Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#541 Beitrag von Steffen » Freitag 18. Februar 2011, 12:07

[quoteemNeptunes]Der brief ist an meinen vater gerichtet, da auf diesen der telefonanschluss läuft. Dieser ist jedoch schon vor gut 3 jahren
verstorben. Wie gehe ich jetzt vor?
Weil eine mod ue kann ich ja jetzt nicht verschicken oder? Ja wir haben den anschluss nicht umgemeldet weil es bis jetzt noch
niemanden gestört hat.[/quoteem]


F.A.Q.-AW3P

10. Der Abgemahnte ist schon längst Tod. Die Abmahnung ist deshalb ungültig?

Grundsätzlich beendet der Tod nicht automatisch die vom Erblasser geschlossenen Verträge

So bedauerlich es auch ist, stirbt ein Anschlussinhaber, haben die Erben (hier geht es aber nach der Reihenfolge) 6 Wochen
Zeit - nach Kenntnis der Erbschaft - die Erbschaft anzunehmen oder teilweise bzw. vollumfänglich beim Nachlassgericht notariell
auszuschlagen. In diesen 6 Wochen befindet man sich in eine Art schwebende bzw. vorläufige Erbschaft. Das heißt, wird die
Erbschaft nicht ausgeschlagen (in der 6 Wochen Frist), gilt sie als angenommen. Die Person des nächsten Erben muss die

Vertragspartner informieren, die Verträge entweder kündigen (zum nächstmöglichen Zeitpunkt) oder ummelden. Entweder man kündigt
oder meldet um. Ein neuer Vertrag muss nicht aufgesetzt werden. Anschlussinhaber ist die Person des nächsten Erben.

Z.B. Bei der Telekom, muss die Person des nächsten Erben (mit der Kundennummer des Erblasser), im Kundenzentrum anfragen
nach einem Antrag zur Ummeldung im Todesfall. Diesen bekommt man zugeschickt, füllt ihn aus, legt die Sterbeurkunde anbei sowie
schickt alles an die Telekom zurück.


Variante 1: Erblasser hat Filesharing betrieben und stirbt - Abmahnung kommt nach dem Tod

Mit dem Versterben des Erblasser ist die Wiederholungsgefahr erloschen. Es muss keine Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Sofern der Erbe nicht ausschlägt, muss er ggf. für den Schadensersatz aufkommen.


Variante 2: Erblasser hat Filesharing betrieben und stirbt - Abmahnung kam vor dem Tod

Auch hier muss keine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Allerdings war die Abmahnung zum Zeitpunkt ihres Ausspruchs (noch)
zulässig. Sofern der Erbe nicht ausschlägt, muss er für die Abmahnkosten und den Schadensersatz aufkommen.


Variante 3: Erbe hat Filesharing betrieben - Anschluss lief aber noch auf Erblasser

Hier ergeben sich zwei Möglichkeiten:
  • (1) Zunächst ist der Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers in den Vertrag mit dem Provider eingetreten, und zwar unabhängig
    davon, ob er dies dem Provider mitteilte oder nicht. Er ist also grundsätzlich als Anschlussinhaber (Abmahnkosten und den
    Schadensersatz) haftbar und muss eine Unterlassungserklärung abgeben.
    (2) Etwas anderes gilt dann, wenn eine andere Person (z. B. Verwandter) durch Ingebrauchnahme des Anschlusses zum faktischen
    Anschlussinhaber wurde. Dann hat sie gegenüber den Anspruchstellern eine Unterlassungserklärung abzugeben und muss für die
    Abmahnkosten und den Schadensersatz aufkommen.
Kurzfassung:
- Anschluss ummelden
- Erbe (nächste in der Reihenfolge) gibt eine mod. UE ab, bezahlt nicht und beantragt Akteneinsicht.
VG Steffen

2012
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#542 Beitrag von 2012 » Freitag 18. Februar 2011, 18:23

Freitag, 18. Feb. 2011. Es schaut so aus, als wenn ein neuer Schwung Abmahnungen bei WF rausgegangen ist.

Auf Seite 22 hab ich meinen Fall beschrieben und auf Seite 23 das Antwortschreiben von WF, mit diesem sehr fragwürdigen Angebot der Ratenzahlung und des Stillschweigens.

