einbenutzer hat geschrieben:
Was ist mit AICH ?
Irrelevant. Es geht ja nicht darum einzelne 'Blöcke' zu fälschen sondern die komplette Datei an sich.
einbenutzer hat geschrieben:
Und selbst wenn. Was genau soll diese Idee bringen?
Was soll denn "das sind alles keine Uploader sondern Leute, die das P2p vergiften" Argument vor einem Gericht bringen?
"Ich habe nichts geladen, sondern falsche Hash-Chunks geshared, liebes Gericht." ?
Macht keinen Sinn die Idee.
Du hast meine Intention falsch verstanden:
Die o.g. Idee bringt nur etwas - wenn der vermeintliche Logger sich eben nicht an die 'Spielregeln' hält und fair spielt. Oder andersrum ausgedrückt: Es gibt hier einen User der behauptet, dass die Logger -
prinzipiell und ohne Ausnahme - alle 'Lügen' und 'Betrügen'. Dieser User ignoriert seit Jahren die vorliegenden Rechtsverletzungen die in der 'real World' eben stattfinden. Dies ist eben nicht so und diese Argumentation wird vor Gericht viele Abgemahnte eben
in ein sehr kostenintensives Abenteuer locken. Kurzum: Ich finde die Abmahnungen in Ordnung - aber eben nur solange es mit rechten Dingen zugeht und
den Rechteinhaber ein 'valides', 'reales' Interesse zugestanden werden kann.
Ich denke ich habe meine Einstellung/Beweggründe nicht ganz klar dargestellt:
- Ich finde das System der Abmahnungen GUT und RICHTIG.
- Ich finde die Höhe der Abmahngebühren (400-1200 Euro) RICHTIG und ANGEMESSEN, aber nur bei RICHTIGEM anwaltlichen Tätigkeiten im Sinne des Gesetzes. Dann
ist dieser Betrag geade mal kostendeckend. Mann muss sich vor Augen halten, dass auf eine Abmahnung ggf. ein gegenerisches Anwaltschreiben - welches korrekt bearbeitet werden muss - folgt sowie eine gerichtliche Auseinandersetzung ins Hause steht sowie weitere Gerichtskosten sowie Kosten der Ermittlung entstehen.
Wenn man die 'üblichen' Stundensätze der Anwälte hierbei annimmt ist das gerade mal kostendeckend und das ist leider kein Witz. Die einfache Rechung: Abmahnungen * Kostensatz * Bezahlerquote = Millionenumsätze ist eben nicht wahr. Auf 100% versendete Abmahnung kommen so ca. 30% Bezahler, 30% Ignoranten, 30% anwaltliches Gegenfeuer, 10% Nicht zustellbar. Diese 30% anwaltliches Gegenfeuer - sofern es korrekt bearbeitet wird - verursacht kosten die die anderen 30% Bezahlerquote decken müssen. Dies gilt natürlich nur für die Abmahner die eben auch im Sinne des Rechsbrauchs agieren und nicht für die Abmahner die lediglich Briefe im grossen Stil (ohne auf die Antworten zu reagieren) versenden.
- Ich finde die Massenabmahner - die lediglich 2-3 Briefe schreiben und nicht weiter die Sache 'Rechtsverfolgen' - nicht korrekt und daher falsch
- Ich finde Rechteinhaber - die kein 'aktuelles' Produkt welches Marktbedeutung hat - und trotzdem massenhaft abmahnen nicht korrekt. Ebenfalls die
Firmen die offensichtlich dies als alleiniges Geschäftsmodell bewerben und betreiben. Das grenzt/ist Rechtsmissbrauch und schädigt die 'legitimen' Rechteinhaber.
Kurzum: (Illegales) Filesharing ist nicht richtig und eine angemessene 'Strafe' muss sein bzw. eine angemessene Aufwandsentschädigung ist richtig sofern
ordentlich abgemahnt, ggf. prozessiert wird und ordentlich ermittelt wurde. 'Ordentlich' beduetet aber auch, dass um dies 'ordentlich' machen zu können eben auch Kosten entstehen.