2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link
Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.Am Wochenende erhielten wir nunmehr erstmals ein Schreiben der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen und Zerbe aus Linden, in dem diese für den Rechteinhaber Bushido “wegen wiederholter Rechtsverletzung” abmahnt. Darin wird einem Betroffenen vorgeworfen, er habe einen bereits abgemahnten Titel, für den auch eine Unterlassungserklärung abgegeben worden sei, nochmals in einer Tauschbörse zum Upload bereit gehalten.
Damit sei die in der damals abgegebenen Unterlassungserklärung aufgeführte Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.001,00 fällig. Zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit wird sodann ein Vergleichsbetrag in Höhe von Euro 5.351,00 angeboten.
Hat das noch wer bekommen?Sehr geehrter xxx,
in der vorgenannten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die uns übersandte Unterlassungserklärung.
Wir möchten darauf hinweisen, dass diese UE nicht geeignet ist, die Angelegenheit umfassend zu erledigen.
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Unsere Mandantschaft möchte deshalb nochmals die Gelegenheit geben, das mit der Abmahnung unterbreitete Angebot zur vollständigen einvernehmlichen Erledigung der Angelegenheit durch Zahlung des Vergleichsbetrages in Höhe von xxx bis spätestens zum xx
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sehe ich das richtig das dieses schreiben erstmal die standart abmahnung ist?
Sehr geehrter xxx,
in der vorgenannten Angelegenheit zeigen wir ausweislich der beigefügten Vollmacht an......
Meine Fresse, man wird ja immer schneller in den Zwischenräumen zw. Log bis Abmahnung. Sicheres Zeichen,Hallo zusammen,
Halo ich habe gestern einen Brief von den RA Binhard/Fiedler/Zerbe erhalten, wo mir vorgeworfen wird den
Bravo Hits 72 - 2011 Sampler runtergeladen zu haben,
wo der Song Berlin City Girl von Culcha Candela mit bei war.
Grazer57 hat geschrieben:@ nubiles
Sie haben Deine mod. UE weder akzeptiert noch abgelehnt.
Natürlich wollen die neben einer UE auch das geforderte Geld sehen.
Eine Zahlungsverpflichtung hat in einer UE nichts zu suchen.
Vorschlag: abheften und abwarten