Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

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Steffen
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Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#1 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. August 2010, 00:28

1. Boardregeln beachten. Link
2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link
6. FAQ - Fragen und Antworten: Link

7. RA Dr. Alexander Wachs: Anwaltliche Beurteilung der abmahnenden Kanzlei
Vorgehensweisen eines Abgemahnten:

  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de" onclick="window.open(this.href); return false;, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.

........................................................................................................

  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

........................................................................................................

  • 3. Akteneinsicht in die Beschlussakte
-----------------------------------------------------

  • 3.1. Ohne Anwalt:

-----------------------------------------------------

  • 3.1.1. Einsichtnahme bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts am Wohnort des Betroffenen

    Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, wohnhaft in <Ortsname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG
    i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO den Antrag auf Einsichtnahme in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>,
    Aktenzeichen <Nummer> bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts meines Wohnortes. Mein Abmahnschreiben lege ich
    als Kopie bei.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

-----------------------------------------------------

  • 3.1.2. Einsichtnahme durch Anforderungen von Kopien der Beschlussakte oder Aktenbestandteilen

    Anfallende Kosten: 50 Cent pro Blatt, ab der 51. Seite von 15 Cent pro Blatt!

    Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
    Akteneinsicht in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>, Aktenzeichen <Nummer>. Mein Abmahnschreiben
    lege ich als Kopie bei.

    Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
    1. Antragsschrift
    2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP - Adressen, die dem Antragsteller nicht
    zugeordnet wurden
    3. Beschluss im Volltext
    4. Zustellungsurkunden.

    Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 €.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

-----------------------------------------------------

  • 3.2. Mit Anwalt

    Wenn ein Betroffener einen Anwalt, für die Bearbeitung seiner Abmahnung beauftragt hat, kann dieser, bei der
    Geschäftsstelle des Beschluss-Landgerichtes die Akte zur Einsichtnahme sich zusenden lassen.

    Kosten: ca. 60,- €

........................................................................................................

  • Was, wenn kein Aktenzeichen des LG Beschlusses in der Abmahnung enthalten ist?

    Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss zur
    Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.

    [„Hallo, mein Name ist <Vor- und Zuname>. Ich wurde von Ihnen abgemahnt am <Datum> mit dem <Aktenzeichen>.
    Bitte teilen Sie mir Aktenzeichen/Datum des Auskunftsbeschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach
    Paragraf 101 Absatz 9 Urheberrechtsgesetz mit. Danke
    .“]

    Beachte:
  • Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
  • Auf alle weiteren Anfragen der Kanzlei, sagen Sie höflich, dass Sie keine Aussagen zum Sachverhalt am
    Telefon tätigen.

........................................................................................................


Wolfen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#2 Beitrag von Wolfen » Freitag 12. November 2010, 17:04

Ein nicht uninteressantes Urteil des Hamburger Langerichts bezüglich Filesharing und Abmahnungen seitens der oben genannten Kanzlei. http://computer.t-online.de/filesharing ... 6424/index

keks
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hat es denn ein ende

#3 Beitrag von keks » Mittwoch 24. November 2010, 22:14

Hallo ich hab einen schreiben von den Rsche bekommen für ein albugen.....PSssst geheim....(mir mal gegen denn kopf haue ;9/ )wo nichtz briegen
so gut so weit hab mich mal mit denn in verbindugen gesetz ,hab denn meinen soziale lage beschrieben und ob ich es nicht in raden zahlen kann, da meint die ja in 50€ hallo ich dreh jeden sent 7 mal rum befohr ich was kaufen tu
jetz meinen frage was pasirt wenn ich in privat Inzolwens gehe.ist durch die abmahnugen meinen inzolwens gefährtet
und wie sieht es mit denn nur mod.UE schreiben aus wie macht man das denn genau
ich hab mir schon mal so eins angeschaut.aber ganz schlau werde ich da nicht

nur und wie viel hab hir den.
ich hab jetz 4 stück.wie viel kann es denn werden
hat das denn auch ein ende
deuschland und die parakrafen

northshore
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#4 Beitrag von northshore » Mittwoch 5. Januar 2011, 13:25

hallo miteinander,

war bisher nur mitleser und hab die erfahrungen die hier so gemacht werden auch selbst schon bei waldorf anwenden müssen..gezahlt hab ich noch nix...

heute gehe ich nichtsahnend zum briefkasten und siehe da, nen dinA4 umschlag- anwälte rasch...

allerdings gibts hier noch nicht soviele erfahrungswerte wie es ausschaut!! :-(.. ich soll 1200euro für ein album bezahlen, die ganze sache ist auch nicht so ausfühlich wie bei frommer,keine kostenaufstellung, nur ein parr seiten, kein filehash, nur IP, dazu ein schlecht kopierter wisch vom landgericht köln... nur mod.UE wird heut fertig gemacht, allerdings weiß ich den verein nicht einzuschätzen..gibts erfahrungen? sind die klagefreundlich?


mfg,J

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#5 Beitrag von Steffen » Donnerstag 6. Januar 2011, 10:35

Natürlich ist es immer beruhigend, wenn man wüsste, die Klagen nicht, oder die klagen. Hierzu kommt eine detaillierte Auflistung
am 14.01.2011 in unserer Jahresstatistik 2010. Hier wurden - verlässlich - alle Kanzleien aufgelistet, die klagen.

