Abmahnungen von RA Munderloh

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Narima
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Abmahnungen von RA Munderloh

#1 Beitrag von Narima » Mittwoch 7. März 2012, 15:12

bin neu hier und finde hier irgendwie keinen button um einen neuen thread zu verfassen...

Bekam am Freitag eine Abmahnung - die Frist war schon abgelaufen - tja, die 7 Tsge sind ungünstig wenn man nicht jeden Tag seinen Briefkasten überwachen kann dank Urlaub ...

Montag beim Anwalt und ernüchternde Fakten...

Kein W-Lan installiert (also keine Störerhaftung), das angegebene P2P Programm befindet sich noch nichtmal auf dem Rechner... der 3d Porno ist mir unbekannt... Ich hab nur ein Auge und kann eh kein 3D sehen...

Da der Vorfall am 3.1. angeblich war sind natürlich keine Logs mehr vorhanden. Ich war sehr entsetzt als mir vom auf Medienrecht spezialisierten Anwalt geraten wurde eine Mod. UI abzugeben + Zahlung der hälfte der von Munderloh geforderten Summe. Laut Anwalt ist eine generelle UI für alle Titel nicht gültig , ich kann also nur zittern daß nicht die weiteren Titel dann angemahnt werden. Nicht nur daß ich das Programm nichtmal auf meinem Rechner habe und wie gesagt auch keinerlei W-Lan, auch der Hashcode der Datei existiert nicht nach Installation des angeblich vorhandenen Clients der erst nach Erhalt des Schreibens installiert wurde.

So wie ich das per Anwal erklärt bekommen habe, gleicht das einem Hexenprozeß:

Ich habe weder P2P noch W-Lan, werde aber trotzdem verklagt und die Beweispflicht daß ich unschuldig bin liegt bei mir - da die Daten aber schon lang gelöscht sind, hab ich auf gut Deutsch die A-Karte gezogen und wenn man anderen I-Net Usern glauben mag, schützt auch nicht das Steckerziehen da schon Leute erfolgreich abgemahnt wurden die zu fraglichem Zeitpunkt wegen I-Netausfall über mehrere Tage nichtmal den Verstoß begangen haben hätten können... Störerhaftung wegen WLan fällt auch aus somit...

Das Problem ist ja wenn man googelt hinreichend bekannt - es kann jeden treffen da eine I-Net Adresse reicht - muß ja nichtmal ein Client vorhanden sein, auch ohne W-Lan reicht die Beschuldigung.
Der Nachweis der Unschuld muß erbracht werden und da die Daten ja vom Provider gelöscht werden und die Verschickung der Abmahnbriefe erst nach läschung erfolgt, hat man die A-Karte.

Ich frag mich nun : was kann man dagegen machen ? Mein Mann kann innerhalb kurzer Zeit einen IP Scanner programmieren - es muß ja nur auf der IP ein Rechner überhaupt antworten - wenn er RA wäre, könnte er dann zum Provider gehen und Adresse fordern und seinen Gelddruckmaschine äh Drucker in Gang setzen und einfach mal behaupten daß von dem Rechner was unerlaubtes gemacht wurde. Da es nicht wie im Strafprozeß ist wo die Beweislast beim Kläger ist, kann einem ja nix passieren. Selbst wenn ich mir I-Net Adressen ausdenke die gar nicht aktiv sind, ists halt ein Zahlendreher, ein Versehen, mir passiert jah nix als Ankläger...

Gibts denn keinerlei Möglichkeit dagegen vorzugehen ? Es kann doch nicht sein daß es wie im Mittelalter läuft wo es ausreichte als Hexe angeklagt worden zu sein.
Mein Rechtsempfinden ist sehr gestört jedesmal wo ich im WWW online bin und meine IP erscheint, damit rechnen muß, daß mir ein Abmahnbrief ins Haus flattert wo die Beweislast bei mir hängen bleibt und ich einen Anwalt konsoltieren muß den nichtmal die Rechtschutzversicherung zahlt...

