Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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d000883
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1081 Beitrag von d000883 » Mittwoch 3. August 2011, 16:38

sang hat geschrieben:Wie konnte die Loggerbude von WF auf die IP-Adresse kommen, die angeblich meinem Anschluss soll zugeteilt worden sein? Ich hatte in meinem PC nicht einmal eine Filesharing-Software. Und immer noch keine. Also, was war es (ja, möglicherweise), das diesen Unfug verursacht hat?
Das kann mehrer Gründe haben...
1. Es hat sich jemand in dei (offenes?) WLAN "gehackt".
2. Besucher kann es gewesen sein.
3. IP-Adresse wurde nicht in Tauschbörse geloggt, sondern durch ein einfaches "Ping" ermittelt. In diesem Beitrag http://www.youtube.com/watch?v=wCvc6B5X8ic wird erklärt, wie das geht. Anschließend dann mit einer Uhrzeit und einem Hash auf die Liste geschrieben.

Markus
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1082 Beitrag von Markus » Mittwoch 3. August 2011, 16:39

gestern kam ja akte 20.11, thema abmahnwahn mit dem außergewöhnkichen solmecke aus köln,
den ich anfangs im visier hatte und ihn dann auch angerufen habe, das er mich vertritt,
aber 576 € war mir dann doch zu teuer.

er meinte zu mir zahlen sie das an mich und sie werden kein weiteres geld verschwenden.

auf die frage ob den andere abgemahnte was zahlen mussten an WF, kam doch glatt die antwort
NEIN !!!

Nach dem Beitrag von gestern im TV mussten alle blechen !!! da kamen ausreden wie, ich war im urlaub, ich war doch garnicht da usw usw.....

selbst alte leute, denen ich glaube das sie sowas nicht tun, haben geblecht.


dann kam die vorstellung von einer software das sie ip hacken und mit denen surfen, so diese leute wo betroffen sind die abmahnung erhalten und nichts gegen machen können.


Meiner Meinung nach, wird es bei mir nicht anderster sein, habe noch nie gehört das einer garnix bezahlt hat.


bin echt am zweifeln, ob ich immer noch nicht zahlen soll, denn andererseits wird es eh nur teurer mit gericht usw.

andernfalls heißt es ja hier immer wer zahlt, hat die nächste mahnung am hals.


denke ihr könnt mir auch nicht helfen.


wollt das nur mal so loswerden, habs eben gestern im tv gesehen, das trotz öffentlicher ausstrahlung im tv alle blechen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1083 Beitrag von Steffen » Mittwoch 3. August 2011, 16:59

[quoteemMarkus]Meiner Meinung nach wird es bei mir nicht anders sein, habe noch nie gehört, das einer gar nichts bezahlt hat.
Bin echt am zweifeln, ob ich immer noch nicht zahlen soll, denn andererseits wird es eh nur teurer mit Gericht usw.
Andernfalls heißt es ja hier immer wer zahlt, hat die nächste Mahnung am Hals.[/quoteem]

Es gibt viele, die nichts bezahlt haben. Einer zum Beispiel bin ich.

Man muss an der Sachlage anders herangehen. Das Schwierigste ist doch, einmal das Beweisen, das man es nicht war, sowie die Beurteilung der eigenen Situation, abhängig von der Anzahl der erhaltenen Abmahnungen. Sicherlich ist ein Anwalt wichtig, aber erst mit Erhalt einer Klageschrift.

Risiko, wenn ich eine mod. UE abgebe und nicht zahle:
  • 1. Ich kann verklagt werden - Verlierfall 1.000 - 1.200 €
    2. dieses Risiko ist aber sehr gering.
Dann ist die 3 Jährige Verjährungsfrist doch auch für uns ein gewisses Sicherheitspolster. Eine mögliche Klagevorbereitung dauert 1 - 2 Jahre (von Datum Abmahnung aus). Hier hat man doch erst einmal Zeit, sich in aller Ruhe zu informieren. Liest man nichts Neues, bleibt es beim Nichtzahlen. Liest man das der betreffende Abmahner alle verklagt, dann kann ich mir - abhängig von der Anzahl meiner Abmahnungen - überlegen, ob ich die Forderung der Abmahnung bezahle (sicherlich erst einmal mit einem eigenen geminderten Vergleichsgegengebot).

