Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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riva m
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5481 Beitrag von riva m » Freitag 12. November 2010, 19:49

Steffen hat geschrieben: [quoteemArrr!]Es gab doch vor geraumer Zeit einmal eine von AWDP initiierte Aktion, bei der ein von vielen Organisationen und Anwälten
unterzeichneter offener Brief an die "Rechtsvertreter" der Medienindustrie versendet wurde. Dieser enthielt die Aufforderung, dass
(Erst-)Abmahnungen als Kostennote maximal 250 Euronen betragen und Neuveröffentlichungen lediglich sechs Monate lang geloggt
werden sollten.
Meine Frage ist: Gab es ein direktes Feedback an die Initiatoren der Aktion?[/quoteem]

Es gab ein Feedback, aber nur von den Abgemahnten. Dieses reichte von gut, über Schwachsinn bis hin zu „die sind gekauft“. Dann
gab es kritische Stimmen, die alles besser schreiben wollten, die aber schnell verhalten, da man nichts eigenes auf die Beine bekommt.
Falls ich mitgemeint war: Ich könnte anbieten, wenn Ihr das nächste Mal ein Schreiben an eine/n Bundesminister/in verschickt (oder etwas Vergleichbares), den Text vorher gegenzulesen. Nicht weil ich zum Frühstück immer Buchstabensuppe esse, sondern weil vier (8, 12, ...) Augen manchmal mehr sehen. So könnte man Peinlichkeiten wie die "Korntrolle" vielleicht verhindern. Eventuell könnte ich auch eine Änderung der einen oder anderen Formulierung vorschlagen, die dann übernommen wird oder auch nicht.
Steffen hat geschrieben:Vonseiten des BMJ gab es bedauerlicherweise - keine - Reaktion.
Mal nachfragen?

Ich sehe gerade, dass Arrr! möglicherweise ein anderes Schreiben meinte. War es das, das dann doch nicht verschickt wurde? Ich denke, Steffen und ich reden von dem Schreiben an Frau Leutheusser-Schnarrenberger (BMJ) vom Juli? 2010.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5482 Beitrag von Steffen » Samstag 13. November 2010, 00:23

[quoteemriva_m]Ich sehe gerade, dass Arrr! möglicherweise ein anderes Schreiben meinte. War es das, das dann doch nicht
verschickt wurde? Ich denke, Steffen und ich reden von dem Schreiben an Frau Leutheusser-Schnarrenberger
(BMJ) vom Juli? 2010.[/quoteem]

Ich merke gerade, das diese Reaktionen, auf jeden Brief von uns kamen. :,:



Hier ist die digitale Antwort des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit:
Heise.de:Schaar schlägt "Quick Freeze Plus" vor!
;s.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5483 Beitrag von Steffen » Samstag 13. November 2010, 11:15

Hier ist die digitale Antwort des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit:
Heise.de:Schaar schlägt "Quick Freeze Plus" vor!

Heise:Forum: Wer glaubt denn dass es bei zwei Wochen bleibt?
Beauregard (314 Beiträge seit 29.07.08)


Schaar geht ja wohl von einer verdachtsunabhängigen
Speicherung von zwei Wochen aus?!


Wenn das eingeführt würde, dann stellen sich doch zwei Fragen

1. Wo ist denn die "Rechtmäßigkeit" gegeben wenn bei einer
verdachtsunabhängigen Speicherung aller Kommunikationsdaten die Dauer
auf zwei Wochen beschränkt wird, bzw. wann beginnt die
Rechtswidrigkeit der Speicherung?
"Antöten" geht ja wohl auch nicht, oder?

2. Wer glaubt denn allen Ernstes dass es, wenn denn zwei Wochen
Speicherdauer Gesetz werden würden, die staatlichen Alleswissenwoller
dabei bewenden lassen?
Offenbar nur Idioten und der Herr Schaar.

Keine sechs Monate würden vergehen und die Öffentlichkeit würde damit
bombardiert werden welche Großstraftaten nun schon wieder nicht
aufgeklärt werden können weil die Speicherfristen zu kurz sind.
Der dunkle Lord aus dem BKA wird schon dafür sorgen.

Mal ehrlich, zwei Wochen sind für deutsche Beamte wirklich nur ein
Wimpernschlag.

Nö, das sollte gar nicht zur Diskussion stehen.

Und den Herrn Schaar, der offenbar amtsmüde ist, kann man nur noch
auffordern:

"ZURÜCKTRETEN, Du Politiker!"

