Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Juhu @all,
nunmal wieder was von 1&1. Zu Erinnerung, 1&1 wurde mit dem Formbrief angeschrieben betreffs Beschluss läuft auf Telefonica, 1&1 ist aber der Provider, wie kommt Telefonica an die Daten.
Nachdem kurz mitgeteilt wurde wie so eine Beauskunftung stattfindet:
Als erstes erfolgt durch den zuständigen Netzbetreiber eine
Beauskunftung der Benutzerkennung zu einer IP-Adresse + Zeitstempel. Der
Netzbetreiber muss auf Grund eines richterlichen Beschlusses diese Daten
beauskunften.
Im Anschluss erfolgt dann ein zweiter Auskunftsversuch bei dem
entsprechenden Anbieter, mit der ermittelten Benutzerkennung. Dabei
werden Name und Anschrift des Kunden beauskunftet.
Das bedeutet, dass durch uns eine Auskunft zu einer vorgelegten
Benutzerkennung erfolgt, jedoch nicht zu einer vergebenen IP-Adresse.
Wurde angeboten nachzuschauen wie oft eine Beauskunftung stattgefunden hat. Da uns neben vier aktuelle Tatdaten auch als letztes noch ein Tatdatum aus August 2009 vorgeworfen wird, waren wir dann doch mal gespannt. Tja und was soll ich sagen. Überraschung
Es wurde nur einmal Beauskunftet und auch noch der datumtechnische letzte Tattag Anfang November. Alle anderen Abmahntermine lagen vor dieser Beauskunftung.
Jetzt liegt 1&1 wieder im Zugzwang mit der Beantwortung, wie unsere Daten vor diesem Termin in den weiten Abmahnsumpf gelangen konnte.
Gruß
Moira
Sry, habe ich gestern vergessen:
Die große 1un1 Weihnachtsgeschichte: Der zweite Auskunftsversuch
VG Steffen
nunmal wieder was von 1&1. Zu Erinnerung, 1&1 wurde mit dem Formbrief angeschrieben betreffs Beschluss läuft auf Telefonica, 1&1 ist aber der Provider, wie kommt Telefonica an die Daten.
Nachdem kurz mitgeteilt wurde wie so eine Beauskunftung stattfindet:
Als erstes erfolgt durch den zuständigen Netzbetreiber eine
Beauskunftung der Benutzerkennung zu einer IP-Adresse + Zeitstempel. Der
Netzbetreiber muss auf Grund eines richterlichen Beschlusses diese Daten
beauskunften.
Im Anschluss erfolgt dann ein zweiter Auskunftsversuch bei dem
entsprechenden Anbieter, mit der ermittelten Benutzerkennung. Dabei
werden Name und Anschrift des Kunden beauskunftet.
Das bedeutet, dass durch uns eine Auskunft zu einer vorgelegten
Benutzerkennung erfolgt, jedoch nicht zu einer vergebenen IP-Adresse.
Wurde angeboten nachzuschauen wie oft eine Beauskunftung stattgefunden hat. Da uns neben vier aktuelle Tatdaten auch als letztes noch ein Tatdatum aus August 2009 vorgeworfen wird, waren wir dann doch mal gespannt. Tja und was soll ich sagen. Überraschung
Es wurde nur einmal Beauskunftet und auch noch der datumtechnische letzte Tattag Anfang November. Alle anderen Abmahntermine lagen vor dieser Beauskunftung.
Jetzt liegt 1&1 wieder im Zugzwang mit der Beantwortung, wie unsere Daten vor diesem Termin in den weiten Abmahnsumpf gelangen konnte.
Gruß
Moira
Sry, habe ich gestern vergessen:
Die große 1un1 Weihnachtsgeschichte: Der zweite Auskunftsversuch
VG Steffen
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Da sind wir doch alle gespannt !Moira hat geschrieben:Es wurde nur einmal Beauskunftet und auch noch der datumtechnische letzte Tattag Anfang November. Alle anderen Abmahntermine lagen vor dieser Beauskunftung.
Jetzt liegt 1&1 wieder im Zugzwang mit der Beantwortung, wie unsere Daten vor diesem Termin in den weiten Abmahnsumpf gelangen konnte. Gruß Moira
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Nautilus hat geschrieben:Wenn Steffen die Arbeit von Baxter nicht lächerlich machen würde, gäbe es auch keine Reibereien. Du verlangst von Baxter,
das er als Engagierter, die Arbeit der ANWÄLTE macht und diese dann damit werben können, wie gut sie sind! Was Baxter
uns zur Verfügung stellt, das kannst doch täglich nachlese
Arr hat geschrieben:@Baxter, dass Du auf Logbudenstudenten nicht mehr eingehen willst, kann ich vollkommen nachvollziehen. (Nur kurz zur
Klarstellung: Ich hatte und werde niemals etwas mit diesen zu tun haben!!!11ölf) Also, ich bin ein Informatikmensch wie
Du, habe daher auch keine große Ahnung vom deutschen Rechtsschwindel ...
Dreizack hat geschrieben:Ha! Was lese ich da am Montagmorgen auf zwei Seiten in der Zeitung? Einen Lichtblick nach den trüben Weihnachtstagen?
Es ist zwar kein Sack Reis in China umgefallen aber fast ...
Grazer hat geschrieben:Mir persönlich wäre es unmöglich, wissentlich falsche Urteile auszusprechen. Es soll Menschen geben, die das können.
Solche Menschen sollte man mit Verachtung begegnen.
Das setzt eine fehlerfreie Ermittlung des Anschlussinhabers voraus. Die gibt es nicht. IP‘s sammeln kann jeder ...
Erfolg buchstabiert man: T.U.N.
Nachdem ich eine Familienpackung “Tempo“ benötigte, um meine Tränen abzuwischen, ein paar ureigene Anmerkungen. Dabei
beziehe ich mich auf vorgenannte Zitate. Wer angesäuert deswegen ist, sein Problem.
Zuerst einmal gibt es keinerlei Reibereien und jeder kann hier schreiben was er will oder denkt.
Liebe Leute,
dazu ist doch ein Verbraucherforum da. Eine Plattform, wo jeder - ich betone jeder - seine Meinung, seinen Standpunkt,
seine Kritiken, was auch immer vorbringt. Wo Fragen gestellt, so weit es geht beantwortet, Erfahrungen archiviert und
Streitgespräche getätigt werden. Natürlich immer unter Wahrung der Regeln:
Entweder akzeptiert man dieses oder eben nicht.
Ich muss aber bei einigen Punkten, auf meiner herzlichen Art, nachhaken oder zufügen.
Frage: Welche Arbeit nehmen Baxters Enthüllungen, den Anwälten in einem Zivilverfahren (Leistungsklage (mod. UE + nicht
zahlen)) ab?
Antwort: Keine!
Das sage ich aber ohne Baxters Enthüllungsarbeit schlecht zu machen. Es darf sich jeder wieder “abregen“. Es kann sich zahlen)) ab?
Antwort: Keine!
doch jeder gern melden, dem es etwas genutzt hat, oder der Prozess dadurch gekippt wurde. Ich persönlich kenne keinen
Abgemahnten und keinen Anwalt.
