Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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mahnomann
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#441 Beitrag von mahnomann » Dienstag 25. Januar 2011, 12:56

Grazer57 hat geschrieben: Für mich sieht das eher so aus, wie es bereits RA U. Vetter geschrieben hat.
Lese Dir dazu einmal
RA U. Vetter - “EU-Recht, Sie verstehen”
Das ist ja ein interessantes Urteil. Da hat also der Mitbewohner das auf seine eigene Kappe genommen und damit ist die Klage hinfällig. Gibt es eigentlich auch Erkenntnisse darüber, ob danach der Mitbewohner verklagt oder in Schadenersatzleistung genommen wurde?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#442 Beitrag von Steffen » Dienstag 25. Januar 2011, 13:19

Du musst erst einmal verstehen, das hier ist ein Verbraucherforum. Wir sind juristische Laien und dürfen keine
Rechtsberatung erteilen. Außerdem ist es irgendwie blöd, da der Abgemahnte - Dein Dad - schon anwaltlich
vertreten ist.

Wie ich es nach m.E. sehe:
  • Dad als AI wir abgemahnt,
  • beauftragt AW’in
  • mod. UE + nicht zahlen + umfangreicher Schriftverkehr
  • WF besteht auf die Zahlungen und droht
  • AW möchte 100,- € zahlen zur vermeintlichen Klageabwendung
  • Du bist jetzt ratlos
Das große Problem, ich kenne nicht den Schriftverkehr und habe keine Kenntnis, was die AW’in Deines Dad schon
vorgetragen hat. Ich bin hier auch immer vorsichtig, denn wenn hier Sätze fallen wie: Mein Mandant ist sich
keiner Schuld bewusst, da der volljährige Sohn der Einzige ist, der das Internet benutz usw. ist die Richtung
- Störerhaftung - doch schon jetzt klar. Deshalb wirst Du diesbezüglich nichts hören. Auch wird regelmäßig
§ 97a Abs. 2 UrhG bei P2P-Verstößen - verneint!

Es gibt immer wieder AW’e, die von einer aggressiven Strategie ausgehen. Sozusagen der Gegenseite eine mod. UE
und einen Betrag zw. 100 - 150,- € anbieten und schon überweisen lassen, mit der Maßgabe, dass die Gegenseite
dann vermeintlich nicht klagt.

Ich werde es einmal so ausdrücken, die AW’in ist dafür haftbar, was sie vorschlägt und es schief geht. Jeder
weiß doch, das z.B. ein Vergleich mit WF nur bei ca. 500,- möglich ist und bei Rasch nicht unter ca. 800,- €.
Wobei Du ja noch nicht einmal geschrieben hast, was Dad an die AW'in bezahlt.

Deshalb sagen wir doch auch grundsätzlich in den Foren.

1. Mod. UE + nicht zahlen + Akteneinsicht in die Beschlussakte
2. Abmahnerpost (betreffend dieser Abmahnung) wird ignoriert
3. Auf Gerichtspost muss man reagieren, mit Klageerwiderung einen AW beauftragen
4. Wird geklagt, kann man
  • Anerkennen (vor der Hauptverhandlung)
  • Vergleichen (vor der Hauptverhandlung) oder
  • sogar Gewinnen
Es klingt jetzt etwas großkotzig, aber vergleicht es mit einem Unfall i.V.m. Blechschaden (Kotflügel) im Winter.
Es ist immer ein Risiko da, ob es dann eintrifft, wird sich zeigen. Außerdem, lassen sich die Erzeuger sowieso
nicht herein reden.

VG Steffen

2012
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#443 Beitrag von 2012 » Dienstag 25. Januar 2011, 17:10

Hallo zusammen,

hatte meinen Fall auf der Seite vorher geschildert und hier eine kurze Info zu meinem 2. Schreiben, welches ich bereits heute bekommen hab.

Eure mod. UE habe ich termingerecht, 1x Email & 1x Einwurf-Einschreiben, an W&F gesendet. Der Eingang der UE wird in keinem Satz erwähnt.
Stattdessen werden jetzt nur noch 650,- € verlangt, mit einer beigefügten Erklärung zur Einwilligung einer Ratenzahlung in Höhe von 35,- € pro Monat.

Jetzt kommt es: Ich soll außerdem absolutes Stillschweigen gegenüber Dritte wahren, über den Vorschlag zur Ratenzahlung und dem gesamten Vorfall.

