Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Isley
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#481 Beitrag von Isley » Montag 14. Mai 2012, 18:56

@Keine Ahnung

Also ich würde sagen du fährst in dieser Situation damit am besten, deinen Nachbarn, nachdem er eine modifizierte Unterlassungserklärung abgab, einen Vergleich machen zu lassen. Und diesen Vergleich bezahlst dann du, bzw. du gibst ihm das Geld dafür.
Jede andere Situation hätte zur Folge das du dich als "Verletzer" outen müsstest und das wäre sicherlich nicht in deinem Interesse - übrigens auch nicht im Interesse deines Nachbarns (das solltest du ihm klarmachen) denn es wäre ja möglich das man ihn trotzdem als Störer belangt, insofern wärt ihr dann schlicht beide dran.
Ist zwar doof, aber du musst dir halt überlegen was passieren würde wenn du ihm nicht das Geld gibst, schließlich könnte er dich dann in Regress nehmen und eure Beziehung wäre dann sicherlich auch irreparabel beschädigt. Musst natürlich alles du selbst wissen, aber ich kann mir nicht vorstellen das man sich deswegen so viel zusätzlichen Ärger aufhalst.

PS: Mit dem Abmahner in Verbindung setzen ist auch eine furchtbar schlechte Idee! Dabei kannst du (oder wer auch immer) überhaupt nichts gewinnen und womöglich sogar zusätzlich noch was verlieren. Abseits der modifizierten Unterlassungserklärung sollte es da überhaupt keinen Kontakt geben.

PPS: Der einzige Weg die Schuld von sich zu schieben, IST dich zu beschuldigen. Was, wie schon gesagt, natürlich immer noch kein Garant ist das er nicht trotzdem als Störer dran ist, weswegen dieses Vorgehen nicht einmal in seinem eigenen Interesse ist.

Keine Ahnung
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#482 Beitrag von Keine Ahnung » Montag 14. Mai 2012, 19:16

@Isley

Vielen Dank für die rasche Antwort. Natürlich war mein Vorschlag, dass es alles über ihn läuft UND ich ihm dann das Geld gebe. Allerdings war es für ihn keine Option. Das mit dem Störer ist mir neu. Hab zwar in diesem Forum schon oft über Störer gelesen, konnte aber noch nicht viel damit anfangen. Werde mich diesbezüglich mal informieren und es meinem Nachbarn unterbreiten.

Isley
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#483 Beitrag von Isley » Montag 14. Mai 2012, 19:24

@Keine Ahnung

Als Anschlussinhaber ist man für diesen Anschluss in gewissem Umfang verantwortlich. Das ist die sogenannte Störerhaftung. Das heißt in diesem Kontext, dass man unter Umständen auch dann belangt werden kann, wenn man selbst tatsächlich nichts gemacht hat, wie es wohl mit deinem Nachbarn ist. Ohne diese Störerhaftung hätten die Abmahner ja nie einen Ansatzpunkt, denn dann könnte ja jeder sagen er sei lediglich der Anschlussinhaber, aber nicht die Person die die vermeintliche Urheberrechtsverletzung begangen hat. Dem Gesetzgeber geht es eben darum das Abmahner möglichst immer zu ihrem Geld kommen, auch dann wenn sich die Person gar nicht ermitteln lässt, die es vermutlich wirklich war.
Es gibt doch immer mal wieder diese Fälle wo Gaststätten abgemahnt werden, weil sie in ihrem Lokal freies WLAN haben und einer der Gäste hat dann vermutlich was urheberrechtlich geschütztes runtergeladen. Die haben natürlich keine Ahnung wer es war, kommen aber trotzdem nicht ums Zahlen herum.