Randerscheinung
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Re: Abmahnungen durch RA Munderloh

#2 Beitrag von Randerscheinung » Mittwoch 7. März 2012, 15:14

Überleg mal ob du vielleicht ein DSL Modem verkauft hast ohne vorher deine Benutzerdaten zu löschen.

wasstimmtnicht
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Re: Abmahnungen durch RA Munderloh

#3 Beitrag von wasstimmtnicht » Mittwoch 7. März 2012, 15:16

@Narima

"Laut Anwalt ist eine generelle UI für alle Titel nicht gültig , ich kann also nur zittern daß nicht die weiteren Titel dann angemahnt werden."

Was sollen denn noch für Titel kommen wenn du nicht aktiv P2P betreibst?

"Nicht nur daß ich das Programm nichtmal auf meinem Rechner habe und wie gesagt auch keinerlei W-Lan, auch der Hashcode der Datei existiert nicht nach Installation des angeblich vorhandenen Clients der erst nach Erhalt des Schreibens installiert wurde."

Soll das heißen das du nach der Abmahnung ein P2P Client installiert hast?

Um was zu tun?

"Ich habe weder P2P noch W-Lan"

Dann Sammle Zeugenaussagen und mach das Eidesstattlich.
Wenn es zum Prozess kommt hast du was in der Hand.

Ein paar Punkte in deinem Post sind sehr verwirrend.

Narima
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Re: Abmahnungen durch RA Munderloh

#4 Beitrag von Narima » Mittwoch 7. März 2012, 15:18

nein, definitiv nicht. Das letzte DSL Teil ist vor einem Jahr bei einem Blitzschaden definitiv kaputt gegangen - also ist auch nix im Abfall gelandet wo jmd noch irgendwas auslesen hätte können.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#5 Beitrag von Steffen » Mittwoch 7. März 2012, 15:36

[quoteemNarima][...] Bekam am Freitag eine Abmahnung - die Frist war schon abgelaufen - tja, die 7 Tage sind ungünstig wenn man nicht jeden Tag seinen
Briefkasten überwachen kann dank Urlaub ... [...][/quoteem]

Das ist erst einmal unwichtig, denn wenn man in den Urlaub fährt und keine Person des Vertrauens bestimtt, die den Briefkasten sichtet -
hat man Pech. Klingt zwar jetzt hart und komisch, ist aber so. Geht aber nicht gegen Deine Person.


[quoteemNarima][...] Montag beim Anwalt und ernüchternde Fakten... [...][/quoteem]

Die wenigsten Abgemahnten verstehen nicht, dass es erst einmal nicht darauf ankommt, auf Dinge wie “Unschuld/Schuld“ bzw. “Ich war es/
Ich war es nicht“.

Es wurde eine offensichtliche Rechstverletzung festgestellt und dokumentiert, auf grund einer gestattungsanrdnung wurde der Klarname +
Hausnummer des Anschlussinhaber zugeordnet - jetzt erhöält der Anschlussinhaber (AI) eine Abmahnung, wo er aufgefordert wird zur
Abgabe einer Unterlassungserklärung (UE) + der Abgeltung der entstandenen Anwaltsgebühren (AG) und des Schadensersatzes (SE).

Das große Problem - wer sich auf etwas beruft, der muss es beweisen. Wenn Du sagst, dass Du bzw. Dein Mann nicht un frage kommt,
dann beweise es einmal. Und das ist das Schwere, insbesondere, ohne WLAN.

Halte Dich doch einfach an die empfohlene Vorgehensweise (bei Fragen ruf mich einfach an: 09262-974217):



Vorgehensweisen eines Abgemahnten:
  • 1. man gibt eine mod. UE ab
    - Hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
    - Link: mod. UE
    - Link: schlafende Hunde wecken

    2. Nichtzahlen (Risiko) oder Zahlen (Sicherheit)

    2.1. Man entscheidet sich für das Nichtzahlen
    - Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
    einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.

    2.1.1. Man beantragt eine Akteneinsicht in die Beschlussakte
    - Wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
    wichtig!
    - Link: Warum?
    - Link: Wie?
    - Link: Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren

    2.2. Man entscheidet sich für das Zahlen
    - Wer den außergerichtlichen Rechtsstreit erledigt wissen will, kann trotz Abgabe der mod. UE zahlen.
    - Wenn man diesen Sicherheitsweg aber einschlägt, sollte man versuchen die Höhe des Pauschal-
    betrages zu drücken. Hier haben die meisten Kanzleien einen Spielraum.