Nach anfänglichem Schock kann ich nur noch darüber schmuzeln. Unseriöser und plumper kann man eigentlich nicht versuchen an Geld zu kommen. Für mich ist das Thema W&F damit erledigt und weitere Post wird nur noch abgeheftet, bis vielleicht doch eines Tages einer gelber Brief eintreffen wird, was ich nach diesem Schreiben doch arg bezweifle.

Wie schon oft genug hier geschrieben. Jeder muß selber wissen, wie er reagiert, aber ich kann nur sagen: Wer zahlt ist selber Schuld.
Freundliche Grüße

anlunas
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#444 Beitrag von anlunas » Dienstag 25. Januar 2011, 18:18

Hallöchen,

nun hatte ich die mod.ue mit Einschreiben-Rückschein geschickt... und vorher mit fax und per mail... dann kam die karte unausgefüllt zurück und jetzt ein brief von den anwälten mit letzter zahlungsfrist per ende januar....
ich mache es so wie hier empfohlen und warte ab und.... Nö ich nicht

liebe grüße
angrit

Kampmann
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#445 Beitrag von Kampmann » Donnerstag 27. Januar 2011, 23:45

Steffen hat geschrieben:nein! vor anfang/mitte februar wird sich da nicht viel tun.

regel: nach versendeten widerspruch dezember - ca. 6 wochen!

vg steffen
Hallo,

als erstes: Auch von mir ein dickes Lob an Steffen, der sich all der Probleme hier annimmt.

Nun zu meinen Fragen:
Ich wurde auch im November 2007 von den RA Waldorf abgemahnt.
Habe daraufhin einen eigenen RA eingeschaltet, der mir dann zum Versand einer modifizierten UE geraten hat.
Alle weiteren "Bettelbriefe" etc. sind auch über diesen RA gelaufen.

Heute habe ich ebenfalls einen Mahnbescheid erhalten. Für die weitere Vorgehensweise stellen sich folgende Fragen:
Wie kommt es zu der Differenz zwischen der ursprünglichen Forderung, in meinem Fall 866,- Euro (666,- RA Kosten, 200 Euro Schadenersatz)
und den jetzt geforderten 237,40 Euro?
Und in welchem Bezug stehen die jetzt im Mahnbescheid genannte eigentliche Hauptforderung von 1566,- Euro (900 Euro Schadenersatz, 666 Euro RA Kosten aus UrhR-Verletzung)?

Wäre mit der Zahlung der 237,40 Euro der Fall erledigt? Oder käme da noch was nach?
Diese Frage ist eher hypothetischer Natur, will ich doch eigentlich nicht zahlen.
Daher gleich die nächste Frage:

Ist es sinnvoll / notwendig bereits für die Erhebung eines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid einen Anwalt einzuschalten?

Und die letzte Frage wird wahrscheinlich keiner so richtig beantworten können; ich stell sie trotzdem:
Wie "wahrscheinlich" ist es, dass auf den Widerspruch des Mahnbescheids tatsächlich ein "streitiges Verfahren" eröffnet wird?
Gibt es da Erfahrungen aus der Vergangenheit?

Danke schon jetzt für Eure Antworten

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#446 Beitrag von Steffen » Freitag 28. Januar 2011, 00:31

1. da müsstest du mir mal den mb zusenden (steffen.steinwiesen@t-online.de)
2. für das kreuz setzen, brauchst du noch keinen anwalt.
3. ob dann wf klage erhebt - keine ahnung.

wie gesagt, die ersten informationen über klageschriften müssten ja bald
auftauchen. dann sind wir schlauer.

vg steffen

Kampmann
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#447 Beitrag von Kampmann » Freitag 28. Januar 2011, 17:39

Hallo Steffen,

vielen Dank für das Angebot. Habe Dir soeben den MB zugeschickt.

Gruß

Michael

komander1
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#448 Beitrag von komander1 » Freitag 28. Januar 2011, 17:50

Kampmann hat geschrieben: Ich wurde auch im November 2007 von den RA Waldorf abgemahnt.
.....
Heute habe ich ebenfalls einen Mahnbescheid erhalten
Irgendwie verstehe ich das nicht. Wurde dein Mahnbescheid noch 2010 beantragt und erreichte dich erst jetzt, nach fast einem Monat? Ansonsten ist dein Fall doch seit 4 Wochen verjährt.