Nalea
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#484 Beitrag von Nalea » Dienstag 15. Mai 2012, 14:08

Kann mir bitte jemand helfen? Ich habe auch eine Abmahnung erhalten. Ich lade nichts runter. Ich war aber zu diesem Zeitpunkt gar nicht zu Hause, mein anschluß ist auch mit WPA-PSK mit 16stelliger Code gesichert. Wie soll ich in so einem Fall vorgehen?
Vielen Dank.

Nalea
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#485 Beitrag von Nalea » Dienstag 15. Mai 2012, 14:41

kirchi, vielen Dank für Deine Hilfe.

Nalea
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#486 Beitrag von Nalea » Dienstag 15. Mai 2012, 14:43

noch eine Frage, falls eine Klage kommt, kann ich immer noch den Fall ohne Gericht klären? z. Bsp. mit Zahlung

Abgemahnter XYZ
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Brief nach Widerspruch erhalten

#487 Beitrag von Abgemahnter XYZ » Mittwoch 16. Mai 2012, 19:17

Hallo Leute,

ich hatte vor etlichen Monaten eine Abmahnung bekommen, dann eine mod. UE erstellt und nicht bezahlt (waren ca 800€)

Später gab es eine weitere Zahlungsaufforderung (wurde ignoriert), dann ein Mahnbescheid (wurde Widerspruch eingelegt).

Nun (ca. 6 Wochen später) habe ich einen Brief vom Amtsgericht A erhalten, Inhalt:

" Sehr geehrter Herr ABC,

in o.g. Mahnsache wurde Widerspruch erhoben.

Die Voraussetzung für die Abgabe des Verfahren liegen nunmehr vor.

Demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung ses streitigen Verfahrens an das

Amtsgericht Hamburg - Zivilabteilung- abgegeben worden.

Richten Sie zukünftige Eingaben nur noch an das vorbezeichnete Prozessgericht."

Wird nun automatisch ein Verfahren eingeleitet? Ist es nun definitiv an der Zeit, einen Anwalt zu konsultieren, oder muss der Abmahner (Sasse & P) erst aktiv werden?

Kurzum: Warten, oder (mit anwaltlicher Hilfe) aktiv werden?

Für eure Mühen vorab vielen Dank!

Beste Grüße,

Abgemahnter

Abgemahnter XYZ
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Re: Brief nach Widerspruch erhalten

#488 Beitrag von Abgemahnter XYZ » Mittwoch 16. Mai 2012, 19:18

Abgemahnter XYZ hat geschrieben:Hallo Leute,

ich hatte vor etlichen Monaten eine Abmahnung bekommen, dann eine mod. UE erstellt und nicht bezahlt (waren ca 800€)

Später gab es eine weitere Zahlungsaufforderung (wurde ignoriert), dann ein Mahnbescheid (wurde Widerspruch eingelegt).

Nun (ca. 6 Wochen später) habe ich einen Brief vom Amtsgericht A erhalten, Inhalt:

" Sehr geehrter Herr ABC,

in o.g. Mahnsache wurde Widerspruch erhoben.

Die Voraussetzung für die Abgabe des Verfahren liegen nunmehr vor.

Demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung ses streitigen Verfahrens an das

Amtsgericht Hamburg - Zivilabteilung- abgegeben worden.

Richten Sie zukünftige Eingaben nur noch an das vorbezeichnete Prozessgericht."

Wird nun automatisch ein Verfahren eingeleitet? Ist es nun definitiv an der Zeit, einen Anwalt zu konsultieren, oder muss der Abmahner (Sasse & P) erst aktiv werden?

Kurzum: Warten, oder (mit anwaltlicher Hilfe) aktiv werden?

Für eure Mühen vorab vielen Dank!

Beste Grüße,

Abgemahnter

Edit: Mittlerweile beläuft sie die Schadenersatzsmme auf 1105,80€

Abgemahnter XYZ
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#489 Beitrag von Abgemahnter XYZ » Mittwoch 16. Mai 2012, 21:27

Hallo Kirchi,

vielen Dank für Deine Antwort!