Grundsätzlich,
wer eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, hat das allgemeine Lebensrisiko, dass der Abmahner die Kosten einklagen kann. Es wird
geklagt, aber bei Weiten nicht so viel, dass jeder unbedingt zahlen müsste. Es kann niemand, ein Garantieschein ausstellen.

VG Steffen


nur mod.UE

Nö ich nicht

northshore
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#6 Beitrag von northshore » Donnerstag 6. Januar 2011, 12:12

moinsen,
erstmal danke für die antwort und ne super sache das ihr die seite betreibt, recherchen nach ist es die beste mag ich mal behaupten!

hab natürlich gestern noch die suchmachine betätigt zu der kanzlei,- und was soll man sagen, waren ja sogar mal bei spiegel TV 2007...100 logger- wow..

gruß, northshore


so, ab zur post.. nur mod.UE

Pechvogel
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#7 Beitrag von Pechvogel » Freitag 14. Januar 2011, 17:42

Hallo,
ich habe leider auch Post von RA Rasch bekommen. Dem Schreiben lag auch eine Kopie des LG München bei, womit die Kanzlei das GO zur Einholung der Klarnamen beim Provider bekommen hat.

Frage:In dem LG Beschluss wurden 13 Titel aufgelistet. Das sind aber nicht die Titel, die in meiner Abmahnung stehen. Lediglich ein Titel ist gleich. In der Abmahnung steht dieser eine Titel und noch 8 andere. Ist das so OK?

Wenn ich jetzt die modUE erstelle dann schreibe ich die dort aufgelisteten Titel und Künstler 1:1 ab und die konkrete Bezeichnung "Tonaufnahmen" übernehme ich auch?

In der original Mod sind gar keine Titel aufgelistet. Dort heißt es "...geschütztes Musikrepertoire der Unterlassungs....."

:,: Mir geht es echt schlecht. Dabei bin ich mir sicher, dass ich keine Uploads mache. Habe gar keine von diesen Fileshare Softwareprogrammen auf meinem PC drauf.

Mal sehen, was mich dieses ganze Thema gesundheitlich und geltlich kostet.

LG Pechvogel

Pechvogel
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#8 Beitrag von Pechvogel » Freitag 14. Januar 2011, 18:04

Grazer57 hat geschrieben:@ Pechvogel

Auf Seite 1 eines jeden Threads steht der Vorschlag, wie ein
Abgemahnter vorgehen sollte. Unter Punkt
3. Akteneinsicht in die Beschlussakte
findest du die Möglichkeiten, wie Du Einsicht in die Beschlussakte nehmen
kannst.

Vlt. bekommst Dann einen besseren Überblick, wie die Abmahnung zu Stande kommt und ob da vlt. Fehler vom Abmahner vorliegen!

Eine mod. UE nach unserem Muster würde ich dennoch abgeben.
Niemals deren Original-Vorlage anwenden!
Hei Grazer57,

danke. Habe es soweit gelesen. Die Anfrage nach der Beschlussakte ist die Anfrage nachd er kompletten Akte, die ich oben erwähnt habe, oder?
Überlege, ob ich RA Solmeke kontaktieren soll. Weis hier jemand, was der kostet? Es gibt ja RA, die einen Pauschalpreis nehmen, für alle Abmahnungen, die kommen.

basstox
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#9 Beitrag von basstox » Donnerstag 20. Januar 2011, 07:37

Hallo zusammen,

...und schon wieder schlägt eine Granate ein, diees Mal von R.
Ich werde auch hier eine Mod UE einreichen und nicht zahlen.
Frage dazu: Im Anschreiben wird der Name und der Interpret des abgemahnten Albums erwähnt.
In der vorgefertigten Unterlassungserklärung wird lediglich der Rechteinhaber namentlich genannt und generell auf
das "geschützte Musikrepertoire" der Unterlassungsgläubigerin verwiesen.
Soll ich in der ModUE dennoch konkret das betreffende Album nennen oder auch allgemein bleiben?

Grüße

basstox

basstox
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#10 Beitrag von basstox » Donnerstag 20. Januar 2011, 09:06

@ Grazer57

Eine auf "alle Werke" eines RIs gefasste UE hätte natürlich den Vorteil, daß weiteren (u.U. mögliche)
Abmahnungen des RI über eine Kanzlei vorgebeugt wäre. Oder?

