Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

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muhski
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#21 Beitrag von muhski » Sonntag 26. September 2010, 22:06

ng_blade hat geschrieben:Wozu gibt es diese angebliche 100 EUR Deckelung wenn diese in der Praxis scheinbar keine Verwendung findet weil ja jeder Fall plötzlich ausgenommen werden muss?!
Ich kann mich noch gut erinnern wie die Merkel in der Pressekonferenz damals den Auskunftsanspruch mit der 100 Euro Deckelung begründet hat. Oder war es umgekehrt??

Wenn es den öffentlich-rechtlichen Sender noch erlaubt wäre, ihre Onlinearchive anzubieten, könnte man das jetzt ganz einfach Nachschauen...

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#22 Beitrag von Steffen » Montag 27. September 2010, 00:41

ng_blade hat geschrieben:Ich denke wenn die Beträge nicht direkt so unverhältnismäßig hoch angesetzt wären, sähe das Ganze anders aus.
Wozu gibt es diese angebliche 100 EUR Deckelung wenn diese in der Praxis scheinbar keine Verwendung findet
weil ja jeder Fall plötzlich ausgenommen werden muss?!
Meine persönliche Meinung? Die 100-Euro-Deckelung wird bei Abmahnungen wegen P2P keine Anwendungen finden.
Dies ist ein Irrweg! Allerhöchstens bei One-Song-Abmahnungen. Es werden einfach zu viele Kategorien (4 genau)
eingefordert.

“Eine [1] erstmalige Abmahnung in [2] einfach gelagerten Fällen mit einer nur [3] unerheblichen Rechtsverletzung
[4] außerhalb des geschäftlichen Verkehrs” (Wandtke/Bullinger, §97a UrhG, Rn.34).

Es wird nur über die Reduzierung des Streitwertes gehen. Rechtsanwalt Ferner hat auf seiner Website einen
interessanten Bericht darüber veröffentlicht.

RA Ferner: Übersicht: Streitwert bei Filesharing-Abmahnungen

Für einen Song = 10.000,00 Euro, das ist einfach zu hoch! Hieraus ergäben sich bei einer 1,3 GG VV 2300 RVG +
den zusätzlichen Zerquetschten: 776,-Euro Anwaltsgebühren.
Wir hatten in unseren öffentlichen Brief, eine vielbelächelte 100-Lieder-Deckelung vorgeschlagen, die aber für
alle fair wäre.

Mögliche Konstellationen (Beispielrechnungen):
  • 1 Lied, Streitwert EUR 500,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 58,50;
  • 7 Lieder (Streitwert EUR 3.500,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 282,10;
  • 1 Album (12 Lieder*); Streitwert EUR 6.000,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 439,40;
  • 1 Sampler-CD (42 Lieder*); Streitwert EUR 21.000,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 839,80;
  • 1 kompletter Chartcontainer (100 Lieder*); Streitwert EUR 50.000,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 1.359,80
* Gültigkeit dieses Streitwertmodells, wenn komplett alle Lieder abgemahnt werden.

Solche Modelle müssen auch für andere Abmahnungen entwickelt werden. Die Fronten sind aber verhärtet, keiner will reden
bzw. Kompromisse eingehen, sondern beharrt auf seinem Standpunkt.

Bild

Meine Gedanken, die Erstabmahnung komplett auf das KUW-Prinzip auszurichten. Musik, Game, Film 150,- Euro;
Porno 250,- Euro. Das wären, auch wenn jetzt alle stöhnen, faire Preise die auch in der heutigen Zeit weh tun
und erzieherisch.

ng_blade hat geschrieben:Wer wirklich Mist baut der hat dafür gerade zu stehen, wer Filme/Musik etc. illegal anbietet hat dafür gerade zu stehen
(Das sage ich als leidenschaftlicher Kinogänger). Aber so viel Ärger für ein "Unser Log sagt dass Sie es waren, Beweise
haben wir aber sonst keine" ?!
Es gibt aktuelle Rechtsauffassungen, dass sich jeder gegen ungerechtfertigte Forderungen selbst verteidigen soll und das
eine Abmahnung zum allgemeinen Lebensrisiko eines AI gehört. Wenn wir uns nicht angemessen verteidigen können,
  • waren wir es letztendlich
  • haben wir keine Argumente
  • fehlt uns Wissen
  • wir sind überheblich-naiv

ng_blade hat geschrieben:Sicher ist das fehlendes Wissen nicht vor Fehlern und Taten schützt. Aber es sollte zumindest eine deutliche Minderung dafür
geben wenn nachgewiesen werden kann das der Fehler tatsächlich auf Unwissenheit beruht. Das soll natürlich kein Freifahrtschein
darstellen "Ups ich wusste gar nicht das die Kugel lebensgefährliche Verletzungen herbeiführen kann, ich hab da keine Ahnung
von" Aber es sollte bei solchen Delikten, die einen begrenzten tatsächlichen wirtschaftlichen und gleichzeitig absolut keinen
Personenschaden verursacht haben, einen Mittelweg geben ohne gleich mit solchen Drohbriefen anrücken zu müssen.
Die große Klippe - Störerhaftung und sekundäre Darlegungslast in einem möglichen Prozess.
Ein Abgemahnter hat doch im Gegensatz zu 2006, aber alle Möglichkeiten der Information, ohne groß zu suchen. Es ist eigentlich
nur von Bedeutung:
  • 1. Mod. UE
    2. Nichtzahlen
    3. Entwicklung der Eigenstrategie: Link
    4. Bei Erhalt einer Klageschrift, Beauftragung eines Fachanwaltes.
Es muss einfach zum Shutdown kommen. Solange aber wahrscheinlich noch zu viele zahlen, geht das Geschäft weiter. Wenn man
gezwungen ist, die Forderungen einzuklagen, weil keiner bezahlt, werden die Richter sehen, was das für ein Abzocke eigentlich
ist. Aber hierzu muss man Rückgrat beweisen und einfach nicht zahlen.