No Risk - no Fun!

VG Steffen

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#1084 Beitrag von 3r4zZ1n » Mittwoch 3. August 2011, 17:48

Hallo heute bekam ich das Scdreien des Mahngerichtes in Berlin, dass meine Sache abgegben wurde.ich finde das dass recht spät ist.Schreien ist vom 29.07. Un ich kann nicht So rexht glauben das vom beantragen bis zum schreiben der Übergabe Ca 3 Wochen liegen sollen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1085 Beitrag von Steffen » Mittwoch 3. August 2011, 17:52

Dann muss, beim Erhalt der Klageschrift sowie Beauftragung des eigenen Fachanwaltes, der Fachanwalt als erstes abklären, ob die Ansprüche nicht schon verjährt sind. Ansonsten sind es doch alles nur Spekulationen.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1086 Beitrag von 3r4zZ1n » Mittwoch 3. August 2011, 17:57

Steffen hat geschrieben:Dann muss, beim Erhalt der Klageschrift sowie Beauftragung des eigenen Fachanwaltes, der Fachanwalt als erstes abklären, ob die Ansprüche nicht schon verjährt sind. Ansonsten sind es doch alles nur Spekulationen.

VG Steffen
Wer bezahlt in dem Fall meinen Anwalt, wenn die Sache verjährt wäre?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1087 Beitrag von 3r4zZ1n » Mittwoch 3. August 2011, 18:27

3r4zZ1n hat geschrieben:
Steffen hat geschrieben:Dann muss, beim Erhalt der Klageschrift sowie Beauftragung des eigenen Fachanwaltes, der Fachanwalt als erstes abklären, ob die Ansprüche nicht schon verjährt sind. Ansonsten sind es doch alles nur Spekulationen.

VG Steffen
Wer bezahlt in dem Fall meinen Anwalt, wenn die Sache verjährt wäre?
Bekommen habe ich den MB am 29.12.2010, Eingegangen ist der Widerspruch am 31.12.2010 und von der Beantragung bis zum Erhalt des Mahnbescheid düfte es ja auch nicht so lang gedauert haben.

Kann man das Datum der Beantragung der Abgabe herausfinden? Steht diese in der Klageschrift?

So jetzt habe ich den MB gefunden. Eingang des Antrags des MB ist der 16.12. Eingang des Widerspruchs: 31.12.2011. Verjährung 15.07.2010 wäre das dann.

edit: Noch interesanter finde ich den Belg: Einschreiben mit Rückschein: Rückschein ist datiert das der Eingang am 31.12. stattfand. Das Mahngericht schreibt aber vom Gesamtwiderspruch vom 30.12.
Abgabe ist der 29.07.

Außerdem wird geschrieben das ich mich nicht mehr an das Mahngericht wenden solle, kann ich dort trotzdem anrufen und fragen wann der Antrag gestellt wurde?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1088 Beitrag von Steffen » Mittwoch 3. August 2011, 23:21

[quoteem3r4zZ1n]Hallo heute bekam ich das Schreiben des Mahngerichtes in Berlin, dass meine Sache abgegeben wurde.
Wer bezahlt in dem Fall meinen Anwalt, wenn die Sache verjährt wäre?[/quoteem]
Jetzt mal ruhig Brauner, auch wenn es nicht einfach für Dich ist. Dann muss, beim Erhalt der Klageschrift sowie Beauftragung des eigenen Fachanwaltes, der Fachanwalt als Erstes abklären, ob die Ansprüche nicht schon verjährt sind. Ansonsten ist es doch alles nur Spekulationen. In ca. 6 Wochen wirst Du schlauer sein, ob man klagt oder nicht. Bis dahin kannst Du nur das machen, was ich per PN schrieb.

Egal ob man gewinnt oder verliert, den eigenen Anwalt muss man selbst zahlen. Dann gibt es ja auch noch die Beantragung von Prozesskostenhilfe. Das solltest Du aber alle mit dem Fachanwalt dann klären, wenn es soweit ist.