Dann ist es mir absolut egal, was Baxter tagtäglich zur Verfügung stellt. Nicht aus Neid, denn die mich kennen wissen,
dass ich nicht neidisch bin. Im Gegenteil, aufgrund meiner Überschuldung lebe ich schon sehr viele Jahre nach der Devise,
dass man mit sehr wenig zufrieden ist und sein muss.
Aber wer seit 3 Jahren, mir persönlich eine DVD, seit Herbst allen DAS “Black Book“ erst ankündigt, dann aus
fadenscheinigen Gründen unter Verschluss hält, ist in meinen Augen:
- 1. ein Aufschneider, weil es dieses einfach nicht gibt, oder
2. man hat eine Sume X erhalten, um es nicht zu veröffentlichen.
[...]Ich bin überzeugt, dass diese das Ende des Abmahnwahns darstellen kann.[...]
Deshalb hält sich mein Respekt, sehr deutlich in Grenzen. Denn, wer das vermeintliche Ende in den Händen hält, es nicht
anwendet, naja, lassen wir das lieber, was ich davon halte.
Erfolg buchstabiert man: T.U.N. und nicht: zahllose “bunte Tüten“!
Weil es Baxter egal scheint, wer für diese bunten Tüten den Kopf hinhält. Nicht er oder einer seiner Jünger, die hier
frenetisch die Ergüsse feiern und huldigen, sondern einzig der Forenbetreiber. Der darf sich dann mit der Gegenseite
auseinandersetzen, weil wieder etwas veröffentlicht wird, was eigentlich klar beiderseitig geregelt nicht durfte. Und
hier zeigt es sich, dass man auf dem Weg zum “Beifall“, rechts und links vieles nicht beachtet, oder einfach keinen
Schneid hat, selbst Verantwortung zu übernehmen. Enthüllungen, in meinen Augen finsterer Hinterhofjournalismus - mehr
nicht. Aber das ist doch gerade das, was wir Abgemahnte lesen wollen. Nicht die juristische Wahrheit, sondern seichte
Enthüllungen und Gedöns. Fehlt nur noch das Tagesgirl von Seite 1.
! | Wenn Baxter sein “Black Book“ veröffentlicht, es den Abgemahnten letztendlich zugute kommt, dann reden wir von Respekt und Anerkennung, eher aber nicht! |
Was bitte schön hat eine “Offensichtlichkeit“ mit dem späteren Ergebnis, das keine Verletzung letztendlich stattgefundenDreizack hat geschrieben:Wie können die Verletzungen "offensichtlich" sein, wenn - wie es sich später herausstellt - gar keine Verletzung stattgefunden
hat?
gemein?
Definition: Offensichtliche Rechtsverletzung
“Offensichtlich“ im Sinne von § 101 Abs. 2, 7 UrhG ist eine Rechtsverletzung dann, wenn eine ungerechtfertigte Belastung
des Dritten ausgeschlossen erscheint, wobei Zweifel in tatsächlicher, aber auch in rechtlicher Hinsicht die Offensichtlichkeit
der Rechtsverletzung ausschließen würden. Die Notwendigkeit, einer Beweisaufnahme, um die Rechtsverletzung feststellen zu
können, schließt das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung i.d.R. aus, es sei denn, das angebotene Beweismittel
ist ausnahmsweise geeignet, den Beweis für die Rechtsverletzung mit der erforderlichen Eindeutigkeit zu erbringen (Dreyer, Kotthof,
Meckel).
Gerade, als Erstes, das Auskunftsverfahren, dann später ein Zivilprozess sind doch dazu da, dass der RI, es vor einem Richter
nachweisen muss, ob der Anspruch aus der Abmahnung zurecht besteht. Wenn, haben wir verloren, wenn nicht, er. Aber wie viele positive
Urteile gibt es denn wirklich, wenn es so leicht wäre, wie wir denken?
Willkommen, da bist Du ein vollkommenes und gern gesehenes Mitglied unter den Abgemahnten. Hauptsache seichte Enthüllungen undArr hat geschrieben:Also, ich bin ein Informatikmensch wie Du, habe daher auch keine große Ahnung vom deutschen Rechtsschwindel ...
Technik, die nur uns begeistert, aber kein juristische Grundwissen oder Erfahrung im Prozessablauf. Wenn es aber Ernst wird,
irgendjemand soll etwas unternehmen, macht kei’Sau (mit wenigen Ausnahmen) den Finger krumm und ist auf einmal still, wie das
Schweigen im Abmahnwahn-Wald.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Registriert: Sonntag 8. August 2010, 23:46
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Jo, ich hatte eins und es hat funktioniert. Weil ja gerade Weihnachten vorbei ist,Steffen hat geschrieben:@Nautilus,
Pass auf, eine einfache Frage, die ich eigentlich nicht Dir gestellt habe.
Vielleicht kannst Du mir die als Stellvr. beantworten. Wenn Du ein Mittel
hast den Abmahnwahn zu beenden, setzt Du es ein oder hältst es unter
Verschluss?
VG Steffen
habe ich noch ein schönes Rezept für Negerle-Kuchen:
http://www.daskochrezept.de/rezepte/neg ... 84726.html
Ich wünsche einen guten Rutsch !
Ich mag eben den Steffen und den Baxter, beide sind eben wichtig!
Viele kleine Stiche zerstören auch das größte Image !
Gruß
Deathangel
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
quote]@Steffen
Bist du jetzt wirklich an dem Punkt, an dem du wie ein beisswütiger Köter jeden vom
Grundstück kläffen musst, den du nicht riechen kannst, ohne Rücksicht auf die Sache,
für die du seit Jahren kämpfst ?
bitte immer daaran denken, daß unwiederbringlich Informationen gelöscht werden könnten
Ach so :
Die Nachbarn wähnen dich auch schon in die Ecke getrieben,
Ich finde dieses Gezanke auf äußerste kontraproduktiv![/quote]
Gezanke? Ohne Rücksicht für die Sache? Unwiederbringliche Informationen?
Ich glaube, ich bin im falschen Film. Baxter, steht doch stellvertretend, ist der Inbegriff,
eines Abgemahnten. Für das, wonach sich der Abgemahnte sehnt und in seinem gemütlichen Sofa
sitzt:
ist doch eigentlich der Engagierte!
Und nein, ich kläffe nicht jeden von meinem Grundstück, sondern nur die Dummschwätzer.
Steffen Heintsch (Site-Admin)
Bist du jetzt wirklich an dem Punkt, an dem du wie ein beisswütiger Köter jeden vom
Grundstück kläffen musst, den du nicht riechen kannst, ohne Rücksicht auf die Sache,
für die du seit Jahren kämpfst ?
bitte immer daaran denken, daß unwiederbringlich Informationen gelöscht werden könnten
Ach so :
Die Nachbarn wähnen dich auch schon in die Ecke getrieben,
Ich finde dieses Gezanke auf äußerste kontraproduktiv![/quote]
Gezanke? Ohne Rücksicht für die Sache? Unwiederbringliche Informationen?
Ich glaube, ich bin im falschen Film. Baxter, steht doch stellvertretend, ist der Inbegriff,
eines Abgemahnten. Für das, wonach sich der Abgemahnte sehnt und in seinem gemütlichen Sofa
sitzt:
- 1. Feinste Super-Illu Enthüllungen, die jeder mit Benutzung von Google auch selbst findet.