    Beachte:
    - Anwälte sind sensibel; höflich bleiben und vermeide ein Schuldeingeständnis.

    Musterschreiben eines möglichen privaten Vergleich: Link

    3. Verjährungsfrist
    Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreiben Sylvester 24:00 Uhr
    Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
    - Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.

    !
    Hinweis:
    Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
    Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
    Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
    Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.

    4. Man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
    Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
    spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!

    5. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.
VG Steffen

Narima
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#6 Beitrag von Narima » Samstag 10. März 2012, 01:55

@wasstimmtnicht

der RA vertritt weitere Titel der Firma von der ich eben einen Titel gesaugt haben soll.
Ich habe den abgemahnten Titel nicht gesaugt - die blose Behauptung reicht ja anscheiend schon - was würde jmd daran hindern, gleich alle Titel nacheinander anzumahnen ? Der Abmahnanwalt braucht ja keinen Beweis wie man merkt. Auf die IP Daten ist ja gepfiffen (sie werden ja auch nach 7 Tagen gelöscht).
Mein Rechner ist bis auf t-offlineunterbrechung 24/7 im I-Net. 7 Tage wird ja die IP geloggt und wie man ja nachlesen kann sind Scanner fehlerhaft und auch bei der T-kom gibts Fehlerquellen. Leider leider wird ja nur eine IP geloggt - aber daß auf dem Rechner fast ständig Datenverkehr dank WOW ist, sagt ja nichts aus - hier würde ich mir wünschen daß wirklich geloggt wird, was denn rein und raus geht - und das bitte nicht nur die wenigen Tage so daß nachvollzogen werden kann, welche Datenströme denn geflossen sind - denn nur daß der Rechner online ist, heißt ja nix. Der Log sollte auch ausschließlich vom Anbieter des Anschlusses zählen da dieser neutral ist und nicht von Abmahnschreiben profitiert. Mein Mann ist Programmierer/Entwickler für Netzwerkgeräte - er kann auch prima einen Logger schreiben (was er auch schon gemacht hat allerdings für Updatezwecke seiner von ihm entwickelten Geräte) und dann sich Daten ausdenken die er reineditiert - deswegen sind die Daten noch lang nicht korrekt...

Ich hatte wie gesagt das P2P Programm welches angeblich installiert sein sollte gar nciht auf dem Rechner - erst NACH dem Schreiben hab ich dieses installiert und nach dem angeblichen Titel gesuch - gesucht - nicht gesaugt. Ein Titel gab es - aber der hatte einen anderen Hashcode. Der Hashcode der angegeben war, wurde auf der angeblich verwendeten Plattform nicht mal bei der Suche angezeigt.

Nach Recherchen scheint es kein seltener Fall zu sein daß weder P2P noch W-Lan vorhanden ist (und auch kein downgeloadeter Film) - ich hab da jetzt einen Reporter von einem bekannten Magazin an meinem Fall dran der mir berichtete, daß ihm alleine über 2000 Fälle bekannt sind bei denen die selbe Ausgangslage war.
Die Dunkelziffer wird wohl höher sein - wer geht schon gerne zur Presse wenn ihm Pornoverbreitung vorgeworfen wird... Na ich bin mal gespannt, was da noch weiter rausgefunden wird und ob eine Sammelklage Betroffener möglich ist - es kann doch nicht sein daß angeblich vorhandene Scanner Programme erkennen die NIEMALS auf dem Rechner installiert waren, die weiterhin Filme erkennen wollen deren Hashcode nichtmal vorhanden ist und die nie gesaugt worden sind...

Na ich werd Euch auf dem laufenden halten - heute kam erstmal nur der Rückschein des Einschreibens zurück.

Narima
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#7 Beitrag von Narima » Mittwoch 11. April 2012, 03:53

Bis jetzt keine Reaktion vom Abmahnanwalt bekommen - das Einschreiben von uns an ihn wurde abgeholt aber bisher nix mehr von dem bekommen... Der Spiegelreporter hat bei dem RA nachgefragt wegen unserem Fall - leider weis ich nur, daß er mit ihm gesprochen hat - näheres wurde mir nicht mitgeteilt.

