Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Antworten
Nachricht
Autor
Kaoru
Beiträge: 3
Registriert: Mittwoch 21. März 2012, 19:30

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#561 Beitrag von Kaoru » Dienstag 5. Juni 2012, 00:38

Hallo,

Wie ein jeder hier habe ich gerade ein Brief aus Sasse und Partner bekommen. Der Problem ist das es sieht aus wie ein zweite (oder mehr) Abmahnung… Ich habe aber nichts vorher bekommen. Ich kenne deshalb überhaupt nicht die Gründe für diesen Brief.
Was solle ich denn tun? Viele Leute hier sprechen von „The walking dead“ und ich kenne diese Sendung überhaupt nicht. Kümmert Sasse und Partner auch von anderen Dingen?

Nächste, es tut mir leid aber ich verstehe nicht genau was diese Mod UE ist. Was macht denn das?
Was soll den passiert falls ich kein Antwort gibt? Was ist das Risiko im Vergleich?

Viele danke für ihre Hilfe!
Gruss

Ps : sorry für die Fehlern in diese Post. ;)

Isley
Beiträge: 49
Registriert: Sonntag 6. Mai 2012, 15:28

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#562 Beitrag von Isley » Dienstag 5. Juni 2012, 04:22

@Kaoru

Zweite Abmahnung? Du meinst einen weiteren Brief der an eine erste Abmahnung "erinnern" soll, oder? Wenn dem so ist, dann finde ich es spannend das ein Stück weiter oben schon jemand ist, der ein "Erinnerungsschreiben" bekommen hat, für eine Abmahnung die er nie erhalten hat. Ob da etwa inzwischen neues Chaos bei S&P herrscht?
Da es ja dann die gleiche Situation ist, scrolle einfach ein wenig weiter nach oben bzw. blättere auch noch mal auf Seite 32 zurück. Du musst S&P dann eben darum bitten dir den Brief nochmal zu schicken, damit du informiert bist.
Und ja, die mahnen alles mögliche ab, ohne die ursprüngliche Abmahnung zu kennen hilft dir diese Information aber auch nicht weiter.

Die modifizierte Unterlassungserklärung verhindert zunächst das sie dir eine einstweilige Verfügungsklage verpassen können. Das wäre noch teurer als das was so auf dich zukommen kann.
Wenn du keine Antwort gibst riskierst du eben eine solche einstweilige Verfügung zu kassieren.
Ein Vergleich ist eigentlich das Gegenteil vom Risiko. Du musst halt bezahlen, dafür liegt die Sache dann hinter dir. Das Risiko gehst du ein, wenn du keinen Vergleich bezahlst, weil die Sache dann vor einem Gericht landen kann.

Kaoru
Beiträge: 3
Registriert: Mittwoch 21. März 2012, 19:30

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#563 Beitrag von Kaoru » Dienstag 5. Juni 2012, 09:04

Hallo Isley,
Viele danke für die Erklärung.
Ja genau, Erinnerung solle vielleicht die bessere Wort :p.
Ich habe nur ein Blatt bekommen der sagt: “ Sie haben nicht bezahlt und irgendwas unterschreiben , bitte machen Sie es. Das ist unsere letzte Brief, danach könnte es sehr teuer werden.“
Ich finde es komisch als ich habe nichts vorher bekommen. Komisch ist auch das diese Brief habe ich bekommen ohne was zu unterschreiben (keine Rückschein). Ist das ernst? *Falls solche Biref ist offiziell, warum ist das so?
Sie fragen mich etwas zu tun vor dem 11.06. Problem ich gehe in Urlaub morgen Abend… AHAH!
Wenn ich habe das richtig verstanden, solche ich dann heute, oder morgen ein Brief schreiben (Einschreiben mit Rückschein) um die original Brief zu erhalten. Danach, kann ich eventuell diese Mod.UE schicken. Stimmt es?