Heute habe ich eine weitere Abmahnung im Briefkasten, diesmal soll ich den Film Astro Boy verteilt haben. Die Upload Zeit betrug wieder 16 Min. und wieder um ca. 22. Uhr, wie schon bei der 1. Abmahnung. Also gleiche Prozedur noch einmal, mit mod. UE und Kopie meines ALG II Bescheids und wahrscheinlich wird nächste Woche ein weitererer Ratenzahlungs Vorschlag eintreffen.

Gehen wir jetzt einmal davon aus, daß ich wirklich so bekloppt wäre, nach einer WF Abmahnung weiterhin Filme zu sharen, was ich nicht getan hab. Ich schalte jetzt sogar mein Modem komplett aus, wenn ich tagsüber nicht online bin.
Erst einmal die Zufälligkeit, daß ich in so kurzen Abständen zweimal aus einem Pulk von hunderttausenden von Sharen rausgepickt worden sein soll.
Dann diese gleichen Uploadzeiten von jeweils 16 Min., dann immer um die gleiche Uhrzeit und immer Filme von Rechteinhabern aus München, die zufälligerweise auch von WF vertreten werden. Wie praktisch für WF, die ja auch aus München kommen.

Und noch eine weitere, extrem merkwürdige Zufälligkeit. Auch Seppl87 schreibt auf Sete 32, daß er für den Film Valhalla Rising abgemahnt wurde, den er ebenfalls im Dezember 2010 geladen/verteilt haben soll. Meine 1. Abmahnung bezieht sich auch auf Valhalla Rising, auch für Dezember 2010. Also kollektives, geistiges Verbinden zum gleichzeitigen Download, wahrscheinlich noch am gleichen Tag?

Wie kommt es nur, daß mir eine Vorahnung sagt, daß mir im März eine 3. Abmahnung mit einer weiteren Copyright Verletzung eines Filmvertriebs aus München zuteil wird, der auch von WF vertreten wird? Da ich bei WF jetzt nicht als "Zahlender Abgemahnter" in der Datenbank vorhanden bin und meine Daten weiterhin als "Melkkuh" gespeichert sind?

Gruß

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#543 Beitrag von Steffen » Samstag 19. Februar 2011, 12:05

Jeder Urheber kann Verletzungen gegenüber seinen Rechten - einzeln - verfolgen. Dazu haben die
3 Jahre nach Kenntnis aller Faktoren Zeit. Wenn man vielleicht die Titel selbst kennt, hätte man sie
einfach in der ersten mod. UE als Erweiterung einschreiben können.

Ansonsten, je Abmahnung eine mod. UE + nicht zahlen + Akteneinsicht.

VG Steffen

tangomba
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#544 Beitrag von tangomba » Samstag 19. Februar 2011, 22:19

..so habe nun nach zwei Wochen ein letzte Zahlungsaufforderung von Frommer und Co bekommen mit dem Hinweis,
daß bei Nicht zahlen der Mandantschaft die sofortige gerichtliche Geltendmachung empfohlen wird und, daß dies die letzte Zahlungsaufforderung sei.

Wenn ich richtig verstehe einfach nichts tun und abwarten?
mod UE ging dem ganzen voraus.

pokemember
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#545 Beitrag von pokemember » Sonntag 20. Februar 2011, 13:24

Ein Gedanke, der mich beim Lesen überkam:

Was passiert wenn immer mehr Leute nicht zahlen und den Anwaltskanzleien das Gesschäftsmodell kaputt machen? Dann werden Sie vermehrt klagen...
Bei mir sinds noch drei Jahre....es bleibt auf jeden Fall spannend.

Doodlez
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#546 Beitrag von Doodlez » Sonntag 20. Februar 2011, 14:17

Hallo liebe Runde,

ja, nun hat es mich auch erwischt. Gestern, schön das Wochenende versaut. :)
Ich soll am 26.12.2010 ein Album "hochgeladen" haben, welches ich nicht mal besitze. Für ganze 34Sekunden! Nun möchten sie gern 956 Euro. Und ich möchte gern meine ruhe.

Da es der 2. Weihnachtstag war, kann ich sogar garantieren, dass ich da nicht zu Hause war. Habe sogar Zeugen, aber das scheint ja nicht wichtig.
Beim Googlen der Kanzlei auf euch gestossen und war dann erst mal etwas beruhigter.