Mir grausts jeden Tag an den Briefkasten zu gehen...

Ich werd Euch informieren wenns was neues gibt

supersonic
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#8 Beitrag von supersonic » Mittwoch 11. April 2012, 08:37

Spiegelreporter??????? Hast Du das an die Presse weitergegeben? Da wird wohl nix Neues bei rauskommen. Würde mich aber mal interessieren ob schreibende Zunft oder Fernsehen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#9 Beitrag von Steffen » Mittwoch 11. April 2012, 12:59

[quoteemNarima]Ich werd Euch informieren wenns was neues gibt[/quoteem]
Danke, bin gespannt.

VG Steffen

killkenny412
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#10 Beitrag von killkenny412 » Freitag 22. Juni 2012, 06:17

Hallo,

hat sich schonmal jemand die Mühe gemacht, herauszufinden ob es diese RGF Productions in Irland überhaupt gibt?

Oder auch nur einen Ihrer Produzierten Filme??

Bis jetzt habe ich beim durchschauen vieler Online Händler auch nur einen Film von denen zum Kauf gefunden, noch wird irgendwo die RGF oder Diva-Films gefunden. (Auf http://www.diva-films.com" onclick="window.open(this.href); return false; gelangt man über die google suche nach rgf productions.)

Die Abgemahnte Datei ist auch über die suche im Emule nicht mehr zu finden.
ed2kstats findet auch keine Datei zu dem angegebenen Dateihash.

Das ganze ist ne Luftnummer!

ich werde erstmal die Beschlussakte anfordern.

P41N
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#11 Beitrag von P41N » Samstag 8. September 2012, 22:42

Hallo!

Als erstes möchte ich mich bei den Machern und allen Mitwirkenden dieses Forums bedanken, ihr habt mich vor ein paar Monaten davor bewahrt vorschnell die UE zurückzuschicken und das Geld zu überweisen. :rp

Eine Frage vorweg: Vor einigen Wochen gab es hier doch bezügl. Munderloh einen ellenlangen thread mit einigen Dutzend posts. Wo ist der denn hin? Ich hätte nämlich gerne gewusst, wie es bei den Leuten weiterging, die mittlerweile das zweite Anschreiben o.g. RA´s erhalten haben.

Besagtes zweites Schreiben lag nämlich bei mir gestern im Briefkasten. Hier der ungefähre sinngemäße Wortlaut:

Wir haben ihre (mod.) UE erhalten...Zahlung von 780€ steht aber immer noch aus.
....demgemäß würden nun 1653,30€ anstehen, wir haben aber unserer Mandantin angeraten das Verfahren einzuleiten, unserer Mandantin möchte Ihnen aber letztmalig die Gelegenheit einräumen die 780€ bis zum...zu zahlen....


Jetzt bin ich mir etwas unsicher, wie ich weiter verfahren soll. Eine weiter UE ist ja nicht von Nöten, 2. Schreiben ignorieren und aussitzen und hoffen?

LG P41N

Narima
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#12 Beitrag von Narima » Montag 10. September 2012, 02:13

So, am Samstag flatterte mir nun nach mehreren Monaten Ruhepause auch ein weiterer Brief von dem Herrn ein: wie bei P41N geau der gleiche Wortlaut und die gleiche Summe von 1653,30 E.

Auf das mit der Unterlassungserklärung eingereichte Angebot die Sache mit 300 E Zahlung aus dem Weg zu räumen ist niemals geantwortet worden und auch bei diesem Schreiben nicht drauf eingegangen worden.

Morgen Termin beim RA - zahlungsfrist ist bei mir der 13.0 für die geforderten 780 E.

Hab auch nochmal den Reporter informiert der wegen unserem Fall per Telefon mit dem RA Munerloh gesprochen hatte und wo die Aussage von dem Herrn war, daß er auch nicht zahlen würde... Deswegen dachte ich auch, da kommt nix mehr - da ja auch eine ziemliche Zeit inzwischen versrichen ist.

