Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Moira
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5881 Beitrag von Moira » Donnerstag 20. Januar 2011, 13:11

Waldschrat hat geschrieben:
Um mal die Gegenposition einzunehmen: ich werte regelmässig Angriffe auf unseren Webeserver und unsere sonstige IT aus ... und informiere dann gelegentlich Provider, dass deren Kunden Unerwünschtes tun. Jedem ist vollkommen klar, dass das nur in 0.001 % böse Menschen sind - und der Rest sind Leute, denen eine Schadsoftware in den Rechner gekrabbelt ist.
Ich erwarte natürlich vom Provider, dass er eine solche Meldung an seinen Kunden auch weiterleitet - und das kann er nur dann, wenn die IP Adresse zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Meldung noch einen Namen hat.

Es gibt übrigens auch Provider, die einerseits bei der vom Bitkom und der Regierung angeleierten Botnet Initiative mitmachen und andererseits sich beharrlich weigern, solche Mitteilungen überhaupt zu bearbeiten
Hab ich wohl irgendwie überlesen, zumindest möchte ich positiv dazu berichten, dass 1&1 tatsächlich Anfang letzten Jahres eine Mail geschrieben hat, dass (ich kann mich nicht mehr an den genauen Wortlaut erinnern) ein ungewöhnliches Datenaufkommen auf unserer Leitung zu verzeichnen ist und wir den Computer cleanen sollen und entsprechende Abwehr einrichten sollen, da ein Virus zu vermuten ist. Hm so im nachhinein frag ich mich jetzt, aber jemand dann die Benutzerkennung missbrauchen kann.

LG
Moira

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5882 Beitrag von Moira » Donnerstag 20. Januar 2011, 13:57

Na dann kommt mir doch direkt die Frage in den Kopf, wenn jemand wahrscheinlich meine Benutzerkennung erspäht hat und "benutzt" wäre es da nicht sinnvoll,
wenn der Kunde den PC gecleant hat, eine neue Benutzerkennung zu vergeben?

Moira
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5883 Beitrag von Moira » Donnerstag 20. Januar 2011, 14:32

Schade, hab gerade mal mein Nirvana im Mailkorb durchwühlt, hab ich auch nicht mehr gefunden.

Jack Gittes
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5884 Beitrag von Jack Gittes » Freitag 21. Januar 2011, 22:59

Hallo,
ich habe im September 2010 eine Abmahnung von NZGB erhalten wegen eines Filmes der Fraserside Holdings Limited, Datum des Downloads ist August gewesen. Gefordert wurden 730 EUR. Ich habe nicht gezahlt, aber wie hier empfohlen eine Mod.UE abgegeben und mich genau an die „Vorgehensweisen eines Abgemahnten“ gehalten. Ich habe dann einen weiteren Brief bekommen (Anfang Novebmer)mit der erhöhten Forderung (1051,80 EUR), auch hier keine Zahlung geleistet. Nun kam im Dezember 2010 ein Mahnbescheid in Höhe von 1.181,30 EUR. Der Mahnbescheid ist datiert auf den 29.11.2010, aber ich habe ihn erst heute gesehen, da ich beruflich seit Ende November im Ausland unterwegs war (das kann ich auch beweisen!). Ich hätte bis zum 16.12. entweder Zahlen müssen oder Widerspruch einlegen, was ich natürlich nicht machen konnte.
Meine Frage: kann ich jetzt auch noch Widerspruch einlegen – wie gesagt – ich könnte ja beweisen da ich die letzten 8 Wochen im Ausland war und daher keine Möglichkeit hatte früher auf den Mahnbescheid zu antworten?!
Kommt es dann zwangsläufig zu einer Gerichtsverhandlung? Falls ja, wie sollte ich dann am besten argumentieren?
Oder kann ich hoffen dass die ganze Sache doch noch fallengelassen wurde da seit dem Mahnbescheid ja nichts mehr gekommen ist?
Vielen Dank im voraus!
Schöne Grüße

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5885 Beitrag von Steffen » Freitag 21. Januar 2011, 23:34

so lange kein vollstreckungsbescheid erlassen wurde, kann widerspruch eingelegt werden.
ich würde aber unverzüglich handeln.