2. Man möchte lieber die Postings, die das Land enthüllen, wo Milch und Honig fliest, als
den Posting, der dazu sagt, das man 40 Jahre durch die Wüste zu latschen, kämpfen, verlieren
und Entbehrungen auf sich nehmen muss.
3. Mann will schön im anonymen, von seiner wollig-warmen-heimigen Couch als Hobby-Poster
(wenn “Mutti“ mal erlaubt) agieren, aber bitte schön ohne selbst übermäßig Freizeit, Mittel
oder Arbeit zu investieren.
4. Es will niemand lesen, das der RI, Verletzungen gegenüber seine Rechte ahnden darf.
5. Es will niemand lesen, dass wir nicht in der Lage sind Argumente zu finden, die letztendlich
in Prozess jemand wirklich helfen.
6. Der Abgemahnte und Engagierte ist ein Haufen von feigen Dummschwätzern ohne Substanz.
7. Wenn irgendetwas eingefordert wird, sieht man keinen Menschen, keinen anonymen Nick, mehr!
8. Der Abgemahnte will nicht lernen oder sich weiterentwickeln, sondern schön schönreden.
9. Schönreden ja, aber bitte nicht mit der Gegenseite, Log-Firmen, Politik usw., lieber bleiben
wir in unserer lilabunten Forenwelt und warten auf DAS Mesias-Urteil.
- das Richter so über uns denken und ermessen
- jeder Lobbyist, Politiker, Abmahner + RI lacht
- das wir das 6. Abmahnjahr anfangen
Lieber beantworte ich im Monat im Forum nur ein Posting, von einem Fragenden, als dieses nichtssagende
Gesumme jeden Tag zu lesen. Also, wer Super-Illu-Fantasia will, da geht es hier lang:
Netzwelt.de/Forum
Gulli.com
Verein gegen den Abmahnwahn/Forum
Es brauch mir jetzt keiner zu antworten, dass er gelöscht werden will, wie schrecklich gemein ich doch
bin, dass er nicht mehr hier postet, dass ich der großen Sache schade - lächerlich!
Warum? Weil die Realität eben ganz anders aussieht, diese aber uns nicht interessiert. Der größte Troll, Gesumme jeden Tag zu lesen. Also, wer Super-Illu-Fantasia will, da geht es hier lang:
Netzwelt.de/Forum
Gulli.com
Verein gegen den Abmahnwahn/Forum
Es brauch mir jetzt keiner zu antworten, dass er gelöscht werden will, wie schrecklich gemein ich doch
bin, dass er nicht mehr hier postet, dass ich der großen Sache schade - lächerlich!
ist doch eigentlich der Engagierte!
Und nein, ich kläffe nicht jeden von meinem Grundstück, sondern nur die Dummschwätzer.
Steffen Heintsch (Site-Admin)
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Man Leute,
gönnt euch doch mal ein paar ruhige Tage rund um das Fest der Liebe, ist doch kein Fest der Hiebe.
Ist doch auch mal schön, wenn der Postbote 2 Tage frei hat und schon deswegen nichts neues aufschlagen kann. Dann muss man doch nicht stattdessen im Netz weiterkloppen.
goody
gönnt euch doch mal ein paar ruhige Tage rund um das Fest der Liebe, ist doch kein Fest der Hiebe.
Ist doch auch mal schön, wenn der Postbote 2 Tage frei hat und schon deswegen nichts neues aufschlagen kann. Dann muss man doch nicht stattdessen im Netz weiterkloppen.
goody
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Schön das es dieses Forum gibt!
Bin neu hier und nach einigen schlaflosen Nächten immer noch etwas verunsichert.
Habe am XX.12.10 die erste Abmahnung von Baumgarten bekommen ( Film den bei uns keiner kennt) hier empfohlene mod. UEabgeschickt
2 Wochen später kam Schutt und Waedtke ( Spiel was keiner kennt) hier empfohlene mod. UE abgeschickt
und heute Waldorf Frommer ( mit einem Hörbuch)
1.) Bin mir nicht sicher ob ich Waldorf auch eine mod. UE send,e da die Unterschrift auf deren Schreiben wie eine Kinderschrift aussieht und
den Provider ( da steht United Internet obwohl ich bei 1&1 bin) und die Benutzerkennung die auf dem Datensatz stehen kenne ich auch nicht!!!
2.) Kann es sein, dass die die Adressen untereinander austauschen???
3.) Auf manchen Anwaltsseiten steht, das man mit einer Abgabe der mod. UE alles noch schlimmer machen würde.
Hoffe auf Ratschläge. Danke im Voraus.
Bin neu hier und nach einigen schlaflosen Nächten immer noch etwas verunsichert.
Habe am XX.12.10 die erste Abmahnung von Baumgarten bekommen ( Film den bei uns keiner kennt) hier empfohlene mod. UEabgeschickt
2 Wochen später kam Schutt und Waedtke ( Spiel was keiner kennt) hier empfohlene mod. UE abgeschickt
und heute Waldorf Frommer ( mit einem Hörbuch)
1.) Bin mir nicht sicher ob ich Waldorf auch eine mod. UE send,e da die Unterschrift auf deren Schreiben wie eine Kinderschrift aussieht und
den Provider ( da steht United Internet obwohl ich bei 1&1 bin) und die Benutzerkennung die auf dem Datensatz stehen kenne ich auch nicht!!!
2.) Kann es sein, dass die die Adressen untereinander austauschen???
3.) Auf manchen Anwaltsseiten steht, das man mit einer Abgabe der mod. UE alles noch schlimmer machen würde.
Hoffe auf Ratschläge. Danke im Voraus.
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Ich würde an deiner Stelle eine modifizierte UE abgeben. Kinderschrift hin oder her, Kinder schreiben i. d. R. keine Abmahnungen. 1&1 ist eine Untermarke von United Internet.Schlaflos hat geschrieben:1.) Bin mir nicht sicher ob ich Waldorf auch eine mod. UE send,e da die Unterschrift auf deren Schreiben wie eine Kinderschrift aussieht und den Provider ( da steht United Internet obwohl ich bei 1&1 bin) und die Benutzerkennung die auf dem Datensatz stehen kenne ich auch nicht!!!
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Vielen Dank für die schnellen Infos.
Werde dann auch mal an Waldorf eine mod. UE senden und mir ein paar leere Ordner anschaffen falls noch mehr Abmahnungen kommen.
Die kommen dann alle brav in die Datenbank.
Werde dann auch mal an Waldorf eine mod. UE senden und mir ein paar leere Ordner anschaffen falls noch mehr Abmahnungen kommen.
Die kommen dann alle brav in die Datenbank.
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Hallo Uwe
Geburtstag GB Pics
Die Initiative AW3Page
Internetcafe-Besitzer haftet für Rechtsverletzungen seiner Kunden
bei fehlenden Sperrmaßnahmen
LG Hamburg, Beschluss v. 25.11.2010 - Az. 310 O 433/10
Geburtstag GB Pics
Die Initiative AW3Page
Internetcafe-Besitzer haftet für Rechtsverletzungen seiner Kunden
bei fehlenden Sperrmaßnahmen
LG Hamburg, Beschluss v. 25.11.2010 - Az. 310 O 433/10
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Wegen der Akteneinsicht habe ich folgende Fragen:
Ich habe wie bereits geschrieben seit Anfang Dezember 3 versch. Abmahnungen von unterschiedlichen Kanzleien erhalten.
