Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#621 Beitrag von Steffen » Mittwoch 18. Juli 2012, 23:41

Du stellst ja Akteneinsicht hinsichtlich aller IP-Adressen der Anordnung. Das heißt, es sind alle zugeordnet ersichtlich. Man muss halt alles durchschauen.

VG Steffen

Firefox
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#622 Beitrag von Firefox » Donnerstag 19. Juli 2012, 09:23

Hallo zusammen !
Nun weiß ich mir auch keinen Rat mehr ... evtl. könnt Ihr mir helfen.
Also nachdem ich Post von Fiedler und Co erhalten habe und die modUe abgeschickt habe ist ein 2. Brief gekommen und nun ein Einschreiben. Welches ich Umzugsbedingt nicht abholen konnte, also zurück an Absender.
Nun habe ich auch Post von Sasse bekommen wg. "IronSky" , also die Sache ist die ...
Client von torrent.to gezogen ... ja
Download kurz gestartet ... ja
Film gezogen bzw. Daten erhalten ... nein
Wie kann ich Daten verbreiten die ich nie erhalten habe ? Ist das laden des Clients alleine schon Strafbar ?
Wie soll ich mich verhalten, ich habe nichts verbreitet .
Über eine Antwort wäre ich echt froh, die Forderungen belaufen sich inzwischen scho auf 1200€ die ich wg. Umzug echt nicht habe .
Soll ich an Sasse auch eine ModUe schicken ?

Vielen Dank

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#623 Beitrag von Steffen » Donnerstag 19. Juli 2012, 10:15

[quoteemFirefox]Client von torrent.to gezogen ... ja
Download kurz gestartet ... ja
Film gezogen bzw. Daten erhalten ... nein
Wie kann ich Daten verbreiten die ich nie erhalten habe ? Ist das laden des Clients alleine schon Strafbar ?
Wie soll ich mich verhalten, ich habe nichts verbreitet .[/quoteem]

Ich fasse mal meine Einschätzung zusammen. Der erste und wichtigste Rechtsrat: “Jung, lass P2P sein!“

Es muss ja zumindest so kurz gewesen sein, das die Log-Firma die P2P-IP('s) fehlerfrei dokumentiert und der Provider sie
fehlerfrei zugeordnet hat. Schwierig das nächste Problem, da meistens -mehr- als 2 Log-Datensätze vorgelegt werden, die
wahrscheinlich Dein “kurz gestartet“ jetzt schon widerlegen werden. Sei es, wie es sei. Hier gibt es zwei Möglichkeiten.
Entweder Du wendest Dich an einen Fachanwalt oder richtest Dich, kurz oder lang, nach unseren empfohlenen Vorgehens-
weisen (Link in Signatur). Das bedeutet: mod. UE - ja!


VG Steffen

Firefox
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#624 Beitrag von Firefox » Donnerstag 19. Juli 2012, 12:27

Danke für die schnelle Antwort !

Das muss ja so aussehen als würde ich ständig P2P laden ...
Also die Lage ist so, daß ich nur im April einige Sachen geladen habe, deswegen wurde ich bisher 2 mal abgemahnt.

Also ich kann nur bestätigen
[quoteemSteffen]Der erste und wichtigste Rechtsrat: “Jung, lass P2P sein!“[/quoteem]
Ich werde die ModUe auf jeden Fall schicken, dann mal sehen was der Ball macht.

Nochmals DANKE

ozzem
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#625 Beitrag von ozzem » Sonntag 22. Juli 2012, 19:24

Hallo,

habe vor kurzem auch Post von Sasse&Partner bekommen und da ich mir nicht ganz sicher bin ob vielleicht jemand aus der Familie mal kurz
den Torrent-Client eingeschaltet hat, wollte ich nachfragen ob es möglich ist auch selbst einen Vergleich auszuhandeln und auf welchem Wege
ich das tun sollte (E-Mail, Fax, Post, Telefon - was ist die beste Vorgehensweise und wie viel gibt man als Gegenangebot an?) ?