gegen einen erhaltenen vollstreckungsbescheid kann aber auch widerspruch eingelegt werden.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/700.html

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5886 Beitrag von Steffen » Samstag 22. Januar 2011, 01:23

Gefährliche Abmahnungen “Culcha Candela - Move It“

Samstag, den 22.01.2011

Was sich letztes Jahr schon angedeutet hat, wird leider Abmahnwahn-Alltag. Alle Urheber bzw. Rechteinhaber an einem Werk
(wie z.B. Texter, Komponist, Verleger usw.) mahnen Verstöße einzeln ab.

Verständlich erläutert,
grundsätzlich ist jedes Urheber- bzw. Verwertungsrecht ein einzelnes Recht; Sie können dies z.B. mit dem Eigentum an
verschiedenen Häusern vergleichen, die in einer Zeile stehen und unterschiedlichen Eigentümern gehören. Werden verschiedene
Urheberrechte verletzt, so würde man den Fall auf ersten Zugriff so behandeln wie die Beschädigung unterschiedlicher Häuser;
Selbst dann, wenn die Rechtsverletzungen auf eine identische Handlung zurückzuführen sind, sind die Geschädigten nicht zu
einer Bündelung Ihrer Ansprüche verpflichtet.

Aktuell mahnen die Kanzlei Nümann und Lang sowie Bindhardt, Fiedler, Rixen Zerbe im Auftrag ihrer Mandantinnen das Werk
“Culcha Candela - Move It“ ab , was auf diversen Sampler CDs (z.B. Bravo Hits Vol. 71, Bravo Hits 2010) und Chartcontainer
(z.B. German Top 100 Single Charts) beinhaltet ist.

__________________________

1. Kanzlei Nümann + Lang

Rechteinhaber:

Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH c/o Nümann + Lang Rechtsanwälte, Kriegsstr. 45, 76133 Karlsruhe

Spezifikation des Streitgegenstandes:

[…]Tonaufnahme “Move It“ mit Darbietungen des Interpreten “Culcha Candela“ […]

Forderung:

Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, EUR 450,00

__________________________

2. Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe

Rechteinhaber:

die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga,
Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek, Max-Beer-Str. 13, 10119 Berlin

Spezifikation des Streitgegenstandes:

[…]Musikwerk “Culcha Candela - Move It“[…]

Forderungen:

Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, EUR 350,00

__________________________


Das Gefährliche an dieser Form der (Doppel-)Abmahnung, erhält man zum Beispiel eine Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang
hinsichtlich der Tonaufnahme “Culcha Candela - Move It“, folgt in der Regel auf dem Fuße, die Abmahnung der Kanzlei Bindhardt,
Fiedler, Rixen, Zerbe wegen dem Musikwerk “Culcha Candela - Move It“ und umgekehrt.

Hierzu ist es erforderlich, dass der Betroffene mit Erhalt nur einer Abmahnung unverzüglich reagiert und neben der mod. UE
betreffs der Abmahnung, sofort eine vorbeugende Unterlassungserklärung gegenüber dem/den anderen Rechteinhaber mit versendet.
Da dem Abgemahnte eine Informations- und Aufklärungspflicht obliegt und Eile geboten ist, senden Sie die jeweilige vorbeugende
mod. UE an die betreffende Abmahnkanzlei und dem/die Rechteinhaber.

Hände weg von der originalen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Verwenden Sie nur eine abgeänderte Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung (kurz: mod. UE), die kein Schuldeingeständnis oder eine Zahlungsverpflichtung darstellt.

__________________________

Link Musterschreiben einer mod. UE:
http://abmahnwahn-dreipage.de, links, 2. Link, von oben

__________________________

SH für die Initiative AW3P

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5887 Beitrag von Steffen » Sonntag 23. Januar 2011, 13:14

Die fabelhafte Welt der Princess15114

Bild

Sonntag, den 23.01.2011



Nach der Veröffentlichung unserer Jahresstatistik 2010 kamen völlig unerwartet, kontroverse Diskussionen aus den
eigenen Reihen auf. Dabei werde ich auf den – nach meiner Auffassung – albernen Beitrag von der Abmahnkanzlei
Lampmann, Behn, Rosenbaum nicht näher eingehen. Viele können die Aussagekraft der Zahlen und Analysen nicht
einschätzen, noch letztendlich deren Verarbeitung nachvollziehen. Im Weiteren werde ich versuchen die fabelhafte
Welt der Princess15114 etwas näher sowie Licht im Dschungel der Zahlen zu bringen.