Unser Familienanwalt riet mir allerdings dazu, einen "Spezialisten" aufzusuchen, statt eine eigene mod. UE zu verschicken.

Ich gebe zu, dass ich schon Tauschbörsen benutzt habe, aber grade in dem Fall kann ich Stein und Bein garantieren, dass ich nichts gemacht hab. Schon gar nicht, weil ich diese Art von Musik nicht mal höre.

Ich werde am Montag mal mit einem Anwalt reden und lasse euch gern wissen, wie es weitergeht und "ausgeht." :)

Fest steht: Nö ich nicht

Danke an den Betreiber und all die, die hier nützliche Infos verbreiten. :te

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#547 Beitrag von Steffen » Sonntag 20. Februar 2011, 14:32

[quoteempokemember]Was passiert wenn immer mehr Leute nicht zahlen und den Anwaltskanzleien das Geschäftsmodell kaputt machen?
Dann werden Sie vermehrt klagen...[/quoteem]
Ich glaube, das wird nicht passieren. Viele schreiben viel, in einem anonymen Post. Meistens sieht die Realität
aber anders aus. Es werden deshalb immer wieder sehr viele bezahlen, da man Sicherheit wünscht, nicht zahlen
will oder einfach Ruhe.

[quoteemDoodlez]Unser Familienanwalt riet mir allerdings dazu, einen "Spezialisten" aufzusuchen, statt eine eigene mod. UE
zu verschicken.[/quoteem]
Möglich, aber was war beim Spezialisten anders als beim Musterschreiben. Außer das Du gutes Geld hingelegt hast
für die Abfassung einer mod. UE + nicht zahlen? Was für mich persönlich unsinnig ist, für etwas zu bezahlen, was
  • es kostenlos gibt sowie
  • für etwas nicht zu bezahlen!
VG Steffen

Doodlez
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#548 Beitrag von Doodlez » Sonntag 20. Februar 2011, 15:06

Ja irgendwo habt ihr ja recht.

Wenn ich selbst mache, wäre es dann so korrekt?

****************

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#549 Beitrag von Steffen » Sonntag 20. Februar 2011, 15:18

Ja, bitte aber bedenken, das es ab heute ein neues Musterschreiben einer mod. UE gibt:

Link

VG Steffen

Doodlez
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#550 Beitrag von Doodlez » Sonntag 20. Februar 2011, 15:21

Ok, danke. Sorry, wusste nicht, dass der Link nicht gepostet werden darf.

Ist die Akteneinsicht eigentlich zwingend notwendig?
Oder reicht es auch nur die mod. UE zu verschicken? Und erst mal zu warten.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#551 Beitrag von Steffen » Sonntag 20. Februar 2011, 17:29

Ist die Akteneinsicht eigentlich zwingend notwendig?
Oder reicht es auch nur die mod. UE zu verschicken? Und erst mal zu warten.
Akteneinsicht. Fast alle sind unschuldig. Schreiben sie jedenfalls. Dann wehre ich mich und
werde alles tun, um meine Unschuld zu beweisen. Eine Akteneinsicht gehört nun einmal dazu.

VG Steffen

2012
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#552 Beitrag von 2012 » Sonntag 20. Februar 2011, 18:06

Vielen Dank für die aktuelle UE. Die aktuellen Abmahnschreiben haben sich teilweise auch geändert. Es wird jetzt im Text direkt damit gedroht, daß bei Einsenden einer modifizierten UE und nicht dem Original, noch höhere Kosten entstehen würden.

Original Text: - die Unterlassungserklärung eigenmächtig abändern und somit weitere Auseinandersetzungen bzw. zusätzliche Korrespondenz mit Ihnen auslösen.

Ich kann mir nicht helfen. Ich habe ganz stark das Gefühl, daß da nicht alles mit rechten Dingen zu geht und irgend etwas in meinem Rechner "nach Hause" telefoniert, oder etwas meinen Rechner, oder meine Verbindung überwacht. Das diverse Log Firmen mit Absicht Fake Dateien ins Torrent und eMule Netzwerk verteilen, die dann nach Hause telefonieren, hab ich schon öfters gelesen.
Wer garantiert uns denn, das diese Log Firmen nicht noch anderes auf Lager haben, was nicht einfach nur IP Adressen bei diversen Downloads rausfischt? Und das bei all dem Lug und Betrug, was eh schon im I-Net abgeht und dazu noch bei diesem lukrativen Geschäft mit dem Abmahnwahn.