Danke & VG

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#564 Beitrag von Steffen » Dienstag 5. Juni 2012, 10:24

[quoteemKaoru]Ich finde es komisch als ich habe nichts vorher bekommen. Komisch ist auch das diese Brief habe ich bekommen
ohne was zu unterschreiben (keine Rückschein). Ist das ernst? *Falls solche Brief ist offiziell, warum ist
das so?[/quoteem]

Musterschreiben (sinngemäß):
<Adresse Ich>

<Adresse Abmahner>


Ihr Schreiben vom <Datum>
Aktenzeichen <XYZ>


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom <Datum>. Das von Ihnen thematisierte Abmahnschreiben habe ich
nach meiner Kenntnis nicht erhalten. Bitte schicken Sie mir eine Kopie dieses Abmahnschreiben: Az. <XYZ> zu,
damit ich angemessen auf diese Abmahnung reagieren kann. Diesbezüglich bitte ich Sie, die Frist zur Abgabe
der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung neu und angemessen zu stellen.

<Ort>, den <Datum>

Mit freundlichen Grüßen

__________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)

!
Versand: 1-mal per E-Mail, 1-mal per Einschreiber
Wenn die Kopie des Abmahnschreiben dann kommt, reagiert man nach unserer empfohlenen Vorgehensweise. Ist man
im Urlaub, sollte man eine Person des Vertrauens mit der Leerung des Briefkastens beauftragen und dann
entscheiden. Es gibt wohl mittlerweile heute auch bestimmt am Urlaubsort die Erfindung Telefon, E-Mail + Internet
um unter Verwendung unseres Musterschreiben (siehe Signatur) eine mod. UE abzusenden.

Vielleicht kannst Du dieses Schreiben auch einmal einscannen und mir zusenden. Danke im Voraus.

VG Steffen

Kaoru
Beiträge: 3
Registriert: Mittwoch 21. März 2012, 19:30

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#565 Beitrag von Kaoru » Dienstag 5. Juni 2012, 13:47

Hallo Steffen,

Danke für das Antwort. Diesem Brief werde ich sofort schicken. Der einzige Frage ist ob ich muss ich wirklich auch es per Mail senden?
Steffen hat geschrieben: Vielleicht kannst Du dieses Schreiben auch einmal einscannen und mir zusenden. Danke im Voraus.
Meinen sie die Brief das ich habe gerade bekommen (diese Erinnerung) ? Keine Problem, ich werde die einscannen.

Danke,
Vg

Isley
Beiträge: 49
Registriert: Sonntag 6. Mai 2012, 15:28

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#566 Beitrag von Isley » Dienstag 5. Juni 2012, 17:33

stillbig hat geschrieben:Ich lese hier schon eine Weile mit und muss nun auch was erfreuliches mitteilen vorallem für the walking dead Betroffene. Mein Anwalt hat versucht sich mit dem Rechteinhaber in den USA in Verbindung zu setzen. Ich hatte eigentlich nicht mit einer Antwort gerechnet, aber nun haltet euch fest. In dem Antwortschreiben steht das sie alleiniger Rechteinhaber von sämtlichen Filmmaterial mit sichtbaren AMC Logo sind, und dieses Material auch nur von AMC vertrieben und weiterverwertet werden darf und es dafür auch keine Lizenzrechte zu vergeben gibt. DVD/Bluray Lizenznehmer erhalten gesondertes Filmmaterial und nur das darf vertrieben werden. Die Zweifel von einigen Rechtsanwälten und Usern waren also durchaus berechtigt.