Die Bedeutung von Statistik und statistischen Methoden ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden, und
man gerät heute fast täglich mit Statistik in irgendeiner Form in Berührung.

Statistik, was ist das eigentlich? ...



... weiterlesen!

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5888 Beitrag von R.G. Gumby » Montag 24. Januar 2011, 11:37

Jack Gittes hat geschrieben:Meine Frage: kann ich jetzt auch noch Widerspruch einlegen – wie gesagt – ich könnte ja beweisen da ich die letzten 8 Wochen im Ausland war und daher keine Möglichkeit hatte früher auf den Mahnbescheid zu antworten?!
Ja. Kannst Du. Wenn du eine Frist nachweislich unverschuldet (oder mit nur gerimgem Verschulden) versäumst - dies wäre bei längerer Abwesenheit oder einem Krankenhausaufenthalt der Fall - kannst du eine sog. Wiedereinsetzung on den vorherigen Stand (rechtslateinisch: restitutio in integrum) nach §§233ff ZPO beantragen.
Jack Gittes hat geschrieben:Kommt es dann zwangsläufig zu einer Gerichtsverhandlung?
Würde ich jetzt erst einmal nicht sagen. Termine werden bei Gericht für Monate im Voraus angesetzt. Selbst wenn bereits ein Termin angesetzt wurde, würde ich es für möglich halten, dass dieser wieder abgesagt wird, wenn in der Zwischenzeit ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand mit einem Wiederspruch gegen den Mahnbescheid eintrudelt.

Warum sollte der Richter dann erpicht darauf sein, so einen stinklangweiligen Urheberrechtstermin durch zu ziehen. Die sind doch ohnehin schon genervt davon.
Jack Gittes hat geschrieben:Oder kann ich hoffen dass die ganze Sache doch noch fallengelassen wurde da seit dem Mahnbescheid ja nichts mehr gekommen ist?
Die nächste Esklationstufe nach einem Mahnbescheid wäre der Vollstreckungsbescheid. Und wie der Steffen dir schon schrieb, kannst Du auch gegen den noch Widerspruch einlegen. Und dann bist du im Prinzip beim gleichen Punkt angelangt, wie, wenn du gleich gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hättest.
Der Antragsteller hat dann auch vier Wochen Zeit, seinen Anspruch in Form einer Klageschrift gegenüber dem zuständigen Gericht zu begründen.

Also ruhig Blut Compadre... :)

Gruß
R.G. Gumby

EDIT by Grazer57
Es muss "Steffen" nicht "Grazer" heißen.
Und gegen einen Vollstreckungsbescheid erhebt man Einspruch und nicht
Widerspruch. Dies aber nur am Rande ;)

Jack Gittes
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5889 Beitrag von Jack Gittes » Montag 24. Januar 2011, 15:27

Vielen Dank für Eure Infos. Widerspruch habe ich eingelegt - dann hoffe ich mal das es zu keiner Gerichtsverhandlung mehr kommt!

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5890 Beitrag von Steffen » Montag 24. Januar 2011, 18:08

halte uns einmal auf den laufenden.

v(iele)g(rüße) steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5891 Beitrag von muhski » Dienstag 25. Januar 2011, 12:58

Midem: Musikmanager Gorny fordert Internetsperre für "Musikpiraten"
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 76396.html

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5892 Beitrag von Steffen » Dienstag 25. Januar 2011, 16:56

Gorny, BVMI: "Ich sage immer:
Leute, wenn ihr bei Rot über die Ampel fahrt oder betrunken seid,
dann seid ihr doch auch Euren Führerschein los."