1.) Sollte ich jetzt schnellstmöglich Akteneinsicht beantragen?
2.) Was ist wenn die Kanzleien kein Aktenzeichen rausgeben?
3.) Kann ich in einem Schreiben für 3 Aktenzeichen Einsicht beantragen oder muss jedesmal ein separates Schreiben
aufgesetzt werden?
PS.: Schön das es euch gibt.
Ich habe wie bereits geschrieben seit Anfang Dezember 3 versch. Abmahnungen von unterschiedlichen Kanzleien erhalten.
1.) Sollte ich jetzt schnellstmöglich Akteneinsicht beantragen?
2.) Was ist wenn die Kanzleien kein Aktenzeichen rausgeben?
3.) Kann ich in einem Schreiben für 3 Aktenzeichen Einsicht beantragen oder muss jedesmal ein separates Schreiben
aufgesetzt werden?
PS.: Schön das es euch gibt.
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
@ Schlaflos
Bei der Frage, wie man Akteneinsicht beantragt, kann ich leider nicht wirklich weiterhelfen, da das mein RA für mich erledigt hat. Dennoch würde ich unbedingt dazu raten, Einsicht in die Akten zu nehmen.
Wenn ich dich recht verstanden habe, hast Du in rascher Folge gleich drei unberechtigte Abmahnungen bekommen. Irgendwas ist da faul, und dieser Sache mußt Du auf den Grund gehen, bevor noch weitere Abmahnungen ins Haus flattern. Der heruntergeladene Content, speziell Spiel und Hörbuch, klingt nach Sachen, die für Kinder interessant sind. An deiner Stelle würde ich prüfen, ob deine Kinder (falls vorhanden) nicht doch computertechnisch versierter sind als Du glaubst, oder ob es in deiner Nachbarschaft vielleicht jemanden gibt, der sich Zugriff auf deinen Internetanschluß verschafft hat. Bitte verstehe das nicht als persönlichen Angriff, aber drei unberechtigte Abmahnungen von drei verschiedenen Kanzleien sind seeeeehr viel Pech / dummer Zufall auf einmal – wahrscheinlicher ist, daß jemand deinen Internetanschluß mißbraucht (hat).
Bei der Frage, wie man Akteneinsicht beantragt, kann ich leider nicht wirklich weiterhelfen, da das mein RA für mich erledigt hat. Dennoch würde ich unbedingt dazu raten, Einsicht in die Akten zu nehmen.
Wenn ich dich recht verstanden habe, hast Du in rascher Folge gleich drei unberechtigte Abmahnungen bekommen. Irgendwas ist da faul, und dieser Sache mußt Du auf den Grund gehen, bevor noch weitere Abmahnungen ins Haus flattern. Der heruntergeladene Content, speziell Spiel und Hörbuch, klingt nach Sachen, die für Kinder interessant sind. An deiner Stelle würde ich prüfen, ob deine Kinder (falls vorhanden) nicht doch computertechnisch versierter sind als Du glaubst, oder ob es in deiner Nachbarschaft vielleicht jemanden gibt, der sich Zugriff auf deinen Internetanschluß verschafft hat. Bitte verstehe das nicht als persönlichen Angriff, aber drei unberechtigte Abmahnungen von drei verschiedenen Kanzleien sind seeeeehr viel Pech / dummer Zufall auf einmal – wahrscheinlicher ist, daß jemand deinen Internetanschluß mißbraucht (hat).
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Unser Sohn ist 23, er beteuert glaubwürdig, diese Sachen nicht heruntergeladen zu haben. ( Was soll der auch mit einem Hörbuch)
Wir haben ein gutes Verhältnis zueinander, keine Lügen und wenn einer Mist baut muss man dazu stehen und sehen wie man das
beste daraus macht. Die Familie ist uns, man kann sagen "heilig". Daher würde er das zugeben wenn er das gemacht hätte.
Mein Mann weiß noch nichteinmal wo der An-Knopf ist beim PC ( Computer sind für den der Horror) und ich weiß überhaupt nicht
wie das geht mit dem filesharing. Mir reicht eine Suchmaschine, ein bekanntes Online-Rollenspiel und eine Seite auf der man mit
entfernten Bekannten in Kontakt bleiben kann. ( mehr kann ich auch nicht, war schon schwer für mich herauszufinden wie ich hier einen
Beitrag erstellen kann. Nicht lachen....
Laut meinem Sohn ist unser WLAN verschlüsselt, lasse das von ihm aber nochmal überprüfen, wenn uns besucht. ( Ist im November in
seine eigene Wohnung gezogen). Leider hängen am WLAN auch unsere Telefone, sonst würd ich den Strom abschalten wenn ich den
PC nicht brauche.
Werde dann direkt Anfang nächster Woche die mod. UE an Waldorf absenden und prüfen ob ich die Aktenzeichen habe.
Danke
Wir haben ein gutes Verhältnis zueinander, keine Lügen und wenn einer Mist baut muss man dazu stehen und sehen wie man das
beste daraus macht. Die Familie ist uns, man kann sagen "heilig". Daher würde er das zugeben wenn er das gemacht hätte.
Mein Mann weiß noch nichteinmal wo der An-Knopf ist beim PC ( Computer sind für den der Horror) und ich weiß überhaupt nicht
wie das geht mit dem filesharing. Mir reicht eine Suchmaschine, ein bekanntes Online-Rollenspiel und eine Seite auf der man mit
entfernten Bekannten in Kontakt bleiben kann. ( mehr kann ich auch nicht, war schon schwer für mich herauszufinden wie ich hier einen
Beitrag erstellen kann. Nicht lachen....
Laut meinem Sohn ist unser WLAN verschlüsselt, lasse das von ihm aber nochmal überprüfen, wenn uns besucht. ( Ist im November in
seine eigene Wohnung gezogen). Leider hängen am WLAN auch unsere Telefone, sonst würd ich den Strom abschalten wenn ich den
PC nicht brauche.
Werde dann direkt Anfang nächster Woche die mod. UE an Waldorf absenden und prüfen ob ich die Aktenzeichen habe.
Danke
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Vielen Dank an dieses Forum !!!
Am 31.12. um 0.00 Uhr bin ich durch damit.
Dann sind 3 Jahre um.
Ich denke mal in den letzten 3 Tagen kommt nichts
mehr.Damals abgemahnt von 2 Kanzleien. 1 Film und
1 Spiel.Da war das mit der mod. UE noch nicht up to date.
Daher hatte ich damals auch auf gar nichts von denen reagiert.
Ausser 2 Erpresser Schreiben kam auch nicht viel von den Möchtegern
Abzockern.Ich hab es auf ein Gerichtsverfahren angelegt.Wenn die
Kohle wollen dann nur übers Gericht.Also hoffe für alle anderen
das es auch im Sande verläuft.Lasst Euch nicht Einschüchtern und
haltet aus. In diesen Sinne.Noch mal vielen Dank an Alle.
P.S
Lasst die Finger weg von den Scheiss Tauschbörsen !!!
Am 31.12. um 0.00 Uhr bin ich durch damit.