Ich mache mir ungern (großartig) Gedanken über Dinge, die noch nicht akut sind, über Eventualitäten.

Ohne Frage werde ich mir im Falle einer Anklage einen Fachanwalt nehmen.

So wie ich es verstanden habe, befinde ich mich aktuell in etwa an dem Punkt, an dem ich schon bei der ersten Abmahnung stand: Man will Geld von mir, hat aber bislang (aus Gründen der Kosten doer der Zeit) noch keine Klage erhoben.

Hat sich denn seit dem Mahnbescheid etwas zu meinem Nachteil verändert?

Ist der oben zitierte Brief ein Indiz dafür, dass es brenzlig wird, oder befinde ich mich noch im "automatisierten" Prozessablauf?

Beste Grüße und allen Vätern morgen einen feinen Tag :-)

Isley
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#490 Beitrag von Isley » Donnerstag 17. Mai 2012, 00:39

Abgemahnter XYZ hat geschrieben:Hat sich denn seit dem Mahnbescheid etwas zu meinem Nachteil verändert?
Also die Summe die du zahlen müsstest, wenn sie denn Ernst machen sollten, wird halt immer höher. Ansonsten AFAIK nichts. Viel Glück!

Jack
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#491 Beitrag von Jack » Dienstag 22. Mai 2012, 03:54

Hallo zusammen,
auch ich habe heute Post von Sasse & Partner bekommen, es soll angeblich um "Iron Sky" gehen.
Als Beweise werden mir IP, Datum, Dateiname und Hash vorgelegt, alles angeblich von der Firma Guardaley beweissicher ermittelt.
Jetzt habe ich mich schon etwas durchs Forum hier gelesen und dabei konnte ich den guten Ruf dieser Firma einfach nicht übersehen, besonders durch das Urteil in Berlin

Ich habe nicht vor dieser bande auch nur einen Cent zu geben und würde im zweifelsfalle auch vor Gericht gehen.
Die große Frage ist jetzt nur wie reagiere ich am besten? Ich erkenne jedenfalls die "beweissicherheit" von Guardaley nicht an.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#492 Beitrag von Steffen » Dienstag 22. Mai 2012, 10:14

[quoteemJack]Als Beweise werden mir IP, Datum, Dateiname und Hash vorgelegt, alles angeblich von der Firma Guardaley
beweissicher ermittelt. Jetzt habe ich mich schon etwas durchs Forum hier gelesen und dabei konnte ich
den guten Ruf dieser Firma einfach nicht übersehen, besonders durch das Urteil in Berlin

Ich habe nicht vor dieser Bande auch nur einen Cent zu geben und würde im Zweifelsfalle auch vor Gericht
gehen. Die große Frage ist jetzt nur wie reagiere ich am besten? Ich erkenne jedenfalls die "Beweissicherheit"
von Guardaley nicht an.[/quoteem]

O.K., dann tu etwas dagegen!
Formloses Beschwer-Schreiben bzw. Anwalt Beauftragen zur Einleitung eines Beschwerdeverfahrens gegen die
Gestattungsanordnung (solange kein Gutachten vorliegt) am zuständigen OLG (z.B. Telekom = Köln) - auf der
Grundlage OLG Köln vom 20.01.2012, Aktenzeichen: 6 W 242/11.