Dienstag, den 25.01.2011, Quelle: Heise Online



[…]2-3 Jahre intensiver Abmahnwahn haben gezeigt, dass Piratenjäger nicht gegen die Verursacher vorgehen, sondern
nur diejenigen verfolgt, die von diesem Angebot Gebrauch machen.

Zusätzlich wird behauptet, es würden der Branche Milliardenverluste entstehen. Die Branche belegt diese Aussagen
mit selbst in Auftrag gegebenen Studien, die keiner unabängigen wissenschaftlichen Überprüfung standhalten.
Studien, die das Ggenteil beweisen, werden aber systematisch von Gesetzgebern ignoriert.

Wenn es um unglaubliche Milliardenverluste geht, weshalb bekämpft man dann nicht die Ursachen? Weil man dann auf
eine kostenlose Werbeplattform verzichten müßte? Weil man dann keine Massenabmahnungen, die das Land flächendeckend
überziehen, verschicken könnte?

Ein Abmahner oder Rechteinhaber, der abmahnen will, kann das nur dann tun, wenn seine aktuellen Werke so schnell
wie möglich in den Kreislauf der Tauschbörsen gebracht werden. Was ist aber, wenn kein Mensch Lust hat, z.T. billigen
Schrott, der sich sonst nicht verkaufen lässt, sich vor oder kurz nach Verkaufsstart besorgt?

Das ist das Kernproblem und der Ansatzpunkt zur Problemlösung. Ermittlungsbehörden könnten gezielt mit den technischen
und rechtlichen Möglichkeiten, die wir nicht haben, dieser Form der organisierten Kriminalität nachgehen. Da sie es
nicht tut, drängt sich der Verdacht auf, dass Rechteinhaber, Abmahnanwälte und Loggerbuden selbst in das Fadenkreuz
der Ermittlungen geraten würden. Die Piratenjäger konzentrieren sich stattdessen lieber auf die Massenverfolgung von
Durchschnittskonsumenten, die sich lediglich dem vorhandenen jederzeit frei zugänglichen Angebot der Tauschbörsen
bedienen. Damit das klappt, wurden neue Gesetze eingeführt und ein Bagatelldelikt hochstilisiert.

Die leichtfertigen Opfer dieser organisierten Kriminalität wurden jedenfalls zu den eigentlichen Straftätern gemacht.
Schöne neue Welt und alle schauen nur zu.[…]

Dieses Zitat, aus einem auf Werbung und finanziellen Interessen ausgerichteten Forum, von einem User Constantin - oder
wer weiß wer in Wirklichkeit -

Bild

lasse ich erst einmal unkommentiert.


Der Artikel zu Musikmanager Gorny. Interessant, wie man jetzt auf einmal weglässt, das Prof. Dieter Gorny, Vorsitzender
des Vorstand des Bundesverbandes Musikindustrie e.V. ist, sondern nur vom einfachen Musikmanager spricht. Lassen wir das.
Das "Herbeibeten" des französischen Modells für Deutschland, und das Schlussfolgern, das die Filesharer die Verantwortung
tragen für die Krise der MI ist doch nicht neu.

[…]"Ich sage immer: Leute, wenn ihr bei Rot über die Ampel fahrt oder betrunken seid, dann seid ihr doch auch Euren
Führerschein los."

"Wir brauchen einen gesellschaftlichen Konsens darüber, was in der digitalen Welt erlaubt ist und was nicht."

"Bevor es das gab, mussten wir immer gleich klagen, heute können wir mahnen"

"Wenn man in der Ecke steht, muss man sich auch wehren können. Man muss zeigen, was Unrecht ist"
[…]

Hier wird aber auch sehr schnell eines deutlich, das auch von Seiten der Rechteinhaber und -verwerter nicht dazugelernt
wird. Schlimm, das so etwas auch gedruckt wird. Ich glaube, das die "Gornyschen-Thesen", das gleiche Niveau haben, wie in
den diversen Foren vorherrscht.
Wir haben eine eindeutige Gesetzeslage!