Außerdem wollte ich fragen ob jemand so was wie eine P2P-Portliste kennt, damit ich alle P2P-Ports auf einmal sperren kann?

deadpan
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#626 Beitrag von deadpan » Montag 23. Juli 2012, 11:48

Hallo liebe Foren-Admins und Diskussionsteilnehmer,

ich bekam, wie viele andere hier, auch kürzlich Post von Sasse & Partner wegen einer Folge von "The Walking Dead" mit einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (Verpflichtung einer Zahlung von 800 Euro).
Ich habe mich für die Vorgehensweise Nichtzahlen, Akteneinsicht, eventuell Beschwerde beim OLG, entschieden.
Die von euch vorgeschlagene modUE habe ich schon fertig und würde Sie gerne von einem fachkundigen Admin hier nochmal auf Fehler überprüfen lassen, vorausgesetzt, er oder sie findet Zeit dafür. Das Anschreiben von Sasse & Partner habe ich auch im Pdf-Format hier und könnte es mit mailen.
Zur Möglichkeit der Beschwerde habe ich noch eine Frage: Nach dem Posting von Steffen vom 9. Juli mit dem ausführlichen Kommentar von Dr. Rolf Freitag, ist es doch wieder zu empfehlen, eine Beschwerde beim OLG einzureichen, verstehe ich das richtig?
Und da Akteineinsicht und Auswertung innerhalb der 14-Tage-Frist wahrscheinlich nicht möglich ist, müsste man dann eine Beschwerde vorab einreichen, und auf welcher Grundlage? Immer noch OLG Köln (Az. 6 W 242/11), obwohl die Logger mittlerweile ein, wenn auch hinsichtlich seiner Qualität fragwürdiges, Gutachten vorliegen haben?

Liebe Grüße und ein dickes Lob an die Betreiber dieses Forums,

Deadpan

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#627 Beitrag von Steffen » Montag 23. Juli 2012, 12:17

Hallo @Deadpan,

danke für das Lob, was vielen guten Menschen gilt.

Natürlich könntest Du mir mal Dein Zeugs mailen (E-Mail-Addy in der Signatur). Aber Vorsicht! Meine Sicht
wird den Gang zu einem Anwalt nicht ausschließen.

Wir haben eine empfohlene Vorgehensweise, die Du löblich verinnerlicht hast. Viele sehen zwar den Link,
sind aber schon zu “genervt“ es ganz durchzulesen.

Für mich persönlich ergibt sich eigentlich auch bei Deinem Abmahner ein Problem, was niemand groß interessiert,
nämlich OLG Köln - 6 W 84/11 u. OLG Köln - 6 W 242/11.

Die Frist für eine Beschwerde des - am Ausgangsverfahren unbeteiligten - Anschlussinhabers gegen einen Anordnungs-
beschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG beträgt zwei Wochen (§§ 63 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 101 Abs. 9 Satz 7 UrhG). Die
Frist beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung an die (erstinstanzlich) Beteiligten (§ 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG).
Die fünfmonatige Auffangfrist nach Erlass des Beschlusses (§ 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG) wird dagegen nicht durch die
fehlende schriftliche Bekanntgabe des Beschlusses an einen im erstinstanzlichen Verfahren nicht hinzugezogenen
materiell Beeinträchtigten ausgelöst.


Das OLG sagt aber auch:

Ein Antrag des Anschlussinhabers auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gemäß §§ 17 ff. FamFG muss binnen
zwei Wochen nach Wegfall des Umstandes, der den Beschwerdeführer (Anschlussinhaber) unverschuldet an der Einlegung
der Beschwerde gehindert hat (Unkenntnis des Anordnungsbeschlusses), wenigstens konkludent (durch Nachholung der
versäumten Rechtshandlung, d.h. Einlegung der Beschwerde) gestellt werden. An einer unverschuldeten Unkenntnis des
Anordnungsbeschlusses fehlt es, wenn der anwaltlich vertretenen Anschlussinhaber nach Erhalt einer urheberrechtlichen
Abmahnung nicht zeitnah den Versuch zur Ermittlung des Anordnungsbeschlusses unternimmt.



Ich kenne Aussagen von Anwälten, das aufgrund der 14 Tage-Regelung es nicht mehr möglich sei, aber nMn hat man keine
Lust, weil man hier für viel Arbeit wenig Geld verdient. Eine Beschwerde ist möglich, aber man sollte hier nicht
trödeln mit der Wiedereinsetzung. Wenn dann nach Akteneinsicht ersichtlich wäre, das S&P auch noch heute, bei Logs
nach dem OLG - 6 W 242/11 das englische Gutachten mit deutscher Übersetzung mit Kenntnis des LG verwenden darf -
sollte man sich immer beschweren. Sicherlich muss man hier um die 80 € rechnen und Rückgrat haben (auch wenn es
vielleicht dann anders ist).

