Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

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Steffen
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Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#1 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. August 2010, 01:06

1. Boardregeln beachten. Link
2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link

Abgemahnter2
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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#2 Beitrag von Abgemahnter2 » Mittwoch 18. August 2010, 13:11

Hallo,

ich wurde von der Kanzlei Zimmermann und Decker wegen Filesharing des Albums Made in Germany - Nena, Rechteinhaber: Tonpool Medien GmbH, 30938 Burgwedel, abgemahnt. Siehe auch hier: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 6814#p6814

Ich war's natürlich nicht und habe jegliche Schadensersatzansprüche zurückgewiesen. In der Tat verhält es sich so, daß auf meinem Rechner zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt NOV/2009 durchaus ein Filesharing-Programm in Betrieb gewesen sein könnte. Der Haken ist nur, daß ich bis zu dem Abmahnschreiben vom FEB 2010 gar nichts von der Existens dieses Albums Made in Germany von Nena gewusst habe. In der Durchsuchung meines PCs auf den Namen der Datei ergab keine Ergebnisse. Mein WLAN war durch die Werkseinstellungen des Routers geschützt. Ein Virenscan ergab jedoch, daß auf meinem PC zahlreiche Trojaner und Backdoorprogramme installiert waren.

Ich werde von einem Anwalt vertreten und es gab auch einigen Schriftverkehr, indem die Vorwüfe zurückgewiesen werden. Zimmermann & Decker beharrt jedoch auf der Forderung und drohte zuletzt telefonisch bei meinem Anwalt Klage beim AG Hamburg einzureichen. Also Säbelrasseln vom Feinsten und ich werde es drauf ankommen lassen. Zumal die Kanzlei nicht bereit ist die angeblichen Beweise in Form eines Protokolls des Datenverkehrs zur Ansicht zur Verfügung zu Stellen (wozu sie letztendlich aussergerichtlich auch nicht verpflichtet ist).

Was mir an der ganzen Sache ziemlich sauer aufstösst ist die Tatsache, daß zwischen dem angeblichen Tatzeitpunkt und dem Eingang des Abmahnschreibens 3 Monate liegen und mir somit jegliche Gelegenheit genommen wurde meinen PC zeitnah zu konservieren um meine Unschuld nachweisen zu können.

Ich schreibe das hier zum Erfarungsaustausch und um das für andere Betroffene zu dokumentieren, da ich bisher im WWW keinerlei Forums-Diskussionen hierüber gefunden habe. Ausserdem habe ich die Hoffnung hier von anderen Usern zu erfahren, ob es doch noch Möglichkeiten gibt meine Unschuld nachzuweisen, was vor Gericht auch anerkannt wird.

Viele Grüße
Ein Abgemahnter

P.S. ich hoffe, daß mein Posting in diesem Thread richtig ist :roll:

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#3 Beitrag von Steffen » Donnerstag 19. August 2010, 00:41

Egal ob von Zimmernman oder mit Waldorf ...


Bild...Bild...Bild...Bild



Faustformel:

1. Mod. UE (LInk: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.)
2. Nichtzahlen

Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • von Gericht
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen

VG Steffen

R.G. Gumby
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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#4 Beitrag von R.G. Gumby » Dienstag 21. September 2010, 18:42

Ich wurde im Februer von der selben Kanzlei abgemahnt.
Ich soll im November letzten Jahre, also auch rd. drei Monate vor dem Abmahnschreiben, das Album "Alles kann besser werden" von Xavier Naidoo herunter geladen haben.
Abgesehen von der Tatsache, dass ich Musikdownloads schon seit Ewigkeiten nicht mehr vorghenommen abe, habe ich gerade dises Album ganz sicher nicht heruntergeladen.
Das ist um Lichtjahre entfernt von meinem Musikgeschmack.

Ich habe denen die Mod-UE geschickt, und im Anschreiben den Vorwurf in einem Satz lauschal zurück gewiesen.
Im Juni haben sie dann den zweiten Bettelbrief geschickt, in dem die Forderugn dann auf die von ihnen übölichen 850€ erhöht wurde. Das Schreiben habe ich ignoriert.
Dann kam im August noch ein weiteres Schreiben, in dem Sie darauf hinwiesen, dass ich auf ihr Schreiben vom Juni nicht geantwortet hätte, und haben mir eine 14tägige Frist gesetzt, in der sie mir nochmal die Gelegenheit einräumen, mich zu dem Vorwurf zu äussern. Auch dieses Schreiben habe ich nicht beantwortet.