I. Herunterladen (Download)
=> §§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG – unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich gemachte
Vorlage)
II. Anbieten (Upload)
=> § 19a UrhG – öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG – öffentliches Zugänglichmachen ohne
Erlaubnis des Rechteinhabers (RI),

daraus ergibt sich die Strafbarkeit nach dem § 106 UrhG.

Wen nun eine offensichtliche Rechtsverletzuung im gewerblichen Ausmaß festgestellt wird, kann der Verletzte, über einen
unkomplizierten Richterbeschluss, dem vermeintlichen Verletzer abmahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-
erklärung auffordern. Sollte die Abmahnung berechtigt sein, können die anwaltlichen Aufwendungen eingefordert werden,
wird Fahrlässig oder Vorsärtzlich gehandelt der Schadensersatz (vgl. §§ 97, 97a UrhG).
Nur die Rechteinhaber und -verwerter kommen langsam in Erklärungsnot, gegenüber ihren Aktionären. Einerseits versagt
mittlerweile, schon seit 2005, die Abmahn- und Klagepolitik und anderseits, wenn sich die illegalen Downloads seit dem
halbiert haben, warum hat sich nicht der CD-Verkauf verdoppelt? Vielleicht, mir wurde erst versichert, das ich einen IQ
habe von einem Sack russischer Schrauben, begreife ich das auch nicht ganz. Möglich! Man kann natürlich auch annehmen,
das man weg will vom lästigen Richterbeschluss und als Nebenprodukt der möglichen Internetsperre, unkontrolliert abmahnen,
sperren und kontrollieren. Das ist aus meiner Sicht verfassungs- und grundgesetzlich bedenklich. Denn wenn man es doch
ganz simpel betrachtet, hat man doch schon seit Mitte 2007 das deutsche “One-Strike-Modell“. Nämlich, Abgabe der mod. UE
(die 30 Jahre gültig ist) sowie nicht zahlen.



Kommen wir jetzt zum anfänglichen Kommentar zurück. Nach meiner Meinung, genau so welt- und realitäsfremd wie die Thesen
des BVMI. Hardliner und Betonköpfe, aus Seiten der Abmahner genau wie auf den Seiten der Abgemahnten. Nur noch gefährlicher,
da man bei diesen Halbwahrheiten, die Lügen nicht sofort erkennt
.

Wenn wir von unsere Statistik ausgehen, gab es
- 2009 - 453.000
- 2010 - 575.800 Abgemahnte. Sicherlich können es durch Mehrfach- und Folgeabmahnungen weniger, wenn man - nur - das LG
Köln mit 800 Beschlüssen monatlich, aber auch mit mehr rechnen. Wer aber jetzt sich als Opfer hinstellt und argumentiert,
dass dieses alles unberechtigt Abgemahnte sind, dürfte mit der Glaubwürdigkeit seiner Aussagen, weit weg von Gut und Böse
liegen.

Das Kernproblem ist eigentlich ganz einfach -
  • Hört endlich mit P2P auf!
  • Ein Rechtsverletzung ohne Strafe wird es nicht geben, genau wie eine Abmahnung zum Null-Tarif!
  • Wer unberechtigt abgemahnt wird, bewegt Euch endlich!
Eine Zitat aus der PC-Welt von 2007, was auch 2011 immer noch aktuell ist:
[…]Der Betroffene zahlt lieber
als sich dem Risiko eines Rechtsstreits auszusetzen.
Doch genau dieses zaudernde Verhalten bestärkt
die Abmahnabsahner in ihrem Tun.
Würden sich mehr Leute wehren,
gäbe es keine dreisten Massenabmahnungen.
[…]

Mittlerweile machen sich doch schon Abmahner offen über uns lustig.


Hört endlich auf, anonym herumzujammern und bewegt offen den eigenen Hintern sowie zeigt Rückgrat.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5893 Beitrag von Steffen » Dienstag 25. Januar 2011, 17:41

RA Nümann vs. Heise Verlag

17:30 Uhr

Wie der Heise Verlag berichtet, ist Abmahnanwalt Peter Nümann ist mit dem Versuch gescheitert,
dem Heise Zeitschriften Verlag Teile der Berichterstattung über das Geschäftsgebaren von
Massenabmahnern verbieten zu lassen. Nümann sah durch Passagen eines c’t-Artikels seinen Ruf
und seine Ehre verletzt. Dieser Ansicht widersprach das OLG Köln nun in einem Berufungsurteil
deutlich.


weiterlesen…


PS: Weil so gut, kann man es auch doppelt Posten!