Dann sind 3 Jahre um.
Ich denke mal in den letzten 3 Tagen kommt nichts
mehr.Damals abgemahnt von 2 Kanzleien. 1 Film und
1 Spiel.Da war das mit der mod. UE noch nicht up to date.
Daher hatte ich damals auch auf gar nichts von denen reagiert.
Ausser 2 Erpresser Schreiben kam auch nicht viel von den Möchtegern
Abzockern.Ich hab es auf ein Gerichtsverfahren angelegt.Wenn die
Kohle wollen dann nur übers Gericht.Also hoffe für alle anderen
das es auch im Sande verläuft.Lasst Euch nicht Einschüchtern und
haltet aus. In diesen Sinne.Noch mal vielen Dank an Alle.
P.S
Lasst die Finger weg von den Scheiss Tauschbörsen !!!
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
So, ich konnte jetzt endlich alle Abmahnungen in die Datenbank eintragen.
Von 1 & 1 haben wir noch nichts gehört.
Interessant zu sehen, welche "Mühe" sich die Anwälte mit ihren Schreiben geben. Textbaustein hier, Textbaustein da, Paragraphen und Urteile zerstückelt eingefügt und Androhung hier, Drohung da, kommt man gut auf 12 Seiten, dann noch die UE und bei einem sogar der Gerichtsbeschluss macht zusammen 20 Seiten.
Irgendwo gabs Papier zu Mass im Angebot
Einer hatte wohl nicht so viel Gück, dafür aber eine Duplex-Einrichtung am Drucker, Vorder- und Rückseite bedruckt.
Pure Ironie des Schicksals oder anders Humor ist, wenn man trotzdem lacht.
@Steffen
Hast eine PN.
Gruß Moira
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
So, habe bei 2 Abmahnungen auf den beglaubigten Kopien oben links ganz klein ein Aktenzeichen gefunden.
Allerdings fehlt bei der Abmahung von Schutt + Waedtke der Beschluss.
Die schreiben nur: Nach Beschluss des zuständigen Landgerichts......, haben aber den Bescheid
nicht begefügt.
Soll ich Schutt + Waedtke nun anschreiben und den Beleg anfordern oder sollen die mir nur das Aktenzeichen
und das entsprechende Landgericht nennen?
Allerdings fehlt bei der Abmahung von Schutt + Waedtke der Beschluss.
Die schreiben nur: Nach Beschluss des zuständigen Landgerichts......, haben aber den Bescheid
nicht begefügt.
Soll ich Schutt + Waedtke nun anschreiben und den Beleg anfordern oder sollen die mir nur das Aktenzeichen
und das entsprechende Landgericht nennen?
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
@Arrr!,
nicht persönlich nehmen, aber hier im Forum gibt es keine Werbung in der Signatur. Deshalb habe ich eine diesbezüglich entfernt.
Ich weiß, ich bin allein unausstehlich!
Manchmal ist es aber zum Vorteil, so richtig gesittet Dampf abzulassen. Das zwingt andere zum Mitdenken. Dieses Recht nehme ich
mit einfach heraus, nicht weil ich der “Boss“ bin. Denn ich kenne keinen der allein, alle Abgemahnten vertreten kann und wird.
Sondern weil ich seit dem 14.12.2006 den Abmahnwahn erst passiv, dann aktiv jeden Tag erlebe, atme und verfolge. Sicherlich gehe
ich aber da von meinem Standpunkt und Sichtweisen aus.
1. Es gibt keine Gemeinschaft der Abgemahnten
Jede HP, jedes Forum, jeder Engagierte vertritt doch letztendlich nur seinen eigenen Standpunkt und Interesse. Das ist doch logisch.
Gerichtsentscheidungen werden immer auf einen Einzelfall beruhen und nur für diesen Einzelfall gelten. Natürlich kann man zum eigenen Untermauern
aus anderen Entscheidungen die jetzt die gängige Rechtsprechung darstellen zitieren. Dabei gilt, jede Entscheidung (AG/LG/OLG/BGH), am Besten ab OLG,
ist gut. Aber so viele gibt es noch nicht.
3. Natürlich ist der Abmahnwahn für alle Beteiligten mittlerweile ein lukratives Geschäft
Es ist aber für kein Prozess relevant oder hat einen Einfluss darauf.
4. Jeder kann letztendlich gegen etwas vorgehen, wenn er selbst dadurch einen persönlichen Schaden hat
oder persönlich betroffen ist.
Maßnahmen, strafrechtlich oder zivilrechtlich müssen deshalb noch besser ausgearbeitet und fundiert sein. Ein allgemeiner Aufruf nach Strafanzeigen
oder Beschwerden ist deshalb nur Polemik bzw. sinnfrei.
Fazit: Einheit bzw. Gemeinschaft der Abgemahnten ist ein “Internet-Märchen“
Aus diesem Extrakt heraus muss aber trotzdem jeden Tag, mit der Kelle in dem großen Fäkalientopf gerührt werden, damit die Sch**** nicht hart wird.
Es werden aber letztendlich nur kleine Brötchen gebacken und jeder für sich das entsprechende tun, was er für sich als richtig erachtet.
Wenn man aber erst einmal merkt, dass es auch ohne einen geht, man nicht wichtig ist, dann erst kann man den Beitrag richtig leisten. Es muss eben
jeder seinen Platz finden und jeden Tag 100 % geben!
VG Steffen
nicht persönlich nehmen, aber hier im Forum gibt es keine Werbung in der Signatur. Deshalb habe ich eine diesbezüglich entfernt.
Ich weiß, ich bin allein unausstehlich!
Manchmal ist es aber zum Vorteil, so richtig gesittet Dampf abzulassen. Das zwingt andere zum Mitdenken. Dieses Recht nehme ich
mit einfach heraus, nicht weil ich der “Boss“ bin. Denn ich kenne keinen der allein, alle Abgemahnten vertreten kann und wird.
Sondern weil ich seit dem 14.12.2006 den Abmahnwahn erst passiv, dann aktiv jeden Tag erlebe, atme und verfolge. Sicherlich gehe
ich aber da von meinem Standpunkt und Sichtweisen aus.
1. Es gibt keine Gemeinschaft der Abgemahnten
Jede HP, jedes Forum, jeder Engagierte vertritt doch letztendlich nur seinen eigenen Standpunkt und Interesse. Das ist doch logisch.
- Werbung
Wenn ich mein Forum mit Werbung voll pflastere, trägt diese, meine aufkommenden Unkosten (Server, Strom, Wartung, Sicherheit, eventuelle
Rechtsstreitigkeiten (obwohl, diese Kosten werden Werbeeinnahmen wohl nicht abdecken)). Daran ist nichts verwerflich.