“Stell Dir vor, es hagelt Abmahnungen und keiner geht hin und zahlt“


ng_blade hat geschrieben:1. Mal angenommen ich gehe wie folgt vor: die Mod. UE schicken, faxen und nochmals per Einschreiben schicken (also 3-fach),
jeweils unter Zeugen.
Ich habe aber das Pech, das ich zu denen gehöre, bei denen die sich nicht damit zufrieden geben und mir bzw. meiner Mutter
eine Klage zukommen lassen.
Dann nimmst Du und deine Mutter einen Fachanwalt und kämpfst für dein Recht. Es kommt wie es muss, mein Lieblingszitat aus
der PC-Welt von 2007:
Der Betroffene zahlt lieber als sich dem Risiko eines Rechtsstreits auszusetzen.
Doch genau dieses zaudernde Verhalten bestärkt die Abmahnabsahner in ihrem Tun.
Würden sich mehr Leute wehren, gäbe es keine dreisten Massenabmahnungen.




ng_blade hat geschrieben:Wie stehen in so einem Fall rein aus der Erfahrung her die Chancen, nicht mit mehr Verlust aus der Sache raus zu kommen als
wenn ich die 1000 EUR sofort überweise? Kann auch dann noch eine unkomplizierte Einigung ohne Verhandlung o.ä. erzielt werden
wenn man mittels Anwalt klein bei gibt und z.B. bereit ist die ursprüngliche Forderung zu zahlen?
Und wirkt sich eine modifizierte UE in so einem Fall irgendwie negativ aus?
@ng_blade, wir diskutieren über alles Mögliche - Ihr seit Unschuldig - und wollt vielleicht bezahlen!?
Leute, die wollen 1.200,- Euronen, und ich zahle sie, um Ruhe zu haben? Hallo, das ist doch Wahnsinn! Aufhören zu quatschen
und richtig reagieren.

Mod. UE - Nichtzahlen - mein Beitrag gegen den Abmahnwahn.



2. Nochmals rein aus der Erfahrung: Es gibt ja Fälle, in denen 1 Datei abgemahnt wird und auch Fälle, in denen gleich mehrere
dabei sind. Kann man sagen das man mit "nur" 1 angeblichen Datei auch deutlich größere Chancen hat das keine Klage kommt als
wenn man z.B. für 10 Dateien auf einmal abgemahnt wird? Oder hat die Anzahl der abgemahnten Filme/Musikstücke absolut keinen
Einfluss darauf, wie häufig es zur Klage kommt?
Es wird immer auf den Einzelfall ankommen. Mal meine persönliche Meinung. Wenn ich von der Kanzlei abgemahnt wäre, das wäre
für mich eine Schmerzgrenze, wo ich einfach nicht zahlen würde. Egal ob ich das Geld hätte oder nicht. Was macht man wenn noch
eine käme, zahlt man dann wieder um Ruhe zu haben? Es kann Dir niemand über den Kopf streicheln und beruhigen, die Entscheidung
nimmt Dir niemand ab. Vor allem, wenn ich es nicht gewesen bin, gäbe es keinerlei Überlegungen.


VG Steffen

ng_blade
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#23 Beitrag von ng_blade » Montag 27. September 2010, 07:12

Steffen hat geschrieben:einfach gelagerten Fällen mit einer nur [3] unerheblichen Rechtsverletzung
[4] außerhalb des geschäftlichen Verkehrs
Da besteht für mich eben schon zu viel Interpretationsfreiheit wie üblich bei solchen Regelungen. Da wie Du sagst 4 Dinge zutreffen müssen und man sich immer da raus interpretieren kann als Kanzlei (wie ich selber ja auch nun schwarz auf weiß hier liegen hab)
Steffen hat geschrieben: Solche Modelle müssen auch für andere Abmahnungen entwickelt werden. Die Fronten sind aber verhärtet, keiner will reden
bzw. Kompromisse eingehen, sondern beharrt auf seinem Standpunkt.
Und das führt eben zu genau den Auseinandersetzungen wie aktuell vorhanden. Jeder gegen jeden. Es ist verständlich, dass Ärger die Kompromissbereitschaft nach hinten drängt für einen Moment. Beim Nachdenken darüber sollte diese aber zurückkehren und nicht jeder als Kleinkrimineller angesehen werden selbst wenn man z.B. nur einen Fehler in seinen W-Lan Einstellungen zu spät entdeckt hat.
Steffen hat geschrieben:Das wären, auch wenn jetzt alle stöhnen, faire Preise die auch in der heutigen Zeit weh tun
und erzieherisch.
Wieso stöhnen? Finde ich z.B. jetzt nicht zu hoch angesetzt. Aber jeder hat da ja seine persönliche Schmerzgrenze und manch einem wird das natürlich schon zu viel sein. Aber die Beträge, die angesetzt werden erhöhen sich ja wohl eher als das irgendwas nach unten korrigiert wird.
Steffen hat geschrieben:haben wir keine Argumente
Wenn in solch einem Fall immer Argumente vorhanden wären, gäbe es den ganzen Abmahn-Wahn ja nicht. Dafür sind die bestehenden Regelungen zu dürftig und zu ungenau formuliert und es besteht viel zu viel Spielraum. Das macht es ja für den Einzelnen so schwierig.
Steffen hat geschrieben:werden die Richter sehen, was das für ein Abzocke eigentlich
ist
Manche sehen es ja wenn man sich die Unterschiede in den Urteilen anschaut, andere scheint es aber nicht zu interessieren. Auch hier besteht zu viel Handlungsspielraum und eine einfache und klare Festsetzung, wie von Dir geschrieben, ist unbedingt erforderlich. Aber das wird es in Deutschland nicht geben.
Steffen hat geschrieben:Doch genau dieses zaudernde Verhalten bestärkt die Abmahnabsahner in ihrem Tun
Das ist nun man das Verhalten der Menschen. Man wägt die Vor- und Nachteile eines Schrittes ab und überlegt sich, was einem seine Ruhe wert ist. Nicht jeder hat das Durchhaltevermögen und nicht jeder hat den Nerv für eine mögliche Auseinandersetzung. Dagegen sprechen oft Stress im Job, privater Stress, die Lebensverhältnisse, die finanziellen Mittel etc. Und nicht jeder hat einen Fachanwalt in der Nähe und ist bereit 100km bis dahin zu fahren wenn es vermeidbar ist.
Die menschliche Natur wird hier einfach schamlos ausgenutzt
Steffen hat geschrieben:Was macht man wenn noch
eine käme, zahlt man dann wieder um Ruhe zu haben?
Das ist sowieso die größere Sorge. Anscheinend muss man seinen Internetzugang kündigen um vor solchen Machenschaften Ruhe zu haben.

Ich werd mir das Ganze mal 1-2 Tage durch den Kopf gehen lassen, tendiere letztendlich aber wie schon gesagt zum "üblichen" vorgehen.
Ein Kumpel von mir (ja es ist wirklich ein Kumpel und nicht in Wirklichkeit ich selbst ;)) hat 2007 und 2009 jeweils eine Abmahnung erhalten. Er hat sich gar nicht dafür interessiert und beide sind im Müll gelandet. Bis heute hat er davon nichts mehr gehört. Scheinbar kann man sogar damit noch Glück haben...