Sasse und Partner ihr habt nun Post, mal schauen wie ihr die wvg medien gmbh da raushauen wollt. Ich soll das Schreiben auf anraten meines Anwalt erstmal nicht Veröffentlichen, da wir die Antwort von SP abwarten. Daher wollte ich euch Mut machen, wehrt euch immer, es kann sich lohnen.
Ich habe heute endlich Akteneinsicht erhalten (nach fast einem Monat). Daraus geht hervor das die WVG einen Vertrag mit der Entertainment One UK Limited geschlossen hat, welche einen Vertrag mit FOX (USA) geschlossen haben, welche einen Vertrag mit AMC (Produzent von The Walking Dead) geschlossen haben wollen (von AMC selbst ist kein Statement enthalten). Jeder dieser Schritte ist mit einer Vollmacht/eidesstattlichen Erklärung versehen, die von den jeweils Verantwortlichen unterzeichnet wurden.
Der erste Vertrag zwischen WVG und Entertainment Online UK Limited, der The Walking Dead erwähnt, ist von 2010 und erstreckte sich lediglich auf die erste Staffel. Dieser Vertrag hat 2 Ergänzungen erhalten und in der zweiten Ergänzung vom November 2011 ist dann auch die Staffel 2 enthalten. Eine Unterscheidung zwischen englischer und deutscher Sprache wurde nirgends gemacht. Ob das jetzt rechtlich keinen Unterschied macht oder bedeutet das sie sowieso alle Rechte haben, weiß ich nicht. Davon habe ich keine Ahnung. Sollte sich das doch irgendwie aus der Akte herauslesen lassen, so ist mir dies zumindest bisher nicht gelungen. Manche Werke (nicht The Walking Dead) haben allerdings einen Zusatz, in dem steht, dass die Rechte sich nicht auf "die deutschsprachige Schweiz" erstrecken würden (also nur auf Deutschland). Hinter der zweiten Staffel von The Walking Dead steht in Klammern "subject to the holdbacks, as advised by Supplier". Was das bedeutet/wie das zu interpretieren ist weiß ich leider nicht. Dieser Punkt würde mich noch interessieren.
Ohne mehr Informationen von stillbig zu bekommen, wie das (was er sagte) im Detail zu verstehen sein soll, kann ich nicht an der Hoffnung festhalten, dass diese Aussagen so zutreffen. Wenn AMC (wer von AMC?) wirklich diese Antwort rausgegeben hat, dann könnte es durchaus sein das ihnen nur nicht klar ist, an wen die Rechte inzwischen (von Dritten) abgetreten wurden. Es handelt sich hier inzwischen schließlich um eine ziemlich lange Kette.
Wer noch Fragen bezüglich Akteneinsicht/was so alles in den Akten steht hat, kann mir diese gerne stellen. Für irgendwas muss es schließlich gut gewesen sein. Gegebenenfalls wäre es auch nett von Steffen ungefähr zu sagen, inwieweit ich die Akten bzw. deren Inhalte hier zitieren darf.

jhigh
Beiträge: 14
Registriert: Freitag 25. Mai 2012, 01:34

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#567 Beitrag von jhigh » Dienstag 5. Juni 2012, 17:42

Ohje ich glaube nur ein Gericht kann hier Licht ins dunkle bringen. Das WVG die Rechte an the walking dead hält wurde auch nicht bestritten, aber halten sie auch die Rechte an der Version mit AMC Logo oder handelt es sich um ein und dasselbe Werk?

Wichtig ist halt was in dem Vertrag steht, dort müssten die Rechte ja genauer erläutert sein, was WVG machen darf und was nicht.

Könntest du noch nachschauen von wann das Gutachten der Firma Guardley ist?

Isley
Beiträge: 49
Registriert: Sonntag 6. Mai 2012, 15:28

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#568 Beitrag von Isley » Dienstag 5. Juni 2012, 18:04

