
Oder ist es vlt. doch nur Blasenschwäche?
Bild



[quoteemGroenjer]PS: Sorry für die Schreibweise, sitz hier mit dem Handy...[/quoteem]
Ich bin sowieso der Auffassung, das wir im Forum nicht in der Schule sind und hier
Zensuren verteilt werden wer, wie, was richtig schreibt. Es ist mittlerweile eine
Unsitte, das Engagierte, die selbst nicht argumentieren können, immer dem anderen
seine vermeintliche “Legasthenie“ vorwerfen. Für mich ist wichtig, man erkennt den
Inhalt, und wenn nicht, fragt man eben nach!



[quoteemGroenjer]Ich hab mich ca 2-3 Wochen an Torrent versucht, und anscheinen genau die richtigen Sachen
angeklickt...
Gibt es mehrere die so heftig erwischt wurden oder hab ich hier einfach richtig Pech gehabt?[/quoteem]
O.K. Die Musikindustrie redet ja für Kinder die Prügelstrafe schön.

I. Kindervariante:

Bild
Karikatur SH©-2012


Mom, da habe ich ja die passende


II. Erwachsenenvariante:

Bild

Karikatur SH©-2012


Einfach aufhören!



[quoteemGroenjer]Mein Plan sieht derzeit wie folgt aus: Ich werde erst mal Mod. UE rausschicken, und gucken was
passiert, und wer am Ball bleibt, und vor allem um Zeit zu gewinnen um zu schauen wie viele sich
in den nächsten 1-2 Monaten melden.[/quoteem]
Vielleicht einmal auch die ganzen Links in der Signatur durchlesen!



[quoteemGroenjer]Da ich jetzt schon merke wie mich das Thema fertig macht bin ich durchaus bereit auch zu zahlen,
aber natürlich nicht die überzogenen Summen. Gibt es Erfahrungen bei welchen Vergleichsangeboten
die Abmahner in der Regel zustimmen? angeblich ja 100€ für Anwaltskosten, aber wird das auch
angenommen? Und wie ist das bei Schreiben über 5-6 Titel? Werden Filme anders bewertet als Lieder?[/quoteem]
Das gilt es nur zu probieren. Man geht aber immer erst einmal von der ½ des Pauschalpreis aus.
Natürlich hängt es auch dann vom Verhandlungsgeschick ab und ob man ein Schuldeingeständnis eingeht
durch eine unbedachte Äußerung. Aber einen Anwalt brachen wir nicht, das können wir alles alleine!


Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier:
[...]Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner
keine Klage erhebt. [...]


VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7956 Beitrag von Steffen » Sonntag 18. November 2012, 12:53

Chronologie von A wie Abmahnung bis
Z wie Zurückweisung der Klage (München)



Leider fliesen die Reaktionen von Anwälten oder Betroffenen nur spärlich. Sicherlich ist im Grundsatz
die Situation auf München immer noch aus unserer Sicht ätzend. Trotzdem bekommen wir immer wieder
Informationen über Klagerücknahmen. Leider sind diese, da meistens Unbekannt und kein rechtskräftiges
Urteil, nicht verwertbar. Aber es zeigt, es gibt auch sehr kleine Teilerfolge. Heute veröffentliche
ich eine Klagerücknahme aus Sicht des Betroffenen bzw. Beklagten. Es stellt also seine freie Meinungs-
äußerung und Standpunkt dar. Da um Anonymität erbittet wurde, werden keine Namen oder Aktenzeichen
veröffentlichen, auch nicht von der Klägerpartei.


Chronologie von A wie Abmahnung bis Z wie Zurückweisung der Klage


Im April 2008 wurde mir eine Abmahnung einer Münchner Anwaltskanzlei zugestellt, mit der Aufforderung,
eine sofortige Unterlassungserklärung abzugeben, sowie Schadensersatz und Anwaltskosten (ca. Euro 600,00)
zu überweisen. Mein mutmaßliches Vergehen, unerlaubte Verwertung zweier geschützter Werke in einer
Tauschbörse im Jahre 2007. Jedenfalls fiel ich aus allen Wolken. Zu den angegebenen “Tatzeiträumen“ war
ich nachweislich zur Erholung nach einem längeren Klinikaufenthaltes, 500 km von meinem Domizil entfernt.
Aufgrund eines Blitzeinschlags im Sommer 2007 und den starken Beschädigungen von elektronischen Geräten
waren, wegen der langen Abwesenheiten zu den angegeben “Tatzeiten“ weder ein Router noch ein Rechner am
Netz. Alles durch Zeugen, Belege und Bescheinigungen beweisbar.