Ich halte Euch auf dem laufendem,

Edit: mal den angegebenen Link aufgesucht: scheint wohl bei jedem das gleiche Formschreiben zu sein - Gleiche Summe, gleiche Frist bis zum 13.9.
Hätten wir den Shit gesaugt würd ich mich ja nicht aufregen sondern einfach zahlen... Aber für was zahlen was man nicht gemacht hat seh ich nicht ein...
Auch Störerhaftung ist ausgeschlossen da keine Leute Zugang haben und auch kein WLAN vorhanden ist...

Ich hab den falschen Job... was behaupten ohne Beweise da Daten schon beim 1 Schreiben nicht mehr von Telekom nachvollziehbar sind ist top.
Vollmacht zum knechten wo reine Aussage von einem zählt ohne daß Beschuldigter Nachweis der Unschuld belegen kann: prima.
Ist wie im Mittelalter: es reicht die Anklage - der Beschuldigte gesteht schon daß er mit dem Teufel im Bunde war wenn er nur lang genug der Folter ausgesetzt war - und wenn nicht:
es gibt ja noch das Gottesgericht: wenn Du die Ertränkung mit 100kg am Fuß überlebst wirst Du als Hexe verbrannt - tauschst Du nicht mehr auf, bist Du im Himmel und freigesprochen...
Es lebe die Rechtsprechung...









mfg,

Narima

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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#13 Beitrag von Steffen » Montag 10. September 2012, 10:22

[quoteemNarima]Ich hab den falschen Job ... etwas behaupten ohne Beweise, da die Daten schon beim 1. Schreiben
nicht mehr von Telekom nachvollziehbar sind ist top.
Vollmacht zum Knechten, wo reine Aussage von einem zählt, ohne dass der Beschuldigte einen Nachweis
der Unschuld belegen kann: prima.
Ist wie im Mittelalter: Es reicht die Anklage - der Beschuldigte gesteht schon, daß er mit dem
Teufel im Bunde war, wenn er nur lang genug der Folter ausgesetzt war - und wenn nicht:
Es gibt ja noch das Gottesgericht: Wenn Du die Ertränkung mit 100kg am Fuß überlebst, wirst Du als
Hexe verbrannt - tauschst Du nicht mehr auf, bist Du im Himmel und freigesprochen ...
Es lebe die Rechtsprechung ...[/quoteem]

Man muß hier einige Dinge einmal ordnen. Sicherlich kann ich die emotionale Sichtweise eines jeden
Betroffenen verstehen - nützt nur nichts und hindert am klaren Denken.

1. Die Gesetze und Rechtsprechung sind so, wie sie sind, damit mußt Du nun einmal klarkommen.

Ich hatte einmal ein Zitat gepostet, wo alle persönlich beleidigt waren und mich bis zum St. Nimmer-
leinstag verflucht haben.

Nur weil wir Affen die Banane nicht schälen können, heißt es nicht, dass wir in einer Bananenrepublik
leben!


Egal wie Du/ich/Ihr/Euch aufregt, es gibt diese Gesetze und diese Rechtsprechung in puncto Filesharing-
Fälle, und damit muß man klarkommen. Natürlich i.V.m. Eurem Anwalt im Klagefall. Wenn Du unberechtigt
abgemahnt wurdest, kannst Du doch dich aktiv wehren. Natürlich obliegt Dir dann die Beweiskraft.

Gedanken:

BGH, Urteil v. 11.06.1990 - II ZR 159/89 (Hamburg)
Dass im Zivilprozess die Wahrheitspflicht wesentliche Bedeutung hat, erlaubt nicht den Schluss, die
Parteien seien generell zu dem Verhalten verpflichtet, das am besten der Wahrheitsfindung dient.

BGH Urteil vom 13.03.1996 - Az. VIII ZR 36/95
Für die Frage der Darlegungslast ist auch ohne Bedeutung, wie wahrscheinlich die Darstellung ist.



2. [...] Etwas behaupten, ohne Beweise, da diese Daten schon beim 1. Schreiben nicht mehr von Telekom
nachvollziehbar sind [...]