Lg

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#24 Beitrag von Steffen » Montag 27. September 2010, 12:10

ng_blade hat geschrieben:Da besteht für mich eben schon zu viel Interpretationsfreiheit wie üblich bei solchen Regelungen. Da wie
Du sagst 4 Dinge zutreffen müssen und man sich immer da raus interpretieren kann als Kanzlei (wie ich
selber ja auch nun schwarz auf weiß hier liegen hab)
Wie schon erwähnt, wird die 100-Euro-Deckerlung, wenn überhaupt, Anwendung finden bei Abmahnungen wegen
eines Liedes. Aber auch das muss bis zum BGH ausgefochten werden. Dazu gehören ein williger Anwalt, aber
auch ein williger Abgemahntet. Und das führt eben zu genau den Auseinandersetzungen wie aktuell vorhanden.
Jeder gegen jeden.
Wenn man nun einen RI, einen Abgemahnten und einen Filesharer in einem Raum schließen würde, käme kein Ergebnis zustande, weil
jeder beweisen muss, dass er Recht hat und wie blöd der andere ist. Nur die Zeichen stehen jetzt schon geschrieben. Aber nicht
für ein Messias mit schwarzer Robe, sondern ich sehe eher einen gläsernen Menschen, der für alles was er hört, sieht und tut
bezahlt und kontrolliert wird.


ng_blade hat geschrieben:Wieso stöhnen? Finde ich z.B. jetzt nicht zu hoch angesetzt. Aber jeder hat da ja seine persönliche Schmerzgrenze und manch einem
wird das natürlich schon zu viel sein. Aber die Beträge, die angesetzt werden erhöhen sich ja wohl eher als das irgendwas nach
unten korrigiert wird.
Wen man nicht zahlt, bekommt man ein Folgeschreiben, wo man ein neues Pauschalangebot von 1.400,- € verlangt.

2. Schreiben BB: 1.400,- €, im Verlierfall: 1.400,- € + 786,- € = 2.186,- €. Aber, wenn man es nicht gerade zugibt, wird in der
Regel nur die anwaltlichen Gebühren per Störerhaftung zugesprochen. Dann kann man ja auch obsiegen, oder sich vergleichen usw.,
In der Regel ist man sogar unter dem Preis der Abmahnung. Natürlich nur, wenn Du dann einen Fachanwalt einschaltest und keinen
Industriekaufmann.

Bei einer Abmahnung bis 500,- €, da könnte ich ein Zaudern schon verstehen, ab bei einer 1200’er Abmahnung, da lasse ich es darauf
ankommen. Mal ein Beispiel, die Kanzlei NZKG klagte aktuell in München wegen Filme und bekam keinen Schadensersatz, nur die
Anwaltsgebühren zugesprochen, meistens endete es in einem Vergleich. Das heißt auch BB werden nicht vor Gericht komplett bekommen,
was sie fordern. Dann muss man auch einen Fachanwalt beauftragen und es nicht allein versuchen. Ich bin unschuldig, den Richter
erzähle ich etwas, ist sparen am falschen Platz.


ng_blade hat geschrieben:Wenn in solch einem Fall immer Argumente vorhanden wären, gäbe es den ganzen Abmahn-Wahn ja nicht. Dafür sind die bestehenden
Regelungen zu dürftig und zu ungenau formuliert und es besteht viel zu viel Spielraum. Das macht es ja für den Einzelnen so
schwierig.
Nein, m.E. wir sind überheblich und arrogant, was sich paart mit Naivität. Mod. UE i.V.m. nicht zahlen ist der richtige Weg.
Natürlich gibt es ein Risiko, das heißt man kann verklagt werden, aber dieses ist auch bei BB sehr gering.


ng_blade hat geschrieben:Manche sehen es ja wenn man sich die Unterschiede in den Urteilen anschaut, andere scheint es aber nicht zu interessieren. Auch
hier besteht zu viel Handlungsspielraum und eine einfache und klare Festsetzung, wie von Dir geschrieben, ist unbedingt erforderlich.
Aber das wird es in Deutschland nicht geben.
Der Abgemahnte und der Anwalt trägt doch eine Mitschuld. Abgemahnte vertreten sich selbst vor Gericht, Anwälte haben die fehlende
Erfahrung. Man muss sehen, Abmahner, sind erst einmal studierte Menschen (keine Vollpfosten) und machen nichts anders als
Urheberechtsverletzungen geltend. Sie haben sich darauf spezialisiert.

Natürlich gibt es noch eine Unsicherheits-Komponente. Nämlich, den fliegenden Gerichtsstand. Man geht eben - gestützt vom Gesetz -
da hin, wo Abmahnfreundlicher gerichtet wird, und das ist eine Ursache mit der unterschiedlichen Rechtsprechung.


ng_blade hat geschrieben:Das ist nun man das Verhalten der Menschen. Man wägt die Vor- und Nachteile eines Schrittes ab und überlegt sich, was einem seine
Ruhe wert ist. Nicht jeder hat das Durchhaltevermögen und nicht jeder hat den Nerv für eine mögliche Auseinandersetzung. Dagegen
sprechen oft Stress im Job, privater Stress, die Lebensverhältnisse, die finanziellen Mittel etc. Und nicht jeder hat einen
Fachanwalt in der Nähe und ist bereit 100km bis dahin zu fahren wenn es vermeidbar ist. Die menschliche Natur wird hier einfach
schamlos ausgenutzt.
Sorry, für mich alles Ausreden. Nochmals. Bei eine 1200’er Abmahnung gibt es keine Überlegungen, außer man hat viel Geld übrig.


ng_blade hat geschrieben:Ein Kumpel von mir (ja es ist wirklich ein Kumpel und nicht in Wirklichkeit ich selbst) hat 2007 und 2009 jeweils eine Abmahnung
erhalten. Er hat sich gar nicht dafür interessiert und beide sind im Müll gelandet. Bis heute hat er davon nichts mehr gehört.
Scheinbar kann man sogar damit noch Glück haben ...
Man muss hier einfach davor warnen! Wer auf einer Abmahnung überhaupt nicht reagiert, läuft Gefahr, eine EV oder teure Unterlassungsklage
zu erhalten. Das ist es einfach nicht wert, da man dann sowieso mit zusätzlichen Kosten eine UE abgeben muss.

Deshalb - mod. UE + nicht zahlen - mehr brauch kein Mensch.


VG Steffen

Rasmus
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#25 Beitrag von Rasmus » Montag 27. September 2010, 15:08

Hallo zusammen!

