Abmahnung von Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte
Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
Hallo,
ich habe auch Gestern eine Abmahnung gekriegt von BINDHARDT FIEDLER ZERBE sie haben IP, Datum, Uhrzeit und was ich gedownloadet/upgeloadet habe auf geschrieben, es geht um VA - German Top 100 Single Charts (12.09.2011), dabei geht es hauptsächlich um den Original Titel wie sie es geschrieben haben Culcha Candela: Berlin City Girl: German Top 100 Single Charts.
Und jetzt soll ich eine Summe von insgesamt 400 euro Zahlen.
Also ich habe mich einbisschen informiert den Forum durch gestöbert und werde est mal die mod. UE per Post und E-mail abschicken die frist ist bis zum 10.10.2011 sehr wenig zeit also.
Ich bin aber bei machen sachen noch verwirrt z.B. was ist wenn ich es irgend wie zuweit treibe, kann ich dann irgend wie das Gericht vermeiden indem ich dann Zahle oder muss ich dann ohne wiederrede vors Gericht weil ich nicht noch mehr Zahlen will (die Gerichtskosten + Anwalt) ich will zumindest 100 euro Zahlen oder garnichts. Außerdem bin ich noch minderjährig 17 aber ioch glaube das interessiert die nicht...
Und eins noch ich habe außerdem noch angst das sie weitere Abmahnungen schicken ist es derfall bei mir oder nicht.
Sie schreiben: "Unsere Mandatschaft ist gemeinschaftlich Urheber des Textes sowie Urheber der Musik hinsichtlich des unter dem Künstlernamen Culcha Candela veröffentlichten oben gennanten Original-Titels.
Ich bitte um schnelle antwort und um aufklärung, danke.
mfG Dimitri
ich habe auch Gestern eine Abmahnung gekriegt von BINDHARDT FIEDLER ZERBE sie haben IP, Datum, Uhrzeit und was ich gedownloadet/upgeloadet habe auf geschrieben, es geht um VA - German Top 100 Single Charts (12.09.2011), dabei geht es hauptsächlich um den Original Titel wie sie es geschrieben haben Culcha Candela: Berlin City Girl: German Top 100 Single Charts.
Und jetzt soll ich eine Summe von insgesamt 400 euro Zahlen.
Also ich habe mich einbisschen informiert den Forum durch gestöbert und werde est mal die mod. UE per Post und E-mail abschicken die frist ist bis zum 10.10.2011 sehr wenig zeit also.
Ich bin aber bei machen sachen noch verwirrt z.B. was ist wenn ich es irgend wie zuweit treibe, kann ich dann irgend wie das Gericht vermeiden indem ich dann Zahle oder muss ich dann ohne wiederrede vors Gericht weil ich nicht noch mehr Zahlen will (die Gerichtskosten + Anwalt) ich will zumindest 100 euro Zahlen oder garnichts. Außerdem bin ich noch minderjährig 17 aber ioch glaube das interessiert die nicht...
Und eins noch ich habe außerdem noch angst das sie weitere Abmahnungen schicken ist es derfall bei mir oder nicht.
Sie schreiben: "Unsere Mandatschaft ist gemeinschaftlich Urheber des Textes sowie Urheber der Musik hinsichtlich des unter dem Künstlernamen Culcha Candela veröffentlichten oben gennanten Original-Titels.
Ich bitte um schnelle antwort und um aufklärung, danke.
mfG Dimitri
Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
Danke für die schnelle antwort die Abmahnung geht an meinem Vater da der Internetanschluss auf ihn angemeldet ist.
Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
kann mir jemand schnell sagen was ich bei der e-mail beachten soll z.b was soll cih bei titel schreiben und was soll ich in die textbox schreiben und die mod ue mach ich dann in den anhang rein.
danke im vorraus
mfg dimitri
danke im vorraus
mfg dimitri
Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
Betreffzeile: Unterlassungserklärung Abmahnung Az. 007700kann mir jemand schnell sagen was ich bei der e-mail beachten soll z.b was soll cih bei titel schreiben und was soll ich in die textbox schreiben und die mod ue mach ich dann in den anhang rein.
