Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Löwi
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#581 Beitrag von Löwi » Donnerstag 14. Juni 2012, 00:40

Steffen hat geschrieben: Ist man
im Urlaub, sollte man eine Person des Vertrauens mit der Leerung des Briefkastens beauftragen und dann
entscheiden. Es gibt wohl mittlerweile heute auch bestimmt am Urlaubsort die Erfindung Telefon, E-Mail + Internet
um unter Verwendung unseres Musterschreiben (siehe Signatur) eine mod. UE abzusenden.
Hab schon 2 Abmahnungen wohl von einem Sampler und Chartcontainer bekommen. Ich werde bald über 3 Wochen u.a. im Urwald Trekking etc unterwegs sein und befürchte seit dem 2. Brief weitere Post. Was empfiehlst du in diesem Fall?
Könnte eine Vorab-Email bei einer Fristüberschreitung von zB 2 Wochen ausreichen? Ein Fax wird schwer aufzutreiben.....

Viele Grüße

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#582 Beitrag von Steffen » Donnerstag 14. Juni 2012, 04:42

Könnte eine Vorab-Email bei einer Fristüberschreitung von zB 2 Wochen ausreichen?
Schwer zu sagen, aber nicht noch Zeit in den Foren verplempern,
unverzüglich per E-Mail und zeitnah per Einschreiben diese
mod. UE (Signatur) versenden!

VG Steffen

hansmeiser
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#583 Beitrag von hansmeiser » Donnerstag 14. Juni 2012, 11:38

Ich glaube was Löwi meinte:
er hat schon eine Abmahnung für RI 1 und eine für RI 2 bekommen. Nun kommt die dritte von Rechteinhaber RI 3 (Am 1. Tag des Urlaubs) mit einer Frist zum 7. Tag des Urlaubs.

Dann könnte Löwi die unterschriebene mod. UE erst zum 21. Tag des Urlaubs bzw. Tag 22. (Rückkehr) absenden - somit 2 Wochen nach der gesetzten Frist zum 7. Tag des Urlaubs.

Seine Frage lautetet dann: wenn er aus dem tiefsten Regenwald eine vorab-Mail schickt: reicht diese zur Fristüberbrückung zum Rückkehrtag?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#584 Beitrag von Steffen » Donnerstag 14. Juni 2012, 17:57

[quoteemhansmeiser]Seine Frage lautete dann: Wenn er aus dem tiefsten Regenwald eine Vorab-E-Mail schickt, Reicht diese zur Fristüberbrückung zum Rückkehrtag?[/quoteem]

Man muss natürlich aufpassen, dass sie nicht nass wird. Im Ernst. Der E-Mail ist doch egal, ob sie aus Afrika, Asien oder von zu Hause aus versendet wird. Wichtig ist, dass sie fristgerecht abgesendet wird. Dann sollte sie zeitnah (schöner Begriff) mit eigenhändiger Unterschrift nachgereicht werden. Ergo, wenn man vom Urlaub zurück ist.

VG Steffen

imtb
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#585 Beitrag von imtb » Sonntag 17. Juni 2012, 23:57

Sollte ich das Risiko des nicht-zahlens nicht eingehen wollen, welche Summer muss ich ihnen anbieten, damit das Risiko gegen Null tendiert?

Denn macht ja keinen Sinn denen 400€ zu überweisen, nur damit man später auf "zusätzliche Kosten" verklagt wird. Wie ist so dein Bauchgefühl dabei Steffen.


Vielen Dank.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#586 Beitrag von Steffen » Montag 18. Juni 2012, 10:56

Nach mir darfst Du nicht gehen, da ich einen großen Bauch habe.
Aber ca. 600 sollten es wohl mindestens sein. Natürlich drückt
ein Fachanwalt diese Vergleichsgebühr, aber seine Kosten schlägst Du
dann obendrauf und kommst dann wieder auf diese Summe. Wenn
Du es aber vorhast,merkt man schon im Gespräch, in welche Richtung
es geht. Beachte: Höflich und Demütig - vermeide Schuldeingeständnis
oder Schuldzuweisung. Anwälte sind sensibel.

