[quoteemNxxx][...] 2. hat man, sowohl im Anschreiben als auch in der vorgefertigten UE meinen Namen falsch geschrieben ...
bringt mir das irgendwas bzw. muß ich darauf in der mod. UE hinweisen o.ä.? [...][/quoteem]
Fangen wir damit an. “Tippfehler“ laufen allgemein unter offensichtliche Unrichtigkeit gemäß § 310 ZPO und haben
- keinen - Einfluß. Hierbei kann es sich einfach um menschliche Tippfehler handeln oder ein verkehrt geschriebener
Name beim Provider, außerdem hast Du das Schreiben erhalten und angenommen.
[quoteemNxxx][...] 1. war ich zum entsprechenden Zeitpunkt tatsächlich nicht zuhause, müßte mir das aber von meinem Arbeitgeber
bestätigen lassen, was mir doch eher unangenehm wäre (saublöd eigentlich, ICH HAB JA NICHTS GEMACHT!!!!, trotzdem
wirft das halt irgendwie doch ein schlechtes Licht auf einen). Daher: Lohnt es die unschöne Situation mir die
Arbeitszeit vom Chef bestätigen zu lassen? Ist es sinnvoll oder überhaupt ratsam, so einen Nachweis gleich mit der
mod.UE rauszuschicken? Oder wird einem das am Ende vielleicht sogar als widersprüchlich ausgelegt, nach dem Motto,
ja was schickste dann die Unterlassungserklärung, wenn du's ja angeblich eh nicht gewesen sein kannst. [...][/quoteem]
- I) Ursachenforschung - wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser Ursachen bzw. Quellen!
II) Akteneinsicht beim Beschluß-LG! (ca. 35€)
III) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (ca. 50€)
IV) Auswertung Router-Log, Firewalls-Log (Link)usw. usf.
Das bedeutet: “Ich war zum entsprechenden Zeitpunkt tatsächlich nicht zu Hause“ ist nur ein Bestandteil der möglichen
Verteidigung im Klagefall. Ich bin hin, habe es meiner Perso-Chefin erklärt und nach einer kleinen Spitze in Richtung:
“Na, hast wohl Pornos runtergeladen?“ gab es den geforderten Nachweis. Es ist kein Kapitalverbrechen und letztendlich Deine
Verteidigung.
Ich hab‘s ja nicht gemacht!
Uninteressant für die Störerhaftung, das erst einmal Dein Anschluß als “Quell der Urheberverletzung“ ermittelt wurde,
und die Beweislage erst einmal gegen Dich spricht. Da Du der Einzige bist, der zu diesem Sachverhalt Aufklärung bringen
kann, mußt Du dich erklären. Logo, denn die P2P-IP sagt max. nur den Provider aus, der sie zum Tatzeitpunkt vergab. Der
Abmahner kann auch nicht sehen oder riechen - wer war es denn wirklich? Leider Dein Brot, zumindest diese Störerhaftung
- die übrigens
verschuldensunabhängig ist - zu entkräften. Denn, ein PC kann auch mit aktivierten Maultier laufen, ohne
personeller Aufsicht.
Ansonsten richtet man sich nach der empfohlenen Vorgehensweise (Link in der Signatur).
VG Steffen