Textbox: Text der mod. UE, Unterschrift: Vor- und Familienname als Text
Anhang: Kopie der unterschriebenen mod. UE als JPEG oder PDF
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
danke hab mod UE per E-mail und per Einschreiben abgeschickt jetzt warte ich ab und guck was sie mir Schreiben
Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
das geht ja wirklich schnell, hab schon die antwort darauf bekommen sie schreiben das gleiche wie bei den anderen das die Unterlassungserklärung nicht geeignet ist, die Angelegenheit umfassend zu erledigen. Und bestehen immer noch auf die 400 euro, soll ich den Brief einscannen und Steffen schicken?
Und hat jemand den Prozess gewonnen also nichts bezahlt oder zumindest 100 euro oder haben die mit Gricht gedroht...
mfg dimitri
Und hat jemand den Prozess gewonnen also nichts bezahlt oder zumindest 100 euro oder haben die mit Gricht gedroht...
mfg dimitri
Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
danke für die schnelle antwort ich wart mal ab was sie mir noch schicken.
mfg Dimitri
mfg Dimitri
Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
Hallo, ich habe auch wieder einen Brief von BFZ bekommen,
der 2. nach ModUe.
Die schreiben dass in der vorgenannten Angelegenheit keine Einigung zustande gekommen ist.
Und möchten nun eine verbindliche, wahrheitsgemäße und vollständige Auskunft über.
- den Zeitraum der öffentlichen Zugänglichmachung der streitbefangenen Datei.
- die Herkunft der streitbefangenen Datei.
- die Anzahl Zugriffe Dritter auf die streitbefanfene Datei.
bis zum XX.10.2011 entgegen.
Soweit eine unmittelbare Täterschaft / Teilnahme abgestritten wird verweisen wir nochmals auf das Urteil des BSG vom .......2011 (Sommer unseres Lebens)
Gleichzeitig bleibt das Angebot unserer Mandschaft zur abschließenden Erledigung bis XX.10.2011 zur Annahme aufrecht erhalten.
Ich habe es zur Kenntniss genommen und in den Ordner zu den anderen gelegt.
Mal sehn ob noch etwas kommt.......Lg Momo
der 2. nach ModUe.
Die schreiben dass in der vorgenannten Angelegenheit keine Einigung zustande gekommen ist.
Und möchten nun eine verbindliche, wahrheitsgemäße und vollständige Auskunft über.
- den Zeitraum der öffentlichen Zugänglichmachung der streitbefangenen Datei.
- die Herkunft der streitbefangenen Datei.
- die Anzahl Zugriffe Dritter auf die streitbefanfene Datei.
bis zum XX.10.2011 entgegen.
Soweit eine unmittelbare Täterschaft / Teilnahme abgestritten wird verweisen wir nochmals auf das Urteil des BSG vom .......2011 (Sommer unseres Lebens)
Gleichzeitig bleibt das Angebot unserer Mandschaft zur abschließenden Erledigung bis XX.10.2011 zur Annahme aufrecht erhalten.
Ich habe es zur Kenntniss genommen und in den Ordner zu den anderen gelegt.
Mal sehn ob noch etwas kommt.......Lg Momo
Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
Richtig!
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
Hallo hab jetzt wieder auch ein Brief von den Anwälten gekriegt den gleichen wie @Momo ich ordne es mal ein aber hoffe das nicht mehr von denen kommt
Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
Wer eine mod. UE abgegeben hat, und nicht vor hat (jedenfalls freiwillig)
zu zahlen - haltet Euch einfach an die empfohlenen Vorgehensweisen eines Abgemahnten!
VG Steffen
zu zahlen - haltet Euch einfach an die empfohlenen Vorgehensweisen eines Abgemahnten!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
Hallo...
ich bin neu hier und lese seit 3 Tagen jedes Detail über diese Themen und trotzdem ist mir nicht alles klar.