OLG Köln - Az. 6 W 242/11:
"Das Erfordernis der Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung dient dem Schutz der am Verfahren zunächst
nicht beteiligten Anschlussinhaber, der durch eine unberechtigte Inanspruchnahme in erheblicher Weise in
seinen Rechten verletzt wird [...]. Dieser Schutz läuft leer, wenn die Ordnungsgemäßheit der Ermittlungen
erst im Nachhinein (also nachdem die Auskunft erteilt worden ist) auf die Rüge des Anschlussinhabers hin
ermittelt wird. Vielmehr muss dem Erfordernis der Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung bereits im
Zeitpunkt der Antragstellung genügt werden. Der Rechteinhaber muss daher, bevor er mit der Ermittlung von
Rechtsverletzungen beginnt, sicherstellen, dass diese Ermittlungen ordnungsgemäß durchgeführt werden und
dass er dies dokumentieren kann. Setzt er hierfür eine Software ein, muss diese durch einen unabhängigen
Sachverständigen überprüft und regelmäßig kontrolliert werden. Eine nachträgliche Untersuchung der
eingesetzten Software durch das Gericht mit ungewissem Ausgang (vgl. Beschluss des Senats vom 7.9.2011 –
6 W 82/11) genügt dagegen nicht, um eine Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung begründen zu können. "

Ich orakle Dir, bei all Deinen schön zu lesenden Kampfparolen, was jetzt kommen wird: “Ach ne, wer weiß
wie der Abmahner reagiert; am OLG, das ist bestimmt teuer; Anwalt, nein, der will nur mit meinen Leid Geld
verdienen; das trau ich mir nicht zu; das ist doch sowieso nur ein Klüngel“ usw. usf. Denn wenn es ernst
wird, kneift der normale Abgemahnte seinen Schwanz ein. Oder es kommt, "nein Du täuschst Dich ich ziehe dies
durch" - und es ward nie mehr von Dir gelesen! Sry, aber so isses!


Dann gibt es immer wieder User wie “Bunte-Tüte-Baxter“ oder den “Großen Grazer57“, die denken, mit ein paar
öffentliche Links, könne man vor Gericht eine Log-Firma als unseriös darstellen und unglaubhaft machen, weil
sie einen fragwürdigen Ruf hätten. Das ist aber zu 100% lilabunte Tagträumereien von anonymen Foren-Usern!


Welchen Ruf denn? Zur Zeit fliegt dem Antragsteller zur Herausgabe von Verkehrsdaten (§ 101 IX UrhG) dieser
um die Ohren, weil Guardaley kein aktuelles Gutachten über die Software innehat. Nichts weiter. Ihr müsst
jetzt etwas daraus machen, außer Gerüchte weiter zu tragen. Wenn die in Balde ein Gutachten haben, ist
wieder Schicht im Schacht. Urteil Berlin? So ein Schwachsinn! Hier mal die Meinung in aktuellen S&P
Klageverfahren, die übrigens auch vom Amtsrichter geteilt wird - zum LG Berlin:

[...] Es ist nicht im Ansatz erkennbar, welche Auswirkungen die in dem vom Beklagten
übermittelten Schriftsatz enthaltenen Behauptungen für das vorliegende Verfahren haben
sollten oder könnten. Der Schriftsatz betrifft Behauptungen aus einem Verfahren, das
mit dem vorliegenden in keinerlei Zusammenhang steht. Insbesondere betrifft das dortige
Verfahren einen Ermittlungsauftrag, der nicht von der Klägerin erteilt wurde. Welchen
genauen Umfang/Inhalt der dortige Ermittlungsauftrag hatte, ist bislang gerade nicht
erklärt. [...]


[...] Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um einen Schriftsatz
aus einem einstweiligen Verfügungsverfahren handelt. Ferner ist das in einem Eilverfahren zu erbringende
Beweismaß - wie der Beklagte und insbesondere der Beklagtenvertreter wissen sollten - im Gegensatz zu
einem Hauptsacheverfahren herabgesetzt. [...]


[...] Selbst jedoch in den Fall, dass in dem dortigen Eilverfahren eine für die dortige
Verfügungsklägerin negative endgültige Entscheidung erginge, hätte diese Entscheidung
keinerlei Relevanz, geschweige denn Bindungswirkung für den hier vorliegenden Rechtsstreit. [...]



