Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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c04016
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#641 Beitrag von c04016 » Samstag 18. August 2012, 08:23

kirchi hat geschrieben:mit anerkennung der modue ist der anspruch auf unterlassung erfüllt.

ab jetzt geht es nur noch um die geldforderung.

und antworten auf derartige schreiben sind nicht zielführend.

hast du dir schon "vorgehensweise eines abgemahnten" in der signatur vom steffen durchgelesen??

gruß

Habe ich gemacht und sieht so aus als wenn ich nicht reagieren muss. Was nicht klar ist, was die Anerkennung der mod UE durch den Abmahner bedeutet.

Isley
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#642 Beitrag von Isley » Samstag 18. August 2012, 18:37

kirchi hat geschrieben:wichtig für dich: grundsätzlich gilt die modue dein lebenlang
Ist das so? Ich las mal irgendwo das die UE, die der Abmahner mitschickt, ein 30 Jahre gültiger Vertrag sei. WENN das so ist, wieso sollte dann die modifizierte UE lebenslang gelten?

Schnurz
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#643 Beitrag von Schnurz » Donnerstag 23. August 2012, 20:30

Nach Abmahnung durch S&P und vorsorglicher Abgabe der mUE habe ich vom LG Köln Kopie des Vorgangs angefordert und erhalten. Ich fühle mich "unschuldig", Router war zur vermeintlichen Tatzeit ausgeschaltet und vom Stromnetz getrennt, das WLAN ist korrekt verschlüsselt. Als technischer Laie wüsste ich nun gern, wie ich feststellen kann, da die zugeteilten IP-Nrn. ständig wechseln, ob mein Anschluss nur einmal oder mehrmals in der Liste der erfassten Anschlüsse auftaucht. Die von S&P angegebene IP-Nr meines Anschlusses ist nur einmal in der Liste nachgewiesen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#644 Beitrag von Steffen » Freitag 24. August 2012, 04:53

Du hast doch Akteneinsicht beantragt wo steht, dass man alle ermittelten
IP-Adressen, die Deinem Anschluss zugeordnet wurden, als Kopie erhält.
Jetzt muss man den ganzen Stapel durchschauen, ob nur eine oder mehrere
Log-Zeitpunkte vorhanden sind. Schwierig, wenn der Anschluss mehrmals
über einen längeren Zeitraum geloggt wurde und der Abmahner mehrere
Beschlüsse hat. Denn meist wird nur 1 Log-Zeitpunkt und 1 LG-Beschluss
im Abmahnschreiben angegeben.

Das heißt, je mehr Datensätze, desto schwieriger die eigene Verteidigung.

VG Steffen

Schnurz
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#645 Beitrag von Schnurz » Freitag 24. August 2012, 09:22

Also die Anlage mit den Log-Daten geht über sechs Tage, ca. 250 verschiedene IP-Adressen, ca. 20 verschiedenen Dateien. Einige der IP-Adressen habe ich versucht zu orten, sie gehen quer durch die Republik. Wie kann ich denn nun feststellen, ob ich mehrfach erfasst wurde? Zu dem ermittelten und mir mitgeteilten Zeitpunkt war der Router vom Netz, das kann also schon mal nicht stimmen.

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#646 Beitrag von Schnurz » Freitag 24. August 2012, 09:39

Nachsatz. Ich hab die Anfrage beim LG Köln entsprechend dem empfohlenen Vordruck gestellt, also
1.Antragsschrift, (woraus sich ergibt, dassi S&P das Gutachten Über Guardaley, vertreten durch diverse eidesstattliche Erklärungen eines Herrn Mesut Tarhan, nachträglich ergänzen musste durch ein Gutachten des Dipl.-Ing. Mathias Gärtner)
2 Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP-Adressen, die dem Antragsteller nicht zugeordnet wurden,
3. Beschluss im Volltext
4. Zustellungsurkunden.