Niemand schreibt, was danach passiert ist!!! Seit 2 Tagen kann ich auch 2 Schreiben mein Eigen nennen (Kornmeier & Partner und Bindhardt, Fiedler, Zerbe) und weiss jetzt einfach nicht, wie ich mich verhalten soll.
Was passiert denn nach dem man die mod. UE verschickt hat und die 2 Aufforderung(Bettelbrief) im Briefkasten landet? Hier steht überall "ABWARTEN". Aber auf was abwarten? Folgt dann immer dieser Mahnbescheid oder die Klageschrift oder nicht? Die werden doch auf ihr Geld bestehen? Muss man nicht irgendwann sowieso bezahlen? Dann müsste man doch sowieso zum Anwalt.
In keinem Forum wird mal geschrieben, was danach passiert ist.
Es wäre super toll, wenn mir jemand davon berichten könnte... Bin verzweifelt und weiss nicht, was ich tun soll.
LG
Keks2011
ich bin neu hier und lese seit 3 Tagen jedes Detail über diese Themen und trotzdem ist mir nicht alles klar.
Niemand schreibt, was danach passiert ist!!! Seit 2 Tagen kann ich auch 2 Schreiben mein Eigen nennen (Kornmeier & Partner und Bindhardt, Fiedler, Zerbe) und weiss jetzt einfach nicht, wie ich mich verhalten soll.
Was passiert denn nach dem man die mod. UE verschickt hat und die 2 Aufforderung(Bettelbrief) im Briefkasten landet? Hier steht überall "ABWARTEN". Aber auf was abwarten? Folgt dann immer dieser Mahnbescheid oder die Klageschrift oder nicht? Die werden doch auf ihr Geld bestehen? Muss man nicht irgendwann sowieso bezahlen? Dann müsste man doch sowieso zum Anwalt.
In keinem Forum wird mal geschrieben, was danach passiert ist.
Es wäre super toll, wenn mir jemand davon berichten könnte... Bin verzweifelt und weiss nicht, was ich tun soll.
LG
Keks2011
Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
Hallo Grazer57,
vielen Dank für die Information. Also, verstehe ich das richtig, jedem das Seine.
Laut eurer Statistik sehe ich, dass die meisten nur die mod UE abgeschickt haben und nach dem 2. Bettelbrief nichts mehr kam. Ist das so richtig? Viele Schreiben leider danach nicht mehr wie es weiter ging bei ihnen.
Ich habe nur Angst, wenn ich anschließend doch noch Post bekomme und dann auch zum Anwalt muss, dass ich die Sache vielleicht schlimmer gemacht habe, als sie vorher war - weil ich dann nicht sofort zum Anwalt gegangen bin.
Wenn man nur wüsste, was die Anwälte davon halten? Auch ignorieren oder Betrag runter handeln?
Um wievil Prozent, kam denn nach dem 2. Bettelbrief noch der Mahnbescheid? Kann man das Prozentual nennen?
LG
Keks2011
vielen Dank für die Information. Also, verstehe ich das richtig, jedem das Seine.
Laut eurer Statistik sehe ich, dass die meisten nur die mod UE abgeschickt haben und nach dem 2. Bettelbrief nichts mehr kam. Ist das so richtig? Viele Schreiben leider danach nicht mehr wie es weiter ging bei ihnen.
Ich habe nur Angst, wenn ich anschließend doch noch Post bekomme und dann auch zum Anwalt muss, dass ich die Sache vielleicht schlimmer gemacht habe, als sie vorher war - weil ich dann nicht sofort zum Anwalt gegangen bin.
Wenn man nur wüsste, was die Anwälte davon halten? Auch ignorieren oder Betrag runter handeln?
Um wievil Prozent, kam denn nach dem 2. Bettelbrief noch der Mahnbescheid? Kann man das Prozentual nennen?