Von einem Überweisen - ohne - expliziter Annahmeerklärung, würde
ich eher abraten.

VG Steffen

imtb
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#587 Beitrag von imtb » Montag 18. Juni 2012, 13:36

Steffen hat geschrieben:Von einem Überweisen - ohne - expliziter Annahmeerklärung, würde
ich eher abraten.

VG Steffen
hallo,

vielen Dank für deine Antwort. Mich würde interessieren, was du damit meinst.

Wegen der Sensibilität: Hier kursiert doch eine Mustervorlage(die Individualisiert werden würde) für so einen Brief. Kann man das bedenkenlos verwenden oder kennen die das und messen dem entsprechend wenig Bedeutung zu?

Und noch so ein Gedanke. Es gibt doch bestimmt genug Leute, die nicht bezahlen. Hinter denen sind die doch eher her, als hinter jemanden der sagen wir mal weniger als 600€ zahlt.


mfg

jhigh
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#588 Beitrag von jhigh » Mittwoch 20. Juni 2012, 14:38

Ich habe nun Rückmeldung vom LG Köln. Akteneinsicht beim Amtsgericht bei mir vorort wurde abgelehnt, ich solle mich für die kostenpflichtigen Kopien entscheiden oder nach Köln fahren. Klasse und die Antwort erfolgte auch nur mit 3 Wochen Wartezeit. Wie soll man da die 2 Wochenfrist für Beschwerdeverfahren einhalten ohne sich einen Anwalt nehmen zu müssen?!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#589 Beitrag von Steffen » Mittwoch 20. Juni 2012, 23:53

viel zu beschweren gibt es sowieso nicht! nimm halt die bez. kopien.

vg steffen

Isley
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#590 Beitrag von Isley » Donnerstag 21. Juni 2012, 00:42

jhigh hat geschrieben:Wie soll man da die 2 Wochenfrist für Beschwerdeverfahren einhalten ohne sich einen Anwalt nehmen zu müssen?!
Ein Anwalt hilft dir dabei auch kein Stück. Ich hatte einen beauftragt (bevor ich wusste das man das besser sein lässt) und der hat mir bloß eine Gebühr dafür berechnet das ich bezüglich Akteneinsicht etc. gefragt habe.

AerynSun
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#591 Beitrag von AerynSun » Freitag 29. Juni 2012, 12:42

Hallo,

mich hatte es vor ein paar Monaten auch erwischt.
Ich habe mir einen Anwalt genommen, der dann den Preis etwas drücken konnte.
Ich hatte mich entschlossen zu zahlen (550 Euro). Das war vor 2 Monaten.
Ich habe nix von S&P Partner noch von meinem Anwalt gehört.
Kommt da noch irgendwas, z.B. dass die Zahlung eingegangen ist?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#592 Beitrag von Steffen » Freitag 29. Juni 2012, 15:06

Eigentlich ist es damit erledigt. Normalerweise sollte im Vergleich stehen,
das mit der Zahlung xxx, alle Forderungen erledigt sind. Oder so ähnlich.
Ansonsten muss Dein AW nochmals so eine Bestätigung anfordern.

550 + Dein AW (sicherlich so 250) = Hätste auch gleich zahlen können!

VG Steffen

Isley
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#593 Beitrag von Isley » Sonntag 1. Juli 2012, 20:29