Da das LG Köln mir nur einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung nach § 101 Abs 9 UrhG von S&P in Kopie schickte, und meine IP-Adresse in der Anlage der erfassten Datensätze nur einmal auftaucht, heisst das also wohl, dass mein Anschluss auch nur einmal geloggt wurde?

Schnurz
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#647 Beitrag von Schnurz » Freitag 24. August 2012, 10:55

kirchi hat geschrieben:schnurz
ich sehe das problem wie folgt:

in der abmahnung ist ja i.d.r. das aktenzeichen des beschlusses genannt (so war es zumindest bei mir)

und daher kann man ja auch nur diesen einen beschluss mit den anlagen anfordern .

sollte aber (theoretisch) die eigene ip über mehrere beschlüsse hinweg erfasst worden sein und man hat keine info darüber, dass es noch weitere beschlüsse gibt, dann hat man auch keine chance, diese anzufordern.

gruß
oki, danke, das sehe ich auch so. ich kann für meinen anschluss schon sagen, dass er nie für filesharing benutzt wurde. bis zur abmahnung war mir gar nicht klar, dass man spielfilme downloaden kann. ich gehe also mal davon aus, dass meine ip nicht über weitere beschlüsse erfasst worden ist.
und nun wieder meine ausgangsfrage: in dem beschluss sind log-daten über sechs tage erfasst, ca. 250 verschiedene ip-adressen, ca. 20 verschiedene dateien.
wie kann ich denn nun feststellen, ob ich über die eine ip-nummer hinaus, die mir mitgeteilt wurde, in diesen ca. 250 ip-nummern über sechs tage hinweg noch unter anderen dynamischen ip-nummern erfasst wurde?
gruß

Schnurz
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#648 Beitrag von Schnurz » Freitag 24. August 2012, 11:13

danke, das beruhigt mich schon.
gruß

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#649 Beitrag von da_gecko » Mittwoch 29. August 2012, 22:11

Hallo,

mich hats so wie viele andere auch erwischt und habe einen Brief von S&P erhalten. Das Risiko von P2P war mir bekannt und naja... Pech gehabt. Allerdings habe ich wahrscheinlich vor die Sache so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen und zu zahlen. Die Frage ist ob ich trotzdem eine mod. UE abschicken soll und dann warten, bis diese mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen wird und die Zahlungsforderung trotzdem noch besteht oder soll ich einfach die vorgefertigte UE unterschreiben und bezahlen? Habe überall gelesen, dass eine mod. UE empfohlen wird, aber da wollten immer alle irgendwie an der Zahlung vorbei kommen. Entsteht für mich ein großer Nachteil bei der original UE oder gewinne ich mit der mod. UE nur etwas Zeit?

Vielen Dank schonmal vorab und Hut ab für Eure Arbeit hier im Forum!

MfG

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#650 Beitrag von Steffen » Mittwoch 29. August 2012, 23:32

Wie Du Dich letztendlich entscheidest, liegt bei Dir. Wir haben eine allgemeine Vorgehensweise, die auf die Erfahrung vieler und dem aktuellen Abmahnwahn ausgerichtet ist (siehe Signatur).

Wichtig ist nur: Hände weg von der Originalen, als Entwurf eines Unterlassungsvertrags beigefügte Unterlassungserklärung. Dieses ist auf jeden Fall ein Schuldeingeständnis und eine Zahlungsverpflichtung. Deshalb immer eine modifizierte Unterlassungs.- und Verpflichtungserklärung.

Ansonsten, lies Dir einmal die empfohlene Vorgehensweise durch, wenn Du dann noch Fragen hast, leg los Jung.

VG Steffen

Kipras
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#651 Beitrag von Kipras » Samstag 1. September 2012, 17:34

Hallo,
Mich hat das gleiche Problem im Sommer 2010 ereilt.
Auf Anraten meines Anwalts habe ich die UE (keine modifizierte) unterzeichnet, dann vom Vergleichsangebot in Höhe von 450€, auf anraten meines Anwalts nur 200€ bezahlt. Jetzt genau nach einem Jahr, am 1.9.2012 bekomme ich den Brief, dass die "Vegleichsverhandlungen gescheitert" seien und "auftragsgemäß Klage" eingereicht wird.
Was kann ich noch tun, um schlimmeres zu verhindern?? Gibt es eventuell eine Möglichkeit die "Vergleichsverhandlungen" wieder aufzunehmen oder muss ich nun in den sauren Apfel beissen?
Danke im vorraus für Vorschläge.