Freundliche Grüße
komander1

luuuuz
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#449 Beitrag von luuuuz » Freitag 28. Januar 2011, 21:31

Steffen schrieb:
Merkmale im gewerblichen Ausmaß:
  • Schwere der Rechtsverletzung
    Anzahl der Rechtsverletzungen
    Qualität der Rechtsverletzungen
vielen Dank, Steffen, für die ausführliche Antwort (Seite 29) auf meine Frage hinsichtlich einer Abrgrenzung von wesentlichen Verwertungsphasen ggü der Gattung / der Art der geloggten Datei. In meinem Fall liegt hier schon ein erheblicher Preissturz vor. Wenn ich also schon als Störer haften soll, dann am liebsten gar nicht.
Deine sehr ausführlichen Erklärungen dazu (auf Seite 29), helfen, die eigenen gefassten Entschlüsse zu untermauern.
Die bereits jetzt rapide gefallen Fragpreise des / der RI lassen für mich darauf schließen, daß hier möglicherweise der Verwertungsphase 2er Teil gestartet worden ist. Nämlich die Verwertung über WF (RA). Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

Liebe Grüße und vielen Dank für das Engagement - und das gilt natürlich auch für alle, die ihre Meinung im Forum äußern. Mir jedenfalls, hilft dieses Forum weiter.

Liebe Grüße

Luuuuz

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luuuuz
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#450 Beitrag von luuuuz » Freitag 28. Januar 2011, 22:26

[quoteemgrazer57]m.M.n. kommt es da eher auf die "aktuelle Verkaufsphase" an.
Auch ein "altes" Werk kann noch in den "Verkaufscharts stehen
und somit einen höheren Streitwert ergeben.
Ausschlaggebend wäre hier: "aktuelle Verkaufsphase, Platz in den Verkaufs-
charts zum Zeitpunkt des Loggvorganges.
Aber: die Höhe des Streitwertes setzt immer ein Richter an. Wie der dann
zu dem Zeitpunkt "drauf" ist, ist nur schwer vorhersehbar.[/quoteem]

Das es hier auch auf die Emotionalität der beteiligten Richter ankommt, hätte ich ja nun eigentlich nicht vermutet. ich dachte, die Streitwerte wären obkjektiv, und mit irgendwas zu untermauern. Wäre immernoch wichtig zu wissen, denn zahlen will ich immer noch nicht.

(der zartbesaitete)

Viele liebe Grüße

Luuuuz

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#451 Beitrag von Steffen » Samstag 29. Januar 2011, 00:06

WF hat angerichtet. MB, gerührt und nicht geschüttelt!

Samstag, den 28.01.2011




[quoteemkomander1]Irgendwie verstehe ich das nicht. Wurde dein Mahnbescheid noch 2010 beantragt und erreichte dich erst jetzt, nach fast
einem Monat? Ansonsten ist dein Fall doch seit 4 Wochen verjährt.[/quoteem]
Wenn der Mahnbescheid, wie im vorliegenden Fall noch Ende des vergangenen Jahres ordnungsgemäß beantragt wurde, wird er
dem Abgemahnten vom Gericht automatisch ”von Amts” wegen zugestellt. Mit der Zustellung des Mahnbescheids wird die
laufende Verjährungsfrist unterbrochen. Ein Mahnbescheid, dessen Zustellung aufgrund einer unzutreffenden Postanschrift
des Antragsgegners nicht zugestellt werden kann, gilt sogar laut BGH dann noch als demnächst zugestellt, wenn er nach
Zugang der Mitteilung der Unzustellbarkeit beim Antragsteller (§ 693 Absatz 2 ZPO) noch innerhalb eines Monats zugestellt
wird (BGH - VII ZR 230/01). Natürlich sollte die Konstellation im Einzelfall überprüft werden.


Verwirrung in den Kostenforderungen des MB

Wer mehr als einen aktuellen Mahnbescheid gesehen hat, stellt fest, dass hier regelmäßig - unabhängig von der Abmahnung
(1 oder mehrere Werke) - ein Einheitspreis veranschlagt wird.

Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens

Hauptforderung durch WF 1.566,- €
  • Gerichtskosten 36,50 €
  • Kosten Rechtsanwalt Nr. 1008, 3305 VV RVG 172,90 €
  • Auslagenpauschale Nr. 7001, 7002 20,00 €
  • Gesamt: 229,40 €
Aufschlüsselung der Gesamtkosten
  • 1. Hauptforderung Abmahnung durch WF 1.566,00 €
  • Schadensersatz 900,00 €
  • Rechtsanwaltsgebühren 666,00 €
  • 2. Kosten gerichtliches Mahnverfahren 229,40 €
    3. Zinsen /genaue Aufschlüsselung spare ich mir, laufende Zinsen rechne ich nicht mit ein)
    Gesamt: 1.807,87 €
    Gerichtsstand: AG München


O.k. Ich wurde aber abgemahnt, wegen nur 1 Datei. Forderungen damals neben
der UVE, Schadensersatz: 350,00 € + Rechtsanwaltsgebühren: 506,00 €. Hier
kann der MB nicht ganz stimmen. Oder?