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5484 Beitrag von Steffen » Samstag 13. November 2010, 11:27

[quoteemArr!]Guten Morgen!
Ich meinte diese Geschichte hier.
So wie sich das bei riva_m ließt, wurde dieses letztendlich doch nicht versandt?[/quoteem]

Es gab ein Feedback, aber nur von den Abgemahnten. Dieses reichte von nicht gut, über
Schwachsinn bis hin zu „die sind gekauft“. Man wartet eben auf das Urteil. :lol:

Natürlich wurde der Aufruf an die benannten Empfänger versendet.
Eine offizielle Antwort oder Stellungnahme durch die benannten Abmahner gab es leider nicht.

VG Steffen


„Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie an und handelt.“
Dante Alighieri

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5485 Beitrag von Steffen » Samstag 13. November 2010, 12:44

Information der Initiative AW3Page

Samstag, den 13.11.2010

Am Montag wurde Uwe Berger an einem Krebsgeschwür im Mund- und Rachenraum operiert. Hierzu wurde
der komplette Unterkiefer, Teile des Halses und der Zunge entfernt und durch körpereigene Knochen, Fleisch
und Haut ersetzt. Zuzüglich wird noch ein “Sprachroboter“ implantiert.

Es handelte sich um eine schwierige Risiko-OP. Ich kann aber mitteilen, dass die Schutzengel Überstunden
eingelegt haben und Uwe die OP gut überstanden hat.

Bild

Die Besten Genesungswünsche - Steffen

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Plüschpantoffel
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5486 Beitrag von Plüschpantoffel » Samstag 13. November 2010, 17:37

Ich wünsche ebenfalls von ganzem Herzen alles erdenklich Gute. Da ich im eigenen Familienbereich (Tochter) eine ganz ähnliche Sache mit durchgestanden habe, kann ich sehr gut nachvollziehen, was so etwas bedeutet. Ich werde Uwe in meine abendliche "Besprechung" mit der obersten Chefetage einbeziehen und um baldige Genesung bitten.
Drei Dinge kommen nicht zurück: Das gesprochene Wort, das vergangene Leben und die versäumte Zeit.

Monschy
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#5487 Beitrag von Monschy » Samstag 13. November 2010, 18:38

Auch von mir die besten Genesungswünsche an Uwe.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5488 Beitrag von DieAbgemahnte » Samstag 13. November 2010, 19:51

Hallo zusammen...

Letzte Woche Donnerstag ging auch bei mir der Abmahnwahn los....und scheint kein Ende zu nehmen.
Gestern war ich bei einem Fachanwalt, zu dem Zeitpunkt ging ich aber noch von einer einzigen Abmahnung aus.... Jedenfalls hat er mir im Grunde das Gleiche gesagt, was hier zu lesen ist.
Mod. UE hinschicken, nicht zahlen(teilweise zahlen oder ganz zahlen)... er sagte mir aber auch dass ein "geringes" Risiko besteht das gegen mich geklagt wird, wenn ich gar nicht zahle. Tja, das geringe Risiko war mir aber immer noch zu hoch, also habe ich, so feige wie ich bin, gestern ganze 800 EUR(die ich mir leihen musste!!) an Sasse und Partner geschickt + mod UE meines Anwalts, in der Hoffnung danach meine Ruhe zu haben. :cry:

Weit gefehlt, denn gestern lag eine weitere Abmahnung im Kasten... diesmal von Kornmeier.... 600 Eur. Hab mir überlegt, ihm eine mod UE plus etwa 450 EUR zu überweisen. Da bei Teilzahlungen das Risiko nur noch bei "sehr gering" liegen soll.

Tja, heute wieder in den Kasten geschaut... die nächste.... diesmal Auffenberg, 460 EUR.
Jetzt bin ichs leid... so viel Geld werde ich niemals mehr zurückzahlen können. Also werde ich es drauf ankommen lassen... mod UE ist schon fertig, wird Montag per Einschreiben verschickt.

Ob ich es bei Kornmeier genauso mache oder eben zumindest diese Teilzahlung leiste, weiß ich noch nicht.... denn die Chance dass ich verklagt werde, steigt ja schließlich mit jedem Anwalt den ich nicht bezahle. Und wer weiß was da noch so kommt....???