Kipras
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#652 Beitrag von Kipras » Samstag 1. September 2012, 18:11

In der Tat hab ich mich geirrt, es sind doch 550€ gewesen.
Was mein RA mir sagt kostet mir zu viel... Deswegen suche ich auch auf diesem Wege nach Hilfe.
Klar verstehe ich, dass diese Anzahlung von 200€ nun sinnlos war.
Dennoch hätte ich gerne gewusst, wie man jetzt noch was machen kann.
Danke im Vorraus für Antworten.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#653 Beitrag von Steffen » Samstag 1. September 2012, 19:56

Hallo @Kipras,

wie es sich mir darstellt, hast Du eine Abmahnung erhalten und daraufhin einen Anwalt beauftragt.
Auf seinem Anraten hin, hast Du die im Abmahnschreiben, als Entwurf eines Unterlassungsvertrages,
originale UVE unterzeichnet.


Bild


Schon alleine durch das Unterzeichnen der originalen UVE, wird Dich S&P 100%ig verklagen, da es eine
Zahlungsverpflichtung und ein Schuldeingeständnis Deiner Seiten darstellst. Hier spielt auch keine
Rolle, daß Du es vielleicht nicht gewesen bist, denn hier sind die Gerichte eindeutig. Urteil - Störer!

Zitat: AG München, Urteil vom 26.08.2008, Az.161 C 8047/08
[…]Das Bestreiten der Begehung der Rechtsverletzung durch den Beklagten ist zum einen unsubstantiiert
und zum anderen aufgrund der uneingeschränkt abgegebenen Unterlassungserklärung unbeachtlich.
[…]

[…]Da es sich bei der vom Beklagten am <Datum> abgegebenen Erklärung um eine Unterlassungserklärung
handelt, die verbindlich und ohne Einschränkung hinsichtlich des Unterlassungswillens abgegeben wurde,
kann ein Bestreiten der rechtswidrigen Handlung und deshalb des bestehenden
Unterlassungsanspruches nicht mehr erfolgen
.[…]
Auch die Zahlung von nur 200 EUR, von nochmals gemindert geforderten 550 EUR ist kein Erfolgsgarant,
sondern stellt eine aggressive Strategie dar. Durch das Unterzeichnen der Originalen UVE ist sowieso
diese riskante Strategie zum Scheitern verdammt. Da S&P regelmäßig 800 EUR im Abmahnschreiben fordert,
stellt 550 EUR schon ein 2. Vergleichsangebot dar, das höchstwahrscheinlich zustande kam durch Vergleichs-
verhandlungen zw. Anwalt und Anwalt. Hier weiß ich auch nicht, ob dieser Vergleich schriftlich besiegelt
wurde oder nur von Seiten S&P als neues Angebot galt.

M.M.n. sollte man schnellstmöglich - Montag - mit S&P Kontakt aufnehmen um eine Zahlung (Raten) der
restlichen 350,- EUR zu regeln. Ansonsten erhältst Du eine Klage, wo Du jetzt schon (durch die Unter-
zeichnung der originalen UVE) als Verlierer feststehst!

Vielleicht kannst Du mir einmal, gern per PN oder E-Mail den Namen Deiner Anwaltskanzlei mitteilen.
Danke!