Und zu guter Letzt, wird eine Log-Firma in einem Klageverfahren nur, wenn überhaupt, als Zeuge auftreten
und nicht als Partei. Und wenn Du die Beweissicherheit anzweifelst, wärst Du vielleicht die beweisbelastende
Partei, sprich Du bezahlst den Kostenvorschuss für ein unabhängigen Gutachten. Dann sind die ganzen
“Abmahnhelden“ eher (aber auch verständlich) kleinlaut und nehmen dankbar den richterlichen Vergleich an.
Vielleicht täusche ich mich auch in Dir, dann sry, aber der Alltag ist in einem Gerichtssaal vor Menschen
aus Fleisch und Blut sowie einer Identität und nicht aus irgendeiner Polemik, in einem anonymen Forum.

Jeder kann sich doch auch die Frage stellen, wo sind - nach dem LG Berlin - die ganzen angekündigten
neg. Feststellungsklagen, die man in fast jedem Anwalts-Blog lesen konnte? Nur Polemik!


VG Steffen

Jack
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#493 Beitrag von Jack » Dienstag 22. Mai 2012, 14:35

Steffen, gehen wir einfach mal davon aus das ich ein User bin der sich wirklich wehren will, ist nicht ganz leicht aber einen Versuch wert ;)

Aber du hast natürlich Recht, vor Gericht zählen nur die Fakten und keine Gerüchte oder ein "Ruf".
Sollte die Log-Firma als Zeuge auftreten muss sie von sich ja erstmal darlegen warum sie fähig ist als solcher aufzutreten.
Sprich, ob die ganzen OLG Köln geforderten Sicherheiten gegeben waren/sind.
Ich kann ja auch einfach meinen Onkel Hans aufrufen, der war mal Techniker und kennt deshalb natürlich alles bestens.

Naja, ich bin jedenfalls Donnerstag Mittag beim Anwalt meines Vertrauens und werde mir von ihm ein Beschwer-Schreiben aufsetzen lassen.
Inhaltlich wird es um die "beweissichere Dukmentation" der Guardaley ltd. laut OLG Köln gehen, danach werd ich erstmal abwarten.

Jack
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#494 Beitrag von Jack » Dienstag 22. Mai 2012, 15:28

Steffen hat geschrieben: weil Guardaley kein aktuelles Gutachten über die Software innehat
Was mir gerade noch durch den Kopf geht.
Warum darf eine Firma oder ein Anwalt auf Basis dieser Arbeitsweise ohne Gutachten überhaupt meine Daten beim Provider erfragen?
Da kann jede möchtegern IT Firma daher kommen, sowas ist doch nicht rechtens.

Jack
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#495 Beitrag von Jack » Dienstag 22. Mai 2012, 17:50

Das ist dan ja nur ein weitrer Punkt wo man angreifen könnte und vllt auch einfach mal strafantrag gegen das zuständige Landgericht stellen sollte.
Mir fallen da sofort Worte wie "falsche Verdächtigung", "Verfolgung Unschuldiger", "Dienstunfähigkeit" und Ähnliches ein.

Die Auskunft von meinen persönlichen Daten nur auf Grund der nicht von dritten überprüften Behauptungen einer Firma stellt für mich ganz klar einen Verstoß gegen Art. 10 GG dar. Ich werde jedenfalls auch Akteneinsicht beantragen, wie genau da was vergestellt worden sein soll.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#496 Beitrag von Steffen » Mittwoch 23. Mai 2012, 11:16

[quoteemJack]Das ist dann ja nur ein weiterer Punkt, wo man angreifen könnte und vllt. auch einfach mal Strafantrag
gegen das zuständige Landgericht stellen sollte.
Mir fallen da sofort Worte wie "falsche Verdächtigung", "Verfolgung Unschuldiger", "Dienstunfähigkeit"
und Ähnliches ein.[/quoteem]

@Jack,

natürlich kann jeder machen und lassen, was er will.