Die Tage der Abmahnungen liegen Nah bei einander... 22.10., 24.10., 25.10. Den Anschluß habe ich erst seit dem 18.10. An zufälle glaube ich nicht, will hier aber auch nicht als Verschwörungtheoretikerin dastehen...nur irgendwie kommt die Sache mir komisch vor.

Ich hoffe dass diese Massenabmahnerei bald ein Ende findet... das ist nämlich ne riesen sauerei!!

DieAbgemahnte
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5489 Beitrag von DieAbgemahnte » Samstag 13. November 2010, 20:53

Quax hat geschrieben:
Und wer weiß was da noch so kommt....???
Vielleicht das da http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29 :lol:
Ich lach dann später wenn du erlaubst... ;)

peterm
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5490 Beitrag von peterm » Samstag 13. November 2010, 21:18

@DieAbgemahnte

Du scheinst ordentlich losgelegt zu haben. Wenn du nach nur 7 Tagen Internet schon 3 Abmahnungen dein Eigen nennen kannst.

Wobei 4 Tage für die erste Abmahnung unglaubwürdig wirken.
Der 24.10.2010 war dazu noch in weiten Teilen Deutschlands ein Sonntag, an dem wohl nicht mal Abmahn-Anwälte arbeiten.
Daher auch der Beitrag von Quax.

Ob du alles, einen Teil oder gar nichts bezahlst bleibt dir überlassen.
Dem potentiellen Risiko verklagt zu werden, kann man wohl nur durch bezahlen des kompletten Betrags entgehen.

Eine Teilzahlung dürfte das Risiko nicht senken, eventuell vielleicht sogar steigern. Ausser diese Teilzahlung wird von einem erfahrenen Anwalt ausgehandelt.

Ich wünsche dir das du keine weiteren "bösen" Überraschungen mehr im Briefkasten findest.

Gruß

peter

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5491 Beitrag von DieAbgemahnte » Samstag 13. November 2010, 21:39

peterm hat geschrieben:@DieAbgemahnte

Du scheinst ordentlich losgelegt zu haben. Wenn du nach nur 7 Tagen Internet schon 3 Abmahnungen dein Eigen nennen kannst.

Wobei 4 Tage für die erste Abmahnung unglaubwürdig wirken.
Der 24.10.2010 war dazu noch in weiten Teilen Deutschlands ein Sonntag, an dem wohl nicht mal Abmahn-Anwälte arbeiten.
Daher auch der Beitrag von Quax.

Ob du alles, einen Teil oder gar nichts bezahlst bleibt dir überlassen.
Dem potentiellen Risiko verklagt zu werden, kann man wohl nur durch bezahlen des kompletten Betrags entgehen.

Eine Teilzahlung dürfte das Risiko nicht senken, eventuell vielleicht sogar steigern. Ausser diese Teilzahlung wird von einem erfahrenen Anwalt ausgehandelt.

Ich wünsche dir das du keine weiteren "bösen" Überraschungen mehr im Briefkasten findest.

Gruß

peter
Hallo Peter....

Mag sein dass das unglaubwürdig ist, aber leider Realität...ich habe diese drei Schreiben ja schließlich hier liegen. Mich dann als Troll zu bezeichnen weil es für euch so wirkt, is schon ein bißchen frech...
Verwundert bin ich darüber selbst, da ich den Anschluß eben gerade erst ein paar Tage hatte, die Abmahner unglaublich schnell durch einen Gerichtsbeschluß meine Daten vom Provider bekommen haben und ich an allen drei Tagen "erwischt" wurde. Damit hatte ich absolut nicht gerechnet, darum auch die volle Zahlung an den ersten Abmahner in der Hoffnung Ruhe zu haben.... dieser war übrigens am 24.10., ja ein Sonntag...scheint bei Sasse aber nicht zu gelten.
An diesem Tag bin ich übrigens geloggt wurden und habe dort nicht das Schreiben erhalten, falls das falsch rüber kam...

Die Idee mit der Teilzahlung kam von dem Anwalt bei dem ich gestern war. Er meinte, dass meine Chancen sich dadurch erhöhen...weil der Abmahner ja dann zumindest einen Teil bekommen hat und sich damit zufrieden geben könnte.

Jetzt, nachdem ich stundenlang im Internet gelesen habe, sehe ich die Sache auch anders... da eine Teilzahlung einem Schuldeingeständnis gleich kommt.
Nur ist dann die Unterlassungserklärung nicht auch schon eins? Immerhin verpflichte ich mich ja damit, die Datei nicht mehr zu verbreiten...und räume somit ein, es getan zu haben?!