Jetzt ist mir ein Mahnbescheid des Amtsgerichtes Uelzen ins Haus geflattert. In dem Mahnbescheid, gegen den ich selbstverständlich Wiederspruch einlegen werde, steht der möglicherweise nicht ganz unbedeutende Satz: Für den Fall eines Wiederspruchs hat der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.

Bedeutet dies, dass das Verfahren dann umgehend dem zuständigen Gericht zugeht? Oder muss der Anstragsteller sich dann doch erst nochmal überlegen, ob er nun wirklich Klage einreichen möchte?


Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens von Abgemahnter2?

Abgemahnter2
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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#5 Beitrag von Abgemahnter2 » Dienstag 21. September 2010, 21:39

Hi,
R.G. Gumby hat geschrieben:Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens von Abgemahnter2?
mir wurde erneut eine Frist bis Ende Sep. gesetzt, als ich die Beweisprotokolle angefordert habe, ansonsten wird Klage in HH (700km) eingereicht. Also die dritte Drohung. Mir geht das auf den Sender, das ist zermürbend.

Was mir besonders missfällt ist die scheinbare Tatsache, daß die Gegenpartei keinerlei außergerichtliche Verpflichtungen hat mir diese Protokolle vorzulegen, was ja angeblich die Tat beweist. Aber ich muss außergerichtlich beweisen, das ich es nicht war. Da ich ansonsten mindestens die Gerichts-/Rechtsanwaltskosten erstatten müsse. Wie gesagt, ich habe das mir vorgeworfene nicht begangen. Leider kann ich es nicht schlüssig beweisen. Ich war nicht im Urlaub, das Virenprotokoll erkennen sie nicht an, etc.

Auf welcher Gesetzesgrundlage beruht eigentlich diese Vorgehensweise, dass sie nicht verpflichtet sind mir diese Beweise außergerichtlich vorzulegen. Weiß das jemand aus dem Stehgreif?

Die geben sich dennoch richtig Mühe den Leuten Angst einzujagen, bzw. die Forderungen durchzusetzen. Machen die das bei allen tausend oder mehr Abgemahnten? Leute wehrt euch. In meinen Augen ist sind das mafiöse Machenschaften der beschäftigungslosen Anwälte und der auf dem sich absteigenden Ast befindenden Musikindustrie.

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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#6 Beitrag von R.G. Gumby » Dienstag 21. September 2010, 23:40

Grazer57 hat geschrieben:@ R.G. Gumby
steht der möglicherweise nicht ganz unbedeutende Satz: Für den Fall eines Wiederspruchs hat der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.
das bedeutet, das es an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet wird.
Der Gerichtsort steht ganz zum Schluss des Mahnbescheides.
Dieses Gericht schreibt dann den Antragsteller des Mahnbescheides an,
mit der Aufforderung, binnen 14 Tage die Klage zu begründen.
Wenn die dann nicht eine Begründung schreiben, endet hier das gerichtl. Mahnverfahren.

siehe auch
Wegweiser Inkasso
bei Dir dann nur ohne vorheriges Inkassounternhen.
Danke dir für den Hinweis.
Gerichtsort wäre Hamburg. Für mich noch erreichbar. Und ich habe auch Bekannte in Hamburg, wo ich unterkommen könnte.
Aber die Frage ist eben auch die gleiche, wie Abgemahnter2 sie stellt: Wie soll man denen beweisen, dass man es nicht war?
Die behaupten es einfach und lassen möglicherweise noch einen Mitarbeiter der Anti-Piracy-Firma als Zeugen auflaufen. Wohl wissend. dass sie das Blaue vom Himmel lügen könnem, weil dem Beklagten nach dieser langen Zeit jede Möglichkeit fehlt, einen möglichen Fehler in der Datenerfassung oder-übermittlung, z.B. beim Provider, zu ermitteln, weil der die Datenprotokole längst gelöscht hat.