Jeder denkt deshalb nur Forenintern. - Jeder der Postet denkt, er allein hat Recht und sein Bauchgefühl zählt
- Die Bedeutung des Forums als Abmahnwahn-Barometer wird überschätzt
Z.B. Forum allgemein, mehrere Threads
1. Harte Kern ca. 20 EngagierteDann amüsant, jeder Foren-User des “harten Kern“, deckt mit zu 80% Foren-Smalltalk-Postings, tagtäglich jeden Thread ab, dass man denkt
2. Anwälte ca. 3
3. Trolle, sagen wir einmal ca. 3
4. Neuabgemahnte ohne und diejenigen, die aufgeschreckt nach einem Folgeschreiben wieder zurückkommen - 2.000 im Jahr (hochgestapelt)
5. Interessierte Leser (ohne Angaben)
6. Administration ca. 3
Gesamt: 2.029 User in einem Forum gegenüber ca. 453.000 Abgemahnte 2009 = 0,45 %
wenn man die Hits allein betrachtet, es ist eine große Bewegung im Forum. - Der deutsche Abgemahnte ist feige
In den Foren postet jeder mutig und mit heroischer Hingabe, hinter seiner selbst ausgewählten Anonymität. Das ist ein “Vertrauensmissbrauch“.
Ich zum Beispiel, und das ist nicht nur meine Meinung, kann zu niemand eine Vertrauensbasis aufbauen, mit dem ich zumindest schon einmal
selbst gesprochen habe. - Der deutsche Abgemahnte ist ein Hobby-Che Guevara
Wenn "Muttern" es einmal zulässt, man mal gerade Zeit hat (, oder zu viel Zeit), kommt man ins Forum und Postet. Aber zusätzliche Zeit, Kosten
oder Mittel zu investieren - No-Go. - Der deutsche Abgemahnte liebt lügen und das Verdrängen
Dieses wird immer im Vordergrund stehen, denn es ist einfacher, als einzustehen das man es war , denjenigen kennt, oder selbst zu handeln,
wenn man es letztendlich nicht war. Deshalb stehen die Super-Illu Enthüllungen auch hoch in Kurs. - Der deutsche Abgemahnte ist unverhältnismäßig
Jeder möchte doch ganz schnell, nur für sich, Ruhe haben und das der Fall erledigt ist. Wenn es geht, ohne Kosten, Anwälte müssen umsonst
arbeiten, Abmahner verklagt werden wegen Belästigung, mod. UE warum? und, und im Hintergrund läuft der P2P-Client was die Einstellung
hergibt. - Der deutsche Abgemahnte möchte keine zusätzliche Arbeit
Er hat doch Besseres zu tun, als sich um diese “Bettelbriefe“ zu kümmern. Wenn jemand etwas unternehmen sollte, natürlich, Du könntest doch
für uns. - Der deutsche Abgemahnte will nicht wissen, was wirklich, außerhalb der lilabunten Forenwelt, passiert
Er möchte sich nicht offen darstellen; er möchte nicht wissen, wie es tatsächlich aussieht; er möchte mit niemand anderen reden als mit sich
selbst. Und hört lieber dafür Polemik. - Dem deutschen Abgemahnten hört niemand zu
Für Politik und Gesetzgeber ist der Abgemahnte grundsätzlich der offensichtliche Störer. Hier hat auch die Lobby und ihre Kampagnen Anteil,
aber auch der überhebliche Abgemahnte, der aus Geiz ist Geil - Argumenten sich lieber allein vertritt oder vom Familienanwalt, oder Anwälte
sich anfänglich überschätzt haben, ihre Hausaufgaben aber wieder gelernt haben. - Der deutsche Abgemahnte ist naiv
Es wird entweder sofort, ohne Grundpreisklärung, ein Anwalt beauftragt, oder ein Anwalt für 500,-, als einer für 180,-. Logik. Der Teure, davor
hat die Gegenseite Angst und ich muss die Abmahnung nicht bezahlen. Der billigere hat bestimmt keine Erfahrungen.
Man gibt teures Geld aus, für die Abgabe einer mod. UE + nicht zahlen. - Es gibt nicht den Einen der alle deutschen Abgemahnten vertreten kann und wird
- Dem deutschen Abgemahnten interessiert nur seine Meinung und nicht die des anderen
- Dr. Gregory Hose: Der Mensch lügt immer!
Ehe jetzt einer umfällt, viele Posten doch lieber das, was sie im Endeffekt vielleicht gern machen würden oder sind doch letztendlich nicht der
Betroffene einer Abmahnung. Jeder zieht sich die Jacke an, die ihm passt. - Der deutsche Abgemahnte ist paranoid
Ich persönlich spreche - oder sie mit mir -: Uwe, Grazer, Baxter, Fred-Olaf, Firebird79, Lars (Gulli), alle anderen kenn‘ich nicht, sind anonyme
User.
Gerichtsentscheidungen werden immer auf einen Einzelfall beruhen und nur für diesen Einzelfall gelten. Natürlich kann man zum eigenen Untermauern
aus anderen Entscheidungen die jetzt die gängige Rechtsprechung darstellen zitieren. Dabei gilt, jede Entscheidung (AG/LG/OLG/BGH), am Besten ab OLG,
ist gut. Aber so viele gibt es noch nicht.
3. Natürlich ist der Abmahnwahn für alle Beteiligten mittlerweile ein lukratives Geschäft
Es ist aber für kein Prozess relevant oder hat einen Einfluss darauf.
4. Jeder kann letztendlich gegen etwas vorgehen, wenn er selbst dadurch einen persönlichen Schaden hat
oder persönlich betroffen ist.
Maßnahmen, strafrechtlich oder zivilrechtlich müssen deshalb noch besser ausgearbeitet und fundiert sein. Ein allgemeiner Aufruf nach Strafanzeigen
oder Beschwerden ist deshalb nur Polemik bzw. sinnfrei.
Fazit: Einheit bzw. Gemeinschaft der Abgemahnten ist ein “Internet-Märchen“
Aus diesem Extrakt heraus muss aber trotzdem jeden Tag, mit der Kelle in dem großen Fäkalientopf gerührt werden, damit die Sch**** nicht hart wird.
Es werden aber letztendlich nur kleine Brötchen gebacken und jeder für sich das entsprechende tun, was er für sich als richtig erachtet.
Wenn man aber erst einmal merkt, dass es auch ohne einen geht, man nicht wichtig ist, dann erst kann man den Beitrag richtig leisten. Es muss eben
jeder seinen Platz finden und jeden Tag 100 % geben!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Rechtswidrige Auskunftspraxis durch Reseller Provider?
Donnerstag, den 30.12.2010
In einem von @Moira zur Verfügung gestellten E-Mail Verkehr, wurde die gängige Auskunftspraxis von Reseller Providern
offen gelegt. AW3P hat hier darüber berichtet.
Zitat Reseller Provider:
[...]Als Erstes erfolgt durch den zuständigen Netzbetreiber eine Beauskunftung der Benutzerkennung zu einer IP-Adresse
+ Zeitstempel. Der Netzbetreiber muss aufgrund eines richterlichen Beschlusses diese Daten beauskunften.
Im Anschluss erfolgt dann ein zweiter Auskunftsversuch bei dem entsprechenden Anbieter mit der ermittelten Benutzerkennung.
Dabei werden Name und Anschrift des Kunden beauskunftet.
Das bedeutet, dass durch uns eine Auskunft zu einer vorgelegten Benutzerkennung erfolgt, jedoch nicht zu einer vergebenen
IP-Adresse.[...]
Wie kann sich ein Betroffener jetzt wehren?
Strafrechtlich!?
Strafanzeige wegen Verstoßes gegen Datenschutz, Post- und Fernmeldegeheimnis
Ganz ehrlich, wird aber mehr oder minder mit wenig Erfolgsaussichten verbunden sein.