Umbriel
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5894 Beitrag von Umbriel » Dienstag 25. Januar 2011, 21:46

Melde mich hier auch mal zu Wort:
Steffens Beitrag war sehr interessant und ich stimme ihm weitesgehend auch zu. Allerdings muss ich doch zu einem Punkt eine Bemerkung machen.
Wir haben eine eindeutige Gesetzeslage!

I. Herunterladen (Download)
=> §§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG – unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich gemachte
Vorlage)
Gerade dieser Punkt ist sehr problematisch. Daran sieht man, dass Juristen zwar offenbar etwas von Recht verstehen, nicht aber wie das Internet eigentlich funktioniert.
Dieser Paragraph hat volle rechtsgültigkeit, allerdings ist er überhaupt nicht auf das Internet anwendbar, weil man oft gar nicht verhindern kann, das Daten ob urheberrechtlich geschützt oder nicht, heruntergeladen werden.
Nehmen wir mal die Seite Youtube als Beispiel:
Dort gibt es massenweise geschütztes Material das man sich ansehen kann. Schaut man sich dort ein Video an, wird es ohne, dass man überhaupt gefragt wird, heruntergeladen.
Nach oben genannten Paragraphen, würde man sich beim Besuch dieser Seite, strafbar machen.
Dies gilt nicht nur für Youtube sondern für praktisch jede Internet-Seite, die man besucht.
Das Problem eines solchen Paragraphen ist es, dass man ihn nicht einerseits ignorieren kann, wie im Falle des einfachen Surfens und andererseits als Argument gegen illegale Downloads verwendet. Sowas ist reinste willkür und diese, hat in einem Rechtsstaat nichts verloren.
Es mag Leute geben, die die Sache etwas anders als ich sehen, allerdings zeigt gerade dieser Punkt das hier ein riesen Nachholbedarf vom Gesetzgeber besteht.
Eine klare Regelung muss hier her.

Gruß Umbriel

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5895 Beitrag von maddin » Dienstag 25. Januar 2011, 23:48

Eigentlich ist ja in Deinem Beispiel Youtube ganz böse, die machen ja Xtausend Leuten des Zeug zugänglich.

Der Witz ist doch eh, ich hab mir in diesem Forum fast alles durchgelesen, auch Querverweise und Links und bla, alles was vorwiegend abgemahnt wird ist B-Ware. Damit meine ich, kauf ich mir nich, aber schau ich mal rein wenn ich es runterladen kann.
Nehmen wir an, das illegale (!!!) Filesharing ließe sich komplett unterbinden, was hätten die B-Ware RI´s dann gewonnen ? Nichts, im Gegenteil, sie könnten nicht mal mehr was einklagen. Prinzip der freien Marktwirtschaft...

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5896 Beitrag von Steffen » Mittwoch 26. Januar 2011, 02:29

Arbeitet FAREDS Anti-Piracy-Firma schlampig?

Mittwoch, den 26.01.2011


Die Initiative AW3P hat einen neuen Abmahnfall vorliegen, dessen Inhalt sehr stark an die fehlerhafte Arbeit der Log-Firma:
BHIP reliable Netservices erinnert. Da die Abmahnung (8 Seiten, 3 Anlagen) uns vorliegt, gehen wir von dem Anscheinsbeweis
aus, das die Unterlagen einen realen Abmahnfall betreffen.

Abgemahnter X erhielt Mitte Januar 2011 eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbR aus Hamburg. Ihm wird,
so der Abmahner, ein offensichtlicher und besonders schwerer Urheberechtsverstoß vorgeworfen.