Man sollte aber erst einmal sehen, die Prozedur der Beauskunftung ist Vergleichbar mit einem Einstweiligen
Verfügungsverfahren. Das bedeutet, hier zählen Glaubhaftmachung und der Anscheinsbeweis sowie die Offen-
sichtlichkeit der Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß. Das Beweismaß ist gegenüber z.B. einem Haupt-
sacheverfahren herabgesetzt, da es einerseits um Eilbedürftigkeit geht und andermal ist ja der Sinn dieser
Beauskunftung, das der Antragsteller die Rechtmäßigkeit in einem Zivilverfahren nachweisen muss. Bislang
wurden die eidesstattlichen Erklärungen der GF der Log-Firma als ausreichend bzw. Sachverständiger Zeuge
(Begutachter) eingestuft - jetzt eben nicht mehr. Das liegt immer im Ermessen der Richter, denn auf Hamburg
ist es eben ausrechend.

Hier lässt sich absolut nichts Strafrechtliches Relevantes daraus ableiten.

Deshalb sollt man das Beschwerdeverfahren am OLG - jetzt - durchziehen. Halte uns mal auf den Laufenden.

VG Steffen

speedport
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#497 Beitrag von speedport » Mittwoch 23. Mai 2012, 21:08

Hallo zusammen,

habe heute auch eine Abmahnung von Sasse & Partner erhalten.
Das besondere ist, ich habe einen Speedport W921V Router der Telekom im Einsatz der ja bekanntlich eine eklatanten Sicherheitslücke besaß (fällt in den angebenden Zeitraum der angeblichen Urheberrechtsverletzung), durch die ein Angreifer auch bei ausreichendem Schutz in das gesicherte WLAN eindringen konnte. Ich bin der Meinung, dass auf diesem Wege die angebliche Urheberrechtsverletzung begangen worden sein muss.

Nun meine Frage - soll ich trotzdem die mod. UE abgeben? Die Frist ist von der Kanzlei sehr kurz gesetzt (ca. 1 Woche)
Falls ja, wäre es sinnvoll die Kanzlei bereits frühzeitig auf den Router mit Sicherheitslücke hinzuweisen, oder sollte man sich das für eine etwaige Verhandlung sparen?

Vielen Dank für die Hilfe!

r00b3n
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#498 Beitrag von r00b3n » Donnerstag 24. Mai 2012, 13:02

Hallo Forengemeinschaft,

heute kam bei mir auch eine Abmahnung an, es handelt sich um eine Folger der US-Serie "The Walking Dead". Gefordert wird eine Summe von 800,- €. Nun habe mich jetzt in die Problematik eingelesen, ein paar Fragen sind trotzdem noch offen. Mein Plan sieht im Moment so aus:

1. ModUE per eMail und Einschreiben versenden

Frage 1: Ist es hilfreich, gleich alle Folgen der Staffel anzugeben? Oder nur die benannte Folge. Hierzu gibt es ja unterschiedliche Meinungen, wie ist der aktuelle Stand der Ding bez. dieser Frage?

Frage 2: Gibt es spezielle UEs in meinem Fall, oder reicht die MusterUE die in Steffens Signatur angeboten wird?


2. Abwarten

Frage 1: Hierbei besteht ja bekanntermaßen das Risiko, dass man vor Gericht gehen muss. Ist es einem dann immer noch möglich, einen Vergleich anzustreben? (500€ sind mir immernoch lieber als 800€)

Frage 2: Wird S&P von sich aus einen Vergleich anstreben, zum Beispiel in den darauffolgenden Briefen?

Frage 3: Falls man sich für das Nichtzahlen entscheidet, ab wann empfiehlt es sich, einen Vergleich anzustreben oder ggf. einen Anwalt hinzuzuziehen (Anwalt ist eigentlich KEINE Option für mich, da zu teuer).



3. Falls ich mich doch für eine Zahlung entscheiden sollte, wie erreiche ich einen Vergleich? Gibt es da auch Mustertexte zu? Und welche Summe kann ich anstreben?