Hier sollte unbedingt man sich die Argumentation der Abmahnung verinnerlichen.

1. Schadensersatz
[…]Im Interesse einer schnellen und unproblematischen Erledigung ist unsere Mandantschaft bereit, zur Abgeltung der Schadens-
ersatzansprüche die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 350,00 € zu akzeptieren.
Es bedarf keiner weiteren Ausführungen, das der tatsächliche Schaden um ein vielfaches höher liegt.[…]

2. Rechtsanwaltsgebühren

Streitwert 10.000,00 €
  • 1,0 GG Nr. 2003 VV RVG - 486,00 €
  • Auslagenpauschale Nr. 7001, 7002 VV RVG - 20,00 €
  • Gesamt: 506,00 €
Pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 856,00 als außergerichtliches Vergleichsangebot. Da man vonseiten des Abgemahnten, zwar
die mod. UE abgegeben hat, aber nicht das geminderte Vergleichsangebot abgegolten hat, wird jetzt die vollen möglichen
Forderungen geltend gemacht. Also
  • Schadensersatz: 900,00 €
  • Rechtsanwaltskosten: 666,00 €
  • Gesamt: 1.566,00 €
Das ist regelmäßige Praxis in der anwaltlichen Tätigkeit. Zur besseren Verdeutlichung sollte man sich den WISO-Beitrag: "Weder
unterschreiben noch ignorieren" nochmals ansehen. Ein Interviewpartner hier RA Dr. Kornmeier.

Zitat:
[…]Wir unterbreiten den abgemahnten Personen im Auftrag unserer Mandanten Vergleichsangebote. Diese Vergleichsangebote umfassen
sämtliche Kosten, die anfallen, für die Ermittlung von Rechtsverletzungen, Gerichtskosten, Providerkosten, Anwaltskosten für die
außergerichtliche Korrespondenz.[…]

[…]Das sind Vergleichszahlungen, die ein Rechtsverletzer annehmen kann oder nicht.[…]

[…]Erst wenn das abgelehnt wird und er klagen müsse, rechne er nach RVG ab.[…]



1.807,87 €, das ist viel zu hoch. Das kann ich nicht bezahlen. Soll ich lieber nicht
widersprechen?


Nachfolgende Ausführungen entspringen meiner laienhaften Einschätzung.

Wenn man aus Angst vor einem Prozess nicht widersprechen möchte, werden sofort 1.807.87 € fällig. Das ist für sehr viele Menschen -
viel Holz. Deshalb sollte man grundsätzlich - insgesamt - widersprechen (innerhalb 14 Tage).



Warum, dann klagen die doch und es wird noch teurer!?

Auch hier bewahrheitet sich: “Es wird nicht so heiß gegessen wie gekocht!“ Abhängig, dass man eine Klageschrift bekommt (ca. 6 Wochen
nach Widerspruch).

§ 697 Abs. 1 ZPO
[…]seinen Anspruch binnen zwei Wochen in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen.[…]

Ohne Klageschrift kein Gerichtsverfahren! Langsam sollten eigentlich auch die ersten Informationen da sein, ob WF ernst macht
- sprich wirklich klagt - oder nur blufft.

Klagt WF letztendlich doch, geht man wie im MB angegeben nach München. Das Amtsgericht München ist bekannt für
  • schnelle Vergleiche,
  • klassischen Störerkonstellation AG ja, SE nein und
  • niedrigen Streitwerten.
Grundlage, Klageerwiderung - nur durch einen Fachanwalt! Dilettanten, wie im Werbeforum, haben genug herumgefuscht. Denn, wenn man
keine ordentliche Verteidigungsstrategie bereithat, sollte man sich so billig als möglich verkaufen.
Das hieße am AG München, WF kann die 900,- € für dem SE schon abschreiben. Je nachdem, wie man sich - mit Anwalt - verteidigt, kommen
die anwaltlichen Kosten aus der Abmahnung auf einen zu + zu einem gewissen Prozentsatz (50/50; 60/40 usw.) die Gerichts- und gegnerischen
Anwaltskosten. Selbstverständlich in voller Höhe die eigenen AW-Kosten (ca. 316,- €). Man bleibt aber letztendlich weit unter dem
geforderten Betrag. Ja mei, wer eine gute Strategie hat, kann ja auch noch gewinnen. Amüsant, WF verliert ein Haufen
Geld, bei wenigen Klagen. Denn im "Münchner-Vergleich" bekommen sie keinen SE, und die im Gerichtssaal vertretende AW auch
nicht die ganzen Kosten zurück. Es bleibt ein Verlustgeschäft. Der einzige Trost.