Max312
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#11 Beitrag von Max312 » Dienstag 1. Februar 2011, 20:59

Hallo liebes Forum,

Ich hoffe ich bin hier richtig. Ich wurde abgemahnt, bin auch sehr angepisst von dem ganzen Thema und hoffe es so unkompliziert wie möglich zu lösen. Ich habe mich schon ne ganze Menge mit dem Thema ausseinander gesetzt und auch die basics glaube ich ganz gut vertanden. Allerdings habe ich eine Frage noch nirgendswo zufrieden stellend beantwortet bekommen, deswegen jetz der post. aber erstmal zur Sache:

Ich wurde abgemahnt.
1) von Nühman und Lang über 450€
2) ein paar Tage später von Rasch über 1800€

Reaktion: ASAP einen über drei Ecken bekannten Anwalt, der sich auf solche Sachen wohl spezialisiert hat eingeschaltet. Dieser hat einen Brief zurück geschickt. Wohl so eine Widerspruch-Schreiben, weiß nich genau, kriege demnächst eine Kopie. sonst nichts weiter

Frage: Was ist denn jetzt der wahrscheinlichste Ausgang von der ganzen Story? Mir ist bewusst, dass man keine genauen Aussagen machen kann und auch das keine rechtliche Relevanz hat und so weiter. Meine bisherige Auffassung ist, dass das wahrscheinlichste ist, dass ich (vllt nach ein paar weiteren bösen Briefen) gar nichts zahlen muss. Wie stehen die Chancen (ganz grob geschätzt :-)), dass ich
a) die volle geforderte Summe zahlen muss
b) gar nichts zahlen muss
c) einen geringeren Betrag via Vergleich bezahlen muss
d) eine Klage kommt, großes Gerichtsverfahren, alles sch***e, usw.

Bei der gelegenheit gleich noch eine weitere Frage^^: War es richtig einen Anwalt einzuschalten auch wenn der jetzt vllt gar keine UE geschickt hat(wie gesagt, weiß es nich genau was das für ein Brief war, werde es aber bald erfahren) oder wäre es sinnvoller gewesen einfach nur die modUE zu schicken?

Werde dran bleiben und natürlich auch noch einen Datenbankeintrag machen :-P

Max312
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#12 Beitrag von Max312 » Mittwoch 2. Februar 2011, 12:50

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.

Ich habe mir die Jahresstatistik bereits durchgelesen.
Was ich nicht ganz verstanden habe: Es geht ja daraus hervor, dass der Großteil die modUE geschickt hat. Allerdings was passiert dann darauf hin? Haben diese "Teilnehmen" daraufhin noch etwas zahlen müssen oder lediglich die 150, die dann tatsächlich angeklagt wurden?

chunk
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#13 Beitrag von chunk » Montag 7. Februar 2011, 17:38

Hallo Mitglieder!
Ich bin für das Musikalbum 'The Begining' von der Kanzlei Rasch abgemahnt worden.
Die beigelegte strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber der Universal Music GmbH lautet aber auf Unterlassung auf das gesamte geschützte Musikrepertoire dieser Plattenfirma.
Reicht es nicht aus,wenn ich so eine mofizierte UE ausfülle und dort nur konkret das eine Album eintrage ?
Also, alles andere was beigefügt war ,keine Beachtung schenke.
Will mir wirklich sicher sein,das ich alles richtig mache.
Da komme ich dann mit mod. UE doch günstig von ab. :)

chunk
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#14 Beitrag von chunk » Dienstag 8. Februar 2011, 18:39

Danke, Grazer57

XHornyHectorX
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#15 Beitrag von XHornyHectorX » Donnerstag 10. Februar 2011, 19:43

:al
Bin nun auch Mitglied im Rasch Club, welche Ehre... :l,
OK da ich das ganze schon mal 2008(Juhu bald Verjährt) hatte aber von einer anderen Kanzlei und wegen einer anderen Sache, werde ich nun hier auch so verfahren:
nur mod.UE
Nö ich nicht

Habe da aber noch eine Frage zur Angabe des Rechteinhabers, in meinem Fall geht es um EMI, in der originalen UE ist sie aufgeführt mit:

"EMI Music Germany GmbH & Co. KG
vertreten durch die EMI Recorded Music GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Hanebrink, Vogelsanger Straße 321, 50827 Köln"

Bin nun nicht ganz sicher was davon in die mod. UE rein soll die Adresse jedenfalls gehört zur EMI Recorded Music GmbH.
Oder übernehme ich diesen Abschnitt einfach?