Naja, ein paar Tage habe ich ja noch mich zu entscheiden.... tendiere momentan aber stark dazu die Sache auszusitzen und zu hoffen.

Vielen Dank für deine Antwort!!!

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5492 Beitrag von Steffen » Sonntag 14. November 2010, 01:25

[quoteemDieAbgemahnte]Mag sein, dass das unglaubwürdig ist, aber leider Realität. Ich habe diese drei Schreiben ja schließlich hier liegen. Mich
dann als Troll zu bezeichnen, weil es für Euch so wirkt, ist schon ein bisschen frech...[/quoteem]
Ok, wir sind nicht mehr frech.

:ew


[quoteemAnfängerfehler]Hallo, ich habe auch zwei Briefe von denen bekommen.
Mein Anwalt (Erstberatung) schlägt nun vor, eine mod. UE zu schicken und 100 € ohne Verhandlung zu zahlen.
Macht dies Sinn bzw. hat das schon einmal jemand gemacht?
Ich kenne AW‘e, die, sagen wir einmal, mit Risiko diese Strategie stellenweise erfolgreich verfolgen.[/quoteem]

Eine Zahlung eines Teilbetrages - kann - aber als sogenanntes - „Zeugnis gegen sich selbst“ - gewertet werden. Quasi als
Teilschuldeingeständnis, wo man ganz schnell in einem möglichen Verfahren der Störer mit dem vollen Programm (AG+SE) ist.

Mod. UE + 100 € (nur mit AW)
Macht die Gegenseite mit, ist es OK. Wenn nicht, kann man erfolgreich verklagt werden.

Zitat RA Dr. Frank Eikmeier
Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt.


Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.
  • 3. Akteneinsicht
  • Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss
    zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.
    Wenn nicht im Abmahnschreiben thematisiert.

    Hinweis
    Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
  • Geschäftsstelle des jeweiligen LG anschreiben.
  • Mustertext:
    <Absender>

    <Empfänger Geschäftsstelle des LG>


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit fordere ich, <Vor- und Zuname>, Akteneinsicht in die Beschlussakte vom <Datum>, Aktenzeichen
    <Aktennummer> an. Als Anlage lege ich die Kopie meiner Abmahnung anbei.

    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    _____________________________
    <Vor- und Zuname>


    Anlage
    Kopie der Abmahnung vom <Datum>
  • Man kontrolliert nach dieser Vorlage,
    Link: Aktuell AW3Page
    ob die jeweilige Log-Firma ordentlich gearbeitet hat.
    (a) Wenn nicht, wird Strafanzeige erstattet und negative Feststellungsklage erhoben.
    (b) Wenn, dann gilt: Aussitzen
  • Hat man einen Rechtsanwalt beauftragt, über ihm Akteneinsicht einfordern.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5493 Beitrag von Steffen » Sonntag 14. November 2010, 16:36

CDU-Politiker für "Vermummungsverbot im Internet"

Sonntag, den 14.11.2010


Endlich einmal ein CDU-Politiker mit Durchblick. Nach Heise.de, kritisiert der CDU-Bundestagsabgeordnete Axel E. Fischer
die gängige Praxis, sich in Internet-Diskussionsforen mit einem Fantasienamen zu Wort zu melden. Ja mei, ganz meine Rede.

Ein "Vermummungsverbot im Internet" müsse her, forderte der Vorsitzende der Enquete-Kommission Internet und digitale
Gesellschaft des Bundestags. Es könne nicht sein, dass sich Bürger hinter selbstgewählten Pseudonymen versteckten und
sich so der Verantwortung entzögen.

Heise.de weiter, für den demokratischen Entscheidungsprozess sei es wesentlich, "dass man mit offenem Visier kämpft, also
seinen Klarnamen nennt", sagte Fischer. Dabei sei der neue Personalausweis eine "ideale Möglichkeit, sich im Internet zu
identifizieren". Fischer sprach sich auch für einen "Radiergummi" aus, um Inhalte im Internet nach einer gewissen Zeit wieder
zu löschen. Netzexperten halten diese Idee eines Verfallsdatums für Inhalte im Web allerdings aus technischen Gründen für
nicht realisierbar.


[Quelle: Heise:News]

usevpn
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5494 Beitrag von usevpn » Sonntag 14. November 2010, 17:55

Leute, es wurde so oft in TV, Zeitschriften usw. über die Abmahnungen berichtet, dass wenn irgendjemand noch Emule oder Bittorrent ohne VPN benutzt, ist er selber schuld... So was kostet 5 Euronen pro Monat und ist total sicher!