Steffen hat geschrieben:550 + Dein AW (sicherlich so 250) = Hätste auch gleich zahlen können!
Aber das weiß doch vorher (normalerweise) keiner! Für die meisten Leute ist dieser Brief der erste Kontakt mit all dem überhaupt. Es müsste generell überall viel mehr davor gewarnt werden sich einen Anwalt zu nehmen bei solchen Abmahnungen. Das ist fast immer zum Nachteil für den Abgemahnten. Jedenfalls wenn man in der Lage ist den Brief mit der mod. UE selbst abzuschicken - und wer ist das nicht? Darüber hinaus kann und wird ein Anwalt absolut gar nichts machen und erreichen (die zuerst geforderte volle Summe bezahlt man sowieso fast nie, auch wenn man selbst verhandelt); dass würde kaum jemand glauben, bevor er sich eine Vertretung gesucht hat. Und als Krönung nehmen sie selbstverständlich noch für jeden komplett nutzlosen Schritt extra Geld. Irgendwie ist somit jeder Anwalt automatisch "unseriös", der nicht direkt davon abrät ihn (mit sowas) zu beauftragen (so eine niedrige Rate hat quasi kein Anwalt das man beim Vergleich noch spart, normal bezahlt man dank Anwalt insgesamt immer mehr). Hier zeigt sich auch bestens wie die rechtliche Situation bezüglich Abmahnungen in Deutschland "an der Basis" wirklich aussieht, denn das selbst die beste anwaltliche Vertretung so absolut gar nichts erreichen und machen kann, gibt es sonst nicht mal in Mordprozessen wo der Angeklagte wirklich schuldig ist. Irgendwelche "Rechtsmittel" kann man ansonsten eigentlich immer noch irgendwie bemühen.
Aber wie dem auch sei, der Rat auf dieser Seite hier, keinen Anwalt einzuschalten, bevor nicht wirklich schon garantiert der Prozess läuft, ist das beste was man in der Situation noch machen kann. Ansonsten reitet man sich tatsächlich nur noch tiefer (in Kosten) hinein.
AerynSun hat geschrieben:Ich habe nix von S&P Partner noch von meinem Anwalt gehört.
Kommt da noch irgendwas, z.B. dass die Zahlung eingegangen ist?
Das finde ich auch voll ätzend. Aber hier sieht man es halt mal wieder. Dafür das sie auch nur den Geldeingang bestätigen, oder was auch immer, gibt es eben keinen Profit mehr. Also lässt man das.

Isley
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#594 Beitrag von Isley » Sonntag 1. Juli 2012, 21:06

@geldabschneider

Semantik (auch pauschale Beträge lassen sich natürlich irgendwie in einzelne Positionen aufschlüsseln). Mir ging es ja nur darum zu sagen, dass quasi kein Anwalt so billig ist, das man nach Senkung der Vergleichssumme hinterher insgesamt noch gespart hat. Jedenfalls gilt das nahezu allgemein für die typischen Abmahnungssummen von 650-800 Euro. Eventuell ist das bei (Musik-) Abmahnungen im höheren vierstelligen Bereich dann anders, aber da kenne ich mich nicht aus.

Isley
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#595 Beitrag von Isley » Montag 2. Juli 2012, 04:48

Ich würde sogar so weit gehen zu sagen, dass die Abmahnindustrie eben nicht nur aus den Abmahnern selbst besteht, sondern längst genauso aus den vermeintlichen "Gegenanwälten". Es gibt inzwischen so viele Anwälte die alle möglichen Sprüche auf ihren Websites reißen, nur damit arglose Abgemahnte sie so in einer Suchmaschine finden. Tatsächlich wird man dann aber bloß ein zweites Mal abgezogen, wenn man sie beauftragt. Wie schon gesagt, bekommt man schließlich fast nichts für sein Geld (x00 Euro für 1-3 Briefe die absolut jeder selbst verfassen kann). Habe die Tage erst wieder die Seite von einem dieser Anwälte gesehen die ich ihn ihrer Aufmachung nur noch als schamlos bezeichnen kann (und die auffallend ausgebaut wurde seit er dort so richtig aktiv ist, es sollen offenbar alle Begriffe vorkommen nach denen Abgemahnte üblicherweise suchen). Jeder der die Seite und die vollmundigen Äußerungen des Anwalts liest, muss glauben das man aus der Sache komplett wieder herauskommt, wenn man ihn nur beauftragt, WEIL man ihn beauftragt hat. Dabei ist er natürlich schlau genug dies nur zu implizieren ohne es konkret zu versprechen. Es ist aber klar wie es bei jemandem ankommen muss, der sich nicht auskennt und sich noch nicht ausreichend informiert hat.
Aber es bringt ja alles nichts, ich werde weiterhin entsprechend wählen und mich so gut ich kann engagieren - eventuell lässt sich die Sache dann ja in 10 Jahren oder so politisch beerdigen. :P Anders wird sich hier schließlich nie was zum Besseren verändern lassen. Das jeder einsam seinen Fall notfalls vor Gericht durchkämpfen muss wird den Abmahnwahn jedenfalls niemals beenden.

imtb
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#596 Beitrag von imtb » Mittwoch 4. Juli 2012, 12:19

hallo,

wollte mal meinen Fortschritt mitteilen.