Zivilrechtlich!?
Das einzig Sinnvolle, einen Anwalt beauftragen und gegen die Abmahnung mittels negativer Feststellungsklage vorgehen.
Grund: rechtswidrige Auskunft durch den Reseller Provider.
Diese negative Feststellungsklage richtet sich gegenüber dem Abmahner!
Dem entsprechenden E-Mail Verkehr wird Moira oder mit entsprechender Genehmigung die Initiative AW3P, dem entsprechenden
Anwalt zur Verfügung stellen. Natürlich ist ein Risiko gegeben zu verlieren, aber auch zu gewinnen.
SH für die Initiative AW3P
Donnerstag, den 30.12.2010
In einem von @Moira zur Verfügung gestellten E-Mail Verkehr, wurde die gängige Auskunftspraxis von Reseller Providern
offen gelegt. AW3P hat hier darüber berichtet.
Zitat Reseller Provider:
[...]Als Erstes erfolgt durch den zuständigen Netzbetreiber eine Beauskunftung der Benutzerkennung zu einer IP-Adresse
+ Zeitstempel. Der Netzbetreiber muss aufgrund eines richterlichen Beschlusses diese Daten beauskunften.
Im Anschluss erfolgt dann ein zweiter Auskunftsversuch bei dem entsprechenden Anbieter mit der ermittelten Benutzerkennung.
Dabei werden Name und Anschrift des Kunden beauskunftet.
Das bedeutet, dass durch uns eine Auskunft zu einer vorgelegten Benutzerkennung erfolgt, jedoch nicht zu einer vergebenen
IP-Adresse.[...]
Wie kann sich ein Betroffener jetzt wehren?
Strafrechtlich!?
Strafanzeige wegen Verstoßes gegen Datenschutz, Post- und Fernmeldegeheimnis
Ganz ehrlich, wird aber mehr oder minder mit wenig Erfolgsaussichten verbunden sein.
Zivilrechtlich!?
Das einzig Sinnvolle, einen Anwalt beauftragen und gegen die Abmahnung mittels negativer Feststellungsklage vorgehen.
Grund: rechtswidrige Auskunft durch den Reseller Provider.
Diese negative Feststellungsklage richtet sich gegenüber dem Abmahner!
Dem entsprechenden E-Mail Verkehr wird Moira oder mit entsprechender Genehmigung die Initiative AW3P, dem entsprechenden
Anwalt zur Verfügung stellen. Natürlich ist ein Risiko gegeben zu verlieren, aber auch zu gewinnen.
SH für die Initiative AW3P
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Hallo Mistreaded,
ich bin ein schlechter Erklärer, also nochmals nachhaken bei Unverständnis. Ich verzichte dabei auf Wertungen
oder Feinheiten. I.V.m. Princess Aussagen sehen.
Log-Firma 6 ermittelt im Auftrag des RI 2 im P2P-Netzwerk eine dynamische IP Adresse XYZ, mit der ein Rechtsverstoß
gegenüber das Werk von RI 2 getätigt wurde. RI 2 möchte nun die Person hinter dieser IP XYZ, um den Rechtsverstoß zu
ahnden und beauftragt Anwalt 5.
Da diese ermittelte IP XYZ nur den Provider zuzuordnen ist, der diese zum Log, irgendeinen seiner Kunden vergeben hat,
benötigt man ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG. “Denic/Whois“ sagt nun, dass die ermittelte
IP XYZ aus dem IP-Pool des Providers T stammt. Hier wieder die Besonderheit, dass Provider T ein Backbone Provider ist,
der sein Netz anderen Providern untervermietet (sog. Reseller Providern), wie A, O, 1+1 usw..
Anwalt 5 stellt nun einen Antrag am LG M, das Backbone Provider T die Person (Klarnamen + Anschrift) hinter der ermittelten IP XYZ
beauskunftet. Dieser wird gestattet. Warum, da die IP XYZ ein Verkehrsdatum ist und die Beauskunftung nur mittels einen
Richterbeschluss möglich ist. Da aber Provider T ein Backbone Provider ist, kann er nur beauskunften, dass zum Log-Zeitpunkt,
die IP XYZ zwar aus seinem IP-Pool stammt, aber dem Kunden des Reseller Providers 1+1 zugeordnet war mit der persönlichen
Kennung des Reseller Providers 1+1@t.de. Das heißt, Anwalt 5 ist so schlau wie vorher, denn er hat jetzt wieder ein
Verkehrsdatum, nämlich die persönliche Kennung (siehe § 96 Abs. 1 Pkt. 1 TKG) des Kunden 1+1@t.de des Reseller Provider 1+1.
Sie sagt aber nicht, welche Person sich hinter dieser persönlichen Kennung verbirgt.
Zwischenruf:
Der Gesetzgeber sagt nun, weil das Auskunftsverfahren ähnlich einer EV ist, das diese Gestattungsanordnung nur den Antragsgegner
- Backbone Provider T - zur Auskunft verpflichtet und nur gegenüber ihm gilt.
Anwalt 5 geht jetzt, mit dem Beschluss des LG M gegenüber Backbone Provider T, dessen Beauskunftung, der persönliche Kennung 1+1@t.de
des Reseller Provider 1+1, zum Reseller Provider 1+1 und verlangt Auskunft über die Person hinter der persönlichen Kennung 1+1@t.de.
Zwischenruf:
Da die persönliche Kennung aber ein Verkehrsdatum ist, der Auskunftsbeschluss sich nur gegenüber dem Backbone Provider T richtet,
dürfte der Reseller Provider 1+1 nur bei einen neuen, zweiten Auskunftsbeschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG, der gegenüber den
Reseller Provider 1+1 gerichtet ist als Antragsgegner, die Person hinter der persönlichen Kennung 1+1@t.de beauskunften.
Realität:
Reseller Provider 1+1, aus welchen Gründen sagt jetzt: „Ne, ne, der erste Auskunftsbeschluss gegenüber Backbone Provider T, gilt
auch gleichzeitig gegenüber uns, nämlich als “zweiter Auskunftsversuch“. Und wenn nicht, der Backbone Provider T muss doch die
Daten zur IP XYZ beauskunften wenn ein Richterbeschluss vorliegt. Wir beauskunften doch nur die Daten zu einer Benutzerkennung
und nicht zu einer IP!“
Man sieht, dümmer geht's immer. Trotzdem ist es rechtswidrig. Spätestens bei der Terminologie: Benutzerkennung
müsste es klingeln
Das heißt, man könnte, wenn man persönlich betroffen ist:
1. gegenüber dem Reseller Provider 1+1 Strafanzeige erstatten, wegen Verstoßes gegen Datenschutz, Post- und Fernmeldegeheimnis.
Ergebnis: Es wird wohl im Sande verlaufen. Natürlich kann man es probieren.
2. gegenüber dem RI 2 eine negative Feststellungsklage erheben mit dem Ziel, die Abmahnung zu annullieren.
Grund: rechtswidrige Herausgabe von Verkehrsdaten durch den Reseller Provider 1+1, ohne gültigen Auskunftsbeschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG.
Es macht aber nur Sinn, wenn man selbst betroffen ist, Rückgrat besitzt und sich wehren will (Streitwert = Abmahnungsforderung;
Risiko 50/50).