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5495 Beitrag von harryup » Sonntag 14. November 2010, 18:39

Steffen hat geschrieben:CDU-Politiker für "Vermummungsverbot im Internet"

Sonntag, den 14.11.2010


Endlich einmal ein CDU-Politiker mit Durchblick. Nach Heise.de, kritisiert der CDU-Bundestagsabgeordnete Axel E. Fischer
die gängige Praxis, sich in Internet-Diskussionsforen mit einem Fantasienamen zu Wort zu melden. Ja mei, ganz meine Rede.

Ein "Vermummungsverbot im Internet" müsse her, forderte der Vorsitzende der Enquete-Kommission Internet und digitale
Gesellschaft des Bundestags. Es könne nicht sein, dass sich Bürger hinter selbstgewählten Pseudonymen versteckten und
sich so der Verantwortung entzögen.

Heise.de weiter, für den demokratischen Entscheidungsprozess sei es wesentlich, "dass man mit offenem Visier kämpft, also
seinen Klarnamen nennt", sagte Fischer. Dabei sei der neue Personalausweis eine "ideale Möglichkeit, sich im Internet zu
identifizieren". Fischer sprach sich auch für einen "Radiergummi" aus, um Inhalte im Internet nach einer gewissen Zeit wieder
zu löschen. Netzexperten halten diese Idee eines Verfallsdatums für Inhalte im Web allerdings aus technischen Gründen für
nicht realisierbar.


[Quelle: Heise:News]

!
und wann endlich gilt das Vermummungsverbot auch für unsere Migranten? Oder gibt es da auch wieder Ausnahmen wie zuletzt bei unseren Richtern ausgeführt wurde, 'wir müssen in angemessener Weise bei der Anwendung unserer Grundrechte in der Rechtsprechung eine Tendenz zugunsten des Islam ausüben'
burka.jpg
burka.jpg (23.73 KiB) 11024 mal betrachtet
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 52125.html
Dateianhänge
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5496 Beitrag von harryup » Montag 15. November 2010, 14:40

Grazer57 hat geschrieben:@ harryup

und ich bin dafür , dass der sog. Fraktionszwang bei Abstimmungen im Bundestag abgeschafft wird.

"Für den demokratischen Entscheidungsprozess" ist dies unabdingbar.
Was wäre das für ein weiser Entschluss :lo

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5497 Beitrag von Steffen » Montag 15. November 2010, 16:46

Falle: Schuldübernahmeerklärung


Montag, den 15.11.2010



Immer wieder kann man in den diversen öffentlichen Verbraucherforen nachlesen, das einerseits im Haushalt des abgemahnten Anschlussinhabers
lebende Familienmitglieder sich selbst als einzigen Benutzer des Internetanschlusses benennen, vom abgemahnten Anschlussinhaber benannt werden,
oder anderseits der abgemahnte Anschlussinhaber seine Verantwortung auf das Familienmitglied versucht abzudeligieren, meist mit den Worten:
“Ich habe es Dir immer gewarnt, Du kannst nicht hören, nun kümmere Dich darum!“ Zur Klärung dieser Thematik, wo genau Vorteile oder sogar
Gefahren liegen, habe ich mich mit Rechtsanwalt Dr. Sven J. Mühlberger verabredet.



Kurzes Biogramm


Bild

Rechtsanwalt Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M. (Recht am geistigen Eigentum)

Dr. Sven J. Mühlberger ist begeisterter Rechtsanwalt. 2006 wurde er von Justizminister Prof. Dr. Goll als einer der besten Absolventen des zweiten
juristischen Staatsexamens in Baden-Württemberg ausgezeichnet. Dr. Mühlberger schrieb seine Doktorarbeit im Marken- und IT-Recht und schloss
den renommierten Masterstudiengang “LL.M. Intellectual Property Law” an der Technischen Universität Dresden und der University of Exeter mit
einer Arbeit zum Thema “Abmahnung bei Filesharing; Auskunftsanspruch und Störerhaftung” ab.

Lehrtätigkeit:
  • Lehrbeauftragter für Patent- und Vertragsrecht an der “Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart”.
  • Lehrbeauftragter für Werberecht an der “Hochschule für Ökonomie & Management Stuttgart”.