jhigh hat geschrieben:Ohje ich glaube nur ein Gericht kann hier Licht ins dunkle bringen. Das WVG die Rechte an the walking dead hält wurde auch nicht bestritten, aber halten sie auch die Rechte an der Version mit AMC Logo oder handelt es sich um ein und dasselbe Werk?
Ich habe leider keine Ahnung und würde das natürlich auch gerne wissen. Allerdings befürchte ich eher das es keinen Unterschied macht, da offenbar WVG (bzw. der UK Firma von Fox USA) die "exploitation rights" für Germany erteilt wurden.
jhigh hat geschrieben:Wichtig ist halt was in dem Vertrag steht, dort müssten die Rechte ja genauer erläutert sein, was WVG machen darf und was nicht.
Alles in allem hat die Akte ungefähr 150 DINA4 Seiten, weshalb ich natürlich noch nicht alles gelesen haben kann. Da der Vertrag (allerdings mit geschwärzten Stellen) vorhanden ist, werde ich ihn zumindest mal überfliegen, finde ich noch was das mir wichtig erscheint, werde ich das noch hier posten.
jhigh hat geschrieben:Könntest du noch nachschauen von wann das Gutachten der Firma Guardley ist?
Das Gutachten des von Guardaley beauftragten Sachverständigen, dass S&P auf Verlangen des Gerichts in Köln beigefügt hat, ist auf 04/05/2010 datiert. Lustig daran ist lediglich, dass der gute Mann nicht mal den Abschluss richtig schreiben kann, den er als Legitimation dafür angibt, sich selbst als Experte zu bezeichnen (Batchelor statt korrekt Bachelor).

hobin
Beiträge: 16
Registriert: Samstag 28. Januar 2012, 18:38

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#569 Beitrag von hobin » Dienstag 5. Juni 2012, 19:32

@Isley
Zwei Fragen dazu:
1. Geht aus dem Vertrag das konkrete Datum hervor, ab wann wvg die Rechte an Staffel 2 in 11/2011 hat ?
2. Geht aus dem Vertrag hervor, ob wvg exklusive Rechte in Deutschland an Staffel 1 bzw. 2 hat ? Ohne Exklusivrecht sollte ja eigentlich nur der Rechteinhaber abmahnberechtigt sein, der dieses Recht innehat - außer man verstößt gegen genau das gewährte Recht z.B. DVD Distribution in Deutschland.

Isley
Beiträge: 49
Registriert: Sonntag 6. Mai 2012, 15:28

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#570 Beitrag von Isley » Dienstag 5. Juni 2012, 19:48

@hobin

1. In der eidesstattlichen Versicherung des Geschäftsführers der WVG Medien GmbH wird der 18.10.2011 als konkretes Datum des Ergänzungsvertrages für Staffel 2 genannt (November war also falsch, sorry! Hatte das bereits aus meiner Erinnerung heraus geschrieben, dieses Datum ist jetzt aber direkt abgelesen!).
2. In der gleichen eidesstattlichen Versicherung steht bezüglich den Rechten das die WVG die Nutzungs- und Auswertungsrechte u.a. für The Walking Dead Series 2 u.a. für das Gebiet Deutschland für den Bereich "Videorechte" exklusiv sowie eingeschränkt für den Bereich "Onlinerechte" zunächst bis zum 30.09.2012 übertragen bekommen hat.
Welche Einschränkungen im Bereich "Onlinerechte" gelten weiß ich wiederum (noch) nicht. Es sind aber viele Seiten Text (rund 30 zu dieser Sache) und eventuell ist das dort näher ausgeführt. Heute abend versuche ich mich mal dazu zu zwingen das noch zu lesen.

flerz
Beiträge: 1
Registriert: Dienstag 5. Juni 2012, 21:17

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#571 Beitrag von flerz » Dienstag 5. Juni 2012, 21:20

Hi,

wurde auch Abgemahnt, auch the Walking Dead, gleiche Kanzlei...
Falls ihr irgendwas neues rauskriegt bin gespannt, werden wohl jetzt ersteinmal mod.UE abschicken. Kann ich mit dem Vergleich auf den zweiten Brief warten?

schöne grüße
flerz

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#572 Beitrag von Steffen » Dienstag 5. Juni 2012, 23:10

@Isley,

vielleicht kannst Du das ganze Material einmal einscannen und rüberschieben.
Keine Angst, es wird erst einmal geprüft und nichts veröffentlicht.

VG Steffen

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#573 Beitrag von Steffen » Mittwoch 6. Juni 2012, 11:21

[quoteemopferlamm0815]Wir befinden uns hier ja auch in einem öffentlichen Forum und es hinterlässt natürlich auch einen

ganz anderen Eindruck (auf aktive und passive User), wenn die letzten Wochen einige Leute von den
letzten Bettlern schreiben oder anstehenden Klagen.