Anwälte hier.
VG Steffen
ich bin ein schlechter Erklärer, also nochmals nachhaken bei Unverständnis. Ich verzichte dabei auf Wertungen
oder Feinheiten. I.V.m. Princess Aussagen sehen.
Log-Firma 6 ermittelt im Auftrag des RI 2 im P2P-Netzwerk eine dynamische IP Adresse XYZ, mit der ein Rechtsverstoß
gegenüber das Werk von RI 2 getätigt wurde. RI 2 möchte nun die Person hinter dieser IP XYZ, um den Rechtsverstoß zu
ahnden und beauftragt Anwalt 5.
Da diese ermittelte IP XYZ nur den Provider zuzuordnen ist, der diese zum Log, irgendeinen seiner Kunden vergeben hat,
benötigt man ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG. “Denic/Whois“ sagt nun, dass die ermittelte
IP XYZ aus dem IP-Pool des Providers T stammt. Hier wieder die Besonderheit, dass Provider T ein Backbone Provider ist,
der sein Netz anderen Providern untervermietet (sog. Reseller Providern), wie A, O, 1+1 usw..
Anwalt 5 stellt nun einen Antrag am LG M, das Backbone Provider T die Person (Klarnamen + Anschrift) hinter der ermittelten IP XYZ
beauskunftet. Dieser wird gestattet. Warum, da die IP XYZ ein Verkehrsdatum ist und die Beauskunftung nur mittels einen
Richterbeschluss möglich ist. Da aber Provider T ein Backbone Provider ist, kann er nur beauskunften, dass zum Log-Zeitpunkt,
die IP XYZ zwar aus seinem IP-Pool stammt, aber dem Kunden des Reseller Providers 1+1 zugeordnet war mit der persönlichen
Kennung des Reseller Providers 1+1@t.de. Das heißt, Anwalt 5 ist so schlau wie vorher, denn er hat jetzt wieder ein
Verkehrsdatum, nämlich die persönliche Kennung (siehe § 96 Abs. 1 Pkt. 1 TKG) des Kunden 1+1@t.de des Reseller Provider 1+1.
Sie sagt aber nicht, welche Person sich hinter dieser persönlichen Kennung verbirgt.
Zwischenruf:
Der Gesetzgeber sagt nun, weil das Auskunftsverfahren ähnlich einer EV ist, das diese Gestattungsanordnung nur den Antragsgegner
- Backbone Provider T - zur Auskunft verpflichtet und nur gegenüber ihm gilt.
Anwalt 5 geht jetzt, mit dem Beschluss des LG M gegenüber Backbone Provider T, dessen Beauskunftung, der persönliche Kennung 1+1@t.de
des Reseller Provider 1+1, zum Reseller Provider 1+1 und verlangt Auskunft über die Person hinter der persönlichen Kennung 1+1@t.de.
Zwischenruf:
Da die persönliche Kennung aber ein Verkehrsdatum ist, der Auskunftsbeschluss sich nur gegenüber dem Backbone Provider T richtet,
dürfte der Reseller Provider 1+1 nur bei einen neuen, zweiten Auskunftsbeschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG, der gegenüber den
Reseller Provider 1+1 gerichtet ist als Antragsgegner, die Person hinter der persönlichen Kennung 1+1@t.de beauskunften.
Realität:
Reseller Provider 1+1, aus welchen Gründen sagt jetzt: „Ne, ne, der erste Auskunftsbeschluss gegenüber Backbone Provider T, gilt
auch gleichzeitig gegenüber uns, nämlich als “zweiter Auskunftsversuch“. Und wenn nicht, der Backbone Provider T muss doch die
Daten zur IP XYZ beauskunften wenn ein Richterbeschluss vorliegt. Wir beauskunften doch nur die Daten zu einer Benutzerkennung
und nicht zu einer IP!“
Man sieht, dümmer geht's immer. Trotzdem ist es rechtswidrig. Spätestens bei der Terminologie: Benutzerkennung
müsste es klingeln
Das heißt, man könnte, wenn man persönlich betroffen ist:
1. gegenüber dem Reseller Provider 1+1 Strafanzeige erstatten, wegen Verstoßes gegen Datenschutz, Post- und Fernmeldegeheimnis.
Ergebnis: Es wird wohl im Sande verlaufen. Natürlich kann man es probieren.
2. gegenüber dem RI 2 eine negative Feststellungsklage erheben mit dem Ziel, die Abmahnung zu annullieren.
Grund: rechtswidrige Herausgabe von Verkehrsdaten durch den Reseller Provider 1+1, ohne gültigen Auskunftsbeschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG.
Es macht aber nur Sinn, wenn man selbst betroffen ist, Rückgrat besitzt und sich wehren will (Streitwert = Abmahnungsforderung;
Risiko 50/50).
Anwälte hier.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Juhuhu,
dann doch noch mal im altem Jahr
Ich hab mich mal über den Begriff "negative Feststellungsklage" informiert.
Empfohlen wird dieser Schritt erst, wenn man dem Abmahner gegenüber Widerspruch eingelegt hat und er trotzdem weiter mahnt.
(...)Wenn Sie gleich bei einer ersten unberechtigten Mahnung in die negative Feststellungsklage gehen, so haben Sie zwar grundsätzlich das Recht dazu. Jedoch kann der Forderungssteller sofort auf den Anspruch verzichten, und Sie müssen dann alle Gerichtskosten zahlen, auch wenn Ihrer negativen Feststellungsklage stattgegeben wird. (Rechtsgrundlage: § 93 ZPO.) Dies ist ein sehr wichtiger Umstand, den Sie bei Ihrem taktischen Vorgehen natürlich berücksichtigen sollten. Daher sollten Sie idealerweise selbst ein Widerspruchsschreiben an den Forderungssteller verschickt haben, mit beweisbarer Zustellung (Einschreiben mit Rückschein), in dem Sie der Forderung widersprochen und zur Vorlage eindeutiger Vertragsdokumentation aufgefordert haben.(...)
Wie siehts mit dieser Aussage aus?
Gruß Moira
dann doch noch mal im altem Jahr
Ich hab mich mal über den Begriff "negative Feststellungsklage" informiert.
Empfohlen wird dieser Schritt erst, wenn man dem Abmahner gegenüber Widerspruch eingelegt hat und er trotzdem weiter mahnt.
(...)Wenn Sie gleich bei einer ersten unberechtigten Mahnung in die negative Feststellungsklage gehen, so haben Sie zwar grundsätzlich das Recht dazu. Jedoch kann der Forderungssteller sofort auf den Anspruch verzichten, und Sie müssen dann alle Gerichtskosten zahlen, auch wenn Ihrer negativen Feststellungsklage stattgegeben wird. (Rechtsgrundlage: § 93 ZPO.) Dies ist ein sehr wichtiger Umstand, den Sie bei Ihrem taktischen Vorgehen natürlich berücksichtigen sollten. Daher sollten Sie idealerweise selbst ein Widerspruchsschreiben an den Forderungssteller verschickt haben, mit beweisbarer Zustellung (Einschreiben mit Rückschein), in dem Sie der Forderung widersprochen und zur Vorlage eindeutiger Vertragsdokumentation aufgefordert haben.(...)
Wie siehts mit dieser Aussage aus?
Gruß Moira