MS Concept Rechtsanwälte GbR
Gewerbestraße 11
71332 Waiblingen

Hotline: 07151/20955-28
Fax: 07151/20955-29
Email: abmahnung@ms-concept.de
Web: http://www.abgemahnt-hilfe.de

_____________________________________________________________________________________________


SH: Sehr geehrter Herr Dr. Sven J. Mühlberger. Vielen dank, dass Sie Zeit gefunden haben, für die Beantwortung und Klarstellung einiger ausgewählter
Probleme des Abmahnwesens. Immer wieder ist zu lesen oder zu hören, dass Anschlussinhaber mit Erhalt des Abmahnschreibens, aus welchen Gründen
auch immer, zwar eine mod. UE abgibt, aber in einem Zusatzschreiben, einen anderen als alleinigen Internetzugangsbenutzer benennt. Ist es ratsam,
zum jetzigen Stand der Abmahnung (Abgabe mod. UE) einen anderen, sagen wir vorsichtig ausgedrückt, als einzigen Internetnutzer zu benennen und
sich zu verstecken hinter fehlenden technischen Kenntnissen. Was gilt es, allgemein zu beachten?



Dr. Sven J. Mühlberger: Guten Tag Herr Heintsch. Ich nehme mir die Zeit immer wieder gerne.

Zu Ihrer Frage:

Nein. Es macht keinen Sinn. Der Internetanschlussinhaber sieht sich bei einer Abmahnung regelmäßig drei Ansprüchen ausgesetzt. Erstens: Anspruch
auf zukünftige Unterlassung der behaupteten Urheberrechtsverletzung (§ 97 Abs. 1 UrhG). Zweitens Anspruch auf Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG).
Drittens Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten (§ 97a UrhG).

Durch Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung hat der Anschlussinhaber in dem von Ihnen skizzierten Fallbeispiel den Unterlassungsanspruch
bereits ausgeräumt. Der Schadensersatzanspruch ist gegen den bloßen Anschlussinhaber nicht ohne weiteres durchsetzbar. Vorliegend muss sich der
Abmahnungs-Betroffene also jedenfalls noch mit den Kosten der Abmahnung auseinandersetzen. Diese Kosten versucht er durch Benennung des Dritten
als ausschließlichen Internet-Nutzer und dem Hinweis auf fehlende technische Kenntnisse abzuwälzen.

Was viele Anschlussinhaber dabei aber vergessen: Der Anschlussinhaber haftet nicht anstelle des tatsächlichen Verletzers, sondern neben dem Verursacher.
Durch den Hinweis auf den ausschließlichen Internet-Nutzer kommt der Anschlussinhaber also nicht frei. Vielmehr gewinnt der Abmahner u.U. noch
einen zweiten Schuldner hinzu.

Auch der Hinweis auf fehlende technische Kenntnisse ist nicht erfolgsversprechend. Die Rechtsprechung nimmt hierauf regelmäßig keine Rücksicht. Wer
eine Gefahrenquelle unterhält, so die Kernaussage der Rechtsprechung, der ist auch dazu verpflichtet, zumutbare Sicherungsvorkehrungen zu treffen, um
Dritte vor Schaden zu bewahren. Auf das Fallbeispiel übertragen bedeutet das, dass der Anschlussinhaber zumutbare geeignete Sicherungsvorkehrungen
treffen muss, um illegales Filesharing zu verhindern, bzw. zu erschweren. Wir Anwälte streiten uns dann über die Frage der Geeignetheit und der
Zumutbarkeit der Sicherungsmaßnahmen. Der Einwand, man habe Sicherungsvorkehrungen gänzlich unterlassen aufgrund fehlender technischer
Kenntnisse ist in diesem Zusammenhang nicht zielführend.


_____________________________________________________________________________________________


SH: Es sind Fälle bekannt, wo der Abgemahnte versucht seine Verantwortung abzudeligieren, auf ein im Haushalt lebendes und das Internet mit benutzendes
Familienmitglied. Meist mit den Worten: “Bub, ich habe es Dir immer gesagt, jetzt kümmre Dich mal schön alleine darum!“ In einigen Fällen scheinen die
Internetnutzer sogar noch minderjährig zu sein. Muss denn der Abgemahnte die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung selbst unterschreiben
oder kann es auch der Bub? Nach der Devise, egal, Hauptsache die bekommen irgendeine UE!


Dr. Sven J. Mühlberger: Die klare Antwort lautet wieder nein. Keinesfalls sollte ...