LG
Keks2011
Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
@Grazer57
Klagen Sie denn in den meisten Fällen oder nicht? Auch wenn ich eine mod UE hinschicke, wollen die doch ihr Geld. Also, muss man doch früher oder später sowieso einen Anwalt einschalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass gar nichts mehr kommen würde.
Ich bin verwirrt... :0: Wie soll man denn was richtig machen, wenn man nicht weiss, was richtig ist...
Ich weiss, ich nerve... aber ich kenne mich überhaupt nicht aus... Und in jedem Forum steht was anderes... Das verwirrt noch mehr.
Was mich mal interessieren würde ist, was ist aus den Personen geworden, die von Anfang an, gar nicht reagiert haben?!?!?! Konnte nichts darüber finden.
LG
Keks
Klagen Sie denn in den meisten Fällen oder nicht? Auch wenn ich eine mod UE hinschicke, wollen die doch ihr Geld. Also, muss man doch früher oder später sowieso einen Anwalt einschalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass gar nichts mehr kommen würde.
Ich bin verwirrt... :0: Wie soll man denn was richtig machen, wenn man nicht weiss, was richtig ist...
Ich weiss, ich nerve... aber ich kenne mich überhaupt nicht aus... Und in jedem Forum steht was anderes... Das verwirrt noch mehr.
Was mich mal interessieren würde ist, was ist aus den Personen geworden, die von Anfang an, gar nicht reagiert haben?!?!?! Konnte nichts darüber finden.
LG
Keks
Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
Huhu...
vielen Dank für die Informationen.
Leider muss ich nochmal nerven...
Muss ich bei der mod. UE hinter der Gruppe und Titel auch die TOP 100 Chartcontainer erwähnen? Ne, oder? Sonst kommt noch mehr Post...
Rechteinhaber??? Sind das die Namen der Sänger/innen? Die in der Abmahnung einzelnt aufgelistet sind?
Vorab schon mal ...
Gruß
Keks
vielen Dank für die Informationen.
Leider muss ich nochmal nerven...
Muss ich bei der mod. UE hinter der Gruppe und Titel auch die TOP 100 Chartcontainer erwähnen? Ne, oder? Sonst kommt noch mehr Post...
Rechteinhaber??? Sind das die Namen der Sänger/innen? Die in der Abmahnung einzelnt aufgelistet sind?
Vorab schon mal ...
Gruß
Keks
Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
[quoteemKeks2011]Leider muss ich noch mal nerven ...
Muss ich bei der mod. UE hinter der Gruppe und Titel auch die TOP 100 Chartcontainer erwähnen? Ne, oder? Sonst kommt noch mehr Post ...
Rechteinhaber??? Sind das die Namen der Sänger/innen? Die in der Abmahnung einzeln aufgelistet sind?[/quoteem]
Wir haben eine empfohlene Vorgehensweise, die zwar kein Dogma darstellt, aber auf Erfahrungen von vielen Betroffenen basiert.
1. mod. UE
2. nicht zahlen
3. Akteneinsicht (Warum?)
Bei Chartcontainer wäre es ratsam, mal das hier durchzulesen.
Beim Abfassen der mod. UE werden Bezeichnungen wie der Name des Samplers oder Chartcontainers weggelassen und nur rein die Spezifikation (Tonaufnahme, Musikwerk usw.), Name des Künstlers + Name des Titels verwendet. Hierzu sollte man in der originalen UE mal schauen.
Rechteinhaber ist immer die Firma bzw. Damen und Herren, in dessen Namen abgemahnt wird. Bitte hier die vollständige Adresse mit übernehmen.
VG Steffen
Muss ich bei der mod. UE hinter der Gruppe und Titel auch die TOP 100 Chartcontainer erwähnen? Ne, oder? Sonst kommt noch mehr Post ...
Rechteinhaber??? Sind das die Namen der Sänger/innen? Die in der Abmahnung einzeln aufgelistet sind?[/quoteem]
Wir haben eine empfohlene Vorgehensweise, die zwar kein Dogma darstellt, aber auf Erfahrungen von vielen Betroffenen basiert.