Die Ausgangslage haben doch alle! Der Provider hat freiwillig die 7-Tage-Speicherung eingeführt, diese
ist jetzt schon übergegangen zu einer gängigen Rechtsauffassung. Wird in dieser Zeit ein Richterbeschluß
gestattet, beauskunftet der Provider und löscht dann nach Gesetz die dabei verwendeten Verkehrsdaten
sofort. Also liegen die einzigen Beweise über die Beauskunftung beim Abmahner. Nun dann sollte man einmal
Akteneinsicht beantragen (mit Erhalt des Abmahnschreibens) und im Klagefall die Richtigkeit der IP-Beaus-
kunftung des Providers mit Nichtwissen bestreiten. Im Normalfall müßte der Richter dann den Provider anhören
und die Beweise darlegen lassen. Im Normalfall, denn viele Richter sehen es so eben nicht. Dann gäbe es ja
auch diesbezüglich noch das BVerfG! Aber ...
... nullo actore nullus iudex - “Wo kein Kläger, da kein Richter.“



3. Nur bei aller Polemik zur “Inquisition“, es reicht eben nicht aus, zu reden und etwas einfach zu be-
streiten! Du mußt eben in einem möglichen Klageverfahren, Deine mögliche Störerhaftung entkräften. Und
dies geht nur mit dem berühmten substantiierten Vortrag.
Beweise (Tickets, belege usw.), Zeugen (die nicht vor Gericht umfallen) und deren Zeugenaussagen, Screens
von Einstellungen, Prüf- und Aufsichtspflichten = A und O.
Und dieser Aufbau seiner eigenen Verteidigung beginnt schon mit Erhalt des Abmahnschreibens!
  • a) Wie reagiere ich auf die Abmahnung?
    b) Ursachenforschung - wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser Ursachen bzw. Quellen!
    c) Akteneinsicht am Beschluß-LG!
    d) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)
    e) Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. (hast Du nicht, wetten?)
Die Zeiten 2005 - 2010 sind vorbei, wo wir uns in den Foren gegenseitig an die Hände nehmen, die Taschentücher
herausnehmen und uns gegenseitig die Krokodilstränen abwischen.

Es muß langsam konkret vorgegangen werden, den die Verbale Zeit ist vorbei, jetzt ist die Zeit der Substantiierung!


Sollte etwas hart klingen, es geht nicht gegen Dich persönlich, sondern ist an alle gerichtet. Ansonsten halte
Dich einfach an die empfohlene Vorgehensweise (siehe Signatur).

VG Stefffen

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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#14 Beitrag von Narima » Montag 10. September 2012, 11:30

>Es muß langsam konkret vorgegangen werden, den die Verbale Zeit ist vorbei, jetzt ist die Zeit der Substantiierung!

Da hast Du sowas von Recht...

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#15 Beitrag von Steffen » Montag 10. September 2012, 12:08

Das ist die richtige Einstellung.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#16 Beitrag von Narima » Mittwoch 12. September 2012, 04:06

Rechtsanwalt hat geraten: bezahlen um Ruhe zu haben oder nichtzahlen und wenn Inkasso kommt sich nochmal melden.

Ich hab Version 2 gewählt.

Wenn ich Mist gebaut hab, stehe ich dafür ein - aber ich seh einfach nciht ein, für etwas zu zahlen was man nicht gemacht hab und wo auch Störerhaftung nicht greift.

Um nichtnur zu jammern und zu zetern: was kann man denn in D eigentlich dagegen machen daß wie ich es nenne "Hexenprozesse" verhindert werden ?

Mit Hexenprozesse meine ich Behauptungen die falsch sind da IP falsch - Loggerbude Fehler, Anwalt Fehler, T- Kom Fehler
Selbst wenn die IP aktiv ist - muß hier ein Datenstrom nachweisbar sein - ich bin hier auch aktiv aber mach hier sonst nix außer schreiben - also kein Datenstrom in meine Richtung.

Was kann man also machen ? Damit mein ich nicht an Verbrauerzentrale melden. TV melden, Reporter anschreiben, in Foren melden ?

Es muß doch irgendeine Möglichkeit geben um solcher Mißstände Herr zu werden - was kann ich also aktiv tun um hier eine Änderung zu schaffen da ich Steffens Meinung vertrete daß man nicht nur jammern soll, sondern aktiv werde sollte - wie also kann ich aktiv werden in D ?