... weiterlesen!

Rosenheimer69
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5498 Beitrag von Rosenheimer69 » Montag 15. November 2010, 23:48

Hallo zusammen,

auch ich bin ein U+C-Geschädigter, der aus Angst vor ein paar Wochen eine mod. UE abgegeben hat und auch den geforderten Betrag bezahlt hat.
Seitdem verfolge ich dieses Forum in unregelmäßigen Abständen.

Denn ich habe den mir vorgeworfenen Verstoß definitiv nicht begangen. Einen Porno mit dem abgemahnten Titel habe ich definitiv nicht heruntergeladen. Ich habe auch kein WLAN und wohne allein. Die Sache hat mich viel Zeit und Nerven gekostet und ich wollte am Schluss meine Ruhe haben und habe bezahlt - ich Vollidiot.

Nun hat sich ja herausgestellt, dass die bei U+C nicht sauber arbeiten - aber nachweisen kann ich denen in meinem Fall leider nix. Hab mir die Beiträge zu "U+C mahnt 22 mal das falsche Werk ab" durchgelesen - aber einen Hash konnte ich bei meinem Werk auf die schnelle nicht mehr im Netz finden. Ich will mit dieser Sache nun auch abschließen und mich wieder auf das wesentliche im Leben konzentrieren.

Interessant fand ich aber einen kürzlichen Beitrag zu www.loadfsk18.com, Diese Seite scheint ja einer der Herren des Überwachungsunternehmens von U+C einrichten zu wollen.

Eine WHO-IS-Abfrage zur domain loadfsk18.com kommt zu folgendem Ergebnis:
Zitat:
domain: loadfsk18.com
registrant-organization: BLUR Video on Demand GbR
registrant-type: ORG
registrant-address: Am Strieglhof 1
registrant-postcode: 93142
registrant-city: Maxhütte-Haidhof
registrant-country: DE

admin-c-name: Cesta Nocerveny
admin-c-organization: AMTRA S.R.O.
admin-c-type: PERSON
admin-c-address: Most 10
admin-c-postcode: 84101
admin-c-city: Bratislava
admin-c-country: SK
admin-c-phone: +421245918235
admin-c-email: Cesta Nocerveny@googlemail.com

Googelt man nun nach Amtra s.r.o., die hier als Admin-C vermerkt ist (was ist das ein Admin-C?) findet man das hier:

http://foaf.sk/firmy/140862

AMTRA, s.r.o.
Adresa: Cesta na Červený most 10, Bratislava
IČO: 35 882 573
Základné imanie: €6 639
Ing. Martin Dávidek PhD., Thomas Urmann

Heisst nicht der Chef bei U+C so?

Zuerst mahnen die das falsche Werk ab, dann ermittelt die Staatsanwaltschaft, in diesem Forum beschweren sich ständig die Leute und versichern (aus eigener Erfahrung glaubhaft), nix runtergeladen zu haben und dann plant diese undurchsichtige Beamer-Verleih-Maxhütte-Abmahnspionage Firma, die irgendwann aus dem Nichts aufgetaucht ist, einen Online-Shop für Porno-Downloads, an dem ganz offensichtlich auch ein Anwalt mit seinem tschechischem Unternehmen beteiligt ist.

Da stellen sich mir schon einige Fragen, ob da alles mit rechten Dingen zugeht?

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5499 Beitrag von Steffen » Dienstag 16. November 2010, 16:06

Sind denn die Abgemahnten alle deppert?

Dienstag, den 16.11.2010


Zum Anfang, @ Rosenheimer69, nicht persönlich nehmen, aber Dein Posting muss stellvertretend für alle herhalten.

Vor Kurzen hat man gemeint, dass ich Luft ablassen muss und wie ich es wagen kann, den armen unschuldigen Abgemahnten zu kritisieren.
Aber ich stell mir gerade die Frage:

Ist dem deutschen Abgemahnten 2010 noch zu helfen?
Auch ich bin ein U+C-Geschädigter, der aus Angst vor ein paar Wochen eine mod. UE abgegeben hat und auch den geforderten Betrag
bezahlt hat.
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Denn ich habe den mir vorgeworfenen Verstoß definitiv nicht begangen. Einen Porno mit dem abgemahnten Titel habe ich definitiv nicht
heruntergeladen.
Sind denn alle noch zu retten? @Rosenheimer69 ist doch kein Einzelfall! Viele zahlen - obwohl sie es nach eigener Aussage nicht gewesen sind.
Was ich noch schlimmer finde, stellen sich aber dann als Opfer hin und bewegen sich in Richtung unwahrer Tatsachenbehauptung, die Kanzlei
sei unseriös, alles Betrug usw.