Eines noch was haltet ihr von dieser mod. UE?
http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn. ... /index.htm
Wollte da die zweite(Musikalbum) nehmen da sie sehr schön formiert ausschaut, sie ist zwar nur in den Formularfelder auszufüllen aber dafür gibt es auch kaum Chancen für Fehler.


Den Link nicht wieder fixen.
Danke Steffen (Site-Admin)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#16 Beitrag von Steffen » Donnerstag 10. Februar 2011, 21:35

Bin nun nicht ganz sicher, was davon in die mod. UE rein soll die Adresse jedenfalls gehört zur
EMI Recorded Music GmbH.
Oder übernehme ich diesen Abschnitt einfach?

Eines noch was haltet ihr von dieser mod. UE?
http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn. ... index.htm
Wollte da die zweite (Musikalbum) nehmen da sie sehr schön formiert ausschaut, sie ist zwar nur
in den Formularfelder auszufüllen aber dafür gibt es auch kaum Chancen für Fehler.
1. Der Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und die Initiative AW3P stehen nicht im Clinch, aber macht
es deutlich, nicht was schöner aussieht, ist es letztendlich auch. Wir haben nicht ohne Grund, an
dem ursprünglichen Muster die komplexen Nutzungshinweise hinzugefügt. Wir wollen, dass ein juristischer
Laie dieses Muster bedenkenlos anwenden kann. Das heißt, hätte man sich die wirklich durchgelesen,
würden diese Fragen nicht gestellt.

Natürlich bleibt es Dir aber freigestellt zu nehmen, was beliebt.


2. Link mod. UE

Einfach die Nutzungshinweise lesen. Danach sind alle Fragen beantwortet.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#17 Beitrag von XHornyHectorX » Donnerstag 10. Februar 2011, 22:20

aber macht es deutlich, nicht was schöner aussieht, ist es letztendlich auch.
Daraus ergibt sich für mich kein Sinn, fehlt dazwischen nicht noch ein Abschnitt mit "sondern..."?

Eure mod. UE habe ich parallel dazu gelesen aber mich für die andere entschieden weil ich sie eben einfach ausfüllen kann & direkt ausdrucken kann.

Eure Anmerkungen zu dem fraglichen Abschnitt sind:
• Bitte entnehmen Sie die Anrede/Anreden <Firma, Herr, Herrn usw.> aus dem Ab-mahnschreiben, insbesondere die aus der originalen Unterlassungs- und Verpflich-tungserklärung.
• Es muss <Anrede, Name/Firmenname und komplette Adresse> eingeschrieben werden. Nehmen Sie hierzu die Angaben aus der originalen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
• In manchen originalen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ist, bei der Anschrift des Rechteinhabers, noch der vertretungsberechtigte Geschäftsfüh-rer/Inhaber usw. aufgeführt. Diese Angabe kann, muss aber nicht mit verwendet werden. <Name/Firmenname, Straße mit Hausnummer, PLZ mit Wohnort> ist aus-reichend.

Und da hat mich der Punkt verunsichert das bei mir eine Vertretung der Firma durch eine weitere Firma aufgeführt ist, wobei ich nach geschaut habe und beide die gleiche Adresse haben, der Geschäftsführer ist ja nun egal aber es geht um die Firmen "EMI Music Germany GmbH & Co. KG vertreten durch die EMI Recorded Music GmbH".
Tut mir Leid wen ich da etwas kleinlich bin aber Fehler sollte man sich ja nicht leisten und darum möchte ich da sicher gehen.

XHornyHectorX
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#18 Beitrag von XHornyHectorX » Donnerstag 10. Februar 2011, 22:29

:Y gefixt.

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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#19 Beitrag von Steffen » Donnerstag 10. Februar 2011, 23:33

Und da hat mich der Punkt verunsichert das bei mir eine Vertretung der Firma durch eine weitere Firma
aufgeführt ist, wobei ich nach geschaut habe und beide die gleiche Adresse haben, der Geschäftsführer
ist ja nun egal aber es geht um die Firmen "EMI Music Germany GmbH & Co. KG vertreten durch die
EMI Recorded Music GmbH".
Tut mir Leid wen ich da etwas kleinlich bin aber Fehler sollte man sich ja nicht leisten und darum möchte
ich da sicher gehen.
Schau doch einfach, wie es in der originalen UVE steht. Wenn Du dann imernoch Probleme hast, sende
sie (beide) mir einfach. E-Mail steht in der Signatur.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#20 Beitrag von XHornyHectorX » Freitag 11. Februar 2011, 02:26

OK werde das übernehmen.

Eines noch, ihr führt auf der UE an:
"Einwurf Einschreiben
Vorab per Fax oder E-Mail: 02586 09865 0 oder Abmahnanwalt@abmahner.net"

Also soll da die Adresse des Abmahners rein, in der anderen UE ist das aber so markiert das es die Daten des Abgemahnten sind, was ist da nun richtig?

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