Im Prinzip ist die angehängte Zahlungsaufforderung ja bereits ein erstes außergerichtliches Vergleichsangebot.superwoman hat geschrieben:... wobei mein Anwalt in einem ersten Telefonat schon von einem möglichen Vergleich gesprochen hat...
Es ist eben die Frage inwieweit man die Summe "nachverhandeln" oder gar ganz abwenden kann.
Das könnte man zwar auch als einfacher Bürger, ein Rechtanwalt (mit Erfahrung auf dem Gebiet) ist da wahrscheinlich "schlagkräftiger". Hat aber auch seinen Preis.
Ich denke da spielen die Umstände des Einzelfalls mit rein.
Wenn die tatsächlich so ähnlich wie hier ermitteln,-->http://www.youtube.com/watch?v=tPssMnf- ... re=related
dann haben sie fundierte Beweise in der Hand.
Wenn dann wie bei mir -für den Eigengebrauch- illegal downgeloadeter aktueller Kinofilm
vom Vuze-Downloadprogramm -von mir ungewollt/ fahrlässig- über Stunden von meinem PC zum Download angeboten wird,
dann ist das nach meinem Empfinden schon ein schwerer Verstoß, für den ich geradezustehen habe.
Schön wären erstrittene Vergleichssummen in ähnlichen aktuellen Fällen zu haben,
um zu entscheiden, ob sich ein Anwalt in meinem Fall überhaupt lohnt oder
ob ich im Sinne der Kostenminimierung doch gleich selber die vorgeschlagene Summe zahle.
Beruhigt hat mich gestern dieses Thema.
Etwas aufgemuntert hat mich diese Filmfolge zur eventuellen Hausdurchsuchung: "Sie haben das Recht zu schweigen"
Da scheint aber der ganze Hörsaal mit Leuten voll zu sein, die das in ganz anderen Dimensionen und auch nach mehreren
Hausdurchsungen im großen Maßstab weiterführen.
Hoffe meine Links sind so erlaubt.