Was ich jetzt auf die Schnelle nicht finden konnte; und was leider auch ind en STatistiken fehlt:
Habem diese Anwält eigentlich jemals wirklich jemanden vor Gericht gezerrt? Wie oft haben sie das getan? Wie oft haben sie Leute, denen sie schon einen Mahnbescheid haben zukommen lassen, nachher tatsächlich vor den Kadi gezerrt?Ich bin auch immer nach dem Motto verfahren: Die können garnciht alle Leute, die sie abmahnen, auch tatsächlich verklagen. Das schafft kein Gerifht in Deutschland. Und auch die Kanzlei hätte garnicht die personellen Kapazitäten, all diese Termine wahr zu nehmen. Von daher hat sicher jeder hier das Risiko, tatsächöich vor dem Richter zu landen, als statistisch serh gering eingeschätzt.

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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#7 Beitrag von R.G. Gumby » Dienstag 21. September 2010, 23:42

Abgemahnter2 hat geschrieben:Hi,
R.G. Gumby hat geschrieben:Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens von Abgemahnter2?
mir wurde erneut eine Frist bis Ende Sep. gesetzt, als ich die Beweisprotokolle angefordert habe, ansonsten wird Klage in HH (700km) eingereicht. Also die dritte Drohung.
Ich muss bei dir nochmal nachhaken: Du hast bisher nur Drohbriefe erhalten; aber keinen Mahnbescheid? Ist das richtig?

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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#8 Beitrag von R.G. Gumby » Mittwoch 22. September 2010, 08:19

Grazer57 hat geschrieben:mir sind diese Anwälte noch nicht sonderlich aufgefallen.
Wenn man mal schnell nach der Tonpool Medien GmbH googlet, fällt sofort auf, dass diese Anwaltskanzlei scheinbar erst seit Februar 2010 in das Abmahngeschäft eingestiegen zu sein scheint.
Es werden in allen Rechtsberatungsseiten und Seiten Anwaltskanzleien, die über derartige Abmahnungen berichten, nur Abmahnungen aus Februar 2010 genannt. Die abgemahnten Verstöße liegen alle im November 2009.
Grazer57 hat geschrieben: Eine Statistik darüber, wie klagefreudig welche Kanzlei/Ri ist, gibt es
m.W.n. nicht.
Es scheinen ja auch nicht wirklich sehr viele Prozessen zu sein. Zumindest erfahren wir nicht oft darüber.
Eher wissen wir, dass auch die Mahnbescheide mittlerweile zum (üblichen) Säbelrasseln gehören, und noch lange kein Indiz dafür sein müssen, dass auch wirklich geklagt wird.
So ist mir das jedenfalls in Erinnerung.
Grazer57 hat geschrieben:Wenn es Hamburg ist, gibt es dort einen guten RA für Dich.
RA Dr. A. Wachs dürfte ein Begriff sein.
Selbstverständlich ist der mir ein Begriff. Ich würde dann auch sicher an ihn heran treten, und mir nicht erst noch einen Berliner Anwalt suchen.
Grazer57 hat geschrieben: Nun wenn Du davon ausgehst, das die das Blaue vom Himmel lügen können ....In DE gilt immer noch: gleiches Recht für alle! ;)
Nunja. Wir wissen aber auch, dass die Gerichte - nicht nur in solchen Fällen - nach sog. Anscheinsbeweisen entscheiden. Und da reicht nunmal einfach nicht, sich vor dem Richter zu stellen, und einfach n ur zu sagen: "Ich war es nicht. Ich habe das nicht getan!". Es ist einfach ein Unding, dass man als Beklagter keinerlei Möglichkeiten mehr hat, deren Behauptungen unabhängig und selbst noch einmal zu überprüfen.
Grazer57 hat geschrieben: Wer ist denn da die Anti-Poricy-Firma?
Weiss ich nicht. Das sagen die natürlich wieder nicht. Hat ja noch kein Abmahner jemals so einfach mitgeteilt.
Die schreiben wieder nur: "... hat ein durch unsere Mandantin beauftragtes Unternehmen festgestellt..."
Weiss denn jemand, wen die Tonpool Medien GmbH damit beauftragt?