VG Steffen

Pizzafahrer
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#654 Beitrag von Pizzafahrer » Mittwoch 5. September 2012, 20:08

Also hier hats letztens auch wieder Post gegeben. Iron Sky ist abgemahnt worden. ModUe schon verschickt.
Das nervende aber ist das der AI nicht schuldig ist, wenn jemand verantwortlich ist für die Verbindung wäre das ich. Und ich hab ein Wohnsatz im Ausland (in ein Land wo die Daten von Privatleute noch geschutzt sind).
Ich hab schon ein schreiben beigefügt wo das erklärt ist, natürlich nichts bestätigt. Der Provider kann nicht mit Rückwirkender kraft die Adresse ändern.
Fürchte aber noch mehr Abmahnungen.

Kann ich die IP-Daten löschen lassen? Oder anderseits verhindern das noch mehr Anwälte die Daten benutzen?

Wird jemand auch verklagt wenn er unverweilt verzogen ist? Also nehmen die Anwälte da noch die Mühe weiter zu prozedieren?

CombatWombat
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#655 Beitrag von CombatWombat » Mittwoch 5. September 2012, 22:00

Ich habe eine kurze Frage bezüglich der Akteneinsicht. In meinem Fall habe ich vor längerer Zeit die Mod.UE per Rechtsanwalt anfertigen und abschicken lassen. Auf eigene Faust habe ich jedoch Akteneinsicht an meinem Wohnort gefordert. Morgen werde ich zum Amtsgericht gehen und Einsicht nehmen. Auf welche Details sollte ich besonders achten?

Bisher kam mir nur der Log Zeitpunkt als interessanter Punkt in den Sinn. Ich wollte sehen, wie viele Log Zeitpunkte erfasst wurden, um dann zu vergleichen, ob ich überhaupt zu Hause war, bei den jeweiligen Daten.

Ich schreibe das nur hier rein, weil ich eine Abmahnung von Sasse & Partner erhielt. Falls das der falsche Thread dafür ist, bitte ich dies zu entschuldigen.

Besten Gruß

CombatWombat

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#656 Beitrag von Steffen » Donnerstag 6. September 2012, 04:46

@CombatWombat,

auf die Details die Du beantragt hast. Rechteinhaberschaft
Aussagen der Log-Firma, wie viel Log-Datensätze usw.

VG Steffen

Nxxx
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#657 Beitrag von Nxxx » Donnerstag 13. September 2012, 10:37

Hallo allerseits,

toll, ich hab heute schon zum 2. Mal Post von den Herrschaften bekommen (für 2 unterschiedliche Werke), hab langsam das Gefühl dieser Mist hört nie auf.
2 Fragen dazu:
1. war ich zum entsprechenden Zeitpunkt tatsächlich nicht zuhause, müßte mir das aber von meinem Arbeitgeber bestätigen lassen, was mir doch eher unangenehm wäre (saublöd eigentlich, ICH HAB JA NICHTS GEMACHT!!!!, trotzdem wirft das halt irgendwie doch ein schlechtes Licht auf einen). Daher: Lohnt es die unschöne Situation mir die Arbeitszeit vom Chef bestätigen zu lassen? Ist es sinnvoll oder überhaupt ratsam, so einen Nachweis gleich mit der mod.UE rauszuschicken? Oder wird einem das am Ende vielleicht sogar als widersprüchlich ausgelegt, nach dem Motto, ja was schickste dann die Unterlassungserklärung wenn du's ja angeblich eh nicht gewesen sein kannst.
und 2. hat man, sowohl im Anschreiben, als auch in der vorgefertigten UE meinen Namen falsch geschrieben...bringt mir das irgendwas bzw. muss ich darauf in der mod. UE hinweisen o.ä.?
Vielen lieben Dank im Voraus!! Super Seite hier!!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#658 Beitrag von Steffen » Donnerstag 13. September 2012, 11:14

[quoteemNxxx][...] 2. hat man, sowohl im Anschreiben als auch in der vorgefertigten UE meinen Namen falsch geschrieben ...
bringt mir das irgendwas bzw. muß ich darauf in der mod. UE hinweisen o.ä.? [...][/quoteem]

Fangen wir damit an. “Tippfehler“ laufen allgemein unter offensichtliche Unrichtigkeit gemäß § 310 ZPO und haben
- keinen - Einfluß. Hierbei kann es sich einfach um menschliche Tippfehler handeln oder ein verkehrt geschriebener
Name beim Provider, außerdem hast Du das Schreiben erhalten und angenommen.