Ich habe jetzt drei Abmahnungen bekommen in den letzten drei Monaten!
Einmal Fareds und zweimal BaumgartenBrandt.

Jetzt zu meiner Frage!
Wie sieht es generell aus, wenn man mehrere Abmahnung von der gleichen Abmahnkanzlei hat und schlimmsten Fall sogar später noch die eine oder andere vom gleichen Abmahner dazu kommt.
Kann man davon ausgehen, daß die einen besonders auf den Kicker haben oder wird da jeder Fall gesondert geregelt?
Und wer entscheidet über Klage oder nicht, die Abmahnkanzlei oder der Kläger (Rechteinhaber)?
Danke schon mal für die Infos!

ng_blade
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#26 Beitrag von ng_blade » Montag 27. September 2010, 17:51

steffen hat geschrieben:einen gläsernen Menschen
Um das zu verhindern muss man sich schon komplett abschotten und weder Fernseher, noch Radio oder Auto besitzen. Zusätzlich darf man keine Verträge abschließen etc etc. Der Abmahnwahn würde ohne den mehr und mehr gläsernen Menschen gar nicht geschehen können.
steffen hat geschrieben: Wen man nicht zahlt, bekommt man ein Folgeschreiben, wo man ein neues Pauschalangebot von 1.400,- € verlangt.
Ich dachte das 2. Angebot liegt weit über dem 1. Angebot (bei mir sind es für den Anfang 1000 EUR)?
Bin jetzt davon ausgegangen der 2. Drohbetrag wird massiv erhöht um den Druck auf den abgemahnten nochmals zu erhöhen.
steffen hat geschrieben:In der Regel ist man sogar unter dem Preis der Abmahnung. Natürlich nur, wenn Du dann einen Fachanwalt einschaltest und keinen
Industriekaufmann.
Damit hast Du eine vorherige Frage aus einem anderen Posting gleich mit beantwortet. In der Regel würde man also im Falle einer Klage nicht automatisch auf höhere Gesamtausgaben kommen als wenn man sofort zahlt. Natürlich nur wenn man einen Fachanwalt hat das ist schon klar.

Aber gibt es ja auch da Ausnahmen der Regel wie "schmidie" beschrieben hat.
steffen hat geschrieben:Man muss hier einfach davor warnen! Wer auf einer Abmahnung überhaupt nicht reagiert, läuft Gefahr, eine EV oder teure Unterlassungsklage
zu erhalten
Das hab ich auch nicht in Betracht gezogen, aber man sieht auch hier kann es gut gehen.


Gibt es eigentlich allgemein eine Entwicklung bei dem Thema z.B. die Anzahl der tatsächlichen Klagen nimmt massiv zu oder ab? Die Abmahner ziehen früher zurück oder zeigen mehr Durchhaltevermögen weil mehr Leute sich durch eure Tipps wehren?
Rasmus hat geschrieben:Kann man davon ausgehen, daß die einen besonders auf den Kicker haben oder wird da jeder Fall gesondert geregelt?
Das ist eine interessante Frage. Hat die Reaktion auf eine Abmahnung Einfluss auf die weitere Entwicklung bzw. weitere Abmahnungen.
Wird einer, bei dem die Kanzlei ein Mal vergeblich versucht hat, Geld einzutreiben, als "Strafe" sofort wieder abgemahnt oder gerade der nicht mehr.
Ich nehme aber an die Frage lässt sich pauschal gar nicht beantworten

Gruß

ng_blade
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#27 Beitrag von ng_blade » Montag 27. September 2010, 20:13

Eine Frage noch zur Mod.UE:

In dieser bezieht man sich speziell und ausschließlich auf das abgemahnte Werk.

In der vorgegebenen UE steht aber "urheberrechtlich geschützte Werke der ...., insbesondere den Film ..."
Also hier werden direkt alle Werke des Urhebers eingeschlosse.

Ich nehme an das ist immer so? (hab sonst noch keine UE von Abmahnern gesehen und weiß nicht ob die genauso lauten wie meine von BB)

Gruß

ng_blade
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#28 Beitrag von ng_blade » Montag 27. September 2010, 21:00

Ok danke. Habs schon vermutet aber sicher ist sicher.

Ne eigentlich befürchte ich gar nix aber das habe ich auch vorher nicht getan.

Gruß

riva m
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#29 Beitrag von riva m » Dienstag 28. September 2010, 20:59

Steffen hat geschrieben:
ng_blade hat geschrieben:Ich denke wenn die Beträge nicht direkt so unverhältnismäßig hoch angesetzt wären, sähe das Ganze anders aus.
Wozu gibt es diese angebliche 100 EUR Deckelung wenn diese in der Praxis scheinbar keine Verwendung findet
weil ja jeder Fall plötzlich ausgenommen werden muss?!
Meine persönliche Meinung? Die 100-Euro-Deckelung wird bei Abmahnungen wegen P2P keine Anwendungen finden.
Dies ist ein Irrweg! Allerhöchstens bei One-Song-Abmahnungen. [...]
Es wird nur über die Reduzierung des Streitwertes gehen. Rechtsanwalt Ferner hat auf seiner Website einen
interessanten Bericht darüber veröffentlicht.
RA Ferner: Übersicht: Streitwert bei Filesharing-Abmahnungen
Für einen Song = 10.000,00 Euro, das ist einfach zu hoch! Hieraus ergäben sich bei einer 1,3 GG VV 2300 RVG +
den zusätzlichen Zerquetschten: 776,-Euro Anwaltsgebühren.
Wir hatten in unseren öffentlichen Brief, eine vielbelächelte 100-Lieder-Deckelung vorgeschlagen, die aber für
alle fair wäre.
Mögliche Konstellationen (Beispielrechnungen):
  • 1 Lied, Streitwert EUR 500,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 58,50;
  • 7 Lieder (Streitwert EUR 3.500,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 282,10;
  • 1 Album (12 Lieder*); Streitwert EUR 6.000,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 439,40;
  • 1 Sampler-CD (42 Lieder*); Streitwert EUR 21.000,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 839,80;
  • 1 kompletter Chartcontainer (100 Lieder*); Streitwert EUR 50.000,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 1.359,80
* Gültigkeit dieses Streitwertmodells, wenn komplett alle Lieder abgemahnt werden.