Man sollte auch hier erst einmal kühlen Kopf bewahren. Es hat jeder gewusst (oder sollte es zumindest), gibt man nur die mod. UE ab
und zahlt nicht, kann man auf die Kosten der Abmahnung verklagt werden. Das zählt zu einem allgemeinen Lebensrisiko.

“Es wird nicht so heiß gegessen wie gekocht!“

VG Steffen

luuuuz
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#452 Beitrag von luuuuz » Samstag 29. Januar 2011, 10:29

http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/7/0,187 ... 91,00.html

Hab's mir doch gedacht. Habe auch gerade eben den im oben stehenden Link referenzierten Beitrag von WISO gesehen. (Hoffentlich funktioniert's - Wenn nicht - posten)

Es geht bei allem hier, m.M.n., nicht vorrangig darum das Verhalten des Abgemahnten zu ändern. Nein - hier winken, durch den - erwerbsmäßigen - Gebrauch des Rechstsmittels der Abmahnung den abmahnenden RÄ sehr, wirklich sehr große "Zettel" als Belohnung. :sf

(mehrere hundertausend Abmahnungen im Jahr - "Joint Ventures" zw. RI und RÄ - sie würden sich gegenseitig keine Kosten in Rechnung stellen - Siehe hier auch WIKI LEAKS)

Ich weis, wie sich gerichtliche Mahnbescheide anfühlen. Diese Dinge schmerzen. Diese Dinge tun weh.

Vielleicht, und sei auch noch so geringfügig, hat hier jemand eine Idee, um diesem Treiben ein Ende zu setzen. Für Vorschläge bereits im Vorraus vielen Dank.

Viele liebe Grüße

Luuuuz

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#453 Beitrag von Kampmann » Samstag 29. Januar 2011, 13:59

Man sollte auch hier erst einmal kühlen Kopf bewahren. Es hat jeder gewusst (oder sollte es zumindest), gibt man nur die mod. UE ab
und zahlt nicht, kann man auf die Kosten der Abmahnung verklagt werden. Das zählt zu einem allgemeinen Lebensrisiko.

“Es wird nicht so heiß gegessen wie gekocht!“
Danke Steffen für diese klaren Worte (denen ich voll und ganz zustimme) und Informationen.

Nachdem ich eine Nacht "drüber geschlafen" habe steht die Entscheidung fest: Widerspruch ist die (für mich) einzige Möglichkeit.
Der Gedanke "Dann sollen sie mich halt vor Gericht zerren" (mit allen daraus resultierenden Konsequenzen) fühlt sich (für mich) immer noch besser an, als das Gefühl, am Ende doch "eingeknickt zu sein".
Ob es die richtige Entscheidung war: Wir werden sehen...

Widerspruch ist per Fax / Email und als Einschreiben mit Rückschein heute raus und ich warte ab was passiert.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#454 Beitrag von Steffen » Samstag 29. Januar 2011, 14:40

[quoteemKampmann]Danke Steffen für diese klaren Worte (denen ich voll und ganz zustimme) und Informationen.

Nachdem ich eine Nacht "drüber geschlafen" habe steht die Entscheidung fest: Widerspruch ist
die (für mich) einzige Möglichkeit.
Der Gedanke "Dann sollen sie mich halt vor Gericht zerren" (mit allen daraus resultierenden
Konsequenzen) fühlt sich (für mich) immer noch besser an, als das Gefühl, am Ende doch
"eingeknickt zu sein".
Ob es die richtige Entscheidung war: Wir werden sehen...