Das Ganze verbreitet sich dann wie ein Lauffeuer und schürt zusätzliche Panik. Man sollte auch nicht
außer Acht lassen, dass es Fälle von 2009 bzw. 2010 sind und die Leute, bis auf Bettler oder Anrufe,
ansonsten Ruhe hatten. Wenn dann auf einmal der Druck steigt, denkt sicher jeder Betroffene erst mal,
dass "die jeden kriegen und niemanden vergessen".

Ansonsten würde ich es aber auch wie JoeWaschl sehen. Jeden können die nicht verklagen aber hier lesen
wird man sicher fast ausschließlich negative Nachrichten und Ergebnisse.[/quoteem]

Ich habe dieses Posting mal schamlos entwendet und keine Panik, es ist kein Watschen für das entsprechende
Forum, sondern Ausdruck unserer unerschütterlichen Moral als ordentlicher Abgemahnter. Falls mich einer
noch nicht kennt, dieses war sarkastisch gemeint.



Das Glas ist halb voll und nicht halb leer bzw. rein durch
unsere Techniker analysiert zu 100 % voll (50 % Wasser, 50 % Luft)!


Klagen gab es, Klagen gibt es und Klagen wird es immer geben. Natürlich kann man theoretisch (und über
das Equipment verfügt WF) jeden Nichtzahler verklagen. Ob es aber auch tatsächlich passiert wird die Zeit
erbringen. Das ist doch auch nicht der entscheidende Punkt.

Der entscheidende Punkt ist doch, das -jeder-, der auf eine Abmahnung mit <<Abgabe der mod. UE + nicht
zahlen>> reagiert, mit dem Risiko einer möglichen Klage zurechtkommen muss! Und dieses Risiko kann man
bei der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung mit 1.000 - 1.200 € deklarieren. Dieses ist, war -jeden-
solange klar, als die Klagezahlen weit unten waren und man in den Foren schreiben konnte: "Ihr müsst schon
klagen, wenn Ihr meine Kohle haben wollt, aber dann reiß ich Euch den Poppes auf wie eine Schranktür. Ihr
habt keine Beweise und seit Betrüger!"
Aber genau, das tritt doch jetzt ein. Die versendeten Abmahnungszahlen werden nicht mehr erreicht wie
2008 - 2010, da die Auskunft LG's (eigentlich die rügende OLG's) genauer hinschauen, sich der Trend entwickelt
- so wie es von Anfang an sein sollte - nicht 200 € pro Antrag (wo 10.000 IP angehängt sind), sondern 200 €
pro IP berappt werden müssen und es war schon immer so, das die Höhe der Anzahl der Abmahnungen immer im
Verhältnis zu den Klagen steht. Viele Abmahnungen, wenig Nichtzahler - wenig Klagen, wenig Abmahnungen,
viele Nichtzahler - viele Klagen.
  • Sicherlich hat sich herauskristallisiert, dass die Standorte München, Köln und Hamburg die aktuell
    am strengsten urteilende Gerichte sind und egal ob es uns das gefällt oder nicht, dank des "fliegenden
    Gerichtsstandes" jeder sich das genehme Gericht aussuchen kann.
  • Sicherlich bekommt der sekundären Darlegungslast, eine große Bedeutung zu, die sich aus unserer Sicht zu
    einer Beweislastumkehr entwickelt und die Kläger aus der Pflicht genommen werden die Schuld zu beweisen.
  • Sicherlich wird jedes "Plädoyer" des Richters eröffnet mit dem Zitat aus dem BGH: "Sommer unseres Lebens"
    (stark vereinfacht von meinereiner):
    "Wird ein Filesharer in einer TB erwischt, die dabei verwendete IP durch den Provider einem Anschluss zugeordnet,
    kann man erst einmal davon ausgehen, dass diese Tat über den Anschluss aus getätigt wurde."
  • Sicherlich ist es ein "Erpressungsversuch", das der Richter, wenn er anscheinend, wenn er etwas Technisches
    nicht versteht, sofort ein unabhängiges Gutachten vorschlägt, was für den Verliere mit horrend hohen Kosten
    verbunden ist.
  • Sicherlich sollte: Ich war es nicht zureichen und der Kläger müsste die Schuld beweisen!