Solche Modelle müssen auch für andere Abmahnungen entwickelt werden. Die Fronten sind aber verhärtet, keiner will reden
bzw. Kompromisse eingehen, sondern beharrt auf seinem Standpunkt.
Meine Gedanken, die Erstabmahnung komplett auf das KUW-Prinzip auszurichten. Musik, Game, Film 150,- Euro;
Porno 250,- Euro. Das wären, auch wenn jetzt alle stöhnen, faire Preise die auch in der heutigen Zeit weh tun
und erzieherisch.
VG Steffen
Ich will mit Abmahnern oder Rechteinhabern definitiv nicht über Streitwerte reden oder darüber Kompromisse schließen. Wir sind doch nicht auf einem Basar. Es muss doch gesetzliche Regelungen für so etwas geben. Die Liste von RA Ferner zeigt jedoch, dass derzeit alles möglich ist.
Ich habe Urteile gelesen, in denen der "vorgeschlagene" Streitwert vom Gericht akzeptiert wurde, und solche, in denen er z.T. deutlich reduziert wurde. Leider habe ich nie etwas von einer genauen Begründung gelesen. Ist der Streitwert tatsächlich komplett Ermessenssache des Gerichts?
Mein altes Beispiel: Der Betreiber einer Videothek bezahlt (ganz grob geschätzt) 200-400€ für eine Verleihlizenz. Erwirbt er diese nicht, verleiht den Film aber trotzdem, sollte das doch in etwa den Streitwert darstellen, oder?
Wie kommen die Abmahner regelmäßig auf Beträge von z.B. 25.000€? 400€ x 62,5 = passt scho?
Immer mal wieder erscheint der Begriff "Lizenzanalogie". Was bedeutet das? Hat schon einmal ein RI einen Lizenzvertrag abgeschlossen, der jemandem die weltweite Verbreitung eines Werkes über P2P erlaubt? Falls ja, wie hoch war die Vergütung? Wurde das schon einmal von einem Gericht überprüft, wenn sie über den Streitwert entschieden haben? Würde mich sehr interessieren.

Ich will definitiv nicht in den Tenor einstimmen, dass alles im Internet umsonst und straffrei sein sollte. Auch ich bin der Meinung, dass die Rechte von RI geschützt sein und bleiben sollten. Auch wenn es bei P2P meistens keine Armen trifft. Aber die Ermittlungsmethoden der Logger, die rechtliche Grundlage dessen, wie sie vorgehen und technisch eher dürftige "Beweise" vor Gericht anerkannt werden, wie großzügig IP-Adressen erfasst und von Gerichten erlaubt pauschal in großen Mengen mit persönlichen Daten verknüpft werden + die meiner laienhaften Einschätzung nach aberwitzigen Streitwerte und ähnliches gehen mir doch ziemlich auf die Nerven.

Und was den Streitwert angeht: Natürlich ist das bei immateriellen Gütern nicht so einfach, wie wenn jemand ein Auto verkauft. Schon klar. Aber es muss doch vom Gesetzgeber gewisse Regelungen geben. Womöglich sind diese recht schwammig. OK. Aber an was orientieren sich die Gerichte? Nur an der persönlichen Auffassung des Richters? Oder gibt es da Richtlinien, Vergleichswerte aus anderen Bereichen,..?

P.S.: 150€ für einen Film. 250€ für einen Porno? Ach ja, ich vergaß die erzieherische Komponente... :oops:

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#30 Beitrag von ng_blade » Mittwoch 29. September 2010, 18:07

riva m hat geschrieben:Auch wenn es bei P2P meistens keine Armen trifft
Da muss ich aber selbst als kürzlich erstmalig Abgemahnter widersprechen.
Ich finde es völlig in Ordnung das jemand seine Rechte schützen will und das Argument "es trifft keinen armen" ist meiner Meinung nach eine Ausrede um das eigene schlechte Gewissen zu lindern wenn man "es" ebenfalls macht. Ob die Filmindustrie und die Inhaber der jeweiligen Vermarktungsrechte nun arm oder reich sind hat keinen Einfluss auf das Recht, seine Einnahmen zu sichern.

Wie viele Filme fahren jedes Jahr richtig große Verluste ein? Wieviele Arthouse-Filme, die rein auf Qualität und nicht auf Quantität (also massig Einnahmen) setzen könnten gar nicht realisiert werden wenn ein Transformers ob bescheidener Qualität nicht einen großen Überschuss einnehmen würde? Wieviele Nischenfilme für Fans (siehe Serenity als Abschluss der kurzlebigen Serie "Firefly") wären nie realisiert worden wenn andere Filme nicht dafür die nötigen Überschüsse generiert hätten?

Ich denke man sollte nicht so argumentieren um den Schaden, der entsteht zu verharmlosen. Aber völlig Recht hast Du natürlich mit der Art und Weise und dem scheinbar kompletten Fehlen von Regeln, Obergrenzen (die in der Realität auch mal gelten!) und der daraus resultierenden viel zu großen Bandbreite von Urteilen und Möglichkeiten für die Abmahner.
riva m hat geschrieben:die rechtliche Grundlage dessen, wie sie vorgehen und technisch eher dürftige "Beweise" vor Gericht anerkannt werden, wie großzügig IP-Adressen erfasst und von Gerichten erlaubt pauschal in großen Mengen mit persönlichen Daten verknüpft werden + die meiner laienhaften Einschätzung nach aberwitzigen Streitwerte und ähnliches gehen mir doch ziemlich auf die Nerven.
Genau das ist es. Es gibt keine Regelung. Man wird gar nicht gefragt "hast du es wirklich getan".
Sicherlich ist es so (wie Steffen auch schreibt), das die Rechteinhaber nun mal keine andere Möglichkeit als das Abmahnen haben. Aber die Art und Weise, wie damit umgegangen wird ist einfach nicht richtig und ich finde das muss doch ein Mensch mit Verstand irgendwann einmal erkennen. Das die abmahnenden Kanzleien dies nicht wollen ist verständlich dafür sind die Einnahmen wohl zu beträchtlich. Aber Das es wegen einem Film, einem Lied oder auch einem Porno überhaupt noch zu Klagen kommt kann doch nicht sein.

Dann lieber festgelegte Sätze, die für alle im vertretbaren Bereich liegen und die auch unschuldige, die sich höchstens vorwerfen müssen "ich muss mich um mehr Sicherheit kümmern um z.B. mein WLan besser zu schützen" ebenfalls akzeptieren können.

Und mal allgemein gesagt: Statt die "kleinen Leute" dermaßen zu verärgern und zu quälen soll man sich doch mal bitte Gedanken um das Entstehen von Raubkopien machen.
Wenn ich bei Google nur den Filmtitel eingeben muss und unkompliziert einen Downloadlink dazu finde kann mir keiner verbieten, dies zu nutzen. Dafür wirds einem zu einfach gemacht. Da aber eine Zensur nicht erwünscht ist (wenn doch zieht bitte nach China oder Nordkorea, danke)
muss man mal überlegen wieso die Sache solche Ausmaße angenommen hat?