Ich kann nur abraten, das Geld für einen Anwalt zu sparen und es vielleicht allein zu versuchen. Das geht nicht nur mächtig in die Hosen sondern kann teurer werden, als mit Anwalt.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1089 Beitrag von 3r4zZ1n » Donnerstag 4. August 2011, 07:47

Steffen hat geschrieben:[quoteem3r4zZ1n]Hallo heute bekam ich das Schreiben des Mahngerichtes in Berlin, dass meine Sache abgegeben wurde.
Wer bezahlt in dem Fall meinen Anwalt, wenn die Sache verjährt wäre?[/quoteem]
Jetzt mal ruhig Brauner, auch wenn es nicht einfach für Dich ist. Dann muss, beim Erhalt der Klageschrift sowie Beauftragung des eigenen Fachanwaltes, der Fachanwalt als Erstes abklären, ob die Ansprüche nicht schon verjährt sind. Ansonsten ist es doch alles nur Spekulationen. In ca. 6 Wochen wirst Du schlauer sein, ob man klagt oder nicht. Bis dahin kannst Du nur das machen, was ich per PN schrieb.

Egal ob man gewinnt oder verliert, den eigenen Anwalt muss man selbst zahlen. Dann gibt es ja auch noch die Beantragung von Prozesskostenhilfe. Das solltest Du aber alle mit dem Fachanwalt dann klären, wenn es soweit ist.

Ich kann nur abraten, das Geld für einen Anwalt zu sparen und es vielleicht allein zu versuchen. Das geht nicht nur mächtig in die Hosen sondern kann teurer werden, als mit Anwalt.

VG Steffen
Naja wenn sie eingezahlt haben, werden sie wohl auch klagen ... Solle ich von Anfang an auf eine Art Vergleich gehen oder meine Unschuld beteuern bis zum bitteren Ende?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1090 Beitrag von 3r4zZ1n » Donnerstag 4. August 2011, 08:05

el Chupa Cabra hat geschrieben:Erst einmal müssen die eine Klagebegründung/Klage einreichen,
dann legt das Gericht, auf Grund des Streitwerts, den Gerichtskostenvorschuss fest,
und den müssen die erst mal bezahlen.
Dann, und erst DANN, kann man von einer Klage sprechen ;)
Ich dachte die Gerichtskosten (also die 5/6) sind bei der Beantragung der Abgabe ans Streitgericht schon zu zahlen?

Nächste Frage noch: Hat direkt nichts mit dem Thema zu tun, aber egal. Mahnbescheide muss man ja erstmal selbst bezahlen, wenn man einen beantragt. Sind die Kosten für mich bei einem Mahnbescheid nur der Anteil des Kostenvorschusses, der auch auf dem Mahnbescheid steht? Oder sind es die gesamten Kosten des MBs?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1091 Beitrag von ChrisO » Donnerstag 4. August 2011, 09:32

3r4zZ1n hat geschrieben: Ich dachte die Gerichtskosten (also die 5/6) sind bei der Beantragung der Abgabe ans Streitgericht schon zu zahlen?
Genau das Gleiche ging mir auch gerade durch den Kopf. Das würde ja bedeuten, das für die Abgabe nach München kein Cent geflossen ist, wenn es so ist, wie el Chupa Cabra schrieb.

Ich bin ja immernoch der Meinung, dass Coburg die Sachen einfach vom Tisch haben will. Viele berichten ja, dass sie die Abgabenachricht teilweise weit 6 Monate nach Widerspruch bekommen haben, so wie ich auch. Ein Mahnbescheid ist nunmal 6 Monate gültig, somit könnte das einen Sinn ergeben (hoff ich zumindest :) )

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1092 Beitrag von 3r4zZ1n » Donnerstag 4. August 2011, 09:43

ChrisO hat geschrieben:
3r4zZ1n hat geschrieben: Ich dachte die Gerichtskosten (also die 5/6) sind bei der Beantragung der Abgabe ans Streitgericht schon zu zahlen?
Genau das Gleiche ging mir auch gerade durch den Kopf. Das würde ja bedeuten, das für die Abgabe nach München kein Cent geflossen ist, wenn es so ist, wie el Chupa Cabra schrieb.