Nun hat sich ja herausgestellt, dass die bei U+C nicht sauber arbeiten - aber nachweisen kann ich denen in meinem Fall leider nix. Hab
mir die Beiträge zu "U+C mahnt 22 mal das falsche Werk ab" durchgelesen - aber einen Hash konnte ich bei meinem Werk auf die schnelle nicht
mehr im Netz finden. Ich will mit dieser Sache nun auch abschließen und mich wieder auf das wesentliche im Leben konzentrieren.
Hallo, wenn ich unschuldig bin, unterschreibe ich zwar eine mod. UE, bezahle aber nicht und wehre mich! Dann muss da angerufen werden und
man schreibt sie an, damit U+C Ihrer Aufklärungspflicht nachkommen und das Az. Datum,Ort des LG Beschlusses mitteilen.
Hash Control:
ed2K: Ed2k.Shortypower
Torrent: Torrentz.com
Stimmt Hash und Streitgegenstand, hat man Pech, wenn nicht:
  • Strafanzeige + negative Feststellungsklage
.

Interessant fand ich aber einen kürzlichen Beitrag zu www.loadfsk18.com, Diese Seite scheint ja einer der Herren des Überwachungsunternehmens
von U+C einrichten zu wollen.
Das ist doch finstere “Forenjournalismus“ und - höchsten - für Baxters Unvollendetes “Black Book“ interessant. Ansonsten ist es nur Mist und Urmann
sein ureigenes Problem.

Mensch, tretet Euch doch einmal in den eigenen Hintern und wehrt Euch, als hirnlos zu zahlen! Sonst labern wir in 10 Jahren noch hier.

VG Steffen

Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.
  • 3. Akteneinsicht
  • Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss
    zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.
    Wenn nicht im Abmahnschreiben thematisiert.

    Hinweis
    Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
  • Geschäftsstelle des jeweiligen LG anschreiben.
  • Mustertext:
    <Absender>

    <Empfänger Geschäftsstelle des LG>


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit fordere ich, <Vor- und Zuname>, Akteneinsicht in die Beschlussakte vom <Datum>, Aktenzeichen
    <Aktennummer> an. Als Anlage lege ich die Kopie meiner Abmahnung anbei.

    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    _____________________________
    <Vor- und Zuname>


    Anlage
    Kopie der Abmahnung vom <Datum>
  • Man kontrolliert nach dieser Vorlage,
    Link: Aktuell AW3Page
    ob die jeweilige Log-Firma ordentlich gearbeitet hat.

    Hash Control:
    ed2K: Ed2k.Shortypower
    Torrent: Torrentz.com

    (a) Wenn nicht, wird Strafanzeige erstattet und negative Feststellungsklage erhoben.
    (b) Wenn, dann gilt: Aussitzen
  • Hat man einen Rechtsanwalt beauftragt, über ihm Akteneinsicht einfordern.

BAYERISCHER REBELL
Beiträge: 11
Registriert: Dienstag 16. November 2010, 17:17

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5500 Beitrag von BAYERISCHER REBELL » Dienstag 16. November 2010, 17:46

Hallo,

ich lese hier immer wieder etwas von dem sogenannten Hashwert, der aber nicht mit dem BtmG
Zu tun hat oder? :lo

Nein was mich wirklich interessiert ist, wie kann ich den Hashwert auf meiner Abmahnung auslesen?
Habe zwar ein Tool mit dem ich das erreichen könnte, aber irgendwie stimmt der Code nie mit meiner Abmahnung überein. Der Tittel des Filmes ist Red Cliff , dabei spielt es keine Rolle wie ich die beiden worte schreibe, es kommt immer ein anderer Hash heraus, als auf meiner Abmahnung.

[Die Dateierweiterung gif wurde deaktiviert und kann nicht länger angezeigt werden.]

Dort wo ich den Film saugte, finde ich diesen Hash-Wert auch nicht mehr.

Was habe ich jetzt an dieser Stelle falsch verstanden, was den Hash-Wert angeht.


Der Rebell


http://www.youtube.com/watch?v=pk3Zf6nT ... re=related


Freies Netz Für alle Filesharer !

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