CR123A hat geschrieben:
Mein Abgemahnter Titel war in einem 100er Chartcontainer! Wenn ich jetzt zahle gleicht das einem Schuldeingeständnis! Das heißt ich gestehe damit diesen Container gezogen zu haben und kann damit ab sofort ohne Umwege auch für die anderen 99 Titel zur Kasse gebeten werden! Also Füsse stillhalten und nichts machen
1. 99 Titel werden es bestimmt nicht werden, da viele des 100er Chartcontainer-Künstler erst gar nicht abmahnen lassen.
2. Wahrscheinlich gibt es bei Zahlung der €99,- ein höheres Risiko, dass evtl. dann auch für andere betroffene Mandanten der gleichen Kanzlei eine weitere Zahlungsaufforderung versendet wird. Aber warum hat die Kanzlei das dann nicht gleich so gemacht?
3. Andere Abmahn-Kanzleien müssen erst einmal davon erfahren, dass man eine Zahlung in Höhe von €99,- geleistet hat, um dann nach der Wirtschaftlichkeitsprüfung ihre Zahlungsaufforderung zu versenden.
Manche Kanzleien werden sich möglicherweise (aber eher unwahrscheinlich, denn warum sollte eine Kanzlei die Arbeit und Kosten für eine andere übernehmen und dann nichts mehr davon haben) in einem Netzwerk zusammengeschlossen haben, um solche Informationen austauschen zu können. Doch kennt überhaupt jemand einen Bericht darüber, dass ein Betroffener von Kanzlei A eine Zahlungsaufforderung erhalten und nach Monaten oder Jahren langem hin und her sich zur Zahlung entschieden hat, dann so viel später von Kanzlei B eine weitere Zahlungsaufforderung zugesendet worden ist? (natürlich für denselben Container)
Kosten-Risiko-Analyse
zahlen
Kosten - Betroffener: €99,-
Kosten - Abmahnkanzlei: von den €99,- erhalten alle beteiligten Unternehmen und Künstler eine anteilige Abschlagszahlung + administrative Aufwendungen für die Kanzlei (vernachlässigbar)
Fazit: man trägt das Risiko wie oben beschrieben und erhält weitere Zahlungsaufforderungen oder man hat Glück und niemand meldet sich mehr bei einem
nicht zahlen
Kosten - Betroffener: schlecht kalkulierbar, denn kommt es zu einem Gerichtsverfahren erhöht sich das eigene Kostenrisiko bei einer Verurteilung zusätzlich um Anwalts- und Gerichtsgebühren.
Kosten - Abmahnkanzlei: kann nur noch beim verlieren der Klage Geld in den Sand setzen. Gewinnt die Abmahnkanzlei, werden alle bis dahin anfallenden Aufwendung vom Verliere der Klage zu tragen sein.
Fazit: Die Abmahn-Kanzlei hat kaum noch etwas in diesem Stadium der Abmahnung zu verlieren und der Weg und die Kosten bis zu Klage sind für Sie überschaubar. Doch gehen die Meisten auf dieses Angebot ein und zahlen, wird man sich die Aufwendungen um die Zahlungsverweigerer zu verklagen vermutlich ersparen.