1. Ich muss mir nur die Top100 auf MediaControl anschauen. Will ich irgendwas von den 80% SCHROTT, der dort geboten wird überhaupt käuflich erwerben? ......

2. Muss ich mit meiner Freundin für einen Kinobesuch mit Popcorn und Cola fast 40 EUR ausgeben? mit 3D Aufschlag und Überlänge fast 50??

3. Für die Spieler unter uns: Schaut euch F1 2010 an, aktuell in den entsprechenden Medien. Will ich mir ein Spiel kaufen welches in einem Zustand auf den Markt geworfen wird in dem es mir als Hersteller peinlich sein sollte sowas anzubieten?

Sicher resultieren die hohen Preise, die sinkende Qualität (weniger Geld für QK) und viele andere Dinge daraus, dass Verluste durch Raubkopien gemacht werden. Aber dadurch, dass man die Preise immer weiter anhebt (siehe Kinos), die Qualität immer schlechter wird (siehe Spiele) und die Musik immer grauenhafter sagen sich immer mehr Leute "Zum Zeitvertreib nebenbei/anschauen aus Langeweile, OK aber dafür Zahlen? Neeeee"

Und es wird dennoch genug geben, die sich Spiele nach dem Testen der Raubkopie wirklich kaufen, die Musikalben nach dem herunterladen einzelner Titel wirklich kaufen und die sich Filme nach dem gucken im Heimkino auch wirklich als DVD/BluRay kaufen (Bonusmaterial etc).

Die Industrie sollte von ihrer starren Haltung weg kommen und auf die Leute zugehen. Diese peinlichen Raubkopierer-Spots zeigen die Verhärtung der Fronten ja schon zur Genüge!



Zum Thema: In meinem Fall ist die Mod.UE an die lieben Anwälte BaumgartenBrandt gefaxt und per Einschreiben ebenfalls unterwegs.
Nun heißt es abwarten und hoffen, das ich nicht wichtig genug für die bin Nö ich nicht

Gruß

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#31 Beitrag von Steffen » Donnerstag 30. September 2010, 11:28

Und mal allgemein gesagt: Statt die "kleinen Leute" dermaßen zu verärgern und zu quälen soll
man sich doch mal bitte Gedanken um das Entstehen von Raubkopien machen.
Wenn ich bei Google nur den Filmtitel eingeben muss und unkompliziert einen Downloadlink dazu finde
kann mir keiner verbieten, dies zu nutzen. Dafür wirds einem zu einfach gemacht. Da aber eine Zensur
nicht erwünscht ist (wenn doch zieht bitte nach China oder Nordkorea, danke)
muss man mal überlegen wieso die Sache solche Ausmaße angenommen hat?

1. Ich muss mir nur die Top100 auf MediaControl anschauen. Will ich irgendwas von den 80% SCHROTT,
er dort geboten wird überhaupt käuflich erwerben? ......

2. Muss ich mit meiner Freundin für einen Kinobesuch mit Popcorn und Cola fast 40 EUR ausgeben? mit
3D Aufschlag und Überlänge fast 50??

3. Für die Spieler unter uns: Schaut euch F1 2010 an, aktuell in den entsprechenden Medien. Will ich
mir ein Spiel kaufen welches in einem Zustand auf den Markt geworfen wird in dem es mir als Hersteller
peinlich sein sollte sowas anzubieten?

Sicher resultieren die hohen Preise, die sinkende Qualität (weniger Geld für QK) und viele andere Dinge
daraus, dass Verluste durch Raubkopien gemacht werden. Aber dadurch, dass man die Preise immer weiter
anhebt (siehe Kinos), die Qualität immer schlechter wird (siehe Spiele) und die Musik immer grauenhafter
sagen sich immer mehr Leute "Zum Zeitvertreib nebenbei/anschauen aus Langeweile, OK aber dafür Zahlen?
Neeeee"

Und es wird dennoch genug geben, die sich Spiele nach dem Testen der Raubkopie wirklich kaufen, die
Musikalben nach dem herunterladen einzelner Titel wirklich kaufen und die sich Filme nach dem gucken im
Heimkino auch wirklich als DVD/BluRay kaufen (Bonusmaterial etc).

Die Industrie sollte von ihrer starren Haltung weg kommen und auf die Leute zugehen. Diese peinlichen
Raubkopierer-Spots zeigen die Verhärtung der Fronten ja schon zur Ge-nüge!
Genau das meinte ich damit, dass jeder auf seinen Standpunkt beharrt. Es rechtfertigt doch keine Rechtsverletzung,
dass die Vertriebs- und Verkaufsmodelle veraltet, und die Aktionärs-Labels an den nicht mehr wiederkehrenden
Verkaufszahlen von einstigen CD/DVD-Verkäufen in der Phase “Vinyl to CD“ festhalten. Der Gesetzgeber sagt hier
eindeutig, dass das Herunterladen/Anbieten rechtswidrig ist und unter Strafe!

Auch ist die Strategie: Mod. UE – nicht zahlen, auch nicht der einzige Ausweg, wenn man weiter unvermindert
herunterlädt, oder mit Erhalt der Abmahnung keine Ursachenforschung betreibt: Wer wenn nicht ich!?

Genau bei Dir, @ng_blade, keine Beleidigung, aber Du beteuerst, dass es niemand war, wer war es denn dann?
Ich lege doch nicht - unschuldig - 1.200,00 € hin, um meine Ruhe zu haben! Was Du mittlerweile ja auch nicht
mehr machen willst. Wenn der wahre Übeltäter nicht mehr greifbar ist, müssen Maßnahmen getroffen werden.
WLAN bei Möglichkeit ab-schalten, oder zumindest höher absichern. Neue Zugangsdaten zuschicken lassen,
Router-Logs, wenn möglich speichern usw..

