Wenn man unberechtigt abgemahnt wurde, kann man diese unberechtigte Abmahnung unverzüglich zurückweisen.
Hier sollte aber die Beweisbarkeit und Sachlage eindeutig sein, da man leicht eine EV fangen kann.
Ich resümiere einmal.
- Zeitpunkt des angeblichen Rechtsverstoßes - November 2011
- Zu diesem Zeitpunkt, warst Du nicht mehr Anschlussinhaber des beauskunfteten Internetzugangs, da Du
schon seit Juni 2011 diesen wegen Umzug umgemeldet hast auf eine andere Person. Das diese Ummeldung des
Vertragspartners auch vom Provider vor dem Log-Zeitpunkt vorgenommen wurde, liegt dir schriftlich vor.
Inhaber des in der Abmahnung benannten Internetzuganges warst.
Einfach einen Schriftsatz, der ungefähr so geht:
Aktenzeichen>
<Anschrift des Abmahners>
Zurückweisung Abmahnung vom <Datum>, Az. <xyz>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich mit sofortiger Wirkung vorgezeichnete unberechtigte Abmahnung zurück, da ich zum angeblichen
Tatzeitpunkt kein Inhaber des beauskunfteten Internetzuganges mehr gewesen bin. Durch einen Wohnungswechsel
wurde der juristische Vertragspartner beim zuständigen Provider ordnungsgemäß umgemeldet. Die ordnungsgemäße
Durchführung des Wechsels des juristischen Vertragspartners wird von meinem Provider bestätigt (siehe Anlage).
<Ort>, den <Datum >
_______________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Anlage:
Bestätigung Ummeldung AI durch den Provider vom <Datum>
- vor dem Log-Zeitpunkt umgemeldet wurde! Wenn Du dir nicht 100%ig sicher bist, solltest Du erst einen Fachanwalt
konsultieren.
VG Steffen