Widerspruch ist per Fax / Email und als Einschreiben mit Rückschein heute raus und ich warte
ab was passiert.[/quoteem]

Ich muss es noch genauer formulieren. Es geht nicht um die 229,40 € wie links im MB beschrieben,
sondern um die Gesamtsumme in Höhe von ca. 1.807,87 €. Diese wird auch eingefordert, egal, ob
sie erst einmal zurecht gefordert wird aus unserer Sichtweise heraus.
Aufschlüsselung der Gesamtkosten im gerichtlichen Mahnverfahren:

1. Hauptforderung Abmahnung durch WF 1.566,00 €
- Schadensersatz 900,00 €
- Rechtsanwaltsgebühren 666,00 €
2. Kosten gerichtliches Mahnverfahren 229,40 €
3. Zinsen
_______________________________________________________

Gesamt: 1.807,87 €

=======================
Deshalb sollte man, wenn man nicht vorhat, 1.807,87 € jetzt zu zahlen, erst einmal Widerspruch einlegen.
Einerseits weiß man nicht, klagt WF wirklich und anderseits wenn, wird die Summe höchstwahrscheinlich
in München nach unten korrigiert.

Wichtig ist nur, wen man eine Klageschrift erhält, sollte man nur einen Fachanwalt beauftragen.
Liste empfohlene Anwälte

!
Hinweis:
Klageerwiderung nur mit Fachanwalt!
VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#455 Beitrag von luuuuz » Samstag 29. Januar 2011, 19:15

[quoteemkampmann]Nachdem ich eine Nacht "drüber geschlafen" habe steht die Entscheidung fest: Widerspruch ist die (für mich) einzige Möglichkeit.
Der Gedanke "Dann sollen sie mich halt vor Gericht zerren" (mit allen daraus resultierenden Konsequenzen) fühlt sich (für mich) immer noch besser an, als das Gefühl, am Ende doch "eingeknickt zu sein".
Ob es die richtige Entscheidung war: Wir werden sehen...

Widerspruch ist per Fax / Email und als Einschreiben mit Rückschein heute raus und ich warte ab was passiert.[/quoteem]

Da will ich Dir aber allen Mut zusprechen, um diese Sache durchzustehen. Deine Haltung ist genau richtig. Man hält nicht drei Jahre durch, um sich dann wie eine lahme Krähe abknallen zu lassen oder "einzuknicken". Alles Gute, viel Glück und halt die Ohren steif.

Mein Status: Mod UE geschickt - per Mail, Fax vom lokalen Faxshop, per Brief und per Einwurf Einschreiben. Warte auf Antwort.....
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#456 Beitrag von nixwiedurch » Sonntag 30. Januar 2011, 10:46

Habe gestern auch eine Abmahnung erhalten und über Nacht im Internet recherchiert. Das mit der modifizierten Unterlassungserklärung ist klar und werde ich umgehend durchführen, aber ich habe bisher nichts dazu gefunden, wie man ohne Risiko, zahlend durch die Sache durchkommen kann.

Gibt es Erfahrungen, was passiert, wenn man sich bereit erklärt zu zahlen? Der angegebene Film und die Zeit in der ich geshared haben soll sind plausibel, d.h. wenn es vor Gericht gehen sollte, habe ich vermutlich keine Chance. Bin also bereit zu zahlen, allerdings halte ich die Rechtsanwaltsgebühr für maßlos überzogen. Überlege deshalb, WF anzubieten, dass ich prinzipiell bereit bin zu zahlen (natürlich ohne Anerkennung einer Schuld...), dann aber mit geringerem Berechnungsfaktor (0,5?) statt 1. Begründung: Dies ist eindeutig ein Serienbrief in tausendfacher Ausführung der nicht mal persönlich unterschrieben wurde (Unterschrift kommt deutlich aus dem Farbdrucker). Der Aufwand war also sehr gering.

Hat jemand Erfahrung mit dieser Vorgehensweise?

Soweit ich das überblicke, ist die Gegenseite inzwischen kommerziell auch ganz gut durchorganisiert. Für ~300 EUR machen die Verteidiger auch nichts anderes als eine modifizierte Unterlassungserklärung zu versenden. Zu behaupten, dass diese auf den Einzelfall zugeschnitten ist... naja, letztendlich ist es auch nur ein Standardbrief mit angepaßtem Inhalt. Letztendlich hofft man danach, dass man nicht zu den Einzelfällen gehört, die am Ende doch vor Gericht landen. Da dies in den nächsten 3 Jahre passieren kann und die Kosten dann ein vielfaches der jetzigen betragen, habe ich mich entschieden, zu zahlen.

Danke für das gute Forum!