Habe eine mUE verschickt und eine Bitte den Betrag zu senken. Laut Antwort muss ich jetzt, etwas weniger als 800€, in 3 Monatsraten bezahlen.

Abgemahnter XYZ
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#597 Beitrag von Abgemahnter XYZ » Freitag 6. Juli 2012, 12:22

Hallo Leute,

vor einger Zeit hatte ich schon gepostet - wegen einer Abmahnung.

Die "normalen" Prozeduren habe ich durchlaufen, heute kam dann nach der Abmahnung und dem Mahnbescheid nun ein Schreiben vom Amtsgericht Hamburg.

Verfügung

In Sachen

Splendid.../xxx

wg Urheberrecht.

Aufforderung, Anordnung und Hinweise

1. Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt

2. An die beklagte Partei ergehen gemäß §§ 697 Abs. 2, 276 ZPO folgende Aufforderungen:

2.1 Sie hat die Absicht der Verteidigung binnen einer

Notfrist von zwei Wochen

ab Zustellung dieser Verfügung anzuzeigen.




Gegenstandswert: 1105,80€´
Verfahrenkosten (sind alle seperat aufgelistet) 338€


Ich vermute, nun machen die langsam aber sicher den Sack zu.

Was habe ich für Optionen - gefordert werden als knapp 1500€ ( oder kommen da noch Zinsen hinzu).

Wie erachtet ihr die Chancen, dass ein Anwalt (der widerum Geld nimmt) mich da günstiger rausboxen kann?

Besondere Empfehlungen, welcher Anwalt chancenreich ist?

Selbst einen Vergleich anstreben (spart Anwaltskosten, kann aber möglicherweise ins Auge gehen - ich bin halt kein Jurist)?

Was passiert, wenn ich nicht reagiere? Könnte das günstiger sein als zusätzliche Anwaltskosten?

An einer gerichtlichen Verhandlung bin ich mal überhaupt nicht interessiert - also muss "irgendwie" ein Vergleich her.

Wenn ich mal zurück denke - da waren die geforderten 850€ doch recht günstig im Vergleich zu jetzt.

Was denkt und ratet ihr?

Beste Grüße,

Abgemahnter


P.S. Ist wem bekannt, ob S&P überhaupt - in Fälle die meinem Stadium entsprechen - noch vergleichsbereit sind?

Sind denen schon kosten beim Gericht entstanden?!?

In welcher Größenordnung sollte die Anwaltskosten liegen, wenn ich ihm die Papiere zukommen lasse und ihn beauftrage, einen Vergleich auszuhandeln (halt binnen der 2 Wochenfrist)

Verspricht ein Anwalt aus Hamburg mehr "Erfolg" bei der Vergleichsanstrebung, oder kann man sich einen aus der eigenen Stadt nehmen?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#598 Beitrag von Steffen » Samstag 7. Juli 2012, 11:27

Abgemahnter XYZ, Mittwoch 16. Mai 2012, 21:27
Ich mache mir ungern (großartig) Gedanken über Dinge, die noch nicht akut sind, über Eventualitäten.
Ohne Frage werde ich mir im Falle einer Anklage einen Fachanwalt nehmen.
So wie ich es verstanden habe, befinde ich mich aktuell in etwa an dem Punkt, an dem ich schon bei
der ersten Abmahnung stand: Man will Geld von mir, hat aber bislang (aus Gründen der Kosten oder der
Zeit) noch keine Klage erhoben.
O. K., jetzt hat man wohl die nötige Zeit für Dich gefunden!