Rechteinhaber:
Jens Kindvater

Streitgegenstand:
Musikwerk “Kindvater - Turn Back Time“
befindlich auf dem Sampler: Future Trance Vol. 52)

[http://www.amazon.de/Future-Trance-Vol- ... B003JLJRMY
CD 2; Titel 14]

Forderungen:
- Strafbewehrte UVE
- 450,- €

Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 Abs. 9 UrhG:
LG Köln vom 10.06.2010, Az. 231 O 247-10

Auszug Auskunft Provider Datensatz, Anlage 2:
XX.05.2010; XX:XX:XX Uhr
P2P-Name: VA - Future Trance Vol.52 Special Edition-MOD.rar
Ed2k-Hash: C7679CF0BECDEC1656C9FED3CBD3BBAB

Beim erstmaligen Recherchieren wurde Abgemahnter X stutzig. Im Weiteren werden wir es näher erläutern.

Überprüfung des ed2k-Filehash (eMule):
...



weiterlesen ...

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5897 Beitrag von feelreal » Mittwoch 26. Januar 2011, 09:46

Hallo, ich möchte mich mal mit einer ganz anderen Frage hier einklinken.
Falls die Frage nicht in dieses Unterforum passt, bitte entsprechend umstellen.

Mal angenommen:
Abmahnung wegen eines Musikalbums erhalten. 800 EUR, davon 300 Schadensersatz.
UE, nicht zahlen.
Aber: es wurde runtergeladen und auch zur Verfügung estellt. Für ca. 16 Stunden und es war ein recht aktuelles Album. Das Datum des Logs stimmt usw.
Mehr wurde nicht gemacht bzw. ist nicht nachweisbar.
P2P wurde seit langem eingestellt.
MB kommt.
Jetzt zur Frage:
Teilwiderspruch mit Verweis auf die unangemessene Höhe der Forderung oder
Vollwiderspruch mit Hoffnung auf Einstellung aber auch mit dem Risiko, es dann bei der Klage zugeben zu müssen.

Ich wäre zum Teilwiderspruch bereit, denn es könnte ja auch zu einer wiederum maßgeblichen Entscheidung eines Gerichtes führen an dem sich dann andere Entscheidungen orientieren.

Was sagt Ihr zu dem Gedanken?
Gruß
feelreal

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5898 Beitrag von Steffen » Mittwoch 26. Januar 2011, 10:02

Hallo @feelreal,

es ist zwar schön, wenigsten Einen zu treffen der berechtigt abgemahnt wird. Da sind wir jetzt aber bei dem Problem.
Du hast gegen ein Recht bewusst verstoßen und der RI macht diesen Verstoß geltend. Du kannst nicht verlangen, dass
wir jetzt eine Strategie aufstellen für den echten Verletzer. Unsere Strategie dient als Gegenwehr für den AI, der
unter Generalverdacht gestellt wird sowie für das sich wehren gegen das Geschäftsmodell Abmahnung.
Es gibt für uns nur eine einheitliche Vorgehensweise: Link.
Da die Abmahnung berechtigt, AG und SE vonseiten des Abmahners kommt, wird wohl zum Teil keinen Sinn machen. Entweder
man lässt es ins Gesamt darauf ankommen oder zahlt, wenn man es gewesen ist.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5899 Beitrag von Steffen » Mittwoch 26. Januar 2011, 12:33

Die Anforderungen an die Prüfpflichten des AI, werden sich immer mehr erhöhen!
Steffen Heintsch - 2009

Jeder kann sich bestimmt noch erinnern, auf die seitenlange Diskussion rund zum "pösen" Wort Portsperrung. Ausschlaggebend war
ein Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen einen Internetcafébesitzer, wo die Richter des Landesgerichtes
Hamburg feststellten:

LG Hamburg - Az. 310 O 433/10
[...]Das Überlassen des Internetzugangs an Dritte birgt die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit in sich, dass von den Dritten
Urheberrechtsverletzungen über diesen Zugang begangen werden. Dem Inhaber des Internetanschlusses sind Maßnahmen möglich und
zumutbar, solche Rechtsverletzungen zu verhindern. So können insbesondere die für das Filesharing erforderlichen Ports
gesperrt werden.
Dass der Antragsgegner irgendwelche in diesem Sinne geeigneten Maßnahmen ergriffen hat, ist nicht
ersichtlich. Dagegen spricht vielmehr der Umstand, dass es zu der vorliegenden Rechtsverletzung kommen konnte.[...]