Es gibt zahlreich Websites die sich mit dem Thema beschäftigen - zig TV Sendungen etc - aber das nütz nix - wie können sich Betroffene wehren so da0 ungerechtfertigen ABmahnungen ein Riegel vorgeschoben wird ? M.E. bringt da nur Datenbevorragung was - wenn die Daten bei T-Kom nach wenigen Tagen gelöscht werden hab ich schlechte Karten wenn erst nach 3 Monaten der 1 Brief ins Haus flattert wenn die Daten bei T- Kom schon lang gelöscht wirden sind... Und da weiß ich al Laie auch nicht, ob die nicht nur die IP loggen oder so wie ich eigentlich hoffe, auch die gesamten Daten die über die Leitung geflossen sind.

Ich freue mich also auf Melundungen wie der Bürger hier vorgehen kann da ich nicht nur jammern sondern was dagegen unternehmen möchte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#17 Beitrag von Steffen » Mittwoch 12. September 2012, 11:48

@Narima,

Entweder sind wir ein Volk lauter Raubkopierer oder zögerlicher Schnarchnasen!?


[quoteemNarima]Was kann man also machen? Es muß doch irgendeine Möglichkeit geben, um solcher
Mißstände Herr zu werden.[/quoteem]

Jeder aus dem Ossiland wird doch die durchaus gutgedrehten Indianerfilme kennen,
mit dem Oberhäuptling Gojko Mitic. Wo er als stolzer Häuptling im Forum der Häupt-
linge das Bündel Pfeile nahm, einen nach dem anderen zerbrach und sagte: das Volk
der Netzweltler - knack - Pfeil kaputt; das Volk der Satl1ler - knack - Pfeil
kaputt; das Volk der Vereinler - knack - Pfeil kaputt; das Volk der AW3Pler - knack
- Pfeil kaputt; dann nahm er das Bündel Pfeile und es zerbrach nicht, und Frauen
vielen beim Anblick seines gestählten Körpers Reihenweise um!

Es gibt doch sehr vieles, was wir als Abgemahnte, und hier meine ich nicht den harten
Kern der Forencommunity, unternehmen könnten. Petitionen von 500.000 Betroffenen des
Abmahnwahns unterzeichnet - kein Problem, Demos mit 500.000 Betroffenen des Abmahnwahns
- kein Problem, Schreiben an Politiker von 500.000 Betroffenen des Abmahnwahns - kein
Problem ...

... was ist denn, wenn ich heute zu einer Demo aufrufen würde? 3 Mann kämen, diese
würden sich aber auf der anderen Straßenseite verstecken, damit niemand sie erkennt
mit einer Riesen großen “Schwarze Balken-Brille“ oder aus Angst, dass das Großaufgebot
der Polizei, GSG-9, KSK sie verhaftet. Aber nicht zum mit-demonstrieren, sondern
aus Neugier. Darum wird es auch noch lange Jahre so gehen.

Das Thema interessiert nur den Betroffenen, wenn er das Schreiben in den Händen hält,
dann wird sich kurz aufgeregt oder nicht, zahlt oder nicht und es ist vergessen. Oder,
wenn er anonym in einem Forum Kampfparolen lostritt.

:,:

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#18 Beitrag von Steffen » Donnerstag 20. September 2012, 17:05

Habe Mahnbescheid erhalten; wurde nach 2 Jahren wieder angeschrieben;
habe Klageschrift erhalten, habe neues Inkasso-Schreiben bekommen ...
... Was tun?


Viele Einschätzungen, die man 200/2010 gab, werden heute 2012 nicht mehr gelten oder überholt sein.
Der Abmahnwahn ist ein dynamischer Prozeß und nicht statisch. Mit Ende 2010 wurde ersichtlich, daß -
neben dem Aussterben der Foren - die Anzahl der Abmahnungen rückläufig sind, dafür die Klagen aber
stetig ansteigen. Eigentlich logisch, da die Jahre 2009 + 2010 die Jahre sind, wo die meisten
Abmahnungen versendet wurden. Da die Forderungen nach den AG + SE aus der Abmahnung nach 3 Jahren
verjähren, man schon konsequent diese Rechtsverstöße verfolgen sollte, werden die Anzahl der Klage-
verfahren ab 2012 einfach merklich ansteigen.


Egal ob Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid, Klageschrift usw. es reduziert
sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!


Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).

Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluß eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluß-LG!
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!«

Mehr ist es doch nicht!


Dabei ist es doch egal, ob die Klagewahrscheinlichkeit 0,0023% beträgt oder 10 % oder 50 % oder ...
... nur wer sich ordentlich vorbereitet ist für eine aktive Verteidigung im Klageverfahren gewadmet
und es kann niemand einen Garantieschein ausstellen, daß man, oder daß man nicht, verklagt wird.



Und natürlich werden jetzt viel wieder nach Luft schnappen wie ein Karpfen:

Bild


Wer keine beweisbare Strategie besitzt, sollte sich lieber mit Erhalt der Klageschrift vergleichen.
Einfaches Bestreiten - Ich war es nicht - reicht eben nicht aus, oder nur zur Haftung als Störer!


VG Steffen

Piran
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Registriert: Montag 15. Oktober 2012, 15:07

Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#19 Beitrag von Piran » Dienstag 16. Oktober 2012, 16:47

Hallo,
vorab vielen Dank an Steffen für dieses Forum.

Vor ca. einem halben Jahr bekamen wir die Abmahnung von RA M.
Das übliche Standardschreiben, branchenüblich mit kurzer Frist am Wochenende. An diesen Tagen hatten wir andere, weitaus wichtigere Sorgen. Ich hätte ohne mit der Wimper zu zucken unterschrieben und bezahlt, wenn denn damit die Sache erledigt wäre. Aber genau daran zweifelten wir. Warum nur 780 Euro, wenn er doch meint er hätte Anspruch auf mehr Geld.
Solche Leute sind doch keine Wohltäter, eher das Gegenteil. Dann noch dieses unbekannte pornografische Filmwerk! Kann es überhaupt stimmen was der Mann da schreibt!

Fragen über Fragen führten mich dann u. a. auf die AW3P-Seite.
Dank der Informationen etwas schlauer, etwas ruhiger, wählte ich den Weg einen der empfohlenen Rechtsanwälte anzurufen und lies mich ausführlich beraten. Die gescannte Abmahnung hatte ich ihm vorab per Mail geschickt.
Er verfasste eine mod. UE. und ein mehrseitiges Anschreiben an die Gegenpartei, dass schlicht sagt: „Stimmt alles nicht.“ Es endet dennoch mit einem Vergleichsangebot, denn die wollen nur eines, nämlich Geld. Nimm es und troll dich.
Die Abwicklung erfolgte per Telefon und Email und war in wenigen Stunden erledigt. Genau dass brauchte ich in diesen Tagen, wo es um die Genesung eines geliebten Familienmitglieds ging und alles andere dagegen unwichtig ist. Glücklicherweise ging alles gut aus und nun kann mich ein Abzocker auch nicht mehr erschüttern.

Der hat sich bisher noch nicht gemeldet. Zur Zeit ist er wohl etwas desorganisiert Der Wunsch mit wenig Aufwand viel Geld zu machen hat der sich wohl einfacher vorgestellt.
http://www.ra-herrle.de/munderloh-manda ... huldigung/
Wenn der erste Bettelbrief kommt, melde ich mich wieder.

killkenny412
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Registriert: Freitag 22. Juni 2012, 04:01

Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#20 Beitrag von killkenny412 » Sonntag 11. November 2012, 02:46

Bei Amazon gibts die Filmwerke der RGF seit einem halben jahr zu kaufen.
Laufzeit: 45 min, Frei ab 16! für 39,99 Euro.
lieferbar ab lager jeweils 1 neuer artikel (wohl die einzige Kopie)
Bestseller-Rang für "Private Teens mit Stiefelfetisch" : Nr. 138.167 !!!!!
Die anderen rangieren ähnlich!
Trailer gibts bei youtube http://www.youtube.com/watch?v=xTZ0WY4O-do&feature=plcp" onclick="window.open(this.href); return false;
sogar in 3d! wow! dank der 3d option des Flashplayer 11 und nicht weil das filmmaterial in 3d produziert ist.

Von dem Film wegen dem ich angemahnt wurde, fehlt weiterhin jede spur. . . . .

Achja. eine gründliche personen suche mit 123people und yasni bringt interessante ergebnisse . . .

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