Hier musst Du einfach eine Entscheidung treffen, wie bei fast allem im Leben. Du hast einen Hinweisbeschluss
des AG Hamburg vorliegen hinsichtlich eines schriftlichen Vorverfahrens. Das heißt, das Zivilverfahren nimmt
seinen Lauf, sowie es entstehen jetzt schon Kosten.

Du hast nun den Hinweisbeschluss mit beigefügter Klageschrift. Jetzt nimmst Du Deine Verteidigung und entscheidest
Dich, ob Du dich aktiv verteidigen willst (und gewinnen), oder wie alle 2012 nur verlieren, sry, sich vergleichen.

Entweder Du rufst mal am Mo. bei S&P selbst an und schaust, was man aushandeln könnte oder Du beauftragst einen
Anwalt (günstig vom Standort und Preis/Leistung: RA Dr. Wachs). Vielleicht kommt sogar dann eine aktive Verteidigung
in Betracht.

Halte uns einmal au den Laufenden. Sei aber mit irgendwelchen weiteren Äußerung vorsichtig, da Du spätestens jetzt
identifizierbar bist.

VG Steffen

abzocke
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#599 Beitrag von abzocke » Sonntag 8. Juli 2012, 11:19

@geldabschneider

Ist ja leider bekannt.Gerade die Loggingfirma von Sasse ist bei Baumgarten ja schon einmal übelst aufgefallen.Problem an der ganzen Sache ist das die Gerichte nicht drauf eingehen und sie die geloggten Daten trotz alledem als 100% sicheren Beweis ansehen und alle Auskunftsbeschlüsse durchgewunken werden und es auch bei einer Gerichtsverhandlung für die Gerichte unerheblich ist wie sicher die Software ist.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#600 Beitrag von Steffen » Montag 9. Juli 2012, 19:11

Observer Gutachten 2012 - very british


Seit der Entscheidung des OLG Köln (Az. 6 W 242/11) ist in aller Munde, dass die Messlatte an einem Auskunftsbeschluss
zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 Abs. 9 UrhG für die Antragsteller höher gesetzt wurde.

OLG Köln (Az. 6 W 242/11):
[...] Nachdem der Senat hierauf hingewiesen hat, hat der Antragsteller die Kopie einer beglaubigten Übersetzung eines
Gutachtens, das der Übersetzerin als Computerdatei vorgelegen hatte, beigebracht. Auf den Hinweis des Senats, einer
solchen Kopie komme allenfalls ein geringer Beweiswert zu, hat der Antragsteller die Vernehmung des Geschäftsführer
der H. angeboten und die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeregt. Für beides besteht indes keine Veranlas-
sung:
Die angebotene Vernehmung des Geschäftsführers der H. ist nicht geeignet, die Zuverlässigkeit der Ermittlung der Rechts-
verletzungen durch die Software "Observer" festzustellen. Denn die Zuverlässigkeit lässt sich nicht auf der Grundlage
der Wahrnehmungen des Zeugen beurteilen. Vielmehr ist hierfür eine Untersuchung der Software durch einen unabhängigen
Sachverständigen erforderlich.
[...]

Aufgrund vorliegender Akteneinsichten zum LG Köln Beschluss vom 08.03.2012 (Az. 224 O 31/12) wird ersichtlich, das zur
Glaubhaftmachung des offensichtlichen Rechtsverstoßes immer noch das englische Sachverständigengutachten i.V.m. der
deutschen Übersetzung und der Aussage des LG Köln (Az. 224 O 394/11) hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Software der
Firma GuardaLey Ltd. "Observer" als gerichtsbekannt (was immer dieses für eine Beweiskraft erzeugt) angesehen hat, zur
Herausgabe der Verkehrsdaten ausreicht.



Bild

AW3P hat sich dieses englische Gutachten des Herrn Clement Charles Vogler und die deutsche Übersetzung genauer angeschaut
und hierzu Herrn Dr. Rolf Freitag befragt:

Herr Dr. Rolf Freitag, was halten Sie von dem very britsh Obeserver-Gutachten.
Aussagekräftig, neuer englischer Gutachter-Wind oder Mogelpackung?