Ich bin ja immernoch der Meinung, dass Coburg die Sachen einfach vom Tisch haben will. Viele berichten ja, dass sie die Abgabenachricht teilweise weit 6 Monate nach Widerspruch bekommen haben, so wie ich auch. Ein Mahnbescheid ist nunmal 6 Monate gültig, somit könnte das einen Sinn ergeben (hoff ich zumindest :) )

Nochmal. Er ist nicht 6 Moante gültig. Er hemmt das ganze bis 6 Monate nach der Einigung beim MB. Falls es keine Einigung geben sollte und die Parteien das Mahnverfahren mit stillschweigen betreiben gilt der Tag der letzten Amtshandlung als "Tag der Einigung".

Folglich ist es bei mir so:

16.12.2010 Eingang Beantragung MB
21.12.2010 Bearbeitung des ganzen
29.12.2010 Zugestellt an mich
30.12.2010 Gesamtwiderspruch eingeganen laut Schreiben des MB ????
31.12.2010 Auf dieses Datum ist mein Rückschein datiert ???

So diese Zeit von 16.12. - 30.12. ist gehemmt durch den MB. Letzter Tag einer Handlung wäre 30.12.2010
Ab da an gelten 6 Monate, also der 30.06.2011 24h, ab da an würde meineVerjährung weiter laufen.
also 01.06. = 16.12. + 15 Tage Rest = 15.07.2011 = Verjährung. Bis zu diesem Zeitpunkt haben sie Zeit, das gnaze zu beantragen. Meine Abgabe ist der 29.07. das bedeutet die haben für die Bearbeitung 2 Wochen gebraucht, inklusive einer Woche für das Schreiben.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1093 Beitrag von ChrisO » Donnerstag 4. August 2011, 09:54

3r4zZ1n hat geschrieben:15.07.2011 = Verjährung. Bis zu diesem Zeitpunkt haben sie Zeit, das gnaze zu beantragen. Meine Abgabe ist der 29.07. das bedeutet die haben für die Bearbeitung 2 Wochen gebraucht, inklusive einer Woche für das Schreiben.
Also mein Unterbewußtsein hat damals bei der Berufswahl schon gewußt, dass ich kein Anwalt werden darf, weil mit Logik hat das wohl wenig zu tun.

Wenn die Abgabenachricht vom 29.07. ist, dann ist es doch 14 Tage drüber, oder vermutest du, dass WF das vor dem 15.07. beantragt hat und Coburg dann 2 Wochen gebraucht hat, um maschinell den Brief zu erstellen?

Ich hab ja zur Kenntnis genommen, dass man die Verjährungsgeschichte mit Vorsicht genießen sollte, aber an einem gewissen Punkt muss man doch auch mal als zukünftiger Beklagter auch mal das Recht auf seiner Seite haben, wenn man der Sache schon so eher ohnmächtig gegenüber steht.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1094 Beitrag von 3r4zZ1n » Donnerstag 4. August 2011, 09:59

ChrisO hat geschrieben:
3r4zZ1n hat geschrieben:15.07.2011 = Verjährung. Bis zu diesem Zeitpunkt haben sie Zeit, das gnaze zu beantragen. Meine Abgabe ist der 29.07. das bedeutet die haben für die Bearbeitung 2 Wochen gebraucht, inklusive einer Woche für das Schreiben.
Also mein Unterbewußtsein hat damals bei der Berufswahl schon gewußt, dass ich kein Anwalt werden darf, weil mit Logik hat das wohl wenig zu tun.

Wenn die Abgabenachricht vom 29.07. ist, dann ist es doch 14 Tage drüber, oder vermutest du, dass WF das vor dem 15.07. beantragt hat und Coburg dann 2 Wochen gebraucht hat, um maschinell den Brief zu erstellen?

Ich hab ja zur Kenntnis genommen, dass man die Verjährungsgeschichte mit Vorsicht genießen sollte, aber an einem gewissen Punkt muss man doch auch mal als zukünftiger Beklagter auch mal das Recht auf seiner Seite haben, wenn man der Sache schon so eher ohnmächtig gegenüber steht.

