Auch verstehe ich die Folgende Aussage nicht so ganz:
Wie soll man hier Vorgehen?Wichtig ist, dass der Anschlussinhaber seiner Darlegungslast nachkommt, um ggf. erfolgreich die Störerhaftung ausschließen zu können.
Grüße
Hamster
Wie soll man hier Vorgehen?Wichtig ist, dass der Anschlussinhaber seiner Darlegungslast nachkommt, um ggf. erfolgreich die Störerhaftung ausschließen zu können.
Das frag ich mich auch, ist wieder so ein schöner Satz, mit dem eigentlich kein Abgemahnter etwas anfangen kann (zumindest nicht mehr nach mehreren Monaten nach dem angeblichen Log - hätte ich zum Zeitpunkt des Log bzw. davor gemerkt, dass jemand Schindluder über meinen Anschluss treibt, wäre ich wahrscheinlich nicht abgemahnt worde und wäre auch nie in die Situation gekommen, etwas darlegen zu müssen, was ich gerade nicht getan habe Alles was du jetzt behauptest und darlegst, kann im schlimmsten Fall als Schutzbehauptung ausgelegt werden - "beweisen" kann hier keiner was - weder die Abmahner, noch die Abgemahnten. Allerdings wollen die Abmahner doch mein/unser Geld, also haben die gefälligst auch erstmal die anspruchsbegründenden Tatsachen zu beweisen.)Wichtig ist, dass der Anschlussinhaber seiner Darlegungslast nachkommt, um ggf. erfolgreich die Störerhaftung ausschließen zu können.
NeinNightman hat geschrieben:Sollte ich diesen vielleicht neu absenden ?
Eben, man selbst war es nicht, die Familie war es auch nicht, also bleibt nur ein unbekannter Dritter, der das WLan unbefugt benutzt hat und somit die Zugangsdaten "entwendet" hat (ich denke nicht, dass in den meisten Fällen etwas bei der Klarnamenbeschaffung schief gelaufen ist, klar es gibt Ausnahmefälle...).Wer im Besitz einer solchen ist der sollte auch nicht auf WLAN pochen sondern seine Hand für die Mitglieder der Gemeinschaft ins Feuer legen und das sie alle wissen, kein Filesharing. Du hast belehrt.
Die beste Verteidigung vor Gericht ist die einfache Ehrlichkeit im Gesicht.
Beweis haben die ja, jedenfalls nach deren Meinung
Das sehe ich nicht ganz so, immerhin hat der BGH die Sache an das OLG zurückverwiesen, damit die "feststellen", ob die gute Frau die Zugangsdaten ohne Wissen des Ehemannes an sich genommen hat, womit er raus wäre....Also doch vergleichbar mit dem Fall: Gehacktes WLan... Bitte nicht steinigen, aber eigentlich kann ich die Entscheidung vomn BGH nachvollziehziehen (auch wenn ich sie so nicht mag, aber das steht auf einem anderen Papier).dass sich alle richtig verhalten" zieht dann aber nach der BGH Entscheidung (wie sie sich momentan darstellt) nicht mehr.
Ja das ist schon klar ,der widerspruch auf das erste schreiben von infoscore ist ja auch schon lange erledigt ich wollte nur noch mal darauf hin weisen das die nicht mal den korrekten dateinamen kennen.Erzhammer hat geschrieben:@marco
Ist für dich nicht mehr relevant was drauf steht.
Aber ich bin, und bleibe, der Meinung das auf den Widerspruch da auch nur Computerspiel stehen soll.
Gruß Erzhammer
marco hat geschrieben:Hallo liebe Freunde und Leidensgenossen
Schön das es euch wieder gibt :D
Also hier noch mal kurz den lauf der dinge (da ja alle daten weg sind)
1: Schreiben von Schutt und Waetke am 08,12.2008
Abmahnung wegen coj german part2. crack datei-----mann beachte das von schutt und waetke die datei namentlich gennant wird ----von infoshit nacher aber nicht mehr ----(wie ist das einzuordnen? ) infos. schreibt nur computerspiel das kann ja alles und nichts sein,----Freeware shareware ect.-------
Sofort reagiert mit mod ue per einschreiben mit rückschein,rückschein erhalten.
1: Schreiben von infoscore Nr:1 01/2009 Schadensersatz von 600€ wegen computerspiel
Reagiert wie im forum besprochen mit widerspruch per einschreiben mit rückschein und fax.
2:Schreiben von infoscore 02/2009 selbstauskunft und bla bla
Reagiert garnicht
3:schreiben von infoscore 09.03 wir würden die Angelegenheit gerne einvernehmlich lösen
sie brauchen nur 600 steine latzen oder einen teibetrag und alles wird gut
wenn nicht werden wir die angelegenheit an die rechtsanwälte übergeben usw und sofort bla,bla
Wie gehts nun weiter soll ich info nochmal nen widerspruch schicken oder einfach abwarten?
Bitte um eure einschätzung und ratschläge
gruss marco
Die Datei und der Rechteinhaber ist komplett identisch! IP-Adresse (da dynamisch) und Datum (ein Tag) ist unterschiedlich.Grazer57 hat geschrieben:@ Zamperl
schaue einmal genau auf den Namen der abgemahnten Datei.
Ist der wirklich identisch??
Weitere Briefe mit der Bitte zu Zahlen mit Erhöhung des Betrages. Dies dauert meist bar Wochen/Monate.doc hat geschrieben: weiss denn jemand wann ein 2tes schreiben kommt oder wie die so weiter vorgehen??
oder weiss jemand was über die log firma von denen wie die das machen oder so???
Im Endeffekt heißt dies ja, wer Filsharing (an sich eine legeale Sache) nutzt, macht auf jeden Fall auch Illegales damit??????? Nur weil das Kind die Tauschbörse genutzt hat, heißt das doch noch lange nicht, dass das Kinf auch genau die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen aben muss.Zusätzlich wurde später durch die Beklagte eingeräumt, dass auch ein im August 2007 noch minderjähriges Kind über die IP-Adresse der Beklagten Tauschbörsen nutzte
Naja, wenn die Beklagte das nicht bestritten hat, muss die Richterin natürlich davon ausgehen, dass das Kind es auch gemacht hat.....Dann passt es doch wieder!müsste die Beklagte für das unbestrittene Anbieten des streitgegenständlichen Titels durch das damals minderjährige Kind einstehen