:::::::::::::::::::::::::


Bild

Dr. Rolf Freitag
  • => 08.12.1968 Geboren in Cuxhaven an der Elbe;
    => 1975-1989 Grundschule, Gesamtschule, Hauptschule, höhere Handelsschule, Fachgymnasium Technik, Teilnahmen bei "Jugend Forscht";
    => 1990-1996 Physik-Studium an der Uni Bremen, Diplom-Arbeit: Diffusive dynamische Lichtstreuung von Substanzen am kritischen Punkt;
    => 1995-2001 Teilzeit-Zusatz-Aufbau-Studium an der Fernuni Hagen:
    => 1997-2001 Promotion an der Uni Ulm: Korrelationsmethoden für hoch dynamische Zeitauflösung in der Foto- und Kathodolumineszenz;
    => 2001 Kryptografics GmbH Nürnberg: Anwendung u. Zertifizierung von echten Zufallszahlengeneratoren;
    => 2002/2004 Daum Electronic GmbH Fürth: Hard- u. Software-Entwicklung zu Ergometern;
    => Seit 2003 CCC-Mitgliedschaft;
    => Seit 2006 - 2010 bei Siemens
    => Seit 2010 Technischer Sachverständiger der Initiative Abmahnwahn-Dreipage.
Herr Clement Charles Vogler mag in England sein, was er will, er verfügt in Deutschland über keinerlei besondere Auszeichnung,
er ist insbesondere kein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, der nach § 404 ZPO hier herangezogen werden
sollte. Die Parteien können natürlich wen auch immer mit was auch immer beauftragen und das Erhaltene dann amtlich übersetzten
lassen. Das sagt aber zunächst nicht über eine besondere Befähigung desjenigen aus, denn die Gerichte können die Gutachter frei
wählen und auf Qualifikationen müssen sie nicht achten. Deshalb liegen sie manchmal daneben und die Gutachten erweisen sich dann
als unbrauchbar.

In der Sache gib Herr Clement Charles Vogler selbst an, dass
=> er bereits früher mit einem "Sachverständigen" (was auch immer das hier bedeuten mag) des Auftraggebers zusammengearbeitet hat
(S. 4) (das würde zumindest die Besorgnis der Befangenheit begründen),
=> kein Experte für Kryptographie ist (S. 12) (genau das müsste er aber sein, um die hier wesentlichen Aussagen überhaupt sachver-
ständig überprüfen zu können),
=> "Die Synchronisierung der Übertragung über öffentliches Internet ist extrem komplex" (da hat er recht!) und weiter: "Ich bin
kein Experte in diesem Bereich" (S. 40). Genau das müsste er aber sein, um die hier wesentlichen Aussagen überhaupt sachverständig
überprüfen zu können.

Unter diesen von ihm selbst angegebenen Prämissen ist die Aussage seines Gutachtens allerdings nicht ernsthaft verwertbar. Es
entspricht nicht im Ansatz den Anforderungen an ein seriöses Sachverständigengutachten, wenn dieses von einem in wesentlichen
Teilbereichen des Gutachten-Gegenstandes NICHT SACHKUNDIGEN erstellt wird! Ja, es sollte eine Berufsausbildung oder ein universitärer
Abschluss in dem Bereich vorhanden sein und das ist hier nicht der Fall.

Im Wesentlichen hat Herr Clement Charles Vogler lediglich ein paar wenige Funktionstests durchgeführt, und diese noch nicht einmal
unabhängig, sondern immer unter sehr enger Mitwirkung des Auftraggebers. Über die Ergebnisse dieser Tests gelangt er zu Schlussfolgerungen,
die ihm logisch erschienen, ohne dass er auf dem entsprechenden Gebiet Experte war. Selbst diese wenigen Testfälle wurden laut seinen
Angaben mit "recht kleinen Dateien" durchgeführt, was natürlich extrem realitätsfern ist und nicht im Ansatz einem Echt-Betrieb der
Software entspricht. Die an ihn gestellten Fragen wurden nur teilweise beantwortet. Vieles bleibt offen.