VG Steffen

deadpan
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#628 Beitrag von deadpan » Mittwoch 25. Juli 2012, 14:40

Lieber Steffen,

************
Inhalt wurde auf Wunsch von @Deadpan editiert.


Bild

Grüße,
Deadpan

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#629 Beitrag von Steffen » Mittwoch 25. Juli 2012, 15:18

Hallo Deadpan,

Beschwerde kannst Du auch selbst formlos einlegen. Nur sollte man dann schon Argumente haben.
Ob die Log-Firma schlampt oder nicht, ob der RI die Rechte innehat oder nicht, ob die Abmahnung
berechtigt ist, oder nicht, das muss vor einem Richter entschieden werden. Alles andere wäre
Spekulatius. Eine Diskussion dahingehend wäre auch nicht förderlich. Ich weiß es auch nicht.

Die Klagezahlen steigen, wie hoch letztendlich, kann ich Dir nicht sagen. Es ist doch letztendlich
auch egal, da die Log-Firma schlampig arbeitet, die RI keine Rechte besitzen ...

... oder einfach, wer nur eine mod. UE abgibt + nicht zahlt, muss mit dem Risiko leben, auf die Kosten
der Abmahnung verklagt zu werden. Risiko: 1.000,- - 1.200,- €. Selbst wenn S&P nur Einen pro Monat
verklagen, Du der Eine bist, nützt Dir keine Statistik etwas. Du musst Dir im Klaren werden, ob Du
Risiko oder Sicherheit wählst.

VG Steffen

deadpan
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#630 Beitrag von deadpan » Mittwoch 25. Juli 2012, 17:17

Lieber Steffen,

du hast ja recht. Ich habe mich wohl in Spekulationen verloren: Früchte des Zorns eines frisch Abgemahnten, der nach einem Wochenende, in dem er sich überwiegend mit diesem Thema beschäftigt hat, erst einmal zur Ruhe kommen muss.
Dass ich mit dem Modell Nichtzahlen + modUE ein Risiko eingehe, dass sich nicht genau berechnen lässt, ist mir bewusst, und ich habe mich bewusst für das Risiko entschieden. Danke übrigens für Deine Edition meines Postings, das Schweinchen ist total niedlich.

Grüße,

Deadpan

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#631 Beitrag von helgemeier » Sonntag 29. Juli 2012, 13:16

Hallo erstmal, ich bin neu hier :)

auch mich hats jetzt erwischt und ich hab am Donnerstag ne Abmahnung von S+P für die rumlaufenden Toten erhalten. Hab auch gleich die ModUE verfasst und über alle drei Wege abgeschickt. Dabei ist mir aber leider ein kleiner Fehler unterlaufen. Ich hab Steffen auch schon eine Mail geschrieben in der ich den Fehler darlege, aber bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Mein Problem ist, das ich nicht mehr sehr lang Zeit habe die UE nochmals abzugeben. Ich möchte hier aber vorerst nur ungern auf den exakten Fehler eingehen, da die Gegenseite ja mitliest.

Gruß,

Helge

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#632 Beitrag von Steffen » Sonntag 29. Juli 2012, 13:33

@helgemeier,

ich bitte höflichst um Entschuldigung und hoffe, Du nimmst diese an, das ich auf eine E-Mail, die Samstag 23:34 Uhr
bei mir einging immer noch nicht geantwortet habe, obwohl Dein Anliegen das Wichtigste ist und schon Sonntag, 13.20
Uhr.

Ich bin doch so ne Dummsau ...

Also, nicht das Du noch mit meinen Kostenfreien Einschätzung warten musst ...

... nicht zu Ernst nehmen, der Dicke will nur spielen.

Bild



Schreibfehler sind geregelt im § 319 ZPO unter dem Begriff: offenbare Unrichtigkeiten.

BGH - X R 47/08:
[...] Offenbar ist eine Unrichtigkeit, wenn der Fehler bei Offenlegung des Sachverhalts für jeden unvoreingenommenen
Dritten klar und deutlich als offenbare Unrichtigkeit erkennbar ist.
[...]

Hier sollte man erst einmal keine Panik machen und eventuell ein Sauerstoffzelt ordern. Sollte dem Abmahner es sogar
auffallen und er wirklich beanstanden, gibt’s Du eine neue “Ergänzende mod. UE“ ab, ohne offenbare Unrichtigkeiten.