Ich bin in der IT/Datenverarbeitung (über 30 Jahre Berufserfahrung “Enterprise-Resource-Planning“ “ERP -
Software“ einschließlich der juristischen Seite) ein “alter Hase“ und weiß durchaus wie ein Router/Rechner
abgesichert wird, so dass ein Dritter keinen Zugriff auf mein System hat, noch wurde je ein “Tauschbörsen-
programm“ genutzt bzw. auf den Rechner geladen.

Durch eine befreundete Anwaltskanzlei bekam ich Kontakt zu einem wirklich guten Medienfachanwalt. Für die
außergerichtliche Korrespondenz vereinbarten wir eine Gebühr von Euro 300,00. Zuerst wurde die für die
damalige Zeit gültige “Verteidigungspalette abgespielt. Beweisverwertungsverbot etc. einschließlich der
bekannten Urteile. Des Weiteren wurde auch die Beweise, Abwesenheit, kein Router und Rechner am Netz,
gegenüber der gegnerischen Kanzlei ausdrücklich genannt. Die darauf folgende Erwiderung der gegnerischen
Anwälte bezog sich nur auf deren Abmahnung. Unsere Darlegungen interessierten in keinster Weise. Wir hätten
auch eine Seite einer Tageszeitung den Klagevertretern übersenden können. Es bestand der Eindruck unsere
Erwiderung wurden gar nicht gelesen. Nach einigem “Hick Hack“ und nach der Überlassung der ausstehenden
Prozessvollmacht der Gegenseite, wurde von mir, auf Anraten meines Anwaltes eine modifizierte Unterlassungs-
erklärung abgegeben.

Nach ca. 6 Wochen im Juni 2008, bekam mein Anwalt und sowie auch ich einen Anruf in wieweit man sich auf
eine Zahlung einigen könnte. Unsere Antwort - keine Zahlung wir erwarten die Klage -. Rätselhaft, woher
die Gegner meine Privatnummer/Mobilnummer hatten.

Die “Funkstille“ dauerte bis Ende Oktober 2011. Zu diesem Zeitpunkt ging eine Zahlungsaufforderung, ein-
schließlich Zahlungsplan für Ratenzahlung der gegnerischen Kanzlei bei meinem Anwalt ein. Das Schreiben
wurde nach Rücksprache mit mir, ignoriert. Im November 2011 ging ein weiteres Schreiben der Münchner Kanzlei
ein. Die Forderung (ca. Euro 1.200,00) hat sich nun fast verdoppelt. Des Weiteren hat die Gegenseite mit
Klage gedroht und dazu das Kostenrisiko aufgeführt. Auf dieses Schreiben wurde gar nicht reagiert. Mein Anwalt
hat, wegen meiner ab und zu langen geschäftlichen Abwesenheit, sämtliche Vollmachten so auch die “Zustellungs-
berechtigung“.