Insgesamt sind seine "Untersuchungen" absolut ungeeignet, um eine generelle Fehlerfreiheit der streitgegenständlichen Software zu
belegen. Sie könnten, wenn sie denn unabhängig und korrekt durchgeführt worden wären, HÖCHSTENS die korrekte Funktion der Software
im Rahmen dieser Einzelfalltests feststellen. Da diese Testfälle allerdings nicht im Ansatz Realbedingungen entsprechen, sie nicht
unabhängig und nicht mit dem notwendigen Sachverstand durchgeführt wurden, ist auch diese Aussage nicht haltbar.

Interessant ist, dass Herr Clement Charles Vogler bei seinen wenigen Testfällen und unter ständiger Mitwirkung des Auftraggebers
eine Zeitabweichung von bis zu 2 Sekunden feststellt. Damit, insbesondere im Zusammenhang mit den weiteren problembehafteten
Zeitabgleichen im Providerumfeld (Radius-Protokoll etc.), ist keine sichere Zuordnung von - wie auch immer - erfassten Zeitpunkten/
IP-Adressen zu einem konkreten Anschlussinhaber sichergestellt!

Abschließend ist festzuhalten, dass das "Gutachten" nicht im Ansatz die Kriterien behandelt und abdeckt, die für eine derartige
Untersuchung notwendig wären. Zu den zu betrachtenden Mindestanforderungen verweise ich auf den Artikel des ö.b.u.v. Sachverständiger
für Technik, Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung sowie Computerforensik Herrn Dipl.-Inf. Holger Morgenstern: "Zuver-
lässigkeit von IP-Adressen-Ermittlungssoftware" in CR 03/2011 (beim Verlag als PDF für 10,00 EUR erhältlich). Außer einfachen
Funktionstests wurden keine, der dort benannten Kriterien untersucht. Meine Haupt-Kritikpunkte sind, dass weder mit Fakes noch mit
Superfakes getestet wurde und insbesondere das keinerlei Log-Dateien mit einem Sniffer wie Wireshark angelegt werden, die eine
unabhängige Überprüfung zulassen. Ich arbeite ja fast täglich mit Netzwerken und Bussen und dabei ist Grundlage jedes Datenpaket
komplett zu einer Übertragung aufzuzeichnen. Hierbei handelt es sich nämlich um Daten die über die eine Schnittstelle gehen und die
Softwaren auf beiden Seiten des betreffenden Nachrichtenkanals müssen hierbei die Schnittstellen-Spezifikationen einhalten. Wenn da
etwas nicht richtig funktioniert, kann man es hier überprüfen und im Fehlerfall nachweisen, welche Seite Fehler macht. Ohne diesen
Nachweis ist nichts überprüfbar und man kann nur herumraten, man kann Fehler nicht zurück verfolgen, und ob etwas korrekt übertragen
wurde oder nicht, ist auch nicht nachweisbar. Man kann dann glauben das die verwendeten Softwaren korrekt gearbeitet haben, aber
überprüfen kann man es nicht. Zur Beweissicherung ist das prinzipiell ungeeignet, denn das ist so, als ob ein Beweis wie ein
Fingerabdruck begutachtet wird und dann vernichtet wird, so das nichts überprüfbar ist. Das ist schlicht unseriös.


:::::::::::::::::::::::::

Was kann man für ein Fazit ziehen?
Wenn offensichtlich die Landesrichter die vorgelegten Gutachten (egal ob Englisch, deren deutsche
Übersetzung oder Deutsch) nur einfordern, um den Entscheidungen des Oberlandesgericht gerecht zu werden, diese Gutachten aber nicht
lesen und verstehen, bleibt das Auskunftsprozedere zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 Abs. 9 UrhG auch weiter eine Durchwink-
Prozedur - nur dieses Mal mit beigelegten unbeachteten Gutachten. Deshalb sollte man weiterhin nicht auf die Akteneinsicht und
mögliche Beschwerdeverfahren am OLG verzichten.

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Autor: Steffen Heintsch für die Initiative AW3P
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