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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#9 Beitrag von R.G. Gumby » Mittwoch 22. September 2010, 16:26

Grazer57 hat geschrieben:Nun, wie man eigene Log-Protokolle erstellt, kann man in Erfahrung bringen.
Da solche Logg-Protokolle i.d.R. nur einfache ASCII-Dateien sind, kann sich jeder auch ein LoggFile selber schreiben.... ;)
Aber ebenso kann sich eben auch die angebliche Anti-Piracy-Firma LoggFile selber schreiben. Und auch Screen-Shots lassen sich "malen", bzw. editieren.
Grazer57 hat geschrieben:Wie man die Systemzeit einstellt auch.
Das macht mein Windows-Server ganz ohne mein Zutun.
Grazer57 hat geschrieben:Dazu ein Gegengutachten oder nur deren Protokollierung anzweifeln,
so dass der Richter zur Erkenntnis für die Erstellung eines neutralen
Gutachtens gelangt, sollte auch möglich sein.
Gegengutachten müssten doch mittlerweile einige zu haben sein.
Die Frage ist scheinbar nur, wie glaubhaft der eigene Anwalt Zweifel an der angeblich absoluten Sicherheit des Logg-Vorgangs beim Richter schüren kann,
so dass dieser möglicherweise weitere Gutachten anfordert. Dann müßte sich die Klagepartei ja überlegen, ob sie die Kosten für ein weiteres Gutachten als Risiko in Kauf nimmt. Und viel wichtiger: Ob sie das Risiko in Kauf nimmt, dass möglicherweise ein weiteres, für sie negateives Gutachten erstellt und Grundlage eines Urteils würde.

Aber ich denke, ich warte erst einmal ab, ob die Abmahner mein Verfahren nach Erhalt des Wiederspruchs gegen den Mahnbescheid überhaupt weiter betreiben.

Abgemahnter2
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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#10 Beitrag von Abgemahnter2 » Mittwoch 22. September 2010, 18:03

Hi
R.G. Gumby hat geschrieben: Aber die Frage ist eben auch die gleiche, wie Abgemahnter2 sie stellt: Wie soll man denen beweisen, dass man es nicht war?
Die behaupten es einfach und lassen möglicherweise noch einen Mitarbeiter der Anti-Piracy-Firma als Zeugen auflaufen. Wohl wissend. dass sie das Blaue vom Himmel lügen könnem, weil dem Beklagten nach dieser langen Zeit jede Möglichkeit fehlt, einen möglichen Fehler in der Datenerfassung oder-übermittlung, z.B. beim Provider, zu ermitteln, weil der die Datenprotokole längst gelöscht hat.
Wenn man nicht nachweislich in Urlaub oder sonstwas war, hat man da, soweit ich das beurteilen kann, keine Chance.

Beauftragt wurde die Zarei GmbH. Soweit ich weiß benutzen die Wireshark zur Ermittlung. Kann ich aber nicht 100%ig bestätigen.

Ich hab mir das Programm mal angeschaut. Das dürfte so ablaufen, daß sie mit ein Filesharing-Programm starten und mit Wireshark die Downloadverbindungen protokollieren. Ganz genau weiß ich das aber alles nicht.

Wäre das so, sieht es übel aus für die Beschuldigten. Beweise das Gegenteil, was unmöglich erscheint. Was ich bisher rausfinden konnte, trotzdem die Telekom die Verbindungsdaten längst gelöscht hat: meine damalige IP-Adresse, die die Abmahnkanzlei angibt, stimmt tatsächlich.


Ich will diese Protokolle haben, wie kann man die Abmahnkanzlei außergerichtlich dazu verpflichten? Der einzigste Fehler, der mir möglich und plausibel erscheint, wäre irgendein Zahlendreher, bei der Adressermittlung über die IP-Adressen. Oder auch eine Fehlinterpretation der protokollierten Datenpakete.