Bis Februar 2012 war wieder “Funkstille“. In der zweiten Februarwoche bekam ich statt einer Klage einen
Mahnbescheid an meine Privatadresse zugestellt. Aufgrund einer Klageandrohung vom November 2011 der Kläger-
vertreter, hat mein Anwalt als auch ich, mit einer sofortigen Klageschrift und nicht mit einem Mahnbescheid
gerechnet. Wie aus der Historie des Mahnbescheides ersichtlich wurde, fand im Dezember 2011 ein erfolgloser
Zustellversuch statt. Die Klägervertreter haben schlichtweg eine alte Anschrift verwendet. Im Februar 2012
ging beim Mahngericht ein Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheides ein. Über die Zustellung erhielt ich
zum ersten Mal Kenntnis gegen Mitte Februar 2012. Mit dem BGH ist vorliegend davon auszugehen, dass hier
keine Zustellung demnächst erfolgt ist, da nach Zugang der Mitteilung der Unzustellbarkeit mehr als ein Monat
bis zur Zustellung beim Beklagten vergangen ist (BGH 21.03.2002, Az.: VII ZR 230/01). Zu Recht weist nämlich
das OLG Düsseldorf in einem ähnlichen Fall der Zustellung darauf hin, dass nach Ablauf von mehreren Jahren
Veranlassung bestanden hätte, vor Mahnantragstellung die alte Anschrift zu überprüfen, da in einer solchen
Zeitspanne Veränderungen (gerade in der heutigen schnelllebigen Zeit) immer möglich sind. Gleicher Meinung
ist das Kammergericht Berlin (Urteil vom 21.2.2002, Az. 2 AR 19/02). Eine falsche Adresse kann für viel Ärger
sorgen - dies gilt ganz besonders im Mahnverfahren. Kann ein Mahnantrag nur mit einer zusätzlichen Verzögerung
zugestellt werden, weil der Antragsteller die fünf Jahre alte Adresse des Antragsgegners nicht überprüft hat,
so hat der Antragsteller die Folgen zu tragen. Dies dazu führen, dass der betreffende Zahlungsanspruch verjährt.
Normalerweise regelt die Zivilprozessordnung nämlich, dass bei einer Zustellung, durch die eine Frist gewahrt
oder eine Verjährung gehemmt werden soll, diese Rechtswirkung schon im Augenblick des Eingangs des entsprechenden
Antrags bei Gericht eintritt (gewissermaßen zurückdatiert wird), sofern die Zustellung "demnächst" stattfindet.
Kommt es jedoch durch eine Nachlässigkeit des Gläubigers zu Verzögerungen, kann von "demnächst" keine Rede mehr
sein. In diesem Fall tritt die Wirkung der Zustellung nicht mit Antragseingang bei Gericht, sondern erst mit
dem Tag der tatsächlichen Zustellung ein. Ist die Forderung inzwischen verjährt, hat der Gläubiger Pech gehabt.



Im August 2012 fand das Verfahren beim AG München statt.

Das Anrufen des Gerichts in München erfolgte nach meiner Meinung aus Bequemlichkeitsaspekten der Klägervertreter
und nicht anhand von Regelungen welche sich der ZPO entnehmen lassen. Es handelte sich dabei “Forum-Shopping“,
welches im deutschen Rechtssystem unbekannt ist. Die Kläger suchen sich (wie in USA üblich) das für sie bequemste
Gericht aus. Ich möchte noch betonen, die Gegenseite wusste bis zu dem Zeitpunkt nichts über mich. Weder persönlichen
noch berufliche Daten. (Man sollte das Internet nicht nur für Abmahnrecherchen nutzen). Da ich seit Jahren in
München tätig bin, kam mir das gegnerische “Forum-Shopping“ gerade recht.

Dringend muss ich darauf hinweisen, nie unvorbereitet in den Termin gehen. Das Motto: “denen werde ich es zeigen“,
das zieht nicht. Ich befasste mich mit dem Internetrecht und auch mit dem “Worst Case“ (zu verlieren). Fairerweise
muss ich zugeben, dass ich juristisch etwas vorbelastet bin.

Die Gegenseite erschien nicht mit den “Yuppieanwälten“ sondern mit der ersten Garnitur. Mein Eindruck und die meines
Anwaltes, das AG München ist über die Klageflut der Abmahnanwälte nicht sehr glücklich und die Sache läuft etwas aus
dem Ruder. Aufgrund der noch herrschenden Gesetzeslage sind manche Urteile für den Nichtjuristen nicht nachvollziehbar.
Auf “volkstümlich“ man ist auch in München über das “Forum-Shopping“ - “angefressen“.

Der vorsitzende Richter (sachlich und fair) ließ sofort durchblicken, dass die Angelegenheit aufgrund der Historie
verjährt ist und er die Klage abweisen wird. Die Gegenseite führte die Weihnachtsfeiertage als Verzögerungsgrund der
Zustellung an. - Quatsch - Auf die Fakten, Zulässigkeit der Beweise, Gerichtsstand, Zeugen etc. wurde überhaupt nicht
mehr eingegangen.



Die Gegenseite zog daraufhin die Klage konsequenterweise zurück.