Aber liebe Leut,
  • Der § 32 ZPO gibt es nun einmal, und solange keine Gesetzesänderung in Aussicht, hat dieser Bestand.
    Das heißt, jeder kann sich den für sich günstigen und natürlich für den Beklagten ungünstigen Gerichtsstandort
    auswählen.
    Natürlich sollte man hier Frankfurt am Main und Düsseldorf aus Sicht der Abmahner meiden!
  • Natürlich geht der BGH (stark vereinfacht) von einer vermuteten Täterschaft aus, aber er sagt aber auch,
    das sich die Erklärungspflicht des Beklagten daraus resultiert. Das bedeutet doch, kommt man diese substantiiert
    nach, kann die Störerhaftung nicht über Gebühr angewendet werden.
  • Sicherlich wird der Richter, wenn die Schiene in technischer Richtung läuft, zur Klärung -seiner - offenen
    Fragen ein unabhängiges Gutachten vorschlagen. Natürlich ist dieses nicht billig und der Verlierer zahlt. Dann
    mus man eben diesen Schritt gehen, diesen Schritt auslassen oder, natürlich nur aus Kostengründen, diesen
    verneinen und sich vergleichen.
  • Sicherlich gibt es aber die sekundäre Darlegungslast schon weit vor den ersten Filesharing-Abmahnungen 2005.
    Bei Geschehensabläufen, wo ein Kläger keine Einsicht hat, muss der Beklagte sich erklären - substantiiert und
    nicht nur durch einfaches Bestreiten.
  • Wer beim Abmahnwesen von Schuld/Unschuld, Ich war es nicht/ich war es usw. ausgeht, hat nicht nur die Störer-
    haftung nicht verstanden, sondern schon verloren. Es geht immer nur um die Prüfpflichten des AI!
  • Wenn ich etwas behaupte, muss ich es zur Überzeugung des Gerichts beweisen.

Wo wir eigentlich wieder beim Ausgangspunkt angelangt wären. Ob eine Abmahnung berechtigt ist, wird vor Gericht
geklärt, aber auch, das jeder der nur mit einer <<mod. UE + nicht zahlen>> auf eine Abmahnung reagiert mit dem
Risiko einer möglichen Klage rechnen und noch wichtiger leben muss!

Sicherlich können die Abmahner nicht jeden verklagen, aber wenn du gerade den Brief dann erhältst, nützt dir
keine Foren-Durchhalteparole, sondern ein qualitativ guter Fachanwalt, eine sehr gute und durch dich beweisbare
Verteidigungsstrategie und eine große Portion Glück. Und nicht umsonst haben wir bei AW3P in unserem FAQ
aufgenommen: Klagen, 05. Was kann ich schon im Vorfeld unternehmen? Man sollte einmal aufhalten mit dem Beschönigen
und Aufruf zum "Endabgemahntensieg". Das geht definitiv in den Schlüppi, wenn sich die Klagezahlen - wie ersichtlich -
noch weiter erhöhen. Im Abmahnwahn gibt es keine Schema-F-Forenempfehlung, sondern diese muss immer flexibel angepasst
werden, egal wem dieses gefällt oder nicht.


Und ich wiederhole mich, genau das wollten wir doch! Oder?



VG Steffen

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#574 Beitrag von Steffen » Donnerstag 7. Juni 2012, 10:51

Damit keine Spekulationen mehr auftreten, oder Constanze noch in einem Jahr auf das OLG Köln (6 W 242/11) verlinkt, aus bestätigten Quellen hat S&P Log-Firma ein Gutachten, welches in Köln anerkannt ist, und die "Observer"-Auskünfte laufen unverändert wie vom Fließband!