Ich könnte wetten, schmeiß ich jetzt Bittorrent an, geht bei einer Log Firma der Alarm los, egal was ich runterladen wil und das nächste Abmahnschreiben kommt garantiert.

Gruß

lobster1000
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#553 Beitrag von lobster1000 » Sonntag 20. Februar 2011, 21:29

Ich habe eine Frage, die ich zumindest bis Seite 20 dieses Threads noch nicht geklärt bekommen habe.

Wie steht ein _später_ hinzugezogener Anwalt der mod. UE, die man ohne Anwalt abgegeben hat gegenüber? Verdreht der dann die Augen und "bedankt" sich für den Akt der Verzweiflung, weil man ihm nun ein Bein gestellt hat in seiner Argumentation oder kann er z.B. eine eigene mod. UE immer noch abgeben?

Noch eine Frage, ist die Akteneinsicht beim LG Köln eigentlich noch notwendig? Ich meine W/F schicken doch den ganzen Kram gleich mit. Also zumindest ist so ein LG Köln Beschluss mit dabei. Oder gibt die Akte noch etwas mehr Informationen her?

Okay okay eine Frage noch zum Thema mod UE. und Erweitrung um weitere mögliche Werke des gleichen Anbieters. Wenn jetzt sowas wie die Narnia oder Eragon geshared wurde. Könnte es ja auch sein, dass mehere Teile über die Leitung gegangen sind. Ist es dann ratsam alle diese Titel anzugeben? Ich mein sind ja begrenzt viele. Wär es jetzt "Die drei Fragezeichen" mit 120 Folgen wär es ja unsinnig. Ziel wäre natürlich auch hierbei die Vermeidung weiterer Anwaltskosten, die bei weiteren Schreiben, folgen könnten.

Sagt man sowas bei RA Beistand eigentlich auch dazu? Also schreiben Sie bitte noch Eragon 1 - 4 mit rein, könnte ja sein, dass die auch noch über meinen Anschluss geshared wurden.

Danke für alle Antworten.

lobster1000
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#554 Beitrag von lobster1000 » Montag 21. Februar 2011, 11:29

WENN man sich für einen Anwaltsberatung entschließt. Spielt man dem eigenen Anwalt gegenüber mit offenen Karten? Ich mein jeder kann sich hier wilde Geschichten über offene WLANs, den evil Hacker im Nachbarhaus, oder 60+ Jahre alte Verwandschaft die exakt an dem Tag zu Besuch waren ausdenken. Me too.

lobster1000
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#555 Beitrag von lobster1000 » Montag 21. Februar 2011, 20:10

Steffen hat geschrieben:Ja, bitte aber bedenken, das es ab heute ein neues Musterschreiben einer mod. UE gibt:

Link

VG Steffen
Darf man fragen wie es dazu kommt? Es scheint jetzt der Absatz mit dem zu sichernden WLAN dazu gekommen zu sein.

Achim
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#556 Beitrag von Achim » Mittwoch 23. Februar 2011, 08:49

Noch eine Frage, ist die Akteneinsicht beim LG Köln eigentlich noch notwendig? Ich meine W/F schicken doch den ganzen Kram gleich mit. Also zumindest ist so ein LG Köln Beschluss mit dabei. Oder gibt die Akte noch etwas mehr Informationen her?
du kannst dem Steffen ja einmal den "Kram", den Dir Waldorf geschickt
hat, zukommen lassen.
Hallo, die Antwort würde mich auch interessieren. Ich habe auch einen ganzen Anhang vom LG München dabei und frage mich, ob das die Akteneinsicht erübrigt!