VG Steffen

helgemeier
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#633 Beitrag von helgemeier » Sonntag 29. Juli 2012, 13:39

Hallo Steffen und vielen Dank für die Antwort, jetzt fällt mir ein Stein vom Herzen.

Ich hatte nicht vor dich in irgendeiner Weise zu bedrängen, oder dir irgendetwas vorzuwerfen. Mir ist das gestern bei der Durchsicht nur aufgefallen und ich hab mir jetzt aufgrund des Zeitdrucks Sorgen gemacht und wollte das schnellstmöglich von jemand kompetenten geklärt wissen. Entschuldige also nochmals eventuelle Unannehmlichkeiten die ich dir durch meine Doppelanfrage bereitet habe. :an

Gruß,

Helge

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#634 Beitrag von Steffen » Sonntag 29. Juli 2012, 13:40

Kein Problem, Antwort hast Du ja jetzt. ;)

VG Steffen

Hatcheroo
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#635 Beitrag von Hatcheroo » Dienstag 7. August 2012, 16:01

Hallo,

habe ein Abmahnschreiben von S&P erhalten, bezüglich Iron Sky, verlangte Pauschalzahlung 800 Euro.

Ein Sonderumstand hierbei, es handelt sich bei mir um eine Situation, dass ein Untermieter den selben Anschluss mitnutzt. Wie sieht es da aus in Sachen Haftung?

Ändert dies etwas an der empfohlenen Vorgehensweise ModUE, nicht zahlen und abwarten?
Beziehensweise ändert dies etwas in der zu erwartenden Folgezeit, insbesondere im Klagefall?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#636 Beitrag von Steffen » Dienstag 7. August 2012, 16:29

Amtsgericht München, Az. 142 C 10921/11; Vermieter haftet nicht!

Also, das ist gar nicht so einfach zu beantworten, und ein Forum wird es wohl auch nicht so ganz on Detail klären können. Hier solltest Du einmal per PN oder E-Mail nachfragen (Signatur).

Kurz und knapp:
  • 1. Mod. UE als Vermieter - ja (Wiederholungsgefahr ausräumen).
    2. Besteht zw. dem Vermieter und Mieter ein Internetnutzungsvertrag (Extra oder im Mietvertrag, vgl.etwa AG Entscheid s.o.)?
    3. Wenn kein Internetnutzungsvertrag besteht, liegt das Geständnis des Mieters vor?
    4. Wenn kein Geständnis vorliegt und auch keines zu erwarten ist - (glaube mir, keiner wird es freiwillig zugeben, wenn es um Geld oder gar einer Klage geht) wird es wohl an dem Vermieter hängen bleiben. Selbst wenn der Vermieter den Mieter benennt, muss er erst einmal den Verstoß einräumen bis hin, wie sehen die Sicherungsmaßnahmen des Vermieters und/bzw. des Mieters aus. Einfach nur den Mieter zu benennen, damit ist es nicht getan! Im Gegenteil, hier kann es bei falschem Vorgehen sehr schnell zu unnötig hohen Kosten für den Vermieter kommen.
    5. Selbst bei Abwesenheit des Vermieters zur Tatzeit, müsste es mittels Zeugen bewiesen werden bis hin, dass die Geräte zur Internetnutzung aus waren (Zeugen). Mom, das geht ja nicht, da der Mieter das Internet mitbenutzt. Gibt es denn wenigsten irgendwelche Router-Protokolle oder etwas anderes, wo die IP-Adressen Vermieter/Mieter ersichtlich sind?
Bitte alles Weitere per E-Mail oder an einem beauftragten Rechtsanwalt.

VG Steffen

Hatcheroo
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#637 Beitrag von Hatcheroo » Dienstag 7. August 2012, 16:36

Alles klar, danke für die Antwort. Eine ModUE wird wie empfohlen standardmäßig abgesendet.

c04016
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#638 Beitrag von c04016 » Donnerstag 9. August 2012, 06:13

Hallo,

Heute ist bei meiner Mutter ein Brief von Sasse und Partner bezueglich eines Upload von Iron Sky eingetrudelt und auch die Forderung 800 EUR zu ueberweisen. Natuerlich hat meine Mutter (70) nichts runtergeladen, benutzt weder torrent noch irgenwelchen fliesharing programme. Wie jeder hier versuche ich fuer sie die Forderungen loszuwerden, da sie in keiner Weise irgenwelche Schuld traegt. Mein Plan war eine mod UE abzuschicken und das Risiko eine Klage einzugehen, was bei Sasse sehr wahrscheinlich ist. Ich habe einige Fragen zu unseren Fall:

1. Die Abmahnung ging an meinen Vater, der aber schon seit einigen Jahren verstorben ist. Irgendwie hat meine Mutter den Anschluss noch auf meinen Vater zu laufen oder die Telekom hat die Daten nicht updated. Koennen wir Sasse mitteilen, das der Beklagte nicht mehr lebt und denen dann die Arbeit ausbuerden herauszufinden wer den Anschluss betreibt.
2. Ich (erwachsener Sohn) habe den Anschluss eingerichtet und habe theoretisch die Moeglichkeit den Anschluss fuer Filesharing genutzt zu haben. Da meine Mutter alles getan hat, den Anschluss zu schuetzen, koennte Sie eigentlich nicht als Stoerer verurteilt werden (BGH Entscheidung aus den Jahren 2004, Aktenzeichen: 1 ZR 304/01 und 2007, Aktenzeichen: I ZR 35/04, hat sich der BGH der Frage der Störerhaftung, http://anwalt-im-netz.de/archiv/2010/bg ... rteil.html" onclick="window.open(this.href); return false;)
3. Koennte ich die Schuld auf mich nehmen. Ich lebe permanent im Ausland, habe aber noch die deutsche Staatsbuergerschaft und darauf hoffen dass Sasse der Aufwand zu gross ist, die ganze Sache im Ausland zu verfolgen und die Sache sich im Sand verlauft.
4. Oder ist es besser die modUE Wegzu gehen bis Sasse vor Gericht zieht.

Wuerde Euren Rat schatzen, da ich nicht einsehe fuer etwas zu zahlen, was offentsichlich nicht verschuldet wurde.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#639 Beitrag von Steffen » Donnerstag 9. August 2012, 15:48

O.K., das ist aber ganz schöner Klopper.

zu 1.) Auf Spielereien würde ich mich nicht einlassen, da der AI (Vater) bestimmt schon über einen sehr langen Zeitraum verstorben ist. Da der Tod aber Verträge nicht außer Kraft setzt, bei keiner notariellen Ausschlagung der Erbschaft durch den Erbfolger oder bei fehlender Kündigung des Erbfolgers, geht halt der Providervertrag automatisch auf Deine Mutter über. Hier sollte endlich auch zeitnah per Antrag “Ummeldung bei Tod“ der AI einmal gewechselt werden (beim Provider mal anrufen, die schicken dann diesen Antrag zu). Am besten auf Dich.

zu 2.) Bitte einmal beachten (auch wenn mein Posting hart klingen sollte), Unkenntnis schützt nicht vor (einer Störer-)Strafe. Deine Mutter (egal wie alt) ist der juristische Vertragspartner des Internetzuganges mit dementsprechenden Prüf- und Aufsichtspflichten. Man sollte deshalb davon ausgehen können, bestimmt wird es auch sich so darstellen, dass Deine Mutter sich Hilfe geholt hat zur Sicherung des Anschlusses, periodisch Dich schriftlich belehrt und kontrolliert (altersgerecht), ein kryptographisches Passwort verwendet, bei Abwesenheit die Geräte ausschaltet und vom Strom nimmt, Ports sperrt (bei Vorhandensein eines Routers) usw. und Dich dann notfalls im Klagefall als alleinigen erwachsenen Internetnutzer aus dem Familienverbund benennt. Schade nur, dass Du rechtlich nicht immer greifbar bist. Wenn es nicht so wäre, gäbe es nämlich bestimmt rechtliche Probleme für Mum.

Ansonsten würde ich erst einmal sehen, das Deine Mutter die mod. UE abgibt,nicht zahlt und abwartet.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#640 Beitrag von c04016 » Samstag 18. August 2012, 07:03

Hi,

Sasse hat auf die modUE bezueglich Iron Sky geantwortet. Dabei haben sie modUE anerkannt, aber bestehen im selben Schreiben auf die Zahlung die 800 EUR Kompensation fuer Ihren Mandant und drohen mit mehr kosten falls man nicht zahlt. Was hat die Anerkennung der modUE zu bedeuten? Wie antwortet man auf den Drohbrief (mit der Russen Mafia drohen oder so aehnlich:))

Danke fuer die Antwort.

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