VG Steffen

jhigh
Beiträge: 14
Registriert: Freitag 25. Mai 2012, 01:34

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#575 Beitrag von jhigh » Donnerstag 7. Juni 2012, 13:21

Sprich ein Beschwerdeverfahren bzgl. aktuellen Gutachten ist vom Tisch?

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#576 Beitrag von Steffen » Freitag 8. Juni 2012, 00:36

Auf Grundlage des fehlenden Gutachtens - ja.

VG Steffen

alexxx
Beiträge: 1
Registriert: Sonntag 10. Juni 2012, 22:42

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#577 Beitrag von alexxx » Sonntag 10. Juni 2012, 23:59

Hallo an alle,
Ich wurde auch Abgemahnt,am 8 Juni hatte ich einen Brief gleiche Kanzlei...S&P
wegen einen Film xvid.dvd.rip.avi

Habe angst das ich eine mod. ue alleine nicht schreiben kann,oder mir ein fehler passiert,denke das ich lieber zum RA gehe.Sind viele von euch bei RA wegen so einer sache?
Eigentliich ist das Brief an meinen Vater adressiert,er aber für 2 Wochen im Urlaub ist. Bis 17.06 ist die frist sonst wird gerichtlich was unternommen.


mfg
alex

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#578 Beitrag von Steffen » Montag 11. Juni 2012, 04:50

[quoteemalexxx]Eigentliich ist das Brief an meinen Vater adressiert, er aber für 2 Wochen im Urlaub ist. Bis 17.06 ist die frist sonst wird gerichtlich was unternommen.[/quoteem]

Du wurdest nicht abgemahnt, höchstens, Du warst es letztendlich.

Hier sollte schon der reagieren, der abgemahnt wird und an dem dieses Schreiben gerichtet ist. Und wenn Dein Vater nicht gerade im tiefsten Busch Afrikas unterwegs ist, wird er sicherlich telefonisch erreichbar sein. Du kannst nicht einmal hergehen und allein für Deinen Vater - ohne dessen Wissen - eine UE abgeben. Paps anrufen, ihm den Sachverhalt kurz schildern und er sollte dann S&P anrufen, um eine Fristverlängerung zu vereinbaren. Dieses ist ganz easy.

Ansonsten sollte er sich dann, nach Rückkehr, an den empfohlenen Vorgehensweisen orientieren.

VG Steffen

Peter79
Beiträge: 3
Registriert: Montag 11. Juni 2012, 08:01

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#579 Beitrag von Peter79 » Montag 11. Juni 2012, 08:25

Guten Tag,

ich habe Anfang April eine Abmahnung für eine Folge von The Walking Dead bekommen, mich hier informiert und eine mod. UE an Sasse und Partner gefaxt und per Einwurfschreiben an sie geschickt.
Jetzt habe ich einen Brief bekommen in dem steht:

"Sehr geehrter Herr xxx,

in oben bezeichneter Angelegenheit haben Sie eine die Wiederholungsgefahr ausräumende Unterlassungserklärung bislang nicht vorgelegt."

Danach folgt eine weitere Frist zur Abgabe der UA.

Heißt das nun, dass sie die mod UE nicht erhalten haben, oder dass sie nicht korrekt geschrieben war?

Bei "...gegenüber der Firma..." in der mod UE habe ich WVG Medien GmbH, Neumühlen 17, 22763 Hamburg angegeben. Die Adresse ist die von Sasse und Partner, als Vertreter von WVG. Eine Adresse von WVG war dem Schreiben nicht zu entnehmen. War das richtig oder falsch?

Vielen Dank,

Peter

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#580 Beitrag von Steffen » Montag 11. Juni 2012, 15:00

scanne bitte die mod. UE + das schreiben von s&p ein und schicke es mir
einmal per e-mail (steffen.heintsch@t-online.de).

bekommst dann antwort.

vg steffen

Antworten