1. mod. UE
2. nicht zahlen
3. Akteneinsicht (Warum?)
Bei Chartcontainer wäre es ratsam, mal das hier durchzulesen.
Beim Abfassen der mod. UE werden Bezeichnungen wie der Name des Samplers oder Chartcontainers weggelassen und nur rein die Spezifikation (Tonaufnahme, Musikwerk usw.), Name des Künstlers + Name des Titels verwendet. Hierzu sollte man in der originalen UE mal schauen.
Rechteinhaber ist immer die Firma bzw. Damen und Herren, in dessen Namen abgemahnt wird. Bitte hier die vollständige Adresse mit übernehmen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
Jetzt wird's langsam kompliziert.
Nachdem ich vor einiger Zeit eine Abmahnung von Kornmeier erhalten habe, bekam ich nun eine erneute von Bindhardt, Fiedler und Zerbe. Diesmal geht es allerdings um einen Titel aus einem komplett anderen Chart-Cointainer: Culcha Cundela - Berlin City Girl
Anfangs dachte ich "Gleiches Spielchen", inzwischen haben sich aber einige Fragen bei mir angehäuft.
1. Dem Abmahnschreiben liegt der LG Beschluss bei. Hier wird allerdings die Tonaunfnahme nicht genannt. Es heißt nur immer "wie in der Anlage". Im gesamten Schreiben des LG finde ich aber weder Künster- noch Titelnamen. Ist das normal?
2. Am Ende des LG Beschlusses heißt es, ich könnte gegen diese Entscheidung innerhalb von 2 Wochen Beschwerde einlegen. Was hat es damit auf sich? Macht das Sinn? BFZ haben doch eh schon meine Adresse...
3. Meine Recherche hat ergeben, dass sich auf dem Chart-Container der gleiche Song "Berlin City Girl" auch als "Single-Edit" befindet. Muss ich meine mod. UE dahingehend erweitern oder ist das Jacke wie Hose? Ich habe mich an die genaue Beschreibung aus der Abmahnung gehalten, die ich allerdings etwas merkwürdig finde: "Culcha Candela: Berlin City Girl auf: German Top 100 Single Charts". Wenn ich in diesem Fall erweitere: Wie sieht die genaue Formulierung dann aus?
4. Thema Vorbeugen: Nümann + Lang scheinen ja den gleichen Titel auch abzumahnen. Ich habe die vielen Threads zwar schon gelesen, bin daraus aber nicht ganz schlau geworden. Wenn ich denen nun etwas Wind aus den Segeln nehmen möchte und eine vorb. UE schreibe, dann kann ich doch die normale mod. UE nehmen und muss lediglich das Aktenzeichen streichen und das Ganze an den Rechteinhaber Styleheads adressieren - korrekt?
Ich bin gespannt, wie viele Abmahnungen noch kommen. Die Bettler scheinen ja untereinander ganz gut zu kommunizieren.
Ich danke schonmal erneut vorab für die Hilfe
Nachdem ich vor einiger Zeit eine Abmahnung von Kornmeier erhalten habe, bekam ich nun eine erneute von Bindhardt, Fiedler und Zerbe. Diesmal geht es allerdings um einen Titel aus einem komplett anderen Chart-Cointainer: Culcha Cundela - Berlin City Girl
Anfangs dachte ich "Gleiches Spielchen", inzwischen haben sich aber einige Fragen bei mir angehäuft.
1. Dem Abmahnschreiben liegt der LG Beschluss bei. Hier wird allerdings die Tonaunfnahme nicht genannt. Es heißt nur immer "wie in der Anlage". Im gesamten Schreiben des LG finde ich aber weder Künster- noch Titelnamen. Ist das normal?