Auf dem Blog von Rechtsanwalt Ferner ist nur ein interessanter Artikel (LG Köln zur Filesharing-Abmahnung: Portsperrung reicht doch nicht)
erschienen.

Hier wird auf eine aktuelle Entscheidung des Landgerichtes Köln verwiesen. Am Gerichtsstandort Köln wiederum, stellten die
Landesrichter fest:


LG Köln - Az. 28 O 421/10
[…]Denn zum einen ist davon auszugehen, dass die IP-Adresse zum Zeitpunkt der Teilnahme an der Tauschbörse dem Internetzugang
der Beklagten zuzuordnen war.
Zum anderen hätte es den Beklagten bei der vorliegenden Sachlage oblegen, mögliche Ermittlungsergebnisse hinreichend substantiiert
zu bestreiten:[...]

[…]Für den Ausgang des Rechtsstreits nicht entscheidend ist dabei, ob der Beklagte selbst oder eine andere in ihrem Haushalt
lebende Person die Urheberrechtsverletzung begangen hat.[...]

[...]Hiernach hätte es dem Beklagten nicht nur oblegen, den zugangsberechtigten Dritten ausdrücklich und konkret zu untersagen,
Musik mittels Filesharing-Software aus dem Internet herunterzuladen. Er hätte auch weiterhin wirksame Maßnahmen zur Verhinderung
der Rechtsverletzungen ergreifen müssen. Hierzu war er als Inhaber des Internetanschlusses auch unzweifelhaft in der Lage. So
hätte ein eigenes Benutzerkonto mit beschränkten Rechten eingeräumt werden können. Des Weiteren wäre auch die Einrichtung einer
wirksamen „firewall“ möglich und zumutbar gewesen, durch die die Nutzung einer Filesharing-Software verhindert werden kann
(vgl. auch LG Hamburg ZUM 2006, 661). Auch andere technische Möglichkeiten, wie die Nutzung bestimmter Modems hat der Beklagte
nicht dargelegt (vgl. hierzu insgesamt bestätigend, zuletzt, OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2009, Az. 6 W 95/09). Der Vortrag
des Beklagten, es sei lediglich der Port 80 des Modems freigegeben gewesen, führt ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis, da der
Beklagte nicht hinreichend dargelegt hat, dass diese Freigabe lediglich durch ihn zu ändern gewesen wäre
.[...]


Rechtsanwalt Ferner resümiert:
[...]Das LG Köln hat nun endgültig klar gemacht: Es gibt, zumindest innerhalb von Familien, keinen Schutz, der gerichtlich anerkannt
wird. Natürlich, die Argumentation des LG Köln ist noch nicht ausgeschöpft: Man könnte noch vortragen, dass die Konfiguration
(etwa des Routers) mit einem individuellen Passwort gesichert war, das nur einer Person bekannt war. Ich wette aber, man wird im
Zuge der sekundären Darlegungslast verlangen, dass diese Person vor Gericht darlegt, dass das Passwort sicher ausgewählt und
aufbewahrt. Und selbst wenn das eintritt, wird spätestens dann dem LG Köln einfallen, dass eine Portsperre ohnehin nutzlos ist.
So oder so: Nach einer Filesharing-Abmahnung trifft es den Anschlussinhaber vor dem LG Köln hart.[...]

VG Steffen

goodbyeing
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5900 Beitrag von goodbyeing » Mittwoch 26. Januar 2011, 13:11

Wie ich schon mal gesagt habe. Vor dem LG Köln ist es völlig egal, was vorgetragen wird, dem gericht wird immer etwas einfallen, warum doch eine Haftung besteht. Das gewünschte Ergebnis wird immer erreicht, auch wenn es technisch und/oder rechtlich höchst fragwürdig ist.

Deshalb ist von Generalverdacht und Befangenheit zu Lasten Abgemahnter auszugehen. Hauptsache der Anschlussinhaber haftet, warum ist egal und ob ihn das ruiniert auch. Einer muss die Musik bezahlen, die keiner bestellt hat.

goody

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