Der Termin ging für mich zwar positiv aus, aber im Endeffekt war es auch so eine teure Angelegenheit. Durch das uralte
Urheberrechtsgesetz, das “Forum-Shopping“ (“fliegender Gerichtsstand“) und die Untätigkeit der Politik wird sich daran
auch in naher Zukunft nichts ändern. Das Justizministerium wird durch die Anwaltslobby beeinflusst und schiebt das
Thema auf das Verbraucherministerium und das wieder zurück auf das Justizministerium. Endlosschleife. Ich habe mich mit
den Medien (z.B.: ZDF, WDR, ARD, RTL, Heise Verlag) und dem Justizministerium auseinandergesetzt. Es ist ein Kampf mit
den “Windmühlen“. Auf Deutsch, es bringt nichts und kostet nur Zeit!

Zum Glück konnte ich mir diese Prozedere leisten. Um es hervorzuheben, einen sehr guten Anwalt für Medienrecht findet
man nicht für ein Taschengeld.



Kostenaufstellung:
  • 2008 - Vorschuss für außergerichtlichen Korrespondenz Euro 300,00
  • 2012 - Vorschuss „Prozessgebühr“ Euro 450,00
  • 2012 - Fahrtkosten/Anwalt plus Abwesenheitskosten Euro 450,00 (war sehr fair)
  • Insgesamt: Euro 1.200,00
  • Evtl. Rückerstattung lt. Kostenfestsetzungsbeschluss ca. 1/3 der Auslagen.


Hat es sich gelohnt?

Finanziell und nervlich nicht! Der Zeitaufwand und der Ärger ist gewaltig. Aber ich habe mich gewehrt und das ist wichtig
für mich und würde auf jeden Fall wieder so reagieren, allerdings noch viel aggressiver.

________________________

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7957 Beitrag von Astartes » Montag 19. November 2012, 05:42

Ich kann den guten Steffen ja verstehen wenn er immer zynischer wird (das wird ja immer schlimmer mit Dir ;)). Insb. wenn er eine Abmahnung bekommt vor dem Hintergrund anderen nur helfen zu wollen da würde ich mich wohl langsam zu einem Misanthropen entwickeln. Also Kopf hoch, Deine Arbeit die Du hier machst ist für viele Mensch enorm wichtig! und der Erfolg beim BGH zu einem gewissen Teil auch Deiner!

Wenn meine Logik richtig funktioniert müsste dieses jüngste BGH Urteil wahrscheinlich zur Folge haben dass das ohnehin geringe Klage-Risiko für bisher Abgemahnte erheblich sinken dürfte oder? Zumindest für die, welche sich an die Empfehlungen gehalten haben und keine Kommunikation mit dem Abmahnenden gesucht haben. Immerhin müssen Abmahner nun zurecht damit rechnen das, falls sie Klage einreichen ein nicht unerheblicher Teil mit Kindern dabei wäre und sie somit auf ihren Kosten sitzen bleiben. Oder denke ich hier völlig falsch?

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7958 Beitrag von Steffen » Montag 19. November 2012, 10:58

[quoteemAstartes]Ich kann den guten Steffen ja verstehen wenn er immer zynischer wird (das wird ja immer schlimmer mit Dir).
Insb. wenn er eine Abmahnung bekommt vor dem Hintergrund anderen nur helfen zu wollen da würde ich mich wohl
langsam zu einem Misanthropen entwickeln. Also Kopf hoch, Deine Arbeit die Du hier machst ist für viele Mensch
enorm wichtig! und der Erfolg beim BGH zu einem gewissen Teil auch Deiner![/quoteem]
Erfolge? Zynisch? Misanthrop? alles verbunden mit einem dicken Knutscher!? Natürlich hätte ich auch still
heimlich die UVE unterzeichnen können und nach Luft “hecheln“. Oder ich sage, diesen Schmarrn veröffentliche
ich und unterzeichne bzw. zahle nichts (jedenfalls nicht freiwillig)! Und daran wird auch keine mögliche EV
oder Unterlassungsklage etwas ändern. Dabei werde ich meine Hilfe - wo es möglich ist - nicht einstellen. Und
was für Dich zynisch erscheint, kann für den anderen Murks sein, und für mich die Wahrheit. Getreu dem Motto,
es kommt immer an, auf welcher Seite der verschlossenen WC-Tür du dich befindest, wenn du einmal dringend musst.

Bild

Das Problem, mich muss doch niemand mögen! Das Schöne an etwas, wenn man unabhängig ist, man kann sein Ding
durchziehen und muss nicht mit dem Rudel heulen. Und schlimmer, geht immer!