Ich würde alles am liebsten ohne Anwalt regeln und so schnell wie möglich über die Bühne kriegen. Gibt es eigentlich Statistiken, die sagen, bei wievielen "Nichtzahlern" schlußendlich doch noch eine Klage angestrebt worden ist?


Ich hoffe mir kann geholfen werden - und schonmal vorneweg vielen Dank für dieses tolle Forum. Ich bin im Moment total hysterisch und muss das alles erstmal verdauen.

Isley
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#499 Beitrag von Isley » Donnerstag 24. Mai 2012, 15:24

@r00b3n

Zu Frage 1.1: Hier im Forum habe ich oft gelesen das von S&P _bisher_ keine Folgeabmahnungen bekannt sind. Letztlich ist es aber schon wieder eine der Situationen wo dir keiner die Entscheidung abnehmen kann. Wenn du Angst vor Folgeabmahnungen hast, dann solltest du vielleicht mehr als die eine abgemahnte Folge angeben. Sonst nicht.

2.1: Man kann sich normalerweise bis ganz zum Schluss vergleichen. Selbst das was dem Verklagten dann vom Richter aufgedrückt wird ist ja dann ein Vergleich, "nur" steigen eben eventuell die Kosten weiter.

2.2: Natürlich werden sie das nicht, es geht ihnen ja schließlich nur darum möglichst viel Geld von dir zu bekommen. Ich habe einen ersten Brief/Antwort auf meine mod. UE erhalten und darin schreiben sie sogar das irgendeine Summe unterhalb 800 absolut ausgeschlossen ist (ich zitiere nur sinngemäß). Typische Drohgebärde halt.

2.3: Sobald die Gerichtspost kommt.

Selbst wenn es Statistiken darüber gäbe, würden sie dir nicht helfen. Denn es weiß ja niemand außer S&P wer von den vielen tausend Abgemahnten dann auch verklagt wird. So oder so müsstest du mit dem Risiko leben einer der wenigen "Gewinner" zu werden.

r00b3n
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#500 Beitrag von r00b3n » Donnerstag 24. Mai 2012, 16:03

Isley hat geschrieben:@r00b3n

Zu Frage 1.1: Hier im Forum habe ich oft gelesen das von S&P _bisher_ keine Folgeabmahnungen bekannt sind. Letztlich ist es aber schon wieder eine der Situationen wo dir keiner die Entscheidung abnehmen kann. Wenn du Angst vor Folgeabmahnungen hast, dann solltest du vielleicht mehr als die eine abgemahnte Folge angeben. Sonst nicht.

2.1: Man kann sich normalerweise bis ganz zum Schluss vergleichen. Selbst das was dem Verklagten dann vom Richter aufgedrückt wird ist ja dann ein Vergleich, "nur" steigen eben eventuell die Kosten weiter.

2.2: Natürlich werden sie das nicht, es geht ihnen ja schließlich nur darum möglichst viel Geld von dir zu bekommen. Ich habe einen ersten Brief/Antwort auf meine mod. UE erhalten und darin schreiben sie sogar das irgendeine Summe unterhalb 800 absolut ausgeschlossen ist (ich zitiere nur sinngemäß). Typische Drohgebärde halt.

2.3: Sobald die Gerichtspost kommt.

Selbst wenn es Statistiken darüber gäbe, würden sie dir nicht helfen. Denn es weiß ja niemand außer S&P wer von den vielen tausend Abgemahnten dann auch verklagt wird. So oder so müsstest du mit dem Risiko leben einer der wenigen "Gewinner" zu werden.
Vielen Dank für deine Antwort!

Zu 2.2.: Also ALLE Briefe weiterhin ignorieren, bis eventuell die Gerichtspost kommt (sofern ich mich für das Nichtbezahlen entscheide)?


Darf ich fragen wie das alles bei dir geendet ist?

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