Habem diese Anwält eigentlich jemals wirklich jemanden vor Gericht gezerrt? Wie oft haben sie das getan? Wie oft haben sie Leute, denen sie schon einen Mahnbescheid haben zukommen lassen, nachher tatsächlich vor den Kadi gezerrt?Ich bin auch immer nach dem Motto verfahren: Die können garnciht alle Leute, die sie abmahnen, auch tatsächlich verklagen. Das schafft kein Gerifht in Deutschland. Und auch die Kanzlei hätte garnicht die personellen Kapazitäten, all diese Termine wahr zu nehmen. Von daher hat sicher jeder hier das Risiko, tatsächöich vor dem Richter zu landen, als statistisch serh gering eingeschätzt.
Lt. meines Anwalts haben Zimmermann & Decker schon geklagt. Aber auch er ist der Meinung, daß sie nicht alle Abgemahnten vor Gericht zerren können, eben wegen der mangelnden personellen Kapazitäten und außerdem würden die Richter irgendwann nur noch abwinken.

R.G. Gumby
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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#11 Beitrag von R.G. Gumby » Mittwoch 22. September 2010, 21:59

Abgemahnter2 hat geschrieben: Wenn man nicht nachweislich in Urlaub oder sonstwas war, hat man da, soweit ich das beurteilen kann, keine Chance.
Ich kann mir das immer noch nicht vorstellen.
Was mit der Abgabe eidesstattlicher Versicherungen darüber, dass man keinerlei File-Sharing Programme benutzt.. bzw., dass man die fragliche Datei nicht herunter geladen hat?
Abgemahnter2 hat geschrieben: Wäre das so, sieht es übel aus für die Beschuldigten.
Warum?
Abgemahnter2 hat geschrieben: Beweise das Gegenteil, was unmöglich erscheint.
Das ist ja das Verzwickte daran? Häufig kann man einfach die Nichtexistenz von etwas eben einfach nicht beweisen. Obwohl es dem Betroffenen eigentlich klar ist.
Abgemahnter2 hat geschrieben: Was ich bisher rausfinden konnte, trotzdem die Telekom die Verbindungsdaten längst gelöscht hat: meine damalige IP-Adresse, die die Abmahnkanzlei angibt, stimmt tatsächlich.
Das wüßte ich aber nun einmal genauer...
Wie hast du das herausgefunden? Hat die Telekom definitiv die Verbindungasdaten und auch die Unterlagen der Anfrage des Abmahners vernichtet?


Abgemahnter2 hat geschrieben:Ich will diese Protokolle haben, wie kann man die Abmahnkanzlei außergerichtlich dazu verpflichten? Der einzigste Fehler, der mir möglich und plausibel erscheint, wäre irgendein Zahlendreher, bei der Adressermittlung über die IP-Adressen. Oder auch eine Fehlinterpretation der protokollierten Datenpakete.
Aber wie kannst kannst du heute ausschliessen - oder beweisen -, dass es irgendwo einen simplen Zahlendreher (214 statt 241) gegeben hat?
Ich finde es ebenso unmöglich, dass die einfach nebulös behaupten können, aber ihre Beweise nciht auf den Tisch legen müssen. Weil... wenn die das - wenn überhaupt - erst vor gericht machen, hast du an Anschlussinhaber ja praktisch keine Möglichkeiten mehr, eigene Ermittlungen anzustellen. z.B. darüber, üb nicht doch irgedwer deien Anschluß mißbraucht hat.
Abgemahnter2 hat geschrieben:Lt. meines Anwalts haben Zimmermann & Decker schon geklagt.
Wann und bei welchem Gericht?
Sind die Verfahren bereits abgeschloessen? Also gibt es Urteile?
Darf ich dich fragen, wer dein Anwalt ist?... gerne auch via PN.
Abgemahnter2 hat geschrieben: Aber auch er ist der Meinung, daß sie nicht alle Abgemahnten vor Gericht zerren können, eben wegen der mangelnden personellen Kapazitäten und außerdem würden die Richter irgendwann nur noch abwinken.
Die Frage ist einfach, ob, und nach welchen Kriterien sie diejenigen herauspicken, die sie dann tatsächlich verklagen.
Ein Richter kann sicher nicht so einfach "abwinken". Er kann doch bestenfalls die Terminansetzung wegen anderer, wichtigerer Verfahren, über einen mehr oder weniger langen Zeitraum verzögern. Irgendwann muss er aber ran. Auch dazu gibt es doch sicher Regelungen in der ZPO.