2. Am Ende des LG Beschlusses heißt es, ich könnte gegen diese Entscheidung innerhalb von 2 Wochen Beschwerde einlegen. Was hat es damit auf sich? Macht das Sinn? BFZ haben doch eh schon meine Adresse...
3. Meine Recherche hat ergeben, dass sich auf dem Chart-Container der gleiche Song "Berlin City Girl" auch als "Single-Edit" befindet. Muss ich meine mod. UE dahingehend erweitern oder ist das Jacke wie Hose? Ich habe mich an die genaue Beschreibung aus der Abmahnung gehalten, die ich allerdings etwas merkwürdig finde: "Culcha Candela: Berlin City Girl auf: German Top 100 Single Charts". Wenn ich in diesem Fall erweitere: Wie sieht die genaue Formulierung dann aus?
4. Thema Vorbeugen: Nümann + Lang scheinen ja den gleichen Titel auch abzumahnen. Ich habe die vielen Threads zwar schon gelesen, bin daraus aber nicht ganz schlau geworden. Wenn ich denen nun etwas Wind aus den Segeln nehmen möchte und eine vorb. UE schreibe, dann kann ich doch die normale mod. UE nehmen und muss lediglich das Aktenzeichen streichen und das Ganze an den Rechteinhaber Styleheads adressieren - korrekt?
Ich bin gespannt, wie viele Abmahnungen noch kommen. Die Bettler scheinen ja untereinander ganz gut zu kommunizieren.
Ich danke schonmal erneut vorab für die Hilfe
Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
[quoteemNeumann]Anfangs dachte ich "Gleiches Spielchen", inzwischen haben sich aber einige Fragen bei mir angehäuft.
1. Dem Abmahnschreiben liegt der LG Beschluss bei. Hier wird allerdings die Tonaunfnahme nicht genannt.
Es heißt nur immer "wie in der Anlage". Im gesamten Schreiben des LG finde ich aber weder Künstler- noch
Titelnamen. Ist das normal?[/quoteem]
In der Regel ja. Normalerweise brach gar kein Beschluss beigefügt werden. Deshalb empfehlen wir ja auch
in unserer Vorgehensweise unter Pkt. 3 die Akteneinsicht.
[quoteemNeumann]2. Am Ende des LG Beschlusses heißt es, ich könnte gegen diese Entscheidung innerhalb von 2 Wochen Beschwerde
einlegen. Was hat es damit auf sich? Macht das Sinn? BFZ haben doch eh schon meine Adresse...[/quoteem]
Wenn man Fehler im Verfahren aufdeckt - ja! Voraussetzung wäre aber eine Akteneinsicht.
[quoteemNeumann]3. Meine Recherche hat ergeben, dass sich auf dem Chart-Container der gleiche Song "Berlin City Girl" auch
als "Single-Edit" befindet. Muss ich meine mod. UE dahingehend erweitern oder ist das Jacke wie Hose? Ich
habe mich an die genaue Beschreibung aus der Abmahnung gehalten, die ich allerdings etwas merkwürdig finde:
"Culcha Candela: Berlin City Girl auf: German Top 100 Single Charts". Wenn ich in diesem Fall erweitere:
Wie sieht die genaue Formulierung dann aus?[/quoteem]
In der mod. UE thematisiert man nur den Namen des Künstlers + Titels - ohne Zusätze.
[quoteemNeumann]4. Thema Vorbeugen: Nümann + Lang scheinen ja den gleichen Titel auch abzumahnen. Ich habe die vielen Threads
zwar schon gelesen, bin daraus aber nicht ganz schlau geworden. Wenn ich denen nun etwas Wind aus den Segeln
nehmen möchte und eine vorb. UE schreibe, dann kann ich doch die normale mod. UE nehmen und muss lediglich
das Aktenzeichen streichen und das Ganze an den Rechteinhaber Styleheads adressieren - korrekt?[/quoteem]
Move it + Berlin City Girl
Einfach mal hier lesen: Link 1, Link 2
Die vorbeugenden mod. UE’s werden an dem RI versendet im Doppelversand.