Ich hoffe natürlich nicht, das sie es vorher beantragt haben, allerdings glaube ich es schon. Ämter sind ja immer sehr langsam. Da wundert es mich auch schon das das ganze noch dieses Jahrzehnt kommt :) Aber da sind se wohl schnell.

edit: Rein theoretisch gilt die letzte Amtshandlung einer der beteiligten Personen als Datum. Was kann dies alles sein? Der Kläger bekommt ja über den Widerspruch auch eine Nachricht. Ist dies die letzte Amtshandlung oder der Eingang des Widerspruchs?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1095 Beitrag von ChrisO » Donnerstag 4. August 2011, 10:19

3r4zZ1n hat geschrieben: Der Kläger bekommt ja über den Widerspruch auch eine Nachricht. Ist dies die letzte Amtshandlung oder der Eingang des Widerspruchs?
Das wär ja die Härte, für den Beklagten gelten immer die Anträge bei Gericht und für den Kläger, wann diese Kenntnis davon bekommen.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1096 Beitrag von 3r4zZ1n » Donnerstag 4. August 2011, 10:25

ChrisO hat geschrieben:
3r4zZ1n hat geschrieben: Der Kläger bekommt ja über den Widerspruch auch eine Nachricht. Ist dies die letzte Amtshandlung oder der Eingang des Widerspruchs?
Das wär ja die Härte, für den Beklagten gelten immer die Anträge bei Gericht und für den Kläger, wann diese Kenntnis davon bekommen.
Das würde ich auch nciht glauben. Die letzte Amtshandlung wäre entweder der Eingang des Widerspruchs. Oder das Erstellen/Wegschicken der Benachrichtigung des Widerspruchs.

Ich denke daher eher an 1. und hoffe weiter das der Antrag nicht vor dem 16. einging :)

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1097 Beitrag von ChrisO » Donnerstag 4. August 2011, 10:46

3r4zZ1n hat geschrieben:Oder das Erstellen/Wegschicken der Benachrichtigung des Widerspruchs.
Dann gilt für mich aber auch der Versand des Mahnbescheides an mich und das war erst im Januar :)

Mal was anderes: Dr. Wachs hat im Netzwelt- Forum geschrieben, dass bis jetzt nur Klagen bekannt sind, in denen mindestens 3 IP Adressen angeblich geloggt wurden.

Zitat aus dem Netzwelt- Forum vom 16.07.:
Interessant finde ich, dass in allen unseren Klageverfahren und auch in allen unseren Klage, und in allen Klagen mit denen ich über Kollegen gesprochen habe, immer mindestes 3 unterschiedliche IP-Adressen ermittelt wurden.
Insoweit frage ich mich, ob entweder die Klageverfahren mit besonders vielen IP-Treffern als Klageverfahren von Waldorf Frommer vorgezogen wurden, würde Sinn machen.
Oder ob die Ipoque immer so viele Ermittlungsergebnisse gesammelt hat. Das würde bedeuten, dass die Ermittlungskosten extrem hoch gewesen sein müssen - und das schon 2007.
Und dies obwohl user hash Adressen mit ermittelt wurden. was nahegelegt hätte, dass dann Filter hätten eingesetzt werden können um Mehrfachermittlungen zu verhindern.
Also bei mir sind es keine 3 IP's und ich hab auch keine Klage (bis jetzt), sondern nur die Abgabenachricht. Vielleicht eine kleine Hoffnung :)

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1098 Beitrag von 3r4zZ1n » Donnerstag 4. August 2011, 10:51

ChrisO hat geschrieben:
3r4zZ1n hat geschrieben:Oder das Erstellen/Wegschicken der Benachrichtigung des Widerspruchs.
Dann gilt für mich aber auch der Versand des Mahnbescheides an mich und das war erst im Januar :)

Mal was anderes: Dr. Wachs hat im Netzwelt- Forum geschrieben, dass bis jetzt nur Klagen bekannt sind, in denen mindestens 3 IP Adressen angeblich geloggt wurden.