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#457 Beitrag von Steffen » Sonntag 30. Januar 2011, 12:10

[quoteemnixwiedurch]Das mit der modifizierten Unterlassungserklärung ist klar und werde ich umgehend durchführen, aber ich habe bisher
nichts dazu gefunden, wie man ohne Risiko, zahlend durch die Sache durchkommen kann.[/quoteem]
Da wirst Du auch nichts finden. Bezahlst Du, besteht das Risiko noch weitere Abmahnungen zu erhalten. Bezahlst Du
nicht, eigentlich genau so. Es ist im Leben fast überall ein Risiko dabei. Wer etwas anders verspricht - lügt.


[quoteemnixwiedurch]Gibt es Erfahrungen, was passiert, wenn man sich bereit erklärt zu zahlen? Der angegebene Film und die Zeit in der
ich geshared haben soll sind plausibel, d.h. wenn es vor Gericht gehen sollte, habe ich vermutlich keine Chance.
Bin also bereit zu zahlen, allerdings halte ich die Rechtsanwaltsgebühr für maßlos überzogen. Überlege deshalb,
WF anzubieten, dass ich prinzipiell bereit bin zu zahlen (natürlich ohne Anerkennung einer Schuld...), dann aber
mit geringerem Berechnungsfaktor (0,5?) statt 1. Begründung: Dies ist eindeutig ein Serienbrief in tausendfacher
Ausführung der nicht mal persönlich unterschrieben wurde (Unterschrift kommt deutlich aus dem Farbdrucker). Der
Aufwand war also sehr gering.

Hat jemand Erfahrung mit dieser Vorgehensweise?[/quoteem]
Wir haben die Erfahrungen gemacht, derjenige, der bezahlt, bekommt schnell weitere Abmahnungen. Privatvergleich?
Unter 650,- bekommt man den nicht gedrückt. Mit AW zwar, aber wenn man dann diese Kosten addiert - unlogisch.
Im Härtefall vielleicht um die 300,-. Aber hier verlangt man dann vonseiten WF Belege dafür. Einfach behaupten,
dass es einen schlechtgeht - funktioniert nicht.

Wir haben eine Vorgehensweise und diese empfehlen wir: Link


[quoteemnixwiedurch]Soweit ich das überblicke, ist die Gegenseite inzwischen kommerziell auch ganz gut durchorganisiert. Für ~300 EUR
machen die Verteidiger auch nichts anderes als eine modifizierte Unterlassungserklärung zu versenden. Zu behaupten,
dass diese auf den Einzelfall zugeschnitten ist... naja, letztendlich ist es auch nur ein Standardbrief mit angepasstem
Inhalt. Letztendlich hofft man danach, dass man nicht zu den Einzelfällen gehört, die am Ende doch vor Gericht landen.
Da dies in den nächsten 3 Jahren passieren kann und die Kosten dann ein Vielfaches der jetzigen betragen, habe ich
mich entschieden, zu zahlen.[/quoteem]
Keine Politdiskussion, aber DE ist doch ein rein wirtschaftlich orientiertes Land, wo einzig die Devise gilt: Jeder
ist sich selbst der Nächste! Dann gibt es Engagierte, die vielen uneigennützig helfen wollen und die ein Ziel haben:
Ende des Geschäftsmodell Abmahnung! Jetzt müsste doch der Funke seit 2005 überspringen, und man sollte als Abgemahnter
sagen: Ich wehre mich gegen die Abmahnindustrie! Diese Aussagen lasse ich jetzt einfach einmal im Raum stehen.

Wir haben eine eindeutige Vorgehensweise: Link

1. WF
Natürlich schätze ich vom Potenzial WF aktuell höher ein als Rasch. Man hat hier gewaltig aufgestockt um:
  • 2009: 89.850 abzumahnen
  • 2010: 86.670 abzumahnen, aber im Gegenzug 2010 - nur 2-mal zu klagen!
2. Eigene AW'e
Kurz und bündig, es gibt einen der 300 verlangt, und einen der 300 - und mehr - freiwillig hinlegt, um eine mod. UE
abgeben zu lassen und nicht zu zahlen. Das ist einfach verrückt!
Ein Fach-AW ist gut und notwendig - mit Erhalt einer Klageschrift!


[quoteemnixwiedurch]Jeder, der nur eine mod. UE (mit/ohne AW) abgibt und nicht zahlt - hat das Risiko: Ich kann auf die Kosten der Abmahnung
verklagt werden![/quoteem]
Risiko (absolut großkotzig von mir): kleiner Blechschaden im Winter: ca. 1.000,- +/- 200,-
Aber bei 2 Klagen 2010 - ein vertretbares Risiko.