[quoteemNxxx][...] 1. war ich zum entsprechenden Zeitpunkt tatsächlich nicht zuhause, müßte mir das aber von meinem Arbeitgeber
bestätigen lassen, was mir doch eher unangenehm wäre (saublöd eigentlich, ICH HAB JA NICHTS GEMACHT!!!!, trotzdem
wirft das halt irgendwie doch ein schlechtes Licht auf einen). Daher: Lohnt es die unschöne Situation mir die
Arbeitszeit vom Chef bestätigen zu lassen? Ist es sinnvoll oder überhaupt ratsam, so einen Nachweis gleich mit der
mod.UE rauszuschicken? Oder wird einem das am Ende vielleicht sogar als widersprüchlich ausgelegt, nach dem Motto,
ja was schickste dann die Unterlassungserklärung, wenn du's ja angeblich eh nicht gewesen sein kannst. [...][/quoteem]
  • I) Ursachenforschung - wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser Ursachen bzw. Quellen!
    II) Akteneinsicht beim Beschluß-LG! (ca. 35€)
    III) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (ca. 50€)
    IV) Auswertung Router-Log, Firewalls-Log (Link)usw. usf.
Das bedeutet: “Ich war zum entsprechenden Zeitpunkt tatsächlich nicht zu Hause“ ist nur ein Bestandteil der möglichen
Verteidigung im Klagefall. Ich bin hin, habe es meiner Perso-Chefin erklärt und nach einer kleinen Spitze in Richtung:
“Na, hast wohl Pornos runtergeladen?“ gab es den geforderten Nachweis. Es ist kein Kapitalverbrechen und letztendlich Deine
Verteidigung.



Ich hab‘s ja nicht gemacht!

Uninteressant für die Störerhaftung, das erst einmal Dein Anschluß als “Quell der Urheberverletzung“ ermittelt wurde,
und die Beweislage erst einmal gegen Dich spricht. Da Du der Einzige bist, der zu diesem Sachverhalt Aufklärung bringen
kann, mußt Du dich erklären. Logo, denn die P2P-IP sagt max. nur den Provider aus, der sie zum Tatzeitpunkt vergab. Der
Abmahner kann auch nicht sehen oder riechen - wer war es denn wirklich? Leider Dein Brot, zumindest diese Störerhaftung
- die übrigens verschuldensunabhängig ist - zu entkräften. Denn, ein PC kann auch mit aktivierten Maultier laufen, ohne
personeller Aufsicht.


Ansonsten richtet man sich nach der empfohlenen Vorgehensweise (Link in der Signatur).

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#659 Beitrag von Nxxx » Donnerstag 13. September 2012, 11:31

Ok, d.h. erstmal die mod.UE rausschicken und der Arbeitsnachweis bringt erst im Klagefall was!?
Ist natürlich ne Steilvorlage, wenn ich nun schon 2x in deren datenbank auftauche...seufz

Vielen Dank für die rasche Antwort!!

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#660 Beitrag von Steffen » Donnerstag 13. September 2012, 11:44

[quoteemNxxx]Ok, d.h. erstmal die mod. UE rausschicken und der Arbeitsnachweis bringt erst im Klagefall was!?[/quoteem]

Man muß doch erst einmal - vieles geht dabei über die Frist - klären: Wer war es oder wer war es nicht. Nur, weil Du als AI auf Arbeit warst, das reicht nicht aus. Hier müßten Zeugen her (die vor Gericht nicht umkippen), das der Internetzugang zum Zeitpunkt aus war und alle Geräte vom Strom und ... und ...

Wenn Du Dir 100%ig sicher bist, das es niemand war, gehe doch bitte heute zu einem Anwalt und weise die Abmahnung zurück. Aber nur mit Anwalt!

VG Steffen

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