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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#12 Beitrag von Abgemahnter2 » Donnerstag 23. September 2010, 00:04

R.G. Gumby hat geschrieben:
Abgemahnter2 hat geschrieben: Wenn man nicht nachweislich in Urlaub oder sonstwas war, hat man da, soweit ich das beurteilen kann, keine Chance.
Ich kann mir das immer noch nicht vorstellen.
Was mit der Abgabe eidesstattlicher Versicherungen darüber, dass man keinerlei File-Sharing Programme benutzt.. bzw., dass man die fragliche Datei nicht herunter geladen hat?
Demgegenüber stünde das Beweisprotokoll, diverse Gutachten über die "Unfehlbarkeit" der Software und Zeugen der Firma die die Protokolle aufgezeichnet haben.
Abgemahnter2 hat geschrieben: Wäre das so, sieht es übel aus für die Beschuldigten.
Warum?
Wenn meine Vermutung und diese Datentransferprotokolle tatsächlich richtig sind, dann hat die Firma über ein Filesharing-Programm die fragliche Musikdatei vom Beschuldigten geladen und mittels der Analyse-Software dieses protokolliert. Frag mich nicht wie das möglich sein kann, wenn man die fragliche Musikdatei nie auf dem Rechner hatte.
Abgemahnter2 hat geschrieben: Was ich bisher rausfinden konnte, trotzdem die Telekom die Verbindungsdaten längst gelöscht hat: meine damalige IP-Adresse, die die Abmahnkanzlei angibt, stimmt tatsächlich.
Das wüßte ich aber nun einmal genauer...
Wie hast du das herausgefunden? Hat die Telekom definitiv die Verbindungasdaten und auch die Unterlagen der Anfrage des Abmahners vernichtet?
Mittels Logdateien eines Internetforums, in dem ich täglich unterwegs bin. Die Telekom hat die Daten definitiv gelöscht. Nach den Unterlagen der Anfrage des Abmahners habe ich nicht gefragt. Macht insofern keinen Sinn, da der Abmahner nur nach der Adresse des Beschuldigten anhand der IP-Adresse fragt. Hierfür benötigt der Abmahner nur eine gerichtliche Anordnung, die der Abmahner auch ohne weiteres (auf Verdacht) vom Landgericht Köln (Gerichtsstand der Telekom) bekommt. Die Telekom ist dann verpflichtet die Adresse heraus zu geben.
Abgemahnter2 hat geschrieben:Ich will diese Protokolle haben, wie kann man die Abmahnkanzlei außergerichtlich dazu verpflichten? Der einzigste Fehler, der mir möglich und plausibel erscheint, wäre irgendein Zahlendreher, bei der Adressermittlung über die IP-Adressen. Oder auch eine Fehlinterpretation der protokollierten Datenpakete.
Aber wie kannst kannst du heute ausschliessen - oder beweisen -, dass es irgendwo einen simplen Zahlendreher (214 statt 241) gegeben hat?

Ohne Einsicht in die Protokolle kann ich das nicht ausschließen.

Ich finde es ebenso unmöglich, dass die einfach nebulös behaupten können, aber ihre Beweise nciht auf den Tisch legen müssen. Weil... wenn die das - wenn überhaupt - erst vor gericht machen, hast du an Anschlussinhaber ja praktisch keine Möglichkeiten mehr, eigene Ermittlungen anzustellen. z.B. darüber, üb nicht doch irgedwer deien Anschluß mißbraucht hat.
Lt. meinem Anwalt ist das legitim. Ich kenne allerdings die Gesetzesgrundlage nicht.
Abgemahnter2 hat geschrieben:Lt. meines Anwalts haben Zimmermann & Decker schon geklagt.
Wann und bei welchem Gericht?
Sind die Verfahren bereits abgeschloessen? Also gibt es Urteile?
Davon weiß ich nichts.

Ich bin noch eine Antwort schuldig, bisher kamen nur Drohbriefe und ein Drohanruf bei meinem Anwalt. Bisher kein Mahnbescheid, da ich die Zahlungsaufforderung beim Abmahner direkt abgewiesen habe.