Und am BGH, sry, da habe ich definitiv keinen Beitrag geleistet und keine Erfolge. Ein Mandant hatte Rückgrat,
einen der besten Anwälte mit, etwas Glück und eine 1. Zivilkammer, bei deren Ermessen - jeder - baff war.




[quoteemAstartes]Wenn meine Logik richtig funktioniert müsste dieses jüngste BGH Urteil wahrscheinlich zur Folge haben dass das
ohnehin geringe Klage-Risiko für bisher Abgemahnte erheblich sinken dürfte oder? Zumindest für die, welche sich
an die Empfehlungen gehalten haben und keine Kommunikation mit dem Abmahnenden gesucht haben. Immerhin müssen
Abmahner nun zurecht damit rechnen das, falls sie Klage einreichen ein nicht unerheblicher Teil mit Kindern dabei
wäre und sie somit auf ihren Kosten sitzen bleiben. Oder denke ich hier völlig falsch?[/quoteem]
Es wird auch weiterhin - nicht - ratsam sein, sich mit Erhalt des Abmahnschreiben hinzustellen und zu sagen: “Mein
minderjähriges Kind - John Do, 13 Jahre - war es“ und denken, damit begibt man sich in “Morpheus“ Armen. Es wird
immer auf den Einzelfall ankommen und deren Umstände. Wir machen immer wieder Fehler, das wir eine einzige Passage
(- Belehrung -) herauspicken und diese für unsere Argumentation verwenden. Sicherlich wird Morpheus sehr vielen
jetzt hilfreich sein. Aber wie groß, wird die nächste Zeit erst erbringen genau ob die Abmahner dann bei namentlicher
Nennung gegen die Benannten direkt vorgehen. Es kommt doch nicht darauf an - nur - seine minderjährigen Kinder vors
Loch zu schieben, sondern auf den Gesamtvortrag - schlüssig und nachvollziehbar - von Abmahnschreiben bis Klage-
erwiderung. Also keine Nennung eines möglichen “Täters“, sondern Benennung von Personen, die noch Zugriff haben.

Denn wenn Du z.B. als AI Kenntnis hast, das die Kid's locker flockig saugen, nützt Dir Morpheus definitiv nichts. Man
sollte immer vorsichtig sein mit Prognosen, das jetzt die Abmahnungen bzw. Klagen rückläufig sind. Es geht doch
erst einmal nur um einen Einzelfall, der den BGH “Sommer unseres Lebens“ immer noch nicht aussticht, denn bei der
sekundären Darlegungslast der "Täterschaftsvermutung", bleibt es erst einmal. Und es gibt noch viele weitere
Konstellationen, die unbeantwortet bleiben (erwachsene Kinder, WG, Mieter/Vermieter usw.).

VG Steffen

Gabriel
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Registriert: Samstag 7. März 2009, 14:16

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7959 Beitrag von Gabriel » Montag 19. November 2012, 17:02

gucken die Kanzleien nach bestimmten Inhalten.
Nein. Das tun die Logger Firmen.
gibt es vielleicht eine Liste mit bestimmten Werken/Filmen, bei denen oft abgemahnt wird?
Zumindest gibt es eine Liste Wer was abmahnt. Da ich dein allererstes Posting gelesen habe frage ich mich wieso möchtet ihr weiter P2P betreiben ?
Wie sieht es mit US Serien aus?
Sobald die in Deutschland ausgestrahlt werden gibt es auch Deutsche Rechteinhaber aber inwieweit diese abgemahnt werden weiss ich leider nicht.
Ich frage mich auch, wieso manche User die Mahnungen erst nach Jahren zum ersten mal kriegen.
Nach bekanntgabe der Anschlussinhaber haben die Rechteinhaber 3 Jahre Zeit drauf zu reagieren soweit ich das jetzt weiss.

Ich hoffe das ist jetzt soweit alles richtig. Aber warte noch da werden wohl einige noch was zu sagen.

Gruss Gabriel

abzocke
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7960 Beitrag von abzocke » Montag 19. November 2012, 18:31

@dx

Natürlich werden Serien abgemahnt.Bekanntestes beispiel aktuell ist The Walking dead von der Kanzlei sasse.Hier wurden alle Episoden aus der 2 Staffel abgemahnt und ich bin mir ziemlich sicher das Staffel 3 folgen wird.Und vor einiger Zeit wurden auch einige Episoden aus King of Queens abgemahnt.

Antworten