VG Steffen

ng_blade
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#32 Beitrag von ng_blade » Donnerstag 30. September 2010, 18:12

Wobei ich diese Aussage
steffen hat geschrieben:Es rechtfertigt doch keine Rechtsverletzung,
dass die Vertriebs- und Verkaufsmodelle veraltet, und die Aktionärs-Labels an den nicht mehr wiederkehrenden
Verkaufszahlen von einstigen CD/DVD-Verkäufen in der Phase “Vinyl to CD“ festhalten. Der Gesetzgeber sagt hier
eindeutig, dass das Herunterladen/Anbieten rechtswidrig ist und unter Strafe!
vielleicht ein wenig Mißverständlich mit dieser Aussage
ng_blade hat geschrieben:Ich finde es völlig in Ordnung das jemand seine Rechte schützen will und das Argument "es trifft keinen armen" ist meiner Meinung nach eine Ausrede um das eigene schlechte Gewissen zu lindern wenn man "es" ebenfalls macht. Ob die Filmindustrie und die Inhaber der jeweiligen Vermarktungsrechte nun arm oder reich sind hat keinen Einfluss auf das Recht, seine Einnahmen zu sichern.
völlig unterstütze.
Alles was danach kam war eben nur der Versuch einer Erklärung, dass das illegale Herunterladen/Anbieten natürlich eine Straftat ist, dass aber die Industrie es aber mit in der Hand hat dies nachhaltig zu verringern bzw. mit dran Schuld ist, dass es solche Ausmaße angenommen hat.

Mit vertretbaren Preisen und mehr Qualität kann man dagegen arbeiten wobei das in der Realität sicherlich kaum einen Raubkopierer bekehren wird.
Was ich aber auch sagen wollte ist, dass der Weg, den die Industrie eingeschlagen hat als die Raubkopiererei mit Napster und Co so richtig in Fahrt gekommen ist, völlig dumm und falsch war. Statt direkt auf den Zug aufzuspringen und massiv das legale Verteilen von Filmen/Musik/Spielen zu vernünftigen Preisen ohne DRM und Co zu pushen musste man ja alles tun um die Leute zu verärgern, zu drohen und damit zu sorgen das viele aus Trotz zu Raubkopierern geworden sind.
Meiner Meinung nach hätte es nicht so weit kommen müssen. Jetzt wird es kaum mehr möglich sein die Sache vernünftig in den Griff zu kriegen
steffen hat geschrieben:Genau bei Dir, @ng_blade, keine Beleidigung, aber Du beteuerst, dass es niemand war, wer war es denn dann?
Ich lege doch nicht - unschuldig - 1.200,00 € hin, um meine Ruhe zu haben!
Wie Du sagst: Das werde ich nun sicher nicht mehr. Wie gesagt Mod.UE ist weg jetzt sind die am Drücker.
Die Erkenntnis muss man aber erstmal kriegen. Am Anfang sitzt der Schock über die ganzen Drohungen etc einfach und man muss sich erstmal beruhigen und über das Ganze nachdenken und sich informieren, dafür bin ich ja nun hier und dankbar für die ganzen nützlichen Infos auf der Seite und von Euch bzw. Dir :D
steffen hat geschrieben:WLAN bei Möglichkeit ab-schalten
Das ist schon geschehen.
Wichtig für mich (auch wenn es für eine mögliche Klage nichts bringt) sind nun tatsächlich ausführliche Logs über meine Verbindung inkl IP Adresse.

Gruß

armer_abgemahnter
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#33 Beitrag von armer_abgemahnter » Freitag 1. Oktober 2010, 01:57

Hallo miteinander,

ich oder besser gesagt mein Vater hat leider auch vor ein paar Tagen eine Abmahnung wegen Universal Soldier bekommen . Jetzt sollen wir auch 1000€ zahlen. Mein Vater hat sich vor Wut auf mich und meinem Bruder nicht mehr eingekriegt ...
Jetzt bin ich auch schon 2 Tage nur am lesen und bin zum Glück auf euer Forum gestoßen. Ich muss sagen ihr habt mir schon ein bißchen Hoffnung gemacht.

Jetzt zu meiner Frage:
In der Abmahnung wird uns eine Anzahl von 110 Rechtsverletzungen mit einer Dauer von 3 Tagen vorgeworfen.
Jetzt wo ich von Leuten aus diesem Forum höre die nur wegen 2 Log-Daten abgemahnt werden und wir wohl 110 haben sollen, wird mir ganz anders...
Da hab ich doch schon total schlechte Karten und sollte bezahlen?
Andersrum weiss ich auch absolut nicht wie ich als Student 1000€ aufbringen soll, von daher bleibt mir nichts anderes als eine modifizierte UE übrig.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#34 Beitrag von Steffen » Freitag 1. Oktober 2010, 12:59

Faustformel:

1. Mod. UE (LInk: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.)
2. Nichtzahlen

Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • von Gericht
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen
Mehr bedarf es nicht!

Kannst Du mir einmal das Schreiben anonymisiert einscannen und
schicken (E-Mail: steffen.steinwiesen@t-online.de).

:te

110 in 3 Tage, da sind die Logs gemeint. Je mehr, desto beweissicher.
Das heißt, der ermittelte Anschluss wurde innerhalb 3 Tagen, gesamt
110 mal gelogt, hinsichtlich des Streitgegenstandes.

VG Steffen

armer_abgemahnter
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#35 Beitrag von armer_abgemahnter » Freitag 1. Oktober 2010, 14:09

Hab dir das Schreiben zugeschickt.

Sollte man aufjedenfall einen Anwalt hinzuziehen, wenn man mit einem abgeminderten Betrag eventuell einverstanden wäre?
1000€ sind definitiv zuviel. Aber wenn ich überlege, 300€ würde ich zusammenkriegen und mein Anwalt aber dann noch 200€ will, kann ich denen ja selber besser ein Angebot über 500€ machen?

ng_blade
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#36 Beitrag von ng_blade » Freitag 1. Oktober 2010, 15:50

steffen hat geschrieben:110 in 3 Tage, da sind die Logs gemeint. Je mehr, desto beweissicher.
Das heißt, der ermittelte Anschluss wurde innerhalb 3 Tagen, gesamt
110 mal gelogt, hinsichtlich des Streitgegenstandes.
In einem vorherigen Posting hattest Du, Steffen, mir gesagt das nicht unbedingt alle vorhandenen Logs mit geschickt werden um bei einer möglichen Klage noch etwas in der Hinterhand zu haben "das Spiel mit der Angst"

Hier in dem Fall würde ich jetzt fast behaupten sind ja wohl alle für den Fall vorhandene Logs dabei bzw. ein wesentlich größerer Teil davon. Wenn ich jetzt davon ausgehe das in meinem Fall nicht unbedingt nur 1 Log stattgefunden hat machen die Kanzleien wohl auch in dem Fall was sie wollen und geben in einem Fall alle Infos preis, die sie haben und in einem anderen Fall lässt man den abgemahnten im unklaren über den wirklichen Umfang.

Wobei ich ja allgemein sehr erstaunt über den Fall bin. Nicht das ich Dir, armer_abgemahnter einen höheren Betrag wünschen würde, aber für 110 Logs in 3 Tagen den gleichen Betrag zu verlangen wie für 1 Log und 1 Datei find ich schon ziemlich krank.