Abgemahnter2
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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#13 Beitrag von Abgemahnter2 » Donnerstag 23. September 2010, 09:58

Grazer57 hat geschrieben:
ich weiß nicht ob der Stand noch aktuell ist.
Aber die Zarei GmbH hat noch nicht einmal ein eigenes Gutachten
über ihre Software.
siehe auch:
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/a ... fehlerfrei
Interessant, Scheint recht aktuell zu sein: This entry was posted on Dienstag, August 24th, 2010 at 10:32 and is filed under
Ich habe keine Ahnung woher Du die Aussagen über Name und der
Zuverlässigkeit des Programms hast.
Das sind Behauptungen der Gegenpartei und eigene Recherchen/Schlussfolgerungen, die selbstverständlich nicht stimmen müssen. Man kann auch einfach mal bei Zarei anrufen und fragen welche Software sie benutzen?!
Zumindest habe ich sog. Bugs des Programms im Internet gefunden.
Link?

Hier mal etwas zur Beweislast: http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast ich blick da aber nicht so recht durch. Auch hier: netzwelt.de sagt man, im Zivilrecht ist die Beweislast umgekehrt, also ich muss beweisen, daß ich nichts gemacht habe.

R.G. Gumby
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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#14 Beitrag von R.G. Gumby » Mittwoch 13. Oktober 2010, 09:18

Neuer Sachstand bei mir:
Nachdem sie nun den Wiederspruch gegen den Mahnbescheid erhalten haben, haben sie mich nochmal angeschrieben. Tenor: Ihre Mandantin sei ja weiterhin an einer aussergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit interessiert. Man gibt mir deshalb nochmals die Gelegenheit, die Summe von 850€ bis zu einem bestimmten Datum an sie zu überweisen.

Ich habe dann mal mit RA Dr. Wachs telefoniert.
Mein bisheriges Verhalten war absolut richtig. Ob diese Kanzlei wirklich klagen wird, sei schwer abzuschätzen. Diese Anwälte sind erst seit kurzer Zeit im Abmahngeschäft tätigt. Es gibt daher nur wenige Informationen über deren Vorgehensmuster. Auffällig sei jedoch, dass diese Kanzlei mit den Eskalationsschreiben und -schritten recht flott sein, wo sich andere Kanzleien mit den zweiten und dritten Briefen häufig viel mehr Zeit liessen. Auch die Beantragung eines Mahnbescheides sei schon ein schärferes Vorgehen, dass weniger üblich sei. Aber einige andere Kanzleien haben dies ja auch schon in eingen Fällen getan. Bisher sei ihm jedenfalls keine einzige aktive Klage dieser Kanzlei bekannt. Geschwiege denn, ein von dieser Kanzlei erstrittenes Urteil.
Es bleibt also weiterhin abzuwarten. Im Falle einer Klageeinreichung wäre er wohl zur Übernahme des Falles bereit. Somit wäre ich in sehr kompetenten Händen...

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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#15 Beitrag von abgemahnter3 » Mittwoch 1. Dezember 2010, 08:11

Guten Morgen zusammen,
gestern flatterte eine Abmahnung der o.g. Herren zu mir ins Haus. Betreffen tut es den Titel "Ich brauche dich" von Xaivar Naidoo. Der soll angeblich auf einem Album Best of 2010 gewesen sein. Gewesen bin ich's aber nicht, da ich mit meinem Notebook zu dem Zeitpunkt gar nicht zu Hause war. Mein Router hat aber mit einem Repeater unverschlüsselt kommuniziert weil ich's nich anders hinbekommen hab das die beiden überhaupt funktionieren. Deswegen denk ich mal das sich da irgendwer zu schaffen gemacht hat.
Nun habe ich vor 2 Wochen schon Abmahnungen für einen anderen Titel dieses Best of 2010 Albums bekommen. Also habe ich bereits vorbeugende UE's versandt, an die RI und die abmahnenden Kanzleien in Kopie. Zum Glück war dieser Titel auch dabei und o.g. RAe's hätten eigentlich bescheid wissen müssen, mahnen aber trotzdem ab. (Verursachen also unnötige Kosten)

Was, und das ist sicher wichtig, mir aber aufgefallen ist. Die benutzen einen Beschluss vom LG Köln 207 O 294/10 um von der Telekom meine Daten zu bekommen. In diesem Beschluss geht es aber um einen Titel "Alles soll besser werden" und nicht um den o.g. abgemahnten Titel.
Der Titel vom Beschluss des LG Köln ist nichmal auf dem Album enthalten.