Zitat aus dem Netzwelt- Forum vom 16.07.:
Interessant finde ich, dass in allen unseren Klageverfahren und auch in allen unseren Klage, und in allen Klagen mit denen ich über Kollegen gesprochen habe, immer mindestes 3 unterschiedliche IP-Adressen ermittelt wurden.
Insoweit frage ich mich, ob entweder die Klageverfahren mit besonders vielen IP-Treffern als Klageverfahren von Waldorf Frommer vorgezogen wurden, würde Sinn machen.
Oder ob die Ipoque immer so viele Ermittlungsergebnisse gesammelt hat. Das würde bedeuten, dass die Ermittlungskosten extrem hoch gewesen sein müssen - und das schon 2007.
Und dies obwohl user hash Adressen mit ermittelt wurden. was nahegelegt hätte, dass dann Filter hätten eingesetzt werden können um Mehrfachermittlungen zu verhindern.
Also bei mir sind es keine 3 IP's und ich hab auch keine Klage (bis jetzt), sondern nur die Abgabenachricht. Vielleicht eine kleine Hoffnung :)
Bei mir sind es leider 3 IPs an 3 unterschiedlichen Tagen und ich bin ebenfalls so weit wie du.

Oder ob die Ipoque immer so viele Ermittlungsergebnisse gesammelt hat. Das würde bedeuten, dass die Ermittlungskosten extrem hoch gewesen sein müssen - und das schon 2007.
Und dies obwohl user hash Adressen mit ermittelt wurden. was nahegelegt hätte, dass dann Filter hätten eingesetzt werden können um Mehrfachermittlungen zu verhindern.
Kann mir das einer erläutern?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1099 Beitrag von Steffen » Donnerstag 4. August 2011, 12:33

Ich galube, diese Erläuterungen, sollte man vor Gericht bringen
und nicht in einem Forum, wo man der Gegenseite die Möglich-
keit bietet, sich auf unsere Argumente einzustellen.

Wir müssen immer bedenken, das in den Foren - alle - mitlesen.

Vor dieser Sitauation stehen aber fast alle, das nicht nur ein
Ermittlungsdatensatz vorhanden ist, sondern in der Regel mehrere.
Sicherlich desto mehr, desto schwieriger die Argumentation, aber
nicht unmöglich. Deshalb, mit Erhalt einer Klageschrift = Fachanwalt.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1100 Beitrag von Steffen » Freitag 5. August 2011, 12:24

Es geht doch: LG München I legt IP-Liste aus
Gestattungsverfahren (§ 101 IX UrhG) bei
Akteneinsicht offen




Freitag, den 05.08.2011



Bild

Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer

Kampstraße 2
32139 Spenge
Telefon: 05225/8738444
Fax: 05225/8738443
E-Mail: kanzlei@anwaltniemeyer.de
Internet: Anwaltniemeyer.de

...................................

Gesinnungswandel des LG München I über die Notwendigkeit der Übersendung auch der IP-Liste an betroffene DSL-
Anschlussinhaber im Gestattungsverfahren nach § 101 IX UrhG?


Wenn ein Inhaber eines DSL-Anschlusses abgemahnt wird, weil jemand eine Urheberrechtsverletzung festgestellt haben will, die
über diese Leitung begangen worden sein soll, dann möchte er erfahren, auf Grundlage welcher Tatsachen seinem Provider aufge-
geben wurde, Namen und Anschrift offenzulegen. Im Gestattungsverfahren nach § 101 IX UrhG haben Anschlussinhaber daher als
Betroffene ein Recht zur Akteneinsicht (und sogar zur Beschwerde). Die örtliche Zuständigkeit der Gestattungsverfahren richtet
sich nach dem Sitz des Providers. So entscheidet das Landgericht (LG) Köln über die Fälle, die Kunden der Deutschen Telekom
betreffen. Die Landgerichte Bielefeld und München I befanden bzw. befinden über Sachverhalte, bei denen Anschlüsse von
Telefónica O2 Germany für illegale Tauschbörsenaktivitäten genutzt worden sein sollen.


Üblicher Umfang der Akteneinsicht

Wenn ein Gericht Einsicht in seine Akten gewährt, dann dürfen nach Hartmann weder «gedankenlose Großzügigkeit noch gleichgültige
Strenge» an den Tag gelegt werden. In Köln und Bielefeld sieht die Praxis so aus, dass auf entsprechenden Antrag – früher oder
später – die komplette Akte zur Einsichtnahme übersandt wird.

Dem Betroffenen beziehungsweise seinem Anwalt stehen damit – unter anderem –
  • eine präzise Erläuterung der Ermittlungsmethodik seines Falls und auch
  • eine Liste aller ermittelten IP-Adressen und Zeitpunkte
zur Verfügung. ...


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