Aber gut das mit den Regelungen und Vorgaben haben wir ja schon diskutiert.....

armer_abgemahnter
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#37 Beitrag von armer_abgemahnter » Freitag 1. Oktober 2010, 20:10

Ich gehe aber stark davon aus, dass sie eher mich als dich (ng_blade) verklagen. Von daher bin ich echt am überlegen ob ich mich mit denen einigen soll...

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#38 Beitrag von ng_blade » Freitag 1. Oktober 2010, 20:41

armer_amgemahnter hat geschrieben:Ich gehe aber stark davon aus, dass sie eher mich als dich (ng_blade) verklagen
Das hab ich am Anfang der Sache auch geglaubt das es ein nachvollziehbares System dahinter gibt wer verklagt wird und wer nicht. Und selbst wenn es das gäbe....der "Kauf-Dich-Frei"-Wert liegt bei uns beiden bei 1000 EUR also wieso solltest Du gefährdeter sein als ich?

Mittlerweile bin ich der Auffassung das es überhaupt kein System gibt. Ich erkenne keine erkennbare Regel nach der die Höhe des Streitwerts und des 1. Angebots der Abmahner liegen: Wie viele Dateien, welche Art von Dateien, wie viele Logs, Zeitraum des Angebots der Datei für andere etc. Ansonsten könnte bei uns beiden ja nicht der selbe Betrag rauskommen. In dem Fall müsste mein Betrag deutlich geringer liegen und/oder Dein Betrag deutlich höher.
Ob Klage ja oder nein:
Sicher könnte man als Abmahner sagen "Wenn beide sagen sie waren es nicht glaube ich eher dem, für nur 1 Log für 1 Datei zu 1 Zeitpunkt vorliegt" aber das wäre auch der einzige Grund wieso ein Unterschied besteht. Und das die bei 20.000 Abmahnungen im Monat überhaupt irgendeinen Überblick haben und intern Vergleiche ziehen bezweifle ich nun doch sehr! Die wollen nur Geld! Außerdem geht es ja wie ich gerlernt habe nicht um Recht und Unrecht. Die Fakten, also Logs liegen vor! Außerdem macht es ja auch im ersten Moment keinen Unterschied ob man 1 oder 100 Banken überfallen hat. Straftat ist in dem Fall Straftat.

Gerade deswegen kann ich zumindest vorläufig dem guten Steffen zustimmen und ebenfalls den Schritt empfehlen der vorgeschlagen wurde: Mod.UE und abwarten. Ich musste auch lange mit mir ringen ob ich es mache oder den Betrag überweise und vielleicht Ruhe habe. Aber wieso? Ich bin überzeugt das ich wissentlich die vorgeworfene Tat nicht begangen habe, das mein Internet ausreichend geschützt und mein W-Lan abgesichert ist. Ich habe mir nichts vorzuwerfen und lasse auch nicht zu das jemand anderes das macht und damit durchkommt.
Wenn Du natürlich wissentlich Schuld bist sieht die Sache anders aus. Aber ein Arbeitskollege von mir, der ebenfalls am selben Tag abgemahnt wurde, sieht es trotz zugegebener Schuld nicht ein, der Kanzlei das mitzuteilen und wehrt sich ebenfalls. Wenn die Kanzlei keinen Unterschied zwischen Schuld und nicht-Schuld macht wieso soll die Reaktion sich bei Schuld und nicht-Schuld unterscheiden??
armer_abgemahnter hat geschrieben:Von daher bin ich echt am überlegen ob ich mich mit denen einigen soll..
Steffen wird Dich schon noch "bekehren" und Dir die Angst nehmen ;)

Gruß

PS: Alle meine Aussagen basieren auf der Annahme, das ich nun der Auffassung bin der Weg ist der richtige. Sollte ich irgendwann dafür die Rechnung kriegen und letztendlich stellt sich heraus das das der größte Fehler war. Nehme ich alles zurück :rl Im Momemt denk ich mir: No Risk, No Fun

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#39 Beitrag von Steffen » Samstag 2. Oktober 2010, 02:25

In einem vorherigen Posting hattest Du, Steffen, mir gesagt das nicht unbedingt alle vorhandenen Logs
mit geschickt werden um bei einer möglichen Klage noch etwas in der Hinterhand zu haben "das Spiel mit
der Angst"
In Abmahnwahn, gibt es kein Schema F. Viele, das ist nicht böse gemeint, kommen mit Veränderungen nicht zurecht.
Viele Erfahrungen oder Empfehlungen basieren einerseits auf Rechtswissen und anderseits durch Informationen.
Hier können schon Unterschiede zwischen den abmahnenden Kanzleien, aber auch innerhalb einer vorkommen.

Man muss bereifen, es kommt auf den Einzelfall an, deshalb
1. Mod. UE - nicht zahlen
2. Verteidigung auf den Einzelfall.

In der Abmahnung wurde nur die Aussage dokumentiert, dass eine Anzahl von Logs X, in einem Zeitraum von Y Tagen,
dokumentiert wurde. Man hat schnell bemerkt, das man mit nur einem Log, nicht mehr sehr weit kommt. Deshalb werden
jetzt alle Logs thematisiert. Ich hatte aber anhand von aktuellen Klagen NZGB schon erwähnt, dass hier bis 21 Logs
innerhalb 5 Tagen in der Klage erwähnt wurden. Natürlich, je mehr Logs, desto größer die eigen Erklärungsnot.

Steffen wird Dich schon noch "bekehren" und Dir die Angst nehmen
Darum geht es nicht. Jeder stirbt für sich allein. Wenn jemand zahlen will, soll er, wenn nicht - auch gut. Es bleibt
jeden seine Entscheidung. Wir können nur sagen,
Mod. UE - nicht zahlen.
Ich bekehre auch niemand, weil es nicht meine Aufgabe ist. Wir, die Initiative AW3Page, geben Informationen weiter,
möchten aufklären und wo es geht - im kleinen Maßstab - Unterstützungen geben. Für professionelle Hilfe, gilt immer
noch, sollte man zum Anwalt gehen und nicht zum Industriekaufmann.
Außerdem, viele die hier mutig sich zu den Nichtzahlern bekennen, können ja letztendlich trotzdem bezahlen. Oder?

Dr. Gregory House: “Der Mensch lügt immer!“



VG Steffen

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#40 Beitrag von armer_abgemahnter » Samstag 2. Oktober 2010, 03:20

@ Grazer57
Dein Wort in Gottes Ohr...

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