Beispiel MB: Jeder der einen MB erhält, kommt billiger, wenn er widerspricht und es auf eine Klage ankommen lässt!

Eigentlich ein Paradoxon, aber Realität. Denn WF fordern regelmäßig: ca. 1.807,87 €.

Aufschlüsselung der Gesamtkosten
1. Hauptforderung Abmahnung durch WF 1.566,00 €
- Schadensersatz 900,00 €
- Rechtsanwaltsgebühren 666,00 €
2. Kosten gerichtliches Mahnverfahren 229,40 €
3. Zinsen /genaue Aufschlüsselung spare ich mir, laufende Zinsen rechne ich nicht mit ein)
das heißt;
  • Gesamt: 1.807,87 €
  • Gerichtsstand: AG München
München ist bekannt für ihre konsequente Haltung:
  • 1. Vergleich oder Gutachten je 5.000,-
    2. SE nein - da die Klägerseite zu wenig vorträgt, für die Schuld des AI
    3. AG ja - BGH Sommer unseres Lebens
    4. Niedrige Streitwerte
Jetzt ziehen wir von den geforderten 1.807,87, den SE von 900,- ab = 907,87.
1,3 er Gebühr aus vlt. 10.000,- Streitwert, Kosten MB = ca.900,-. Gerichtskosten und AW können sogar sich halbieren und
aufheben. Risiko gesamt ca. 1.200,-.
Voraussetzung = WF klagt!

Dann gibt es ja den absurden Fall, man gewinnt. Weil, wir gehen ja grundsätzlich vom Verlieren aus.

Man sollte sich aber entscheiden, ob man gegen eine Sacher nur schimpft oder mal den Hintern bewegt und dagegen ankämpft.
Natürlich ist hier ein Risiko dabei!

VG Steffen

Kampmann
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#458 Beitrag von Kampmann » Sonntag 30. Januar 2011, 13:33

nixwiedurch hat geschrieben: Da dies in den nächsten 3 Jahre passieren kann und die Kosten dann ein vielfaches der jetzigen betragen, habe ich mich entschieden, zu zahlen.
Ich kann Deine Situation sehr gut verstehen, steckte ich doch vor 3 Jahren in gleichem Dilemma. Wie sehr wünscht man sich, dass die Sache schnell "vom Tisch" wieder verschwindet.
Allerdings glaube ich auch, dass Du mit "verhandeln" bei WF nicht weit kommen wirst. Zumindest würde ich (als Abmahner) Dein verhandeln als "Schwäche" auslegen.
Und diese Verhandlungen ohne AW durchführen zu wollen, halte ich für die denkbar schlechteste Idee. Kämen dann also noch AW-Kosten für Dich dazu...
Und über eins musst Du Dir schon vorab Gedanken machen:
nixwiedurch hat geschrieben:Bin also bereit zu zahlen, allerdings halte ich die Rechtsanwaltsgebühr für maßlos überzogen.
Du bist jetzt bereit zu zahlen, wenn auch nur die Hälfte. Aber was machst Du, wenn WF Dein Angebot ablehnen und auf den vollen Betrag beharren?
Egal ob Du es für wahrscheinlich hältst, dass sie auf Dein Angebot eingehen, Du musst Dir vorher überlegen, was Du machst, wenn sie es ablehnen (wovon ich eher ausgehe).

So oder so wünsch ich Dir viel Erfolg.

Benne
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#459 Beitrag von Benne » Sonntag 30. Januar 2011, 23:36

Es gibt keine eindeutige Beweislage wenn z.B. ein Funknetz vorhanden war. Hier gilt die Störerhaftung und diese scheint auf 100 Euro gedeckelt zu sein. Wichtig ist es erst einmal die "Modifizierte Unterlassungserklärung" erfolgreich durchzusetzen. Anschliessend muss man noch Geduld und Nerven bewaren. Es gibt einige Urteile welche die s.g. "Störerhaftung" auf 100 Euro deckeln und hierfür macht sich kein Anwalt die Mühe.

nixwiedurch
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#460 Beitrag von nixwiedurch » Montag 31. Januar 2011, 20:57

Danke für alle Infos. Anwälten wird's wohl nicht schmecken, aber den Service der mod. UE und vorläufigen Abwehr bietet auch die Verbraucherzentrale Hamburg:
[web_site]http://www.vzhh.de/telekommunikation/31 ... schon.aspx[/web_site] Und zwar für 70 EUR.

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