[quoteemNeumann]Ich bin gespannt, wie viele Abmahnungen noch kommen. Die Abmahnner scheinen ja untereinander ganz gut zu
kommunizieren.[/quoteem]
Zu Chartcontainer-Abmahnungen, mal hier lesen!
[quoteemNeumann]Ich danke schonmal erneut vorab für die Hilfe[/quoteem]
Keine Ursache.
VG Steffen
1. Dem Abmahnschreiben liegt der LG Beschluss bei. Hier wird allerdings die Tonaunfnahme nicht genannt.
Es heißt nur immer "wie in der Anlage". Im gesamten Schreiben des LG finde ich aber weder Künstler- noch
Titelnamen. Ist das normal?[/quoteem]
In der Regel ja. Normalerweise brach gar kein Beschluss beigefügt werden. Deshalb empfehlen wir ja auch
in unserer Vorgehensweise unter Pkt. 3 die Akteneinsicht.
[quoteemNeumann]2. Am Ende des LG Beschlusses heißt es, ich könnte gegen diese Entscheidung innerhalb von 2 Wochen Beschwerde
einlegen. Was hat es damit auf sich? Macht das Sinn? BFZ haben doch eh schon meine Adresse...[/quoteem]
Wenn man Fehler im Verfahren aufdeckt - ja! Voraussetzung wäre aber eine Akteneinsicht.
[quoteemNeumann]3. Meine Recherche hat ergeben, dass sich auf dem Chart-Container der gleiche Song "Berlin City Girl" auch
als "Single-Edit" befindet. Muss ich meine mod. UE dahingehend erweitern oder ist das Jacke wie Hose? Ich
habe mich an die genaue Beschreibung aus der Abmahnung gehalten, die ich allerdings etwas merkwürdig finde:
"Culcha Candela: Berlin City Girl auf: German Top 100 Single Charts". Wenn ich in diesem Fall erweitere:
Wie sieht die genaue Formulierung dann aus?[/quoteem]
In der mod. UE thematisiert man nur den Namen des Künstlers + Titels - ohne Zusätze.
[quoteemNeumann]4. Thema Vorbeugen: Nümann + Lang scheinen ja den gleichen Titel auch abzumahnen. Ich habe die vielen Threads
zwar schon gelesen, bin daraus aber nicht ganz schlau geworden. Wenn ich denen nun etwas Wind aus den Segeln
nehmen möchte und eine vorb. UE schreibe, dann kann ich doch die normale mod. UE nehmen und muss lediglich
das Aktenzeichen streichen und das Ganze an den Rechteinhaber Styleheads adressieren - korrekt?[/quoteem]
Move it + Berlin City Girl
Einfach mal hier lesen: Link 1, Link 2
Die vorbeugenden mod. UE’s werden an dem RI versendet im Doppelversand.
[quoteemNeumann]Ich bin gespannt, wie viele Abmahnungen noch kommen. Die Abmahnner scheinen ja untereinander ganz gut zu
kommunizieren.[/quoteem]
Zu Chartcontainer-Abmahnungen, mal hier lesen!
[quoteemNeumann]Ich danke schonmal erneut vorab für die Hilfe[/quoteem]
Keine Ursache.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte
Hallo. Ich habe Frage: Da ich auch 4 Abmahnungen bekommen habe am 1.7.2011,und auf alle eine mod UE geschikt habe,und nicht zahlen will frage ich: wann ist genau bei mir alles verjährt.
Und wenn eventuell zu Klage kommt, was hoffe nicht passiert, habe ich da immer noch Zeit Anwalt einzuschalten und sich an Vergleichsangebot zu einigen???
Vielen Dank.
MfG klblubo
Und wenn eventuell zu Klage kommt, was hoffe nicht passiert, habe ich da immer noch Zeit Anwalt einzuschalten und sich an Vergleichsangebot zu einigen???
Vielen Dank.
MfG klblubo