H725
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#557 Beitrag von H725 » Mittwoch 23. Februar 2011, 10:44

:al
Hallo Freunde,

schön bzw. nicht schön auch mal hier zu sein! Warum ich hier bin kann sich ja jeder denken....ich hatte Anfang Februar auch Post von den Heinis... Freitag in der Post, Montag soll ich das Ding unterschrieben haben und über 800Euro leichter werden. Ich bin zum Anwalt gegangen, ein guter Freund der erst mal drüber schaut.... Ich bin den Rat eingegangen das ich 100 Euro sofort zahle, e nur mod.UE einreiche und auf §2 berufen soll..das hat er alles für mich gemacht....3 Wochen ruhe, ich mich schon gefreut das der Spuk ein Ende hat....

NIX war...neuen Brief im Briefkasten mit lustigen Auszügen (Copy+Paste lässt grüßen) mit der Aufforderung das Restgeld bis zum Tag X (ca. eine Woche) zu zahlen sonst geht man vor Gericht.

So jetzt die Frage des Tages:
Mein Anwalt ratet mir folgendes: Wenn er ICH wäre...Ruhe bewahren und es drauf ankommen lassen, was am Ende passiert kann er nicht sagen wie die Nummer ausgeht...da SIE sich den Gerichtsstand aussuchen können.
Das tolle ist, mein toller Anwalt weiß ganz genau das meine Rechtschutz dafür nicht greift...
Ich denke ich werde das Restgeld überweisen damit ich endlich wieder ruhig schlafen kann!?! Anwaltskosten+Gerichtskosten...wollen wir erst gar nicht ausrechnen... :roll:

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#558 Beitrag von Steffen » Mittwoch 23. Februar 2011, 16:37

[quoteemH227]So jetzt die Frage des Tages:
Mein Anwalt ratet mir folgendes: Wenn er ICH wäre...Ruhe bewahren und es drauf ankommen lassen, was am Ende
passiert kann er nicht sagen wie die Nummer ausgeht...da SIE sich den Gerichtsstand aussuchen können.
Das tolle ist, mein toller Anwalt weiß ganz genau das meine Rechtschutz dafür nicht greift...
Ich denke ich werde das Restgeld überweisen, damit ich endlich wieder ruhig schlafen kann!?! Anwaltskosten +
Gerichtskosten ... wollen wir erst gar nicht ausrechnen ...[/quoteem]

Ich höre mir die letzten Wochen immer den gleichen Schwachsinn an. Supi Anwaltlicher bzw. Rechtsschutzversicherung
Rat und sichere Strategie:
Mod. UE + Sofort-Überweisung 100,- € (§ 97a Abs. 2 UrhG) + 15,- € je Titel nach LG Hamburg (Az.: 308 O 710/09)!

Und das dann noch bei Rasch und Waldorf Frommer, wo jeder weiß, das Rasch nicht groß unter 800,- € geht sowie WF
nicht groß unter 500,- €, im Vergleich. Beim LG Hamburg handelte es sich um 5 Jahre alte Titel, was bei den aktuellen
Abmahnungen nie Anwendung findet.

Natürlich ist eine Teilzahlung immer von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Aber es kann einerseits als sog.
“Zeugnis gegen sich selbst“ angesehen werden, wo im schlimmsten Fall man dem Rechteinhaber/Abmahner mit der Leistung
eine Erfüllungsbereitschaft angezeigt wird, um diesen dadurch von weiteren Maßnahmen abzuhalten und anderseits, was
der Regelfall sein wird als Teilschuldeingeständnis. Mit Ruhe bewahren ist da nichts, WF werden den Restbetrag notfalls
erfolgreich einklagen.

Für mich ist es eine sichere Strategie: sicher eine Klage zu erhalten. Wenn Du verklagt wirst, würde ich an Deiner
Stelle Deinen AW auf Schadensersatz verklagen. Das ist einfach Humbug, was geraten wurde.

VG Steffen

H725
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#559 Beitrag von H725 » Mittwoch 23. Februar 2011, 21:38

Ok..also zahlen und gut ist und sich beim Anwalt bedanken für die nette Hilfe ;tö

Steiner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#560 Beitrag von Steiner » Donnerstag 24. Februar 2011, 13:05

H725 hat geschrieben:Ok..also zahlen und gut ist und sich beim Anwalt bedanken für die nette Hilfe ;tö
Ob gut ist bezweifele ich.

Kann sein das du in drei Wochen das nächste Schreiben bekommt.

Nach dem Motto,wer einmal zahlt, zahlt auch zweimal....

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