Also habe ich denen einen netten Brief geschrieben das ich bereits meine Unterlassung versichert habe und diese Verursachung unnötiger Kosten nicht gewillt bin zu tragen. Ebenfalls, das ich bereits vor 2 Wochen alle technischen Maßnahmen ergriffen habe um eine Wiederholung dieser Sache zu vermeiden. Außerdem, das ich mir keiner Schuld bewußt bin und auch nicht für die Schuld dritter eine Schadensersatzzahlung leisten werde.

Am Ende kam dann noch der Hinweis das der Beschluss des LG Köln nichtmal für meinen Fall als Grundlage zur Datenermittlung genommen werden sollte.

Bin ich damit raus aus der Sache? Was denkt ihr?

Danke
Grüße
Jens

Abgemahnter500
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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#16 Beitrag von Abgemahnter500 » Mittwoch 1. Dezember 2010, 14:06

Guten Tag alle zusammen....
Ich habe gestern genau den selben Brief bekommen, es geht auch um Xavier Naidoo....
Nun weiß ich nicht was ich genau machen soll :-(....
Habe mir das schon alles durch gelesen....
Soll ich mir als erstes einen Anwalt nehmen??
Mfg

abgemahnter456
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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#17 Beitrag von abgemahnter456 » Mittwoch 1. Dezember 2010, 22:06

Habe heute auch ein Schreiben der Kanzlei Zimmermann & Decker erhalten. Soll ich auch die modifizierte UE abschicken? Oder gleich einen Anwalt?

abgemahnter456
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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#18 Beitrag von abgemahnter456 » Donnerstag 2. Dezember 2010, 12:53

Woher kriege ich eine modifizierte UE? Es ist ja nicht ratsam eine aus dem Internet zu suchen oder? Außerdem liest man oft, dass man nach einer mod. UE. noch mehr Abmahnungen folgen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#19 Beitrag von Steffen » Donnerstag 2. Dezember 2010, 17:36

Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
........................................................................................................
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

........................................................................................................

  • 3. Akteneinsicht
  • Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss
    zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.
    Wenn nicht im Abmahnschreiben thematisiert.

    Hinweis
    Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
....................................................
  • 3.1. Akteneinsicht durch Privatpersonen nur nach Absprache mit und auf der Geschäftsstelle des
    jeweiligen Landgericht.
  • Geschäftsstelle des jeweiligen LG anschreiben.
  • Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
    Akteneinsicht in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>, Aktenzeichen <Nummer>. Mein Abmahnschreiben
    lege ich als Kopie anbei.

    Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
    1. Antragsschrift
    2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP - Adressen, die dem Antragsteller nicht
    zugeordnet wurden
    3. Beschluss im Volltext
    4. Zustellungsurkunden.

    Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 €.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>
....................................................
  • 3.2. Aktenübersendung nur an einen - durch Sie - bevollmächtigten Rechtsanwalt (Kosten der Beauftragung
    ca. 60,- €).

........................................................................................................

  • 4. Man kontrolliert nach dieser Vorlage,

    Link: Aktuell AW3Page
    ob die jeweilige Log-Firma ordentlich gearbeitet hat.

    Hash Control:
    ed2K: Ed2k.Shortypower
    Torrent: Torrentz.com

    (a) Wenn nicht, wird Strafanzeige erstattet und Beschwerde gegen den Auskunftsbeschluss eingereicht.
    (b) Wenn, dann gilt: Aussitzen
Wenn dann noch Zeit ist, die Links in der Signatur anklicken!

VG Steffen

Abgemahnter2
Beiträge: 6
Registriert: Mittwoch 18. August 2010, 13:09

Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

#20 Beitrag von Abgemahnter2 » Sonntag 16. Januar 2011, 04:44

Hallo,
R.G. Gumby hat geschrieben: Ich muss bei dir nochmal nachhaken: Du hast bisher nur Drohbriefe erhalten; aber keinen Mahnbescheid? Ist das richtig?
Mittlerweile ist auch bei mir ein gerichtlicher Mahnbescheid eingegangen. Widerspruch ist eingereicht. Wie ging es bei Dir weiter?

Grüße
Ein Abgemahnter

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